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Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen
#ST# Sechste Sitzung - Sixième séance
Dienstag, 25. September 1984, Vormittag
Mardi 25 septembre 1984, matin
8.00h
Vorsitz - Présidence: M. Gautier
Le président: En ouvrant la séance, je suis heureux de
saluer la présence de M. Furgler, conseiller fédéral. Je cons-
tate avec plaisir que sa santé paraît rétablie.
#ST# 83.048
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
Renforcement de l'économie. Mesures II
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 6. Juli 1983 (BBI IM, 481)
Message, projets de loi et d'arrêté du 6 juillet 1983 (FF III, 497)
Beschlüsse des Ständerates, vom 13. März und 21. Juni 1984
Décisions du Conseil des Etats du 13 mars et du 21 juin 1984
Antrag der Kommission
Eintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Le président: Concernant l'unique objet à l'ordre du jour, je
vous rappelle que le débat d'entrée en matière aura lieu sur
les arrêtés A à E, ainsi que vous l'avez décidé la semaine
dernière.
Columberg, Berichterstatter: In der Märzsession 1983 haben
beide Räte kurzfristige Massnahmen zur Verbesserung der
Beschäftigungslage der schweizerischen Wirtschaft verab-
schiedet. Bei dieser Gelegenheit hat der Bundesrat ange-
kündigt, er werde im Anschluss an die Vorlage vom
- Januar 1983 Vorschläge für Änderungen der Massnah-
men zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen und des
Berggebietes sowie über die Errichtung einer landesweiten
Innovationsrisikogarantie unterbreiten. Die entsprechende
Botschaft datiert vom 6. Juli 1983. Nach dem ursprünglichen
Plan hätte diese Vorlage noch im Jahre 1983 in beiden Räten
behandelt werden sollen. Leider war dies nicht der Fall.
In der vorberatenden ständerätlichen Kommission erwuchs
der Schaffung einer Innovationsrisikogarantie heftiger
Widerstand, was zu grösseren Verzögerungen führte. Aus
diesem Grunde entschloss sich die Kommission, die Vorlage
aufzuteilen und den mehr oder weniger unbestrittenen Teil
A mit den regionalpolitischen Massnahmen zugunsten wirt-
schaftlich bedrohter Regionen und des Berggebietes zuerst
zu behandeln. In der Märzsession 1984 wurden diese
Beschlüsse einstimmig nach längerer Diskussion vom Stän-
derat genehmigt.
Unsere Kommission hat den ersten Teil am 14./15. Mai 1984
in Biel durchberaten. Sie begrüsst die Fortsetzung, die
Ergänzung und die Verstärkung der regionalpolitischen
Massnahmen. Dementsprechend wurde auch ohne Gegen-
stimme Eintreten auf alle fünf Vorlagen beschlossen.
Zu den einzelnen Bestimmungen liegen einige Minderheits-
anträge vor. Wir werden in der Detailberatung darauf zu-
rückkommen.
Die Kommission wollte das erste Paket unbedingt in der
Junisession 1984 behandeln. Aus Zeitnot musste das
Geschäft auf heute verschoben werden. Dafür hoffen wir,
allfällige Differenzen noch in dieser Session bereinigen zu
können, denn die Beschlüsse sollten unbedingt am
- Januar 1985 in Kraft treten können.
Wie im Ständerat werden wir - wie der Präsident bereits
angekündigt hat- den ersten Teil mit den Beschlüssen A bis
E gemeinsam behandeln und anschliessend in einer separa-
ten Debatte die Beschlüsse F und G mit der Innovationsrisi-
kogarantie.
Und nun zu den regionalpolitischen Massnahmen zugun-
sten wirtschaftlich bedrohter Regionen und des Bergge-
bietes:
Anfang der siebziger Jahre hat die schweizerische Regional-
politik neue Dimensionen erhalten. Anstelle der sektoriellen
Betrachtungsweise trat die regionale, gesamtwirtschaftliche
Entwicklungsförderung. Auslösungsfaktor für diese neue
Konzeption waren die Motionen Danioth und Brosi vom
Jahre 1966. Daraufhin liess das Eidgenössische Volkswirt-
schaftsdepartement durch eine Arbeitsgruppe unter dem
Vorsitz von Prof. Paul Stocker einen Bericht zum gesamt-
wirtschaftlichen Entwicklungskonzept für das Berggebiet
ausarbeiten, welcher 1971 vom Bundesrat verabschiedet
wurde. Dieser Bericht bildete die Grundlage für das Investi-
tionshilfegesetz (IHG) und für die neue Ausrichtung der
Regionalpolitik. Unter der Federführung von Herrn Bundes-
rat Ernst Brugger wurde dieses gesamtwirtschaftliche
Entwicklungskonzept für das Berggebiet mit sehr viel Begei-
sterung in der Öffentlichkeit und in den eidgenössischen
Räten vertreten. Die Bergbevölkerung erblickte darin einen
verheissungsvollen Schimmer für eine neue, gesamtwirt-
schaftliche Förderungspolitik zugunsten der Berggebiete.
Diese umfassenden Untersuchungen fanden ihren Nieder-
schlag im Bundesgesetz vom 28. Juli 1974 über Investitions-
hilfe für das Berggebiet. Diese Vorlage darf als Kernstück,
als die eigentliche Perle der Massnahmen zugunsten der
Berg- und Randgebiete betrachtet werden; sie stützt sich
auf den Gedanken der konzentrierten Dezentralisation, der
Bildung von Regionen, der gesamtwirtschaftlichen Betrach-
tungsweise und der besseren infrastrukturellen Ausstattung
der Regionen.
Mit den Investitionshilfedarlehen sollten eine angemessene
Besiedlung der Berggebiete gesichert, die Existenzbedin-
gungen im Berggebiet und die Infrastrukturausstattung ver-
bessert sowie das Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen
erweitert werden. Zur Erreichung dieser Ziele wurde ein
«Fonds de roulement» in der Höhe von 500 Millionen Fran-
ken gebildet. Nach dem ursprünglichen Plan hätte dieser
Beitrag innert fünf Jahren einbezahlt werden sollen. Im Zuge
der Sparmassnahmen ist dieser Termin zweimal erstreckt
worden, zuerst von fünf auf sechs Jahre und dann von sechs
auf acht Jahre. Mit diesen Mitteln werden langfristige zins-
lose oder zinsgünstige Darlehen an Infrastrukturvorhaben
gewährt. Ferner sind als weitere flankierende Massnahmen
das Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kur-
ortskredites sowie das Bundesgesetz über die Bürgschafts-
gewährung in Berggebieten zu erwähnen. Zudem muss
auch auf das Finanzausgleichsgesetz, auf die Tarifannähe-
rungsbeschlüsse sowie auf eine Reihe von land- und forst-
wirtschaftlichen und sozialpolitischen Erlassen des Bundes
hingewiesen werden.
Ursprünglich hatte man noch weitere Massnahmen vorgese-
hen, wie beispielsweise eine Hilfe für die Sanierung von
Zweitwohnungen. Diese Massnahmen wurden aber nicht
realisiert.
Im Jahre 1975 zeigte sich, dass monostrukturierte Regionen,
wie beispielsweise die Uhrenregionen, bei konjunkturellen
Rückschlägen besonders hart getroffen werden. Als Reak-
tion auf diese räumlich konzentrierte Bedrohung entstand
der zweite Pfeiler der Regionalpolitik des Bundes, nämlich
der Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugun-
sten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Dieses Instrument
steht uns seit dem 1. März 1979 zur Verfügung.
Zur Notwendigkeit und zu den Zielen der Regionalpolitik:
Über die Notwendigkeit einer aktiven Regionalpolitik sowie
über das Bedürfnis einer Fortsetzung und einer Verstärkung
Renforcement de l'économie. Mesures II
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der eingeleiteten Massnahmen müssen wir keine langen
Ausführungen machen. Sie ergibt sich vorab aus staatspoli-
tischen Gründen. Die Schweiz kann sich keine entvölkerten
Bergtäler leisten. Der föderalistische Aufbau unserer Eidge-
nossenschaft setzt ein Mindestmass an wirtschaftlicher
Eigenständigkeit der Kantone und Regionen voraus und
erfordert einen wirksamen Ausgleich durch den Bundes-
staat. Andernfalls wird das bundesstaatliche Gleichgewicht
gestört. Neben dieser staatspolitischen Notwendigkeit eines
Ausgleichs gibt es auch wirtschafts- und gesellschaftspoliti-
sche Gründe für eine aktive Regionalpolitik. Eine ständige
Entleerung und wirtschaftliche Schwächung der Berg- und
Randgebiete einerseits und eine weitere Ballung der Bevöl-
kerung und der wirtschaftlichen Aktivitäten in den bevölke-
rungsreichen Agglomerationen und Wirtschaftszentren
andererseits haben hohe soziale Kosten zur Folge. Diese
äussern sich in steigenden Infrastrukturkosten, einer schlei-
chenden Zerstörung der Umwelt sowie in gesellschaftlichen
und sozialen Spannungen.
Die schweizerische Regionalpolitik bezweckt den Abbau
unerwünschter regionaler Disparitäten durch die aktive För-
derung wirtschaftlich benachteiligter Gebiete sowie die Mil-
derung einseitiger wirtschaftlicher Abhängigkeiten durch
Diversifikation des regionalen Produktionsapparates. Die
Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen müssen
vermindert werden. Das Schwergewicht liegt auf der aktiven
Förderung der Problem- und Entleerungsgebiete nach dem
Grundsatz der Dezentralisation mit regionalen Schwerpunk-
ten. Eine solche Politik bewirkt auch eine wirkungsvolle
Entlastung der Städte.
Der Bundesrat hat sich in seinen Richtlinien zur Regierungs-
politik sehr klar und eindeutig zu diesen regionalstrukturpo-
litischen Zielen geäussert, beispielsweise in jenen von 1971/
1975. Es heisst dort: «Wir sind gewillt, zwischen ländlichen
und städtischen, zwischen wirtschaftlich schwachen und
wirtschaftlich starken Gebieten mit finanz- und raumord-
nungspolitischen Mitteln einen sinnvollen Ausgleich anzu-
streben, auf eine Angleichung des Wohlstandes in den ver-
schiedenen Regionen hinzuwirken und im Sinne dieses
Ausgleichs die Besiedlungspolitik zu beeinflussen.»
Ferner heisst es in den Richtlinien 1979/1983: «Die Vermin-
derung der regionalen Entwicklungsunterschiede und der
Abbau einseitiger Abhängigkeiten bedürfen beharrlicher
koordinierter Anstrengungen und sind eine gemeinsame
Aufgabe von Bund, Kantonen, Wirtschaft und Sozialpart-
nern.»
Ähnliche Überlegungen sind auch in den Richtlinien für die
laufende Legislaturperiode enthalten. Der Bundesrat und
damit indirekt auch das Parlament haben damit ein ein-
drückliches Bekenntnis zu einer aktiven Förderung der Pro-
blemregionen abgelegt.
Nun stellt sich die Frage, was mit den bisherigen Massnah-
men erreicht worden ist:
-
Regionalisierung der Förderungspolitik.
Aufgrund des Investitionshilfegesetzes wurden 54 Regionen
gebildet. 50 besitzen ein vom Bund und Kanton genehmig-
tes Entwicklungskonzept, das die Grundlage und die Vor-
aussetzung von Investitionshilfen bildet. Der Regionalisie-
rungsprozess kann somit als abgeschlossen betrachtet wer-
den. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die
Regionen erhebliche Unterschiede hinsichtlich Grosse,
Rechtsform, Organisationsstruktur und Aufgabenbereich
aufweisen.
Ferner verfügen 40 Regionen über ein regionales Sekreta-
riat, die der Bund dieses Jahr mit gesamthaft 900 000 Fran-
ken unterstützt. Ich bitte Sie, sich diese Zahl zu merken:
900 000 Franken, das ist doch eine recht bescheidene
Summe. Diese Dienstleistungsstellen erfüllen wichtige Auf-
gaben bei der Realisierung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklungskonzepte oder bei der Richtplanung. Sie neh-
men auch bedeutende Koordinationsaufgaben wahr. Dieses
neue Konzept hat das regionale Denken verstärkt und die
interkommunale Zusammenarbeit wesentlich gefördert.
Zudem ist der psychologische Effekt nicht zu unterschätzen.
Diese Komponente hat oft sehr positive wirtschaftliche Fol-
gen gehabt. Das Selbstbewusstsein der Bevölkerung nahm
zu und die Resignation konnte überwunden werden. Das
sind sehr wertvolle Nebenwirkungen dieser neuen Förde-
rungspolitik.
-
Infrastrukturausstattung.
Eine wesentliche Zielsetzung des Investitionshilfegesetzes,
die Restfinanzierung von Infrastrukturprojekten, konnte
weitgehend erreicht werden. Bis heute hat der Bund 483,5
Millionen Franken Darlehen an 1742 Projekten zugesichert.
Damit konnte ein Investitionsvolumen von rund 3 Milliarden
Franken ausgelöst werden. Es handelt sich insbesondere
um Vorhaben aus dem Bereich der Versorgung und Entsor-
gung, der Erholung, des Sports, der Freizeit, der Bildung,
aber auch der Kultur und des Schutzes vor Elementarschä-
den. Das sind Globalzahlen. Ich könnte aber zahlreiche
Einzelfälle aufführen, die zeigen, welche zentrale Bedeu-
tung dieses Förderungsinstrument hat. So konnten wert-
volle öffentliche Werke wie Spitäler, Schulen, Sportzentren
und so weiter nur dank dieser Hilfe realisiert werden.
-
Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verhinderung der
Abwanderung.
In den IHG-Regionen betrug die Wohnbevölkerung im Jahre
1970 1 483 573 und im Jahre 1980 1 471 824 Einwohner. Wir
verzeichnen also in diesen Regionen einen Rückgang von
0,8 Prozent, gesamtschweizerisch jedoch einen Zuwachs
von rund 100000 Personen. Ohne die regionalpolitischen
Massnahmen wäre die Abwanderung sicher noch bedeu-
tend grösser gewesen. Zudem stellen wir fest, dass die
Infrastrukturausstattung oft nicht ausreicht, um genügende
Anreize für den Aufbau von Produktionsstätten und damit
zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu vermitteln.
-
Ausgleich der regionalen Wohlstandsunterschiede.
Hier ist es schwierig, konkrete Angaben zu machen, weil wir
nicht über die nötigen statistischen Angaben verfügen.
Zweifellos steht fest, dass ein gewisser Ausgleich der inter-
regionalen Disparitäten stattfand. Trotzdem bestehen noch
bedeutende Unterschiede. Das persönlich verfügbare Ein-
kommen in den IHG-Regionen betrug im Jahre 1980 14 697
Franken und liegt damit 16,1 Prozent unter dem schweizeri-
schen Mittel.
-
Erfolgskontrolle der Regionalpolitik.
Das ist etwas, das immer wieder angesprochen wird. Seit
1978 läuft das Nationale Forschungsprogramm «Regional-
probleme» (NFP 5). Ende dieses Jahres wird der Schlussbe-
richt vorliegen. Die Ergebnisse dieses Forschungspro-
gramms lassen sich heute weitgehend überblicken. Sie stel-
len die vom Bund bisher betriebene Regionalpolitik nicht in
Frage. Vielmehr wird in diesen Ergebnissen bemerkt, dass
ein weiterer Ausbau des regionalpolitischen Instrumenta-
riums erforderlich sei. Eine abschliessende Würdigung die-
ser neuen Förderungspolitik des Bundes ist selbstverständ-
lich nach acht Jahren nicht möglich, denn die Verbesserung
der Wirtschaftsstruktur und der Lebensbedingungen ist ein
langfristiger Prozess.
Einige Schlussfolgerungen: Generell stellt man fest, dass
sich die regionalpolitischen Massnahmen bewährt haben.
Wie die erwähnten Zahlen beweisen, bestehen aber noch
erhebliche regionale Wohlstandsunterschiede. Die eingelei-
teten Förderungsmassnahmen zugunsten der Berg- und
Randregionen müssen deshalb fortgesetzt, ergänzt und ver-
stärkt werden. Ein Abbruch dieser Operation hätte verhäng-
nisvolle Auswirkungen. In Zukunft muss vor allem auf die
Schaffung neuer Arbeitsplätze und auf die Erleichterung des
Anpassungsprozesses geachtet werden.
Kurz zu den einzelnen Massnahmen, die vorgesehen sind:
Beschluss A. Dieser Beschluss befasst sich mit den Finan-
zierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regio-
nen. Er ist anwendbar in Regionen, die einseitig auf einen
Industriezweig ausgerichtet sind und deren arbeitsmarktli-
che Lage problematisch ist. Er soll die Realisierung von
Innovations-, Diversifikations- und Industrieansiedlungsvor-
haben erleichtern.
Bis heute wurden 162 Projekte unterstützt. Rund 2900 neue
Arbeitsplätze konnten geschaffen und eine grössere Zahl
-
September 1984 N
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Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
bestehender Arbeitsplätze auf neue Gebiete ausgerichtet
werden. Die bisherigen Erfahrungen sind durchaus positiv.
Dennoch drängen sich einige Verbesserungen und eine
gewisse Verstärkung der Massnahmen auf.
Der erste Revisionspunkt betrifft eine Entkoppelung von
Bürgschaftsgewährung und Zinskostenbeiträgen. Bisher
konnten Zinskostenbeiträge nur gewährt werden, wenn
gleichzeitig eine Bürgschaft bewilligt wurde. Mit der Entkop-
pelung der Instrumente sollen künftig zielgerichtetere Lei-
stungen erbracht werden. Je nach Situation sollen beide
Instrumente einzeln oder kumulativ eingesetzt werden.
Der zweite Revisionspunkt beinhaltet einen gewissen Aus-
bau der Förderungsmöglichkeiten für Vorhaben, denen eine
besondere Bedeutung als regionaler Wirtschaftsfaktor
zukommt. Für diese Projekte soll die Bürgschaftslimite von
einem Drittel auf die Hälfte der Gesamtkosten heraufgesetzt
werden können. In diesem Punkt bestehen Differenzen, die
noch in der Detailberatung näher zu erörtern sind.
Der dritte Revisionspunkt bezieht sich auf die Förderng von
kantonalen und regionalen Innovationsberatungsstellen.
Diese haben primär die Aufgabe, zu informieren, über neue
technologische Möglichkeiten zu dokumentieren, Kontakte
herzustellen, Forschungsergebnisse zu vermitteln usw. Der
Ständerat hat den Begriff «Innovationsberatungsstellen»
durch «Informationsstellen für Innovationsvorhaben»
ersetzt. Das ändert aber am Grundgehalt nichts.
Beschluss B: Bundesbeschluss über zusätzliche Mittel für
Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter
Regionen. Für die Weiterführung dieser Aktion werden 50
Millionen Bürgschaftsverpflichtungen und 20 Millionen Bei-
träge an Zinskosten vorgesehen.
Beschluss C: Bundesbeschluss über weitere Einlagen in
den Fonds für Investitionshilfe. Hier ist eine Aufstockung
von 500 auf 800 Millionen bis 1994 vorgesehen. Ohne
zusätzliche Fondsmittel müssten die Zusicherungen im
nächsten Jahr auf den Umfang der jährlichen Rückzahlun-
gen reduziert werden, d. h. auf 25 bis 30 Millionen. Das wäre
rund ein Drittel des gegenwärtigen Zusicherungsvolumens.
Ein derartiger Stopp wäre nicht zu verantworten. Die Auf-
stockung wird denn auch von keiner Seite bestritten.
In diesem Zusammenhang muss nochmals betont werden,
dass es sich bei diesen Zahlungen nicht um a-fonds-perdu-
Beiträge handelt, sondern um rückzahlbare, zinsgünstige
oder zinslose Darlehen.
Beschuss D: Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berg-
gebiete. Aufgrund der gemachten Erfahrungen ist eine
bescheidene Erweiterung des sachlichen Geltungsbereichs
vorgesehen. Neu sollen Darlehen auch für den Erwerb von
Land zu Industrie- und Gewerbezwecken gewährt werden
können, wobei als Erwerber nur Gemeinden und öffentlich-
rechtliche Körperschaften auftreten können. Auch hier lie-
gen weitergehende Minderheitsanträge vor, die in der
Detailberatung näher erörtert werden.
Ein weiteres ist die Unterstützung der Regionalsekretariate.
Die Regionalsekretariate erfüllen eine wichtige Aufgabe bei
der Realisierung der Entwicklungsvorstellungen. Sie kön-
nen wichtige Koordinationsaufgaben wahrnehmen und
bedeutende Impulse für eine neue Aktivität auslösen. Des-
halb ist eine weitere Unterstützung der Regionalsekretariate
durch den Bund angezeigt.
Beschluss E: Bundesgesetz über die Bürgschaftsgewäh-
rung in Berggebieten. Die Arbeitsteilung zwischen Bund
und Bürgschaftsgenossenschaften wird im Grundsatz bei-
behalten. Neu ist die Einführung von Zinskostenbeiträgen
für Vorhaben, die zur Stärkung der regionalen Wirtschaft
beitragen. Es hat sich gezeigt, dass die Bürgschaftsgewäh-
rung allein ein zu schwaches Finanzierungsinstrument dar-
stellt. Durch die Verbindung mit Zinskostenbeiträgen
gewinnt diese Massnahme jedoch wesentlich an Attraktivität
und Durchschlagskraft. Bei dieser Vorlage liegt ein Rück-
weisungsantrag vor, auf den wir in der Detailberatung noch
zu sprechen kommen.
Nun etwas ganz Wichtiges und Entscheidendes, das nicht in
einem Gesetz oder in den Beschlüssen verankert ist: Das ist
die Erkenntnis, dass die regionalpolitischen Massnahmen
nur einen Teil der ganzen Staatsaktivität darstellen und dass
darum eine verbesserte Koordination im Bunde unerlässlich
ist. Der Erfolg der regionalen Wirtschaftsförderung hängt
wesentlich von einem koordinierten Einsatz sämtlicher
finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Massnahmen des
Bundes ab. Die eigentlichen regionalpolitischen Aktivitäten
betreffen nur einen sehr, sehr bescheidenen Anteil der
gesamten Bundesaktivität. Es handelt sich um rund 0,3
Prozent - ich bitte Sie, sich diese Zahl zu merken - aller
Bundesausgaben. Die räumlichen Auswirkungen dieser
Aktivitäten sind weit grösser als die Effekte der eigentlichen
Förderungspolitik. So kann das hier skizzierte Massnahmen-
bündel durch die Aktivitäten in anderen Bereichen der Bun-
despolitik vollständig neutralisiert oder sogar überkompen-
siert werden. Ich erwähne lediglich einige Beispiele - Sie
kennen sicher solche - aus diesem widersprüchlichen Han-
deln, wie etwa die Verlegung des Bahnhofes Brig nach
Domodossola ohne Kompensation, jedoch mit Belastung
der Region Oberwallis mit anderen Aktivitäten, die Verset-
zung des Festungswachtkorps aus dem Alpenraum ins Mit-
telland und die Verlegung von SBB-Werkstätten, beispiels-
weise von Biasca nach Bellinzona.
Wie diese Beispiele zeigen, sind eine verbesserte regional-
politische Koordination und eine vermehrte Rücksicht-
nahme auf die Belange der Regionalpolitik innerhalb .des
Bundes unerlässlich. Mit dieser Aufgabe könnte beispiels-
weise die Kommission für regionale Wirtschaftsförderung
beauftragt werden. Bei allen Vorlagen sollten die regional-
politischen Auswirkungen untersucht werden. Nur dann ist
eine konsistente und konsequente Förderungspolitik mög-
lich. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Projekt
FIRI (finanzpolitische Instrumente und regionale Inzidenz),
das als erster Versuch einer finanzpolitischen Beurteilung
der regionalen Auswirkungen bestimmter Bundesausgaben
gewertet werden kann.
Als Beispiele anderer Politikbereiche des Bundes mit erheb-
lichen regionalpolitischen Auswirkungen seien erwähnt:
- Die Verkehrserschliessung, die in manchen Bergregionen
ungenügend ist. Das Parlament hat bei der Verteilung der
Treibstoffzollerträge eine Gelegenheit, diesen Aspekten
gebührend Rechnung zu tragen.
- Eine bessere Abgeltung der Wasserkraft im Sinne einer
besseren Nutzung des eigenen wirtschaftlichen Potentials.
Auch dazu kann sich das Parlament demnächst bei der
Revision des Wassernutzungsgesetzes äussern.
- Die Vergabepolitik des Bundes und der Regiebetriebe.
Hier bestehen grossartige Möglichkeiten, Betriebe aus
Rand- und Berggebieten ohne zusätzliche öffentliche Mittel
zu berücksichtigen.
- Eine Dezentralisierung der Bundesverwaltung oder auch
- eine fortschrittlichere Tarifpolitik der PTT im Bereich der
neuen Telekommunikationen, was die Innovationsbestre-
bungen der peripher gelegenen Betriebe wesentlich erleich-
tern würde.
Wir erwarten, dass der Bundesrat der gesamten Verwaltung
und den Regiebetrieben diesbezüglich klare Weisungen
erteilt, denn die gesamte Bundesaktivität muss vermehrt
unter regionalpolitischen Aspekten betrachtet werden.
Zum Schluss darf ich Ihnen, meine Damen und Herren,
namens der betroffenen Bevölkerung sehr herzlich für das
Verständnis danken, das Sie und Ihre Vorgänger dem Berg-
gebiet gegenüber immer wieder gezeigt haben. Die vorge-
schlagenen Massnahmen sind ein Akt eidgenössischer Soli-
darität. Ohne diese Solidarität kann unser Bundesstaat nicht
bestehen.
Einen herzlichen Dank verdienen auch Herr Bundesrat Furg-
ler und seine Mitarbeiter im Volkswirtschaftsdepartement-.
Sie haben die Vorlagen mit aller Gründlichkeit vorbereitet.
Ich fasse das wesentliche nochmals kurz zusammen: Die
bisherige gesamtwirtschaftliche Berggebietsförderung hat
sich bewährt. Es. bestehen aber noch erhebliche Wohl-
standsgefälle zwischen reichen und armen Regionen. Diese
müssen verringert werden. Aus diesem Grunde muss das
regionalpolitische Instrumentarium verstärkt und ergänzt
Renforcement de l'économie. Mesures II
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werden. Dabei geht es insbesondere um eine Entkoppelung
von Bürgschaftsgewährung und Zinskostenbeiträgen, um
eine Erweiterung des sachlichen Geltungsbereichs bei der
Gewährung von Investitionshilfedarlehen und um die Auf-
stockung des Investitionshilfefonds von 500 auf 800 Mil-
lionen.
Namens der einstimmigen Kommission ersuche ich Sie, auf
die Behandlung dieser fünf Beschlüsse einzutreten.
M. Borei, rapporteur: Dans quelle mesure et sous quelle
forme l'Etat et tout particulièrement la Confédération inter-
viennent-ils dans le fonctionnement de notre économie?
Pour le secteur primaire qui représente le 7 pour cent de la
population active, l'intervention de la Confédération est
massive. Ce sont des barrières douanières et d'importantes
subventions financées par les impôts directs et indirects. Je
ne reviendrai pas sur les motifs qui ont amené la Confédéra-
tion à réglementer autant en la matière et à consacrer de tels
moyens financiers pour soutenir ce secteur économique,
car chacun les connaît, il s'agit de l'indépendance nationale
en matière agricole.
Pour le secteur tertiaire, qui représente le 55 pour cent de la
population active, la Confédération n'accorde aucune aide
directe. Mais le tertiaire profite des infrastructures financées
par les impôts directs et indirects et du bon niveau de la
formation professionnelle en particulier, financée égale-
ment par notre fiscalité.
Reste maintenant le 38 pour cent de personnes qui travail-
lent dans le secondaire. Ces dernières années, la plupart des
pays industrialisés ont pris des mesures visant à aider direc-
tement ou indirectement ce secteur économique, tout
d'abord pour freiner la hausse du chômage qui provient
surtout de ce secteur, ensuite parce que chacun s'accorde à
admettre qu'une économie nationale où le tertiaire ne pour-
rait pas s'appuyer sur un secondaire solide serait à long
terme une économie malade.
La Confédération prend un certain nombre de mesures
globales en faveur de l'industrie. Citons les plus impor-
tantes: tout d'abord les investissements en matière de
recherche fondamentale et appliquée. Notre conseil a même
voulu aller plus loin, mais il n'a pas pu convaincre le Conseil
des Etats en la matière. Ensuite, les achats de la Confédéra-
tion et des Régies fédérales qui acceptent souvent de payer
plus cher un produit, à condition qu'il soit fabriqué en
Suisse, constituent une aide importante à notre industrie.
