83.003
CH_VB_001Ch Vb15.03.1983Originalquelle öffnen →
Renforcement de l'économie. Mesures 124 15 mars 1983 #ST# Siebente Sitzung - Septième séance Dienstag, 15. März 1983, Nachmittag Mardi 15 mars 1983, après-midi 18.15 h Vorsitz - Présidence: Herr Weber Mitteilungen der Kantone und Vereidigung Communications des cantons et prestation de serment Präsident: Wir setzen Sie in Kenntnis vom Eingang eines Schreibens der Staatskanzlei von Luzern: «Der Regierungs- rat des Kantons Luzern teilt mit, dass Frau Josi Meier, Rechtsanwältin, Luzern, im Urnenverfahren vom 27. Februar 1983 für den Rest der Amtsdauer 1979-1983 als Nachfolge- rin von Herrn Bundesrat Alphons Egli in den Ständerat gewählt wurde.» Frau Meier Josi wird vereidigt Mme Josi Meier prête serment Präsident: Frau Meier, ich beglückwünsche Sie zu Ihrer ehrenvollen Wahl als Mitglied des Ständerates, heisse Sie persönlich und im Namen Ihrer Kolleginnen und Kollegen in der Ständekammer als vierte Vertreterin des weiblichen Geschlechtes herzlich willkommen und lade Sie zu loyaler und zielgerichteter Zusammenarbeit freundlich ein, auf dass Ihnen die Arbeit hier im Rate Befriedigung und Erfolg bringe. Dass wir im kleinen Rat die Frauen gern haben und schät- zen, das mögen Ihnen die Blumen an Ihrem Platz bezeugen. #ST# 83.003 Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen Renforcement de l'économie. Mesures Siehe Seite 104 hiervor - Voir page 104 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 14. März 1983 Décision du Conseil national du 14 mars 1983 Differenzen - Divergences Hänsenberger, Berichterstatter: Wir kommen zur Differenz- bereinigung. Der Nationalrat hat in einer sehr langen, bis gestern abend dauernden Debatte folgendes beschlossen: Zuerst zum Bundesbeschluss A über zusätzliche Kredite für die Förderung der Beschäftigung: Der Nationalrat hat allen Änderungen, die vom Ständerat gegenüber der Vorlage des Bundesrates vorgenommen worden sind, zugestimmt. Er hat in Artikel 1 einen zweiten Abschnitt aufgenommen, der ausführt, dass jeweils im Vor- anschlag Stand und Beanspruchung der Kredite gesondert ausgewiesen werden sollen. Er hat zweitens 1,5 Millionen Franken Kriegsmaterial - für Schneetarndecken - in Artikel 2 und 4 aufgenommen und drittens bei den konzessionierten Transportunternehmun- gen die 3,5 Millionen Franken zusätzlich zur Verlängerung der Autozüge der Furka-Oberalp-Bahn gesprochen. Viertens hat er bei den Nachtragskrediten in Artikel 4 zu den Hauptstrassen 8 Millionen Franken zur Sanierung des Bahnübergangs in Soyhières aufgenommen und - ebenfalls in Artikel 4 - die Investitionskredite für die Landwirtschaft um 5,15 Millionen Franken auf 8,4 Millionen aufgestockt. Bei diesen fünf Änderungen zum Bundesbeschluss A hat der Nationalrat also zugestimmt. Sie stehen folglich nicht mehr zur Diskussion, da sich ja gemäss Artikel 16 des Geschäftsverketirsgesetzes die Differenzbereinigung nur auf bestritten gebliebene Punkte beschränkt und ohne Zustimmung durch die beiden Kommissionen keine ande- ren Punkte aufgenommen werden können. Dann hat der Nationalrat sechs neue Differenzen geschaf- fen. Drei Differenzen bestehen bloss in Worten, möchte man sagen, nämlich im Ingress und in der Schaffung von zwei neuen Artikeln 7a und 7b. Drei Differenzen bestehen in Zahlen: Beim Verpflichtungskredit in Artikel 2 sind Lärm- schutzmassnahmen bei den Hauptstrassen für 50 Millionen Franken aufgenommen worden; bei den Zusatzkrediten in Artikel 3 ist die Position «Verbesserung der Wohnverhält- nisse in Berggebieten» um 6 Millionen Franken