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CH_VB_001Ch Vb21.09.1982Originalquelle öffnen →
Postulat Guntern 408 21 septembre 1982 sungsmässig und nach Gesetz zukommen, auch frei aus- üben können, ohne allzusehr durch sogenannte Sach- zwänge, durch bereits getroffene Vorarbeiten, durch ver- strichene Zeit oder durch Dringlichkeit usw. in seinen, dem Parlament zustehenden Entscheiden allzu stark gehindert zu werden. Das Parlament soll innerhalb der ihm zustehen- den Finanzkompetenzen tatsächlich noch frei entscheiden können. Die Fragen, die in diesem Postulat aufgeworfen werden, sind ja wohl so alt wie die Gewaltentrennung über- haupt. Aber vielleicht gibt es doch hier und jetzt noch Ver- besserungsmöglichkeiten. Dem Wortlaut nach richtet sich das Postulat an den Bun- desrat, aber eigentlich auch direkt an unseren Rat selber. Wir Ständeräte müssen prüfen, ob ein Vorverfahren bei Bauvorhaben möglich wäre; unser Geschäftsverkehrsge- setz, unsere Ratsordnung müssten vielleicht ergänzt wer- den. Wäre es denkbar, dass in einem Vorverfahren die Ge- schäftsprüfungskommission oder die Finanzdelegation unseres Rates zu solchen grundsätzlichen Fragen bei Bau- vorhaben vorab Stellung nimmt? Bindet dann dieser Vorent- scheid unseren Rat? Wäre es nicht, auch wenn er nicht bin- dend wäre, wenigstens eine Beruhigung, wenn die Finanz- kommission oder wenn die Geschäftsprüfungskommission gefunden hätte, eine Ausführung in Etappen sei unnötig oder wenn sie angeordnet hätte, der Kostenrahmen sei zu straffen und mit vermindertem Budget eine zweckmässige Lösung anzustreben? Es ist mir klar, dass eine solche Vor- prüfung nur möglich und nur sinnvoll ist, wenn eine ver- trauensvolle Zusammenarbeit mit der Verwaltung besteht. Es geht ja nicht darum, Vorhaben zu verhindern, die nötig sind oder sie auch nur zu verzögern, sondern darum, den Rat seine Kompetenzen auch richtig ausüben zu lassen, so dass nicht aus Zeitdruck oder weil schon zuviel in ein Pro- jekt investiert worden ist oder aus anderen Gründen eine Zustimmung für den Rat unumgänglich ist. Es ist ein ungu- tes Gefühl, das wohl nicht nur ich heute bei solchen Vorla- gen habe. Die Frage stellt sich bei Bauten aus allen Departementen des Bundes. Sie wurde mir besonders deutlich bei einer Vorlage des Volkswirtschaftsdepartementes. Sie ist aber sicher auch beim Departement der auswärtigen Angelegen- heiten aktuell und auch beim Militärdepartement. Der Natio- nalrat seinerseits hat eine Gruppe Bauen eingesetzt und verlangte kürzlich über seine Geschäftsprüfungskommis- sion vom Bundesrat vermehrte Einflussmöglichkeiten bei Bundesbauten in einem frühen Stadium, sei es, dass die Vorlage vom betreffenden Departement dem Bundesrat vorgelegt werden muss und damit auch in einem frühen Stadium bereits ein politisches Gremium zum Kostenrah- men und zu ähnlichen Fragen Stellung nimmt, oder dass die Organe des Nationalrates die Vorprüfung übernehmen, die zwar den Rat nicht binden würde, aber einiges Unbehagen verhindern könnte. Ich wäre dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie die aufgewor- fene Frage prüfen und uns entsprechend berichten würden. Sollte der Bundesrat das Postulat ablehnen, so möchte ich doch den Rat ersuchen, selber zu prüfen, ob nicht im Inter- esse unseres Rates etwas in dieser Richtung vorgekehrt werden sollte. Überwiesen - Transmis #ST# 82.452 Postulat Guntern Sanierung der Bundesfinanzen Assainissement des finances fédérales Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1982 Die hängigen Vorlagen zur Sanierung der Bundesfinanzen belasten in einem gewissen Umfang die Kantone. Dieser Umstand führt dazu, dass im Verhältnis Bund-Kantone Unsicherheiten und Spannungen auftreten können. Dies wiegt um so schwerer, als eine Gesamtschau über die künf- tigen Belastungen und Entlastungen der Kantone im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung, dem Spar- und Anschlussprogramm, der Schwerverkehrsabgabe, der