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CH_VB_001Ch Vb06.10.1982Originalquelle öffnen →
Interpellation urgente Letsch 514 6 octobre 1982 grosser Mehrheit überwiesen worden ist. Das Postulat ersuchte den Bundesrat unter anderem, «ohne Verzug in Verbindung mit den Kantonsregierungen Möglichkeiten zur Lockerung allzu starrer Automatismen zu prüfen (z. B. für die Anpassung von Subventionen und Löhnen)». Seither ist ein Jahr verflossen, ohne dass Konsultationen bezüglich Lockerung der Lohnautomatismen im öffentlichen Bereich erfolgt wären. Gleichzeitig hat sich die wirtschaftliche Land- schaft verdüstert und erweisen sich flexiblere Lösungen mehr und mehr als überfällig. Es scheint, dass im Bundes- haus parlamentarische Vorstösse weniger nach sachlicher und zeitlicher Dringlichkeit als vielmehr nach politischer Opportunität beurteilt bzw. behandelt werden. Ich frage deshalb den Bundesrat an:
Hält er es aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungs- tendenzen und Zukunftsperspektiven nicht für dringend, die im Postulat aufgeworfenen Probleme nun wirklich «ohne Verzug» anzugehen, und wann gedenkt er erste Ergebnisse seiner Konsultationen und Abklärungen bekanntzugeben?
Wäre es nicht an der Zeit, dass der Bundesrat im bun- deseigenen Bereich ein Zeichen setzt und im Rahmen einer generell flexibleren Lösung mindestens den halbjährlichen automatischen Teuerungsausgleich überdenkt bzw. bei Ablauf des geltenden Bundesbeschlusses eine Neurege- lung in Aussicht nimmt? Texte de l'interpellation du 20 septembre 1982 A la session de juin 1981, j'avais déposé un postulat relatif à l'automatisme de l'indexation, postulat que, au cours de la session d'automne la même année, le Conseil fédéral avait accepté, et que le Conseil des Etats, à une forte majorité, avait adopté puis transmis pour étude. Cette intervention invitait notamment le gouvernement fédéral à «examiner sans tarder, avec les gouvernements cantonaux, la possibi- lité d'assouplir les automatismes trop rigides (par exemple lorsqu'il s'agit d'adapter des subventions ou des salaires à l'évolution de l'indice du coût de la vie)»; une année s'est écoulée depuis lors, sans qu'aient eu lieu des consultations relatives à la possibilité d'assouplir ces automatismes en matière de salaire dans le secteur public. Simultanément, la situation économique s'est dégradée; il s'avère donc haute- ment nécessaire de trouver des solutions moins schémati- ques. Il semble qu'au Palais fédéral, les interventions parle- mentaires soient considérées davantage en fonction de leur opportunité politique que compte tenu de leur urgence ou du caractère d'actualité du sujet traité. C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
N'estime-t-il pas, en se fondant sur les tendances de révolution économique et sur les perspectives d'avenir, qu'il est urgent de s'attaquer résolument désormais aux problèmes évoqués dans mon postulat? Quand compte-t-il faire connaître les premiers résultats de ses recherches et consultations?'
