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Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 498 28 septembre 1983 Knüsel, Berichterstatter: Ich möchte Ihnen, wie unser Herr Präsident das bereits vorgeschlagen hat, ebenfalls beliebt machen, die beiden vorliegenden Geschäfte, den Bundesbe- schluss zur Volksinitiative für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke, Atominitiative genannt, und denjenigen zur Volksinitiative für eine sichere, sparsame und umweltge- rechte Energieversorgung, Energie-Initiative genannt, im Eintreten gemeinsam zu behandeln. Die Beratungen der beiden Botschaften und die Beschluss- entwürfe haben die engen sachlichen Zusammenhänge der beiden Vorlagen aufgezeigt. Erstens die Atominitiative: Unter der Federführung der Schweizerischen Energiestiftung reichten 50 Umweltschutz- und Kernkraftwerkgegner-Organisationen am 11. Dezember 1981 die mit 137400 Unterschriften versehene Initiative ein. Was will die Initiative? Die vorliegende Initiative für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke hat als ausgearbeite- ter Entwurf in ihrer Zielsetzung und Stossrichtung vier Schwerpunkte. Sinngemäss verlangt sie eine Ergänzung von Artikel 24quinquies der Bundesverfassung. Der erste Schwerpunkt findet sich in Absatz 1 und verlangt, dass in der Schweiz keine weiteren Kernkraftwerke neu in Betrieb genommen werden dürfen. Im Klartext heisst das, dass nach der Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Leib- stadt auch in späteren Zeitepochen, selbst nach der Jahr- hundertwende, keine Kernkraftwerke mehr gebaut und in Betrieb genommen werden dürfen. Dies selbst dann nicht, wenn langfristig der Bedarfsnachweis erbracht wäre. Der zweite Schwerpunkt findet sich in Absatz 2; gemäss dem vorliegenden Entwurf dürften bei Annahme der Initia- tive bereits bestehende Kernkraftwerke nicht mehr ersetzt werden. Zum dritten sind nach Auffassung der Initianten sowohl der Bau als auch der Betrieb von industriellen Anlagen zur Gewinnung, Anreicherung und Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen auf schweizerischem Gebiet inskünftig verboten. Schliesslich müssten viertens die Zwischen- und die End- lagerung von radioaktiven Abfällen einer Rahmenbewilli- gung durch die eidgenössischen Räte und damit dem fakul- tativen Referendum unterstellt werden. Die Atominitiative liegt in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes vor. Sie entspricht dem Grundsatz der Einheit der Materie und muss damit gemäss Auffassung des Bundesra- tes und Ihrer Kommission betrachtet und möglichst bald dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Dies um so mehr, weil - wie zu erfahren war - die nationalrätliche Kommission Kaiseraugst auf die Beratungen zu den beiden Initiativen in unserem Rate Bezug genommen hat. Unser Rat ist in den jüngsten Jahren mit energiewirtschaftli- chen, mit technischen und energiepolitischen Unterlagen sehr umfassend dokumentiert worden. Ich denke dabei an den Bericht der GEK, der Eidgenössischen Energiekommis- sion, den Bundesbeschluss zum Atomgesetz mit der Einfüh- rung der Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke und an die umfassende Botschaft zum Verfassungsartikel und anderes mehr. Schon die GEK hat seinerzeit festgestellt, dass unsere zukünftigen Energiebedürfnisse von verschiedenen Bestim- mungsfaktoren abhängen. Bei den autonomen Bestim- mungsfaktoren, d.h. den demographischen, wirtschaftli- chen und technischen Rahmenbedingungen, auf welche die Energiepolitik nicht miteinwirken kann, sind es vor allem die Entwicklung der Bevölkerung, das Bruttoinlandprodukt als Mass sowohl für die Entwicklung der Produktion und der durchschnittlichen Einkommen und die relativen Preise für Energie, d.h. das Verhältnis zwischen der Entwicklung der Energiepreise einerseits und der Preise der übrigen Produk- tionsfaktoren andererseits sowie der Konsumgüter. Die Prognose der GEK, deren Ergebnisse ich nicht als abso- lut taxieren möchte, kommt bei sehr vorsichtigen Annahmen (Szenarium l, also bei einer eingriffslosen Entwicklung bis zum Jahre 2000) auf eine Wachstumsrate von rund 2,5 Prozent im Jahr. Das ergibt zwischen 1975 und 2000 eine totale Zunahme von 84 Prozent des Bedarfes. Beim Szenarium II, das heisst bei Ausschöpfung der heutigen rechtlichen Möglichkeiten, kann bis zum Jahre 2000 mit einer Einsparung von 9 Prozent und beim Szenarium III - einer Annahme mit zusätzlichen Bundeskompetenzen im gleichen Zeitraum - mit einer sol- chen von 28 Prozent gerechnet werden. Aus der Botschaft auf Seite 10 ist ersichtlich, dass die GEK-Prognosen mehr denn vorsichtig errechnet wurden, betrug doch die Zunahme des Endverbrauches in der Periode 1960 bis 1970 durchschnittlich 4,7 Prozent, in der Periode 1970 bis 1980 durchschnittlich 3,5 Prozent und von 1975 bis 1981 3,8 Prozent. Bereits im Jahre 1981 trugen unsere Kernkraft- werke 28,1 Prozent zu r gesamten Elektrizitätserzeugung bei. Am gesamten Energieverbrauch unseres Landes leistet damit die Kernenergie einen Beitrag von 5,4 Prozent. Bei Annahme der Initiative können nicht nur keine weiteren Leichtwasserreaktoren gebaut werden, sondern auch neue Technologien wie Brut- und Fusionsreaktoren wären verbo- ten. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer einer Anlage von 40 Jahren würde unserem Lande bis zum Jahre 2010 also keine Kernenergie mehr zur Verfügung stehen. Trotz des vom Schweizervolk verworfenen Energieartikels sieht der Bundesrat - mit Recht - zur Sicherstellung einer ausreichenden wirtschaftlichen und umweltgerechten Energieversorgung unseres Landes keine grundlegende Alternative. Dabei hat diese Energiepolitik nicht nur ihren Beitrag zur zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zu lei- sten, sie hat ebenso die Erdölabhängigkeit vom Ausland zu reduzieren, zur Vermeidung von möglichen zukünftigen Engpässen in der Erdölversorgung. Sie wird damit Bestand- teil des Landesversorgungsgesetzes selbst. Für ein kleines, wohl aber hochindustrialisiertes Binnenland, wie die Schweiz eines ist, spielt die Versorgungsautonomie eine fundamentale Rolle. Es kommt dazu, dass gerade der von den Kernkraftwerken produzierte Bandenergie sowohl im wirtschaftlichen Bereich wie auch in den privaten Haushal- ten eine zunehmende Bedeutung zukommt. Dabei denke ich vor allem an den Heizungsbereich im privaten Wohnungs- bau und an die Aufarbeitung von Warmwasser mittels Luft-, Wasser- und Bodenwärmepumpen. Der Heizungsbereich verschlingt immerhin 65 Prozent des gesamten Energiebe- darfes der Schweiz. Bei diesen Anlagen entstehen im Gegensatz zu Kohlekraft- werken oder - was mit bezug auf die Umweltbelastung schlimmer ist - zu Ölfeuerungen keine, die Umwelt aufs nachhaltigste und schwerste belastenden Abgase, wie Koh- lenmonoxid, Kohlendioxid, Schwefelgase und Stickstoff- oxide; es entsteht kein saurer Regen. Bei Annahme der Initiative müssten vermutlich die während und nach der Energiekrise gebauten umweltschonenden Heiz- und Wär- meaggregate durch Öl- und Kohlefeuerungen ersetzt wer- den. Das wäre ein Schritt zurück. Diese technologische Entwicklung der letzten Jahre mit Anlagen, die einen energetischen Wirkungsgrad von 1 zu 3° bis 1 zu 5 oder 6 aufweisen, sollte aus der Sicht eines aktiven Umweltschut- zes nicht unterbunden werden. Nach Auffassung des Bundesrates lässt sich das Ausbleiben von Kernkraftwerken bis Ende dieses Jahrhunderts und auch im nächsten Jahrhundert nicht durch Stromeinsparun- gen ausgleichen. Eine Minderheit Ihrer Kommission hat Bedenken, vor allem betreffend sicherer Lagerung von schwach und mittelstark radioaktiven Abfällen; die Lagerung von hochradioaktiven Abfällen aus Kernkraftwerken und die NAGRA-Bohrungen seien problematisch. Obwohl das Sparziel des Bundesrates bis zum Jahre 2000 mit 18 Prozent angemessen angesetzt sei, wäre eine höhere Sparquote im Sinne der Initiative möglich. Es wird auch geltend gemacht, dass für Spitzen- energien möglicherweise Kohlekraftwerke in Erwägung zu ziehen seien. Über die Belastung der Umwelt durch diese Technologien möchte ich mich in diesem Zusammenhang nicht äussern. Es wird davon ausgegangen, dass bei hoher nationaler Sparquote kein neues Kernkraftwerk bis zur Jahr- hundertwende erforderlich sei. Damit hoffe ich, auch die wichtigsten Standpunkte der Minderheit umrissen zu haben. Die durch eine Annahme der Initiative erforderlichen
Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 500 28 septembre 1983 Höhe von etwa 384 Millionen Franken, im Szenarium lile mit einer Energieabgabe von 6 Prozent ungefähr 710 Millionen Franken und schliesslich im Szenarium IIId mit einem Satz von durchschnittlich 11 Prozent 1,335 Milliarden Franken Steuern errechnet werden müssten. Heutige Berechnungen gehen noch höher. Bei einem Satz von 10 Prozent und einem Verbrauch an Endenergie von 15 Milliarden Franken beliefen sich die Steuern auf ungefähr 1,5 Milliarden Fran- ken. Zum personellen Aufwand ist gemäss gleicher Schät- zung bei der ersten Variante auf der Ebene Bund und Kantone mit einer personellen Vermehrung von 100 bis 130 Personen, bei der zweiten Variante mit einer solchen von 500 bis 1000 Personen und bei der dritten mit einer solchen von 1000 bis 1500 Personen zu rechnen. Der administrative Aufwand wäre bei Annahme der Initiative sehr bedeutend. Der Personalstopp müsste zwangsläufig durchbrochen wer- den. Für die Kantone ist der mutmassliche Personalbedarf ebenfalls sehr schwer abzuschätzen. Er würde aber auf dem Gebiet der vielen Subventionen und Beiträge und in der Ermittlung des steuerfreien Grundbedarfes sicher beacht- lich sein. Eine Minderheit Ihrer Kommission kann sich den Ausführungen des Bundesrates in der Botschaft nicht anschliessen. Sie ist der Auffassung, dass für die Zukunft eine dezentralisierte Versorgungsstruktur die sinnvollere Lösung darstelle, die Exportquote beachtlich hoch sei und dass nur mit eingreifenden Massnahmen der öffentlichen Hand die erforderlichen Sparquoten erreicht werden könn- ten. Die steuerliche Belastung diene ja nicht nur der For- schung, sondern ebensosehr der Durchführung der notwen- digen Massnahmen. Der Bundesrat lehnt die vorliegende Initiative aber auch ab, weil er die energiepolitische Wirksamkeit als fragwürdig erachtet. Er kommt ebenfalls zum Schluss, dass Energiepo- litik nicht als Mittel zu gesellschaftspolitischen Änderungen benutzt werden dürfe. Ihre Kommission schliesst sich mit 9 zu 3 Stimmen, bei einer Enthaltung, dem bundesrätlichen Antrag an und empfiehlt Ihrem Rat Ablehnung der Volksin- itiative «für eine sichere, sparsame und umweltgerechte Energieversorgung» und damit Zustimmung zum Bundes- beschluss ohne Gegenvorschlag. Ich möchte die Gelegenheit benützen, um dem zuständigen Departementschef, Herrn Bundesrat