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CH_VB_001Ch Vb20.03.1984Originalquelle öffnen →
Motion Müller-Argovie28020 mars 1984 zweitens eine stärkere Kontrolle der Kommissionen in bezug auf die Erledigung ihrer Arbeit (vgl. unten 3). 2. Das parlamentarische Verfahren in fast allen demokrati- schen Staaten sieht vor, daiss aus Praktikabilitätsgründen ein grosser Teil der Arbeit vcn den Kommissionen geleistet wird. Nach Artikel 11 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 obliegt die Vorberatung der (aller) Ratsge- schäfte den ständigen und nichtständigen Kommissionen (und Fraktionen). An dieserr Grundsatz wird auch bei der geplanten Revision des GVGi nichts geändert (vgl. Bericht der Kommission Parlamentsreform, BB11982 l, S. 1143). Die Aufgaben der Kommissionen sind im GVG (z. B. in Art. 11ter) und im Geschäftsreglement des Nationalrates vom 4. Okto- ber 1974 (Art. 18 ff.) geregelt. Im Gegensatz zum Beispiel zum englischen Unterhaus, wo das Plenum für gewisse Geschäfte eine Kommission bilden kann, sehen die gesetzli- chen Grundlagen keine direkte Erledigung von Geschäften durch das Ratsplenum vor. Bei Änderung dieser Praxis müssten also auch das GVG und das GRN angepasst werden. Die Studienkommission Zuki nft des Parlamentes hat sich in ihrem Schlussbericht vom 28. Juni 1978 (S. 39 ff.) mit der Frage der rationellen Erledigung von Geschäften befasst. Sie kommt jedoch im Gegensatz zum Motionär zum Schluss, dass eher das Plenum als die Kommissionen zu entlasten sei. Eine Rationalisierung der Kommissionsarbeit sieht sie vor allem in der besseren Organisation (z. B. Erledi- gung unbestrittener Geschäfte im Zirkulationsverfahren, vgl. Schlussbericht S. 116) und der zeitlichen Straffung der Kommissionsarbeit (z. B. Kommissionssessionen, vgl. Schlussberichts. 114 ff.). Das Büro teilt diese Ansicht und lehnt diesen Teil des Vorstosses ab. Bei der heutigen Überbelastung des Ratsple- nums ist eine Behandlung von Vorlagen ohne jegliche Vor- bereitung nicht möglich. Zudem ist es in vielen Fällen äus- serst schwierig, schon bei der Anmeldung von Vorlagen durch den Bundesrat und von weiteren Ratsgeschäften fest- zustellen, ob es sich um ein unbestrittenes Geschäft handelt oder nicht (vgl. z. B. die Futtsrmittelinitiative). 3. Die Studienkommission Zukunft des Parlamentes äussert sich in ihrem Schlussbericht nicht zu der vom Motionär angestrebten Kontrolle über die Kommissionsarbeit. Auch das Geschäftsreglement gibt keine genauen Anweisungen. In Artikel 18 Absatz 3 (Art. '8 Abs. 1 GRS) wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Kommissionen auf eine beför- derliche Erledigung ihrer Arbeit zu achten haben. Eine Frist ist jedoch nicht vorgesehen. Auch im Bericht der Kommis- sion für die Parlamentsreforrti wird lediglich vorgeschlagen, die vom Motionär angesprochene Terminierung der Kom- missionsarbeit für die Vorbe-atung von parlamentarischen Initiativen vorzusehen (Bericht, BBI l, 1982, S. 1138). Ob aber eine solche auch generell für die Vorberatung von Ratsge- schäften praktikabel ist, scheint bei der Verschiedenartigkeit dieser Geschäfte fraglich zu sein. Das Büro stellt sich auch di« Frage, ob eine Kontrolle der Kommissionsarbeit vom Rat eiusgeführt werden soll. Für die Bestellung von Kommissionen und die Zuweisung von Geschäften an Kommissionen sowie für ratseigene Angele- genheiten ist das Büro zuständig. Das vom Motionär ange- strebte Ziel könnte durch ei'ne strikte Handhabung von Arti- kel 18 Absatz 3 des Réglementes (ggf. mittels Aufstellung von Grundsätzen) oder eventuell durch eine Präzisierung im Ratsreglement erreicht werden. Das Büro begrüsst eine Prüfung dieses zweiten VorsDhlages. Schriftlicher Antrag des Büros Proposition écrite du Bureau Das Büro beantragt dem Rat:
