Comité parlamentaire AELE. Rapport
1382N 5 octobre 1983
#ST# Zwölfte Sitzung - Douzième séance
Mittwoch, S.Oktober 1983, Vormittag
Mercredi 5 octobre 1983, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Eng
Präsident: Ich möchte heute unserem Kollegen Allons Mül-
ler zu seinem 60.Geburtstag gratulieren und ihm für den
weiteren, etwas ruhigeren Lebensweg alles Gute wünschen.
(Beifall)
#ST# 83.054
EFTA-Parlamentarier-Komitee. Bericht
Comité parlementaire AELE. Rapport
Herr Muheim unterbreitet namens der Kommission den fol-
genden schriftlichen Bericht (texte français voir Bulletin
officiel du Conseil des Etats, session d'automne):
Bericht der Schweizer Delegation über das zweite Treffen
mit einer Delegation des Europäischen Parlamentes in
Strassburg (9. bis 10. Februar 1983) und über die 8. ordentli-
che Sitzung in Helsinki (4. bis G.Juli 1983)
- Bericht über das Strassburger Treffen mit der Delegation
des Europäischen Parlamentes
Am 9. und lO.Februar 1983 fand in Strassburg das zweite
Treffen zwischen Delegationen des EFTA-Parlamentarier-
Komitees und des Europäischen Parlamentes statt. Die Sit-
zung wurde gemeinsam vom Präsidenten des EFTA-Parla-
mentarier-Komitees, National rat Gautier, und vom Präsiden-
ten des EFTA-Ausschusses des Europäischen Parlamentes,
dem Abgeordneten Gerokostopoulos, präsidiert. Der
Schweizer Delegation gehörte ebenfalls Nationalrat
Duboule an.
Bei dieser Zusammenkunft standen folgende Traktanden im
Vordergrund:
- Zehn Jahre Freihandel zwischen den EFTA-Ländern und
der EG
- Die Wettbewerbslage der westeuropäischen Industrie
- Staatliche Beihilfen.
a. Zehn Jahre Freihandel zwischen den EFTA-Ländern und
der EG. Das noch in das Jahr 1982 fallende zehnjährige
Jubiläum der Freihandelsverträge zwischen den EFTA-Län-
dern und der EG wurde von beiden Seiten zum Anlass
genommen, über das bisher Erreichte Bilanz zu ziehen, aber
auch einen Blick in die Zukunft zu werfen. Der Vorsitzende
des EFTA-Ausschusses .des Europäischen Parlamentes
nahm einleitend Bezug auf den Wunsch sowohl des EG-
Rates wie auch des EFTA-Ministerrates nach einer Auswei-
tung und Verbesserung der Zusammenarbeit über den Frei-
handel mit industriellen Produkten hinaus, was angesichts
der engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Frei-
handelspartnern wünschbar und natürlich wäre. Das Frei-
handelssystem habe bisher den Erwartungen entsprochen.
Er schlug auch eine engere Zusammenarbeit im politischen
Bereich vor, die auf eine Erarbeitung gemeinsamer Stand-
punkte in aussenpolitisch wichtigen Fragen hinauslaufen
könnte.
Nationalrat Gautier erwiderte in seiner Eigenschaft als Präsi-
dent des EFTA-Parlamentarier-Komitees, dass auch die
EFTA-Länder die Meinung teilten, wonach die Freihandels-
verträge bisher gut funktioniert und zum Wohle aller betei-
ligten Staaten beigetragen haben. Die Zusammenarbeit zwi-
schen den EFTA-Ländern und der EG sollte in allen Gebie-
ten, wo gemeinsame wirtschaftliche Interessen bestehen,
erweitert werden. Man habe hier aber schon einiges
erreicht; zum Beispiel die intensive wissenschaftliche
Zusammenarbeit, die Zusammenarbeit in Patent-, Marken-
recht-, Transport-, Sachversicherungs-, Umweltschutz- und
Konsumentenfragen. Er betonte ferner, dass die Aufrechter-
haltung und Verstärkung des offenen multilateralen Han-
delssystems- sowohl innerhalb des europäischen Freihan-
delssystems wie auch weltweit - für die kleinen, ausfuhr-
orientierten EFTA-Staaten von besonders grosser Bedeutung
sei. Die gegenwärtige weltweite Wirtschaftsrezession könne
nur überwunden werden, wenn wir im Kampf gegen den
Protektionismus standhaft bleiben.