N'oublions pas qu'une partie de notre aide au tiers monde-
en particulier les crédits mixtes - profite à notre industrie.
N'oublions pas non plus la garantie contre les risques à
l'exportation. Enfin, il y a les mesures économiques extraor-
dinaires telles que celles que nous avons votées au prin-
temps 1983 (achats massifs pour stimuler l'économie à un
moment donné).
Ce type d'aide a l'avantage certain de limiter le chômage
dans l'industrie et de permettre à celle-ci de faire face dans
cette période difficile. Elle a cependant deux inconvénients
majeurs. Premièrement, elle a tendance à maintenir les
structures actuelles des entreprises, souvent vieillies, et à ne
pas stimuler suffisamment la recherche de nouveaux pro-
duits et la modernisation des exploitations. C'est une des
raisons qui fait que la nouvelle mesure globale dont nous
discuterons vraisemblablement demain (la garantie contre
les risques à l'innovation) s'avère indispensable. Ensuite,
elle a tendance à accentuer encore la concentration écono-
mique vers le triangle de fer au détriment des régions
périphériques. L'on sait maintenant que les mesures que
nous avons votées en 1983 ont principalement été bénéfi-
ques pour les entreprises du centre de la Suisse, beaucoup
moins pour les régions qui connaissent des crises économi-
ques graves. C'est pour remédier à ces imperfections que
nos prédécesseurs ont voté des arrêtés et des lois sensés
aider directement des régions en crise économique et les
régions de montagne, mesures que nous vous proposons
d'améliorer aujourd'hui et que je vais simplement commen-
ter l'une après l'autre. Je ne vais pas - pour ne pas nous
répéter entre président et rapporteur de langue française -
refaire l'historique de ces différents arrêtés, il a été rappelé
par le président.
L'arrêté A concerne l'aide en faveur, des régions dont l'éco-
nomie est menacée. Il a été voté en 1978. A la suite de
diverses interventions parlementaires, le Conseil fédéral a
pris contact en 1982 avec les cantons et les communes pour
déceler les éventuels défauts de la législation après quatre
ans d'application. Les discussions ont été nourries. Il a été
constaté que la collaboration entre les cantons et la Confé-
dération était excellente et qu'il y avait quelques modifica-
tions à apporter, mais que la systématique de l'arrêté ne
devait pas être revue.
Des quelques modifications qui vous sont proposées, je
vous citerai les trois principales. Premièrement, jusqu'ici, la
Confédération et les cantons favorisaient la création d'em-
plois en accordant d'abord des cautionnements et parfois
une aide pour abaisser le taux de l'intérêt des prêts, aide liée
au cautionnement. Cette condition nous paraissant trop
rigide, nous vous proposons qu'il soit désormais possible
d'accorder un cautionnement ou une contribution au ser-
vice de l'intérêt des crédits accordés de manière indépen-
dante l'une de l'autre.
Deuxièmement, jusqu'ici la Confédération cautionnait au
plus le tiers du projet. La majorité de la commission vous
propose d'élever cette limite à la moitié, alors qu'une mino-
rité propose d'en rester au statu quo. Nous aurons donc
l'occasion de revenir sur ce sujet dans la discussion de
détail.
Troisièmement, les grands centres de recherche ne se trou-
vent pas dans les régions en crise, les grands centres de
gestion, les grands centres bancaires ne s'y trouvent pas
non plus. Pour faciliter les contacts entre les industries des
régions périphériques et les milieux de la recherche, du
marketing, de la gestion, pour les assister en la matière, les
cantons ont créé ou sont en train de créer des organismes
d'information. Le Conseil fédéral juge l'existence de ces
derniers comme très utiles pour assurer la rentabilité de
l'aide fournie. C'est la raison pour laquelle, avec lui, nous
vous proposons que la Confédération puisse accorder des
subventions à de tels organismes.
Il ne s'agit pas seulement de favoriser, par une telle loi, la
collaboration, dans son application, entre les cantons, les
communes et la Confédération, mais de faciliter la collabo-
ration entre les industries des régions touchées par la crise
et celles des régions qui ne connaissent pas la crise.
Je passe maintenant à l'arrêté B qui est la conséquence
financière logique des propositions que nous vous faisons à
l'arrêté A, puisque celles-ci correspondent à une augmenta-
tion des prestations de la Confédération. Je rappellerai qu'il
s'agit de deux choses différentes; d'une part, d'augmenter
les cautionnements, c'est-à-dire que la Confédération
puisse porter ses cautionnements de 250 à 300 millions, et,
d'autre part, d'augmenter les dépenses en matière d'inté-
rêts, où il s'agirait de voter une nouvelle tranche de 20
millions de francs. Les cautionnements de 300 millions ne
sont pas des dépenses. Il est évident qu'il est difficile d'esti-
mer le risque encouru par la Confédération, lors de caution-
nements. Toutefois, durant ces cinq premières années d'ap-
plication, il s'avère que la Confédération s'est engagée pour
160 millions environs. Elle a perdu dans ces opérations 1,6
million, soit le 1 pour cent des cautions engagées. C'est un
ordre de grandeur qui nous paraît donner toutes garanties
sur le sérieux avec lequel les dossiers sont examinés, à la
fois par les cantons et la Confédération, avant qu'une entre-
prise soit soutenue en la matière.
Je vous rappelle que les premiers résultats apparaissent. Il
faut évidemment un certain temps jusqu'à ce que les
mesures prises aboutissent à des résultats efficaces. 162
entreprises ont obtenu l'aide de la Confédération et des
cantons, dont 140 dans l'arc horloger. Cela a eu pour effet la
création de 2900 emplois, et l'on compte sur une potentialité
encore bien plus grande si l'on part de l'idée que ces
entreprises, qui ont reçu de l'Etat une aide de démarrage,
pourront se développer et créer un plus grand nombre de
places de travail.
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Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen
Les arrêtés C et D contenus dans le dépliant concernent la
LIM, la loi sur les investissements dans les régions de
montagne. Rappelons que cette loi date de 1974, et que son
application n'a guère donné lieu à des critiques, que ce soit
dans les régions concernées ou les régions de plaines. Au
contraire, elle y a été largement bien reçue.
La LIM a pour but de faciliter, par une aide fédérale conju-
guée à des aides cantonales, les investissements dans le
domaine des équipements collectifs ce qui, dans un premier
temps, devrait stopper l'exode vers les grands centres
urbains puis, dans un deuxième temps, favoriser l'implanta-
tion d'entreprises dans les secteurs secondaire et tertiaire,
et donc de maintenir une population active dans toutes les
régions de montagne.
L'arrêté C vous est proposé pour une raison bien simple. La
caisse est presque vide. Je vous rappelle qu'il s'agit de prêts
à intérêts réduits ou sans intérêts aux régions désirant faire
des investissements. Sur les 500 millions votés en 1974, 15
millions peuvent encore être alloués. Il est donc urgent de
renflouer cette caisse.
Ces 500 millions ont permis la réalisation d'un peu moins de
2000 projets d'équipements collectifs et ont suscité un
.investissement global de l'ordre de 3 milliards. Le besoin de
nouveaux moyens est évident; les demandes sont là des 40
régions existant actuellement en Suisse. Les 300 millions
que nous vous demandons de prêter aujourd'hui devraient
permettre des investissements de l'ordre de 2 milliards, si les
proportions correspondent à celles des premiers investisse-
ments, qui seront profitables à la fois aux régions de mon-
tagne et à l'économie suisse dans son ensemble.
Par l'arrêté D, nous vous proposons deux modifications
importantes et quelques-unes de détail de la LIM actuelle.
Dans les régions horlogères en particulier, il s'est avéré
indispensable, pour attirer de nouvelles activités indus-
trielles et commerciales, de non seulement développer les
équipements collectifs, mais, parallèlement, de permettre
aux communes, voire aux cantons, d'acquérir des terrains
industriels prêts à être mis à disposition des entreprises
intéressées à une implantation dans la région.
Ces régions horlogères, qu'elles s'appellent Bienne ou La
Chaux-de-Fonds, ont déjà pris d'importantes initiatives en la
matière, sans attendre l'aide fédérale.
Par la modification proposée, nous suggérons que les
régions de montagne moins touchées par la crise, mais qui
ont malgré tout besoin d'une aide à leur développement
économique, puissent rattraper le retard grâce à un prêt de
la Confédération. Cela nous permet d'insister sur la capacité
de dynamisme qui peut résulter d'un fédéralisme bien com-
pris. Certaines villes et certains cantons ont pris des initia-
tives pour redresser la barre économique. Des succès sont
ressortis de cette politique. La Confédération donne ensuite
son appui, en particulier aux régions qui ont pris du retard
en la matière.
La deuxième modification que nous proposons concerne
les secrétaires régionaux. Il s'est avéré utile, pour le fonc-
tionnement des régions, de disposer dans chaque cas d'un
secrétaire régional. Nous demandons donc que la Confédé-
ration aide financièrement ces régions pour le bon fonction-
nement de leurs secrétariats.
J'en viens maintenant au dernier arrêté E, dont une minorité
de la commission souhaite le renvoi au Conseil fédéral. Le
texte que nous vous proposons de modifier permet le cau-
tionnement d'investissements pour des petits et moyens
établissements dans les régions de montagne. Son but est
de maintenir, voire de réactiver le secteur des arts et métiers
dans ces régions. Pour celles dont l'économie est menacée,
il est prévu d'aider à l'implantation d'industries par- comme
je l'ai dit tout à l'heure - des contributions au service de
l'intérêt. Il en va de même pour l'arrêté sur le crédit hôtelier.
Tel n'était pas le cas pour l'arrêté dont nous parlons mainte-
nant, et, fort logiquement, le Conseil fédéral vous propose
d'utiliser aussi dans ce cas l'instrument qui s'est avéré
valable dans les régions hôtelières et celles touchées par la
crise. La majorité de la commission s'est ralliée à ce point de
vue et, par 14 voix contre 7, elle vous propose d'entrer en
matière sur l'arrêté E.
Les cinq arrêtés pour lesquels nous vous proposons d'en-
trer en matière ont des objectifs similaires: maintenir, déve-
lopper les activités économiques dans les régions périphéri-
ques et freiner la concentration de l'industrie autour des
grands centres urbains. Issu d'une telle région qui risque
d'être marginalisée, je suis persuadé du bien-fondé de cette
démarche de la Confédération. Je voudrais qu'il en soit de
même dans les régions plus prospères de Suisse; il est aussi
dans leur intérêt que le processus de concentration écono-
mique soit stoppé, car il est toujours accompagné d'une
migration dans des grandes agglomérations qui entraîne
très rapidement de nombreux problèmes sociaux, politiques
et écologiques. Je vous rappellerai enfin que cet effort en
faveur de l'économie des régions périphériques est très
modeste dans le cas des interventions globales de la Confé-
dération. Notre président a fait le calcul: la Confédération
dépense le 0,3 pour-cent de son budget pour des aides en
faveur des régions en crise et des régions de montagne. Cet
effort est donc modeste compte tenu de ce qui est fait pour
la grosse industrie, et encore plus modeste si on le compare
à ce qui est fait en faveur de l'agriculture.
La Confédération a les moyens de compléter ses modestes
efforts en modifiant de manière approfondie la politique
d'achat de biens et équipements de ses départements et de
ses grandes régies. Si ces Messieurs directeurs d'office ou
chefs de service s'habituaient à ouvrir un petit peu leur
horizon, à faire un effort en gagnant un peu en ouverture
d'esprit et à partager le point de vue du Conseil fédéral en
matière de soutien aux régions, ils pourraient trouver ce
qu'il leur faut à des prix parfaitement compétitifs dans ces
régions périphériques.
Un important effort doit également être consenti au niveau
des réseaux de communication, qu'ils soient routiers ou
ferroviaires. Enfin, je vous rappelle que le dossier de la
décentralisation de l'administration reste ouvert et je me
réjouis d'entendre les propositions en la matière que formu-
lera le Conseil fédéral. Comme il est de l'intérêt général du
pays que les régions périphériques ne soient pas marginali-
sées, je vous invite à voter l'entrée en matière sur les
propositions du Conseil fédéral.
Oehler: Unsere Fraktion stimmt den Massnahmen des
ersten Paketes zu. Wir halten uns in unserer Einstellung an
den Entwurf des Bundesrates, weil dieser unseres Erach-
tens ausgereift und ausgewogen ist und insbesondere auch
auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre beruht. Mit der
heutigen Vorlage können wir die notwendigen Änderungen
einbringen. Auf die Einzelheiten dieser Änderungen und
unsere Stellungnahme hierzu werden wir in der Detailbera-
tung eingehen.
Wir alle wissen aus unseren eigenen Erfahrungen, dass wir
wohl in einem kleinen, politisch, kulturell und vor allem aber
auch wirtschaftlich vielfältigen Land wohnen, wohnen dür-
fen, müssten wir wohl sagen. Viele Gründe haben zur unter-
schiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes
beigetragen. Ebenso viele Gründe bewirkten in den vergan-
genen Jahren Konjunktur- wie Strukturprobleme in unserem
Land. Zahlen über die verschiedenen Einkommen in den
einzelnen Regionen belegen diese Aussage.
Unsere Fraktion spricht sich nicht erst seit kurzem für
Regionalpolitik aus oder spricht von der Investitionshilfe für
Berggebiete. Wir gestatten uns, in diesem Zusammenhang
beispielsweise an die Motion unserer Fraktion zu erinnern,
welche direkt auf diesen Bereich bezogen ist und mit der
heutigen Vorlage grösstenteils berücksichtigt wird. Wir alle
wissen, dass aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung
nicht nur die Berggebiete und Randregionen der Hilfe aller
bedürfen. Wegen der Wirtschaftsrezession sind aus einst-
mals blühenden Regionen Gebiete hervorgegangen, die
ohne öffentliche Hilfe von Bund, Kanton und Gemeinden
nicht mehr imstande sind, die wirtschaftlichen Probleme aus
eigener Kraft zu lösen. Das hat unser Parlament bereits 1978
festgestellt, als wir einen letzten Beschluss über Finanzio-
Renforcement de l'économie. Mesures II1182
N 25 septembre 1984
rungsbeihilfen fassten. Den damals beschlossenen Grund-
satz will unsere Fraktion beibehalten, denn er hat sich
bewährt. Auch künftighin können diese Regionen nicht auf
unsere Hilfeleistungen verzichten. Die Entwicklung verlangt
von uns vielmehr, dass wir uns noch verstärkt einsetzen.
Viele von uns wissen aus eigener Erfahrung, wie hart die
Auswirkungen wirtschaftlicher Einbrüche ganze Regionen
treffen können. Dass dadurch immer auch Menschen und
ihre Familien betroffen sind, ist uns von der CVP ebenso klar
wie der Auftrag, für Abhilfe zu sorgen.
Unsere Partei war seit jeher am politischen wie wirtschaftli-
chen Ausgleich unter den Landesteilen und unter den
Regionen interessiert. Hierzu gehören unter anderem der
Ausbau einer gleichwertigen Infrastruktur wie auch die Ver-
kehrserschliessung. Hierzu gehört aber auch, dass wir in
den Regionen mithelfen, Arbeitsplätze zur Verfügung zu
stellen. Nur dadurch können wir den Zug in die Städte und
in die grösseren Agglomerationen stoppen. Wir können in
unserem Land glücklicherweise nur in wenigen Fällen von
einer eigentlichen Landflucht berichten. Diese aber wird
wegen der wirtschaftlichen Probleme in einigen Regionen
aktuell. Wenn der Bürger in seiner Region, am angestamm-
ten Wohnort, kein Auskommen mehr findet, dann sucht er
es halt anderswo. Gerade diese Einstellung verlangt, dass
wir die Arbeitsplätze dort erhalten, ja dorthin bringen, wo sie
notwendig sind. Mit dem zur Diskussion stehenden Bundes-
beschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirt-
schaftlich bedrohter Regionen können wir zwar nicht die
Konjunktur- oder gar Strukturprobleme solcher Gebiete
lösen. Wir leisten aber einen spürbaren Beitrag zur Verbes-
serung der Wirtschaftsstruktur in solchen Regionen. Die
Erfolge mit dem ersten Beschluss aus dem Jahre 1978
stehen als schlagende Beweise für diese Aussage.
Unsere Fraktion unterstützt alle fünf Beschlüsse des Teiles
A, der heute zur Diskussion steht. Wir erachten sie als
sinnvolle, aber vor allem auch notwendige Ergänzungen zu
anderen Erlassen. Wir möchten dabei insbesondere auch an
den Zweckartikel des Raumplanungsgesetzes erinnern. Wir
begrüssen in diesem Zusammenhang auch den Antrag des
Bundesrates, den Fonds für Investitionshilfe um 300 Millio-
nen Franken anzuäufnen. Wir erachten diesen Beitrag und
diese zusätzliche Äufnung indessen nicht als die letzte Ein-
lage in diesen Fonds, zumal künftighin aufgrund der
Entwicklung möglicherweise weitere finanzielle Mittel benö-
tigt werden.
Unsere Fraktion ist sich bewusst, dass wir mit den vorge-
schlagenen Beschlüssen nicht alle wirtschaftlichen und
strukturellen Probleme lösen können. Der Bund wird durch
unsere Beschlüsse aber in die Lage versetzt, eine aktive
Regionalpolitik zusammen mit Kantonen und Gemeinden zu
betreiben. Wir verkennen vor diesem Hintergrund auch
nicht, dass die öffentliche Hand dadurch einem Unterneh-
mer oder aber einer Region die spezifischen Probleme
weder abnehmen noch lösen kann. Dazu gehört vielmehr
die Zusammenarbeit aller Betroffenen. Mit unsern Beschlüs-
sen des Paketes A unterstützen wir diese Einstellung und
die Massnahmen, weshalb unsere Fraktion dieses Paket A
vorbehaltlos unterstützt.
M. Carobbio: Personne ne peut plus contester, du moins
nous l'espérons, que la politique régionale figure parmi les
tâches les plus importantes d'un Etat qui se préoccupe
d'adopter des mesures préventives contre les difficultés
économiques qui affectent le pays tout entier, mais surtout
les régions périphériques et de montagne particulièrement
touchées par le phénomène de la restructuration industrielle
résultant de l'évolution technologique dans toutes les éco-
nomies des pays industrialisés. Tel est le cas en Suisse où,
en général, la politique économique des pouvoirs publics a,
me semble-t-il, plutôt favorisé les régions riches du pays. Il
me suffit de rappeler ici les critiques que nous avons émises
au sujet du premier paquet de mesures de relance du
Conseil fédéral qui a, dans l'ensemble, produit peu d'effets
directs sur l'économie des régions périphériques et finan-
cièrement plus faibles. Cela a été par exemple le cas du
Tessin. Deux industries seulement ont pu bénéficier des
mesures du premier paquet pour une valeur de moins de un
pour cent des crédits votés.
La politique régionale - c'est ma deuxième remarque d'or-
dre général - devient encore plus importante dans notre
conjoncture actuelle, caractérisée par une rapide modifica-
tion des conditions-cadres dans lesquelles s'exercent les
activités économiques. Par ailleurs, les régions périphéri-
ques les plus faibles du pays sont placées devant la néces-
sité de suivre un processus d'adaptation, d'innovation et de
diversification des activités économiques. A mon avis, cela
est d'autant plus important que les transformations techno-
logiques en cours - je pense en particulier aux domaines de
l'électronique et de l'informatique - offrent une occasion
exceptionnelle de dépasser les handicaps traditionnels -
éloignement relatif par rapport aux centres économiques,
difficultés de communication et problèmes liés à la forma-
tion de main-d'œuvre - qui ont toujours pénalisé ces
régions-là. Pour y parvenir, il est absolument indispensable
que l'Etat central adopte des mesures législatives et finan-
cières d'aide en faveur de ces régions en vue de soutenir
véritablement l'indispensable processus d'adaptation éco-
nomique.
Il est vraiment indispensable que l'Etat central adopte une
politique régionale plus courageuse. Dans le contexte des
présentes délibérations, le groupe PdT/PSA/POCH consi-
dère que l'orientation régionale d'une partie des mesures de
renforcement de l'économie proposées dans ce deuxième
paquet par le Conseil fédéral mérite certainement d'être
soutenue. Aussi notre groupe votera-t-il l'entrée en matière
pour toutes les propositions des arrêtés de A à E. Néan-
moins, avant d'examiner en détail les diverses mesures
proposées à propos desquelles nous avons quelques
réserves et quelques critiques à formuler, nous faisons
remarquer que notre appui de principe à la politique régio-
nale proposée est assorti de deux réserves générales.
En effet, face à l'ampleur des problèmes économiques aux-
quels sont confrontées les régions économiquement plus
faibles, nous sommes forcés de constater que la politique
régionale de la Confédération reste bien timide en dépit des
nouvelles mesures proposées: outre certaines situations
critiques dans quelques régions économiquement mena-
cées ou de montagne qui préoccupent - à juste titre - le
Conseil fédéral au premier chef, plusieurs indices prouvent
que le déséquilibre régional a des causes plus profondes,
touche des régions plus importantes que celles considérées
et tend même à s'aggraver malgré les diverses mesures
envisagées. Cela prouve qu'il est nécessaire et urgent que la
Confédération redéfinisse sa politique régionale sur plu-
sieurs plans: politique fédérale, politique financière de la
Confédération, politique des grandes régies, etc.
Monsieur le Conseiller fédéral, il n'est pas suffisant qu'on
inclue, en ce qui concerne le canton du Tessin, le secteur de
Biasca et Valli dans les régions menacées économiquement
si, par ailleurs, les Chemins de fer fédéraux prennent des
mesures qui vont diminuer l'emploi et si le Conseil fédéral
n'est pas en mesure d'intervenir dans les décisions de
restructuration prises par une industrie comme Von Roll à
propos de la fabrique Monteforno à Bodio.
C'est pourquoi les mesures proposées sont, à notre avis,
nécessaires: nous les appuyons, mais elles sont encore
insuffisantes. C'est un début positif, mais ce n'est pas la
panacée. Cela dit, en ce qui concerne la position de principe
de notre groupe sur les propositions en discussion, j'ajoute-
rai quelques remarques particulières à propos de chacune
des mesures envisagées.
En ce qui concerne l'arrêté fédéral instituant une aide finan-
cière en faveur des régions dont l'économie est menacée,
nous approuvons la proposition de séparer le cautionne-
ment des investissements et la prise en charge des intérêts
que nous considérons comme des mesures indispensables
et utiles. Nous souscrivons aussi à l'élargissement des pos-
sibilités de cautionnement à des projets d'innovation et au
soutien des organismes de consultation. Par contre, nous
formulons des objections lorsque l'on choisit de renoncer,
- September 1984 N
1183
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
pour l'instant - le Conseil fédéral le mentionne au chiffre
215.1 de son message -, à modifier les critères de délimita-
tion du champ d'application de cet arrêté à raison du lieu,
soit l'article 2 de l'arrêté en vigueur, ainsi que le deman-
daient divers cantons. Nous pensons tout particulièrement
que d'autres critères que ceux prévus dans l'arrêté devraient
être retenus lors de l'évaluation de la situation économique
générale d'une région par rapport à la moyenne nationale.
Ces critères tiendraient compte des aspects, des disparités
et des faiblesses d'ordre général qui touchent ces régions.
Nous étions tentés de faire dans ce sens une proposition
d'amendement, mais nous y avons renoncé à cause de la
complexité du problème et pour éviter la présentation de
propositions improvisées. Toutefois, je souhaite que le Con-
seil fédéral nous indique quelle possibilité d'une ouverture
dans ce sens il envisage dans un proche avenir.
Ma remarque touche maintenant les modifications des
mesures de politique régionale en faveur des régions de
montagne. Parmi les propositions concernant les mesures
de politique régionale en faveur des régions de montagne,
nous approuvons celle - qui va de soi du reste - d'alimenter
le fonds de la LIM par un nouveau crédit de 300 millions,
ainsi que l'élargissement des possibilités d'aide à l'acquisi-
tion de terrains industriels. Nous souscrivons aussi à la
proposition de prendre en charge les intérêts pour venir en
aide aux petites et moyennes industries et à l'artisanat des
régions de montagne.
Dans ces cas, nos réserves et nos critiques concernent des
aspects particuliers des propositions citées, soit l'opportu-
nité d'étendre la possibilité d'aide aux investissements en
vue de l'achat de terrains destinés à la construction de
logements. J'ai d'ailleurs fait à ce sujet une proposition
d'amendement que je développerai lors de la discussion par
articles. L'introduction du principe de la prise en charge des
intérêts pour venir en aide aux petites et moyennes indus-
tries et à l'artisanat des régions de montagne implique un
effort équivalent des cantons. Je connais les critiques qui
ont été émises à l'encontre de cette proposition; on ne veut
pas pénaliser les cantons qui ont le plus de difficultés
financières, mais je crois tout de même qu'une proposition
dans ce sens serait utile. L'opportunité de fixer la répartition
dans le temps des quotas de fonds à disposition, pour éviter
des retards dans le développement des programmes d'aide
aux investissements dans les régions de montagne, serait
aussi à étudier.
Ces quelques remarques étant faites, notre groupe vous
informe qu'il votera l'entrée en matière. Afin d'éviter de
reprendre la parole lors du débat de détail, nous vous disons
d'ores et déjà qu'en ce qui concerne l'arrêté A, exception
faite des articles 1 et 6, nous soutiendrons la position de la
majorité de la commission. Il en est de même pour l'arrêté B.
Quant à l'arrêté D, article premier, nous nous rallions à l'avis
de la minorité de la commission.
Mme Deneys: La partie A des mesures de renforcement de
l'économie ne comporte aucun acte législatif nouveau. Les
circonstances qui ont justifié l'élaboration de la loi sur l'aide
aux investissements dans les régions de montagne, en 1974,
la loi encourageant l'octroi de cautionnement, en 1976,
l'arrêté instituant une aide financière en faveur des régions
dont l'économie est menacée, en 1978, restent suffisam-
ment présentes à l'esprit de chaque parlementaire. Il est
inutile de s'y attarder. Leur objectif commun est de contri-
buer à maintenir ou à recréer, dans toutes les régions peu
favorisées du pays, des activités économiques et sociales
attractives de telle sorte que le fédéralisme garde un certain
sens, et l'aménagement rationnel du territoire, un certain
avenir.
Je ne reviendrai donc pas sur l'importance de la politique
régionale, ne serait-ce que parce que je suis intervenue à
maintes reprises sur ce sujet. L'expérience m'a toutefois
appris qu'il était bien plus difficile de faire perdre à quel-
qu'un une idée fausse ancrée dans sa tête que de lui faire
apprendre quelque chose de nouveau. C'est pourquoi je
vais tenter d'expliquer, à propos des mesures de soutien à
l'économie régionale, ce qu'elles ne sont pas.
Premièrement, ces mesures ne sont pas de nature à corriger
ou à compenser sérieusement les effets de la politique
générale de la Confédération. C'est donc bien d'une
manière générale et essentielle, dans tous les domaines de
sa compétence, par sa politique d'achats, de subventions,
d'impulsions que la Confédération doit prendre en compte
l'évolution des régions marginalisées et leurs besoins. La
Confédération doit en particulier veiller à ne pas accentuer
elle-même l'écart de développement entre les régions pros-
pères et les autres. Les régions riches, en principe, sont
organisées pour se faire entendre et justifier leurs exi-
gences. Les régions pauvres, elles, vont à contre-courant.
Elles perdent de leur importance, elles perdent de leur
pouvoir d'action autonome, ce qui leur donne moins d'au-
dience. Elles en sont réduites aujourd'hui à parler plus fort
pour se faire entendre.
Deuxièmement, ces mesures ne sont pas un oreiller de
paresse pour les régions en cause. Les adaptations et les
améliorations envisagées sont nécessaires dans la situation
actuelle. Elles correspondent aux demandes et aux sugges-
tions faites par les utilisateurs dans les régions concernées.
Mais il ne faudrait pas s'imaginer que l'on tienne à bénéficier
le plus longtemps possible des mesures décidées. En effet,
l'idée même d'un soutien repose sur un effort considérable
des cantons et des communes, effort qui leur coûte cher
aussi. Ensuite, personne n'apprécie le sentiment d'être plus
ou moins dans une situation d'assisté. Les régions en diffi-
culté, j'en suis convaincue, veulent sortir le plus rapidement
possible de la crise qui les frappe et contribuer à nouveau,
de manière tout à fait positive, à la prospérité du pays. Inutile
donc de refaire l'analyse des erreurs passées et d'en cher-
cher les responsables. De toute manière, cela ne nous
éviterait pas, à l'avenir, des fautes de parcours identiques ou
analogues. En l'occurrence nous sommes déterminés à
nous tirer d'affaire et nous n'aimons rien devoir à personne.