aufgestockt worden, und in Artikel 6 - die letzte Differenz - sind beim Voranschlag der SBB für die Beschaffung des Zugfunkes 5 Millionen Franken eingesetzt und für die Abschreibung des Restbuchwertes der Einheitswagen III 50,6 Millionen Fran- ken zugeschlagen worden. Soviel zum Bundesbeschluss A. Zu den Bundesbeschlüssen B, C, D und E: Hier bestehen keine Differenzen mehr. Der einzige Punkt, wo der Stände- rat vom Bundesrat abwich, steht im Ingress zum Beschluss B. Hier hat sich der Nationalrat dem Ständerat angeschlos- sen. Die Kommission des Ständerates hat heute nachmittag die Differenzbereinigung vorbereitet. Sie hat zu den beiden materiell bedeutenden Positionen noch Fachleute ange- hört:
Zu den Lärmschutzmassnahmen Herrn Jules Jakob, Direktor des Bundesamtes für Strassenbau.
Zu den Wagenbeschaffungen der SBB Dr. Fritz Bürki, Direktor des Bundesamtes für Verkehr. Um das Resultat unserer Kommissionsberatung vorwegzu- nehmen: In allen drei Differenzen, die nur in Worten beste- hen, schlägt die Kommission Zustimmung zum Antrag des Nationalrates vor. Bei den zahlenmässigen Differenzen hält die Kommission hingegen an den Beschlüssen des Ständerates fest und lehnt die zusätzlichen Anträge des anderen Rates ab, mit Ausnahme der Position Zug, wo man sich dem Nationalrat anschliessen will. Bundesbeschluss A - Arrêté fédéral A Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Hänsenberger, Berichterstatter: Die Kommission stimmt dieser Änderung gemäss Nationalrat zu, in der Meinung, dass der Verweis auf den Konjunkturartikel der Bundesver- fassung im Ingress zu Recht besteht. Angenommen - Adopté Art. 2 Abs. 1 Ziff. 313.413.90 Antrag der Kommission Streichen
März 1983
125
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen
Art. 2 al. 1 eh. 313.413.90
Proposition de la commission
Biffer
Hänsenberger, Berichterstatter: Hier handelt es sich um 50
Millionen Franken, die vom Nationalrat dem Programm bei-
gefügt werden. Die Kommission hat die Aufnahme dieser
Summe mit 8 zu 0 Stimmen - bei einigen Enthaltungen -
abgelehnt.
Es sind dafür verschiedene Gründe anzuführen. Vorab ein
formeller Grund: Das Bundesamt für Strassenbau hat bis
jetzt nie mit Verpflichtungskrediten gearbeitet, da ihm die
nötigen Mittel aus zweckgebundenen Abgaben jeweils
durch Zahlungskredite zustanden. Aber dann die wichtige-
ren, die materiellen Gründe: Selbstverständlich anerkennt
auch die Kommission die Bedeutung von Lärmschutzmass-
nahmen und Schallisolationen längs von Hauptstrassen für
die betroffenen Anwohner. Nun sind aber die Hauptstras-
sen in der eidgenössischen Gesetzgebung ein genau fest-
gelegtes Netz von über 2000 Kilometer Länge, nämlich die-
jenigen Strassen, die in den Genuss von Bundessubventio-
nen kommen. Davon befinden sich nur sehr wenige über-
haupt auf Stadtgebiet. Da für diese Hauptstrassen keine
Schallschluckprojekte durch die Kantone angemeldet wur-
den, sind auch keine Beschäftigungsimpulse innert weniger
Monate auslösbar. Neben den fehlenden ausführungsreifen
Projekten ist auch auf die Rechtsgrundlage hinzuweisen,
die eigentlich erst in Arbeit ist, und zwar in zwei Gesetzes-
grundlagen: erstens im Umweltschutzgesetz, das vor der
Kommission unseres Rates liegt und von dem ich gehört
habe, dass es in der Junisession vor dieses Parlament kom-
men soll, und zweitens in der Ausführungsgesetzgebung zu
dem Verfassungsartikel über die Treibstoffzölle, wie er
Ende Februar vom Schweizervolk und den Ständen ange-
nommen worden ist. Diese gesetzlichen 'Grundlagen für
Lärmschutzeinrichtungen sind erst in Beratung.