In der nachfolgenden Diskussion wurde ganz allgemein das
bisher gute Funktionieren des europäischen Freihandelssy-
stems gelobt. Es wurde aber auch wiederholt auf die Not-
wendigkeit des Abbaues der technischen Handelshemm-
nisse aufmerksam gemacht, wobei das Schwergewicht in
erster Linie auf deren Verhinderung gerichtet werden sollte.
Auch das Problem der divergierenden Strategien der ver-
schiedenen Länder zur Überwindung der wirtschaftlichen
Schwierigkeiten wurde aufgeworfen und der Befürchtung
Ausdruck gegeben, dass diese für den Freihandel zu
Schwierigkeiten führen könnten. Im Zusammenhang mit
dem Thema Protektionismus machte Nationalrat Duboule
besonders auf die Massnahmen Frankreichs an der Grenze
aufmerksam. Er betrachte eine offene Diskussion darüber
unter europäischen Parlamentariern als sehr wichtig und
dringend. Leider gehörte der Delegation des Europäischen
Parlamentes kein Abgeordneter aus Frankreich an, und die
Diskussion über dieses Thema war somit nicht sehr er-
spriesslich.
Ein EFTA-Parlamentarier gab auch der Sorge über die wach-
sende Tendenz innerhalb der EG, mit verschiedenen Part-
nern, besonders Japan, «freiwillige» Handelsbeschrän-
kungsvereinbarungen abzuschliessen, Ausdruck und ver-
langte in Zukunft vorgängige Konsultationen, da durch sol-
che Massnahmen auch die Märkte der EFTA-Länder betrof-
fen werden können.
b. Die Wettbewerbslage der westeuropäischen Industrie.
Gemäss einer Stellungnahme der EG-Kommission läuft
Westeuropa Gefahr, nur noch ein Absatzmarkt für die Pro-
dukte anderer Länder zu werden, wenn es nicht gelingt, der
schwindenden Wettbewerbsfähigkeit seiner Industrie -
besonders in der Spitzentechnologie- Einhalt zu gebieten.
Folgende Vorschläge wurden zwecks Verbesserung der
Wettbewerbslage der westeuropäischen Industrie gemacht:
- Engere technische Zusammenarbeit auf europäischer
Ebene
- Beseitigung der verbleibenden Hindernisse im Währungs-
und finanzpolitischen Bereich
- Vermehrte europäische Zusammenarbeit in der wissen-
schaftlichen Forschung und Entwicklung.
c. Staatliche Beihilfen. Das Problem der staatlichen Beihil-
fen, die oft zu grossen Handelsverzerrungen führen, gab
auch zu einer Diskussion Anlass. Nach verschiedenen inter-
nationalen Handelsvereinbarungen sind staatliche Subven-
tionen einzuschränken. Diese Bestimmungen sind offenbar
nicht wirksam genug und müssen verstärkt werden. Ein
wichtiger Punkt war der Vorschlag eines norwegischen Par-
lamentariers, im Bereich der staatlichen Beihilfen für grös-
sere Transparenz zu sorgen. Eine bessere Durchschaubar-
keit der verschiedenen nationalen Regelungen würde es
einem Handelspartner, der sich geschädigt fühlt, erlauben,
sich wirkungsvoller zur Wehr zu setzen. Ebenfalls von nor-
wegischer Seite wurden zwei Arten von staatlichen Beihilfen
als berechtigt bezeichnet, nämlich jene im Rahmen regio-
nalpolitischer Wirtschaftshilfe und die vorübergehende Sub-
ventionierung kleiner Betriebe, um deren Expansion und die
Erreichung einer besseren Wettbewerbsfähigkeit zu ermög-
- Oktober 1983 N
1383
EFTA-Parlamentarier-Komitee. Bericht
liehen. Von seiten des Europäischen Parlamentes wurde auf
die Gefahr hingewiesen, dass staatliche Beihilfen, die nur
als vorübergehende Massnahmen geplant sind, zu oft einen
permanenten Charakter annehmen.
Nationalrat Gautier benützte die Gelegenheit, um zu erklä-
ren, dass die schweizerische Regierung weder die Befug-
nisse noch das Geld habe, um staatliche Beihilfen an die
Industrie zu gewähren. Als gefährlichste Art von Beihilfen
bezeichnete er versteckte Subventionen, wie zum Beispiel
die von der französischen Regierung beschlossene «Ein-
spritzung» von 5 Milliarden US-Dollars in nationalisierte
Betriebe.
d. Entschliessung des Europäischen Parlaments betreffend
die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EG und EFTA.