Mon sentiment personnel rejoint sur ce point, je crois, celui
de la grande majorité des habitants de la chaîne jurassienne.
Nous voulons être traités avec justice et équité au sein de la
Confédération. Si aujourd'hui nous réclamons des gestes de
solidarité, c'est véritablement dans le but d'y retrouver pro-
chainement une place à part entière.
L'arrêté A, vous l'avez compris, nous intéresse tout particu-
lièrement. Je voudrais faire à ce propos une troisième remar-
que. Il ne faut pas assimiler les régions dont l'économie est
menacée aux autres régions qui connaissent également des
difficultés de développement. Les régions qui doivent béné-
ficier de l'arrêté en leur faveur sont depuis longtemps indus-
trialisées, et elles le sont fortement. Le secteur secondaire y
a été l'unique pourvoyeur d'emplois. Ni l'agriculture, ni le
tourisme, ni les autres activités de service n'ont été jusqu'ici
en mesure de compenser la décroissance industrielle. Chez
nous, quand l'horlogerie allait bien, la population des villes
et des villages augmentait très rapidement, quand elle allait
mal, on constatait tout de suite une nette diminution du
nombre d'habitants. Quoi que l'on puisse imaginer pour
l'avenir, on ne pourra se passer dans la région jurassienne
d'activités industrielles à forte valeur ajoutée. Mais dans
cette recherche d'activités nouvelles et de technologies
avancées, il faut se rappeler que les régions en difficulté
sont demanderesses et qu'elles se heurtent à une vive con-
currence, non seulement de la part d'autres régions euro-
péennes également handicapées, mais aussi de la part de
régions en pleine expansion. C'est dire qu'il n'y a pas pour
nous de grande liberté d'action et de larges champs de
manœuvre. Il faut donc, en ce qui concerne l'arrêté en
faveur des régions dont l'économie est menacée, «coller» le
plus possible aux conditions réelles de la recherche d'entre-
prises nouvelles. C'est à quoi visent les propositions que
nous défendrons ou que nous soutiendrons lors de l'exa-
men de détail de cet arrêté. Au nom du groupe socialiste, je
vous recommande évidemment l'entrée en matière sur les
modifications légales proposées et l'acceptation des arrêtés
de financement correspondants.
Renforcement de l'économie. Mesures II
1184
N 25 septembre 1984
Steinegger: Wir pflichteten dem Bundesrat bei, als er in der
Botschaft zur Stärkung der schweizerischen Wirtschaft vom
Januar 1983 für die wirtschaftlichen Probleme neben kon-
junkturellen Ursachen vor allem strukturelle Probleme ver-
antwortlich machte. Die Mehrheit unserer Fraktion hat denn
auch damals der vom Bundesrat vorgeschlagenen Doppel-
strategie zugestimmt. Danach sollte einerseits durch ein
Beschaffungsprogramm und durch Exportförderungsmass-
nahmen die Nachfrage gestützt werden, andererseits sollten
die Angebotsmöglichkeiten unserer Wirtschaft durch eine
Verbesserung der Rahmenbedingungen gefördert werden.
Unter dem Titel «Verbesserung der Rahmenbedingungen»
schlägt uns der Bundesrat die Innovationsrisikogarantie und
den Ausbau des regionalpolitischen Instrumentariums vor.
Die Beurteilung meiner Fraktion, inwieweit dieses zweite
Massnahmenpaket insgesamt den Ansprüchen der bundes-
rätlichen Zielsetzung nach Verbesserung der Angebotsmög-
lichkeit genügt, werde ich bei der Behandlung der Innova-
tionsrisikogarantie bekanntgeben. Ich konzentriere mich
nachfolgend auf den Ausbau des regionalpolitischen Instru-
mentariums. Verbesserte Rahmenbedingungen sollten die
gesamtwirtschaftliche Flexibilität und Widerstandskraft der
Produktions- und Angebotsseite unserer Wirtschaft stärken.
Die Regionalpolitik befasst sich hingegen mit abgegrenzten
Regionen. Ausgangspunkt der Regionalpolitik ist der
Gegensatz zwischen Zentrum und Peripherie, sind die
Disparitäten, Ungleichgewichte zwischen Berg und Tal, zwi-
schen wirtschaftlich bedrohten Regionen und wirtschafts-
starken Gebieten. Unsere Fraktion verkennt nicht, dass sich
auch gewisse gesamtwirtschaftliche Vorteile ergeben, wenn
die in den benachteiligten und gefährdeten Gebieten vor-
handenen regionseigenen Möglichkeiten genutzt und
entwickelt werden. In erster Linie ist aber die Regionalpolitik
unserer Auffassung nach eine staatspolitische Aufgabe, eine
Aufgabe des Ausgleichs und weniger eine Frage der
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. Ange-
botsmöglichkeiten. Der Ruf nach regionalem Ausgleich und
nach regionaler Eigenständigkeit kann mit der Forderung
nach einer maximalen nationalen Wettbewerbsfähigkeit
sogar in einem Spannungsverhältnis stehen. Gerade der
Wille aber, die benachteiligten Regionen bei der Entwick-
lung ebenfalls mitzunehmen, sollte uns animieren, zu den
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Sorge zu tra-
gen. Ausgleich kostet, Ausgleich geht manchmal zu Lasten
der Effizienz. Regionalpolitik und regionalen Ausgleich kön-
nen wir uns deshalb nur leisten, wenn wir zu den generellen
Rahmenbedingungen Sorge tragen und wenn wir Wirtschaft
und Staat nicht überfordern.
In den wirtschaftspolitischen Debatten im Herbst 1982 hat
erstmals jedermann von Regionalpolitik gesprochen.
Manchmal habe ich gewisse Zweifel, ob die Aufnahme der
Regionalpolitik ins Vokabular der täglichen Politik in erster
Linie diesen Gebieten zugute kommt. Teilweise dünkt es
mich, die teilräumliche Betrachtungsweise werde in den
Vordergrund geschoben, um einer echten Debatte über die
Voraussetzungen einer positiven gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung auszuweichen. Der Einsatz dieser Instrumente
bedarf deshalb einer klaren Abgrenzung, die immer wieder
überprüft werden muss. Unsere Fraktion unterstützt die
regionalpolitischen Massnahmen und damit diese Vorlage
aus staatspolitischen Überlegungen. Zwar führen auch die
zunehmenden Ballungskosten der hochentwickelten Agglo-
merationen zu einem gewissen räumlichen Ausgleich. Diese
selbstregulierenden Kräfte genügen aber bei weitem nicht.
Probleme ergeben sich insbesondere, wenn sich das wirt-
schaftliche Wachstum abflacht. Wir haben das gesehen. Die
Politik hat deshalb den Ausgleich zu unterstützen. Zum
Glück ist die Schweiz in keinem Bereich auf Dauer der
Verführung erlegen, die Zentralisation als immanenten Fort-
schritt anzusehen. Auch in der Wirtschaft nicht. Wir wissen,
dass Zentralismus mit der Zeit totalitäre und autoritäre Ten-
denzen erhält. Die Idee des Föderalismus, aber auch die
Idee der gemeinsamen Beförderung der Wohlfahrt aller Bür-
ger und aller Landesteile ist ein tragendes Element der
schweizerischen Innenpolitik; der Ruf nach regionalem Aus-
gleich hat deshalb seine grosse Berechtigung. Sicher ist
nicht jede Regionalpolitik über jeden Zweifel erhaben. Wir
müssen aber auch die Proportionen sehen! Wir diskutieren
bei der Regionalpolitik im engeren Sinn um einen Bereich,
der je nach Betrachtungsweise etwa 0,3 bis 0,5 Prozent der
Bundesausgaben ausmacht.
Die Kunst der Politik sollte nicht darin bestehen, Probleme,
die wir selbst produzieren, zu lösen. Regionalpolitik ist des-
halb zunächst eine Querschnittsaufgabe. Die Kommissions-
sprecher haben das ausgeführt. Wir müssen darauf achten,
dass die regionalpolitischen Anstrengungen nicht von ande-
ren Bundesmassnahmen abgeschwächt oder neutralisiert
werden, ja dass sogar ohne Notwendigkeit neue Probleme
geschaffen werden. Energie-, Verkehrs- und Beschaffungs-
politik sind die sensiblen Bereiche. Wir unterstützen die
diesbezüglichen Anstrengungen des Bundesrates.
Allerdings müssen wir uns immer bewusst sein, dass unser
Bundesstaat auf eine Mindestsolidarität von allen Seiten,
auch von den Randgebieten her, angewiesen ist. Nach wie
vor sollte die Regionalpolitik als Hilfe zur Selbsthilfe konzi-
piert bleiben. Es soll mehr Eigenständigkeit angestrebt wer-
den. Diese Eigenständigkeit sollte auch von jenen nicht
ausser acht gelassen werden, die von den Agglomerationen
her eine immer stärkere ökologische Orientierung der Berg-
gebiete fordern. Auch in der Regionalpolitik sollte man nicht
nur immer an den Staat denken. Regionalpolitische Anstren-
gungen können ebensogut von privaten und gesamtwirt-
schaftlichen Trägern unternommen werden. Ich denke an
Banken, an Grossunternehmungen und an die Elektrizitäts-
wirtschaft.
Die Hauptstossrichtung des Bundes bei der Berggebietsför-
derung muss nach wie vor im Ausbau der Infrastruktur zur
Beseitigung von Wohnort- und Standortnachteilen sein. Die
infrastrukturellen Vorleistungen der öffentlichen Hand
haben vielleicht nicht in gewünschtem Ausmass private
Folgeinvestitionen nach sich gezogen. Die Tatsache aber,
dass in vielen Gebieten eine einigermassen gleichmässige
Infrastrukturversorgung erreicht wurde, darf nicht als Klei-
nigkeit abgetan werden. Wir unterstützen deshalb insbeson-
dere die Aufstockung des Investitionshilfefonds. Obwohl
grössere ordnungspolitische Bedenken bestehen, unterstüt-
zen wir auch den Ausbau der Instrumente, welche direkt auf
die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerich-
tet sind. Es handelt sich hier um die Bürgschaften und
Zinskostenbeiträge für Investitionskredite. Bei den wirt-
schaftlich bedrohten Regionen befürworten wir die Entkup-
pelung zwischen Bürgschaftsgewährung und Zinskosten-
beiträgen. Allerdings sollte das Schwergewicht im Sinne der
Kommissionsmehrheit bei den Bürgschaftsgewährungen
liegen.
Hier sollte flexibel agiert werden können. Wir sind gegen die
Schaffung einer besonderen Kategorie von inarbeitsmarktli-
cher und technologischer Hinsicht besonders bedeutsamen
Vorhaben auf Gesetzesstufe; wir sind aber für eine Herauf-
setzung der Sätze. Bei der Berggebietsförderung sind wir in
der Mehrheit der Meinung, dass das Schwergewicht bei der
Bürgschaftsgewährung liegen sollte. Bevor hier also Zinsko-
stenbeiträge eingeführt werden, sollten die Möglichkeiten
für Bürgschaftsgewährungen erweitert werden. Wir erach-
ten es nach wie vor als richtig, dass die Bundesgesetzge-
bung die Mitwirkung der Kantone in verfahrensmässiger,
administrativer Hinsicht und insbesondere auch im Bereich
der Finanzierung vorschreibt. Wir erachten die Schaffung
von Informationsstellen als zweckmässig, sind aber der Mei-
nung, es sollte nicht eine neue Aufgabenverflechtung vorge-
nommen werden. Es ist zumutbar, dass diese Stellen von
den Kantonen und der privaten Wirtschaft getragen werden.
Wenn die Kantone für ihre Gebiete sich zusätzlich um einen
regionalen Ausgleich bemühen, so ist dies unbedenklich.
Gewisse Probleme ergeben sich bei der sektoralen Struktur-
politik der Kantone, wo es namentlich um die Ansiedlung
besonderer neuer Industrie- und Dienstleistungsunterneh-
mungen geht. Wenn dies zugunsten der wirklichen Pro-
blemregionen erfolgt, entstehen wenig Bedenken. Wenn
aber alle Kantone für alle Gebiete mitmachen, erhöht sich
- September 1984 N1185
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen
die interkantonale Standortkonkurrenz, und es entsteht ein
Nullsummenspiel. Wir erachten deshalb die Zurückhaltung
der wirtschaftsstarken Kantone, wie beispielsweise des Kan-
tons Zürich, als vorbildlich und befürworten insbesondere
auch den entsprechenden Verhaltenskodex der Volkswirt-
schaftsdirektorenkonferenz.
Aus staatspolitischen Überlegungen und aus der Idee der
eidgenössischen Solidarität heraus unterstützt die FDP-
Fraktion Eintreten.
M. Coutau: L'ensemble des mesures proposées sous le titre
du «renforcement de la capacité d'adaptation de l'économie
suisse à moyen et long terme» - c'est le titre officiel -
poursuit un but fort louable, mais surtout fort ambitieux.
Bien au-delà d'une intervention de l'Etat destinée à amortir
les fluctuations plus ou moins brutales de la conjoncture, il
s'agit bel et bien d'une intervention de caractère structurel
et permanent de la Confédération, dans l'évolution écono-
mique intérieure du pays. A notre avis, il est judicieux de
distinguer les deux volets des mesures proposées, dont le
caractère nous semble profondément différent: d'une part la
politique régionale, d'autre part la politique d'innovation.
Le besoin d'une intervention politique dans l'économie des
régions est certes lié d'abord à la diversité objective des
données géographiques et topographiques du pays, qui est
un pays de montagne. Cette intervention nous semble légi-
time dans son principe et dans la plupart de ses moyens.
Nous aurions pourtant souhaité, avant de modifier certaines
des dispositions correspondantes, disposer des résultats
définitifs de l'évaluation à laquelle l'étude du programme
national de recherche n° 5 est en train de finir de procéder. A
notre connaissance toutefois, les expériences enregistrées
par l'élément central de cette politique régionale qu'est la loi
sur les investissements dans les régions de montagne, sont
à la fois instructives et positives. Avec dix ans d'expérience,
des réalisations importantes sont à mettre au compte de
cette loi, même si certaines désillusions ou certaines alloca-
tions discutables des ressources sont aussi apparues. Tous
les investissements réalisés n'ont pas nécessairement cor-
respondu à ces pôles de maintien ou d'attraction de l'emploi
que l'on attendait. Toutes les études régionales, parfois fort
savantes mais aussi fort coûteuses, n'ont pas toujours
déclenché les énergies locales, pourtant les plus efficaces.
Les pertes enregistrées sur les cautionnements consentis
sont appréciables. Néanmoins, l'exercice mérite d'être pour-
suivi et les propositions de modification présentées ainsi
que la réalimentation des fonds mis à disposition nous
semblent adéquates.
Le groupe libéral souscrit donc à l'entrée en matière, mais
d'emblée et pour ne pas y revenir plus en détail lors du débat
qui va suivre, j'indique notre opposition au subventionne-
ment des organismes cantonaux et régionaux d'informa-
tion. Nous estimons précisément que ces organismes, par
ailleurs nécessaires et fort utiles, ne sont pleinement effi-
caces que dans la mesure où ils émanent des forces vives
des régions elles-mêmes. Leur force vient précisément de
leur implantation, de leur constitution et de leur inspiration
régionale. Vouloir donner à la Confédération un rôle non
seulement dans leur financement, mais aussi inévitablement
sur le bien-fondé des demandes, nous paraît aller à l'envers
de tout ce que nous voulions obtenir par l'exercice de
redistribution des tâches entre la Confédération et les can-
tons. Pour un bénéfice discutable, on réenchevêtre, alors
que nous voulons au contraire désenchevêtrer.
Quant aux autres modifications, elles nous agréent à quel-
ques réserves près. Ces réserves touchent aux risques de
surenchère sur les prix des terrains et à l'aide directe à
certaines entreprises. Mais ces modifications vont dans le
sens d'un assouplissement de certaines mesures qui sont
rendues plus indépendantes les unes des autres, selon des
besoins spécifiques apparus à l'expérience.
Pour ce qui est de l'aide aux régions dont l'économie est
menacée, l'exercice est plus récent et les résultats moins
significatifs. Pour nous, ces interventions ne sauraient avoir
un caractère définitif. Ainsi, en ce qui concerne celle en
question, si son but d'ajustement est acceptable, elle doit
rester un but d'ajustement et devrait par définition n'être
que temporaire. Une fois atteint l'objectif, ces régions
devraient retrouver leur autonomie et leur fonctionnement
normal. D'ailleurs, bien plus que ce n'est le cas dans les
régions de montagne, la situation de ces régions-là est très
largement dépendante de la conjoncture internationale. Les
améliorations relevées dans plusieurs d'entre elles sont
davantage imputables à une reprise de la demande - notam-
ment de la demande étrangère - qu'aux interventions struc-
turelles de l'Etat. Que des reconversions et des diversifica-
tions soient encouragées, c'est bien! Mais ces aides n'au-
ront précisément démontré leur bien-fondé qu'au moment
où l'opération ayant porté les fruits qu'on attendait d'elle, les
structures pourront à nouveau vivre par elles-mêmes, de
façon autonome.
Si l'esprit des mesures proposées correspond à l'objectif
légitime poursuivi, nous distinguons pourtant une série
d'écueils qu'il convient d'éviter soigneusement. Tout affine-
ment des mesures entraîne un alourdissement administratif
éminemment nocif. Il est souvent synonyme - paradoxale-
ment, pour une mesure destinée à stimuler l'évolution des
structures - à une pétrification des structures. Il peut être
synonyme de protectionnisme et de falsification des rap-
ports réels des forces du marché. Quant à la centralisation,
elle est toujours la tentation d'une meilleure rationalité mais
nous devons avoir appris à en mesurer l'aspect illusoire. On •
n'impose pas l'adaptation permanente des structures éco-
nomiques à coup de dispositions législatives et réglemen-
taires ni même financières. Car, à l'origine des projets, que
ce soient des infrastructures ou des entreprises, il faut
toujours trouver des entrepreneurs, je veux dire des
hommes et des femmes qui ont la volonté et la capacité
d'entreprendre, le goût de décider, de réunir les énergies
autour d'eux, de réussir. A maints égards, en multipliant les
garanties et les prescriptions, on émousse au contraire ce
goût d'entreprendre, plutôt que de le stimuler. Les petites et
moyennes entreprises américaines, qui ont relancé l'emploi
aux Etats-Unis, ont plus bénéficié de la «déréglementation»
qu'une sollicitude trop empressée dont des pouvoirs publics
les mieux intentionnés les auraient entourées.
En définitive, l'Etat n'a pas intérêt à emmailloter les entre-
prises. C'est bien plutôt en améliorant ces fameuses condi-
tions générales qu'il peut'contribuer à l'essor général, en
matière de transports, d'énergie, de formation profession-
nelle, de fiscalité, de charges sociales ou écologiques, de
politique relative aux travailleurs étrangers, à la répartition
équilibrée des acquisitions publiques, à la liberté des
échanges, à la stabilité monétaire. C'est dans cet esprit que
nous acceptons l'entrée en matière sur ce premier volet des
mesures qui nous sont proposées.
Hegg: Im Namen der NA/Vigilants-Fraktion kann ich Ihnen
bekanntgeben, dass wir der Vorlage (Teil A) zustimmen und
demzufolge für Eintreten sind, und zwar aus Staats-, regio-
nal- und siedlungspolitischen sowie föderalistischen
Gründen. Das wirtschaftliche Absterben ganzer Regionen ist
gerade für die Schweiz als mehrsprachigen Bundesstaat
sehr bedenklich und enthält Zündstoff. Ausländische Bei-
spiele, etwa Belgien, zeigen uns, dass dort, wo sich regio-
nale Wirtschaftsprobleme auf Gebiete verschiedener Spra-
che aufpfropfen, sozialpolitische Spannungen bis zum
Bruch sich steigern können.
Es ist in gewissen Kreisen in der Schweiz üblich geworden,
den erwähnten Schwierigkeiten mit dem Schlagwort der
Forderung nach mehr Mobilität begegnen zu wollen. Dieses
politische Schlagwort ist deshalb gefährlich, weil es in einer
demagogischen Weise etwas an sich Gutes und Wünschba-
res, nämlich geistige Mobilität, Wandlungs- und Anpas-
sungsfähigkeit, schöpferische Kraft, Phantasie, namentlich
auch berufliche Beweglichkeit und Anpassung, mit etwas
Schädlichem, nämlich geographischer Mobilität, Herum-
schieben von Arbeitskräften auch über Landesgrenzen hin-
weg, zu einem zweischneidigen Oberbegriff verbindet. Diese
zweite Form der Mobilität ist absolut unerwünscht. Sie
Renforcement de l'économie. Mesures II1186
N 25 septembre 1984
entwurzelt die Menschen, was ihrer Gesundheit und ihrem
seelischen Wohlbefinden nicht gut tut. Auch ihre politische
Selbstbestimmung wird beeinträchtigt. Gerade in einem
föderalistischen Lande wie dem unseren kann man nicht
richtig politisieren, wenn man geographisch entwurzelt ist,
wobei es auch eine geographische Entwurzelung innerhalb
unserer kulturell vielgestaltigen Nation gibt. Geographische
Mobilität ist nur annehmbar, wenn sie nicht unter einem
materiellen Druck, also freiwillig geschieht.
Grosse Pendlerströme sind an sich unerwünscht aus
Gründen der Umweltbelastung, aber auch aus sprachpoliti-
schen Gründen. Die Leute werden sprachlich entwurzelt, wo
Pendlerströme über die Sprachgrenzen hinweggehen. Übri-
gens gilt dies auch für Pendlerströme über Staatsgrenzen
hinweg. Stichwort: Grenzgänger.
Schliesslich ist diese geographische Mobilität auch deshalb
schädlich, weil sie zu immer grösseren Bevölkerungsbal-
lungsgebieten mit all ihren Nachteilen auf der einen Seite
und zu Entvölkerung ganzer Landesgegenden auf der ande-
ren Seite führt.
Wir sind also für eine ausgeglichene wirtschaftliche
Entwicklung über die verschiedenen Kantone, Sprachge-
biete und Regionen hinweg und sind deshalb für Eintreten
auf Teil A der vorgeschlagenen Massnahmen. Zwar verspre-
chen wir uns keine Wunder, etwas ist aber immer besser als
nichts. Wo mehrere Anträge bestehen, werden wir aus
finanzpolitischen Gründen diejenigen Anträge unterstützen,
die weniger weit gehen, jedoch auf eigene Anträge ver-
zichten.
Müller-Scharnachtal: Die Fraktion der Schweizerischen
Volkspartei ist für Eintreten auf die Vorlagen A bis E. Die fünf
bzw. mit der IRQ sechs Vorlagen bilden indessen kein konsi-
stentes regionalpolitisches Massnahmenpaket. Sie folgen
vielmehr dem Motto ihrer Schöpfer: Wer vieles bringt, wird
manchem etwas bringen. Dieser Rat darf sich in einer Zeit,
da wir uns um Enftlechtung der Aufgaben von Bund und
Kantonen bemühen und wir uns um den Bundeshaushalt
sorgen, nicht leichtfertig Hand bieten zu einem pauschalen
Ja zu diesen Geschäften. Diesen Seitenhieb darf ich hier
sicher anbringen.
Die einzelnen Vorlagen sind dafür von zu unterschiedlicher
Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung unserer
Bergregionen und bedrohten Regionen. Wohl sind die über-
geordneten Zielsetzungen dieser Vorlagen grundsätzlich
durchaus positiv zu werten. Aber die Umsetzung auf der
Rechtsetzungsstufe; auf der Ebene der Instrumente, ist nach
unserer Auffassung teilweise misslungen, trotz enormer
Fleissarbeit und trotz dem Bestreben, da und dort noch
einen Bereich auszuloten, in welchem eine Gleichbehand-
lung benachteiligter Regionen und Kreise auch noch
erreicht werden könnte.
Die Enttäuschung dürfte gross werden, denn die Erfahrung,
in der von verschiedenen Kantonen und auch vom Bund
betriebenen Einzelbetriebsförderung in Zusammenarbeit
mit privaten Investoren und Banken lehrt uns, dass der
Erfolg im Einzelfall entscheidend von der konkreten, wirt-
schaftsgerechten Ausgestaltung und Anwendung der Instru-
mente abhängt. Daneben müssen wir weitere, unter ande-
rem ordnungspolitische Massstäbe anlegen. Das Resultat
der gemeinsamen erwünschten Anstrengungen von Bund
und Kantonen darf keinesfalls eine weitere unnötige Büro-
kratisierung in diesem für unserem föderalistischen Staat
und für zahlreiche seiner Regionen wichtigen Bereich unse-
rer Wirtschaftspolitik sein. Dies gilt namentlich für die bean-
tragte Umfunktionierung des Bürgschaftsförderungsgeset-
zes. Das blosse Verstärken oder zeitliche Verlängern von
alten und teilweise ausgedienten Anreizinstrumenten mit
der Besonderheit, dass der Bund seine zentrale Entscheid-
funktion in doch so unterschiedlich gelagerten Förderfällen
dabei noch ausdehnen will, ist nicht gut für die Regionalpo-
litik, denn man kompliziert und verlängert damit nur die
Instanzenwege, und man nähert sich sukzessive negativen
ausländischen Vorbildern. Moderne Regionalpolitik sucht in
vielen Ländern inzwischen unter den Stichworten «Deregu-
lation» und «mehr Markt» ganz neue Wege.
Was aber - so möchten wir fragen - haben die zahllosen
gescheiten Berichte des Nationalen Forschungsprogram-
mes «Regionalprobleme» denn eigentlich an neuen, praxis-
bezogenen Kenntnissen gebracht? Die Grundlagen einer
konzeptverpflichteten Regionalpolitik für die Schweiz sind
dadurch jedenfalls nicht besser geworden. Wir riskieren
jetzt sogar, durch eine noch grössere Regelungsdichte
allein aus Rücksicht auf vermeintliche Gerechtigkeitspostu-
late die Flexibilität unserer regionalpolitischen Instrumente
weiter einzuschränken und lediglich Mitnahmeeffekten Vor-
schub zu leisten.
Gerade weil die einzelnen Vorlagen nochmals kritisch und
gründlich auf ihre ordnungspolitische Tragbarkeit und auf
ihre Tauglichkeit für eine wirtschaftsgerechte Anwendung
überprüft werden müssen, ist die SVP-Fraktion für Eintreten
und dankt dem Bundesrat - trotz der hier geäusserten Kritik
- für seine ausserordentlich grossen Bemühungen.
Jaeger: Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion
zunächst zu den Zielen der regionalpolitischen Wirtschafts-
massnahmen und dann zu den Massnahmen selber äussern
und zuletzt noch einige kritische Fragen aufwerfen.
Unsere Fraktion teilt die regionalpolitischen Zielsetzungen,
die den Massnahmen zugunsten bedrohter Regionen und
des Berggebietes zugrunde liegen. Wir sehen vor allem drei
Hauptziele, die mit diesen Massnahmen anvisiert werden
sollen. Zunächst einmal die Beseitigung der Arbeitsmarkt-
probleme in den wirtschaftlich bedrängten Regionen; wir
wissen, dass die strukturelle Arbeitslosigkeit während der
hinter uns liegenden Rezession gerade in diesen Regionen
Ausmasse angenommen hat, die nach unserer Auffassung
nicht in Kauf genommen werden können. Zweitens macht
auch uns die demografische Entleerung dieser Regionen
grosse Sorge; gerade sie steht in engem Zusammenhang
mit den Arbeitsmarktproblemen, wissen wir doch, dass der
Arbeitsplatz einen wesentlichen Wohn- und Standortfaktor
darstellt. Drittens geht es auch darum, die Wohlstandsunter-
schiede zu beseitigen, Wohlstandsunterschiede, die in den
letzten Jahren zum Teil ein Ausmass angenommen haben,
das ebenfalls nicht in Kauf genommen werden darf.