Ne serait-il pas temps que le gouvernement donne le signal, dans le secteur qui dépend de la Confédération, et qu'il réétudie pour le moins, dans le cadre d'une solution d'ensemble plus souple, le problème de la compensation semestrielle automatique du renchérissement, ou qu'il envi- sage, en tout cas, de revoir l'arrêté fédéral en vigueur, lors- que cet acte législatif arrivera à son terme? Letsch: Morgen ist es genau ein Jahr her, seit der Stände- rat nach einlässlicher Diskussion mit 30 zu 10 Stimmen mein Postulat vom 9. Juni 1981 überwiesen hat. Dieses lud den Bundesrat ein, ohne Verzug - ausdrücklich: ohne Ver- zug - verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den zahlreichen Index-Automatismen zu prüfen. Nachdem seit- her - trotz Rückfragen - nichts geschehen ist, möchte ich mit der heutigen Interpellation zwar nicht die ganze Index- problematik erneut aufrollen - das geschah ja vor einem Jahr, und das Postulat bleibt pendent - aber mich auf drei Hinweise zur Dringlichkeit, und zwar zur Dringlichkeit eines Aspektes, der Lockerung der starren Indexbindungen in der staatlichen Lohnpolitik beschränken. Zunächst zur Dringlichkeit im bundeseigenen Bereich. Als eine Minderheit unseres Rates bei der letzten Neuregelung der Teuerungszulagen für das Bundespersonal im Jahre 1980 eine Türe offenlassen wollte, um bei besonderen Ver- hältnissen vom vollen Teuerungsausgleich abweichen zu können, also flexibel zu sein, äusserte sich unsere Kollegin, Frau Lieberherr, nach «Bulletin», wie folgt: «Ich bin auch immer dafür, dass man die Türe offenhält, den Weg nicht verbaut; aber auch hier: wenn es Ihnen mit der Sozialpart- nerschaft ernst ist,... dann dürfen Sie derartige Türen nur zusammen mit den Sozialpartnern öffnen.» Man hätte also - das war der berechtigte Einwand von Frau Lieberherr - über eine solche Neuregelung rechtzeitig reden müssen. Es war gerade der Wunsch, diesem Anliegen im Hinblick auf die nächste Vorlage Rechnung zu tragen, der seinerzeit mein Postulat ausgelöst hatte. Wie Sie wissen, läuft die gel- tende Ordnung im Jahre 1984 ab. Die Botschaft über die Neuregelung wird deshalb den eidgenössischen Räten im Jahre 1983 zugeleitet werden. Verhandlungen mit den Per- sonalverbänden und (weil sich dieselbe Problematik in den Kantonen stellt) koordinierende Gespräche mit den kanto- nalen Regierungen brauchen aber erfahrungsgemäss Zeit. Ein weiteres Zuwarten ist nicht zu verantworten, wenn wir uns nächstes Jahr nicht wieder sagen lassen wollen: Es ist jetzt zu spät; führt zuerst Konsultationen. Diese Konsulta- tionen zu führen - eben ohne Verzug zu führen -, wäre natürlich schon bisher Sache des Finanzdepartementes gewesen. Der zweite Hinweis zur Dringlichkeit betrifft die Signalwir- kungen, die vom Verhalten der Bundesbehörden ausgehen. Die Haltung des Bundes in Lohnfragen hat solche Signalwir- kungen nicht nur für die Kantone, sondern auch für die Pri- vatwirtschaft. Verhandlungen über kantonale Regelungen, über Gesamtarbeitsverträge oder über einzelbetriebliche Lohnanpassungen, finden indessen nicht nur im Zeitpunkt statt, da der Bund für sein Personal legiferieren muss, son- dern jedes Jahr, einmal hier, einmal dort. Auch in den näch- sten Wochen und Monaten stellt sich mancherorts diese Frage. Solange der Bund kein Zeichen setzt - und sei es auch bloss in Form einer Absichtserklärung des Bundesra- tes -, wird in manchen Verhandlungen die heute geltende Bundesregelung als Massstab, als angebliches Vorbild, die- nen. Wer denselben starren Index-Automatismus kennt wie der Bund, der wird diesen zu erhalten suchen. Wer umge- kehrt heute keinen Rechtsanspruch auf vollen halbjährli- chen Ausgleich hat - und das ist das Gros der Arbeitneh- mer in der Privatwirtschaft -, wird dem Schrittmacher Bund nacheifern und unter Berufung darauf entsprechende For- derungen stellen. Je früher also der Bundesrat zu erkennen gibt, dass es auch ihm mit flexibleren Lösungen ernst ist, desto grosser wird die Chance, dass gesamtwirtschaftlich positive Signalwirkungen ausgelöst werden, und solche sind heute dringender denn je. Damit komme ich zum dritten, einem grundsätzlichen Hin- weis. Weder das seinerzeitige Postulat noch die heutige Interpellation stehen in einem direkten