Auf Anfrage einiger Mitglieder des EFTA-Ausschusses des
Europäischen Parlamentes äusserte sich der EG-Ministerrat
über den Ausbau der Zusammenarbeit mit der EFTA, dem
grössten Handelspartner der Gemeinschaft. Er zeichnete in
seiner Antwort vom lO.Februar 1983 ein positives Bild der
bisherigen Entwicklung der gegenseitigen Beziehungen. Als
Beispiele nannte er verschiedene Zusatzabkommen im
Bereich der Landwirtschaft, der Fischerei, der Stahlindu-
strie, der wissenschaftlichen und technischen Zusammenar-
beit sowie den regelmässigen Gedanken- und Informations-
austausch mit den zuständigen Behörden der EFTA-Länder
in Bereichen von gemeinsamem Interesse, und zwar insbe-
sondere in der Wirtschafts- und Währungspolitik, dem
Umweltschutz, dem Verbraucherschutz, der Zusammenar-
beit in der Entwicklungshilfe, der Energie- und der Industrie-
politik. Er versicherte, dass man diese Zusammenarbeit
auch in Zukunft pragmatisch und auf der Grundlage der
Gegenseitigkeit ausbauen werde. Über konkrete Projekte
schwieg er sich jedoch aus.
In der darauffolgenden Debatte im Europäischen Parlament
wurden diesbezüglich verschiedene Ideen vorgetragen, so
die Möglichkeit einer vermehrten Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Menschenrechte, der Ausbau der politischen
Zusammenarbeit sowie das Problem der staatlichen Bei-
hilfen.
Im Anschluss an die Debatte nahm das Europäische Parla-
ment am 11. Februar 1983 eine Entschliessung an, in wel-
cher die EG-Kommission unter anderem aufgefordert wird,
eine Liste von neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit
mit den EFTA-Staaten zu erstellen. Besonders erwähnens-
wert an dieser Entschliessung ist der Hinweis auf die politi-
sche Zusammenarbeit, die dringende Aufforderung an die
EG- und EFTA-Staaten, jene Gebiete zu bezeichnen, wo eine
gemeinsame Haltung betreffend wichtiger internationaler
Fragen möglich ist mit dem Ziel, in internationalen Organi-
sationen und Verhandlungen vermehrt mit einer Stimme
sprechen zu können, sowie der Satz, in welchem das Parla-
ment festhält, dass «toute tentative visant à limiter les impor-
tations en provenance des pays de l'AELE sous le prétexte
de renforcer le marché intérieur serait malencontreuse».
Damit wird recht deutlich die Meinung" zum Ausdruck
gebracht, dass sich Massnahmen zur Stärkung des Binnen-
marktes nicht gegen die EFTA-Länder richten sollten. Auch
wenn die Bedeutung solcher Entschliessungen nicht über-
schätzt werden sollte, ist diese Aussage eines Gemein-
schaftsorganes für die Freihandelspartner doch von erhebli-
chem Interesse.
Da der Entwurf der Entschliessung schon während der
Sitzung vorlag, hatte Nationalrat Gautier die Gelegenheit, in
seiner Eigenschaft als Präsident des EFTA-Parlamentarier-
Komitees kurz dazu Stellung zu nehmen. Er gab seiner
allgemeinen Befriedigung über die an den EG-Rat gerich-
tete Frage und über den Entschliessungsentwurf Ausdruck.
Betreffend den Vorschlag für die Erarbeitung gemeinsamer
aussenpolitischer Haltungen machte er jedoch geltend, dass
dieser wegen der Neutralität einiger EFTA-Staaten nur sehr
schwer zu verwirklichen wäre.
Die nächste Sitzung mit der Delegation des Europäischen
Parlamentes wird anfangs Dezember 1983 in Genf stattfin-
den. Bis jetzt liegen folgende Traktandenvorschläge vor:
- Vertiefung des Dialogs betreffend die Zusammenarbeit
zwischen EG und EFTA
- Rechtsharmonisierung
- Landwirtschaft
- Umweltschutz
- Arbeitslosigkeit.