Zur Verwirklichung dieser drei Hauptziele gibt es verschie-
dene Strategien. Eine dieser Strategien ist - sie wurde
bereits erwähnt - die Verbesserung der Rahmenbedingun-
gen. Wir werden darüber dann vor allem auch im Zusam-
menhang mit der Behandlung der IRQ sprechen. Sodann
geht es darum, auch die infrastrukturelle Ausstattung in
diesen bedrängten Regionen zu verbessern, wobei nach
unserer Auffassung vor allem dem Bildungsangebot grosse
Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ferner sollten die einseiti-
gen Wirtschaftsstrukturen, die ja zum grossen Teil erst zu
den wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt haben, diversi-
fiziert werden. Schliesslich sollten - nicht zuletzt und nach
meiner Auffassung sehr wichtig - mit diesen Massnahmen
auch die psychologischen Voraussetzungen geschaffen
werden, damit in solchen Regionen der Mut wächst, um
unternehmerisch zu handeln, Initiativen zu ergreifen und um
aus der Region selber heraus die ökonomischen Rahmenbe-
dingungen zu verbessern. Dafür müssen, wie gesagt, psy-
chologische Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Nach unserer Auffassung ist das mit diesem Massnahmen-
paket möglich.
Nun ist sicher ein wichtiger Nebeneffekt der, dass mit den im
Paket vorgesehenen Massnahmen auch die strukturelle und
konjunkturelle Krisenresistenz der einzelnen Regionen ver-
bessert wird. Wir weisen aber darauf hin, dass bei allen
Problemen, die hier zur Kenntnis genommen werden müs-
sen, eine Dramatisierung fehl am Platze wäre.
Sie haben letzte Woche Entwicklungsprobleme behandelt
und über die Probleme der ärmsten Länder, insbesondere
über die Situation der Ärmsten in diesen Ländern, gespro-
chen. Wenn wir das mit dem vergleichen, was in unserem
Lande an Wohlstandsunterschieden vorliegt, so möchte ich
zwar letzteres keineswegs bagatellisieren. Ich möchte aber
- September 1984 N1187
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen
auch davor warnen, hier zu dramatisieren; ich habe in die-
sem Zusammenhang in der Kommission die Frage aufge-
worfen, ob es richtig sei, hier von bedrohten Regionen zu
sprechen. Mir hätte an sich ein weniger dramatisches Eigen-
schaftswort genügt, beispielsweise der Ausdruck «wirt-
schaftlich bedrängte Regionen». Aber lassen wir es dabei
bewenden, es geht ja hier nicht in erster Linie um Begriffe.
Nun zu den Massnahmen: Diese müssen zweckgerichtet,
aber auch verhältnismässig sein. Angesichts der finanzpoli-
tischen Restriktionen geht es eben auch hier darum, das
Verhältnis zwischen volkswirtschaftlichen Kosten und Erträ-
gen in einem Ausmass zu halten, das sich ökonomisch
rechtfertigen lässt.
Nach unserer Auffassung ist das Konzept zwar wichtig,
entscheidend jedoch wird die Durchführung dieses Konzep-
tes sein, wenn es um Strukturanpassungsmassnahmen bzw.
um den Verzicht auf Strukturerhaltung geht. Denken wir
daran: Wir haben im Bereich der übrigen Bundesaktivitäten
- ich denke da an Militäraufträge oder an die ERG - sehr oft
eher strukturerhaltend gewirkt. Hier ist es - meiner Auffass-
sung nach - besonders wichtig, dass wir, wenn wir schon
aktive Regionalpolitik betreiben, wirklich bestrebt sind,
anpassungsfähige Strukturen zu schaffen, den Strukturwan-
del zu fördern. Langfristig gesehen sind nur vielfältige,
diversifizierte und anpassungsfähige Strukturen eine
gesunde Grundlage für lebensfähige Regionen. Das zu den
Zielen.
Zu den Massnahmen und Instrumenten: Richtig scheint uns,
dass die Massnahmen weitgehend angebotseitig orientiert
und als Anreizsystem konzipiert sind. Insbesondere begrüs-
sen wir die Entflechtung zwischen den beiden Finanzie-
rungsbeihilfeinstrumenten Bürgschaft einerseits und Zins-
kostenverbilligung andererseits. Bei der Bürgschaft geht es
ja darum, Sicherheit für die Finanzierungsermöglichung zu
schaffen. Bei der Zinskostenverbilligung geht es um eine
kostenseitige Entlastung des Kapitaleinsatzes. Weil nun
aber diese Stossrichtungen - trotz gleicher Zielsetzung aus-
einanderliegen, geht es darum, deren Anwendung flexibler
zu gestalten. Das wird möglich durch die Entkoppelung, wie
sie im Revisionspaket vorgesehen ist.
Wir begrüssen ebenfalls die Erweiterung des sachlichen
Geltungsbereichs auf Innovations- und Diversifikationsvor-
haben und - mehrheitlich - die Beiträge an die Innovations-
beratungsstellen wie auch die gezielte Berggebietsförde-
rung durch die Aufstockung des Investitionshilfefonds.
Insgesamt geht es um die Schaffung eines Anreizsystems
zur Förderung von gesünderen regionalpolitischen Struktu-
ren. Ich kann mir hier einen kleinen Seitenhieb nicht ver-
klemmen. Wenn ich mich nämlich an die Diskussion zu den
beiden Abstimmungen, vor allem zur Abstimmung über die
Energie-Initiative, erinnere, so wurde dort immer wieder
behauptet, wir wollten ein Subventionssystem aufbauen.
Auch Herrn Bundesrat Furgler habe ich gut zugehört, als er
sich zur Initiative geäussert hat. Auch er war sehr kritisch in
dieser Hinsicht. Und ich möchte doch immerhin hier feststel-
len: Es ist offensichtlich möglich, Anreizsysteme zu schaf-
fen, ohne dass dadurch ein übertrieben grosser finanzieller
Aufwand betrieben wird; man muss nur wollen: Hier will
man, dort hat man nicht gewollt. Nun, ich bitte Sie um
Entschuldigung, dass ich da diesen Seitenhieb noch an-
brachte!
Wie soll nun das regionalpolitische Instrumentarium in die
übrigen Bundesaktivitäten eingebettet werden? Nach unse-
rer Auffassung geht es darum, dass die übrigen Bundesakti-
vitäten mit investiven, finanziellen und personellen Auswir-
kungen ebenfalls auf die Ziele des vorliegenden regionalpo-
litischen Konzeptes ausgerichtet werden. Hier stellt sich
ganz konkret die Frage, ob nicht die Dezentralisierung von
öffentlichen Betrieben und Bundesverwaltung noch weiter
zu fördern sei, um auf diese Weise ebenfalls den bedrängten
Regionen vermehrt zu helfen.
Ich möchte gleich noch einige weitere kritische Fragen
anhängen. Erste Frage: Es geht ja, da sind sie sicher auch
alle einverstanden, in erster Linie darum, in den bedrängten
Regionen den mittleren und kleineren Unternehmungen -
diese sind ja anpassungsfähiger und in der Regel auch
krisenresistenter- zu helfen, sie zu fördern und sie dazu zu
ermuntern, Initiativen zu ergreifen und innovativ tätig zu
sein. Wie wird das hier sichergestellt?
Zweite Frage: Ein Problem, das sich stellt, besteht im Risiko
einer Fehlleitung volkswirtschaftlicher Ressourcen, also mit
anderen Worten - ich habe schon darauf hingewiesen - im
Risiko zu sehr Strukturerhaltung anstatt Strukturanpassung
zu betreiben. Wie kann das verhindert werden? Wie kann die
Ressourcensteuerung gestaltet werden, dass sie dann wirk-
lich zu lebensfähigen Strukturen in den bedrängten Regio-
nen führt? Wie soll der regionale Geltungsbereich konkret
abgegrenzt werden? Es ist nach meiner Auffassung vor
allem aus finanzpolitischen Erwägungen heraus besonders
wichtig, dass der regionale Geltungsbereich dieser Mass-
nahmen ganz eindeutig, klar und auch restriktiv abgegrenzt
wird. Also müssen Indikatoren geschaffen werden. Welches
sind - neben den bekannten ökonomischen Indikatoren -
die weiteren Indikatoren, die die Förderungswürdigkeit und
Förderungsbedürftigkeit anzeigen?
Ein drittes Problem: die Erfolgskontrolle. Ich bin mir auch
bewusst, dass es immer schwierig sein wird, eine Erfolgs-
kontrolle durchzuführen, gerade bei den hier zu Debatte
stehenden Massnahmen. Aber dennoch scheint es mir sehr
wichtig zu sein, dass man sich laufend ins Bild setzt über
Erfolge und Misserfolge, um so die Massnahmen möglichst
effizient auszugestalten.
Eine letzte Frage betrifft die finanziellen Konsequenzen, die
Grössenordnung der gesamten eingesetzten Mittel, die not-
wendig sind, vor allem für die einzelnen Instrumente. Ich
denke da insbesondere an die finanziellen Aufwendungen
für die Investitionsberatungsstellen.
Zum Schluss: Wir sind der Auffassung, dass vor Illusionen
gewarnt werden muss. Wir müssen aufpassen, dass wir
keine zu hohe Erwartungen wecken. Denn wenn die
enttäuscht werden, so führt das zu Resignation. Und wir
müssen uns bewusst sein, dass diese Massnahmen nur
subsidiären Charakter haben, Anreizsysteme darstellen und
vor allem dazu da sein sollten, die Eigenleistung, die Initia-
tive und die Kreativität in diesen Regionen selber zu fördern.
Wir möchten dem Paket aber insgesamt eine gute Note
geben. Wir haben es in einlässlicher Diskussion erörtert und
beantragen Ihnen einstimmig Eintreten auf das Paket.
Schmid: Ich muss Ihnen etwas sagen, woran wahrscheinlich
die wenigsten von Ihnen Freude haben werden: Ich stehe
den vorgeschlagenen regionalpolitischen Massnahmen mit
grosser Skepsis gegenüber. Ich möchte nicht missverstan-
den werden. Die Ziele, die damit angestrebt werden - eine
über die ganze Schweiz hinweg ausgeglichenere wirtschaft-
liche Entwicklung -, unterstütze ich mit allen meinen Vor-
rednern. Ich sehe in bezug auf die Zielerreichung jedoch
grosse Hindernisse, indem meines Erachtens ein fundamen-
taler Zielkonflikt zwischen diesen hier zur Diskussion ste-
henden Zielen und dem Ziel des internationalen Freihan-
dels, das Herr Bundesrat Furgler mit grossem Engagement
unterstützt, besteht. Ich möchte auch hier nicht missverstan-
den werden. Ich unterstütze Herrn Bundesrat Furgler in
seinem Bestreben, dafür zu sorgen, dass der internationale
Güteraustausch möglichst wenig behindert wird.
Aber nun kommen die Probleme. Wir können meines Erach-
tens das eine Ziel leider nur auf Kosten des anderen Zieles
erreichen. Ich möchte das mit einem einfachen Sachverhalt
erläutern.
Wenn wir unsere Unternehmungen und damit den schwei-
zerischen Markt durch den Abschluss von Freihandelsver-
trägen der internationalen Konkurrenz aussetzen, werden
unter sonst gleichbleibenden Umständen jene Unterneh-
mungen am ehesten in ihrer Existenz bedroht, die in. wirt-
schaftlich ungünstigen Regionen liegen. Darauf wird geant-
wortet: Gerade deshalb treffen wir auf diesem Gebiet Mass-
nahmen, wie sie hier zur Diskussion stehen. Man kann auch
die Meinung vertreten, es sei noch zu wenig getan worden.
Ich stelle demgegenüber fest, dass trotz beachtlichem
gesetzgeberischem und finanziellem Engagement seit den
Renforcement de l'économie. Mesures II1188
N 25 septembre 1984
siebziger Jahren die Diskrepanz zwischen den Entleerungs-
gebieten einerseits und den grossen wirtschaftlichen Agglo-
merationen grösser geworden ist.
Wir haben auch ausländische Beispiele, die zeigen, dass
trotz gewaltigen regionalpolitischen Anstrengungen die
angestrebten Ziele nicht erreicht worden sind. Schulbeispiel
ist unser Nachbarland Italien. Die italienischen christlich-
demokratischen Führer, die in der Nachkriegszeit tonange-
bend waren und die vorwiegend aus dem italienischen
Süden stammen, haben grosse Anstrengungen unternom-
men, um den Süden zu entwickeln. Am Willen dieser italieni-
schen christlich-demokratischen Führer, etwas für die
Entwicklung des Südens zu tun, ist so wenig zu zweifeln wie
am Willen Bundesrat Kurt Furglers, unsere benachteiligten
Gebiete zu fördern. Die Italiener haben 1860 ein einheitli-
ches Wirtschaftsgebiet geschaffen, sie haben sich 1957
durch den Beitritt zur EG dem europäischen freien Markt
angeschlossen. Das führte dazu, dass Unternehmungen, die
vorher im Süden noch durchaus konkurrenzfähig waren,
aus Kostengründen (vorwiegend Transportkostengründen)
sich im italienischen Norden angesiedelt haben und aus
diesem Grund die Diskrepanz zwischen Norden und Süden
grösser geworden ist. Ähnliches spielt sich, wenn auch in
kleinerem Rahmen, in unserem Land ab. Diesen Zielkonflikt
und damit den Preis, den wir für das Ziel des internationalen
Freihandels zu zahlen haben, muss man sehen. Ich habe mir
überlegt, ob ich zu diesen regionalpolitischen Vorlagen
einen Nichteintretensantrag stellen solle. Ich habe aus drei
Gründen darauf verzichtet: erstens, weil die Massnahmen
immerhin geeignet sind, den Entleerungsprozess zu verzö-
gern, und das kann für die betroffenen Menschen eine Hilfe
sein. Ich habe zweitens darauf verzichtet, weil die Massnah-
men verglichen mit anderen Staatsausgaben nicht allzu viel
Geld kosten, und ich habe drittens darauf verzichtet, weil ein
solcher Antrag in diesem Gremium ohnehin aussichtslos
wäre.
M. Houmard: Le deuxième train de mesures visant à renfor-
cer la capacité d'adaptation de l'économie suisse à moyen
et long terme consiste, pour la partie A, à renforcer le
dispositif d'aide déjà en vigueur, de manière à accroître
l'appui en faveur des régions dont l'économie est menacée.
Cette expansion des mesures de politique régionale appor-
tera à notre avis une aide beaucoup plus efficace à l'indus-
trie de ces régions que le plan de relance 1983; celui-ci est
en effet peu adapté au secteur économique axé sur l'expor-
tation. Et, vous le savez, on ne transforme pas une industrie
en quelques mois.
Depuis son entrée en vigueur en 1979, l'arrêté fédéral en
faveur des régions dont l'économie est menacée constitue
un élément important des efforts communs de la Confédéra-
tion et des cantons. Il est d'ailleurs significatif que les 80
pour cent des requêtes acceptées proviennent des régions
horlogères. L'amélioration des structures industrielles des
régions touchées est toutefois un processus qui s'étend sur
le moyen et le long terme. Les propositions qui nous sont
soumises sont susceptibles de donner de nouvelles impul-
sions et de favoriser la mise en place de structures économi-
ques plus équilibrées, en favorisant les régions marginales.
Ces mesures contribuerons, du moins nous l'espérons, à
atténuer la perte d'emplois des régions touchées par les
problèmes de structures, en favorisant l'implantation de
nouvelles industries. Le prolongement de l'effort est néces-
saire et l'amélioration de l'efficacité des instruments pour y
parvenir doit être saluée.
Les contacts que nous avons eus avec la Chambre d'écono-
mie publique du Jura bernois nous ont fortifiés dans notre
conviction que le cautionnement et le service de l'intérêt
devaient pouvoir être utilisés indépendamment l'un de l'au-
tre. L'extension des possibilités d'octroi des cautionne-
ments et des contributions au service de l'intérêt, jusqu'à
concurrence de la moitié des coûts totaux - y compris les
dépenses de recherche et de développement - aura certai-
nement un effet positif sur le marché de l'emploi de l'arc
horloger. Certes, ce système favorise un certain nombre
d'entreprises en leur accordant un traitement privilégié.
Mais la régionalisation c'est justement cela. Il faut qu'il y ait
un traitement différent des régions marginales afin que de
nouvelles entreprises y trouvent intérêt et s'installent avant
que les habitants émigrent dans les régions économique-
ment fortes.
Il est bien entendu que cette amélioration, qui revêt une
importance particulière pour le redressement économique
des régions défavorisées, ne devra en aucun cas servir à
encourager la conservation de canards boîteux. Toutefois, il
est nécessaire de corriger les disparités régionales, car les
industries implantées dans le triangle d'or ont d'autres avan-
tages qui leur sont réservés, citons simplement les adjudica-
tions de la Confédération en produits finis ou en sous-
traitance qui se pratiquent principalement dans les régions
développées de notre pays. Il est donc, à notre avis, essentiel
de combattre le mal là où il se trouve, avant que les régions
touchées se vident de leur potentiel.
Nous constatons avec plaisir que le fonds prévu par la loi sur
l'aide aux investissements sera relevé et porté progressive-
ment à 800 millions. Enfin, nous apprécions que l'acquisi-
tion, par les communes, de terrains destinés à l'industrie,
aux arts et métiers, fasse partie intégrale de l'aide aux
investissements.
L'encouragement à la consultance technique, chapitre 4a,
est un domaine qui doit retenir également notre attention. Il
existe - nous le savons tous - un fossé important entre le
savoir-faire technologique et le know-how. Cette lacune est
particulièrement grave au niveau des PME. S'il est important
de laisser l'initiative à l'industrie et aux cantons, nous pen-
sons qu'une aide de la Confédération facilitera la mise en
place de tels organismes, là où ils n'existent pas encore. Un
soutien financier complémentaire des organes de consul-
tance existants leur donnera une nouvelle impulsion. En
rendant les instruments plus souples et plus efficaces, l'en-
semble des mesures proposées permettra de renforcer la
politique régionale.
En conséquence, je vous recommande l'entrée en matière.
M. Etique: En tant que représentant d'une région de mon-
tagne, de surcroît région à économie menacée, je voudrais
tout d'abord exprimer notre satisfaction quant aux possibi-
lités intéressantes offertes par les mesures fédérales en
matière de développement économique régional. Les dispo-
sitions qui peuvent être prises, en vertu de la LIM, nous
aident à rattraper nos retards dans les infrastructures, ce qui
nous permet d'améliorer les conditons-cadres de notre éco-
nomie régionale. La LIM exprime une volonté politique de
solidarité confédérale en matière de développement politi-
que régional.
Quant à l'arrêté Bonny, qui vaut d'ailleurs à son auteur une
incontestable popularité dans notre canton, cet arrêté venait
à point nommé pour aider nos régions et nos cantons en
quête de diversifications industrielles susceptibles de créer
de nouveaux emplois.
Je me permettrai, à l'intention de M. Furgler, conseiller
fédéral, de faire une observation relative aux contributions
au service de l'intérêt. Il est normal que la Confédération
associe son aide d'une aide identique et parallèle de la part
des cantons. Il n'y a pas de problème pour les cantons dont
une partie seulement du territoire est considérée comme
menacée, ces cantons pouvant facilement transférer des
ressources de régions développées vers celles qui ont
besoin d'aide. Par contre, il faut reconnaître que cette obli-
gation faite aux cantons de participer de la même manière
que la Confédération est plus difficile à supporter pour les
cantons - il s'agit de ceux de Neuchâtel et du Jura - dont
l'ensemble du territoire est concerné. En effet, ces deux
cantons, par la force des choses, ont l'obligation de financer
toute une série de projets en plus de ceux qui sont déjà
couverts par l'arrêté fédéral, ce qui fait que leurs finances
sont fortement mises à contribution, que leurs ressources
affectées au développement économique régional sont par-
ticulièrement sollicitées. Dès lors, je me permets de deman-
derà M. Furgler, conseiller fédéral, s'il ne serait pas possible
- September 1984 N
1189
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
d'examiner ce problème de la participation des cantons au
service de l'intérêt, mais non pas - je le précise - pour
libérer entièrement ces cantons de leurs charges et de leurs
responsabilités. Il s'agit en effet de maintenir le principe
d'une participation cantonale au service de l'intérêt, et je
demande alors s'il ne serait pas possible d'alléger quelque
peu leur charge pour tenir compte du fait que deux de ces
cantons, celui de Neuchâtel et celui du Jura, ont l'ensemble
de leur territoire considéré comme étant menacé, avec l'im-
portance des charges qui en résultent pour eux.
M. Cotti Gianfranco: Je considère que le paquet de mesures
qui nous est soumis par le Conseil fédéral est un pas
important dans un pays qui possède une économie natio-
nale moderne, largement développée et fondée sur la divi-
sion du travail, où les moyens des petites entreprises jouent
un rôle décisif dans le maintien d'un système de libre con-
currence. Dans un moment où les conditions technologi-
ques, économiques et sociales de base évoluent rapide-
ment, la contribution des petites et moyennes entreprises à
l'adaptation de l'économie nationale est déterminante. Leur
flexibilité, leur spécialisation et la qualité de leurs presta-
tions sont une condition de notre prospérité. Le renforce-
ment de l'économie, tel qu'il nous est proposé, est d'autant
plus souhaitable qu'il se fait dans le cadre d'une politique
régionale qui se fonde sur une conception dont les jalons
avaient été placés à la fin des années soixante, c'est-à-dire à
une époque marquée par une croissance économique forte
et constante. Depuis, des transformations importantes se
sont produites dans l'économie et la société, tant sur le plan
international que national. Ces mutations ont entraîné indé-
niablement des retombées sur nos économies régionales.
Le Conseil fédéral, très opportunément, nous propose donc
de créer des moyens d'action visant à encourager l'effort
des régions défavorisées de notre pays, compte tenu de
l'influence exercée par la situation internationale sur notre
économie nationale régionale, qui est marquée par un ralen-
tissement de la croissance économique et de la demande
dans les pays industrialisés, par des profondes mutations
intervenues dans le domaine de la division du travail et par
l'émergence de nouvelles technologies qui risquent d'ac-
centuer le processus de concentration des activités écono-
miques et de la population.
Ce dernier est loin d'être enrayé sur le plan national où il
engendre "des problèmes sérieux: nuisances et encombre-
ment dans les centres et villes du pays, déficits budgétaires.
Ces phénomènes se sont fortement manifestés dans la der-
nière décennie où l'on a assisté non seulement à un dépeu-
plement des régions rurales et de montagne, mais parallèle-
ment à un repli des activités des entreprises vers des zones
fortement urbanisées et, par conséquent, à la fermeture
d'entreprises en zone périphérique.
Il faut donc éliminer les inégalités entre les régions écono-,
miquement riches et celles défavorisées de notre pays. Les'
mesures qui nous sont soumises dans ce but sont un acte
de solidarité confédérale qui est salué avec satisfaction par
le gouvernement de mon canton et moi-même. Si elles ne
peuvent pas encore être considérées comme une œuvre
accomplie, elles constituent néanmoins une étape impor-
tante dans l'édification d'une politique régionale incisive qui
atteindra certainement son but principal: la création d'em-
plois de qualité dans nos régions. Il s'agit d'un acte politique
conçu dans un esprit de coopération entre la Confédération
et les cantons, d'un côté, et l'économie privée de l'autre. Je
voterai donc l'entrée en matière.
Schmidhalter: Das Berggebiet ist an einer wirksamen
Regionalpolitik interessiert. Was uns bis heute über das
Investitionshilfegesetz geboten wurde, ist gute, solidarische
Schweizer Politik. Ich möchte daher einmal nicht jammern
und fordern, sondern danken. Ich danke für diese schweize-
rische Politik, die von allen getragen wird. Ich danke aber
speziell dem Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirt-
schaftsdepartementes, Bundesrat Dr. Kurt Purgier, dass er
uns heute die Revision des Bundesgesetzes über die Investi-
tionshilfe im Bergçiebiet unterbreitet. Es zeugt davon, dass
er und der Gesamtbundesrat bereit sind, den eingeschlage-
nen Weg weiterzugehen, ja diesen noch auszuweiten. Im
Oberwallissind die Entwicklungskonzepte sehr früh erarbei-
tet worden, ich glaube, dass Goms sogar das erste Konzept
war. Wir stufen dies als eine unserer besten politischen
Tätigkeiten der letzten Jahre ein. Dank ihnen verzeichnen
wir heute eine recht segensreiche Entwicklung in diesem
Berggebiet. Damit dies im bisherigen Rahmen weitergeführt
oder sogar noch verstärkt werden kann, braucht es unbe-
dingt diese Aufstockung des bisherigen Fonds de roule-
ment; die Rückzahlungen reichen nicht aus, um die Arbeit
im bisherigen Rahmen weiterzuführen. Aus diesem Grund
begrüssen wir die Aufstockung um 300 Millionen. Ohne
diese müsste die Investitionshilfe in gewissen Gebieten bis
zu zwei Drittel gekürzt werden.
Ebenso positiv werten wir zwei der in Aussicht gestellten
Verbesserungen. EEs ist dies einmal die Ausdehnung des
sachlichen Geltungsbereichs. Die Möglichkeit, auch für
Landerwerb zu Gewerbezwecken Investitionshilfe zu erhal-
ten, wird die Wirksamkeit der vorgenannten Investitionshilfe
bedeutend verstärken.
Noch mehr begrüben wir aber die Unterstützung der Regio-
nalsekretariate. Von diesen Institutionen hängt bei uns im
Oberwallis vieles ab. Ich wage zu behaupten, dass sie die
treibenden Kräfte jeglicher Investitionshilfe darstellen. Ohne
sie bliebe in den Regionen vieles, was der Stärkung der
Wirtschaft dient, ungetan. Es ist in diesem Zusammenhang
zu beachten, dass wir sehr viele kleine Gemeinden besitzen,
die nicht einmal über einen nebenamtlichen Gemeinde-
schreiber verfügen und deshalb im Umgang mit Amtsstellen
eher unbeholfen sind. Die Regionalsekretariate wirken so
als nützliche Hilfe bei der Durchsetzung dieser Projekte.
Dies sind Punkte, die mich als Vertreter einer Bergregion
veranlassen, einmiäl zu danken und den Antrag auf Eintre-
ten, wie ihn die Kornmission vorschlägt, voll zu unterstützen.
Ich bitte Sie, ein Gleiches zu tun.
M. Butty: Le deuxième volet du plan de relance qui nous est
proposé comprend quatre parties: tout d'abord, les garan-
ties à l'exportation et les commandes de la Confédération,
par l'intermédiaire du budget (en particulier militaire) et, par
ailleurs, deux autres mesures: l'aide aux régions défavori-
sées et les garanties pour les risques à l'innovation.
Permettez-moi de présenter trois réflexions à ce sujet. La
première concerne l'application du premier paquet qui, mal-
gré les craintes des régions défavorisées et périphériques
qui ne sont'pas encore entièrement dissipées a donné de
bons résultats. Il faut bien constater que les .courants d'af-
faires, en particulier les habitudes de l'administration, ont
continué à aller dans le même sens, si bien que les achats et
les commandes sont toujours faits aux mêmes endroits.
Actuellement - c'est un signe - le revenu par habitant est
resté de trois pour cent inférieur à la moyenne suisse dans
les régions que l'on souhaiterait développer. Il y a là des
constatations qui ne trompent pas. D'ailleurs-une étude de
l'Institut des sciences économiques et sociales de l'Univer-
sité de Fribourg le démontre - les trois régions les plus
fortes ont, entre 1965 et 1982, vu augmenter de 5,4 pour cent
le revenu par habitant par rapport à la moyenne suisse, alors
que les neuf régions les plus défavorisées ont perdu, elles, 5
pour cent par rapport à cette même moyenne. Cela montre
donc bien qu'il faut continuer cet effort de rééquilibrage.
Deuxième réflexion : II faut corriger les conséquences exces-
sives de l'économie de marché. Nous sommes aussi parti-
sans du principe de l'économie de marché et d'une écono-
mie libérale. Mais, il faut bien admettre que le libéralisme
absolu en matière économique n'existe plus. Nous vivons en
économie mixte. La collaboration est plus que jamais néces-
saire entre le secteur public et le secteur privé. C'est ce que
vous proposez, Monsieur le Conseiller fédéral. Le principe
de subsidiarité est essentiel, il postule que l'on maintienne
l'esprit d'initiative des entreprises, spécialement des petites
et des moyennes, mais aussi que l'Etat central joue un rôle
de redistribution.
Renforcement de l'économie. Mesures If1190
N 25 septembre 1984
A cet égard, permettez-moi de citer les exemples donnés par
M. Coutau qui, dans une intervention comme toujours bril-
lante, a relevé combien il était nécessaire de maintenir cet
esprit d'initiative tout en ajoutant qu'il fallait, avant tout, que
l'Etat n'intervienne pas dans certains secteurs, notamment:
«les communications, les transports, la formation profes-
sionnelle, la fiscalité et l'environnement.» J'estime aussi
qu'il faut maintenir l'initiative privée dans ces secteurs. Mais
croyez-vous vraiment qu'il soit possible de se passer, dans
ces branches d'activité, de la coordination ou de l'aide de
l'Etat pour un rôle à la fois de redistribution et d'orientation
dans le sens du bien commun?