Leon Schlumpf, sowie Herrn Dr. Kiener als Direktor des Bundesamtes für Energie- wirtschaft und Herrn Dr. Schmid für die Vorbereitung und aktive Mitwirkung in der Kommission, und für die erteilten Auskünfte und Informationen meinen Dank zum Ausdruck zu bringen. Die Minderheitsanträge werden von Frau Kollega Bührer begründet. Frau Bührer, Sprecherin der Minderheit: Gestatten Sie mir vorerst ein paar Bemerkungen zur Art und Weise, wie die Kommissionsich ihrer Aufgabe entledigt hat, darüber, lieber Herr Kommissionspräsident, schwieg des Sängers Höflich- keit. Erstaunlicherweise haben sich die Gegner der beiden Initia- tiven in der Kommission mit keinem Wort geäussert. Eine Diskussion zwischen Gegnern und Befürwortern hat also nicht stattgefunden. Das Protokoll ist denn auch ein Dreh- buch mit vielen Statisten. Dass viele Fragen offen geblieben und nicht ausdiskutiert worden sind, hat das Referat des Herrn Kommissionspräsidenten gezeigt. Ich frage mich, ob hier, im Plenum, nun der Ort ist, diese Detailfragen zu diskutieren. Es würde vermutlich nicht dem Stil dieses Hau- ses entsprechen. Aber sicher ist, dass die Energie-Initiative alle Möglichkeiten bietet, eine sinnvolle Energiepolitik zu machen. Ich kann den Herrn Kommissionspräsidenten mit Bestimmtheit beruhigen, dass derjenige Hausbesitzer, der eine umweltschonende Wärmeversorgung seines Hauses eingerichtet hat, eben nicht zur Kasse gebeten wird, im Gegenteil, er wird dafür belohnt werden. Doch darüber dann später. Ich habe mich nach der Kommissionssitzung gefragt, ob die Anliegen, die die Initianten bewegen, eine «quantité négli- geable» sind. Ob es dazu nichts mehr zu sagen gibt. Oder sind die Anliegen deshalb nicht wert, diskutiert zu werden, weil die Initiativen hier in diesem Rat mit Sicherheit abge- lehnt werden? Es ist auf jeden Fall ein hohes Ross, das hier geritten wird. Die über 250000 Bürger, die die beiden Initiativen unter- schrieben haben, haben Anspruch darauf, dass wir sie und ihre Anliegen ernst nehmen. Sie sind ein Teil des Souveräns, und es würde mich nicht wundern, wenn der stolze Ritt des Ständerates ebenso enden würde wie seinerzeit bei der Preisüberwachungs-initiative. Die beiden Initiativen sind vor rund zwei Jahren eingereicht worden. Sie sind heute aktueller denn je. Die Umweltkata- strophe, die sich in unseren Wäldern anbahnt, gebietet rasches und entschiedenes Handeln. Dies aber erfordert ein kritisches Überdenken der energiepolitischen Annahmen und der Grundlagen bis hin zu den GEK-Szenarien. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen und aus den GEK-Szenarien zitiert, dass «eine hohe Sparquote ange- nommen wurde» (18 Prozent bis im Jahre 2000). Aber dazu ist zu sagen, dass eben auch ein gigantischer Verbrauchszu- wachs angenommen wurde, und genau hier müsste eine sehr kritische Überprüfung stattfinden. Es ist keine Zeit mehr zu verlieren mit Prestigespielchen, mit längst überhol- ten Zahlen und Prognosen. Was wir brauchen, sind Instru- mente für eine vernünftige Energiepolitik. Die Energie-Initia- tive stellt Grundsätze für eine sichere, sparsame und umweltgerechte Energieversorgung auf. Sie fordert die nöti- gen Massnahmen und will dem Bund, den Kantonen und Gemeinden auch die nötigen Geldmittel verschaffen. Es ist besonders darauf hinzuweisen, dass die Initiative auf die föderalistische Struktur unseres Landes Rücksicht nimmt. Den Kantonen bleibt ein breiter Spielraum für eigene Aktivitäten. Das Hauptgewicht der Initiative liegt beim Spa- ren und bei der Förderung von erneuerbaren einheimischen Energiequellen. Es ist nun gerade unheimlich, was von den Gegnern dieser Initiative alles vorgebracht wird. So habe ich gelesen - vom Energieforum geschrieben -, sie sei unsozial, gefährde mas- siv Arbeitsplätze und wolle unser Wirtschafts-, Gesell- schafts- und Sozialsystem unterwandern! Als ob mit der Annahme des Verfassungsartikels ein revolutionärer Geist in den Regierungen von Bund und Kantonen einziehen und von ihnen Besitz ergreifen würde. Die Energie-Initiative wird nicht mehr und auch nicht weni- ger bringen, als dass die oft wiederholten Programmpunkte des Bundesrates Sparen, Forschen und Substituieren nicht toter Buchstabe bleiben müssen. Der Bundesrat bekommt die nötigen Instrumente in die Hand, und ich hoffe, er fürchte sich nicht davor. Eine Substitutionsmassnahme, die der Bundesrat in seiner Botschaft zu Kaiseraugst vorschlägt und die im Zusammen- hang mit dem Waldsterben von der Atomwirtschaft immer wieder gross propagiert wird, fällt mit der Annahme des Energieartikels, wie ihn die Initiative vorsieht, aus Abschied und Traktanden: Die Erdölsubstitution durch Elektroheizun- gen wird nicht mehr möglich sein. Dabei wird es - da komme ich auf den Punkt des Herrn Kommissionspräsiden- teen zurück - vorerst vor allem um Neuanlagen gehen. Die bereits installierten Anlagen werden erst später sukzessive in umweltgerechtere Anlagen umgebaut werden müssen. Damit wird nicht nur ein energiepolitischer Unsinn verhin- dert, denn hochwertige Elektroenergie zu verheizen, ist energiepolitisch ein Unsinn, es ist eine Verschwendung. Es wird auch Schluss sein mit dem - wie ich es empfinde - üblen Propagandatrick, dass Atomkraft wirksam gegen das Waldsterben eingesetzt werden könnte. Ich stütze mich auf die Zahlen in der Botschaft zu Kaiseraugst. Der Bundesrat legt dort dar, dass, falls bis ins Jahr 2000 - der Wald wird kaum solange warten - 300000 Wohnungen mit Elektrohei- zungen ausgerüstet und zusätzlich 160000 Wärmepumpen in Betrieb wären, 4 bis 4,5 Prozent Öl eingespart werden könnten. Wenn die 6 Milliarden Franken, die das kosten würde, in Sparprojekte, also zum Beispiel Hausisolationen oder Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen investiert würden,
Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 50228 septembre 1983 2. Parlons un peu des déchets. Deux articles intéressants ont paru hier dans la grande presse. Vous en avez certaine- ment pris connaissance. Le premier, laconique, que j'ai découvert modestement rangé au bas d'une page du Jour- nale de Genève - c'est un bon journal n'est-ce-pas?. Il est intitulé «La CEDRA ne pourra pas remplir sa mission d'ici à 1985». Je cite l'article, laconique, je le répète: «La Coopéra- tive nationale pour l'entreposage de déchets radioactifs ne pourra pas remplir la mission que lui a confiée le Conseil fédéral dans le délai imparti qui se termine en 1985. C'est ce qu'a déclaré Rudolf Trümpi, expert de la Confédération pour l'élimination des déchets nucléaires, lors d'une réunion d'in- formation publique organisée à Bauen, où la CEDRA prévoit d'aménager un dépôt.» Or, ce même jour, le 27 septembre 1983, nous apprenons que le boycott du Syndicat britanni- que des transports est maintenu, que la Suisse ne pourra pas se débarrasser par immersion de ses déchets faiblement et moyennement radioactifs, que les fûts radioactifs sont désormais bloqués en Suisse, et qu'il appartiendra au groupe de travail de la Confédération pour l'élimination des déchets nucléaires, soit l'AGNEB, de proposer au Conseil fédéral des solutions à moyen terme d'ici la fin de l'année. Ce délai nous semble bien court, mais l'optimisme règne, nous le savons. Rappelons que la Suisse et la Belgique étaient pratiquement seules, parmi les pays européens, à vouloir poursuivre l'im- mersion des déchets, à laquelle s'oppose désormais l'Agence internationale de l'énergie. M. Egli, conseiller fédé- ral, a d'ailleurs affirmé récemment que cette immersion serait la dernière. Selon M. Kiener, directeur de l'Office de l'économie énergétique, les solutions qui seront proposées causeront moins de problèmes techniques que politiques. Pour notre part, nous pensons que les problèmes techni- ques ne sont pas résolus. Les difficultés de la CEDRA en témoignent. Si nous pouvons affirmer que, nulle part au monde, y compris aux USA, le problème des déchets haute- ment radioactifs n'a trouvé encore de solution, malgré d'in- tenses et coûteuses recherches, nous admettons avec M. Kiener que le stockage des déchets va poser des pro- blèmes politiques de plus en plus aigus, avec la multiplica- tion des centrales nucléaires proposées et, par voie de conséquence, la multiplication du volume des déchets que l'immense majorité des communes suisses refusent d'ac- cueillir sur leur sol. Va-t-on vraiment déstabiliser ce pays en les imposant à des communes qui n'en veulent pas? 3. J'en viens au troisième point, celui qui pourrait bien se révéler décisif pour l'avenir de l'industrie nucléaire. Il s'agit de la situation économique de cette industrie. Alors que la plupart des pays industrialisés observent un prudent statu quo, aux USA, l'industrie nucléaire connaît de grandes difficultés. «Nucléaire américain: rien ne va plus» affirmaient récemment Die Energie-Nachrichten, le bulletin du Forum suisse de l'énergie, dont on ne peut douter qu'il s'y connaisse. J'ai d'autre part sous les yeux des coupures de journaux américains parus ces derniers mois et que je tiens à votre disposition. Les titres: «Le déclin du nucléaire» ou encore «La faillite du nucléaire» avec, en sous-titre, en mai: «La Cour suprême (l'équivalent de notre Tribunal fédé- ral) empêche la construction de nouvelles centrales nucléaires». Pour quelles raisons? En l'absence d'un lieu adéquat pour stocker à long terme les déchets radioactifs (comme c'est le cas en Suisse), la Cour suprême estime qu'une telle interdiction se justifie. Les résultats d'un tel décret sont catastrophiques pour l'in- dustrie nucléaire américaine et le 25 août 1983, il y a un mois, le Financial Times, journal sérieux s'il en est, titrait: «L'industrie nucléaire américaine: maintenant une question de survie». Des contrats pour la construction de cent cen- trales, représentant pratiquement la moitié des centrales jamais commandées aux Etats-Unis, ont été résiliés. Cette résiliation coûtera 10 milliards de dollars aux promoteurs. Mais il y a plus. On envisage de renoncer à quinze autres centrales, dont la construction, pour la plupart d'entre elles, en est déjà à un stade avancé. Il pourrait en coûter, selon les estimations du Financial Times, plus d'un milliard de dollars par unité. Depuis 1978, aucun réacteur nouveau n'a été commandé aux Etats-Unis et l'avenir du surgénérateur de Clinch River est problématique dès lors qu'un mouvement important se dessine au Congrès pour couper les subventions. Comment expliquer la situation économique catastrophique de l'industrie nucléaire? Par le .triplement, voire le quadru- plement des coûts de construction. Il en est d'ailleurs de même chez nous. La centrale de Leibstadt, dont le coût avait été devisé à 1,5 miliard, reviendra finalement à plus de 5 milliards. On admet dès lors qu'il faudra vendre 12 