- Bericht über die 8. ordentliche Tagung des Komitees in
Helsinki
Vom 4. bis 6.Juli 1983 fand in Helsinki auf Einladung des
finnischen Parlamentes die 8. ordentliche Sitzung des EFTA-
Parlamentarier-Komitees statt. Die Schweizer Delegation
setzte sich aus Nationalrat Muheim (Präsident), Ständerat
Dobler und den Nationalräten Frey, Gautier und Teuscher
zusammen. Nationalrat Frey ersetzte Nationalrat Duboule,
der aus gesundheitlichen Gründen an der Teilnahme verhin-
dert war. Zu Beginn der Sitzung wurde der bisherige Komi-
teepräsident, Nationalrat Gautier, durch die finnische Abge-
ordnete, Frau Zilliacus, abgelöst.
Im Mittelpunkt der Tagung standen folgende Traktanden:
- Die finnische Wirtschaftslage
- Die internationale wirtschaftliche Entwicklung unter
besonderer Berücksichtigung der Probleme im Zusammen-
hang mit der Arbeitslosigkeit
- Die Rolle der EFTA im internationalen wirtschaftlichen-
Rahmen
- Die Beziehungen mit dem Europäischen Parlament
a. Die finnische Wirtschaftslage. Traditionsgemäss wird die
wirtschaftliche Situation des Gastgeberlandes als besonde-
res Traktandum erörtert. Der finnische Aussenhandelsmini-
ster Laine orientierte den Ausschuss über die Wirtschafts-
lage seines Landes. Er vertrat die Meinung, dass die beiden
Abwertungen des letzten Jahres, verbunden mit flankieren-
den Fiskalmassnahmen es Finnland erlauben sollten, von
der erwarteten leichten Erholung der Weltwirtschaft profitie-
ren zu können, vorausgesetzt, dass die Inflationsrate niedrig
gehalten werden könne und der eingeleitete strukturelle
Anpassungsprozess erfolgreich verlaufe.
Für Finnland ist der Aussenhandel ein sehr wichtiger Faktor.
In den letzten Jahren machte der Anteil des Aussenhandels
am BSP durchschnittlich 33 Prozent aus, wovon 20 Prozent
auf Ausfuhren in die EFTA-Länder und 33 Prozent auf solche
in die EG-Länder entfielen.
Auch der Handel mit dem Osten ist für die finnische Wirt-
schaft sehr bedeutend. In massgebenden Kreisen besteht
die Auffassung, dass die wirtschaftliche Lage in den letzten
Jahren wesentlich kritischer hätte werden können, wenn
nicht die kompensatorischen Aufträge aus dem Osten
gekommen wären. Die Kehrseite dieser Medaille ist eine
gewisse Abhängigkeit vom Osthandel, die wahrscheinlich
angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage in der
absehbaren Zukunft nicht wesentlich verringert werden
dürfte. Kopfzerbrechen bereitet gegenwärtig das Handels-
defizit der Sowjetunion mit Finnland im Betrag von etwa 800
Millionen Rubel als Folge der sinkenden Ölpreise. Da die
wichtigsten Exportgüter der Sowjetunion Energieträgerund
Rohstoffe sind, mit denen Finnland gegenwärtig reichlich
versorgt ist, wird sich dieses Defizit nicht so leicht abbauen
lassen.
Die Diskussion drehte sich in der Hauptsache um die Frage
der Handelsbeziehungen mit dem Osten, und besonders mit
der Sowjetunion.
Es ist interessant festzustellen, wie das Verhältnis Finnlands
zur EFTA und zur EG in den letzten Jahren sichtlich besser
geworden ist. So gab zum Beispiel Aussenhandelsminister
Laine einleitend dem Wunsch nach einer engeren Zusam-
menarbeit unter den EFTA-Ländern Ausdruck. Auch ist der
früher im EFTA-Parlamentarier-Komitee erhobene Wider-
stand gegen engere Beziehungen mit dem Europäischen
Parlament verschwunden. Finnland hat seine Zusammenar-
beit mit der EG durch weitere Abkommen ausgebaut,
obwohl es als einziges EFTA-Land keine Entwicklungsklau-
sel in seinem Freihandelsvertrag mit der EG hat.