Die Kommission empfiehlt dem Rat deshalb, diese 50 Millio-
nen nicht ins Programm aufzunehmen. Es sind keine sofort
ausführbaren Projekte an Hauptstrassen vorhanden. Man
muss auch begreifen, warum die Kantone hier zurückhal-
tend sind und nicht vorprellen wollen. Es besteht die Mög-
lichkeit, in der kommenden Gesetzgebung - sei es auf
Umweltschutzgesetzboden oder auf dem Boden der Treib-
stoffzölle - grössere Beiträge zu erhalten als in der jetzigen
Praxis. Diese Möglichkeit wirkt wohl momentan etwas
bremsend auf die Kantone.
Ohne Gegenstimme empfiehlt Ihnen die Kommission, dem
Antrag des Nationalrates nicht zu folgen.
bles de l'administration, nous avons renoncé en commis-
sion à prendre position sur cette question et nous ne
ferons pas non plus de proposition concrète devant ce
conseil aujourd'hui. Nous souhaitons toutefois que le
Conseil fédéral continue de vouer toute son attention à
cette question.
Angenommen - Adopté
Art. 3 Ziff. 83.725.90
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 3 eh. 83.725.90
Proposition de la commission
Maintenir
Hänsenberger, Berichterstatter: In dieser Rubrik geht es
um die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet.
Der Nationalrat hat den Zusatzkredit 1983, den der Bundes-
rat mit 5 Millionen vorsah, auf 11 Millionen erhöht. Es ist nun
aber sehr fraglich, ob im Jahr 1983 die kantonalen Stellen
und die Bundesbehörden in der Lage sind, mehr als die vor-
gesehenen zusätzlichen 5 Millionen überhaupt beschäfti-
gungswirksam einzusetzen. Der Zusatzkredit in Artikel 3 ist
auf das Jahr 1983 beschränkt. Er wird Ende 1983 verfallen.
Die Kantone haben zwar viele Anmeldungen. Es besteht ein
Überhang an Projekten, aber die Ausführungsreife für das
Jahr 1983 ist fraglich. Und dieses Programm, das wir hier
schaffen, soll ja die Wirtschaft fördern und nicht blosse
Überhänge in den Subventionsauszahlungen abbauen. Die
Kommission empfiehlt mit 7 zu 4 Stimmen Ablehnung der
Erhöhung, also Festhalten am Vorschlag des Bundesrates
von 5 Millionen.
M. Gassmann: Les membres du groupe socialiste vous
invitent à vous rallier à la décision du Conseil national. Ils
estiment qu'il y a probablement des raisons suffisantes
pour inclure dans le programme le crédit proposé, considé-
rant que, dans le cadre de la procédure adoptée, les can-
tons ont peut-être été un peu pris de vitesse lorsqu'il s'est
agi pour eux de formuler des propositions, en particulier en
matière de travaux routiers. Nous croyons en effet savoir
qu'un certain nombre de projets pourraient s'ajouter à la
liste de ceux qu sont déjà en route.