et. au moins le KWh d'électricité produite à Leibstadt. A qui la vendrons-nous? En tout cas pas à la France, un ancien bon client, qui va connaître une surproduction d'électricité qui en fera un gros exportateur à la fin de cette décennie. L'inflation explique aussi l'augmentation des coûts, mais également les mesures de sécurité, toujours plus poussées après l'accident de Three Miles Island à Harrisburgh, et la durée toujours plus longue de la construction due aux oppositions qui se manifestent sur le plan politique. En 1972, toujours selon le Financial Times, on estimait aux Etats-Unis qu'il fallait six ans pour construire une centrale nucléaire. En 1983, on estime qu'il en faut douze. Les fonds à disposition se font rares, aux USA comme en Suisse, où, de plus en plus souvent, les banques cherchent à émettre des emprunts publics. Une consommation qui stagne, des déchets qui s'accumu- lent, des populations qui refusent et la construction de nouvelles centrales et le stockage des déchets sur leur territoire, une industrie nucléaire en déclin, à laquelle, comme en Suède, il importe de fixer un terme parce qu'elle pose infiniment plus de problèmes qu'elle n'en résout, avec, en contre-partie, un potentiel immense d'économies d'éner- gie non encore exploré, voilà ce que proposent les deux initiatives populaires. Pour ma part, je recommande au peuple de les accepter. Generali: Wir hatten in diesem Rat bereits mehrmals Gele- genheit, energiepolitische Fragen zu diskutieren. In heraus- ragendem Mass war dies beim Energieartikel und im Zusam- menhang mit der Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst der Fall. Es kann heute also nicht darum gehen, einfach zu wiederholen, was schon einmal gesagt wurde. Das geht vor allem auch deshalb nicht, weil die Ausgangs- lage eine andere ist. Hatten wir es bei den erwähnten Geschäften tatsächlich mit Energiefragen oder energiepoli- tischen Fragen zu tun, so ist dies bei den vorliegenden Initiativen nur bedingt der Fall. Mit diesen Initiativen wird versucht, die derzeitige Aktualität der Energiepolitik auszunützen, um grundlegende Änderun- gen an unserem herkömmlichen Gesellschafts- und Wirt- schaftssystem vorzunehmen, die weit über den energiepoli- tischen Rahmen hinausgehen. Solchen Bestrebungen-Sie werden das verstehen - kann ich nicht zustimmen. Ich möchte mich in den nachfolgenden Ausführungen auf einige Bemerkungen betreffend Gewährleistung der Energieversorgung respektive deren Gefährdung bei Annahme der Initiativen beschränken. Dabei gilt es, folgen- des zu bedenken: Die beiden Vorstösse sind so eng mitein- ander gekoppelt, dass sie sich in ihrer Grundphilosophie respektive jener der Initianten nicht trennen lassen. Man kann sogar sagen, die Initiativen stellen «Gurt und Hosenträ- ger» für die Ideen der Initianten dar. Die Initianten können so ihre Ziele verwirklichen, auch wenn eines der beiden Begeh- ren abgelehnt wird. Bei Ablehnung der Atominitiative, aber Annahme der Energie-Initiative wird der Bau von Kernkraftwerken durch die Übergangsbestimmungen in der Energie-Initiative ver- hindert. Bei Ablehnung der Energie-Initiative, aber Annahme der Atominitiative werden ähnlich dirigistische und ein- schneidende Massnahmen zum Tragen kommen, wie sie in der Energie-Initiative vorgesehen sind, da die Stromver- knappung mit all ihren Folgen in der Atominitiative vorpro-
Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 504 28 septembre 1983 ersetzt werden dürfen. Die Lebensdauer eines Kernkraftwer- kes wird heute auf etwa 40 Jahre veranschlagt. Das bedeu- tet, dass der Strom aus den Kernkraftwerken Beznau l und II, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt zwischen 2010 und 2025 aus anderen als nuklearen Quellen gewonnen werden müss- te. Im Winter 1989/90 wird der Anteil des Stromes aus Kernkraftwerken etwa 40 Prozent betragen. Unter der Vor- aussetzung, dass nach Leibstadt keine weitere Anlage mehr gebaut würde, der Verbrauch aber weiter - wenn auch massig - steigt, sinkt der Anteil anschliessend wieder etwas ab. Im Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme müsste aber immerhin noch rund ein Drittel unseres Strombedarfs ersetzt werden. Es ist nicht vorstellbar, wie dies geschehen könnte, will man nicht grosse Öl-, Kohle- oder Gaskraft- werke bauen. Im gleichen Absatz 4 steckt übrigens noch eine Forderung, die mich zu einem Kommentar veranlasst. Wörtlich heisst es da: «Frühere Stillegungen aus Gründen der Sicherheit von Mensch und Umwelt bleiben vorbehalten.» Einmal mehr versuchen auch hier die Initianten den Eindruck zu erwek- ken, sie täten etwas Neues, etwas Zusätzliches zum Wohle der Menschheit. Dies trifft natürlich nicht zu. Auch nach heute geltendem Recht müssen Atomanlagen stillgelegt werden, wenn die Sicherheit von Mensch und Umwelt nicht mehr gewährleistet ist. Es ist offensichtlich, dass der Satz nur aus abstimmungspsychologischen Gründen in den Initiativtext aufgenommen wurde. Wer stimmt denn schon gegen eine Initiative, die den Schutz von Mensch und Umwelt zum Ziel hat? Energie ist unbestritten ein wichtiges gesellschaftspoliti- sches Element. Diese Tatsache birgt auch Gefahren. Die Gefahr zum Beispiel, dass die Energiepolitik für gesell- schaftspolitische Zwecke missbraucht wird. Durch künstlich herbeigeführte Verknappungen, sei es bei der Energie gene- rell oder nur bei der Elektrizität, können systemverändernde Wirkungen erzielt werden. Genau dieses Ziel wird mit der Energie- und Atomverbotsinitiative verfolgt. Zusätzlich wird die Sicherheit unserer Energieversorgung in schärfster Weise gefährdet. Aus diesen Gründen lehne ich die Initiativen kategorisch ab. M. Donzé: Ce qui me semble grave c'est que, face à ces deux initiatives qui risquent bien de séparer la population en deux camps, les autorités ne parviennent pas à proposer autre chose que deux nouveaux «non» sans nuances et sans se baser, à mon avis, sur de solides conceptions politiques. Je ne veux pas reprendre les propos de nos collègues Mmes Bührer et Bauer qui étaient fort bien documentées et techni- quement au point, je me contenterai de faire quelques remarques. On ne peut nier, tout d'abord, que le problème des déchets est loin d'être résolu. Ne serait-ce que pour cela, le moment n'est pas venu d'ajouter encore Kaiseraugst, Graben, Ver- bois aux centrales atomiques existantes, alors que nos besoins en électricité paraissent entièrement satisfaits puis- que nous pouvons exporter du courant. La plupart des pays européens ont su freiner la tendance vers le tout nucléaire, et nous sommes maintenant le troi- sième pays nucléaire après la Suède et la France mais, du fait de la nature géographique de notre pays, la concentra- tion des risques dus au nucléaire est plus forte chez nous que dans les grands pays. Personnellement, je crois qu'il faut prendre au sérieux les besoins de l'économie nationale et, dans le raisonnement sur l'énergie, ce point de vue doit être si ce n'est prioritaire en tout cas très fortement retenu. En même temps, cependant, la rationalisation, l'éducation de la population, devraient être poursuivies beaucoup plus sérieusement et de nombreuses idées émises par des initia- tives, en particulier par l'initiative sur l'approvisionnement, devraient être mises en vigueur afin de faire le bilan, non seulement actuel mais futur, des possibilités d'économies d'énergie. Bien que nullement fanatique de ces problèmes, ce qui me gêne le plus en la matière c'est une certaine attitude politi- que. C'est le sentiment, que nous avons constaté tout parti- culièrement pour Kaiseraugst, qu'aujourd'hui les «puis- sants» du nucléaire veulent à tout prix «passer l'épaule» comme disent les sportifs, et ce qui est grave, contre l'avis des populations locales. J'aurais aimé pour ma part que le Conseil fédéral proposât un moratoire qui expliquerait pour- quoi, aujourd'hui, il est peu sage de prendre position; on pourrait alors remettre calmement toutes ces questions dans un contexte moins passionnel. Suivre aujourd'hui le Conseil fédéral dans sa recommandation de refuser les deux initiatives équivaudrait à ouvrir la voie au nucléaire sans contrepartie, sans ce raisonnement profond, sérieux et com- plet qui, à mon avis, fait actuellement défaut. C'est pourquoi je suivrai la proposition de Mme Bührer. Stucki: Wir haben im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Beratung des Energieartikels eine ausgiebige, breit ange- legte Energiedebatte geführt und nochmals eine Auslege- ordhung vorgenommen im Zusammenhang mit der Rah- menbewilligung Kaiseraugst, so dass ich den Eindruck habe, dass man sich in dieser Debatte auf einige spezielle Fragen noch konzentrieren kann. Und so möchte ich einen speziellen Aspekt herausgreifen, der mir wichtig scheint. Im Absatz 3 der Energie-Initiative wird zwingend eine zweck- gebundene Energiesteuer vorgeschlagen. Als Finanzdirek- tor eines Kantons müsste mir die Aussicht auf zusätzliche Einnahmen, ob sie auf direktem oder indirektem Weg in die Kantone kämen, ja im Grunde genommen gelegen kommen. Dass dem nicht so ist, hat triftige Gründe. Mit der steuerli- chen Befreiung eines sogenannten Energiegrundbedarfs - der Herr Kommissionspräsident hat das dargelegt -, wie sie von den Initianten propagiert wird, wird eine sozialpolitische Komponente in die Energiepolitik eingebracht. Es bestreitet bei uns kaum jemand die Zweckmässigkeit und Notwendig- keit einer staatlichen Sozialpolitik. Diese muss sich jedoch nach den wirklichen Bedürfnissen der Bürger richten und diesen in möglichst übersichtlicher und deutlicher Form helfen. Einer solchen klaren Sozialpolitik laufen Bestrebun- gen, bei allen möglichen Sachgeschäften noch eine sozial- politische Komponente beizumischen, zuwider. Die Absicht, mit Energiepolitik auch gleich noch etwas Sozialpolitik zu betreiben, zeugt von einem falschen Verständnis sowohl der Energie- wie auch der Sozialpolitik. Beide werden dadurch ohne echte Vorteile für jemanden verwässert. Soviel zum Grundsätzlichen dieser Spezialfrage. Allein schon die Tatsache, dass eine weitere, neue Steuer geschaffen werden soll nach der Lesart der Initiative, stellt eine Forderung von grösster politischer Tragweite dar. Die generelle Steuermüdigkeit und der latente Widerstand gegen eine weitere Ausdehnung der Staatstätigkeit sind Faktoren, die selbst bei bester Begründung irgendeines Vorhabens nicht zu unterschätzen sind. Wir spüren das auch in den politischen Diskussionen in den Kantonen. Diese Tatsache wird immer augenfälliger. Um so mehr haben sie Geltung, wenn - wie im vorliegenden Fall - noch eine Reihe weiterer Argumente gegen die anvisierte Steuer spricht: Ein erster Punkt: Im Initiativtext wird ausdrücklich von zweckgebundenen Abgaben gesprochen. Die Steuern müssten also für Zwecke nach Absatz 1 und 2 der Initiative ausgegeben werden. Dies birgt die beachtliche Gefahr in sich, dass die Ausgaben teilweise ohne Rücksicht auf den Nutzen und vor allem ohne Rücksicht auf andere Dringlich- keiten und Prioritäten bei den allgemeinen Bundesausga- ben erfolgen würden. Im weiteren verunmöglicht die vorgeschlagene Zwecksteuer die Einführung der Wust auf Treibstoffen und Elektrizität, indem - mit Ausnahme des Zollertrages auf Treibstoffen - keine nicht zweckgebundenen Steuern auf Energieträgern mehr erhoben werden dürfen. Das steht deutlich in Absatz 3 der Energie-Initiative. Dieses Faktum muss im grösseren Zusammenhang der Bundesfinanzordnung beurteilt und qualifiziert werden. Ein zweiter Punkt: Bezüglich der Höhe der zu erwartenden Steuer ist aus dem Initiativtext nichts herauszulesen. Auf-
Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 50628 septembre 1983 zufrieden sein sollten, wie sie vielleicht für unterentwickelte Gebiete angezeigt sind; wir wollen gleichziehen können mit anderen Gegenden in der Schweiz! Zu den 95 Prozent Sicherheit: Nehmen Sie einmal die Rekla- mationen entgegen, die sofort aus dem ganzen Volk, und gerade aus Ihren Kreisen, Frau Bührer, kommen, wenn der Strom abgestellt würde. Ich glaube, 95 Prozent Sicherheit entsprechen heute etwa dem, was im Volk verlangt wird. Dann möchte ich eines durchaus zugestehen und hier fest- halten: Vor etwa 15 bis 20 Jahren bestand zunächst einmal eine Idee, man könne fast unbeschränkt Kernkraftwerke bauen. Das ist nicht richtig. Diese falsche Auffassung habe ich auch nie vertreten. Und damals haben die Bewegungen, die sich heute Kernkraftwerkgegner nennen, eine gewisse Aufgabe erfüllt. Aber heute gehen sie viel zu stark in das andere Extrem. Sie wollen in unverantwortlicher Weise die Bevölkerung ängstigen gegenüber einer Entwicklung der Energie, die bedeutend mehr Sicherheit bietet, als die Stau- mauern in den Gebirgen gewähren können. Und wenn frü- her vielleicht am Anfang eine zu grosse Euphorie bestand, so ist heute eine Hysterie da, der wir nicht folgen können. Es ist unverantwortlich, eine solche noch anzuheizen. Nun stehe ich unter dem Eindruck, dass diese beiden Initiati- ven gegen den Wohlstand der Schweiz gerichtet sind, dass man hier auf dem Umweg über die Energiepolitik gesell- schaftsverändernde und vor allem die sozialen Einrichtun- gen gefährdende Mittel sieht, um in unserem Lande schwie- rige Zustände zu schaffen! Ich könnte mir vorstellen, dass einigen Leuten nicht unerwünscht wäre, wenn sie dann im trüben fischen könnten. Aus diesen Überlegungen - sie sind aus der momentanen Situation entstanden aufgrund der erwähnten Voten, die gefallen sind - beantrage ich Zustimmung zur Kommis- sionsmehrheit. Schönenberger: Beide Initiativen, die Atom- wie die Energie-Initiative, steuern eine kernenergiefreie Zukunft an. Und wenn es nach dem Willen der Initianten ginge, hätten wir bald nach dem Jahre 2000 keine Elektrizität aus Kern- kraftwerken mehr zur Verfügung. Diese Tatsache würde unabsehbare Folgen zeitigen und unsere Wirtschaft äus- serst belastet. Jedenfalls müssten bei Annahme der Initiativen sofort Ersatz vor kehre n getroffen werden für den Atomstrom. Als einzige Alternative bietet sich das Kohlekraftwerk an. Kohle- kraftwerke müssten zwangsläufig neue Probleme bringen, zum Beispiel in bezug auf den Standort und die Rauchgas- reinigung. Selbst wenn diese Probleme gelöst werden könn- ten, würden sich das Transportproblem und das Aschenpro- blem stellen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Botschaft, welche darauf hinweist, dass ein Kohlekraftwerk mit 1000 Megawatt installierter Leistung bei 4000 Betriebs- stunden jährlich mehr als 1 Million Tonnen Kohle benötigt und dass je nach Kohlequalität etwa 180000 Tonnen feste Rückstände in Form von Schlacke und Asche anfallen. Vor- erst ist also diese ungeheure Kohlenmenge zu transportie- ren, und dieser Transport belastet die Umwelt sehr stark, ob man das wahrhaben will oder nicht. Nach dem Prozess sind jährlich 180000 Tonnen feste Rückstände zu beseitigen. Wie das geschehen soll, darüber schweigen sich die Initianten aus. Ganz sicher aber hat ein Kohlekraftwerk eine schwerste Umweltbelastung zur Folge. Die Initianten preisen sodann die Dezentralisation der Pro- duktionsanlagen an. Sie übersehen dabei, dass Massnah- men zur Reduktion der Umweltbelastung an grossen Pro- duktionsanlagen erfolgreicher durchgeführt werden können als an vielen kleinen. Viele dezentralisierte Anlagen bringen daher grössere Immissionen als eine Grossanlage. Man kann dagegen wettern, wie man will, fest steht nun einmal, dass die Energie aus Kernkraftwerken die sauberste Energie ist. Herr Hefti hat soeben darauf hingewiesen, auch auf das Problem der Fernheizung. Ich brauche darüber keine weite- ren Ausführungen zu machen. Ich meine, wer den Umweltschutz wirklich ernstnimmt, ist gezwungen, gegen diese beiden Initiativen Stellung zu neh- men, und es ist für mich eine grosse Frage, weshalb die Initianten die Problematik ihres Standpunktes nicht sehen oder nicht sehen wollen. Binder: Es ist in der bisherigen Diskussion bereits mit sehr viel Recht gesagt worden, dass diese beiden Initiativen weit über die Energiebelange hinausgehen und ins Gesell- schaftspolitische und Wirtschaftspolitische hineinreichen. Ich finde es deshalb richtg, dass zumindest hier im Plenum eine eingehende und umfassende Debatte geführt wird, damit die Bürger wissen, aus welchen Motiven wir zu unse- ren Entscheiden gekommen sind. Meines Erachtens besteht der einzige Vorteil dieser Initiati- ven darin, dass nach unserer Debatte im Parlament schluss- endlich der oberste Souverän dieses Staates, nämlich Volk und Stände, über die Zukunft unserer Energiepolitik zu entscheiden haben und dann auch die Verantwortung für diesen Entscheid zu tragen haben. Ich kann nur hoffen, dass alle politischen Kräfte, d.h. die politischen Kräfte, die sich für diese Initiativen einsetzen, und auch die politischen Kräfte, die sich gegen diese Initiativen einsetzen, dann die Debatte abschliessen und sich mit dem Entscheid abfinden werden. Im Rechtsstaat hat die Gewalt dem Recht zu wei- chen, und die Minderheit hat sich der Mehrheit zu fügen, wer immer auch der Sieger in dieser grossen und wichtigen energiepolitischen Auseinandersetzung sein mag. Ich gestatte mir diese Vorbemerkung ganz bewusst, weil gerade am letzten Sonntag - angeblich von der Gruppe «Koordination der Anti-AKW-Saboteure»-ein sehr heimtük- kischer und gefährlicher Sprengstoffanschlag auf einen wichtigen Richtstrahlmast im aargauischen Wölflinswil stattgefunden hat. Ich glaube, Gewalt ist kein Mittel der Politik. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben viele Argu- mente für und gegen diese Initiativen erwähnt. Ich möchte mich meinerseits auf drei Gründe konzentrieren.
Ich bin als Aargauer gegen diese Initiativen. Bis heute lag die Energiepolitik praktisch - mit Ausnahme der Zuständig- keit des Bundes in der Frage der Atomenergie - in den Händen der Kantone. Der Aargau als Wasserschloss der Schweiz hat seit Beginn des Elektrizitätszeitalters, also prak- tisch seit Beginn dieses Jahrhunderts, eine sehr aktive, vorausschauende und sicher auch im eidgenössischen Interesse gelegene Energiepolitik betrieben. Ich erinnere Sie an die Gründung der Motor Columbus in Baden und an die weit über die Kantonsgrenzen hinaus bedeutsame Gründung der Nordostschweizerischen Kraftwerke. Oder ich erinnere Sie an die Drehscheibenfunktion der Elektrizi- tätsgesellschaft Laufenburg im Rahmen des europäischen Stromverbundnetzes. Nicht zuletzt wegen dieser weitsichti- gen Elektrizitätspolitik hat sich der ursprünglich eher arme Agrarkanton Aargau zu einem relativ starken Industriekan- ton entwickelt und ist ein grosser Exportkanton von elektri- scher Energie, insbesondere für die Nachbarkantone, geworden. Heute produziert der Aargau rund 17 Prozent, nach der Inbetriebnahme von Leibstadt rund 25 Prozent und nach der allfälligen Inbetriebnahme von Kaiseraugst rund 33 Prozent, also fast ein Drittel der gesamtschweizerischen Stromenergie. Der Aargau ist - das darf man wohl sagen - der Energiekan- ton par excellence und wäre durch diese beiden Initiativen ganz besonders getroffen. Wir Aargauer sind nicht bereit, die durch die Elektrizitätswirtschaft geschaffenen Arbeits- plätze durch Annahme dieser beiden Initiativen mutwillig aufs Spiel zu setzen.
Ich bin als engagierter Föderalist gegen die beiden Initia- tiven. Sie erinnern sich an unsere Diskussion anlässlich der Dezembersession über das grosse Thema «Neuverteilung der Staatsaufgaben zwischen Bund und Kantonen». Damals war von verschiedener Seite die Rede, dass wir vor einer Art Renaissance des Föderalismus stehen, dass wir der Mei- nung sind, der Staat müsse sich bemühen, in kleineren Einheiten wieder näher an den Bürger heranzukommen.
September 1983507 Energieversorgung. Volksinitiativen Wir Ständeräte sind wohl nicht verfassungsrechtlich, aber in Wirklichkeit praktisch eine Art Gralshüter des Föderalismus. Gerade in der Energiepolitik haben nun aber die Kantone bewiesen, dass sie in eigener Zuständigkeit, der Vielfalt des Landes entsprechend, durchaus gute, tragbare, originelle Lösungen zu finden vermögen. Die Sicherheit der Elektrizi- tätsversorgung war trotz der kantonalen Zuständigkeit im Verlaufe der letzten Jahre und Jahrzehnte nie gefährdet. In dieser Hinsicht darf man - so meine ich - den Kantonen ein positives Zeugnis ausstellen, selbstverständlich gleichzeitig auch der Privatwirtschaft, welche die Kraftwerke, auch die Kernkraftwerke, gebaut hat. Ich bin mit Überzeugung für den sogenannten milden Energieartikel eingetreten, der am 27. Februar dieses Jahres von der Mehrheit der Stände abgelehnt worden ist. Aber ich bin gegen diesen nun von den Initianten vorgeschlagenen Weg der Zentralisierung. Beide Initiativen übertragen prak- tisch alle Kompetenzen in der Elektrizitätswirtschaft grund- sätzlich dem Bund. Mit Recht sagt der Bundesrat in der Botschaft über die Energie-Initiative auf Seite 65: «Es besteht kein Anlass für die durch die Initiative geforderten weitgehenden Neuerungen und Ausweitungen des staatli- chen Tätigkeitsbereichs. Sie würden dem Bund eine Verant- wortung überbinden, die er nicht übernehmen kann.» Also, der Bundesrat erklärt, dass er für die sichere Elektrizitätsver- sorgung die Verantwortung nicht übernehmen könnte, wie dies mit den beiden Initiativen praktisch gefordert wird. Es wäre deshalb geradezu unsinnig, die gewachsenen Struktu- ren in der Elektrizitätswirtschaft durch Annahme dieser Initiativen zu zerstören und im schwerfälligen und bürokrati- schen Zentralstaat das Heil der zukünftigen Energiepolitik zu suchen.