Ablehnung des 1. Absatzes der Motion (Behandlung von Ratsgeschäften ohne Kommissionsberatung);
Umwandlung des 2. Absatzes der Motion (Terminierung der Kommissionsarbeit und Entzug des Auftrages) in ein Postulat. Müller-Aargau: Ein weiterer Vorstoss betrifft ebenfalls die Qualität der Arbeit des Parlamentes, vor allem aber die Beziehung Parlament-Öffentlichkeit. Ich beantrage, das Geschäftsreglement in dem Sinne zu ändern, dass Ratsgeschäfte durch Beschluss des Rates auch ohne Überweisung an eine Kommission behandelt werden können. Das ist heute durch Artikel 26 des Geschäftsreglementes nicht gestattet. Zudem beantrage ich, dass man einen Auftrag, der an die Kommission ergangen ist, wieder in den Rat zurückholen kann, da ich der Meinung bin, dass eine Kommission in ihrer Arbeit unter Umständen eine gefährliche Eigengesetzlichkeit entwickeln kann oder könnte. Das Büro hat den Vorstoss behandelt und ihn zweigeteilt: den zweiten Teil des Vorstosses möchte das Büro als Postu- lat übernehmen, den ersten Teil nicht. Ich wäre einverstan- den mit der Umwandlung in ein Postulat, aber ich glaube, dass dieser Vorstoss unteilbar ist, weil die Arbeit der Kom- mission und die Eigengesetzlichkeit, von der ich sprach, derart ineinander übergehen. Die Kommissionsarbeit ist ja geheim, und es gibt sicher genügend Gründe-vor allem arbeitstechnische-, um diese Geheimhaltung zu erhalten. Es gibt aber doch Fragen, die durchaus nicht automatisch an Kommissionen delegiert werden müssen, weil sie im Grunde genommen von Anfang an in der Öffentlichkeit diskutiert werden und diskutiert werden sollten. Solche Fragen müsste man gar nicht in einer langwierigen Prozedur einer Kommission übertragen, sondern könnte sie direkt im Rat behandeln. Nun sagt das Büro, das bringe nichts, weil es nur überlegt, was es in bezug auf Rationalisierung des Ratsbetriebes bringt. Aber mir geht es ja nicht um Rationalisierung des Ratsbetriebes, sondern um eine qualitative Verbesserung unserer Arbeit. Und es geht mir darum, dass gewisse Fragen nicht der Eigengesetzlichkeit einer Kommission unterwor- fen werden. Ich nehme ein Beispiel, das nächste: Der UNO- Beitritt ist eine Frage, die von mir aus gesehen gar nicht in eine Kommission gehört hätte. Man hätte die Vorarbeit durchaus in aller Öffentlichkeit machen können. Man hätte diese Information, man hätte Hearings in der Öffentlichkeit durchführen können. Die ganze Bevölkerung wäre immer direkt informiert worden. Man hätte dann die Behandlung hier durchführen können, und es wäre wahrscheinlich nicht ein Votum mehr gehalten worden, als jetzt gehalten worden sind. Nur wäre die Debatte vielleicht noch etwas lebendiger geworden, und die Reihen wären noch etwas gefüllter gewe- sen, weil man von spontanen Voten eben doch etwas mehr angezogen worden wäre. Weil ich ganz spät in diese Kommission gekommen bin, habe ich alle Protokolle nachgelesen. Ich habe nachge- schaut, wie weit bei der Debatte von Kommissionsmitglie- dern qualitativ bessere Voten vorgebracht worden sind oder eben nicht. Gut, das ist eine persönliche Beurteilung, und ich werde sie auch nachträglich noch anhand des «Bulle- tins» überprüfen, aber ich glaube, dass eine solche Frage nicht unbedingt an eine Kommission gestellt werden sollte. Denn - und jetzt käme ich zum zweiten - in der Kommission hat sich eine Eigengesetzlichkeit entwickelt (das ist mir so berichtet worden). Zuerst haben Umfragen ergeben, dass über 50 Prozent einem Beitritt zustimmen würden. Also waren in der Kom- mission diejenigen, die für einen UNO-Beitritt waren, für ein rasches Behandeln, und die anderen machten in Verzöge- rung. Als