Comité parlementaire AELE. Rapport
1384N 5 octobre 1983
b. Die internationale wirtschaftliche Entwicklung unter
besonderer Berücksichtigung der Probleme im Zusammen-
hang mit der Arbeitslosigkeit. Das Komitee befasste sich
ausführlich mit der internationalen wirtschaftlichen
Entwicklung und dem Problem der Arbeitslosigkeit. Es gab
seiner grossen Besorgnis über die bisher längste und tiefste
Rezession der Nachkriegszeit Ausdruck und schlug fol-
gende Massnahmen zur Erreichung einer dauerhaften wirt-
schaftlichen Erholung vor:
- Bessere internationale Koordination der Wirtschaftspoliti-
ken der verschiedenen Länder
- Ausgewogenere Mischung von Fiskal- und Währungs-
massnahmen auf nationaler Ebene, verbunden mit struktu-
rellen Anpassungen
- Verstärkung des internationalen Handels-, Währungs-
und Finanzsystems, besonders auch im Hinblick auf den
Kampf gegen den wachsenden protektionistischen Druck
Schweizerischerseits griff Nationalrat Muheim in die Diskus-
sion ein. Er stellte fest, dass man bei der Lektüre des EEFTA-
Grundlagenpapieres zu diesem Thema den Eindruck
bekomme, die gegenwärtigen wirtschaftlichen Probleme
seien vor allem konjunktureller Natur, wo doch auch struktu-
relle Probleme eine wichtige Rolle spielen. Er benützte die
Gelegenheit, um den Ausschuss über die wirtschaftliche
Lage der Schweiz zu orientieren, die im Unterschied zu den
meisten anderen Industriestaaten bis Ende 1981 unter der
weltweiten Rezession - mit Ausnahme der Uhrenindustrie -
wenig zu leiden hatte, wobei sich aber das Blatt im letzten
Jahr zu wenden begann (Absinken des Wachstums des BSP
auf Null). Er orientierte das Komitee auch über die wegen
der Verschlechterung der Lage von den schweizerischen
Behörden veranlassten Massnahmen zur Stärkung der Wirt-
schaft und betonte im Zusammenhang mit dem Ausbau der
Exportrisikogarantie, dass diese keine staatliche Subvention
des Exportes darstelle, da die schweizerische Wirtschaft für
deren Leistungen selber aufkomme und allfällige Bundes-
vorschüsse zurückerstattet werden müssten. Abschliessend
betonte er die primäre Verantwortlichkeit jedes einzelnen
Staates, seine wirtschaftlichen Probleme mit eigenen Mit-
teln zu überwinden, was aber nicht ohne Rücksicht auf
andere Länder getan werden dürfte. Aus diesem Grunde
betrachtet auch er es als wünschbar, dass die Wirtschafts-
politiken in den EFTA-Ländern durch gegenseitige Informa-
tion und Konsultation noch besser aufeinander abgestimmt
werden, da ein koordiniertes Vorgehen die Aussichten auf
einen baldigen und dauerhaften wirtschaftlichen Auf-
schwung im Rahmen der EFTA und weltweit verbessern
könnte.
c. Die Rolle der EFTA im internationalen wirtschaftlichen
Rahmen. Das Komitee setzte sich auch mit dem delikaten
Problem der Zusammenarbeit der EFTA-Länder unter sich
und derjenigen der EFTA mit der EG auseinander. Ein
entsprechendes Exposé des EFTA-Sekretariates verweist in
diesem Zusammenhang auf die Zielsetzungen in Artikel 2
der Stockholmer Konvention sowie insbesondere auf Artikel
30 dieses Übereinkommens. Darin wird nicht nur ein regel-
mässiger Meinungsaustausch über die nationalen Finanz-
und Wirtschaftspolitiken vorgesehen, sondern auch deren
Ausrichtung auf die Ziele der EFTA und auf die Arbeit von
internationalen Organisationen.
Die Diskussion lässt sich wie folgt zusammenfassen: Das
Komitee gab seiner Befriedigung darüber Ausdruck, dass
die EFTA-Länder in der letzten Zeit vermehrt Gebrauch von
der Möglichkeit gemacht hätten, die EFTA als Forum für
umfassendere Diskussionen und Konsultationen über Han-
dels- und Wirtschaftsprobleme zu benützen. Auch wurde die
wachsende Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Ländern
in anderen internationalen Organisationen begrüsst. Sie sei
besonders wichtig im Zusammenhang mit dem Interesse der
EFTA-Länder an der Verteidigung und Aufrechterhaltung
eines offenen Welthandelssystems.