Ich stimme aus rechtsstaatlichen Überlegungen gegen diese beiden Initiativen. Die Energie-Initiative ist - ob bewusst oder unbewusst, das sei dahingestellt - rechtlich unsorgfältig formuliert. Eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen ist hier auf Verfassungsstufe nicht zu finden, sondern diese sehr wichtige Frage wird der Gesetzgebung überlassen. Eine solche Lösung scheint mir bundesstaatlich problematisch zu sein. Die Kantone würden durch die ungeahnte Kompetenzfülle des Bundes zu einer Art Befehlsempfänger des Bundes in ihrer ganzen Energie- politik. Selbst die Hoheit der Kantone über die Wasservorkommen - ich verweise auf Artikel 24bis Absatz 3 der Bundesverfas- sung - würde durch die Bundesbürokratie ganz erheblich eingeschränkt. Ich mache auf Seite 60 der Botschaft auf- merksam. Ich möchte, dass insbesondere auch die Vertreter der Bergkantone realisieren, dass sie bei Annahme der Energie-Initiative nicht mehr Herr wären über die Wasservor- kommen und die Wasserkraftwerke, die ihren Staatskassen doch erhebliche Einnahmen sicherstellen. Es gibt zudem einen fundamentalen Rechtsgrundsatz, wonach Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden dürfen. Jeder Jus- Student weiss, dass man nicht rückwirkende Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen schaffen soll. Gegen diesen Grundsatz verstösst nun aber meines Erachtens die Atom- verbotsinitiative - ich nenne sie auch so - in grober Weise, indem das Kernkraftwerk Kaiseraugst nicht gebaut werden dürfte, obwohl dieses Problem Kaiseraugst bereits im Bun- desbeschluss zum Atomgesetz abschliessend behandelt worden ist. Auch der staatsleitende Grundsatz von Treu und Glauben, an den sich der Staat wie jeder Private zu halten hat, wäre bei Annahme der Atomverbotsinitiative massiv verletzt. Nach meinem juristischen Wissen und Verständnis - wobei Sie sagen können, das sei für Sie nicht massgebend - müsste der Bund sehr hohe Entschädigungen an die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG bezahlen, sofern die Atomverbotsinitiative angenommen würde, da die zuständigen Behörden dieser Gesellschaft bereits verschiedene Bewilligungen erteilt haben und das Bauverbot meines Erachtens einer materiel- len Enteignung entspräche. Damit komme ich zum Schluss und fasse zusammen: Die beiden Initiativen zerstören die gewachsenen, föderalisti- schen, bewährten Strukturen in der schweizerischen Elektri- zitätswirtschaft. Sie möchten dem ohnehin überlasteten Zentralstaat neue und wichtige Aufgaben übertragen, die dieser Zentralstaat nach Meinung des Bundesrates gar nicht lösen kann. Es sollen, völlig bürgerfremd, neue Steuern eingezogen und neue Subventionen ausgerichtet werden. Und schliesslich wäre eine eigentliche Bundes-Elektrizitäts-Bürokratie aufzu- bauen, dies alles, im verhängnisvollen Irrglauben, unsere hochentwickelte Wirtschaft und unser Sozialstaat könnten in Zukunft überhaupt auf Kernenergie verzichten! Ich teile diesen Irrglauben nicht und möchte Sie deshalb bitten, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die bei- den Initiativen abzulehnen. Kündig: Diese beiden energiepolitischen Initiativen, über die wir heute die Eintretensdebatte führen, passen nach mei- nem Empfinden nicht in die politische Landschaft. Sie öff- nen staatlichen Interventionen, die ordnungspolitisch doch recht fragwürdig sind, Tür und Tor. Was damit dem Bürger «verpasst» werden soll, ist nicht nur eine problematische Energiepolitik, sondern führt-ich glaube, man kann dem so sagen - nahe an die Planwirtschaft. Es geht nach meinem Dafürhalten nicht an, über die «Hintertüre» die Grundsätze unseres Wirtschaftssystems, das schliesslich die Basis für unseren Wohlstand und für unsere soziale Sicherheit dar- stellt, zu brechen. Solchen Tendenzen ist deshalb ein klares Nein entgegenzuhalten. Die Wirtschaftsartikel in der Bundesverfassung sind keinem eigentlichen Idealtypus verschrieben. Ihr Grundkonzept zeigt aber auf, dass ein verbindlicher Auftrag des Rechts- staates existiert, eine marktorientierte und sozialwirtschaft- lich verpflichtete Ordnung aufrechtzuerhalten. Ordnungs- fragen sind also diesem Grundsatz konform zu lösen. Im gleichen Sinne hat sich auch die Energiepolitik an die allge- meinen Wettbewerbsbedingungen und die Wettbewerbspo- litik unserer Wirtschaftsordnung zu halten. Die garantierte Handels- und Gewerbefreiheit, auf die wir ja immer Wert legen und die im Zentrum dieser Ordnung steht, dürfte doch der wichtigste Massstab für die Beurteilung der vorgeschla- genen Massnahmen sein. Die Grundphilosophie, die hinter der Energie-Initiative steckt, dürfte kaum mit den geltenden Vorstellungen über unsere Ordnungspolitik übereinstimmen. Ganz einfach des- halb, weil für den freien, verantwortungsbewussten Men- schen, den wir ja in unserer Verfassung immer wieder schüt- zen, kein Platz mehr da sein dürfte. Zudem wird die indivi- dual-rechtlich garantierte Gewerbefreiheit ebenso beseitigt wie die Bedeutung von Angebot und Nachfrage. Nebenbei sei darauf hingewiesen, dass der wirtschaftliche Fleiss durch nicht definierte Begriffe wie «Lebensqualität» und «immaterielle Werte» verwässert werden soll. Unsere Gesell- schaft lebt jedoch vom wirtschaftlichen Fleiss und nicht von hochstilisierten Aussteigerideologien. Von den beabsichtigten Massnahmen sind zum Beispiel das Verbot verkaufsfördernder Energiepreise als klarer Eingriff in die Preisgestaltung und die Beschränkung bei der Abgabe von Elektrizität als Eingriff in die gewerbsmässige Tätigkeit von Unternehmen als besonders schwerwiegende Verstösse gegen die Ordnungspolitik zu bezeichnen. Es ist unvorstellbar, derartige Vorschriften ohne grobe Einengung der Handels- und Gewerbefreiheit durchzuführen. Daneben dürfte auch die zwangsweise Beurteilung wärmetechni- scher Aspekte von Wohnbauten etwelche Probleme zur Folge haben. Eine solche Vorschrift verstösst nicht nur gegen die elementaren Bestandteile der Eigentumsrechte, sondern greift auch recht massiv in die Aufgaben des Mark- tes ein. Ich habe vorhin von verkaufsfördernden Energietari- fen im Absatz 2f der Energie-Initiative gesprochen. Dazu noch eine Zusatzbemerkung: Energietarife im eigentlichen Sinne gibt es nur bei der leitungsgebundenen, also bei der elektrischen Energie. Die Initianten haben es bei dieser Massnahme nach eigenen
Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 508 28 septembre 1983 Angaben auf die Elektrizitätstarife abgesehen. Diese sind jedoch heute weitgehend öffentlich kontrolliert. Es geht also darum, den Tarifbehörden vom Bund her eine Tarifstruktur vorzuschreiben, die in ihrer Preisgestaltung die Energie- menge nicht mehr als quantifizierbar berücksichtigt. Ein derartiger Eingriff auf einen einzelnen Energieträger würde dessen Konkurrenzsituation entscheidend beeinträchtigen, was ohne Zweifel in der Absicht der Initianten liegt. Er ist aus ordnungspolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen aber klar abzulehnen, da dadurch ja die Einschränkung der Energieproduktion in einem Sonderbereich vorgesehen wird. Insgesamt sollen die Massnahmen der Energie-Initia- tive dafür sorgen - so ist es im Absatz 1d gefordert -, dass die Energieversorgung im Bereich der Grundbedürfnisse gewährleistet ist. Dies ist eine äusserst konfuse Zielsetzung. Dies bedingt erstens, dass jemand festlegt, was von dem Güter- und Dienstleistungsangebot schlussendlich zu den Grundbedürfnissen des Menschen zu zählen ist. Ich glaube, dies ist ein recht schwieriges Unterfangen, und es dürfte auch - je nachdem - von Person zu Person unterschiedlich sein. Zweitens ist die Absicherung nur eines Teils unserer Energieversorgung - eben der Grundbedürfnisse - ohne eine gelenkte Verteilung, also eine eigentliche Energieratio- nierung, nicht durchführbar. Es fragt sich, was die Initianten mit diesem Ziel erreichen wollen. Den ergänzenden Erklärungen ist folgendes zu entnehmen: «Wir sind uns bewusst, dass ein grosserTeil der von uns verschwendeten Energie für ein natürliches und gesundes Leben unnötig ist. Für jeden erdenklichen Luxus muss Spitzenenergie zur Verfügung gestellt werden, und die entsprechenden Produktionsanlagen müssen bereitgestellt werden. Dagegen wehren wir uns.» Diese Ausführungen legen die effektiven Absichten der Initianten offen dar. Sie wollen mit ihren Massnahmen errei- chen, dass für die Herstellung von Luxusgütern - ich frage Sie: Wer bestimmt schlussendlich, für wen was in welchem Ausmass Luxus darstellen wird? - die notwendige Energie nicht mehr bereitgestellt werden soll oder bereitgestellt wer- den darf. Über die Energiepolitik soll also der Bürger gezwungen werden, sich auf «natürliches und gesundes Leben» zu beschränken. Der Staat soll damit bestimmen, was für den einzelnen zum Leben notwendig ist und was nicht. Im Energiekonzept der Umweltorganisationen, das nach eigenen Aussagen der Initianten die Grundlage für die Initia- tive bildet, findet sich folgender Satz: «Der Energiever- brauch ist auch eine Frage des Lebensstils.» Dies ist zweifel- los richtig, ich möchte es auch befürworten. Nur bin ich dagegen, dass der Staat auf dem Umweg über die Energie- politik meinen eigenen Lebensstil zu formen und festzule- gen hat. In diesem Sinne bitte ich Sie, die beiden Initiativen abzu- lehnen. Letsch: Vor elf Jahren, in der Sommersession 1972, hat der Nationalrat ein Postulat überwiesen, mit dem ich seinerzeit den Bundesrat eingeladen hatte, eine Gesamtenergiekon- zeption auszuarbeiten und sich in diesem Zusammenhang auch dazu zu äussern,»... welches Verhalten und welche wirtschaftspolitischen Massnahmen geeignet sein könnten, die künftige Entwicklung vermehrt auf die von der Ökologie gesetzten Grenzen auszurichten». In seiner Antwort befür- wortete der Bundesrat eine Gesamtenergiekonzeption, durch die - wie er schrieb - einerseits der Verbrauch an Energie möglichst niedrig gehalten werden kann und durch die andererseits der Einsatz möglichst umweltfreundlicher Energieträger gefördert wird. Er mahnte indessen schon damals davor, auf dem Umweg über die Energiepolitik das wirtschaftliche Wachstum steu- ern zu wollen, weil dafür in Form einer bis ins einzelne gehende Zuteilungspolitik und eines riesigen Verwaltungs- apparates ein zu hoher Preis bezahlt werden müsste. Heute, elf Jahre später, werden Probleme rund um Energie und Umwelt zum Wahlschlager Nummer 1 hochstilisiert. Sie sind aber nicht neu, sondern längst erkannt. In der Zwi- schenzeit ist auch vieles geschehen, und zwar im staatlichen wie im privaten Bereich. Trotz der knappen Verwerfung des Energieartikels der Bundesverfassung läuft die staatliche Gesetzesmaschinerie in Bund und Kantonen, für viele viel- leicht zu langsam, für andere eher im Übermass. Einiges wurde abgelehnt. Das ist aber in einer Demokratie nicht verboten. Anderes wurde angenommen und verwirklicht. Die Demokratie ist nun einmal die Staatsform der Hiobsge- duld, aber sie hat uns vor staatlichem Übereifer und wirt- schaftlichen Fehlentwicklungen - wie sie andere Länder durchmachen - bisher bewahrt. Im übrigen lässt der allzu starre Blick auf die staatliche Gesetzesmaschinerie allzu leicht vergessen, dass in der