dann etwas später eine zweite Umfrage ergab, dass nicht mehr 50 Prozent einem UNO-Beitritt beipflichten, kehrten sich augenblicklich die Fronten um und man be- gann auf der anderen Seite die Arbeiten zu verzögern; damit hat es die Kommission fertigbringen können, einen Entscheid noch lange hinauszuschieben. Das gleiche gilt für Kaiseraugst, das 'gleiche gilt auch für andere Fragen, die man in aller Öffentlichkeit diskutieren könnte, weil es einfach keine Geheimnisse gibt, und weil man sie auch direkt im Rat behandeln könnte. Es gibt kantonale Parlamente, wo man das kann; beispielsweise in Zürich können Geschäfte direkt in den Rat hineingebracht
März 1984 N 281 Wissenschaftliche Forschung. Beiträge 1984 bis 1987 werden, ohne dass sie von einer Kommission behandelt worden sind. Ich bin einverstanden mit der Form des Postu- lates, weil nämlich der Ständerat in seinem Reglement die- sen Zwang zur Kommission nicht kennt. Der Ständerat pflegt nur die gleiche Praxis wie die grosse Kammer. Wenn wir eine andere Praxis anwenden, würde er vielleicht auch eine andere Praxis anwenden. Es ist also nicht unbedingt nötig, dass mein Anliegen in Motionsform überwiesen wird. Ich möchte Sie doch bitten, auch da zu zeigen, dass wir ein klein wenig an unserer Form gestalten und nicht nur Ratio- nalisierungsmassnahmen treffen können. Der Rat dürfte doch auch für sich selber noch ein wenig innovativ sein und nicht nur über die Beschleunigung der Maschinerie oder etwa noch über das Taggeld reden. Rüttimann, Berichterstatter: Das Büro beantragt Ihnen, den ersten Teil der Motion Müller abzulehnen und den zweiten Teil in ein Postulat umzuwandeln. Einige Worte zur Begründung: Zum ersten Teil, Behandlung ohne Kommissionsberatung, hat Herr Müller ein Beispiel aus der neuesten Zeit angeführt, nämlich die Beratung des UNO-Beitrittes. Er glaubt, dass die Meinungen bereits gemacht waren und dass die Kommission eigentlich unnötig war; darauf kommt es heraus. Man hätte diese Vorlage also direkt ins Plenum tragen sollen. Ich möchte nun vor allem den Damen und Herren der UNO- Kommission die Frage stellen, wie sie diese Auffassung beurteilen. Meines Wissens verliefen die Verhandlungen in der Kommission ziemlich turbulent, es ging hin und her, hin und zurück; zuerst wurden Hearings durchgeführt, in einer späteren Phase schickte man noch Herrn Staatssekretär Probst nach New York, um vor allem den Neutralitätsvorbe- halt mit den UNO-Spitzen zu besprechen, dann wurde in der Kommission wieder weiterdebattiert usw. Ein anderes Beispiel ist Kaiseraugst: Man kann sagen, die Meinungen seien gemacht; das wird der Fall sein. Vielleicht sind sie sogar zu steif gemacht, indem man sich gegenseitig gar nicht anhören will. Aber auch Kaiseraugst ist ein solches Politikum, das wir nicht einfach ohne Vorberatung in einer Kommission direkt in den Rat bringen könnten. Stellen Sie sich die Behandlung hier im Rat vor! Ich glaube doch sagen zu dürfen, dass diese ohne Vorberatung um einiges kompli- zierter würde! Herr Müller hat in seiner Begründung noch die Schwerverkehrsabgabe angeführt, die der Ständerat sei- nerzeit blockiert habe. Das sind die Beispiele. Wir glauben, dass nach wie vor Kommissionen bestellt wer- den sollten, um unseren Ratsbetrieb zu straffen. Es geht nämlich vor allem um die Rationalisierung des Ratsbetrie- bes. Die Kommissionen - darauf komme ich noch zu spre- chen - haben es eher in den Händen, etwas in dieser Richtung beizutragen. Wollten wir ohne vorgängige Kom- missionsberatung Geschäfte - seien es scheinbar wichtige oder unwichtige - vornehmen, würden wir wahrscheinlich unsere Wunder erleben! Wir glauben also, dass an diesem Kommissionssystem festgehalten werden soll.