C'est pour cela que nous soutiendrons les propositions qui
nous sont faites pour le maintien du plein emploi dans
toutes les régions de ce pays, afin d'éviter une trop grande
concentration dont les conséquences au niveau social, éco-
nomique et politique sont toujours graves pour un pays
aussi divers que le nôtre. Dans ce sens, les propositions de
renforcement de l'aide aux régions de montagne, ainsi que
l'aide aux régions menacées, avec la nouvelle tranche de
300 millions qui nous est proposée, représenteront à nou-
veau environ 2 milliards d'investissements. Nous les soutien-
drons.
Troisième et dernière réflexion: en ce qui concerne la coor-
dination des activités au niveau fédéral, Monsieur le Conseil-
ler fédéral, nous ne sommes pas sans inquiétudes. J'étais
moi-même rapporteur à cette tribune pour les mesures
d'économie. On a réduit l'intervention de l'Etat, les subven-
tions aux cantons ou aux communes, de 10 pour cent.
C'était nécessaire pour assainir les finances fédérales.
Cependant, dans ces mêmes secteurs, dans ces mêmes
départements, la Confédération n'a-t-elle pas été tenue d'in-
vestir à nouveau pour assurer une relance économique
équitable entre les régions? On a parfois l'impression qu'au
niveau fédéral, entre le Département des finances et le
Département de l'économie publique et peut-être d'autres,
la coordination n'est pas suffisante. Là on est «enchevêtré»
comme le disait M. Coutau. Il faut donner la priorité à la
santé de l'économie afin de maintenir le plein emploi. C'est
ce que nous voulons parce que nos travailleurs, nos familles
de toutes les régions du pays, y ont droit. Elles ont droit à
l'existence et c'est pour cela, Monsieur le Conseiller fédéral,
que nous vous remercions de vos interventions.
Villiger: Es gibt Dinge in der Politik, die sozusagen den
Status nationaler Heiligtümer besitzen und die kaum ins
Schussfeld grundsätzlicher Kritik geraten. Dazu gehört die
Regionalpolitik. Das ist einerseits verständlich, denn sie ist
staatspolitisch nötig und nicht mehr wegzudenken; es ist
aber andererseits schade, denn gewisse problematische
Instrumente sind nicht automatisch über alle Zweifel erha-
ben, nur weil sie unter dem Titel der Regionalförderung
stehen.
Die staatspolitische Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass
zu grosse Wohlstandsunterschiede zwischen den Regionen
schlicht und einfach ungerecht sind. Es können sich daraus
auch handfeste politische Konsequenzen ergeben, etwa
soziale Spannungen oder die Entleerung der schwächeren
Gebiete. Die Marktkräfte allein ebnen leider diese Gegen-
sätze nicht ein. Die wirtschaftliche Gravitation der Agglome-
rationen ist stärker, und gerade technologisch hochste-
hende Branchen siedeln sich gerne dort an, wo eine gute
Infrastruktur in bezug auf Bildung, Forschung, Verkehr usw.
vorhanden ist. Die Regionalpolitik ist sozusagen der ver-
zweifelte Versuch, diesen Gravitationskräften entgegenzu-
wirken. Unternehmen sollen dann eben dort operieren, wo
sie durch staatliche Massnahmen hingelockt werden, und
nicht dort, wo die natürlichen Standortvorteile wären, und
darin liegt die ökonomische Problematik. Es gibt aber auch
einen ökonomischen Preis für diese Regionalpolitik in Form
der Schaffung neuer Bürokratien, einer gewissen Abhängig-
keit vom Staat und einer gewissen Willkür in der Zuteilung
der öffentlichen Hilfe. Ich glaube aber, dass wir diesen Preis
in Kauf nehmen müssen. Die starke räumliche Mobilität der
Bevölkerung mag ökonomisch gut sein, staatspolitisch ist
sie schlecht, weil unsere föderalistisch strukturierte Demo-
kratie doch auch weitgehend von der Verwurzelung der
Menschen in ihren Regionen lebt. Die Frage indessen nach
der Zielkonformität und nach der Marktverträglichkeit der
einzelnen Massnahmen muss gestellt werden dürfen. Die
Zielkonformität ist schwer zu beurteilen, und die bean-
spruchten Summen allein sind kein Massstab für die eigent-
liche Wirkung. Ich hoffe, dass die laufenden Forschungspro-
gramme hier nähere Aufschlüsse bringen. Aus meinem Kan-
ton habe ich den Eindruck, dass beispielsweise die IHG-
Mittel für Infrastrukturbauten sich sehr positiv ausgewirkt
haben, und ich darf sicher sagen, dass wir Luzerner dafür
dankbar sind.
Bei der ordnungspolitischen Beurteilung schneiden nun
nicht alle Instrumente gleich gut ab. Direktfinanzierungen
von Infrastrukturvorhaben sind ordnungspolitisch meines
Erachtens unbedenklich, auch recht wirksam. Infrastruktur-
politik ist eine klassische Staatsaufgabe. Deshalb stimme
ich der Aufstockung des Investitionshilfefonds mit Überzeu-
gung zu.
Ordnungspolitisch problematisch hingegen sind die Zins-
beihilfen, weil sie den Wettbewerb verfälschen können. Sie
werden hier deklariert als zeitlich begrenzte Starthilfe. Das
macht sie vielleicht etwas appetitlicher, aber die Problema-
tik bleibt. Deshalb bin ich nicht sehr begeistert davon, dass
man dieses Instrument noch ausbaut. Ich zweifle, ob die
ganze Vorlage durch den sachlichen Ausbau wirklich ver-
bessert worden ist. Auch die Einführung von Subventionen
für Landerwerb der Gemeinden kann mich nicht besonders
freuen. Wir wollten uns jedenfalls hüten-Anträge liegen vor
-, das noch weiter auszubauen, als es der Bundesrat vor-
schlägt.
Es scheint, dass wirtschaftspolitische Eingriffe die Tendenz
haben, sich ständig auszuweiten und ausgebaut zu werden.
Das muss man bei neuen Eingriffen - wir werden uns
vielleicht morgen über ein solches Beispiel unterhalten kön-
nen - bedenken.
Die Kommission hat eine meines Erachtens wichtige Ver-
besserung vorgenommen, indem sie auf die Unterscheidung
zwischen normalen Vorhaben und solchen von besonderer
Bedeutung verzichtet. Da würde nämlich wieder eine fast
hellseherische Behörde Projekte begünstigen müssen, die
sie für besonders zukunftsträchtig hält. Ich bitte Sie, dieser
Lösung in der Detailberatung zuzustimmen.
Ich bin aus staatspolitischen Gründen für Eintreten und bitte
Sie vor allem, der Aufstockung des Investitionshilfefonds
zuzustimmen.
Grassi: Ich möchte nicht das wiederholen, was meine Vor-
redner schon gesagt haben. Das neue Instrumentarium stellt
ein wichtiges und brauchbares Mittel dar im Hinblick auf
eine organische Regionalpolitik des Bundes. Diese als eine
der besten Möglichkeiten des Bundes zur Förderung und
Festigung der Solidarität unter den Kantonen, also des
kooperativen Föderalismus, sollte die noch bestehenden
Ungleichheiten in der Entwicklung und im Wohlstand im
Inneren des Landes zu überbrücken trachten.
Regionalpolitik ist aber nicht nur Entwicklungshilfe im
Inland, Förderung der Rand- und Bergregionen, sie ist nicht
nur Hilfe an wirtschaftlich bedrohte Regionen. Regionalpoli-
tik ist viel weiter zu fassen. Sie muss - wie das schon
erwähnt worden ist- das ganze Land einschliessen und darf
sich zudem nicht nur auf wirtschaftliche Probleme und auf
das Lebensniveau der verschiedenen Regionen beschrän-
ken. Sie sollte auch den Willen zum Ausdruck bringen,
durch Dezentralisierung von Initiativen in den verschiede-
nen Domänen des gesellschaftlichen Lebens, also auch im
kulturellen und sozialen Bereich, eine regionale Identität zu
erhalten. In diesem Sinne muss Regionalpolitik eine globale
Politik sein. Sie muss auch alle Massnahmen und politi-
schen Entscheidungen des Bundes und seiner Betriebe mit
einbeziehen; all dies, weil neben punktuellen Interventionen
auch gesamtheitliche Betrachtungen angestellt werden
müssen. Massnahmen des Umweltschutzes, der Raumpla-
nung, des Grundstückerwerbs durch Ausländer, der Fremd-
- September 1984 N1191
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
arbeiterpolitik, der Bildungs- und Forschungspolitik dürfen
sich nicht hemmend auf die Rand- und Bergregionen und
gleichzeitig fördernd auf die Industriezentren auswirken. Es
darf nicht vorkommen, dass einer Region Hilfeleistungen
zukommen, die dann durch Massnahmen des Bundes der-
selben Region wieder entzogen werden, dass einerseits mit
teurem Geld neue Arbeitsplätze geschaffen und anderer-
seits durch Verlegung von Bundesbetrieben bestehende
Arbeitsplätze aufgehoben werden oder dass Uniformen im
Flachland kostengünstiger beschafft werden, und dann der
Bekleidungsindustrie in den Bergregionen zu Hilfe geeilt
werden muss. Der Beispiele gäbe es noch viele - Herr
Carobbio hat einige erwähnt -, ich erwähne abschliessend
als Beispiel nur noch die Tarifpolitik.
Darum befürworten wir neben der Koordination der Mass-
nahmen, die durch den Bund und der ihm anvertrauten
Betriebe getroffen werden, auch die Schaffung eines
gesamtheitlichen Konzepts, welches die Zielsetzungen der
Regionalpolitik des Bundes zum Inhalt hätte, unter Umstän-
den der Förderungspolitik der Kantone einen Rahmen set-
zen würde und welches die Sachpolitik des Bundes im
allgemeinen, zum Beispiel bei der Schaffung von Arbeits-
plätzen, bei den Investitionen, den Subventionen und den
Submissionen, kohärent auf die Regionalpolitik ausrichten
und den Transfer von Technologie und Kapital und von den
Zentren in die Randregionen sicherstellen würde.
Ich möchte Herrn Bundesrat Furgler anfragen, ob es nicht
möglich wäre, die bisherige Regionalpolitik einer Erfolgs-
kontrolle zu unterziehen, wenigstens einen Versuch dazu zu
unternehmen; eine Erfolgskontrolle, welche feststellt, was
die Regionalpolitik bis heute in den Regionen bewirkt hat,
welche Impulse von ihr ausgegangen sind, ob deren Ergeb-
nisse dem vorgegebenen Ziel entsprechen, ob diese Politik
qualitativ, nicht nur quantitativ der Region etwas gebracht
hat, wie sich die gesamte Politik des Bundes auf die Region
auswirkt, ob Föderalismus, regionale Eigenständigkeit und
Selbstbewusstsein gefestigt wurden, und anderes mehr. Auf
diese Fragen gibt die Botschaft leider keine ausreichenden
Antworten. Um so mehr drängen sie sich heute im Zusam-
menhang mit den erweiterten Massnahmen auf.
Schule: Die Regionalpolitik ist eine junge Aufgabe des Bun-
des, abgestützt auf Artikel 31 bis unserer Verfassung, wo
steht, dass der Bund die wirtschaftlich bedrohten Landestei-
le zu schützen habe und die wichtigen und bedrohten Wirt-
schaftszweige erhalten müsse. In den letzten zehn Jahren ist
in der Tat ein beachtliches regionalpolitisches Instrumenta-
rium geschaffen worden zur Unterstützung der Berggebiete
und der bedrohten Regionen und zum Abbau der Wohl-
standsunterschiede. Sicher, die Regionalpolitik hat positive
Impulse gebracht; die von Herrn Grassi geforderte Erfolgs-
kontrolle würde dies bestimmt bestätigen. Ebenso dürfen
wir feststellen, dass der Mitteleinsatz bisher bescheiden
geblieben ist.
Wir müssen uns aber doch zweierlei bewusst sein: Regional-
politik, wie wir sie hier diskutieren, Regionalpolitik im
engeren Sinne, ist ein recht kleiner Teil der Bundestätigkeit.
Der Kommissionspräsident, Herr Columberg, hat darauf hin-
gewiesen. Die gesamten Bundesaktivitäten sind viel bedeut-
samer für die regionalpolitischen Effekte als dieses Instru-
mentarium. Diese Aktivitäten des Bundes wirken aber in die
Gegenrichtung. Ich habe einen Bericht der leider abge-
schafften «Expertengruppe Wirtschaftslage» hervorgenom-
men und dort, wo über die Lage und Probleme der schwei-
zerischen Wirtschaft Wichtiges gesagt wird, folgende Stelle
gefunden: Es wird auf die Tendenz der Förderung der Bal-
lungsgebiete hingewiesen, und dann sagen die drei Exper-
ten: «Zudem gehen von der allgemeinen Staatstätigkeit des
Bundes regional unerwünschte Nebeneffekteaus, indem sie
eher die Ballungsräume in der Entwicklung fördern.» Das ist
eine Tatsache, die es zu beachten und womöglich zu korri-
gieren gilt. Ich denke in erster Linie einmal an das Gebot
einer vermehrten Dezentralisierung der Bundesverwaltung
und ihrer Tätigkeiten. Dieser Dezentralisierung kommt ein
grosser Stellenwert zu. Sodann ist„aber auch die Auftrags-
151-N
vergäbe durch alle Bundesstellen zu beachten, und dies
ebenfalls unter dem Aspekt der Regionalpolitik. Dann ist
aber auch das Leiistungsangebot des Bundes, vor allem
seiner Regiebetriebe, unter diesem Gesichtspunkt zu prü-
fen. In diesen zentralen Bereichen müssen wir das Richtige
machen, damit wir nicht später über das regionalpolitische
Instrumentarium korrigierend eingreifen müssen.
Die Regionalpolitik ist - wir haben das nun schon diskutiert
- nicht ohne eine gewisse ordnungspolitische Problematik,
die wir aber aus staatspolitischen und aus föderalistischen
Gründen in Kauf nehmen. Dennoch darf ich die Anmerkung
anbringen, dass der Titel der Botschaft «Massnahmen zur
Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit
der schweizerischen Wirtschaft» eigentlich falsch ist.
Gerade mit diesem regionalpolitischen Instrumentarium
stärken wir die Anpassungsfähigkeit nicht. Wir verzögern
und verhindern vielmehr Strukturveränderungen mit diesen
regional politischen Eingriffen in einem höheren staatspoliti-
schen Interesse. Wir wollen bewusst abweichen vom Grund-
satz, dass jede wirtschaftliche Tätigkeit am wirtschaftlich
optimalen Standort ausgeübt wird. Diese ordnungspoliti-
sche Problematik müssen wir sehen. Aus dieser Optik ergibt
sich auch eine klare Prioritätensetzung bei den zu wählen-
den Mitteln. Wir sehen in der ersten Priorität die Unterstüt-
zung von Infrastrukturvorhaben, die einen Finanzaus-
gleichseffekt haben, dann die Gewährung von Bürgschaften
und am Schluss erst die Zinskostenbeiträge, bei denen wir
uns eine grosse Zurückhaltung auferlegen sollten.
Cotti Flavio: In fünf Minuten kann man nicht mehr als drei
Gedanken stichwortartig mitgeben.
- Herr Jaeger - leider ist er nicht da - hat vorhin erwähnt,
dass man die Problematik der Unterschiede zwischen den
Regionen nicht dramatisieren dürfe. Und in der Tat: Wenn
man Vergleiche anstellt, wie er es machte, zur Situation in
der Dritten Welt, ist das sicher richtig. Aber ich möchte Sie
doch daran erinnern, dass es in diesem Land Gebiete gibt,
für die man nicht garantieren kann, ob das menschliche
Leben in einigen Jahren oder Jahrzehnten überhaupt noch
weiter bestehen wird. Es gibt Berggebiete, die zu National-
parks des 21. Jahrhunderts zu werden drohen. Wenn das
auch ab und zu von diesem oder jenem Stadtbewohner
erwünscht sein könnte, so vergessen wir, welchen Verlust
dies für den Bestand und die Kultur des ganzen Landes
bedeuten kann. Der erste Gedanke also: es ist leicht voraus-
zusehen, und es ist sogar erwünscht, dass die Regionalpoli-
tik in diesem Lande je länger je mehr hoch in Kurs kommt.
- Die Regionalpolitik ist weitgehend und primär Sache des
Bundes. In den Diskussionen über das zweite Paket der
Aufgabenteilung schien das klar im Vordergrund zu stehen.
Natürlich müssen die Kantone und Regionen hier eine wich-
tige Rolle spielen. Andererseits dürfen wir mit Befriedigung
feststellen, dass die Gesetzgebung den Regionen starke
Initiativmöglichkeilen gibt. Die Impulse für die Entwick-
lungsprojekte stammen ja von den Regionen. Trotz allem
bleibt aber dem Bund hier die Hauptaufgabe; denn der Bund
allein kann die Übersicht haben, kann Vergleiche anstellen
zwischen den Regionen und kann dort die Prioritäten set-
zen, wo sie tatsächlich hingehören.
- Regionalpolitik als Querschnittaufgabe des Bundes. Es
ist schon erwähnt worden; aber gestatten Sie mir, dass ich
das noch ganz kurz beleuchte. Es geht nicht nur um die
häufig zu diskutierenden punktuellen Massnahmen. Jeder
Akt des Bundes, jede politische Entscheidung des Bundes
hat regionalpolitische Konsequenzen. Ich denke an die
schon erwähnten Probleme der Submissionen des Bundes,
der Personalpolitik. Aber denken wir auch an die Landwirt-
schaftspolitik, denken wir an die Optionen im Militärbereich,
in Verkehr, Raumplanung und Energie. In bezug auf letztere
-sie war so aktuell -, möchteich, bevor überhaupt regional-
politische Massnahmen getroffen werden, sagen: Lasst
doch den Regionen - ich spreche insbesondere von den
Bergregionen - don Wert der Energie, die sie auswärts
verteilen, und zwar möglichst den vollen Wert. Also Regio-
Renforcement de l'économie. Mesures I1192N 25 septembre 1984
nalpolitik des Bundes als Querschnittaufgabe. Es geht nicht
an, Herr Bundesrat, wenn das Volkswirtschaftsdepartement
oder das BIGA hier grossie Anstrengungen machen und
dann anderswo Entscheidungen getroffen werden, die den
Gesichtspunkt der Regionalpolitik zu wenig berücksichti-
gen. Ich bin mir absolut darüber im klaren: Es ist hier auch
für die Verwaltung eine grosse Aufgabe der Zukunft vorhan-
den. Man kann diese Sensibilität nicht überall gleich und im
gleichen Moment erreichen. Aber es muss eine Zielsetzung
sein.
Forse un'ultima considerazione che vuole anche essere
pieno sostegno e pieno appoggio alle misure che sono qui
presentate.
Si tratta di un passo avanti importante sulla via della politica
regionale; si tratta, da parte del Consiglio federale, della
dimostrazione di volontà di non volersi fermare, di prose-
guire. Questo è forse il motivo per cui, come ha detto il
collega Schmidhalter prima, in tutte le regioni di montagna,
anche nel Cantone Ticino che io rappresento, queste misure
sono viste con grande favore e con grande riconoscenza.
Früh: Vor einiger Zeit bemerkte in einer Runde ein wirt-
schaftspolitisch Engagierter, die Bergregionen seien in wirt-
schaftlicher Hinsicht die Wirtschaftsinvaliden unseres Lan-
des und die regionalpolitischen Massnahmen seien die
Staatskrücken, die den Bevölkerungsschwund, die Überalte-
rung und die Einkommensdisparitäten nicht aufzuheben
vermöchten. Diese Aussage zeugt von Zynismus, von unsoli-
darischem Verhalten und von wenig Mitgefühl für die Regio-
nen, die am Wochenende bereit sein müssen, als soge-
nannte Naherholungsgebiete den lieben Mitbürgern aus den
Agglomerationen Wanderwege, Skipisten und Langlaufloi-
pen bereitzuhalten. Ich möchte jetzt nicht auch zynisch
werden. Ich freue mich, dass verstärkte regionalpolitische
Massnahmen dazu führen sollen, Ungleichgewichte abzu-
bauen.
Als Bewohner und Bürger des Kantons Appenzell-Ausser-
rhoden, der noch im Jahre 1910 58 000 Einwohner zählte,
1980 dagegen nur noch 48000 oder 18 Prozent weniger,
während die Schweiz in dieser Zeitspanne einen Bevölke-
rungszuwachs von 70 Prozent zu verzeichnen hatte, bin ich
sicher legitimiert, einige Bemerkungen anzubringen, bei
denen ich Sie vor allem auf die Zahlen aufmerksam machen
möchte: Ausserrhoden gehört zu den IHG-Gebieten, und
dank dem Entwicklungskonzept, das erstellt werden
musste, begann regionales Denken in den Köpfen wach zu
werden. Aber leider sind diese Gremien noch zu klein. In den
Gemeinden wird oft wenig solches regionales Denken in die
Tat umgesetzt. Einige Projekte konnten in den letzten Jah-
ren verwirklicht werden, was auch dankbar anerkannt wird.
Diese Projekte umfassten aber vor allem Nachholbedürf-
nisse aus dem Bereich Infrastruktur und Entsorgung. Dass
die IHG-Region Appenzell-Ausserrhoden zum Beispiel - und
es gibt sicher auch andere - dem Geltungsbereich des
Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für wirt-
schaftlich bedrohte Regionen unterstellt werden sollte,
mögen ein paar Zahlen sichtbar machen.
Beschäftigtenzahl 1910 bis 1980: Appenzell-Ausserrhoden
minus 27 Prozent, Schweiz plus 74 Prozent. Altersstruktur
(über 65jährige): Schweiz im Schnitt 14 Prozent, Appenzell-
Ausserrhoden 18 Prozent. Nach der letzten Volkszählung
1980 stand im «Bund»: «Appenzell-Ausserrhoden ist das
Altersstöckli der Nation.» Das Volkseinkommen liegt 18 Pro-
zent unter dem schweizerischen Mittelwert.
Oder nehmen wir die Aufträge des Bundes. Auch beim
Einkauf durch die allgemeine Bundesverwaltung finden wir
Ausserrhoden an letzter Stelle der Kantone.
Bei den Geldströmen, die in die Kantone fliessen, ist Aus-
serrhoden ausnahmsweise nicht unter den letzten rangiert.
Dieses Kunststück hat aber nur mit der Überalterung zu tun;
die Ströme fliessen wohl, aber sie fliessen sozialpolitisch
und eben nicht wirtschaftspolitisch.
Es gibt Probleme in der appenzellischen Wirtschaft und
natürlich auch in den anderen Regionen, die aus eigener
Anstrengung nicht gelöst werden können. Um als wirt-
schaftlich bedrohte Region zu gelten, müssen unter ande-
rem 20 Prozent der Beschäftigten einer Region in einer
einzigen Wirtschaftsklasse tätig sein. Der erwähnte Bundes-
beschluss tritt ganz offensichtlich der Krisensituation der
monostrukturierten Uhrenregionen oder auch der Maschi-
nenregionen entgegen. Eine Diversifizierung wirtschaftli-
cher MonoStrukturen stellt ein allgemeines wirtschaftliches
und regionalpolitisches Anliegen dar. Dieses Anliegen
entspricht dem IHG-Gedanken. Ich bin der Meinung, dass
der Geltungsbereich des Bundesbeschlusses über die
Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter
Regionen ausgedehnt werden muss. Die Kriterien müssen
geändert werden, so im Rahmen der IHG. Wirtschaftspoliti-
schen und regionalpolitischen Anliegen muss mehr Rech-
nung getragen werden. Sie würden mich völlig unzutreffend
einschätzen, wenn bei mir, wie bei jeder Entwicklungspoli-
tik, nicht auch die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund
stünde. Sämtliche Hilfsmassnahmen sind daher als Informa-
tions- und Anreizsysteme zu konzipieren und sollten sich
eigentlich einmal, langfristig gesehen, selbst erübrigen.
Falsch verstandene Regionalpolitik nützt nicht nur dem
Begünstigten wenig, sie schadet ebenfalls seinem Helfer
und vor allem dem Wettbewerb in einer freien Marktwirt-
schaft. Eine saubere Hilfe zur Selbsthilfe wäre zum Beispiel
die Berücksichtigung der Unternehmungen in den betref-
fenden Randregionen durch den Bund (zu gleichen Preisen
natürlich), bei der Beschaffung von Gütern oder die Dezen-
tralisierung der Bundesverwaltung.
Obwohl Ansatzpunkte für eine verbesserte Koordination
bestehen, ist es sehr schwierig, aus diesen drei Erlassen in
bezug auf die Frage, wer wo wann warum und wie Anspruch
erheben kann und auf welches Instrument, auf irgendeinem
Weg eine Verbesserung der Transparenz herbeizuführen.
Dafür wäre ich aber sehr dankbar.
Aliesch: Ich kenne die positiven Wirkungen der regionalpo-
litischen Massnahmen des Bundes aus eigenem Erleben.
Gerade weil ich diese Massnahmen befürworte, halte ich
dafür, dass wir gewisse Leitplanken beachten, die uns die
Ordnungspolitik setzt. Im Wissen um die beschränkt vorhan-
denen Mittel bin ich für einen zurückhaltenden Ausbau des
Instrumentariums. Ich denke dabei an die Zinskostenverbilli-
gungen wie auch an die Loskoppelung der Steuererleichte-
rungen von den Finanzierungsbeihilfen, wie das von einer
Minderheit in Artikel 1 des Beschlusses A vorgeschlagen
wird. Ich denke weiter an die Investitionshilfe für den Erwerb
von Grundstücken und für den Wohnungsbau, wie uns dies
neu auch vorgeschlagen wird.
Ordnungspolitische Grundsätze sind für mich wichtig. Die
Politik besteht aber nicht allein aus Ordnungspolitik. Ein
Eckpfeiler unserer Staats- und Wirtschaftsordnung ist eben-
falls die freiwillige Solidarität, und dazu gehört nach meiner
Auffassung auch die Solidarität zwischen den Landesteilen.
So führt ein sorgfältiges Abwägen der Problematik, der Vor-
und Nachteile, für mich zu einer Zustimmung zu den bisheri-
gen Instrumenten und zu einer Zustimmung zu einem mass-
vollen Ausbau.
Ich bitte Sie aber ebenfalls, die Bundeshilfe nicht zu über-
schätzen, vor allem bezüglich der Stärkung der Wirtschaft in
den Berggebieten und in den Randregionen ganz allgemein.
Wichtig ist nämlich zusätzlich eine ganz allgemeine Verbes-
serung der Rahmenbedingungen und nicht nur des Infra-
strukturausbaus, der selbstverständlich auch zu diesen Rah-
menbedingungen gehört. Wir brauchen heute ein innova-
tions- und investitionsfreundlicheres Klima, und da liegt
noch sehr vieles im Argen.
Wir in den Berggebieten beispielsweise haben eine ausge-
sprochen klein- und mittelbetriebliche Wirtschaftsstruktur.
Wichtig ist die Flexibilität dieser Betriebe. Diese Flexibilität
wird aber durch sehr viele Forderungen laufend einge-
schränkt. Ich denke dabei zum Beispiel an eine40-Stunden-
Wochen-lnitiative. Ich denke an die ausländischen Saisonar-
beitskräfte, die wir für die Erhaltung der Arbeitsplätze Ein-
heimischer benötigen; dieses Saisonnierstatut wird laufend
ausgehöhlt bzw. man versucht, es auszuhöhlen. Wir können
- September 1984 N1193
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
nicht für Bundeshilfe hier sein und für eine Verschlechte-
rung der Rahmenbedingungen dort. Das bezeichne ich als
eine unglaubwürdige Politik, und diesen Vorwurf mache ich
gewissen Vertretern der Linken hier im Saale und anderswo.
Für mich beinhaltet eine Berggebietsförderung nämlich bei-
des: zum einen eine Bundeshilfe über diese regionalpoliti-
schen Massnahmen im Sinne der freiwilligen Solidarität,
zum anderen aber auch eine Verbesserung der allgemeinen
Rahmenbedingungen. Nur das ist Hilfe zur Selbsthilfe, und
nur das ist für mich auch eine soziale Politik. Eine Politik ist
für mich nämlich dann sozial, wenn sie es den Betrieben aus
eigener Kraft ermöglicht, Arbeitsplätze zu erhalten und neue
zu schaffen.