Schweizerischerseits nahm Nationalrat Muheim zu diesem
Traktandum Stellung. Er erinnerte an eine Diskussion über
die Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten während
des gemeinsamen Treffens der Minister mit Mitgliedern des
Parlamentarier- und des Konsultativkomitees in Saltsjöba-
den im Jahre 1980 aus Anlass des zwanzigjährigen Jubi-
läums der Unterzeichnung der Stockholmer Konvention, wo
von Arbeitnehmerseite eine gemeinsame Wirtschaftspolitik
zur Überwindung der wirtschaftlichen Probleme gefordert
wird, was aber von Arbeitgeber- und Regierungsseite abge-
lehnt wurde. Im Gegensatz dazu hätten nun die Minister
anlässlich der EFTA-Ratstagung in Bergen Anfang Juni die-
ses Jahres sogar zu einer internationalen kohärenten Wirt-
schaftspolitik aufgerufen. Offenbar habe sich seit Saltsjöba-
den bezüglich der Zusammenarbeit in der Praxis und in der
Haltung des Ministerrates etwas geändert.
Er machte darauf aufmerksam, dass im Exposé des EFTA-
Sekretariates immer wieder von Zusammenarbeit gespro-
chen würde, ohne jedoch diesen Begriff näher zu definieren.
Worin soll diese Zusammenarbeit bestehen? Zusammenar-
beit könne vom Informationsaustausch über die gegensei-
tige Konsultation bis zur eigentlichen Konzertation gehen.
Eine nähere Definition dieses Begriffes dränge sich auf, weil
man wissen müsse, was er bedeute und wie weit man
diesbezüglich in der EFTA gehen will.
Er betonte, dass die Schweizer Parlamentarier keineswegs
die Meinung hätten, dass die EFTA nur dem guten Funktio-
nieren des Freihandelssystems zu dienen hätte. Man habe
auch Verständnis dafür, dass nicht nur handelspolitische
Probleme zwischen den EFTA-Ländern besprochen und
geregelt werden. Eine solche Koordination gäbe ihnen auch
mehr Gewicht gegenüber der EG.
Die Schweiz könne aber einer gemeinsamen Wirtschaftspo-
litik, die von einer supranationalen Organisation bestimmt
würde, nach wie vor nicht zustimmen. Sie sei aber zu ver-
mehrten gegenseitigen Konsultationen bereit, ebenfalls zu
einer besseren Abstimmung der nationalen Wirtschaftspoli-
tiken. Sie würde auch Hand zu einer Harmonisierung des
Europäischen Wirtschaftsrechtes sowie zu einer Koordina-
tion der EFTA-Länder bei Verhandlungen mit der EG bieten.
Damit könne die EFTA im Rahmen ihrer Zielsetzungen über
den Freihandel hinaus zur Lösung der finanz- und wirt-
schaftspolitischen Probleme beitragen. In diesem Sinne
könne eine Kooperation in der EFTA als konstruktiver Bei-
trag an die europäische Integration befürwortet werden.
d. Die Beziehungen mit dem Europäischen Parlament.
Nationalrat Gautier orientierte das Komitee über den Verlauf
und das Ergebnis der gemeinsamen Sitzung zwischen Dele-
gationen des EFTA-Parlamentarier-Komitees und des Euro-
päischen Parlamentes in Strassburg am 9. und 10. Februar
1983, die er noch zusammen mit dem Präsidenten des
EFTA-Ausschusses des Europäischen Parlamentes präsi-
diert hatte (siehe erster Teil des Berichtes). Er kam dabei
noch einmal auf die Entschliessung des Europäischen Par-
lamentes vom 11. Februar 1983 zu sprechen, die auch eine
Aufforderung an die EG-Kommission enthält, eine Liste von
Gebieten zu erarbeiten, in denen eine Vertiefung der Zusam-
menarbeit zwischen der EG und den EFTA-Ländern
wünsch- und realisierbar wäre. Die in der Zwischenzeit
vorliegende Liste enthält 25 Gebiete. Nationalrat Gautier
forderte die Mitglieder auf, im Hinblick auf die nächste
Sitzung mit der Delegation des Europäischen Parlamentes
Anfang Dezember 1983 jetzt schon ihre Präferenzen
bekanntzugeben, damit die Liste in weiteren Kontakten
rechtzeitig bereinigt werden könne. Schweizerischerseits
wurden folgende Wünsche angemeldet.
