- September 1983 N
1285
Truppenordnung. Änderung
Bsl. c - Let. c
Kühne: Die Rednerinnen und Redner dieses Vormittages
haben sich fast ausschliesslich mit einem einzigen Punkt
befasst, nämlich milden 108 Millionen, diefürRothenthurm
vorgesehen sind. Die Botschaft enthält jedoch zahlreiche
andere Objekte in der Grössenordnung von 350 Millionen
Franken. Ich kann Sie beruhigen: Die Redezeit für die 350
Millionen Franken will ich nicht in Relation setzen zu den
108 Millionen Franken. Aber es ist trotzdem unsere Aufgabe,
auch die übrigen Objekte zu durchleuchten, und die
Begründung in einem Fall scheint mir schon etwas mager.
Ich spreche zum Objekt 322 «Unterirdische pharmazeuti-
sche Notproduktions- und Lageranlage, teuerungsbedingte
Mehrkosten». Hier stellen sich einige Fragen. Zum ersten ist
der Titel nicht richtig. Es geht nicht nur um Teuerung. In der
Botschaft wird der Zusatzkredit mit 11,9 Millionen Franken
ausgewiesen. Dazu kommen 2,1 Millionen Franken, welche
ursprünglich für Unvorhergesehenes reserviert waren. Und
an Unvorhergesehenem hat es offensichtlich nicht geman-
gelt. Wenn wir das Unvorhergesehene, diese 2,1 Millionen
Franken, zum Nachtragskredit dazuzählen, kommen wir auf
14 Millionen Franken zusätzliche Kosten bei einem Ver-
pflichtungskredit von 29,16 Millionen Franken. Das ist schon
etwas viel. Offensichtlich hat man mit den geologischen
Verhältnissen unangenehme Überraschungen erlebt. In der
Botschaft können Sie lesen: «Der Um- und Ausbau der
Anlage erforderte insbesondere bei den Tiefbauarbeiten
einen erheblichen Mehraufwand. Das ursprünglich für die
Auskleidung des Stollenprofils vorgesehene Material erwies
sich als ungeeignet und musste durch ein wesentlich teure-
res Produkt ersetzt werden.»
Hier stellt sich die Frage nach der Sorgfaltspflicht bei der
Projektierung. Was wurde vorgekehrt zur Abklärung der
Gesteinsverhältnisse? Und ist Gewähr geboten, dass der
nun massiv aufgestockte Kredit ausreicht?
Wellauer, Berichterstatter: Ich möchte Herrn Kühne kurz die
Gründe angeben, die zu dieser Verteuerung geführt haben.
Er hat richtig ausgeführt: es sind nicht alles teuerungsbe-
dingte Mehrkosten, sondern auch baubedingte.
Einmal hatten wir ein Jahr Verzögerung beim Baubeginn
wegen mangelnder Zahlungskredite. Dann war ursprünglich
vorgesehen, die Kavernenverkleidung bei dieser unterirdi-
schen Pillenfabrik oder Apotheke mit Eisengerüst und
Kunststofftuch auszuführen. Das musste aber aus bakterio-
logischen Gründen aufgegeben werden, und es mussten
teurere Kunststoffelemente als Tunnel- oder Kavernenver-
kleidung vorgesehen werden. Ferner hat man eine Erweite-
rung des EMP, des elektromagnetischen Schutzes, vorge-
nommen, weil man in der Zwischenzeit zu neuen Erkennt-
nissen gekommen ist. Die geologischen Verhältnisse konn-
ten nicht vorausgesehen werden. Wir haben hier ungefähr
das gleiche Problem gehabt wie beim Furkatunnel. Es han-
delt sich bei dieser Armeeapotheke also um ein kleines
Furkaloch! Die Erfahrung mit dem vorgesehenen Kunststoff
waren eben zu kurz, und langjährige Erfahrungen auf die-
sem Sektor fehlen. Deshalb hatte man ursprünglich eine
billigere Verkleidung vorgesehen, als sie jetzt eingebaut
wird.
Das sind die Gründe für diese Teuerung.
Angenommen - Adopté
Art. 2 und 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 et 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
Dagegen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
98 Stimmen
21 Stimmen
#ST# 83.013
Truppenordnung. Änderung
Organisation des troupes. Modification
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Februar 1983 (BBI l, 1478)
Message et projet d'arrêté du 16 février 1983 (FF 1,1455)
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Herr Wellauer unterbreitet namens der Militärkommission
den folgenden schriftlichen Bericht:
Gemäss Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember
1960 über die Organisation des Heeres (Truppenordnung)
wird die Zahl der zu bildenden Stäbe und Einheiten in den
nicht veröffentlichten Anhängen A und B zum erwähnten
Beschluss festgelegt.
Die vom Bundesrat beantragte Änderung dieser Anhänge ist
zur Hauptsache Folge der Beschaffungen von Fliegerab-
wehrlenkwaffen Rapier und der dritten Serie von Panzerab-
wehrlenkwaffen Dragon. Mildem Rüstungsprogramm 1980
wurde die Beschaffung des Fliegerabwehrlenkwaffensy-
slems Rapier beschlossen. Mil diesem Malerial sollen nun 3
Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenableilungen (je 1 pro
Mechanisierte Division) ausgerüslet werden. Zur Bildung
der neuen Abteilungen werden Beslände und Malerial aus
den Leichlen Fliegerabwehrableilungen der Fliegerabwehr-
regimenler herangezogen. Gleichzeilig werden die Flug-
plalzfliegerabwehrballerien reorganisiert und in Flugplalz-
fliegerabwehrableilungen zusammengefassl.
Mil dem Rüslungsprogramm 1981 wurde der Kredil für eine
drille Serie Panzerabwehrlenkwaffen Dragon bewilligt Die
neuen Panzerabwehrwaffen werden enlsprechend den
Bedürfnissen der einzelnen Kampfbrigaden eingegliedert.
Dafür isl die Bildung von 48 neuen Panzerabwehrlenkwaf-
fenkompanien von unterschiedlicher Zusammenselzung je
nach Brigade nolwendig. Das Personal wird den Besländen
der Landwehr- und Landslurminfanlerie enlnommen. Für
die Umschulung sind zusätzliche Instruktionsdienste zu lei-
sten.
Die Mililärkommission beanlragl einslimmig, auf die Vor-
lage einzutreten und den Bundesbeschluss zu genehmigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel, Ingress und Ziff. I-Ili
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre, préambule et eh. l-lll
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etals
Angenommen - Adopté
162-N
Organisation des troupes. Modification 1286 N 28 septembre 1983
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 96 Stimmen
Dagegen 1 Stimme
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schluss der Sitzung um 13.10 Uhr
La séance est levée à 13 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Truppenordnung. Änderung
Organisation des troupes. Modification
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.013
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
28.09.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1285-1286
Page
Pagina
Ref. No
20 011 776
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