Zusammenfassend bitte ich Sie, auf diese Vorlagen - mit
Ausnahme des Beschlusses E - einzutreten. Insbesondere
bitte ich Sie, der Aufstockung des Fonds für Investitionshilfe
beizupflichten. Ich plädiere aber für einen vorsichtigen Aus-
bau. Die Mittel, die wir einsetzen können, sind beschränkt.
Wir müssen sie möglichst effizient und vor allem dort einset-
zen, wo die ursprüngliche Aufgabe dieser Bundesmassnah-
men ist, nämlich im Ausbau der Infrastrukturen.
Bonny: Ich hatte ursprünglich nicht die Absicht, in diese
Debatte einzugreifen. Einige Voten - unter anderem diejeni-
gen der Kollegen Müller-Scharnachtal und Schmid-St. Gal-
len - haben mich bewogen, auf meinen ursprünglichen
Entschluss zurückzukommen. In beiden Voten war viel von
ordnungspolitischen Bedenken die Rede. Als Liberaler hat
für mich die Ordnungspolitik einen sehr hohen Stellenwert.
Ich meine aber, man sollte Ordnungspolitik nicht bei jeder
denkbaren Gelegenheit missbrauchen, sie nicht zu Demon-
strationen am falschen Objekt verwenden und sie damit der
Gefahr aussetzen, zu einem Schlagwort zu werden. Ich
würde meinen, dass bei den regionalpolitischen Instrumen-
ten, die hier zur Diskussion stehen, die ordnungspolitischen
Bedenken fehl am Platze sind.
Aus einer grundsätzlichen Sicht möchte ich dabei zwei
Grundtatbestände unterscheiden: Wie die soziale Absiche-
rung ein Korrelat zur Marktwirtschaft ist, ist die Regionalpo-
litik ein Korrelat zur beruflichen Mobilität, die ebenfalls
unbedingt erforderlich ist, um unsere arbeitsmarktpoliti-
schen Probleme zu lösen. Ohne Regionalpolitik würde die
staatspolitisch sehr bedenkliche Entleerung der Bergge-
biete noch viel akuter. Das ist für mich eine staatspolitische
Maxime erster Priorität, die uns nicht nur zum Reden, son-
dern auch zum Handeln verpflichtet. Kollega Villiger hat zu
Recht gesagt, dass der Infrastrukturausbau, der ja dem IHG
zugrunde liegt, eine klassische Domäne der öffentlichen
Hand ist. Deshalb glaube ich, dass es auch hier fehl am
Platze ist, von ordnungspolitischen Bedenken zu reden.
Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen. Für mich ist
diese Hilfe ans Berggebiet ebensosehr, wenn nicht noch
mehr, staatspolitische Aufgabe als wirtschaftspolitische Ver-
pflichtung. Ohne diese Massnahmen können wir auf die
Dauer nicht mehr in Anstand von einem lebensfähigen
Föderalismus reden.
Ich komme zu einem zweiten .Grundtatbestand. Dieser
betrifft die monostrukturierten Gebiete, d. h. jene Gegen-
den, die einseitig auf eine Branche oder auf ein Unterneh-
men ausgerichtet sind. Was geschieht nun dort? Hier gilt es,
von einer Erfahrung der letzten Jahre auszugehen: Der
Diversifikation aus dem Betrieb heraus sind recht enge
Grenzen gesetzt, und sie ist mit sehr erheblichen Risiken
verbunden. Das Bestreben, gesunde Betriebe aus Industrie-
zentren - eventuell sogar aus dem Ausland - in diesen
wirtschaftlich bedrohten Gegenden anzusiedeln, liegt also
nahe. Was passiert nun im Rahmen der Finanzbeihilfen und
der Bürgschaftsgewährung?
Zuerst braucht es auch hier einen Unternehmer, der eine
privatwirtschaftliche Idee hat und dazu bereit ist, privates
Risiko zu tragen und auch Selbsthilfe zu machen, indem er
eigene Mittel einschiesst. Dann gibt es eine zweite, bei
diesen Instrumenten ganz entscheidende Phase. Zum Zuge
kommt nun eine weitere private Institution, eine Bank, eine
Bürgschaftsinstitution oder ein anderes Finanzierungsinsti-
tut, das diese Projekte prüfen muss und zu entscheiden hat,
ob es selbst bereit ist, das Risiko zu tragen und einzugehen.
Man spricht immer nur von den Fällen, die Zustandekom-
men, und meines Erachtens zu wenig von jenen, die nicht
Zustandekommen, weil eine marktwirtschaftliche Selektion
stattfindet. Da richte ich mich vor allem an jene Leute, die
der Marktwirtschaft verpflichtet sind. Ich kann mir schwer-
lich vorstellen, was man anderes unter einer sauberen Ord-
nungspolitik zu verstehen hat als eben jenes Prozedere.
Ich möchte zum Schluss immerhin auch noch auf zwei
Schwächen unserer Regionalpolitik hinweisen, die diesen
Vorlagen nicht inhärent sind, sondern uns ständig begleiten
werden. Das eine ist das Problem der Schwerpunktbildung,
der Konzentration. Hier muss ich offengestanden sagen,
dass mich das Votum von Kollega Müller-Scharnachtal
etwas enttäuscht hat. Er hat zwar viele Gründe angegeben,
aber ich glaube zu wissen, wo der Schuh gedrückt hat. Der
Schuh hat nämlich insofern gedrückt, als die Berner - da
sind wir stolz darauf, dass wir einmal die ersten waren -
diese Zusatzkontingente bei den Bürgschaften bereits ken-
nen. Aber bitte, ma.chen wir daraus doch keine Konkurrenz-
Situation! Seien wir froh, dass eine Zusammenlegung beider
Instrumente echte Schwergewichte schafft. Es geht also
nicht um einen Match Kanton gegen Bund, sondern es geht
darum, Schwergewichte zu schaffen.
Herrn Kollega Schmid möchte ich sagen: Es hat mich fast
etwas in den Fingern gejuckt, als Sie das Beispiel Italien
erwähnten. Es gehl in der Regionalpolitik in Italien schlecht,
weil erstens die Mittel verzettelt werden - bedeutende Mittel,
wie Sie richtig gesagt haben - und weil zweitens die Verant-
wortungen nicht klar geregelt sind, wie es aus Gründen der
Effizenz erforderlich wäre.
Eine zweite Schwäche ist das Koordinationsproblem. Auch
das ist eine Daueraufgabe. Es ist stossend, und das war
nicht nur in den letzten Jahren so, dass innerhalb des
Bundes- ich möchte jetzt .einmal die Kantone ausschliessen
- vielfach die linke Hand nicht weiss, was die rechte tut. Hier
gibt es stossende E'>eispiele, und wir müssen dauernd darum
kämpfen, dass diese Schwächen beseitigt werden.
Abschliessend meine ich, dass Regionalpolitik ein Werk
eidgenössischer Solidarität ist, das noch verstärkt werden
muss, was jetzt mit dieser Vorlage geschieht. Ich bin davon
überzeugt, dass wir mit diesem Paket A auf dem guten Weg
sind.
M. Revaclier: Ce débat nous démontre à l'évidence que le
projet de renforcement de l'économie est bien accueilli, tant
il est vrai que la solidité du fédéralisme helvétique dépend
d'un bon équilibre économique et d'une solidarité certaine
entre les régions. Le développement régional devrait cepen-
dant demeurer prioritairement l'affaire des communes, des
cantons, des entreprises, ensuite seulement celui de la Con-
fédération. A la longue, trop de pouvoir à l'Etat central dans
ce domaine pourrait s'avérer néfaste, soit parce que consti-
tuant un oreiller de paresse, soit par la substitution de
planificateurs zélés: aux hommes de terrain. Rappelons-nous
la malencontreuse
1
expérience de CK 73 «Aménagement
national suisse» (Conception directrice de l'aménagement
du territoire) émanant de l'Office fédéral de l'aménagement
du territoire, et qui a heureusement avorté et fait également
capoter la première version de la loi fédérale sur l'aménage-
ment du territoire.
Puis, il s'agit aussi de mettre en garde le Parlement et le
gouvernement contre la tentation de vouloir renforcer le
potentiel des régions déficientes au détriment d'autres en
pleine santé, sous le prétexte de combattre les inégalités
régionales. Une vision par trop étroite, par trop locale de
l'économie nationale est à rejeter. Dans un vaste monde à la
concurrence technologique et commerciale de plus en plus
âpre, il convient de ne pas perdre de vue la globalité de
notre politique économique, notamment son volet «com-
merce extérieur», car c'est lui en définitive qui redonnera
non seulement vigueur aux régions en difficulté de notre
pays, mais qui maintiendra notre activité économique à un
haut niveau. Si, pendant la crise, des régions ont perdu un
Renforcement de l'économie. Mesures II1194
N 25 septembre 1984
nombre considérable de places de travail - et l'on peut le
regretter - d'autres au contraire ont accru leur offre. A
Genève par exemple, le nombre d'emplois à plein temps a
augmenté de 16 000, entre 1975 et 1982. Une large part de
ceux-ci du reste ont été repourvus par des Confédérés. De
plus, les statistiques nous démontrent que les cantons éco-
nomiquement fort, diversifiés, exercent en définitive un effet
stabilisateur sur le volume global du chômage. De plus,
l'influence bénéfique des régions, dites favorisées, dépasse
largement leurs propres frontières. Leurs infrastructures,
tels que aéroports, universités, centres de recherche ou
culturels, ou simplement leur plus large ouverture vers l'ex-
térieur desservent ou rejaillissent sur de vastes parties du
pays. Les transferts financiers et fiscaux de ces régions vers
la Confédération, à travers la péréquation financière ou le
financement de l'AVS, sont vitaux pour permettre à l'Etat
central une juste redistribution du revenu national. De plus,
leurs apports aux régions touristiques ne sont pas négligea-
bles. C'est dans cette optique du refus de se laisser affaiblir
que doit être comprise la vigoureuse réaction des cantons
de Vaud et de Genève aux propositions de nouvelle régle-
mentation de la main-d'œuvre étrangère, notamment en ce
qui concerne le contingentement des permis B.
Certes, les grands centres connaissent des problèmes inhé-
rants à leur développement, on l'a dit, on l'a répété: protec-
tion de l'environnement, crise du logement, par exemple.
Mais il n'y a pas là raison ou prétexte - sous le couvert de
lois économiques - à une intervention, aussi feutrée soit-
elle, de la Confédération. C'est donc dans cet esprit de
subsidiarité temporaire de l'intervention de la Confédération
qu'il convient d'entrer en matière sur le projet présenté.
Frau Mauch: Ich bin für Eintreten, möchte aber ein paar
Überlegungen anbringen, die diese Instrumente, die wir hier
besprechen, ein bisschen relativieren.
Im nationalen Forschungsprojekt «Regionalprobleme» ist
aufgezeigt worden, dass die ungebrochene Wirtschaftsdy-
namik in den Mittellandagglomerationen sich immer eher
negativ auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Randregio-
nen auswirkt. Regionale Förderungspolitik sollte also nicht
nur Hilfe für die wirtschaftlich schwachen Regionen beinhal-
ten, sondern müsste ebenso Lenkungsmassnahmen in den
mittelländischen Agglomerationsräumen vorsehen, wenn
wir verhindern wollen, dass die Randregionen wirtschaftlich
stets nachhinken werden. Ausserdem müssen wir sehen,
dass sich wirtschaftlich bedrohte Regionen bei der Ansied-
lung neuer Unternehmungen gegenseitig konkurrenzieren.
Man muss sich also fragen, ob wir nicht letztlich ein Null-
summenspiel haben werden.
Abgesehen von der topographischen Standortgunst prägt
vor allem die in der Schweiz bestehende sehr ungleiche
steuerliche Belastung die regionalwirtschaftlichen Unter-
schiede sehr deutlich. Ausserdem werden diese Unter-
schiede die wirtschaftlichen Auswirkungen auch fortschrei-
ben. Vielleicht ist das, was wir hier beschliessen, nur ein
Tropfen auf einen heissen Stein, verglichen mit den Auswir-
kungen der fehlenden Steuerharmonisierung. Selbstver-
ständlich weiss ich genau, dass es politisch sehr viel einfa-
cher ist, Finanzierungsbeihilfen zu bewilligen, als das bri-
sante Thema der Steuerharmonisierung auch nur zur Dis-
kussion zu stellen. Ich befürchte, dass wir es längerfristig
mit einer Entwicklungsschere zu tun haben, dass die Diskre-
panzen eher zu- als abnehmen, weil wir sehr wichtige Fakto-
ren, wie die angeführten, die die wirtschaftliche Entwicklung
der Regionen der Schweiz beeinflussen, gar nicht kontrollie-
ren können oder vielleicht auch nicht wollen.
Es ist gesagt worden, dass wir in unserem Land noch nicht
sehr lange Regionalpolitik betreiben. Es ist ja ein typischer
Politikbereich, der erst durch das rasante wirtschaftliche
Wachstum vor allem des Mittellandes nötig geworden ist.
Ich möchte daher Herrn Bundesrat Furgler anfragen, ob er
der Meinung ist, dass wir schliesslich die Regionalpolitik so
grundsätzlich in die Hand nehmen sollen und können, dass
es eines Tages nicht mehr nötig sein wird, die Regionen
speziell zu unterstützen.
Columberg, Berichterstatter: Ich bin dem Rate sehr dankbar
für die äusserst positive Aufnahme aller fünf Vorlagen.
Sämtliche Fraktionssprecher und fast alle Einzelsprecher
treten für diese Massnahmen ein. Der Rat hat damit ein
eindrückliches Bekenntnis zur aktiveren Förderungspolitik
des Bundes abgelegt. Es ist eine Bestätigung, dass diese
neue Förderungspolitik von allen grösseren politischen
Kräften unseres Landes getragen wird. Diese Einigkeit hat
auch einen positiven Einfluss auf den Erfolg dieser Mass-
nahmen. Es sind vorweg staatspolitische Gründe, die zu
dieser sehr günstigen Aufnahme geführt haben.
Zu den einzelnen Beschlüssen sind etwelche Vorbehalte
angebracht worden. Im einzelnen können wir darauf bei der
Detailberatung eintreten. Herr Coutau hat beispielsweise
bereits angekündigt, er werde eine Streichung der Informa-
tionsstellen für Innovationsvorhaben beantragen. Anderer-
seits, wir sehen die Gegensätze, hat Herr Schmidhalter
hervorgehoben, wie wichtig die Regionalsekretariate seien.
Es besteht eine gewisse Parallele zwischen diesen Informa-
tionsstellen, die in den wirtschaftlich bedrohten Regionen
aufgebaut werden sollten, und den Regionalsekretariaten in
den IHG-Regionen.
Herr Jaeger hat die Frage gestellt, mit welchen Aufwendun-
gen man für diese Innovationsberatungsstellen rechnet. Da
kann man vielleicht den Vergleich zu den Regionalsekreta-
riaten ziehen. Für die 40 bestehenden Regionalsekretariate
werden in diesem Jahre 900 000 Franken ausgerichtet. Es
wird sicher weniger Informationsstellen geben, so dass Sie
selber schätzen können, in welchem Ausmass sich das
bewegen wird.
Völlig unbestritten ist die Aufstockung des Investitionshilfe-
fonds. Erlauben Sie mir eine Zusatzbemerkung: Bei der
Vernehmlassung hat eine einzige schweizerische Organisa-
tion gegen diese Aufstockung votiert.
Wie Herr Oehler richtig bemerkt hat, darf diese Aufstockung
nicht als die letzte betrachtet werden, auch darum nicht,
weil der Betrag von 300 Millionen als unterste Grenze ange-
sehen werden muss.
Meinungsverschiedenheiten bestehen zum sachlichen Gel-
tungsbereich des IHG. Herr Carobbio hat angeregt, man
sollte noch weitergehen und auch den Landerwerb für
Wohnbauzwecke einbeziehen. Wir können dieses Problem
in der Detailberatung noch eingehender diskutieren. Es sei
hier lediglich erwähnt, dass diese Frage bereits verschie-
dentlich geprüft worden ist. Dabei ist man zum Ergebnis
gelangt, es sei nicht zweckmässig, auch noch den Land-
erwerb für Wohnbauzwecke vorzusehen, denn wir haben
bereits diesbezügliche Instrumente, einmal das Bundesge-
setz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berg-
gebiet und zweitens das Wohnbauförderungsgesetz.
Es wurde sehr viel von der Verbesserung der Rahmenbedin-
gungen gesprochen, so von den Herren Steinegger, Villiger,
Aliesch und Schule. Wir müssen im Augenblick nicht näher
darauf eintreten, weil wir bei der Behandlung der Innova-
tionsrisikogarantie darauf zurückkommen werden.
Zu den ordnungspolitischen Bedenken: Herr Villiger hat mit
Ausführungen begonnen, die man vor nicht allzu langer Zeit
in einer reputierten schweizerischen Zeitung lesen konnte.
Die Kommission teilt diese Bedenken nicht. Was die Ord-
nungspolitik anbelangt, bin ich Herrn Bonny für seine sehr
pointierten und sachkundigen Ausführungen dankbar.
Damit ist die Frage nach der Ordnungspolitik kompetent
beantwortet.
Zur mehrfach angeführten Erfolgskontrolle: Die Herren Cou-
tau, Villiger und Grassi haben sich mit mit diesem Problem
befasst und gefragt, was da gemacht werde. Wir können
lediglich bestätigen, dass im Rahmen des Forschungspro-
gramms Regionalprobleme diese Frage gründlich geprüft
wird. Die ersten Ergebnisse sind sehr positiv. Eine genaue
Wirkungsanalyse nach nur acht Jahren ist hingegen nicht
möglich. Es kommt dazu, dass wir zum Teil nicht über
genügende statistische Unterlagen verfügen, um hier
genaue Abklärungen treffen zu können.
Herr Bernhard Müller hat gesagt, dass die Ergebnisse dieser
Untersuchungen zu wenig bekannt seien. Das ist richtig. Die
- September 1984 N
1195
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
Auswertung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse ist
ein Problem. Sie werden viel zu wenig für die praktische
Politik nutzbar gemacht. Ich hoffe, dass der abschliessende
Bericht, der für Ende dieses Jahres versprochen ist, eine
klare Darstellung aller Ergebnisse bringt. Ferner hat Bern-
hard Müller die Massnahmen des Kantons Bern erwähnt.
Wir wissen, dass dieser Kanton hierin besonders fortschritt-
lich ist, was zu begrüssen ist. Der Bund will diese Massnah-
men noch verstärken. Herr Müller hat überdies postuliert,
dass man nicht zu einer unnötigen Bürokratisierung kom-
men soll. Das ist eine Zielsetzung aller dieser Massnahmen.
Sie sollen möglichst einfach, möglichst flexibel gehandhabt
werden, und das trifft meines Erachtens auch weitgehend
zu.
Entscheidend, das hat Herr Früh sehr richtig gesagt, ist das
regionale Denken. In dieser Hinsicht sind enorme Fort-
schritte gemacht worden. Herr Jaeger hat auf Ähnliches
hingewiesen, auf die psychologischen Komponenten; diese
sind ebenfalls von eminenter Bedeutung, damit diese Mass-
nahmen wirken. Selbstverständlich muss die Region auch
selber Initiativen entfalten und selber aktiv sein.
Das Problem der Steuerharmonisierung besteht. Der Stän-
derat berät eine entsprechende Vorlage. Damit ist auch die
Frage von Frau Mauch beantwortet. Man kann darüber
streiten, ob der Begriff der wirtschaftlich bedrohten Regio-
nen sinnvoll sei. Unsere Kommission hat sich nicht mit
dieser Frage befasst. Wir haben einfach diese eingebürgerte
Terminologie übernommen.
Herr Jaeger hat weiter ausgeführt, man solle nicht mit die-
sen Massnahmen zu einer Zementierung veralteter Struktu-
ren beitragen. Das ist sicher nicht die Absicht. Das geht aus
dem Titel der Botschaft hervor; man spricht ausdrücklich
von der Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirt-
schaft.
Herr Schule hat gesagt, dass man mit diesen Massnahmen
die Wahl des optimalen Standortes verhindere. Ich möchte
hier die Frage stellen: Sind Sie so sicher, dass das stimmt?
Das trifft zu, wenn Sie rein privatwirtschaftlich denken, wenn
sie aber die Angelegenheit gesamthaft betrachten und eben-
falls die in den Ballungszentren entstehenden sozialen
Kosten voll den einzelnen Betrieben in Rechnung stellen,
könnte sich die Situation ändern. Wir kennen nämlich auch
das Gesetz der überproportional steigenden Kosten mit
zunehmender Ballung.
Die Dezentralisation der Bundesverwaltung ist sehr wichtig
- der Bundesrat wird sicher mehr dazu sagen können. Die
Abgrenzungskriterien können wir noch in der Detailbera-
tung näher erläutern. Herr Jaeger hat gefragt, ob diese
Kriterien klar und eindeutig seien. Ich würde sagen ja;
sowohl beim Investitionshilfegesetz wie bei den Massnah-
men für die Finanzierungsbeihilfen bestehen klare Kriterien
für die Abgrenzung. Ob eine Ausweitung - Herr Früh -
möglich ist, auch darauf werden wir in der Detailberatung
zurückkommen.
Ich bin Herrn Schmid dankbar, dass er keinen Rückwei-
sungsantrag oder Nichteintretensantrag gestellt hat. Die von
Ihnen erwähnten Konflikte können bestehen, andererseits
müssen wir aber auch beachten, dass diese regionalpoliti-
schen Massnahmen die Standortbedingungen für die peri-
pher gelegenen Betriebe verbessern. Demzufolge sollte die
Konkurrenzfähigkeit dieser Betriebe erhöht werden. Die
Berücksichtigung der regionalen Betriebe geht ja immer
unter dem Titel gleiche Qualität und gleiche Preise, so dass
das nicht unbedingt zu Konflikten führen muss.
Sehr zentral - und das wurde von sehr verschiedenen
Votanten (Flavio Cotti, Kurt Schule, Laurent Butty, Hans
Rudolf Früh) immer wieder erwähnt - ist die Auftragsverge-
bung des Bundes. Hier bestehen noch viele unausge-
schöpfte Möglichkeiten. Herr Bonny hat aufgrund langjähri-
ger Erfahrung bestätigt, dass die Koordination innerhalb der
Bundesverwaltung noch nicht funktioniert, wie sie funktio-
nieren sollte. '
Eine Abstufung der Beiträge nach der Finanzkraft der Kan-
tone, speziell bei den wirtschaftlich bedrohten Regionen, ist
problematisch. Sie führt zu einer Verkomplizierung des
Systems. Die Frage von Herrn Etique sollte deshalb im
Rahmen des allgemeinen Finanzausgleichs geklärt werden.
Zusammenfassend können wir also eine grosse Überein-
stimmung und eine allgemeine Überzeugung feststellen,
dass die Verstärkung des regionalpolitischen Instrumenta-
riums für die Schweiz lebensnotwendig ist.
M. Borei, rapporteur: Au nom de la commission, je tiens à
vous remercier de votre appui unanime, quoique parfois
quelque peu nuancé, aux propositions présentées par la
commission.
Plusieurs orateurs ont insisté sur la modestie des efforts de
la Confédération en matière d'aide aux régions périphéri-
ques. Et l'appui massif du Parlement signifie également que,
tacitement, les autres orateurs admettent que c'est là un
modeste effort.
Un des points importants souligné par de nombreux ora-
teurs est le fait que la Confédération, dans son action, ne
doit pas se contredire au niveau de l'emploi dans certaines
régions en encourageant des emplois industriels et, parallè-
lement, en supprimant des postes de travail de la Confédéra-
tion ou de ses grandes régies. Elle ne doit pas non plus se
contredire en stimulant l'économie par des subventions ou
des cautionnements accordés à certaines régions et en
n'ayant pas l'idée d'utiliser parfois ces entreprises comme
fournisseurs. Elle ne doit pas se contredire encore en
encourageant l'implantation d'entreprises mais en tardant à
créer les voies de communication indispensables pour le
développement de ces mêmes régions.
M. Jaeger a dit qu'il fallait redonner du courage aux régions.
Je crois que Mme Deneys, dans son intervention, lui a
répondu. Les régions ne demandent pas à être assistées,
elles désirent qu'on les aide à repartir, elles souhaitent que
cela se fasse le plus vite possible et que très rapidement,
elles n'aient plus besoin d'aides fédérales. Cependant, il ne
s'agit pas seulement de donner du courage aux habitants de
ces régions pour repartir sur le plan économique, mais aussi
d'aider les régions économiquement fortes à se rendre
compte qu'un redémarrage économique s'est amorcé dans
ces régions; trop souvent encore, au niveau du marché, des
entreprises du Plateau oublient qu'elles pourraient se four-
nir dans les régions périphériques.
Ce fameux arc horloger est évidemment marqué par l'his-
toire de l'horlogerie qui vit la disparition de nombreux
emplois. Dans le canton de Neuchâtel, deux emplois indus-
triels sur cinq appartiennent encore au secteur de l'horloge-
rie. Les trois autres emplois sont non horlogers. Une poten-
tialité industrielle existe ici qui est sous-estimée par les
grandes entreprises du Plateau suisse. M. Steinegger a
déclaré que la politique de décentralisation, au niveau éco-
nomique, ressortait aussi, en grande partie, de la responsa-
bilité de l'économie de marché. Je partage entièrement son
point de vue et je souhaite qu'il entre dans les faits.
M. Coutau a parlé de l'évaluation qui faisait encore un peu
défaut et souhaitait que l'on attende un peu plus longtemps
une meilleure évaluation des résultats de ces premiers
efforts. Je crois qu'au niveau des régions dont l'économie
est menacée, l'urgence d'un certain nombre d'améliorations
de détail était visiblement ressentie par les communes et les
cantons concernés. En l'occurrence, les modifications de la
LIM ne sont pas non plus fondamentales. Il était donc
opportun d'adapter quelque peu ces instruments et surtout
d'admettre que tous les indices semblent positifs pour l'ins-
tant: l'action de la Confédération n'a encore laissé apparaî-
tre aucun aspect négatif dans l'application de ces deux lois
et cela est une bonne raison pour doter la Confédération de
moyens financiers nouveaux, afin qu'elle puisse continuer
dans cette voie.
Parlons maintenant de bureaucratie. Plusieurs orateurs ont
fait une mise en garde contre l'accroissement de la bureau-
cratie. Je me rappelle que dès l'application des lois concer-
nant les régions dont l'économie est menacée, certains
cantons et communes se sont plaints des difficultés des
relations bureaucratiques avec la Confédération. Depuis
lors, cela s'est amélioré, c'était un apprentissage à faire! Je
Renforcement de l'économie. Mesures II
1196
N 25 septembre 1984
suis convaincu dès lors que les instruments en question
seront utilisés avec un minimum de tracasseries bureaucra-
tiques.
Je répondrai aux autres orateurs dans le cadre de la discus-
sion de détail, mais en ce qui concerne l'intervention de
M. Jaeger selon laquelle il faut éviter que les mesures fédé-
rales aient un quelconque effet sur le maintien des struc-
tures actuelles, j'y répondrai maintenant.
Tout d'abord, lors de la modification de lois, surgit le dés-
avantage suivant: le message et le dépliant n'énoncent que
les articles qui sont modifiés. Il nous manque donc l'article 3
de la loi concernant les régions dont l'économie est mena-
cée, où figurent toute une série de critères annonçant très
clairement les cas d'intervention de l'aide fédérale et canto-
nale. En l'occurrence, chacun de ces critères utilise le mot
«nouveau». On aide que du «nouveau». Cette constatation
n'est pas seulement théorique. Il serait aisé de vérifier, dans
la pratique, que sur les 162 demandes accordées, aucune ne
vise à maintenir des structures existantes. A chaque fois, au
contraire, on a soutenu les efforts de diversification: soit
c'est une nouvelle entreprise qui diversifie l'économie de la
région, soit c'est un secteur d'une ancienne entreprise qui
se diversifie. Nulle crainte ici que l'intervention de la Confé-
dération ait un effet sur le maintien de structures vieillis-
santes, en placel
Bundesrat Furgler: Ich möchte zwei Überlegungen zum
Abschluss dieser wichtigen Eintretensdebatte aus der Sicht
des Bundesrates einbringen:
- Die staatspolitische Notwendigkeit dieser Vorlage und 2.
ihre wirtschaftspolitische Bedeutung.