Zusammenhang mit den inzwischen aktuell gewordenen Indexverzerrungen. Ich äussere mich zu diesem Problem nicht. Die Frage vollauto- matischer oder flexibler Anpassungen hat sich schon vor- her gestellt und wird sich nach der neuen Berechnungsme- thode in Zukunft genau gleich wieder stellen. Für mich ist der Streit um die Berechnungsmethode nicht unbedeutend, aber eher ein Nebenkriegsschauplatz. Immerhin dürfte er bewirken - und das wäre schon viel -, dass dem Index etwas von seiner «magischen Kraft» genommen wird. Mein entscheidendes Anliegen aber geht dahin, dass der Staat und einzelne vermeintlich fortschrittliche Branchen der Pri- vatwirtschaft den durch die zahlreichen starren Index-Auto- matismen gepflasterten Weg in die wirtschafts- und sozial- politische Sackgasse rechtzeitig verlassen. Sie sollten auf den Weg einschwenken, den beispielsweise das Friedens- abkommen in der schweizerischen Maschinenindustrie vor- zeichnet, und dieser Weg heisst ganz klar: Teuerungsaus-
Oktober 1982 515Kartellgesetz. Revision gleich ja, aber unter Berücksichtigung der volkswirtschaftli- chen und betrieblichen Möglichkeiten und Grenzen sowie der sozialen Notwendigkeit. Es ist glatte Demagogie, wenn man den Verfechtern flexibler Lösungen vorwirft, sie wollten den Teuerungsausgleich schlechthin abschaffen. Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass Flexibilität dort, wo wir darüber verfügen, von den Sozialpartnern verstan- den und verantwortungsbewusst gehandhabt wird, dass sie keine soziale Demontage bewirkt. Vielmehr hat sie vielen Betrieben das Durchhal'ten erleichtert. Demgegenüber wis- sen wir, dass allzu starre Indexbindungen die wirtschaftli- chen Schwierigkeiten verstärken. Je umfassender sie gel- ten, um so verheerender sind die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen. Diese Erfahrung hat beispielsweise die EG-Kommission schon im Frühjahr 1981 bewegen, ihren Mitgliedstaaten flexiblere Lösungen zu empfehlen. Inzwischen versuchen Länder wie Holland, Italien, Dänemark und sogar Frank- reich, Indexklauseln aus Tarifverträgen zu eliminieren, und zwar ausdrücklich als Mittel einer wirkungsvollen Stabilisie- rungspolitik. Es darf in diesem Zusammenhang auch an die wiederholten Appelle des Präsidenten unserer Notenbank, Herrn Dr. Leutwiler, erinnert werden. Zusammenfassend hoffe ich, dass der Bundesrat aus sei- nem diesbezüglichen «Schlaf des Gerechten» erwacht und durch klare Beantwortung meiner Fragen das notwendige Signal setzt. Bundespräsident Honegger: Herr Ständerat Letsch bezieht sich in seiner Interpellation auf sein in der Herbstsession 1981 vom Ständerat überwiesenes Postulat. Er erkundigt sich einerseits nach dem Stand der darin geforderten Kon- sultationen und Abklärungen. Andererseits wirft er die Frage auf, ob es nicht an der Zeit wäre, im bundeseigenen Bereich ein Zeichen zu setzen und im Rahmen einer gene- rell flexibleren Lösung mindestens den halbjährlichen auto- matischen Teuerungsausgleich zu überdenken. Der Bundesrat ist sich der Problematik und Gefahren des Index-Automatismus bei Subventionen und Löhnen, insbe- sondere seiner inflationsfördernden Wirkung, bewusst. Er ist schon seit einiger Zeit bemüht, starre Indexbindungen zu lockern oder nach Möglichkeit auszuschalten. Dadurch sollen die erwünschte finanzpolitische Flexibilität zurückge- wonnen und die negativen wirtschaftlichen Einflüsse allzu schematischer Lohn- und Subventionsanpassungen besei- tigt werden. Teilerfolge dieser Bemühungen liegen vor. So wurde dem Parlament nach Konsultation und im Einverneh- men mit den Kantonsregierungen im Rahmen der ersten Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen eine Reihe von Vorschlägen unterbrei- tet, die zum Abbau von Automatismen, im Bereich der Transferausgaben führen werden. Es sei in diesem Zusam- menhang etwa auf den vorgesehenen Verzicht auf die teue- rungsindexierten Betriebs- und Ausbildungsbeiträge im Straf- und Massnahmenvollzug, bei Turnen und Sport sowie im Gesundheitswesen hingewiesen. Zum Teil in die gleiche Richtung dürften die gegenwärtig in Bearbeitung stehenden weiteren Massnahmen zur Aufgabenneuverteilung sowie die sich in Prüfung befindenden Vorschläge für ein Anschlussprogramm zur Ablösung der