- Massnahmen, die an der Grenze getroffen werden
- Ausfuhrrestriktionen
- Staatliche Beihilfen/Industriepolitik
- Umweltfragen
Erwartungsgemäss drehte sich die Diskussion in erster Linie
um die obenerwähnte Entschliessung des Europäischen
Parlamentes vom 11. Februar 1983 betreffend die Beziehun-
gen zwischen der EG und der EFTA. Die EFTA-Parlamenta-
rier nahmen mit Befriedigung von jenem Punkt der
Entschliessung Kenntnis, wo von der Wichtigkeit der
Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Gemein-
- Oktober 1983 N1385
ZGB. Persönlichkeitsschutz
schaft und den EFTA-Ländern im Hinblick auf die besondere
Qualität ihrer Beziehungen die Rede ist. Man nahm auch die
Bemühungen zur Stärkung des Binnenmarktes zur Kenntnis
und gab der Erwartung Ausdruck, dass die diesbezüglichen
Massnahmen die engen Beziehungen zwischen den Frei-
handelspartnern berücksichtigen sowie den GATT-Regeln
entsprechen. Mit diesem Hinweis auf die GATT-Regeln will
man eventuellen Versuchen von selten der Gemeinschaft,
die EFTA-Länder in ihre Politik der Wiedereroberung des
Binnenmarktes, die eine eindeutige Spitze gegen die USA
und Japan aufweist, einzuspannen, entgegenwirken. Eine
solche Politik würde nicht den schweizerischen Aussenhan-
delsinteressen entsprechen. Dieser Punkt wurde besonders
von National rat Gautier betont.
e. Tätigkeitsbericht 1982/83. Das Komitee nahm auch zum
Tätigkeitsbericht des EFTA-Generalsekretärs für die Zeit
vom 15.September 1982 bis zum 15.Juni 1983 Stellung.
Ständerat Dobler äusserte sich zum Kapitel über die
Entwicklung der Beziehungen zwischen der EFTA und
Jugoslawien, deren pragmatische Entwicklung er positiv
würdigte. Ferner begrüsste er die Absicht des EFTA-Mini-
sterrates, eine handelspolitische Vorwärtsstrategie im Rah-
men von multilateralen Gremien wie dem GATT und der
OECD zu führen. Die Entwicklung habe gezeigt, dass der
Freihandel immer mehr Formen annehme, die den Bereich
der traditionellen bilateralen Handelspolitik übersteigen. Der
Interdependenz verschiedener Bereiche müsse daher grös-
seres Gewicht beigemessen werden, weswegen er die vorge-
sehene engere Zusammenarbeit zwischen den verschiede-
nen internationalen Wirtschaftsorganisationen befürworte.
Abschliessend wandte er sich noch den Themen staatliche
Beihilfen und subventionierte Exportkredite zu, wo es aus
schweizerischer Sicht noch einige Probleme zu lösen gibt.
Die nächste ordentliche Sitzung findet auf Einladung des
österreichischen Parlamentes nächstes Jahr in Wien statt.
Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Präsident: Es liegt ein schriftlicher Bericht des Delegations-
präsidenten, Herrn Muheim, vor. Der Bericht wird verdankt.
Herr Muheim bittet uns, von seinem Bericht Kenntnis zu
nehmen. Das Wort wird nicht verlangt. Sie haben Kenntnis
genommen.
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
#ST# 82.036
ZGB. Persönlichkeitsschutz
Code civil. Protection de la personnalité
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1376 hiervor - Voir page 1376 ci-devant
Jaeger: Namens unserer Fraktion beantrage ich Ihnen
Zustimmung zu den Beschlüssen der Mehrheit Ihrer Kom-
mission, in einem Falle zur Kommissionsminderheit, näm-
lich zur Minderheit Merz.
Auch unsere Fraktion befürwortet die privatrechtliche Ver-
ankerung des Gegendarstellungsrecht.es einerseits und der
vorsorglichen Massnahmen andererseits. Wir befinden uns
hier in einer Konfliktzone zwischen dem Ziel des Schutzes
der persönlichen Integrität auf der einen Seite und der
Presse- und Medienfreiheit auf der anderen Seite. Es geht
hier um eine Rechtsgüterabwägung, und diese scheint uns
mit der vorliegenden Vorlage recht gut gelöst. Zweifel sind
höchstens dort angebracht, wo es dann um die Anwendung
geht, um die gerichtliche Praxis. Es stellt sich die Frage, ob
hier nicht doch zum Teil noch etwas zu viel Ermessensspiel-
raum gegeben ist. Im übrigen begrüssen wir auch die Spedi-
tivität der Revision von Artikel 49 OR und 28 ZGB. Aber
gerade diese Speditivität gibt Anlass zu einigen kritischen
Bemerkungen. Wir müssen uns im klaren sein, dass diese
Vorlage immerhin gewisse presserechtliche Einschränkun-
gen bringt, dass es hier nun um die Überbrückung eines
Konfliktes geht, bei dem in erster Linie die Persönlichkeit
geschützt werden soll vor allfälligen Eingriffen der Medien.