Teil: Wir sind mit Herrn Müller einverstanden, dass der «Eigengesetzlichkeit», die gewisse Kommissionen entwik- keln, mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Das Büro hat sich mit den Fraktionen zusammen zu überlegen, wie man das besser in den Griff bekommen könnte: Die Fraktionsvertreter in den Kommissionen sollten gewisse Vorstösse unternehmen können, damit ein Geschäft zügig behandelt beziehungsweise zurückgestellt wird und vorläu- fig keine Sitzungen mehr abgehalten werden. Es sind ver- schiedene Varianten möglich. Das Büro ist also bereit, diesen Teil der Kommissionsarbeit im Sinne einer strafferen Führung besser zu überwachen. Es bleibt dem Büro überlassen, wie es das bewerkstelligen will, ob es einen Antrag auf Änderung des Réglementes vorberei- ten und vorschlagen will. Ich beantrage Ihnen also zusammenfassend Ablehnung des ersten Teiles der Motion und Umwandlung des zweiten Teiles in ein Postulat, Herr Müller ist im Gegensatz dazu bereit, beide Teile in ein Postulat umzuwandeln. Die Diffe- renz bezieht sich also eigentlich nur auf den ersten Teil. Ziffer 1 - Chiffre 1 Abstimmung - Vote Für Überweisung als Postulat Dagegen Minderheit offensichtliche Mehrheit Ziffer 2 - Chiffre 2 Le président: Le deuxième point de la motion est accepté par le Bureau comme postulat. M. Müller consent à le trans- former en postulat. Ce postulat est-il combattu au sein du Conseil? Je constate qu'il n'est pas combattu. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 83.010 Wissenschaftliche Forschung. Beiträge 1984 bis 1987 Recherche scientifique. Contributions 1984 à 1987 Siehe Seite 150 hiervor - Voir page 150 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 15. März 1984 Décision du Conseil des Etats du 15 mars 1984 Differenzen - Divergences Art. 1 bis 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 1 à 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats M. Couchepin, rapporteur: Le Conseil des Etats a pris la semaine passée deux décisions à propos de cet objet. Tout d'abord, il a maintenu la divergence qui oppose les deux conseils à propos du crédit-cadre pour la recherche scienti- fique 1984 à 1987. En outre, il a décidé de déclarer sa décision définitive. Nous nous trouvons dès lors placés devant l'alternative suivante: ou bien nous nous rallions à la décision du Conseil des Etats ou bien nous maintenons la divergence. La conséquence du choix du premier terme de l'alternative est simple: le crédit destiné à la recherche scientifique pour la période 1984 à 1987 serait fixé au montant proposé par le Conseil fédéral. Beaucoup plus graves seraient les consé- quences si nous choisissions le second terme de l'alterna- tive. Le maintien de la divergence aboutirait à la réunion d'une conférence de conciliation et, en cas d'échec de la conciliation, au rejet de l'ensemble du projet, ce qui n'est évidemment pas notre intention. Dès lors, votre commission vous propose à l'unanimité de vous rallier à la décision du Conseil des Etats. C'est par souci d'efficacité parlementaire que la majorité de la commission s'est ralliée à la solution préconisée par le Conseil des Etats. Plus que jamais, nous sommes convain- cus qu'un effort supplémentaire et prioritaire dans le domaine de la recherche scientifique est, a été et reste nécessaire. Trois événements récents nous confirment dans ce senti- ment. Je les évoque parce que je crois qu'ils doivent être rappelés à l'opinion publique. Il y a tout d'abord, sur le plan européen, une décision de la CEE, qui veut lancer ce que l'on a appelé le programme «Esprit». Il consiste à investir, durant la période 1984 à 1988, soit pendant une durée de 36-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Müller-Aargau Vorberatung durch Kommissionen. Einschränkung Motion Müller-Argovie Objets traités directement par le plénum In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.448 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.03.1984 - 08:00 Date Data Seite 279-281 Page Pagina Ref. No 20 012 252 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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