linearen Beitrags- kürzung zielen. Gespräche im Rahmen der Volkswirt- schafts- und Finanzdirektorenkonferenzen haben gezeigt, dass auch die Kantonsregierungen mit der Problematik der Index-Automatismen konfrontiert und gewillt sind, nach ver- tretbaren Lösungen zu deren Lockerung zu suchen. Auf Bundesebene muss bei der Suche nach Lösungen - wie das der Interpellant meines Erachtens zu Recht aus- führt - vorab beim Teuerungsausgleich für das Bundesper- sonal begonnen werden. So wird gegenwärtig erwogen, diesen jährlich nur noch einmal - statt wie heute zweimal - zu gewähren. Der Bundesrat wird sich im Rahmen des bevorstehenden Finanzplanberichtes für die Jahre 1984 bis 1986 und des dort darzulegenden Sanierungskonzeptes noch näher dazu äussern. Er wird im Laufe des nächsten Jahres die notwendigen Gespräche mit den Personalver- bänden führen und noch vor Ende 1983 den eidgenössi- schen Räten eine Vorlage über die Neuregelung des Teue- rungsausgleichs ab 1985 unterbreiten. Vizepräsident Weber: Ich frage den Interpellanten an, ob er sich von der erhaltenen Antwort befriedigt erklären kann. Letsch: Ich danke Herrn Bundespräsident Honegger. Ich bin teilweise befriedigt, verzichte aber darauf, Diskussion zu beantragen. #ST# 81.031 Kartellgesetz. Revision Loi sur les cartels. Révision Botschaft und Gesetzentwurf vom 13. Mai 1981 (BBI II, 1293) Message et projet de loi du 13 mai 1981 (FF II, 1244) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Muheim, Berichterstatter: Im Namen der Kommission bean- trage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage. Ich versuche in meinem Eintretensvotum, Ihnen das recht schwierige Pro- blem etwas näherzubringen, um damit die Möglichkeit zu geben und die Voraussetzung zu schaffen, eine politische Würdigung der Anträge der Kommission und generell der Anträge des Bundesrates vorzunehmen. Die Eintretensdebatte besteht selbstverständlich nicht nur aus meinem Votum, sondern wird zweifelsohne durch Aus- führungen verschiedener Kollegen und Kolleginnen ergänzt. Es ist auszugehen von der Tatsache, dass die Kartellge- setzvorlage von der Sache her recht schwierig zu verstehen ist. Auch für den Juristen ist das Kartellrecht keine einfache Aufgabe. Es ist nicht unser «tägliches Brot». Es kommt dazu, dass im politischen Vorfeld der Verhandlungen eine Reihe von Kritiken, vor allem an der Arbeit unserer Kommis- sion und an unseren Anträgen, vorgetragen wurden. Wir wollen sie heute in aller Sachlichkeit würdigen und sie direkt und indirekt irgendwie zu beantworten versuchen. Es sind - auch aus Fachkreisen - wertvolle Verlautbarun- gen erfolgt und Monographien erschienen, die, wenn auch nicht direkt im Zusammenhang mit dieser Gesetzesvorlage, sondern ganz allgemein über das Kartellrecht und über die Bedeutung des Wettbewerbes, uns sehr interessierten. Dies alles zeigt, dass wir eine Materie behandeln, die kei- neswegs zweitrangig ist. Die Aufgabe Ihres Kommissionspräsidenten besteht nicht darin, Ihnen die zum Teil hochwissenschaftlichen Darlegun- gen in der Botschaft zu wiederholen. Ich mache es dagegen zu meiner Aufgabe, dieses Sachgeschäft so zu präsentie- ren, dass wir alle es in unserer Sprache zu verstehen ver- mögen. Ich tue dies in zwei Hauptabschnitten:
nehme ich Stellung zur Frage: Totalrevision des Kartell- gesetzes oder Teilrevision?
nehme ich Stellung zu einer Reihe grundsätzlicher Fra- gen mit politischer Dimension. In der Detailberatung werden wir eine Reihe dieser Problembereiche wiedererkennen. Nun zum ersten Kapitel: Total- oder Partialrevision? Sie wis- sen, der Bundesrat legt ein neu überarbeitetes Gesetz vor. Ihre Kommission war darüber keineswegs glücklich; denn ein neues Gesetz, dem - von aussen gesehen - zunächst einmal doppelt so viele Artikel eingegliedert werden, zeugt
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Dringliche Interpellation Letsch Index-Automatismen Interpellation urgente Letsch Automatisme de l'indexation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.478 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1982 - 08:00 Date Data Seite 513-515 Page Pagina Ref. No 20 010 965 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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