Wirtschaft, vor allem in Gewerbe und Industrie, seit Jahren eine umweltfreundliche und energiesparende Investition der anderen folgt, Investitionen, die viel kosten, die aber auch wieder Arbeitsplätze schaffen. Ich kenne Betriebe, in denen im Laufe der letzten Jahre der Energieverbrauch in der eigenen Fabrikation oder in den hergestellten Maschinen um 20 bis 80 Prozent reduziert werden konnte, gar nicht zu reden von den betrieblichen Massnahmen für Abwasserbe- seitigung, Lärmbekämpfung und gegen Luftverschmutzung. Angesichts dieser Entwicklung, die weitergehen muss und wird, empfinde ich die beiden Initiativen geradezu als Schlag ins Gesicht. Man tut wieder einmal so, als ob die in Wirtschaft und Politik Veranwortlichen schlafen und mit dem Hammer geweckt werden müssten. Von der Sache her schiessen beide Initiativen über das Ziel hinaus. Vieles deutet darauf hin, dass es den Initianten, insbesondere jenen gegen weitere Atomkraftwerke, weniger um die Sache als vielmehr um gesellschaftliche und wirt- schaftliche Systemveränderung geht. Sonst könnten doch kaum umweltfreundliche Kernkraftwerke abgelehnt werden, und zwar nicht nur in Kaiseraugst, sondern generell und dauernd, gleichzeitig aber die Sorge um unsere Umwelt vorgetäuscht werden. Die Stellungnahme des Initiativkomi- tees für eine Atom- und Energie-Initiative zur Ständeratsde- batte, die heute auf unserem Tisch liegt, strotzt denn auch diesbezüglich von Widersprüchen. Was wir brauchen, sind weder eine Aufblähung der Bürokratie noch neue Steuern noch staatliche Bevormundung und Bewirtschaftung, geschweige denn ein Verbot für Kernkraftwerke, sondern Energiebewusstsein jedes einzelnen. Dieses erzwingen wir nicht mit einer Flut gesetzlicher Vorschriften. Mit der Ablehnung beider Initiativen ist der Bundesrat seiner bereits 1972 vertretenen Grundhaltung treu geblieben, und ich bitte Sie, seinem Antrag zu folgen und beide Initiativen abzulehnen. M. Reymond: II existe deux moyens de stopper définitive- ment le programme nucléaire, soit édicter une loi dans laquelle s'amoncellent tant d'obstacles à ce genre d'entre- prise que personne ne peut plus en assumer le risque, soit en proclamer l'interdiction pure et simple. Le deuxième moyen a le mérite de la clarté, il n'est pas hypocrite. L'initiative que nous avons à examiner, dénommée «Pour un avenir sans nouvelles centrales atomiques» est tout à fait claire sur la question. En s'opposant à la mise en service sur le territoire de la Confédération de toute nouvelle centrale, y compris celle de Kaiseraugst- que notre conseil a admise, la clause des besoins étant démontrée - et en prévoyant que les centrales nucléaires actuelles ne seront même plus rem- placées à l'expiration de leur durée d'exploitation, l'initiative antiatomique - nous pouvons l'appeler ainsi - porterait gravement atteinte à la sécurité de notre pays, en augmen- tant le risque d'une insuffisance d'approvisionnement en électricité. Avec de telles dispositions, nous contredirions la politique valable émise en son temps par la Commission fédérale de la conception globale de l'énergie, selon laquelle il convien- drait d'encourager le remplacement du pétrole par d'autres énergies, qui permettraient ainsi la diversification de nos sources d'approvisionnement. En outre, je rappelle qu'au- jourd'hui déjà, l'énergie nucléaire rend de grands services à notre économie au point de lui être devenue, pour un temps
Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 510 28 septembre 1983 m'appelait à mon domicile. J'y étais, par hasard, j'aurais mieux fait de ne pas y être, mais cela me permet d'illustrer mon propos. Ce conseiller membre de l'exécutif communal m'alertait, alors que se déroulait la séance du Conseil, parce que les Entreprises Electriques Fribourgeoises refusaient de raccorder à leur réseau un bâtiment que la commune va construire et où elle veut installer le chauffage électrique. Je lui ai dit que les Entreprises Electriques Fribourgeoises pratiquaient comme d'autres entreprises semblables une politique extrêmement restrictive et prudente parce qu'il ne fallait pas faire du chauffage électrique pour le chauffage électrique et que, même si le bâtiment était bien isolé, il n'y avait probablement pas la puissance nécessaire sur le ré- seau. Alors me répond mon interlocuteur: «Vous n'avez qu'à investir et à augmenter cette puissance.» Je lui rétorque: «Non, nous avons adopté une attitude telle que - tant pis pour ceux que cela contrarie - nous ne voulons pas investir dans les réseaux uniquement pour le chauffage électrique.» Alors me dit-il: «Vous portez atteinte à la liberté des citoyens, nous avons le droit d'avoir, nous comme d'autres, le chauffage électrique.» Je précise: «Non, nous appliquons à l'échelon cantonal une politique qui est peut-être l'avant-goût de ce qui arrivera mais dans des proportions beaucoup plus sévères si des projets qui nous sont soumis entrent en application.» Alors il me dit: «II faudrait peut-être vous entendre à Berne, parce qu'on vient d'apprendre que le chauffage à huile met en danger les forêts. Dès lors nous avons cru bien faire en choisissant le chauffage électrique pour ne pas mettre en danger nos forêts. Il faudrait peut-être vous entendre!» J'ai répondu: «II faudra contrôler vos brûleurs et faire en sorte que les gaz ne partent pas trop dans l'atmosphère.» J'ai été assez mal reçu, je l'avoue, même très mal. On ne pourra pas donner satisfaction à ceux qui veulent à tout prix se chauffer à l'électricité. Lorsque les initiatives seront soumises au peuple, beaucoup de personnes qui se chauffent à l'électricité, parce que tel est leur désir, seront tentées d'approuver ces initiatives, et surtout la deuxième qui, comme viennent de le dire M. Reymond et d'autres, est extrêmement dangereuse car elle est flatteuse. Ses auteurs ont eu l'habileté de l'enrober de considérations raisonnables à première vue, en sorte qu'elle aura l'heur de plaire à ceux qui sont peu ou mal informés. La lecture du message du Conseil fédéral nous le prouve d'ail- leurs. On y trouve des idées, qui démontrent que, dans les postulats prévus par l'initiative, tout ne déplaît pas au Con- seil fédéral. Il y a là quelques idées qui figuraient déjà dans le projet d'article constitutionnel sur l'énergie mais dont les cantons n'ont pas voulu. Je renonce à énumérer point par point, dans le texte de l'initiative, ce qui est dangereux, trompeur et irréalisable. Je voudrais simplement, en renonçant à tout ce que j'avais préparé à votre intention, insister sur les dispositions transi- toires car elles méritent une attention particulière. Cette initiative prétend ne pas interdire explicitement et de façon générale la construction de nouvelles centrales nucléaires. Or, non seulement l'application des prescriptions proposées conduit à l'interdiction de ces centrales, mais elle englobe les centrales thermiques conventionnelles ainsi que les nou- velles centrales hydrauliques d'une puissance supérieure à 35 mégawatts. En vertu de ces dispositions, on ne pourrait plus aujourd'hui construire le barrage de Possens qui a permis de créer le lac d'accumulation de la Gruyère. On organiserait la pénurie-comme je l'ai dit tout à l'heure -et il faudra bien que quelqu'un la gère; il faudra gravement porter atteinte à la liberté des citoyens. Enfin, j'ai eu l'occasion l'année dernière de rencontrer, dans des circonstances qui vous sont connues, des parlemen- taires français, et en particulier certains d'entre eux qui appartiennent à une famille d'esprit majoritaire de. l'autre côté du Jura et minoritaire dans notre conseil. Dans les échanges de propos sur la politique énergétique de nos deux pays, nous avons constaté que de l'autre côté «on y allait dare-dare» - pardonnez-moi cette expression - alors que chez nous on fait preuve de retenue, de prudence, parce que nous vivons dans une démocratie de concordance et que c'est le peuple qui décide en fin de compte. Mais mes interlocuteurs d'outre-Jura aboutissaient à cette réflexion, que je tiens à vous citer, à savoir que nous finirions très probablement, nous les Suisses, comme les Autrichiens qui ont refusé la production nucléaire sur leur territoire, mais qui n'éprouvent aucun scrupule à importer de l'énergie électrique d'origine nucléaire. Ce sont mes interlocuteurs français qui me le disaient, alors qu'ils appartiennent à la majorité qui est la minorité chez nous. Il est tout de même curieux de constater que ce qui serait vérité de l'autre côté du Jura devienne hérésie dans notre pays. C'est la raison pour laquelle je suivrai la proposition de rejeter les deux initiatives. Piller: Ich hatte Gelegenheit, bei der Diskussion um den Energieartikel und um das Kernkraftwerk Kaiseraugst mei- nen Standpunkt in Sachen Kernenergie darzulegen. Ich möchte ihn nur kurz zusammenfassen: Ich bin überzeugt, dass wir nach Leibstadt in der Schweiz keinen Leichtwasserreaktor mehr brauchen, dass wir auf diese Kernkraftwerkgeneration verzichten können. Ich bin auch überzeugt, dass der Schnelle Brüter politisch weltweit nicht durchsetzbar ist, ich habe die Gründe damals aufge- zählt. Ich bin aber auch überzeugt, dass die Fusions- und die Alternativenergien die Energien des nächsten Jahrhunderts sind. Es wird heute immer wieder gesagt, wenn man über die Fusion spricht, das sei nicht realistisch, das brauche 50 Jahre. Ich möchte Ihnen da nur entgegenhalten, dass vor ungefähr 50 Jahren Otto Hahn die Kernspaltung entdeckt hat. Man war damals ganz am Anfang, und wo sind wir heute? 50 Jahre sind eine sehr lange Zeit, wenn wir den technischen Fortschritt anschauen. Es stimmt einfach nicht - und da komme ich auf das Zweite -, wenn man behauptet, die Kernenergie sei a priori umwelt- freundlich. Wir wissen, dass das Abfallproblem bei den Leichtwasserreaktoren nicht gelöst ist. Kurzfristig mag die Kernenergie vielleicht umweltfreundlicher erscheinen, aber langfristig ist sie es nicht. Ein Problem, das mir in der Diskussion besonders am Her- zen liegt - Herr Schönenberger, Herr Hefti und Herr Letsch haben darauf hingewiesen -: man hat immer wieder das Waldsterben erwähnt. Wenn ich aus Überzeugung der Energie-Initiative zustimme, dann tue ich das, weil ich der Meinung bin, dass wir etwas tun müssen gegen die Vorzei- chen der Umweltzerstörung. Es ist einfach nicht richtig, wenn man hier behauptet, man könne mit Kernenergie dem Waldsterben Einhalt gebieten. Das stimmt nicht. Wir können nicht kurzfristig so viel unternehmen, dass wir hier die Schadstoffe effektiv reduzieren können. Ich glaube, wir kön- nen diese rasante Umweltzerstörung - das Waldsterben ist ja nur ein Element darunter-wirklich nur eindämmen, wenn wir unsere Lebenshaltung etwas umstellen. Wir können einfach nicht weiter so viel Energie verbrauchen. Wir kön- nen nicht weiter so viele Schadstoffe aus dem Auspuff des Autos herauslassen. Wir können Zugegebenermassen auch nicht so viele Schadstoffe aus dem Kamin der Ölheizung herauslassen. Das müssen wir einfach einmal einsehen. Ich habe gestern abend die «Schweizer Illustrierte» gelesen. Dort sah ich, wie die freisinnige Partei des Kantons Aargau gerühmt wird, weil sie 10 000 Franken gespendet hat gegen das Waldsterben. Das war für mich eine groteske Meldung. Mit 10000 Franken Spende aus einer Parteikasse vor den Wahlen macht man wirklich nichts gegen das allgemeine Waldsterben. Hier muss man schon mutigere Schritte einlei- ten. Ich glaube, dass die Energie-Initiative wirklich etwas bringt. Wenn man heute sagt, sie sei masslos, dann möchte ich Sie daran erinnern, dass die GEK - und die GEK ist immerhin eine gute Kommission, sie ist präsidiert von Herrn Kohn - wesentliche Elemente selber erarbeitet hat, die man wieder in dieser Initiative findet, beispielsweise auch die Energieabgabe. Die ist nicht eine Erfindung dieser Umwelt-
Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 512 28 septembre 1983 lieh die Absicht der Initianten, unserem Kanton und den übrigen Bergkantonen die Möglichkeit zu nehmen, diesen im Interesse der Volkswirtschaft unseres Standes und im Interesse der schweizerischen Elektrizitätsversorgung ste- henden Rohstoff, und zwar den praktisch einzigen, sinnvoll zu nutzen? Denn die Leistungsreserve kommt, über unseren eigenen Konsum hinaus, der übrigen Elektrizitätsversor- gung durch Zulieferung von Spitzenstrom zugute. Überflüssig zu sagen - in der heutigen Zeit -, dass unserer Landschaft möglichst Sorge getragen wird. Darum lehnen wir mit Bestimmtheit beide Initiativen ab. Frau Bührer, Sprecherin der Minderheit: Stellvertretend für die Initianten, hat sich viel Schelte auf meinem Haupt ange- sammelt. Besonders zu schaffen gemacht hat mir natürlich die Kapuziner-Predigt von Kollege Hefti. Aber ich werde dies mit Würde zu tragen wissen. Grosse Teile der Diskussion von heute morgen müsste man einordnen unter dem Titel «Verketzerung der beiden Initiati- ven». Vielleicht ist das, was Herr Kollege Hophan und auch Herr Dreyer angeschnitten haben, eher unter dem Kapitel «Missverständnisse» einzuordnen; denn in den Übergangs- bestimmungen unter Punkt 2 wird gesagt, dass konventio- nelle Wasser- oder thermische Kraftwerke mit mehr als 35 Megawatt elektrischer bzw. 100 Megawatt thermischer Lei- stung nicht mehr bewilligt werden dürfen. Das ist eine Übergangsbestimmung, die sich eindeutig nur auf den Zeit- raum bis zum Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen bezieht. Also kann es sich nicht darum handeln, den Bau von konventionellen Kraftwerken einfach definitiv «abklem- men» zu wollen. Weniger Verständnis habe ich für die Ansicht, dass die Energie-Initiative gegen die Grundsätze des Föderalismus verstosse. Das verstehe ich nicht. Wenn Sie die Energie- Initiative genau lesen, so sehen Sie, dass die Kantone und sogar die Gemeinden einbezogen sind, dass die Kantone die ausführenden Organe sein werden, dass das Geld (das durch die Energiesteuer eingeht) den Kantonen für die Aus- führung der Massnahmen zur Verfügung stehen wird. Ich glaube, man muss mit gutem Willen diesen vorgeschlage- nen Energieartikel eben nehmen als das, was er ist. Im ersten Punkt sind Grundsätze aufgestellt, und es geht nicht an, nun die Interpretation dieser Grundsätze auf die unglücklichste und unmöglichste Art vorzunehmen, son- dern man kann - wenn man will - diese Grundsätze auch vernünftig interpretieren. Zum zweiten: Die Massnahmen, die da vorgeschlagen wer- den, sind durchaus im Rahmen unseres Wirtschaftssystems zu verstehen. Aber- und hier liegt der Hund begraben - in die Rechnung muss einbezogen" werden, wenn Kosten für die Allgemeinheit, Kosten an der Umwelt, Umweltschäden entstehen. Diese Rechnung darf nicht wie bisher einfach - im belastenden Teil - sozialisiert werden, sondern das muss einbezogen werden in die ganze Rechnung. Vielleicht ein Stichwort: Wer trägt die Kosten des Waldster- bens? Das ist die Allgemeinheit. Zu den nötigen Mitteln, die durch die Energieabgabe zur Verfügung gestellt werden: Ich muss auch hier auf einen Irrtum hinweisen, Herr Kollege Stucki. Diese Abgabe ist keine Lenkungssteuer (ausdrücklich: keine Lenkungs- steuer), sondern es ist eine zweckgebundene Abgabe, die nur bis zur Höhe des Bedarfes erhoben wird. Das ist nun das Interessante: Je mehr Erfolg diese Energie-Initiative haben wird, um so geringer wird die Abgabe sein, die erhoben werden muss. Ich verstehe nicht ganz, wenn Herr Kollega Stucki es so sieht, dass diese Mittel eben quasi ohne Rücksicht auf Nutzen «vertan» werden. (Ungefähr so war seine Formulie- rung.) Das kann ja nicht sein. Wenn man diese Sicht der Dinge hat, hat man sehr wenig Vertrauen in die Regierungen und auch in die Parlamente von Bund und Kantonen. Noch ein Wort zur Tarifpolitik. Es ist gesagt worden, die Tarife der Elektrizität, die Elektrizitätspreise, würden öffent- lich kontrolliert. Das tönt in meinen Ohren wie ein Witz. Ich bin schon lange im kantonalen Parlament in Schaffhausen, und wir sind ja Mitglied der NOK. Ich kann Ihnen sagen: Ich habe keinerlei Einfluss auf die Tarife, sie werden eben ausserhalb des Einflusses der Parlamente festgesetzt, nach den Gegebenheiten zum Beispiel des teuren Atomstromes. Der Begriff des Grundbedarfes (der ja von der Steuer befreit sein soll) hat ebenfalls zu grossen Missverständnissen und Diskussionen Anlass gegeben. Ich glaube, hier darf man die Dinge nicht allzu kompliziert sehen. Es geht doch darum, dass ein durchschnittlicher Grundbedarf pro Kopf eben nicht belastet werden soll. Damit wird keine Sozialpolitik gemacht; auch das ist eine weit überrissene Vorstellung, sondern es wird hier eine unsoziale Komponente, die jeder indirekten Steuer innewohnt, korrigiert. Es ist selbstver- ständlich, dass diese Rückgabe pro Kopf bei den bescheide- nen Einkommen eben prozentual mehr ausmacht und inso- fern eine soziale Komponente da natürlich drin liegt. Verschiedentlich wurde das Gespenst der steigenden Energiepreise durch Mangel an die Wand gemalt. Abgese- hen vom Fragezeichen, das ich da setze (wir streben ja eine 95prozentige Versorgungssicherheit an und haben bisher mit 75prozentiger Versorgungssicherheit schon sehr gut gelebt und nie unter Mangel an elektrischer Energie leiden müssen), abgesehen davon, muss ich Ihnen sagen: Es gibt auch steigende Preise bei Überfluss. Wenn Sie bedenken, wie hoch die Kapitalkosten eines AKW sind - und diese Kapitalkosten bleiben ja fest, wie auch immer sich die Pro- duktion dann verkaufen lässt -, dann sehen Sie: wenn wir die Produktion nicht mehr zu kostendeckenden Preisen absetzen können, dann steigen die Preise nicht nur bei Mangel, sondern auch bei Überfluss. Herr Kollega Hefti (der wieder anwesend ist) hat mich gründlich missverstanden, wenn er aus meinem Votum gehört hat, dass ich den Atomstrom für das Waldsterben verantwortlich machen wollte bzw. dass das meine Meinung sei. Das habe ich nie gesagt, und das ist auch nicht meine Meinung. .Vielmehr habe ich gesagt - das hat Herr Kollega Piller vorhin schon ausgeführt-, dass durch Atomstrom das Waldsterben nicht gestoppt werden könne. (Das ist ein Unterschied.) Herr Kollega Hefti hat die Aussage gemacht, diese beiden Initiativen seien gegen den Wohlstand in der Schweiz gerichtet. Gestatten Sie, dass ich hier einmal mehr das Wort «Unsinn» anwende. Der Preis des Atomstromes ist ein wirt- schaftlicher Faktor par excellence; da liegt die Belastung unserer Wirtschaft und nicht dort, wo wir regenerierbare und günstigere Energiequellen erschliessen. Schliesslich noch eine letzte Unterstellung: Mit diesen Initia- tiven würde eine Systemveränderung angestrebt oder beab- sichtigt. Wenn Sie unter Systemveränderung das verstehen, dass wir uns abwenden von der Verschwendung, dann muss ich sagen: ja, diese Systemveränderung unterschreibe ich. Oder wenn diese Systemveränderung bedeutet, dass wir uns abwenden davon, dass durch unser Energieverhalten die Umwelt weiterhin in unverantwortlicherweise belastet wird, dann ja. Aber eine andere Systemveränderung liegt sicher hier nicht drin. Es ist auch kein Religionskrieg, der hier entfacht ist, wie das Kollege Dreyer gesagt hat; denn es geht nicht um überirdische Dinge. Die Abfälle, insbesondere die Nuklearabfälle, liegen sehr real da, und die Wälder stehen auch nicht auf himmlischen Fluren. Verschiedentlich wurde man gegenseitig der Kurzsichtigkeit bezichtigt und aufge- fordert, man müsse weitblickend sein. Ich meine, die Zukunft wird die Diagnose, ob kurz- oder weitsichtig, bestä- tigen oder widerlegen. Wir schätzen es, wenn Herr Generali einen Blick auf die wachsende Weltbevölkerung wirft und zu bedenken gibt, dass auch an künftige Generationen zu denken ist. Das unterstütze ich. Aber meine Konsequenz aus dieser Vision ist, dass wir uns mehr und dezidiert dem Sparen zuwenden müssen, dass wir uns den einheimischen, regenerierbaren Energien zuwenden müssen, die kleine Hypothek punkto Abfälle an unsere Nachkommen hinterlas- sen. Das Hohelied der Freiheit wurde heute vormittag aus- giebig gesungen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn die Freiheit gemeint ist, die Umwelt zu zerstören und die Energieres- sourcen, die eigentlich unseren Kindern gehören sollten,
Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 514 28 septembre 1983 Je dirai à certains de mes collègues, qui ne cessent de parler des exportations et des importations, qu'il est bien vrai que nous importons, mais très peu face à ce que nous expor- tons. J'ai d'ailleurs sous les yeux les chiffres concernant la production et la consommation de l'énergie en Suisse. Ce tableau m'a été fourni par l'Office de l'économie énergéti- que et il prouve que tous les mois, y compris ceux de l'hiver 1982, nous avons exporté sensiblement plus que nous n'im- portions. Permettez-moi donc de rappeler ce que je disais tout à l'heure: si nous avons exporté même en hiver, en été nous avons parfois exporté deux, trois, quatre et même, en septembre, cinq fois plus que nous avons importé. Tout cela s'est passé avant Leibstadt et avant Kaiseraugst. Un dernier mot sur le chômage. Bien sûr, on brandit le spectre du chômage, moyen de persuasion très facile pour construire des centrales nucléaires, pour justifier nos expor- tations d'armes, pour nous mettre à l'aise, pour que notre conscience soit tranquille. En réalité nous connaissons maintenant le chômage, et les pays industrialisés comptent actuellement près de 40 millions de sans-travail. Ce n'est pas par manque d'énergie, par manque d'électricité; bien au contraire, l'électricité favorise l'automatisation et cette der- nière créera toujours plus de chômeurs. Je voulais simplement faire ces trois remarques. Il y en aurait bien d'autres, mais il y a là des mythes dont il faudrait essayer de se débarasser. Il y aurait lieu de voir la situation en face, de prendre conscience de la réalité qui est en train de se modifier profondément et qui n'est plus du tout ce qu'elle était lors des prévisions que nous avons faites dans les années septante. Bundesrat Schlumpt: Die Diskussion hier im Rat hat jeden- falls das gebracht, was Frau Bührer in der Kommission in hohem Masse vermisste. Ich danke Herrn Knüsel und allen Votantinnen und Votanten für die breite Ausleuchtung der vielfältigen Probleme. Wir legten den Standpunkt des Bundesrates in den beiden Botschaften einlässlich dar. Wir haben die