Il nous paraît d'autant plus judicieux de maintenir ce crédit
qu'il serait possible par ce moyen de venir en aide en parti-
culier à des régions défavorisées.
Je vous invite donc à vous rallier à la décision du Conseil
national.
Gadient: Als Nicht-Kommissionsmitglied bin ich um 18 Uhr
eingetroffen und habe festgestellt, dass hier nun eine echte
Differenz vorliegt. Es ist nicht ganz einfach, noch in letzter
Minute in diese Diskussion einzusteigen, aber es scheint
mir doch angezeigt, dies zu tun, vor allem, wenn wir uns an
die Debatte über die Wohnbausanierung erinnern, die wir in
diesem Rate im Jahre 1980 führten. Die grundsätzlichen
Bedürfnisse sind damals mit Nachdruck und allseits aner-
kannt worden. Es ist damals festgestellt worden, dass noch
zahlreiche Wohnungen in näherer Zukunft einer Erneuerung
bedürfen. Das System der Gewährung von Beiträgen à
fonds perdu - ich möchte hier nicht weiter ausholen - hat
sich bewährt. Es ist administrativ einfach und verständlich.
Die Wohnbausanierungshilfe ist bald 30 Jahre alt und zählt
zu den wichtigsten und wirkungsvollsten Sozialmassnah-
men zugunsten des Berggebietes. Das ist in materieller
Hinsicht auch in unserer damaligen Debatte unbestritten
geblieben. Entscheidend im Zusammenhang mit der Erörte-
rung der heutigen Vorlage ist, dass diese Massnahme
durchaus von grosser wirtschaftlicher Bedeutung auch für
das Handwerk und die Wirtschaft in den Bergtälern ist. Sie
wird sich auch auswirken auf die Zulieferer von Apparaten
und Maschinen, die für die Wohnbausanierung erforderlich
sind. Soviel in materieller Hinsicht.
Formell stellen sich allerdings einige Fragen. Vom Bundes-
amt für Wohnungswesen ist offenbar festgestellt worden,
dass ein Zusatzkredit von 11 Millionen Franken eine grosse
Zahl zusätzlicher Gesuche nötig machen würde und dass
eine solche Erhöhung für 1983 allein nicht realisierbar wäre.
Die Vorbereitung der Gesuche - Kostenvoranschläge usw.
Renforcement de l'économie. Mesures 126 15 mars 1983 wenn wir im Grundsatz die Richtigkeit dieser Erhöhung anerkennen und in diesem Punkt die Auffassung des Natio- nalrates teilen, dann müsste es uns auch gestattet sein (wenn wir uns von der besseren Verteilung eine bessere Wirkung versprechen), diese Korrektur in der Gliederung hier vorzunehmen. Schliesslich könnte auch die Frage aufgeworfen werden, ob im Sinne von Artikel 16 des Geschäftsverkehrsgesetzes die Behandlung in diesem Sinne möglich ist. Das scheint mir gegeben zu sein, heisst es doch in Artikel 16 Absatz 3: «Auf andere Fragen kann» - im Rahmen der Differenzbereini- gung - «nur zurückgekommen werden, wenn dies als Folge der neuen Beschlüsse nötig wird oder wenn die Kommis- sionen beider Räte einen übereinstimmenden Antrag stel- len.» Die Möglichkeit scheint mir hier gegeben zu sein, den zu fassenden Beschluss als Folge des vom Nationalrat abweichenden Beschlusses aufzufassen; zugegeben, das ist eine etwas weitherzige Interpretation, zu der wir als behandelnder Rat aber zuständig sind. Ich möchte Ihnen also - denn im Grunde genommen stimme ich materiell mit Kollege Gassmann überein - beliebt machen, im Sinne meines Antrages diese Position in Artikel 2 unterzubringen. Zumbühl: Ich habe mich schon wiederholt für erhöhte Bei- träge an Wohnbausanierungen im Berggebiet eingesetzt und möchte auch heute nicht schweigen. Warum? Aus dem einfachen Grund, weil ich weiss und davon überzeugt bin, dass diese Massnahme überhaupt keine Zweifel offen