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CH_VB_001Ch Vb15.06.1983Originalquelle öffnen →
Régie des alcools. Budget 1983/1984 757 N '15 juin 1983 Sachen Dezentralisierung der Bundesverwaltung gesperrt. Die Kommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag Aider Ziff. 384 Kirschen- und Zwetschgenverwertung 00 Kirschenverwertung Fr. 2 000 000 Art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition Aider Ch. 384 Utilisation des cerises et des pruneaux 00 Utilisation des cerises Fr. 2 000 000 Aider: Es sollte eine vornehme Aufgabe der Alkoholverwal- tung sein, die ungebrannte Verwertung der Kirschen zu för- dern. Aus Gründen der Volksgesundheit, aber auch aus all- gemein wirtschaftlichen Erwägungen ist nicht die Produk- tion von Schnaps, sondern der Frischkonsum zu fördern. Nun ist es eine bekannte Tatsache, dass die Kirschenpreise für den Konsumenten in den letzten Jahren spürbar gestie- gen sind. Das hängt zum Teil mit den Produktionskosten zusammen. 70 Prozent der Produktionskosten bei den Kir- schen entfallen auf Handarbeit; 50 Prozent allein entfallen auf die Ernte. Bei den Tafelkirschen kommt diesem Gesichtspunkt natürlich ganz besondere Bedeutung zu. Eine Senkung der Produktionspreise ist hier nicht möglich, soll die Arbeit überhaupt noch einen Sinn haben. Die relativ hohen Konsumentenpreise für die Tafelkirschen haben zusammen mit anderen Faktoren, die ich jetzt im einzelnen nicht erörtern möchte, in den letzten Jahren dazu geführt, dass der Kirschenabsatz rückläufig ist. Im Voranschlag der Alkoholverwaltung wird die Rückläufigkeit des Kirschenab- satzes denn auch festgehalten und daraus der Schluss gezogen, dass für die Förderung der Kirschenverwertung ein Aufwand von bloss 800000 Franken genüge. Für die brennlose Verwertung der Grossernte 1982 sind demge- genüber laut Angaben im Voranschlag 3 Millionen Franken eingesetzt worden. Nun wird behauptet, für das kommende Budgetjahr seien wesentlich weniger Mittel erforderlich. Ich lade Sie ein, kommen Sie ins Baselbiet, sehen Sie sich um auf unseren Wiesen, und Sie werden sehen, dass die Kirschenbäume voll behangen sind mit schönen Früchten. Trotz des schlechten Wetters im Mai, zu viel Regen, darf jedenfalls mit einer guten Ernte gerechnet werden, wenn nicht der unberechenbare Hagel noch Schäden anrichtet. In anderen Gegenden (Fricktal, Zug) ist es kaum anders. Das Wetter muss nur einigermassen mitspielen. Ich erachte schon aus diesen Gründen und unter dem Blickwinkel der Ernteprognosen die für die Kirschenverwer- tung eingesetzten 800000 Franken als wesentlich zu gering. Hinzu kommt, dass die brennfreie Verwertung, ins- besondere der vermehrte Absatz von Tafelkirschen, aus Gründen der Volksgesundheit nachhaltig gefördert werden sollte. Mit einem Beitrag von beispielsweise 1 Franken pro Kilo zur Verbilligung der Tafelkirschen beim Absatz könnte die brennfreie Verwertung von Kirschen voraussichtlich deutlich gefördert werden. Der Absatz wird zum Zeitpunkt der Haupternte traditionell ohnehin durch preislich günsti- gere andere Früchte, wie beispielsweise importierte Pfirsi- che oder Aprikosen, konkurrenziert. Eine Verbilligung der Konsumentenpreise für Tafelkirschen schafft hier eine Art gleiche, zumindest bessere Marktchancen für diese wert- vollen einheimischen Früchte. Ich weiss, dass die Alkoholverwaltung schon früher - bei- spielsweise auch im letzten Jahr - über den budgetierten Betrag hinaus Beiträge zur nichtalkoholischen Kirschenver- wertung geleistet hat. Es geht mir aber nicht nur darum, dass man einen Beitrag leistet, sondern, dass einmal im Budget ein vernünftiger Betrag eingesetzt wird, und vor allem, dass man durch die Erhöhung des Beitrages, die ich Ihnen beantrage, zum Ausdruck bringt, dass man einen politischen Akzent setzen möchte. Es ist ein Akzent in dem Sinne, dass die Alkoholverwaltung mehr tut, damit die Kir- schen nicht ins Fass wandern, sondern direkt den Konsu- menten zu noch tragbaren Preisen - tragbar im Vergleich zu den anderen Früchten - angeboten werden können. In diesem Sinne meine ich, dass auch die 2 Millionen Franken, die ich Ihnen beantrage, noch immer sehr bescheiden sind. Man könnte auch höher gehen, aber 2 Millionen sind sicher gerechtfertigt. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. Nebiker: Wenn schon Kollege Aider einen Antrag zum Kir- schenanbau stellt, dann kann ich natürlich nicht umhin, auch zu sprechen; denn schlussendlich ist ja ein Wahljahr. Aber Spass beiseite - von Kirschen glaube ich doch etwas zu verstehen, als Kirschenproduzent und als Mitinhaber einer Firma, die Kirschen handelt, und ich kann vielleicht zu diesem Problem trotz meiner Unobjektivität etwas beitra- gen. Der Kirschenanbau hat bekanntlich für die Nordwest- schweiz eine sehr grosse Bedeutung, nicht für den Kanton Basel-Land allein, sondern auch für das solothurnische Schwarzbubenland, für das Fricktal und - falls das die Ber- ner nicht wissen -für einen Teil des Laufentals. In der Nord- westschweiz haben etwa 90 Prozent aller Bauern Kirsch- bäume. Vom reinen Arbeitseinkommen der Landwirte in der Gegend entfallen etwa 10 Prozent auf den Kirschenanbau. Den Bauern in der Nordwestschweiz stehen nicht sehr viele Alternativen zur Verfügung. Es ist nicht eben, das Gebiet ist hügelig, Sie kennen das, und stellt für den Ackerbau eher ein Randgebiet dar. Der Kirschenanbau ist eine sehr wesentliche Einkommensquelle; man ist darauf angewie- sen, dass die Kirschen ihren Absatz finden. Die Kirschen benötigen zudem einen sehr hohen Handar- beitsaufwand. Das ist eine typische Kultur für kleinere Fami- lienbetriebe, die wir ja erhalten wollen. Auf den Kirschbäu- men sind dann die ganzen Verwandtschaften der jeweiligen Bauern anzutreffen. Das ist eine echte Familientradition. Nun, die Vermarktung der Kirschen stösst je länger je mehr auf grössere Schwierigkeiten, obschon die gesamte Pro- duktion rückläufig ist. Es wird also nicht immer mehr produ- ziert, sondern im Gegenteil weniger, und trotzdem sind die produzierten Mengen kaum mehr abzusetzen. Hauptsäch- lich die brennlose Kirschenverwertung stösst auf Schwie- rigkeiten. Das hat verschiedene Ursachen. Die Kirsche ist natürlich eine sehr heikle Frucht. Sie muss sehr rasch ver- marktet werden. Man kann sie nicht tagelang herumstehen lassen. Sie ist nur gut, wenn sie frisch ist. Die Kirsche ist aber auch nicht billig. Die Produktionskosten für Kirschen sind hoch. Herr Kollege Aider hat schon darauf hingewie- sen. Wenn Sie das nicht glauben, dann lade ich Sie ein, ins Baselbiet zu kommen und Kirschen zu pflücken. Dann kön- nen Sie sehen, auf welchen Stundenlohn Sie beim Kir- schenpflücken etwa kommen. Also, die Kirschen sind einfach teuer, wenn die Produk-
Lutte contre l'alcoolisme 759 N 15 juin 1983 len, ob die Ernte gross oder klein wird. Das ist nicht nur bei den Kirschen, das ist auch beim Kernobst, bei den Kartof- feln usw. der Fall. Trotzdem hat man bis jetzt an diesen Durchschnittszahlen festgehalten, allerdings in Kenntnis, dass bei grossen Ernten der Posten Verwertung dann eben höher als budgetiert wird. Wenn man jetzt den Posten von 800 000 Franken auf 2 Mil- lionen erhöhen will - wir haben diese Frage in der Kommis- sion nicht behandelt -, weil man sieht, dass die Ernte sehr gross und damit die Verwertung schwieriger wird, habe ich persönlich nichts dagegen einzuwenden. Das scheint mir richtig zu sein, und ich könnte einem derartigen Antrag ohne weiteres zustimmen. Ich bin allerdings nicht der Auf- fassung, dass mit dieser Erhöhung des Postens eine Ände- rung der Politik der Alkoholverwaltung eingeleitet werden sollte, dass man also generell die Verwertungsbeiträge erhöhen sollte, unabhängig von der Quantität. Das mag eine Differenz zu Herrn Aider sein, aber ich bin der Meinung, dass die Aktionen, die die Alkoholverwaltung bis jetzt zur Verwertung der Kirschenernte durchführt, gut sind und nicht intensiviert werden müssen. Die Gebirgsaktionen, die Exportaktionen, die Propagandamassnahmen sind an sich gut, so dass ich nicht glaube, dass eine Änderung der quali- tativen Politik durchgeführt werden sollte. Aber wenn man nur quantitativ ändern will, weil man sieht, dass die Ernte entsprechend höher wird, habe ich dagegen nichts einzu- wenden und kann mich dem Antrag Aider anschliessen. M. Tochon, rapporteur: M. Aider nous propose au point 384, page 10 du budget 1983/1984 de la Régie fédérale des alcools, d'introduire une somme de 2 millions de francs pour l'utilisation des cerises, c'est-à-dire leur mise en valeur, au lieu des 800 000 proposés. Devons-nous accep- ter sans autre cette proposition? Ne peut-on craindre de créer un précédent et que demain chacun vienne demander un crédit pour les pommes, les poires et autres, d'autant plus que la somme budgétisée est toujours appelée à varier selon les récoltes de l'année. Simple exemple: en 1981, 17 000 francs ont été dépensés pour la mise en valeur des cerises et, en 1982, 2694000 francs. Cependant, le Conseil fédéral ne semblant