Wir hätten es im Sinne der Symmetrie lieber gesehen, wenn
man diese Revision im Kontext vorgenommen hätte mit der
Revision von anderen presserechtlichen Postulaten, die
eher zugunsten der Regelung der Medienfreiheit gehen. In
diesem Zusammenhang möchte ich an die Motion Binder
erinnern und an einige parlamentarische Initiativen, auch an
eine Interpellation, die ich zusammen mit meinem Kollegen
Günter zu diesem Problemkreis eingereicht habe. Es geht in
der Motion Binder ja nicht nur wie hier um den Schutz der
persönlichen Integrität, es geht auch um die Revision des
Geheimhaltungs- und Informationsrechtes, des Zeugnisver-
weigerungsrechtes; alles Tatbestände, die ebenfalls einer
Regelung harren. In diesem Zusammenhang erlaube ich
mir, die Frage an Herrn Bundesrat Friedrich zu stellen, wie
er den Fahrplan für die Revision dieser gesetzlichen Grund-
lagen sieht. Denn es scheint mir sehr wichtig, dass wir hier
doch eine symmetrische Politik betreiben; zusammen mit
dem Schutz der persönlichen Integrität soll auch die andere
Seite, die Freiheit der Presse, klar und sauber geregelt
werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu den
Beschlüssen Ihrer nationalrätlichen Kommission.
M. Butty: Au nom du groupe démocrate-chrétien, je vous
propose d'entrer en matière. Notre groupe soutiendra les
propositions de la commission.
La présente révision tend à renforcer la protection de la
personnalité, c'est pourquoi elle est importante, et particu-
lièrement à notre époque où les atteintes portées par les
médias aux droits de la personnalité peuvent être graves et
doivent donc être prévenues. Les médias ce n'est pas seule-
ment la presse écrite, c'est aussi et surtout, la radio et la
télévision.
La révision qui nous est proposée porte uniquement sur le
droit privé. Elle ne concerne ni le droit public ni le droit
pénal. Les règles générales fixées jusqu'ici, sur la base de
l'article 28 du code civil suisse et de l'article 49 du code des
obligations, ne sont pas remises en cause. Les fondements
sont simplement renforcés, ils sont mieux explicités et ainsi
plus accessibles aux particuliers, et cela est important à nos
yeux.
Je tiens ici à rendre hommage aux auteurs du projet. La
lecture du message est agréable. Il est intelligible et concis,
ce qui n'était pas toujours le cas de certains messages que
nous avons eu l'occasion d'examiner. La révision de la loi
qui nous est proposée apporte des solutions simples,
directes, efficaces et rapides. C'est absolument nécessaire
en cette matière.
Le projet dont nous débattons améliore le fonctionnement
des moyens mis à disposition des particuliers. Il introduit de
nouvelles règles de procédure, parallèlement aux procé-
dures possibles jusqu'ici, celles qui sont basées sur le code
pénal, ainsi que celles que l'on peut fonder sur le droit civil,
en vertu de l'article 28 du code civil et de l'article 49 du code
des obligations, qui prévoient la réparation pour tort moral.
On aurait pu s'inquiéter de cette nouvelle pénétration du
droit fédéral dans la procédure. Nous sommes pourtant
d'avis qu'elle est nécessaire et que l'institution des nouvelles
règles se justifie par l'urgence du problème, qu'une certaine
unité est indispensable dans les règles de procédure qui
nous sont proposées.
Il s'agit d'abord de l'introduction de mesures provisionnelles
permettant d'intervenir immédiatement, soit pour interdire
une atteinte illicite à la personnalité, soit pour la faire cesser.
C'est une procédure simple et rapide, nous l'appuyons.
La deuxième nouvelle règle concerne le for. Un certaine
imprécision a toujours régné en cette matière, les procé-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
EFTA-Parlamentarier-Komitee. Bericht
Comité parlementaire AELE. Rapport
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.054
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.10.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1382-1385
Page
Pagina
Ref. No
20 011 802
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