lässt. In den Bergkantonen sind Wartelisten festzustellen, ja man kann von einem wahren Schlangestehen sprechen. Sie alle kennen die drückenden Probleme des Berggebie- tes, die nach wie vor bestehen. Wir kennen sie unter dem Begriff der «Abwanderung». Nicht nur in Zeiten der Hoch- konjunktur, sondern auch in der Rezession ist es dringend notwendig, dass die Leute bleiben, wo sie sind, d. h. auf der angestammten Scholle. Das kann man über die Sanierung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten wirksam steu- ern. Was mit dieser Massnahme erreicht werden soll, ist die Beschäftigung des Gewerbes auch im Berggebiet. Auch dort spürt man je länger je mehr ein gewisses Abflauen. Ich glaube, dass gerade mit dieser Massnahme das Kleinge- werbe in Berggebieten etwas befruchtet werden kann. Überhänge abbauen und gleichzeitig die Wirtschaft fördern: Hier scheint mir wirklich kein Widerspruch zu bestehen, und ich möchte Sie bitten, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Knüsel: Mit der Massnahme der Wohnbauförderung im Berggebiet ist in den letzten Jahren Grossartiges erreicht worden. Das müssen wir zugeben. Wer heute durch die Berggebiete geht, kann sich davon überzeugen. Der Nach- holbedarf in bezug auf die Sanierung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten ist nachgerade ausserordentlich gross. Aus früherer Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Wenn wir hier den Betrag erhöhen (ich bin froh um die Überlegun- gen des Herrn Kollegen Gadient), dann bin ich überzeugt, dass nicht bestehende Subventionsüberhänge und Ver- pflichtungen abgebaut werden, sondern dass wir neues Wohnbauvolumen in Berggebieten zur Verfügung stellen. Auf der einen Seite geht es um eine soziale Massnahme, auf der anderen Seite geht es um die Beschäftigung. Für mich habe ich hier eine gewisse Richtschnur in bezug auf den Multiplikatoreffekt, von dem hier gesprochen worden ist: Bei der Wohnbausanierung im Berggebiet beträgt er ungefähr 1 zu 4,5 bis ungefähr 1 zu 5. In den Berggebieten ist sowohl das Bauhaupt- wie das Baunebengewerbe sehr unterschiedlich ausgelastet, je nach der Region, wo die ein- zelnen Gebiete liegen. Wenn wir den Überlegungen des Kollegen Gadient folgen könnten, wäre ich ausserordentlich froh. M. Genoud: Je puis confirmer qu'il reste encore beaucoup à faire en matière d'amélioration de logements dans les régions de montagne et que cette tâche constitue un volet important de la politique sociale en faveur des populations de ces régions. Les crédits alloués à cet effet revêtent donc une très grande importance. Il est tout aussi vrai qu'en raison de leur nature, les travaux exécutés dans ce cadre ont un effet multiplicateur extrême- ment intéressant. Nous n'en devons pas moins considérer la situation financière de la Confédération et nous rappeler que les crédits affectés au financement de ces travaux d'assainissement dans le cadre du budget ordinaire s'élè- vent à environ 13 millions de francs; un supplément de 5 millions représente donc déjà une augmentation impor- tante. Comme ce crédit supplémentaire ne pourra pas être utilisé au-delà du 31 décembre 1983, il est à craindre qu'en raison du temps nécessaire au déroulement des travaux administratifs sur le plan cantonal et de la préparation des projets, il ne soit pas possible d'utiliser les 11 millions de francs supplémentaires que le Conseil national nous pro- pose si généreusement de voter. Dans mon