Zum ersten. Verschiedene Redner haben zu Recht auf den
einmaligen Charakter eines eidgenössischen Staatswesens,
verstanden als Bundesstaat, aufmerksam gemacht. Es ist
undenkbar, dass der Bürger dieses Landes zuschaut, wie
einzelne seiner Gebiete entvölkert werden; es ist undenkbar,
dass die Regierungen der Gemeinden, der Kantone und des
Bundes nicht dafür Sorge trügen, nach Mitteln und Wegen
zu suchen, um auch im nächsten Jahrhundert in all unseren
Tälern Leuten die Chance zum Leben - d. h. Arbeitsplätze -
zu geben. Zu grosses Gefalle zwischen den einzelnen Lan-
desteilen ist für ein eidgenössisches Staatswesen staatspoli-
tisch gefährlich. Wir haben eine gemeinsame, über alle
Parteien hinwegreichende diesbezügliche Auffassung von
unserer Schweiz, und ich erwähne sie ganz bewusst, weil sie
die tiefste Ursache solcher bundesrechtlicher Massnahmen
ist. Wenn Sie das Wort von Herrn Früh über seinen Kanton
noch in Erinnerung haben, dann spüren Sie, wie die Entvöl-
kerung in einzelnen Kantonen zu grossen Sorgen Anlass
geben musste. Das steht in keiner Weise im Widerspruch
zum grossen Mass an Risiko und persönlichem Mut, das wir
dem einzelnen Menschen zumuten, heute und morgen, das
wir auch dem Unternehmer zumuten, der - wie verschie-
dentlich zu Recht gesagt worden ist - zu allererst die Bereit-
schaft zur Anpassung veralteter Strukturen an moderne
Unternehmensformen aufbringen muss, bevor er durch
geschickte, gute Rahmenbedingungen des Kantons und des
Bundes in seinem Bestreben gefördert werden kann. Der
einzelne Mensch mit seiner Risikobereitschaft im Zentrum
dieses Staates, aber auch im sicheren Verspüren der Soli-
darität der Miteidgenossen. Das gilt für jede Person in ihrer
Einmaligkeit, das gilt für jeden Kanton in seiner Einmalig-
keit. So wollen wir es. Daraus muss man Folgerungen zie-
hen. Deshalb, glaube ich, waren - ich wiederhole es -,
unbeschadet der Parteien, über diesen staatspolitischen
Ausgangspunkt der Vorlage keine grossen Meinungsunter-
schiede in der heutigen Debatte erkennbar. Wir möchten
diese Eidgenossenschaft auch im nächsten Jahrhundert
stark sehen. Das kann sie nur sein, wenn von der Rezession
besonders betroffene Gebiete grössere Chancen haben, um
ihrerseits wieder tätig zu werden.
Das kann sie nur sein, wenn die Regierungen auf allen
Stufen die Zeichen der Zeit erkennen. Darüber werden wir
morgen und übermorgen sprechen. Ich meine damit: Nicht
verharren im Veralteten, bewahren im Guten, aber offen sein
für Neues, inklusive Anpassung im strukturellen Bereich. Zu
Recht wurde hier von Herrn Coutau, von Herrn Villiger, von
Herrn Bonny, von den meisten Fraktionssprechern, ich
denke an Herrn Oehler, darauf hingewiesen, dass uns nie-
mand diese Anpassung an die moderne Zeit abnimmt und
dass wir auch aus staatspolitischen Überlegungen die zu
grossen Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen
miteinander bedenken müssen, um nach Mitteln und Wegen
zu forschen, wie wir ein Gleichmass ohne Gleichmacherei
herstellen können. Da stellt sich die Regionalpolitik als
Frage. Haben wir die Frage erkannt, sind die Instrumente
brauchbar, die wir zur Lösung dieser regionalpolitischen
Frage einbringen, immer bezogen auf dieses staatspoliti-
sche Verständnis des Eidgenössischen in unserer Schweiz,
können wir sie noch verbessern?
Ich erlaube mir eine Vorbemerkung, bevor ich die Vorlage
selbst aus der Sicht des Bundesrates kurz noch einmal
präsentiere. Wir sind uns bewusst, dass das ein Teil eines
grossen Ganzen ist, genannt Wirtschaftspolitik, und dass in
dieser Wirtschaftspolitik - um jedes Missverständnis zu ver-
meiden, sage ich es noch einmal - nicht der Staat befiehlt,
sondern der Staat subsidiär tätig wird. Aber es wäre gefehlt
- und ich unterstreiche das, was auch Herr Butty gesagt hat
- zu glauben, dass es ohne Staat ginge. Dazu gehören die
Rahmenbedingungen, immer wieder erwähnt, die man aber
präzisieren muss: gutes Steuerklima, vernünftiger Ausbau
der Infrastruktur in den Gemeinden, im Kanton und im
Bund, kluge Energiepolitik, kluge Raumordnungspolitik
usw. Sie wissen es. Aber wenn ich das alles sage, dann hat
in einem so verstandenen freien, sozialen, marktwirtschaftli-
chen Betrachtungsrahmen die Vorlage ihren echten, guten
Platz. Ich präzisiere: Ich komme aus einem Kanton, der, als
ich klein war, mitten in der Krise steckte, weil er auch
schwergewichtig nur auf eine Industrie ausgerichtet war -
die Textilindustrie. Mir bleibt das unvergessen, weil damit
Arbeitslosigkeit, Not verbunden waren. Ich bin heute noch
überzeugt, dass die damals Verantwortlichen zu Recht so
handelten wie die heute Verantwortlichen in den betroffe-
nen Gebieten: Sie strebten nach Diversifizierung; sie spür-
ten, dass in den einzelnen Teilen meiner engeren Heimat
etwas geschehen müsse, auch wieder geprägt vom unter-
nehmerischen Weitsinn und Mut, aber gefördert durch
Gemeinden, Kanton, Bund. Das, was damals geschah, hilft
uns heute, soll heute dort geschehen, wo es nötig ist. So
kamen wir alle miteinander (Bund, Kantone und dieses
Parlament) zu den Instrumenten im regionalpolitischen Be-
reich.
Mir scheint, dass die beiden jetzt angesprochenen Instru-
mente Finanzierungsbeihilfen und Investitionshilfegesetz
klassische Beispiele guter eidgenössischer Politik sind,
ohne Übermarchen, jederzeit unter Kontrolle von Regierung
und Parlament, aber Impulse auslösend, deren jeder
Mensch bedarf, wenn er in einer kritischen Phase steckt.
Hier füge ich etwas bei, was man gelegentlich vergisst, weil
uns tatsächlich - verglichen mit dem Ausland - viel weniger
Arbeitslosigkeit bedrückt. Diejenigen, die davon betroffen
sind, sind eben trotzdem bedrückt, und sogar die berühmte
Quote von nur 1 Prozent - bezogen auf die Beschäftigten-
zahl in diesem Land - hilft mir nur teilweise, wenn ich daran
denke, dass andere Teile unseres Staates, wie Neuenburg,
Jura, weit über 2 Prozent Arbeitslose haben und dass in
einzelnen Tälern die Not, auch wenn wagemutig an deren
Beseitigung gegangen wird, auch eidgenössische Hilfe ver-
langt. Bitte denken Sie daran, wenn wir heute, morgen und
übermorgen dieses Massnahmenpaket (Teil II) behandeln.
In einer einzigen Klammerbemerkung darf ich darauf hin-
weisen: Was Sie im März vor einem Jahr beschlossen haben,
hat Früchte gezeitigt. Die 700 Millionen, die Sie gutgeheis-
sen haben im Programm l, zeitigten Impulswirkung. Mit dem
Multiplikator 3 konnten für rund zwei Milliarden Franken
Aufträge vergeben und diverse Industriezweige so gefördert
werden, dass sie nicht nur weiter produzieren, sondern
Neues vorbereiten konnten, was eben den Anpassungspro-
zess an die moderne Technologie erleichtert.
Nun zum wirtschaftspolitischen Bereich: Diese Vorlage hat
- September 1984 N1197Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
im Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugun-
sten bedrohter Regionen einen ersten Schwerpunkt. Man
war sich im klaren, dass die Abgrenzung zwischen bedroh-
ten und anderen Regionen keineswegs leicht sei. Ich
möchte auch nicht behaupten, man habe das non plus ultra
- den Stein der Weisen - gefunden. Aber man sagte ganz
ehrlich: Wenn man abgrenzt, sollen - und damit wende ich
mich auch Herrn Früh zu, der ja ausweiten möchte (ich
nehme diese Anregung gerne entgegen) - zwei Kriterien als
Grundlage anerkannt werden: Einmal soll in der betreffen-
den Region eine einseitige Ausrichtung auf einen Industrie-
zweig vorhanden sein. Das haben wir so umschrieben, dass
mindestens 20 Prozent sämtlicher Beschäftigten in einer
einzigen industriellen oder gewerblichen Branche tätig sind.
Das ist ein Hilfsmittel wie jedes Kriterium. Zweitens wurde
als Kriterium die kritische Arbeitsmarktlage beigezogen, und
zwar müssen mindestens zwei der folgenden Indikatoren
erfüllt sein bzw. unmittelbar vor der Erfüllung stehen: Die
Ganzarbeitslosenquote wurde mit 1 Prozent umschrieben,
d. h. ihre Überschreitung ist bereits als gefährlich indiziert,
die Teilarbeitslosenquote wurde mit 3 Prozent umschrieben,
der Beschäftigtenrückgang mit 1 Prozent per annum und
der Bevölkerungsrückgang mit 1 Prozent per annum. Ich
nehme zur Kenntnis, dass einzelne Redner eine Ausweitung
wollen. Wir können darüber morgen diskutieren. Hier lag
mir daran, Ihnen das jetzt geltende Recht ganz kurz zu
nennen, damit Sie wissen, über was Sie zu befinden haben.
Die Massnahme - und Sie spüren es aus den geschilderten
Kriterien - geht nun dahin, die Diversifikation, die Innovation
in den Regionen zu fördern, die sich eben zu einseitig auf
einen Industriezweig ausgerichtet sehen. Ich darf sagen,
gestützt auf alle von mir mit grösster Sorgfalt - zusammen
mit unserem spezialisierten Amt im BIGA - untersuchten
Fälle, dass sich diese Massnahmen bis heute bewährt
haben.
Ich möchte mich für die gute Aufnahme auch hier in Ihrem
Rat bedanken.
Aufgrund der guten Erfahrungen drängen sich aber einzelne
Änderungen auf, die zur Verstärkung des Instrumentes füh-
ren sollen, wobei wir-wie immer-wegen der Ihnen sattsam
bekannten Finanzlage bei den Verstärkungsmassnahmen
bescheiden sein mussten.
Erste Massnahme zur Verstärkung: Entkoppelung der
Instrumente. Herr Jaeger hat zu recht darauf verwiesen, dass
damit etwas Wesentliches geschieht. Bisher konnten Zins-
kostenbeiträge wirklich nur dann gesprochen werden, wenn
gleichzeitig eine Bürgschaft gewährt wurde. Es entstand
daraus für uns ein gewisser Druck, zum Teil nicht unbedingt
erforderliche Bürgschaftsverpflichtungen einzugehen,
damit wir überhaupt Zinskostenbeiträge sprechen konnten.
Wie jeder von Ihnen, der sich im Wirtschaftsbereich aus-
kennt, weiss, ist das nicht klug. Mit der Entkoppelung der
Instrumente soll also künftig besser, zielgerichteter operiert
werden können.
Zweiter Vorschlag zur Verstärkung: Er beinhaltet den Aus-
bau der Förderungsmöglichkeiten für jene Vorhaben, die für
die Strukturverbesserung einer Region von besonderer
Bedeutung sind. Mir scheint persönlich aufgrund der Erfah-
rungen in den letzten Jahren, dass die Grossaufgabe, die wir
wirtschaftspolitisch miteinander zu bewältigen haben, tat-
sächlich die Bereinigung unserer Strukturen darstellt. Also
die Aufgabe, die so viel diskutierte Mikroelektronik in die
Mechanik einzubringen, das zu wagen, was wir detailliert
sicher morgen und übermorgen noch aussprechen werden.
Solche Vorhaben werden nunmehr besonders beachtet, und
die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich sogar dafür ausge-
sprochen, bezüglich der Bürgschaften für alle Projekte die
Unterstützungsmöglichkeiten zu erweitern, die Zinskosten-
beiträge jedoch generell im bisherigen Rahmen zu belassen.
Die Detailberatung wird - und ich verweise auf sie aus
Zeitgründen - mir, vor allem aber auch Ihnen, Gelegenheit
geben, die Vor- und Nachteile der vorliegenden verschiede-
nen Varianten abzugrenzen und zu entscheiden.
Der dritte Revisionspunkt schliesslich bezieht sich auf die
Förderung von Innovationsberatungsstellen. Hier herrschte
da und dort in der Kommission Skepsis. Wollen wir nicht
den verlängerten Arm des Staates etwas allzu weit ausstrek-
ken? Mir scheint, dass Herr Schmidhalter eine ganz prä-
gnante Darstellung des Sinnes dieses Instrumentes gegeben
hat. Es ist eine treibende Kraft für die Verstärkung der
Anpassungsmassnahmen in all den Regionen, wo aus
Gründen der persönlichen Lage in den Gemeinden die
Entscheidungsbereitschaft und die Kontaktmöglichkeit mit
Unternehmen und Staat nicht so ausgebaut sind, dass es
ohne Beratungsstellen ginge. Es wird also keineswegs eine
Einmischung von seilen des Staates erzwungen, sondern es
ist eine Dienstmöglichkeit, die man offeriert und von der -
und das freut mich je länger je mehr - Gebrauch gemacht
wird. In den einseitig industrialisierten Regionen besteht ein
grosses Bedürfnis nach der Vermittlung neuer Erkenntnisse,
die eben die Innovationen und Diversifikationen erleichtern
sollen.
Wir erachten es als eine Art Solidaritätsakt, wenn der Bund
hier Unterstützung leistet, wobei wir finanziell bescheiden
bleiben. Ich darf hier Herrn Jaeger zur Antwort geben: Sie
werden jede dieser Positionen im jährlich wiederkehrenden
Budget finden, es steht für uns fest, dass wir nicht mit der
grossen Kelle anrichten können, aber wenn wir nichts tun,
dann geschieht einfach zu wenig. So möchte ich es
umschreiben. Ich bitte ihn um Entschuldigung, wenn ich
keine Ziffern nenne, weil ich sie nicht zu nennen vermag.
Dabei soll es nicht um die Unterstützung eigentlicher Bera-
tungsaufträge gehen, sondern - dem Sinn der Stellen
entsprechend- um Information, Herstellung von Kontakten,
Forschungsergebnisse sollen vermittelt werden, also
Erleichterung der geplanten Innovationen. Wir werden an
Ihre Erklärung denken; jeder und jedes Amt hat sie mit
Bezug auf Kosten/Nutzen-Analyse sowieso im Tagebuch. Ich
kann mir nichts anderes vorstellen, als dass es zur moder-
nen Regierungskunst gehören muss, unsere Massnahmen
auch diesbezüglich streng auf ihren Ertrag zu untersuchen.
Ich bin aber überzeugt, dass wir mit der geschilderten 3-
Punkte-Verbesserung tatsächlich Fortschritte erzielen
können.
Zweites Kapital dieser wirtschaftspolitischen Sicht: Weitere
Einlagen in den Fonds für Investitionshilfe. Nur ganz kurz,
weil ja die beiden Herren Berichterstatter das klar vorgestellt
haben.
Das Investitionshilfegesetz steht ohne Zweifel im Zentrum
der regionalpolitischen Massnahmen des Bundes zugun-
sten des Berggebietes. Es gibt keinen Kanton, der in den
Direktorenkonferenzen oder im Alltagsgespräch mit dem
BIGA anhand konkreter Projekte diese Äusserung nicht
unterstreichen würde. Die bisherige Marschrichtung wird
dementsprechend beibehalten. Damit aber die Investitions-
hilfe auch nach 1986 im gleichen Umfang wie heute einge-
setzt werden kann, schlagen wir ihnen zusätzliche Einlagen
in den Investitionshilfefonds in der Grössenordnung von 300
Millionen Franken vor. Praktisch alle, die in der Vernehmlas-
sung begrüsst wurden, wollen mit uns marschieren. Der
Ständerat und die vorberatende Kommission haben eben-
falls zugestimmt.
Ich wage zu.sagen, dass der Verzicht auf die Aufstockung
uns in unserer Tätigkeit ganz einfach lahmen würde. Stand
der Beanspruchung dieses Fonds Mitte September, also
jetzt, da ich spreche: Einlagen in den Fonds 480 Millionen,
Rückzahlungen 20, dementsprechend 500 Millionen verfüg-
bar in diesem Fonds de roulement, davon zugesicherte
Darlehen 484 Millionen Franken. Vergleichen Sie diesen
bescheidenen Betrag mit dem Ihnen in Ihren Kantonen
bekannten Rückstand im Infrastrukturbereich so kommen
Sie zur einfachen Schlussfolgerung, dass der Nachholbe-
darf die heute verfügbaren Mittel, auch bei der Fondsauf-
stockung, um vieles übersteigt; ein Verzicht auf die Erhö-
hung würde somit bedeuten, dass sich die Zusicherungen
ab 1985 auf die Höhe der erwarteten Rückzahlungen, d. h.
anstatt wie bisher rund 90 Millionen Franken auf etwa 30
Millionen, zurückbilden mussten. Ich würde das als Gefähr-
dung unserer Regionalpolitik bezeichnen, als ausserordent-
lich schädlich und völlig im Widerspruch zu der von Ihnen
Renforcement de l'économie. Mesures II1198
N 25 septembre 1984
selbst anlässlich der Behandlung unserer Richtlinien
beschlossenen Politik.
Ich möchte darauf verzichten und zwar ab sofort, weitere
Zusicherungen zu geben. Das würde in zahlreichen Regio-
nen zu einer eigentlichen Stagnation führen.
Daraus ergibt sich zwingend, dass der sachliche Geltungs-
bereich, weil er ausgewiesen ist, nicht missachtet werden
kann und dass, weil er sich nach sorgfältiger Prüfung in den
Kantonen ausgedehnt hat, eine verstärkte Hilfe not tut. Das
führt zu einer Ausweitung im Geltungsbereich des IHG und
auch zu der heute vielfach geschilderten Lösung mit Bezug
auf die Zinskostenbeiträge im Bürgschaftsgesetz. Die bei-
den Änderungen stehen in engem Zusammenhang. Da und
dort, vor allem auch von Herrn Villiger wurde die Frage
gestellt, ob dies sinnvoll sei oder ob dies nicht zu Wettbe-
werbsverzerrungen führe. Mir scheint, dass beim massvol-
len Gebrauch dieses Instruments solche Ängste nicht beste-
hen müssen. Mit dem Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten,
den Erwerb von Land zu Industrie- und Gewerbezwecken in
das IHG einzubeziehen, erhalten die Gemeinden zusätzli-
chen Spielraum für eine Boden- und Erschliessungspolitik.
Ich wende mich hier an alle, die aus urföderalistischer
Schau zu Recht gesagt haben, dass eine diesbezüglich
grössere Spannweite der Gemeinden in den Kantonen
erwünscht sei. Der Einbau von Massnahmen in Richtung
einzelbetrieblicher Förderung würde aber diesen Rahmen
sprengen, deshalb sagen wir hierzu nein. Ich wiederhole:
Der Einbau von Massnahmen in Richtung einzelbetriebli-
cher Förderung würde nach unserer Meinung die Grenzen,
die dem Staat gesteckt sind, überschreiten.
Ein Wort noch ganz kurz zur Aufnahme von Zinskostenbei-
trägen in das Bundesgesetz über Bürgschaftsgewährung in
Berggebieten: Dieses Gesetz ist als flankierende Mass-
nahme zum IHG ausdrücklich zugunsten von Klein- und
Mittelbetrieben geschaffen worden. Es drängt sich hier auf,
dass eine neue, auf den Einzelbetrieb ausgerichtete Förde-
rungsmassnahme - wie die Zinskostenbeiträge - im Gesetz
verankert wird. Die Erfahrungen mit dem Bundesbeschluss
über Finanzierungsbeihilfe und dem Hotelkreditgesetz
haben uns gezeigt, dass das Instrument der Bürgschaftsge-
währung durch die Verbindung mit Zinskostenbeiträgen an
Attraktivität gewinnt. Ich teile also hier die Befürchtungen
von Herrn Müller nicht. Wir sind vielmehr überzeugt, dass
auf diese Weise Hotelkreditgesetz, Bürgschaftsgesetz und
die nun zur Diskussion stehende Vorlage eine verstärkte
Regionalpolitik garantieren.
Für all diejenigen, die Zweifel haben, wiederhole ich, dass
die vorgeschlagenen Zinskostenbeiträge zeitlich und
betragsmässig begrenzt sind. Sie sollen also Impulse geben
und bei der Überwindung von Startschwierigkeiten helfen;
eine Dauerhilfe ist nicht geplant.
Eine dritte Bemerkung zu einzelnen Fragen: Die Notwendig-
keit zu verbesserter Koordination, das war das Anliegen der
Kommission und ist es heute wieder. Ich erwähne Herrn
Houmard, Herrn Früh, Herrn Jaeger, Herrn Steinegger,
Herrn Kohler, Herrn Oehler, Herrn Butty, Herrn Carobbio,
Herrn Cotti. Es steht für uns fest und für Sie auch, dass wir
mit diesen Massnahmen allein nicht alles zu bewerkstelligen
vermögen. Wir müssen es in den grossen Rahmen unserer
Bundespolitik hineinstellen. Dieses Bundesbudget, von
Ihnen kontrolliert, von Ihnen entschieden, löst vielfältige
räumliche Wirkungen aus. Die Forderung lautet: Die ver-
schiedenen Sachpolitiken müssen möglichst sinnvoll in den
Dienst der regionalpolitischen Zielsetzung gestellt werden,
entsprechend dem, was ich eingangs zum eidgenössischen
Staatswesen sagte. Was unternehmen wir, um diese Kombi-
nation sicherzustellen? Und ich füge sofort bei, um sie
inskünftig noch zu verbessern. Im Koordinationsausschuss
IHG der Bundesverwaltung arbeiten über 20 Bundesämter
und dazu kommen SBB und PTT, um das, was ich als
Forderung übernommen habe, zu verwirklichen. Ich werde
dafür Sorge tragen, dass dieser Koordinationsausschuss
noch mehr als bisher mit verstärkten Mitteln seiner Aufgabe
gerecht werden kann, aber es wäre völlig falsch, so zu tun,
als ob bisher nichts geschehen sei.
Zweite Antwort: Es existiert eine beratende Kommission für
regionale Wirtschaftsförderung - der Präsident Ihrer Kom-
mission hat darauf verwiesen. Es ist meine Absicht, diese
Kommission verstärkt als Partner für unsere eigene
Entscheidfindung beizuziehen. Mitglieder des Parlamentes
befinden sich auch in dieser Kommission. Der Kontakt zu
den Kantonen besteht ebenfalls. Hier soll der Forderung
nach verstärkter Koordination Nachachtung verschafft wer-
den. Auch in Zusammenarbeit mit der Raumplanungskonfe-
renz, wie überhaupt mit allen Konferenzen, soll dies gesche-
hen. Und last but not least: Für mich steht fest, dass es
Aufgabe eines jeden Departementschefs unseres Kolle-
giums ist in den eigenen Stäben, - also im Generalsekreta-
riat - und in der Bundeskanzlei dafür zu sorgen, dass nicht
eine beschlossene Massnahme von einer anderen beschlos-
senen Massnahme unterlaufen werden kann. Ich verzichte
auf weitere Ausführungen zu diesem Punkt, weil ich es als
Dauerauftrag empfinde -, und da hat nun auch die Sorge
von Herrn Cotti Flavio, Herrn Carobbio oder von Herrn Cotti
Gianfranco ihren vollen Platz, dass wir durch sinnvolle Koor-
dination aller, die Aufträge erteilen, noch mehr als bisher auf
den regionalpolitischen Zuschnitt achten.
Problemkreis Erfolgskontrolle - angeschnitten von Herrn
Villiger, Herrn Steinegger, Herrn Grassi, von den Herren
Cotti und Jaeger. Diese Forderung ist für mich als Unterneh-
mer - und als solcher fühle ich mich, wenn ich in einer
Regierung tätig bin - selbstverständlich. Es gilt aber zu
beachten, dass Sie regionalpolitische Massnahmen, die
noch relativ jung sind, auch mit einer gewissen Vorsicht
prüfen müssen, wenn Sie den Erfolg werten. Das wissen die
Herren Professoren unter Ihnen, das wissen aber auch die
Herren Praktiker. Wenn Sie Massnahmen vor fünf bis zehn
Jahren beschlossen haben, dann kann man Ihnen heute
nicht genau sagen, wie hoch der Ertrag ist. Wir sind aber mit
den Kantonen zusammen ans Werk gegangen und haben
untersucht, ob die von uns geförderten Projekte Früchte
zeitigen oder nicht. Ich habe hier eine Kantonsliste vor mir,
und ich habe beispielsweise 18 Projekte im Kanton Bern, die
diesbezüglich untersucht worden sind.
Es wurde qualifiziert mit «gut geglückt», «mittelmässig»
oder aber «insuffisant». Und wenn ich von diesen 18 im
Kanton Bern neun bei »gut» ansiedeln darf, dann ist das
nach meinem Empfinden schon recht beachtlich; drei noch
in der Mitte, noch nicht ganz ausgegoren, sechs zurzeit
noch ungenügend. Von den fünf Glarner Projekten waren
vier «gut», eines noch «mittel». Und bei all diesen Projekten
müssen Sie die Schaffung neuer Arbeitsplätze erkennen. Im
Kanton Bern sind es 192 Arbeitsplätze, im Jura 297, in
Neuenburg 195, in Solothurn 129, in St. Gallen 170, in der
Waadt 156, im Tessin 50 Arbeitsplätze. Es geht also in allen
Kantonen in die richtige Richtung. Sie sehen - und das war
der Sinn dieser fragmentarischen Bemerkungen -, dass wir
es uns auch bei der Erfolgskontrolle nicht leicht machen.
Diese soll verfeinert werden. Es gibt deutliche Anzeichen für
positive Auswirkungen. Zu den gültigen Kriterien zähle ich
beispielsweise die Auswirkung auf die Beschäftigtenzahlen.
Konnte Neues gemacht werden? Mit diesem Neuen müssen
wir dort, wo Arbeitsplätze verschwinden, die Zukunft sicher-
stellen. Als «premier résultat», wenn Sie es so nennen wol-
len, doch ermutigend, und verschiedene Herren von Ihnen
haben gesagt, darauf käme es an.
Die Bevölkerungsabwanderung konnte ganz eindeutig im
Jura bereits gestoppt werden. Das werden die jurassischen
Vertreter, das werden die Berner Vertreter für den Berner
Jura, das werden die Neuenburger mit Blick auf diese ersten
Massnahmen sagen können. Die Probleme sind damit kei-
neswegs gelöst.
Zur Frage von Herrn Etique, ob wir nicht einen Teil der
Zinslasten übernehmen könnten: Sie finden in der Botschaft
auf Seite 25 unsere Überlegung, weshalb wir es nicht vor-
schlagen. Neben dem von Ihnen erwähnten besonderen
Problem, dass die Regierung eines Kantons es als Belastung
empfinden müsse, wenn ihr ganzes Territorium wegen
entsprechender wirtschaftlicher Bedrohung für diese Mass-
nahmen offen sei, gibt es meiner Ansicht nach ein Plus in
- September 1984 N
1199
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
der Argumentation. Dementsprechend ist auch das ganze
Territorium für diese Hilfe offen. Der Kanton hat also grös-
sere Chancen als andere Kantone, in denen nur ein Teil des
Gebietes für dièse Hilfsmassnahmen offen ist. Ich nehme
aber Ihre Anregung dennoch entgegen; nur würde ich bei
der heutigen Vorlage eine Änderung des Beschlussantrages
nicht empfehlen. Sie dürfen nicht vergessen, dass wir im
Dauergespräch mit den Regierungen auch übrige Massnah-
men im Sinne der gesamten Aufträge, die der Bund vergibt,
prüfen. Denken Sie an alle Bauvorhaben, an das, was Sie
gestern diskutiert haben, um die Standortsgunst zu ver-
bessern.