pas vouloir s'opposer à cette proposition d'adjonction de 2 millions et ne voulant pas être responsable d'un échec éventuel de MM. Aider ou Nebiker, voire de M. Nussbaumer cet automne (nous sommes en année électorale), nous vous prions d'accepter cette proposition qui ne change rien sur le plan pratique mais qui nous obligera à changer les chif- fres qui sont à l'article 1 er de l'arrêté fédéral du budget de la Régie. Pour répondre avec plus de précision à M. Nussbaumer, nous savons qu'actuellement, au sujet des importations d'alcools aux frontières, des discussions sont en cours entre le Département des finances, les douanes, ainsi qu'avec la Régie des alcools, pour savoir s'il faut diminuer de 25 pour cent les possibilités d'importation, ceci d'ailleurs sur la demande, semble-t-il, des commerçants en spiri- tueux. Nous savons que ces discussions sont difficiles puisque, sur le plan européen, nous avons tendance à une libéralisation des échanges internationaux. Je crois que c'est une affaire à suivre mais qui sort du domaine de nos débats d'aujourd'hui. Bundesrat Ritschard: Ich habe dem, was die Herren Kom- missionsreferenten gesagt haben, eigentlich nichts beizufü- gen. Die Alkoholverwaltung kann ja die Ernte nie genau schätzen, wenn sie ihren Voranschlag macht. Aber sie muss für die brennlose Verwertung sorgen. Dieses Jahr bestehen besondere Gründe dafür, weil wir noch ziemlich grosse Lager an Kirschwasser haben. Bis jetzt wurden, unbekümmert um den Budgetbetrag, die notwendigen Aus- gaben formlos getätigt. Herr Kunz hat die Zahlen genannt. Letztes Jahr hatten wir auch 800 000 Franken im Budget. Die Verwertung kostete 2,7 Millionen Franken. Das erscheint dann einfach in der Rechnung. Ob man 800 000 Franken oder 2 Millionen Franken einsetzt, ändert an der Aktivität der Alkoholverwaltung nichts. Wir haben aber nichts dagegen, wenn Sie 2 Millionen Franken vorsehen. Es kann auch weniger sein. Ich möchte Herrn Nussbaumer sagen, dass ich seinen Ein- wand für sehr berechtigt halte. 1976 - mein Kollege Cheval- laz hatte damals diese Einsicht auch - wurde der freie Import auf einen halben Liter reduziert. Gegen diese Mass- nahme erhob sich nicht nur Widerstand, sondern fast ein Aufstand, wie Sie sich vielleicht noch erinnern. Nach einem Vierteljahr musste man diese Massnahme wieder aufheben. Aber wir wollen uns damit nicht zufrieden geben. Wir haben die Grenzorgane schon vor ziemlich langer Zeit beauftragt, eine Erhebung über den Schnapsimport durchzuführen, und hoffen, die Resultate noch in diesem oder im nächsten Monat zu erhalten. Wir werden nachher die entsprechenden Massnahmen beantragen und zählen dann auch auf die Unterstützung in unserem Volk. Tatsächlich wird heute ja sehr viel Schnaps und Likör importiert. Sie können also sicher sein, dass dieses Problem weiterbehandelt wird. Abstimmung - Vote Für den Antrag Aider 57 Stimmen Dagegen 14 Stimmen Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 120 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 83.024 Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone (1980/81) Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons (1980/1981) Bericht des Bundesrates vom 14. März 1983 (BBI l, 1494) Rapport du Conseil fédéral du 14 mars 1983 (FF I, 1472) Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport Herr Kunz unterbreitet namens der Kommission für Ge- sundheit und Umwelt folgenden schriftlichen Bericht: Artikel 15 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfas- sung bestimmt, dass die Kantone vom Reinertrag der Alko- holverwaltung der Geschäftsjahre 1980/81 bis 1984/85 nur den Alkoholzehntel, d. h. 5 Prozent, erhalten. Diese Einnah- men hat jeder Kanton zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkoholismus zu verwenden. Artikel 45 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 verpflich- tet die Kantone, jährlich über die vorgenommene Verteilung des Alkoholzehntels Bericht zu erstatten. Im Berichtsjahr 1980/81 sind alle Kantone ihrer verfassungsmässigen Pflicht nachgekommen und haben mindestens ihren Anteil
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Alkoholverwaltung. Voranschlag 1983/84 Régie des alcools. Budget 1983/1984 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.023 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.06.1983 - 08:00 Date Data Seite 756-759 Page Pagina Ref. No 20 011 469 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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