canton, cette matière dépend de mon départe- ment. Je suis donc à même de mesurer combien il serait difficile d'utiliser un crédit supplémentaire de cette impor- tance. Nous devrons déjà faire un effort sur le plan adminis- tratif pour utiliser les 5 millions supplémentaires proposés par le Conseil fédéral. Bien que nous soyons touchés par la générosité du Conseil national, nous ne pouvons pas nous rallier à sa proposition et nous vous prions d'en rester au montant de 5 millions. Il serait regrettable qu'à la fin de l'année, une partie du crédit que nous aurons voté au titre du soutien à l'emploi et à l'activité économique ne soit pas utilisé. Hänsenberger, Berichterstatter: Die Kommission hat den Antrag von Herrn Gassmann abgelehnt. Ich glaube, ich brauche der Begründung von Herrn Genoud, der als kanto- naler Kenner dazu gesprochen hat, nicht mehr viel beizufü- gen. Wir hatten die Meinung, es sei den Kantonen nicht möglich, im Rahmen des Jahres 1983 mehr Mittel beschäfti- gungswirksam einzusetzen als diese vom Bundesrat einge- setzten 5 Millionen Franken. Nun hat aber Herr Gadient einen Vorschlag gemacht, der zwei Fragen aufwirft: Einmal die formelle Frage, ob wir das können, gestützt auf Artikel 16 des Geschäftsverkehrsge- setzes, und dann die Frage: Wie soll man sich dazu stellen, wenn diese 11 Millionen auf drei Jahre verteilt werden? Zur formellen Frage: Ich wäre dankbar, wenn erfahrenere Ratskollegen sich das auch noch überlegen würden. Eigentlich handelt es sich um einen Ablehnungsantrag zu Artikel 3, ein Rückkommen auf Artikel 2 und die Aufnahme einer neuen Position in diese Verpflichtungskredite, die dann für drei Jahre wirksam wäre. Die Kommission hat die- sen Antrag hauptsächlich abgelehnt mit der Begründung, wie Herr Genoud das auch gesagt hat, dass es den Kanto- nen und dem Bund nicht möglich wäre, im Jahre 1983 diese Position noch auszunützen. Zum Vorschlag von Herrn Gadient hat die Komission nicht Stellung nehmen können. Ich wäre dankbar, wenn sich der Rat mit der formellen Frage noch beschäftigen und dann die Frage des Rückkommens entscheiden würde, d. h. ob im Artikel 2 etwas Neues aufzunehmen sei. Präsident: Wenn ich mich dazu äussern darf, so möchte ich sagen, dass mir der Antrag von Herrn Gadient im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens möglich scheint; dies auch deshalb, weil der zeitliche Engpass zwischen der Bekanntgabe der Kommissionsbeschlüsse an die Adresse von Herrn Gadient und der Behandlung des Geschäftes hier im Rat es nicht zuliess, die Anträge noch in schriftlicher Form zu unterbreiten. Ich meinte als«, dass wir darüber abstimmen sollten, ob dieser Kredit, über dessen Höhe man sich nachher noch unterhalten müsste, in Artikel 2 unterzubringen ist. Will sich jemand dazu äussern? Hänsenberger, Berichterstatter: Ich bin nicht Fachmann in Buchhaltung, möchte aber die Frage aufwerfen: Ist es dann
Renforcement de l'économie. Mesures12815 mars 1983 Art. 6 Antrag der Kommission ... 870,7 Millionen ... . . . 