Ich komme zum letzten Fragenkreis, der aufgeworfen wor-
den ist, vor allem von Herrn Coutau und von Frau Mauch, in
etwa auch von Herrn Schmid, ob wir denn nicht in Zusam-
menhang mit dem Nationalen Forschungsprogramm entwe-
der hätten warten können, bis die Ergebnisse definitiv vorlä-
gen, oder aber doch noch besser koordinieren müssten mit
diesem Forschungsprogramm. Ich glaube, die Fragesteller
richtig verstanden zu haben. Der Schlussbericht dieses For-
schungsprogramms soll Ende des Jahres vorliegen. Die
Ergebnisse lassen sich aber heute vom Bundesrat doch
schon weitgehend überblicken. Sie bestätigen, dass die von
uns bisher betriebene Regionalpolitik im Grundsatz richtig
angelegt ist. Es würde sich also nicht rechtfertigen, zuzu-
warten beim Bedarf, den ich Ihnen derart klar schildern
musste. Die Massnahmen, die dort geprüft worden sind,
werden in der Berichterstattung auch aufzeigen, dass die
Wirkung einzelner regionalpolitischer Massnahmen - bezo-
gen auf die heutige Wirtschaftslage - noch nicht die
erwünschte Intensität erreicht hat, dass also auch Ausbau-
vorschläge zu prüfen sind, die über dieses Massnahmenpa-
ket hinausgehen, das wir Ihnen heute unterbreiten. Für
diese Vorschläge sind wir selbstverständlich offen. Ich
werde sie, sobald der Bericht vorliegt, mit grösster Sorgfalt
prüfen und mit meinen Kollegen im Bundesrat absprechen
unter dem Aspekt, was zusätzlich getan werden kann.
Einige Ergebnisse in Stichworten, noch einmal bezogen auf
die Fragen von Herrn Coutau und von Frau Mauch. Ein
bestimmtes Infrastrukturangebot wird als selbstverständlich
vorausgesetzt, damit ein Ort und eine Region in die Stand-
ortevaluation eines Betriebes oder eines Haushaltes über-
haupt einbezogen wird. Die einzelbetrieblich ausgerichteten
Finanzierungsinstrumente Wirtschaftsgesetz, Bundesbe-
schluss, Hotelkreditgesetz erleichtern und fördern die Inve-
stitionstätigkeit in Berg- und Problemregionen. Also «unité
de doctrine» auch mit dem Forschungskollegium. Die
rasche Verwendung neuer technologischer Erkenntnisse,
die Innovationsfähigkeit, wird auch für die Zukunft der Klein-
und Mittelbetriebe entscheidend sein. Soweit dieser erhoffte
und erwartete Bericht. Wir werden darüber morgen beim
nächsten Massnahmenbereich umfassend sprechen und,
wie ich hoffe, positiv entscheiden können. Die verschiede-
nen Aktivitäten des Bundes können raumwirksame Effekte
auslösen, die weit über die Wirkungen der eigentlichen
regionalpolitischen Massnahmen hinausgehen. Koordina-
tion ist hier eine Daueraufgabe.
Ich darf Ihnen sagen, dass ich bei den verwaltungsinternen
Vorbereitungsarbeiten zu diesem Massnahmenpaket das
Forschungsprogramm, von dem wir jetzt sprechen, mitein-
bezogen habe, so dass also nicht ein Nebeneinander, son-
dern ein sinnvolles Miteinander im Rahmen des Menschen-
möglichen gewagt wurde.
Und damit komme ich zum Schluss. Herr Nationalrat
Schmid hat eine besonders skeptische Stimme vernehmen
lassen. Ich fühle mich doch verpflichtet, sie hier ganz kurz
aufzunehmen, um das Gespräch zu einem guten Ende zu
führen. Er zeigte sich besorgt, dass der Zielkonflikt, den er
zwischen freiem Handel und diesem regionalpolitischen
Massnahmenpaket zu erkennen glaubt, letzten Endes unge-
löst bleibe, und sagte, dass er sich sogar mit dem Gedanken
getragen habe, einen Nichteintretensantrag zu stellen. Ich
glaube, dass Herr Schmid diesen Zielkonflikt überspitzt
empfindet, vielleicht sich sogar getäuscht hat, was auch bei
so sorgfältigen Professoren gelegentlich einmal vorkommen
kann. Weshalb meine ich das? Um am freien Handel teilneh-
men zu können, muss man doch wettbewerbsfähig sein. Der
ganze Sinn des Sich-Anpassens an die Erfordernisse der
modernen Technologie hängt mit der Wettbewerbsfähigkeit
unserer Unternehmen zusammen. Ich verweise auch auf die
Ausführungen Ihres Hochschulpartners Jaeger zum glei-
chen Thema in der heutigen Diskussion. Wenn wir an Wett-
bewerbskraft verlieren, sind wir trotz freiem Handel kaum
mehr in der Lage, uns auf den Märkten zu behaupten, die für
unseren Export lebenswichtig sind. Sie wissen ja, dass jeder
zweite Franken aus dem Export stammt! Wenn wir unseren
Regionen durch zusätzliche Impulse dazu verhelfen, dass
freie Unternehmer sich entscheiden, das Wagnis der Innova-
tion nicht nur zu besprechen, sondern auch zu tun, wenn wir
mit solchen Hilfen diese Impulse fördern, verstärken wir
automatisch auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes
und der gesamten Exportindustrie. Dementsprechend sind
wir besser in der Lage, im freien Handel, gegenüber der
EFTA, der EG und weltweit zu bestehen. Ich fühle mich darin
bestärkt, auch aufgrund der allerjüngsten Konferenzen der
EFTA und der EG. Wenn Sie das italienische Beispiel
erwähnt haben, so wurde hier bereits darauf verwiesen, dass
man Schwächen anderer Staaten bei uns nicht unbedingt in
ähnlicher Weise pflegen soll. Wir wollen die Schwächen
überwinden. Hier hat ein eidgenössischer Staatsaufbau, im
Gegensatz zu einem zentralistisch konzipierten Staatswe-
sen, ein viel reichhaltigeres Instrumentarium zur Verfügung,
soweit ich das zu erkennen vermag.
Fazit: Ich würde also nicht etwa diesen Prozess der Stär-
kung unserer Regionen als dem Freihandelsprinzip zuwider-
laufend empfinden, sondern mit Herrn Villiger und den
Referenten der Kommission sagen, dass es staatspolitisch
unerlässlich ist, dort, wo schlechte Standorte vorhanden
sind, die Standortsgunst zu verbessern, ohne das Bild in der
Weise zu verfälschen, dass man binnenwirtschaftlich nur
Unternehmen zu Lasten eines anderen Kantons wegzieht.
Mir schwebt vor- und die Beispiele im Jura beweisen es-,
dass man sehr wohl auch ausserhalb unseres Landes neue
Unternehmen suchen und finden kann, die Arbeitsplätze
schaffen und die dementsprechend die Verbesserung unse-
rer Wirtschaftssituation möglich machen.
Aus dieser Schau heraus hat der Bundesrat das Massnah-
menpaket vorgelegt. Ich möchte Ihnen empfehlen, den
Anträgen des Bundesrates zu diesen wichtigen Beschlüs-
sen, aber auch morgen dem noch nicht diskutierten rechtli-
chen Beschluss, beizupflichten.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
A
Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten
wirtschaftlich bedrohter Regionen
Arrêté fédéral instituant une aide financière en faveur des
régions dont l'économie est menacée
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziffer I Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule , chiffre l préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Renforcement de l'économie. Mesures I
1200
N 25 septembre 1984
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Deneys, Borei, Frey-Neuenburg, Kohler Raoul)
... durch Finanzierungsbeihilfen und Steuererleichterun-
gen fördern.
Art. 1
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Deneys, Borei, Frey-Neuchâtel, Kohler Raoul)
... et des allégements fiscaux.
Le président: Nous avons ici une proposition de minorité de
Mme Deneys. Votre décision au sujet de cet article engagera
celle de l'article 7, lettre a.
Columberg, Berichterstatter: Der Antrag von Frau Deneys
will die Steuerleichterungen verselbständigen. Der Bundes-
rat und der Ständerat wollen hingegen Steuererleichterun-
gen nur im Zusammenhang mit Finanzierungsbeihilfen aus-
richten. Die Minderheit wünscht auch hier eine Entkoppe-
lung. So könnten beide Instrumente unabhängig voneinan-
der angewandt werden. Die Kommissionsmehrheit hält am
Antrag des Bundesrates und des Ständerates fest und lehnt
den Minderheitsantrag mit 12 zu 8 Stimmen ab. Die Verselb-
ständigung der Steuererleichterungen hat auf den ersten
Blick etwas Bestechendes an sich. Man muss aber sofort
fragen, ob es zweckmässig ist, in einem räumlich derart
begrenzten Teil unseres Landes, nämlich in den Uhrenregio-
nen, eine solche Sonderregelung einzuführen. Die Steuerer-
leichterungen wurden seinerzeit als subsidiäres Instrument
in den Beschluss aufgenommen. Von den 164 Fällen haben
lediglich 25 eine Steuererleichterung erhalten, und zwar
immer in Ergänzung zu den Finanzierungsbeihilfen und -
auch das ist bedeutungsvoll - in Zusammenarbeit mit den
Kantonen gemäss Artikel 7 Absatz 1 dieses Beschlusses.
Dieses Zusammenwirken mit den Kantonen muss aufrecht
erhalten werden. Wenn wir den Minderheitsantrag anneh-
men, laufen wir Gefahr, den Rahmen dieses Beschlusses zu
sprengen. Das Problem der Steuererleichterungen muss im
Rahmen der Steuerharmonisierung diskutiert werden.
Darum hat der Ständerat eine Motion erheblich erklärt, die
wir am Schluss unserer Beratungen ebenfalls diskutieren
werden. Dort, im Rahmen dieser Steuerharmonisierung,
wären allenfalls derartige Steuererleichterungen zu regeln.
Aus diesem Grunde ersuche ich Sie, bei der bisherigen
Regelung der Steuererleichterungen zu bleiben und von
einer punktuellen Massnahme abzusehen. In diesem Sinne
sollten Sie den Minderheitsantrag ablehnen und die bishe-
rige Regelung beibehalten.
Mme Deneys, porte-parole de la minorité: Nous vous propo-
sons ici d'admettre que des allégements fiscaux puissent
être consentis aux entreprises concernées sans qu'elles
bénéficient forcément d'une aide financière subsidiaire.
Quand on peut guérir quelqu'un en lui administrant un seul
médicament, il est absurde de vouloir lui en faire avaler
deux. Dans la pratique, il faut voir en effet que les entre-
prises prises en considération ont déjà souvent une activité
industrielle et commerciale à l'étranger par exemple, elles
doivent présenter une certaine surface, une certaine garan-
tie industrielle, commerciale, financière propre afin de limi-
ter les risques que prennent les collectivités publiques.
L'intérêt qu'elles ont de venir s'établir en Suisse réside, on
l'a clairement entendu lors de la journée passée dans les
régions biennoise et soleuroise, bien davantage dans les
conditions générales qu'offre notre pays - faible taux d'inté-
rêt, stabilité monétaire, durée du travail, paix du travail
notamment. L'incitation à venir s'établir dans une région en
difficulté plutôt que dans une autre- et ce n'est donc pas un
problème d'harmonisation fiscale qui se pose - peut être
très ponctuelle et adaptée à la situation réelle de l'entreprise
intéressée.
Comme le Conseil fédéral propose de dissocier la possibilité
du cautionnement de la possibilité d'une contribution au
service de l'intérêt, il faut aussi dissocier cette possibilité
d'un allégement fiscal des autres mesures. Les moyens
limités dont nous disposons imposent que nous les utili-
sions à bon escient et avec parcimonie. Ce serait une erreur
de croire que la solution retenue par le Conseil fédéral
empêcherait des abus en matière d'allégement fiscal. En
fait, on oblige aujourd'hui ceux qui se satisferaient d'un tel
allégement à obtenir une aide supplémentaire, ce qu'ils
parviennent en général à justifier mais qui ne leur serait pas
forcément nécessaire.
En résumé, par souci d'efficacité, compte tenu des moyens
dont nous disposons, je vous prie de préférer à l'article 1 la
solution de la minorité, solution - vous l'avez vu - qui est
soutenue par les parlementaires provenant justement des
régions où l'on met en pratique cette aide fédérale.
Pour ne pas revenir à la tribune dans quelques minutes, je
vous demande instamment de refuser la proposition de
minorité à l'article 3, 2
e
alinéa. En effet, ces organes qui
doivent soutenir et accompagner les projets sont absolu-
ment indispensables si l'on veut obtenir un résultat con-
forme au but de l'arrêté.
M. Borei, rapporteur: Comme vous avez pu le voir sur le
dépliant, à titre personnel, je vous recommande de voter la
proposition de minorité Deneys. Cependant, j'aimerais déve-
lopper les arguments de la majorité de la commission qui,
par 12 voix contre 8, vous recommande de ne pas accepter
cette proposition.
Jusqu'ici les allégements fiscaux ont toujours été l'excep-
tion. Le 16 pour cent des cas traités jusqu'à maintenant ont
profité d'allégements fiscaux. La majorité de la commission
estime que cela doit rester l'exception.
D'autre part, c'est aux cantons en priorité à agir au niveau de
la fiscalité. Si la Confédération intervenait, elle pourrait créer
des disparités entre régions alors que justement des efforts
sont faits actuellement pour harmoniser la fiscalité en
Suisse.
Ensuite, dans le cas concret présent, il s'agit d'obtenir
l'implantation d'entreprises industrielles dans les régions
concernées et non pas de sociétés financières. Dès lors,
pour ce genre d'entreprises les critères fiscaux en général
ont beaucoup moins d'importance que tous les autres cri-
tères qui peuvent être justement le financement de l'opéra-
tion, les aides à ce financement sous forme d'aide à l'intérêt,
les circonstances locales, en particulier l'équipement des
terrains. Il parait peu vraisemblable qu'une entreprise indus-
trielle vienne s'installer dans une région uniquement pour
des critères fiscaux.
Par 12 voix contre 8 la commission vous recommande de
rejeter la proposition Deneys.
Zehnder: Ich habe nach der Eintretensdebatte die heutigen
Zeitungen lesen können und im «Aargauer Tagblatt» einen
Artikel gefunden: «Videlec AG in Lenzburg schliesst 1985.»
Das hat mich veranlasst, jetzt hier zum Grundsatz in Arti-
kel 1, eben zu den Hilfen an unsere Wirtschaft, doch noch
eine Frage an den Herrn Bundesrat zu stellen. Es berührt
einem nämlich eigenartig, wenn wir einerseits von Hilfen
sprechen, Hilfen zukommen lassen und andererseits dann
folgendes feststellen. Ich zitiere aus diesem Artikel, gemäss
welchem Ende 1985 in Lenzburg - es ist zufällig mein
Wohnort - gegen 100 Arbeitnehmer entlassen werden sol-
len: «1977 schloss BBC mit der Ebauches SA, Rohwerkpro-
duzent der ASUAG-Uhrengruppe, einen Kooperationsver-
trag ab, der aber nie zum Tragen kam. Die Schweizer Uhren-
industrie zog es vor, ihre LCD-Anzeigen im Fernen Osten zu
fertigen.» Gerade die Uhrenindustrie, der wir letztes Jahr mit
unseren Hilfen sicher entgegengekommen sind, geht hin
- September 1984 N
1201
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
und produziert im Ausland. Es geht hier um flache Bild-
schirme, wenn ich die Abkürzung LCD richtig verstehe. Das
ist ja nicht das einzige Beispiel; sondern wir wissen, dass im
Zusammenhang mit dem Kraftwerk Atatürk in der Türkei die
Schweizer Firmen, die daran beteiligt sind, einen Teil der
Arbeit, die dort verrichtet werden muss, an Billiglohnländer
weitergeben. Es sollen zum Beispiel Schweissarbeiten nach
Portugal vergeben werden oder vergeben worden sein.
Ich erinnere an ein weiteres Beispiel, das komisch berühren
muss: Wir haben letztes Jahr Beschlüsse gefasst, die den
Saurer-Werken Arbeiten zukommen Messen unter dem Titel
und in der Erwartung der Arbeitsplatzerhaltung. Wir haben
dann festgestellt, dass gewisse Arbeiten nach München
transferiert worden und dass viele Überstunden geleistet
worden sind - um den Auftrag zu erfüllen, musste in Schicht
gearbeitet werden -; heute lese ich, dass dieselben Werke
20 Prozent Kurzarbeit einführen mussten. Ich verstehe das
nicht ganz. Auf der einen Seite wollen wir helfen, wir bringen
Hilfen an die Industrie, an die Wirtschaft, und auf der ande-
ren Seite müssen wir uns dann mit solchen Tatsachen aus
der Tagespresse herumschlagen. Wenn Sie irgendwohin
kommen, werden Sie als Parlamentarier gefragt: Was macht
ihr eigentlich? Ich möchte deshalb Herrn Bundesrat Purgier
bitten, dass er hier doch mit einigen Worten sagt, wie sich
der Bundesrat zu diesen Situationen stellt. Was sagt er,
wenn so kuriose Sachen geschehen?
Bundesrat Purgier: Ich möchte vorerst zum Minderheitsan-
trag Deneys sprechen. Ich habe wie die Kommissionsspre-
cher natürlich volles Verständnis, dass man den Geltungs-
bereich ausweiten möchte, also eine Verselbständigung des
Instruments Steuererleichterungen. Aber ich muss Ihnen,
wie ich es schon in der Kommission tat, mit aller Deutlichkeit
erklären, dass wir den-Bogen überspannen, wenn wir dem
Antrag zustimmen. Weshalb? Diese Massnahme ist allein
nicht in der Lage, alle mit Steuerfragen zusammenhängen-
den Probleme zu lösen. Im Zusammenhang mit den Rah-
menbedingungen, über die so viel gesprochen wird, sind
Steuerfragen von brennender Aktualität. Diesbezüglich
herrscht «unité de doctrine» in diesem Saal. Wir haben nun
aber eine Vorlage zur Steuerharmonisierung auf dem Tisch
des Hauses. Mein Kollege Stich ist als Vertreter des Bundes-
rates dort engagiert, einzelne von Ihnen ebenfalls. Ich weiss,
dass es ein schwieriges Unterfangen ist, aber diese Art
Fragen gehören - wenn man die gesamte Steuersituation
zwischen Bund und Kantonen ausloten will - in die entspre-
chende Diskussion hinein. Sonst kommen wir zum Fehl-
schluss, bei einer Einzelmassnahme, die wir Ihnen unter-
breiten, das gesamte steuerliche Unbehagen, das Sie in sich
verspüren, jeweils darzustellen und einer Teillösung entge-
genzuführen. In diesem Geschäft, das ich jetzt vertrete,
wurden Steuererleichterungen seinerzeit nur als ergänzen-
des Element aufgenommmen. Es war nicht in erster Hinsicht
eine Steuervorlage, und die Praxis zeigt auch, dass dieser
Idee des Bundesrates entsprochen wurde. Ich habe die Fälle
genau untersuchen lassen, wo die Steuerfrage letzten
Endes dann entscheidend war, ob ein Projekt durchgeführt
werden konnte oder nicht. Lediglich 25 von 161 Projekten
wurden Steuererleichterung zugesichert. Das ist doch auch
zu gewichten, wenn Sie über diese Idee abstimmen. Und
diese Aussage, die ich Ihnen soeben machen konnte, hängt
nicht zuletzt damit zusammen, dass die Einräumung
entsprechender kantonaler Steuererleichterungen aufgrund
des interkantonalen Steuerkonkordates nur für Neuansied-
lungen in Frage kommt. Wir möchten dieses jetzt schon
bestehende Instrument möglichst schnittig erhalten, aber
ich glaube, wir bleiben unserer gesamten Steuerphilosophie
treu, wenn wir den Gedanken von Frau Deneys und Ihren
Mitunterzeichnern in die grosse Steuerdebatte einbringen.
Sie spüren daraus: Wenn wir dem Antrag der Minderheit
folgen würden - das ist die Überzeugung des Bundesrates -,
laufen wir Gefahr, den Rahmen des Bundesbeschlusses zu
sprengen. Bitte stellen Sie diese berechtigte Frage in den
grösseren Zusammenhang der Steuerharmonisierung hin-
ein. Ich darf en passant darauf verweisen, dass wir mit den
geltenden grosszügigen Abschreibungsvorschriften bei der
direkten Bundessteuer gute Möglichkeiten haben, steuer-
lich günstig zu fahren, und wir werden bei der Beratung der
Innovationsrisikogarantie ohne Zweifel noch einmal auf
diese Steuerfragen eintreten, weil wir ja dort einen Impuls-
mehr ist es auch dort nicht-geben wollen. Also hierein jetzt
schon bestehender wichtiger Impuls, aber nicht mehr, dort
auch. Die weitergehenden Anliegen von Frau Deneys nehme
ich sehr gerne entgegen und werde sie auch im Bundesrat
unter diesem Titel einbringen zuhanden der Behandlung im
Gremium, das sich mit der Steuerharmonisierung befasst.
Zur Frage von Herrn Zehnder: Ich begreife sehr wohl, dass
er aufgrund dieses Artikels, den er mir freundlicherweise in
Fotokopie während der Debatte gebracht hat, besorgt ist.
Wir stellen immer wieder fest, dass geplante Zusammenar-
beit aufgrund von ganz verschiedenen Ursachen am
Schluss nicht Früchte zeitigt. Hier ging es, wie er selbst
erwähnt hat, um die Entwicklung, Fabrikation und Vermark-
tung von Flüssigkristallanzeigen (LCD). Die Meinung war,
dass die Zusammenarbeit BBC-Ebauches für alle Beteiligten
wertvolle Früchte zeitigen könnte. Ich werde, weil ich die
Ursachen für die Vergebung von Aufträgen in den Fernen
Osten aufgrund dieses Artikels nicht zu erkennen vermag,
dieser Sache nachgehen und sie Ihnen, sofern Sie damit
einverstanden sind, persönlich sofort bekanntgeben. Ich
möchte aber davor warnen anzunehmen alle Kooperationen
würden fast zwingend zum Erfolg führen. Die vorher viel
geschilderte Konfliktsituation, die sich aus dem freien Wett-
bewerb ergeben kann, kann eben auch dazu führen, dass
auswärts Bestellungen in Auftrag gegeben werden. Wie
gesagt, ich .untersuche. Es liegt mir aber hier daran, weil
Herr Zehnder noch zwei weitere Beispiele nannte, Korrektu-
ren anzubringen.
Beim Auftrag Atatürk steht einwandfrei fest, dass die ins
Ausland vergebenen Schweissarbeiten im Verhältnis zu den
in der Schweiz verbleibenden Arbeiten unbedeutend sind.
Ich kann Ihnen diesbezügliche Unterlagen, die ich auf mei-
nem Tisch'habe, jederzeit zeigen. Die Tatsache, dass auch
bei Grossaufträgen Teile ins Ausland vergeben werden,
hängt mit der Arbeitsteilung zusammen, die wir in Europa
und weltweit kennen und von der wir natürlich auch profitie-
ren. Ich bitte Sie also hier, nicht zu eng zu interpretieren.
Aber ich darf Sieberuhigen: Weil der Auftrag Atatürk viel zu
reden gab, haben wir diese Positionen ganz sorgfältig unter-
sucht. Der Gesamtauftrag Atatürk für BBC und Sulzer
beträgt 963 Millionen Franken, davon entfallen 556 Millionen
auf Lieferungen aus der Schweiz. Das hat den Bundesrat mit
dazu geführt, auf Antrag des Sprechenden, die ERG zu
gewähren. Es handelte sich dort in keiner Weise um etwas,
das zur Petrifizierung unserer Strukturen beigetragen hätte,
ganz im Gegenteil:. Wir wollen auch in diesem Wirtschafts-
bereich am Ende des Jahrhunderts noch handlungsfähig,
modern an der Spitze sein. Die seitherigen Besprechungen
- auch mit der Türkei - beweisen die Richtigkeit dieses
unseres Vorgehens. Wenn also dieser Kleinauftrag «Kom-
pensation Schweissaufträge» im Wert von 10 Millionen nach
Portugal vergeben wurde, Portugal seinerseits aber an uns
bis Ende 1983 Aufträge für 157 Millionen Franken erteilt hat
und weitere Aufträge erwartet werden können, dann sehen
Sie, dass dieses Miteinander, dieses Zueinander nun doch
auch sehr viel mit dem, was wir freie Marktwirtschaft nen-
nen, zusammenhängt, also mit der Sorge ihres Kollegen
Schmid in der vorherigen Debatte.
Die Lage des BBC-Schweisswerkes Oerlikon, worüber sich
ja vor allem auch die Gewerkschaften begreiflicherweise
besorgt zeigten, hätte durch die Ausführung dieser
Schweisskonstruktion für den Auftrag Atatürk nicht mass-
geblich verändert werden können. Es waren Arbeiten im
Umfang von 40 000 Produktionsstunden während dreier
Jahre, die 11 Prozent der dort installierten maschinellen und
18 Prozent der personellen Kapazität ausmachten. Man hat
alles versucht und konnte trotz sorgfältiger Prüfung nachher
nicht feststellen, dass dies zur wirtschaftlichen Weiterfüh-
rung dieses Betriebszweiges hätte führen können. Ich bin
Ihnen aber dankbar, dass sie diese Frage hier eingebracht
Renforcement de l'économie. Mesures II 1202 N 25 septembre 1984
haben. Ich darf zusammenfassend zu diesem Punkt sagen -
und das ist auch aktuelle Wirtschaftspolitik -, dass der
Atatürk-Auftrag für die BBC in der Schweiz und für die
Industrie in der Schweiz mit Arbeiten im Umfang von 1000-
Mann-Jahren einen substantiellen und nötigen Beitrag zur
Erhaltung, ja sogar zur Förderung von Arbeitsplätzen
bedeutet. Ich bin froh, Ihnen das sagen zu dürfen.
Zum letzten Punkt, den sie erwähnt haben: Auch darüber
habe ich die Akten in meinem Büro. Ich stehe Ihnen aber
jederzeit für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Es steht
für mich fest, dass der Abschluss, den die Saurer mit Daim-
ler-Benz getätigt haben, in keiner Art und Weise schädlich
für unsere Industrie, sondern positiv - auch heute noch
positiv - zu werten ist. Natürlich tat es weh, und tut es uns
allen weh, dass der Saurer-Lastwagen tel quel nicht mehr
existiert. Aber es steht fest, dass in Arbon, in Wetzikon und
in allen Zulieferwerken nur dank diesem Kompensationsver-
trag - aus dem eine neue aktienrechtliche Struktur erwuchs
- Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden
konnten.
Es stellt sich nun aber die Frage, in welcher Weise man dann
auch dafür sorgt, dass im üblichen offenen Konkurrenz-
kampf diese neuen Firmen, die entstanden sind, einen Teil
des Kuchens, den wir da miteinander backen, ihrerseits
wieder auf den Teller gelegt bekommen, mit Blick auf ihre •
Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Ich kann Ihnen die diesbezüglichen Unterlagen gerne zei-
gen. Weil ich diese Sorge unserer Arbeitnehmerkreise sehr
ernst nehme, lag es mir daran, in aller Offenheit zu erklären:
Die Tatsache, dass Daimler-Benz in dieser intensiven Form
mitgewirkt hat und damit Unternehmen nicht nur gerettet,
sondern ausgebaut werden konnten und können, darf hier
im Plenum unseres Nationalrates mit Freude gesagt werden.
Damit sind auch dort nicht alle Probleme beseitigt, wie sie
zu Recht erwähnt haben. Aber wer könnte im Bereich der
ganzen Maschinenindustrie sagen, dass die Probleme
schon bereinigt seien. Ich habe hier immer in aller Offenheit
gesagt, dass sei eine unserer Grossaufgaben, und wenn ich
«uns» sage, meine ich alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer
und alle, die in diesem Staat als Parlamentarier oder Mitglie-
der einer Regierung eine wichtige Aufgabe zu erfüllen
haben.
Fazit - und damit komme ich zurück -: Ich wollte die Frage
von Herrn Zehnder, die so wichtig schien, beantworten. Ich
bedanke mich und empfehle Ihnen den Antrag von Frau
Deneys abzulehnen. Wir werden aber das Problem der Steu-
erharmonisierung, wie Sie selbst, sehr ernst nehmen.
Le président: Je vous rappelle que le vote sera aussi valable
pour l'article 7, lettre a.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit 82 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 31 Stimmen
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
Renforcement de l'économie. Mesures II
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.048
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
25.09.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
1177-1202
Page
Pagina
Ref. No
20 012 719
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