Autobahnvignette und der Vorlage über die Verwendung der Treibstoffzolleinnahmen fehlt. Der Bundesrat wird daher ersucht, in einem Bericht darzu- legen in welcher Weise die Kantone an die Sanierung der Bundesfinanzen mitzutragen haben. Texte du postulat du 23 juin 1982 Les projets en cours, d'assainissement des finances fédé- rales, imposent, dans une certaine mesure, des charges aux cantons. De ce fait, une insécurité ainsi que des ten- sions peuvent surgir dans les rapports entre la Confédéra- tion et les cantons. Cela est d'autant plus gênant que l'on n'a aucune vue d'ensemble sur les charges et allégements auxquels les cantons doivent s'attendre dans les domaines de la répartition des tâches, du premier et du second pro- gramme d'économies, de la taxe sur les poids lourds, de la vignette autoroutière ainsi que de l'utilisation des recettes provenant des droits de douane sur les carburants. C'est pourquoi le Conseil fédéral est prié d'exposer dans un rapport la manière dont les cantons devront participer à l'assainissement des finances fédérales. Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Cavelty, Dobler, Egli, Genoud, Meier, Schmid, Stucki, Ulrich (9) Guntern: Angesichts der vorgerückten Zeit werde ich mein Referat möglichst kurz halten. Ich habe ein Postulat am 23. Juni 1982 eingereicht, das im wesentlichen den Bundes- rat ersucht, einen Bericht über die Beteiligung der Kantone an der Sanierung der Bundesfinanzen abzugeben. Ich gehe davon aus, dass die Kantone bereit sind, bei der Sanierung des Bundeshaushaltes mitzuhelfen. Sie haben das bereits teilweise unter Beweis gestellt, als sie in den siebziger Jah- ren an den zweimaligen notrechtlichen Kürzungen der Kan- tonsanteile Einbussen in Kauf nehmen müssten, dann durch die Änderung der Subventionsgesetze im Jahre 1978 und durch das Sparpaket 1980 mit der Streichung der Kan- tonsanteile an den Alkohol- und Stempelabgaben, und durch Subventionskürzungen. Die Kantone wissen auch, dass die weiteren hängigen Vor- lagen zur Sanierung der Bundesfinanzen sie erneut bela- sten werden, aber sie wissen nicht wann, und sie wissen auch nicht wie stark. Darf ich kurz die verschiedenen Vorlagen, die gegenwärtig hängig sind, beleuchten: Erstens haben Sie die Aufgaben- teilung, die im Mittelpunkt der Flurbereinigung steht. Die Kantone haben sich bereit erklärt, eine Mehrbelastung von 200 Millionen Franken in Kauf zu nehmen; allerdings bedingt in Kauf zu nehmen, sie erwarten daraus eine staats- politische Aufwertung der Kantone. Ob dies tatsächlich ein- treffen wird, ist heute in Frage gestellt. Es kommt darauf an, was die Räte daraus machen werden. Befürchtungen gibt es auch in bezug auf das zweite Massnahmenpaket, vor allem weil dieses zweite Paket einseitig auf die Landwirt- schaft ausgerichtet ist und daher den Widerstand der finanzschwachen und der Landwirtschaftskantone hervor- ruft. Zweitens haben wir die Kantonsanteile an Alkohol- und Stempelabgaben: Sie kennen die gegenwärtige Situation. Wenn Sie die Botschaft über die Aufgabenteilung nachle- sen, werden Sie feststellen, dass der Bundesrat die Aufhe- bung der Kantonsanteile am Reingewinn der Alkoholverwal- tung und am Reinertrag der Stempelsteuer verlangt, mit Ausnahme des Alkoholzehntels. Diese Aufhebung gehört zum Sanierungskonzept des Bundeshaushaltes; die Zu- stimmung der Kantone zu dieser dauerhaften Streichung steht allerdings noch aus. Drittens haben wir das Sparanschlussprogramm; das Spar- programm 1980 hat Subventionskürzungen von 360 Millio-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Guntern Sanierung der Bundesfinanzen Postulat Guntern Assainissement des finances fédérales In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.452 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.09.1982 - 08:00 Date Data Seite 408-409 Page Pagina Ref. No 20 010 929 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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