394,9 Millionen Art. 6 Proposition de la commission ... à 870,7 millions ... à 394,9 millions Hänsenberger, Berichterstatter: Bei Artikel 6 auf Seite 5 haben wir wieder eine materiell bedeutsame Differenz: Die Kommission hat den Antrag, wie er auf der Fahne als Min- derheitsantrag Bremi gedruckt ist, übernommen und schlägt dem Rat vor, 5 Millionen zusätzlich aufzustocken für die beschleunigte Anschaffung des Zugfunks. Die weiteren 50,6 Millionen Franken, die der Nationalrat hier beifügte, hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat hat sich bereits in der Debatte der ersten Sessionswoche mit der Anschaffung von 50 Einheitswagen IV für die SBB befasst und hat einen entsprechenden Antrag von Herrn Belser mit 18 zu 9 Stimmen abgelehnt. Im Nationalrat ist dieser Antrag in der Form gestellt worden, dass nun der Restbuchwert von 50,6 Millionen Franken der Einheitswagen III zulasten dieses Wirtschaftsförderungs- programmes abzuschreiben sei. Damit würde den SBB ermöglicht, 50 Einheitswagen IV anzuschaffen. Die Kommis- sion ist vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr orien- tiert worden, dass ein solcher Auftrag erst in zwei Jahren ausgeführt werden könnte, da bis dahin die Waggonindu- strie mit einem 100-Wagen-Auftrag der SBB beschäftigt sei. In zwei Jahren könnte dann eine eventuell entstehende Lücke zwischen diesen Aufträgen und denjenigen für die S-Bahn vermieden werden. Die Kommission war mehrheitlich der Meinung, dass in das vorliegende Programm kein Auftrag aufzunehmen sei, der erst in zwei Jahren ausgeführt werden kann: Die hier im Rat früher geäusserten Bedenken, eine nötige Verkleinerung der Produktionsanlagen der Schweizerischen Waggonindu- strie würde gefährlich verzögert, sind in der Kommission erneut laut geworden. Die Annahme im Nationalrat mit 85 zu 78 Stimmen fiel auch nicht gerade eindrücklich aus. In Ihrer Kommission erwuchs der Zurverfügungstellung von 5 Millionen Franken für die beschleunigte Anschaffung des Zugfunkes dagegen keine Opposition. Das wird rasch beschäftigungswirksam und erleichtert - das darf man hier auch sagen - den Dienst des SBB-Personals. Ich schlage Ihnen deshalb im Namen der Kommissions- mehrheit vor, die Position in Artikel 6 auf 870,7 Millionen Franken respektive 394,9 Millionen Franken zu erhöhen. Die Kommission empfiehlt diesen Antrag mit dem Zugfunk (aber ohne die 50,6 Millionen Franken) zur Annahme. Belser: Ich beantrage Ihnen, dem Beschluss des National- rates zu folgen. Er deckt sich, was diese Waggonbeschaf- fung anbetrifft, mit meinem damaligen Antrag in unserem Rat. Man kann in bezug auf Beschäftigungsprogramme unterschiedlicher Auffassung sein, aber bei ihrer Ausgestal- tung sollte man nicht von einigen grundsätzlichen Überle- gungen abgehen. Man hat immer gesagt, dass dieses Beschäftigungsprogramm speziell auf die Uhrenregionen sowie auf die Metall- und Maschinenindustrie ausgerichtet sei. Die Zukunftsaussichten sind in diesen Bereichen trotz des «Morgenrots», das einige Leute sehen, nicht gut. Man redet viel von Strukturbereinigung: Auch der Kommis- sionspräsident hat angeführt, dass es bei der Waggonindu- strie in erster Linie darum gehe. Ich möchte dazu folgendes sagen: Der heutige Entscheid - ob wir diese Waggons beschaffen oder die SBB beauftragen wollen, diese Wag- gons zu beschaffen - wird kurz- und mittelfristig beschäfti- gungswirksam. Er ist einzig und allein eine Frage der Orga- nisation, wie man diese Beschäftigungen abwickelt. In die- sem Bereich sind ja nicht viele Auftraggeber. Die Zusatzbe- schaffungen bringen eine dringend gewünschte und benö- tigte Kontinuität in der Auslastung dieser Industrie. Diese ist wichtig, damit die eingeleiteten Anpassungen, Redimen- sionierungen - wie es so schön heisst -, ohne abrupten Personalabbau weitergehen können. Vor anderthalb Jahren wurden Entlassungen vorgenommen. Es wird heute in die- ser Industrie