Initiativen ernst genommen. Wenn wir das nämlich nicht getan hätten, hät- ten wir in der Botschaft zur Energie-Initiative nicht auf rund 70 Seiten Punkt für Punkt die Initiativbegehren dargestellt und die wesentlichen Argumente der Initianten unseren eigenen Argumenten gegenübergestellt, um so für die Wil- lensbildung im Parlament und in der Öffentlichkeit mög- lichst sachgerechte Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Ich beschränke mich in der Folge auf eine Zusammenfas- sung unseres Standpunktes, auf einige Einzelfragen und eine Stellungnahme zu den Voten, die andere Auffassungen vertraten als der Bundesrat. Vorweg möchte ich festhalten - ich weiss, die «Akustik» ist schlecht in diesem Land, man hört nur für einen Monat oder für 24 Stunden, ich sage es deshalb noch einmal -, dass sich seit den Botschaften des Bundesrates vom 26. Januar und I.Juni dieses Jahres in der Energie-Grosswetterlage und in der nationalen Energielandschaft nichts, gar nichts geän- dert hat, was unsere Perspektiven zu verändern vermochte. Der Bundesrat hat deshalb keinen Anlass, von seinem klaren Standpunkt, den er bereits in der Botschaft zum Verfas- sungsartikel (25. März 1981) und dann auch in der Botschaft zur Rahmenbewilligung Kaiseraugst (21. Dezember 1981) quantifiziert darlegte sowie nun wiederum in diesen beiden Botschaften, abzuweichen. Er hat keine Modifikationen vor- zunehmen, mit einer Ausnahme: Wenn wir- darüber kann man diskutieren - kurzfristige Verläufe in die Zukunft pro- jizieren (was aber guter Perspektivmethode zuwiderläuft), ergibt sich in der Bedarfsbeurteilung lediglich eine zeitliche Verschiebung. Der Bedarf für ein weiteres Kernkraftwerk ist aber nach wie vor in vollem Ausmass zu bejahen, allerdings eben um zwei bis drei Jahre verschoben. Statt in der ersten Hälfte der neunziger Jahre müsste man sagen: Mitte der neunziger Jahre. Das ist die einzige Modifikation, die wir an unseren Perspektiven vorzunehmen hätten, also eine für diese Fragen unwesentliche Modifikation. Wir haben diese Perspektiven in allen erwähnten Botschaf- ten, erstmals im März 1981, dargelegt. Sie fussen auf den Postulaten, die wir der GEK entnommen haben: Sparen, Substituieren, Forschen und Vorsorgen. Hat sich nach dem Scheitern des Verfassungsartikels am 27. Februar 1983 etwas geändert, in bezug auf die Perspekti- ven oder in bezug auf die Massnahmen und Wege? In bezug auf die Perspektiven, mit Ausnahme einer geringfügigen Modifikation des Zeithorizonts, ändert sich wie gesagt nichts. Aber in bezug auf Massnahmen und Wege ändert sich natürlich manches, weil das, was der Energieverfas- sungsartikel neu hätte bringen sollen, nicht in der vorgese- henen Weise realisiert werden kann. Wir haben nun eine gesteigerte Verantwortung der Kantone. Wir haben beim Bund nicht ein Fundament für energiepolitische Massnah- men, sondern sektorielle Fundamente, wie sie in der Verfas- sung enthalten sind; im Elektrizitätsbereich, im Umwelt- schutzverfassungsartikel und-so hoffen wir-bald auch im Ausführungsgesetz, in bezug auf die rationelle Energiever- wendung in Gebäuden, Heizanlagen usw., dann die Angabe des Energieverbrauches auf Geräten, Apparaten im Rahmen des Konsumentenschutzes, die individuelle Heizkostenab- rechnung im Rahmen des Mietrechtes, die Förderung des öffentlichen Verkehrs im Rahmen der GVK-Ausführungsge- setzgebung usw. Der Bundesrat ist nicht untätig geblieben. Er hat am G.Juli 1983 bereits das Fundament für eine Energiepolitik auf diesen sektoriellen Verfassungsgrundlagen gelegt durch seinen Beschluss, der damals bekanntgegeben wurde. Aus einer kurzen Zwischenbilanz ergibt sich längerfristig: Wir müssen, wenn wir von verantwortbaren und realisti- schen Annahmen ausgehen, mit einer Zunahme des Gesamtenergiebedarfes, mit einer Zunahme des Elektrizi- tätsbedarfes und auch mit einer massvollen Zunahme der Kernenergie rechnen. Wie war es denn im letzten Jahr, das soviel zitiert wird, das quasi ins Schaufenster gestellt wird als Signal für eine weitgehende Wandlung im Energieverbrauch? Diese weit- . gehende Veränderung im Energieverbrauch beschränkt sich auf einen Energieträger, nämlich auf die Brenn- und Treibstoffe; nur dort haben wir einen Rückgang von 3,6 Prozent von 1981 auf 1982 zu verzeichnen, sonst haben wir in allen Sektoren (Elektrizität, Gas, Kohle, Holz, Fernwärme, Industrieabfälle) eine Zunahme festgestellt. Weil der Anteil der Brenn- und Treibstoffe am Gesamtenergieverbrauch von rund 200 Milliarden Kilowattstunden hoch ist, hatten wir gegenüber 1981 insgesamt einen Rückgang des Energiever- brauches von, 1,5 Prozent. Wie haben wir den Energiebedarf 1982 sektoriell gedeckt? Mit 27 Prozent Elektrizität; 5 Prozent des gesamten Endenergiebedarfes wurden 1982 bereits durch die Kern- energie gedeckt. Für die Zukunft müsste eine andere Energiebedarfsdeckung dargetan werden, wenn man ein Verbot für neue Werke nach Leibstadt und für die Erneue- rung laufender Werke akzeptieren wollte. Wir müssen län- gerfristig mit einer zunehmenden Nachfrage rechnen. Wir machen Perspektiven nicht für 1983 oder 1984, sondern für das Ende unseres Jahrhunderts bzw. Jahrtausends. Wir müssen damit rechnen, dass es in dieser Zeit nicht möglich sein wird, fundamentale Änderungen in der Angebotsstruk- tur zu erreichen, wenn auch Fortschritte in dieser Richtung zweifellos realisierbar sind. Frau Ständerat Bührer, es sind natürlich nicht 250 000 Bür- gerinnen und Bürger, welche den beiden Initiativen zuge- stimmt haben. Es sind wohl 250 000 Unterschriften, aber zu einem grossen Teil haben die gleichen Leute beide Initiati- ven unterschrieben. Wieviele Bürger es effektiv sind, weiss ich nicht, jedenfalls nicht 250 000. Der Bundesrat hat beide Initiativen ernst genommen; wir haben uns in allen Punkten sorgfältig und objektiv damit auseinandergesetzt. Der Bundesrat fürchtet sich nicht vor neuen Instrumenten. Wie gesagt, haben wir schon im Juli das Instrumentarium beschlossen, mit dem wir die energie- politischen Zielsetzungen-Sparquote 18 Prozent, Substitu- tion des Erdölanteiles im Bereiche von 57 Prozent usw. - verwirklichen wollen. Frau Bührer, glauben Sie mir: Wir fürchten uns nicht vor Kompetenzen, vor Instrumenten.
Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 516 28 septembre 1983 Wir betrachten die Atominitiative als eine Verfassungsbarri- kade gegen eine rechtzeitige und langfristige Sicherung der Energieversorgung. Sie wäre ein Korsett in der Bundesver- fassung für alle, welche für die Energieversorgung Verant- wortung zu tragen haben, insbesondere auch für die Bun- desversammlung und für den Bundesrat. Die Bundesverfas- sung soll doch nicht zur Verhinderung der Bewältigung von Aufgaben dienen, die von grossem Gewicht in den neunzi- ger Jahren sein können. Artikel 2 der Bundesverfassung sagt doch, dass der Bund dazu beitragen soll, die allge- meine Wohlfahrt zu fördern. Ich verstehe die Bundesverfas- sung nicht als eine Sammlung von Fussangelnfürdie Politik der neunziger Jahre oder des nächsten Jahrhunderts, als Erschwernis für die Bewältigung von Aufgaben durch die dannzumaligen Generationen. Die Energie-Initiative würde einen sehr weitgehenden Verfassungsauftrag - Frau Bührer hat zu Recht gesagt, da öffnen sich sehr viele Möglichkeiten, die dann durch die Ausführungsgesetzgebung zu konkreti- sieren wären - bringen für breite staatliche Interventionen, für eine Ausweitung der Staatstätigkeit. Herr Letsch hat einen unverhältnismässigen Aufwand an Personal und Finanzen befürchtet. Wenn wir diese breiten Förderungs- massnahmen (bis hin zu Einzelsubventionierungen) ergrei- fen wollten und dafür auch grosse Mittel aus einer Energie- steuer einsetzten, müsste das auch «administriert» werden. Ich will nicht über die Administration im Bereiche der Agrar- politik sprechen, aber ich kann mir vorstellen, dass es etwa zu einem vergleichbaren Administrativaufwand käme. Und es wäre - Herr Binder hat das vor allem herausgestrichen - auch ein Ausbruch aus einer bewährten Aufgabenteilung zwischen Wirtschaft, Bund und Kantonen. Es wäre eine verfassungsmässige Verbriefung einer Verantwortung des Bundes, und ich wiederhole: der Bund könnte diese Verant- wortung gar nicht übernehmen. Deshalb kam der Bundesrat zu seiner Schlussfolgerung, und er bleibt dabei: diese bei- den Initiativen sollen dem Souverän mit dem Antrag auf Verwerfung unterbreitet werden, und zwar ohne Gegenvor- schlag. Ohne Gegenvorschlag einmal in Respektierung des Entscheides des Souveräns von Ende Februar dieses Jah- res. Wir könnten ja nicht etwas wesentlich Neues als Gegen- vorschlag anbieten - höchstens kleine Modifikationen am verworfenen Verfassungsartikel, und das wäre sicher poli- tisch nicht tragbar. Ohne Gegenantrag aber dann auch aus einem zweiten Grunde: Wir sind überzeugt, es ist nun an der Zeit, dass der Souverän - es geht ja um ihn und um den Souverän der Zukunft - nun einmal in der Energiepolitik klare Marken setzt. Er soll festen Boden schaffen für die Energiepolitik der Zukunft; das haben wir heute nicht. Wir müssen die Handlungsfähigkeit der Bundesbehörden und auch der Wirtschaft im energiepolitischen Sektor wieder herstellen, und das können wir nur, wenn der Souverän selbst zu diesen beiden Initiativen Stellung bezieht. Wir empfehlen Ihnen eine Verwerfung ohne Gegenvor- schlag, also Zustimmung zu den Bundesbeschlüssen entsprechend dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke» Arrêté fédéral touchant l'initiative populaire «pour un avenir sans nouvelles centrales atomiques» Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Art. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Bührer, Bauer, Donzé) Die Bundesversammlung beantragt Volk und Ständen, die Volksinitiative anzunehmen. Art. 2 Proposition de la commission Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Bührer, Bauer, Donzé) L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux can- tons d'accepter l'initiative. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Nationalrat - Au Conseil national 31 Stimmen 8 Stimmen 31 Stimmen 8 Stimmen Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für eine sichere, sparsame und umweltgerechte Energieversorgung» Arrêté fédéral touchant l'initiative populaire «pour un approvisionnement en énergie sûr, économique et respectueux de l'environnement» Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Art. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Bührer, Bauer, Donzé) Die Bundesversammlung beantragt Volk und Ständen, die Volksinitiative anzunehmen. Art. 2 Proposition de la commission Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Bührer, Bauer, Donzé) L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux can- tons d'accepter l'initiative.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Energieversorgung. Volksinitiative Approvisionnement en énergie. Initiative populaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.055 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.09.1983 - 08:00 Date Data Seite 497-517 Page Pagina Ref. No 20 011 964 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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