kurz gearbeitet. Man sieht also nicht erst jetzt, dass die Beschäftigung «ein wenig abflaut», wie das vorher beim anderen Kredit ausgeführt wurde; sie ist bereits recht reduziert. Auch die vorzeitige Pensionierung wurde zwangsweise bereits vorweggenommen. Der heute schon massiv reduzierte Produktionsapparat muss mit einigen Anpassungen erhalten werden! Die Industrie weiss aus ihrem engen Kontakt mit den SBB, dass bei der Beschaffung der Wagen für die S-Bahn Verzö- gerungen eintreten. Aus diesem Grund ist ihr besonders gedient, wenn sie etwas länger beschäftigt ist und diese Kontinuität erhalten werden kann. Ich bitte Sie auch aufgrund einer gewissen Solidarität mit besonders betroffenen Regionen, diesem Antrag zuzustim- men. Kündig: In diesem Programm versuchen wir, Wirtschaftsför- derungsmassnahmen auszulösen, die kurzfristig wirksam sein sollen. Wir versuchen also, Aufträge zu erteilen in Bereichen, wo es an solchen mangelt. Wie uns heute Herr Direktor Bürki glaubhaft nachweisen konnte, ist die Situation in diesem Industriebereich so, dass dieser Normalauftrag von 100 Waggons die Beschäftigung für die nächsten zwei Jahre sicherstellen wird. Ob in zwei Jahren der Anschlussauftrag für die S-Bahn kommen wird, ist heute noch nicht genau abzuschätzen. Es wird aber eine Studie über die Kapazität dieser Unternehmungen gesamt- haft, auch im Interesse der Erhaltung der Produktion für die Zukunft, zurzeit angestellt. Nachdem wir feststellen können, dass die heute laufenden Aufträge für die nächsten zwei Jahre eine Deckung beinhalten, wäre es nicht richtig, wenn wir diese im jetzigen Zeitpunkt mit 50 Waggons zusätzlich aufstockten. Vielmehr wird es Aufgabe der Budgetberatung des nächsten Jahres sein, im Zusammenhang mit der Tätig- keit, der Auslastung der SBB usw. zu prüfen, ob ein Zusatz- auftrag vorgezogen oder beschleunigt erteilt werden soll. Ich möchte Ihnen deshalb unter Hinweis auf die Zielvorstel- lungen dieser Vorlage - nämlich Steigerung der Beschäfti- gung in der Wirtschaft und damit Stärkung der Wirtschaft - empfehlen, den Antrag von Herrn Belser abzulehnen und den Zugfunk von 5 Millionen Franken, wie er von der Kom- mission vorgeschlagen wird, aufzunehmen, wobei man sich auch dort die Frage des Zeitpunktes stellen könnte. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 25 Stimmen Für den Antrag Belser 8 Stimmen Art. 7a, 7b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Hänsenberger, Berichterstatter: Bei den beiden letzten Differenzen, nämlich Aufnahme der beiden neuen Artikel, schlägt die Kommission Zustimmung im Sinne des National- rates vor. In Artikel 7a wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die vorgezogenen Ausgaben in den kommenden Budgets zu Entlastungen führen sollen, wenn die Beschäftigungs- lage dies zulässt. Artikel 7b beschränkt die Dauer der Verpflichtungskredite auf die Jahre bis 1985 und verpflichtet den Bundesrat, über die beschäftigungsmässigen Auswirkungen zu berichten. Hoffen wir, dass diese Berichte positiv sein können. Ich schlage Ihnen vor, den beiden Anträgen des National- rates zuzustimmen. Angenommen - Adopté
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen Renforcement de l'économie. Mesures In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.003 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.03.1983 - 18:15 Date Data Seite 124-129 Page Pagina Ref. No 20 011 422 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.