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CH_VB_001Ch Vb08.10.1982Originalquelle öffnen →
Postulat Basler 1434 8 octobre 1982 gang zu flexiblen Wechselkursen anfangs' 1973 hat das Gold seine Rolle als international anerkannte Bezugsgrösse im Währungssystem eingebüsst; der Wechselkurs der ein- zelnen Währungen bildet sich nunmehr frei nach Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten oder richtet sich nach einer Schlüsselwährung oder ist in einem Währungs- korb festgelegt. Damit hat auch der Bundesratsbeschluss über die Festsetzung der Goldparität vom 9. Mai 1921 seine Bedeutung verloren, den Aussenwert des Schweizerfran- kens festzulegen. Die Nationalbank hat aber nach wie vor ihren Goldbestand aufgrund der Goldparität zu bilanzieren. In der Tat ist damit zu rechnen, dass die Nationalbank die Vorschrift, ihre Noten zu mindestens 40 Prozent durch Gold zu decken, ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen in absehbarer Zeit nicht mehr wird einhalten können. Es ist allerdings fraglich, ob die Änderung der Goldparität das geeignete Mittel wäre, um der Nationalbank zu ermöglichen, dem Gesetz Genüge zu tun. Es wäre unverhältnismässig und zudem irreführend, wenn eine neue Goldparität lediglich als Bilanzierungsmassstab festgesetzt (und der Schweizerfranken «abgewertet») würde, bloss um die Mindestgolddeckung von Artikel 19 Absatz 2 NBG einhalten und über einen allfälligen Aufwer- tungsgewinn entscheiden zu können. Da die zentralen Begriffe «Münzfuss» (Parität) und «Einlösungspflicht» auf Verfassungsstufe fixiert sind (Art. 38 Abs. 3, Art. 39 Abs. 6 BV), wäre ein solches Vorgehen von Landesregierung und Parlament verfassungsrechtlich bedenklich. Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Goldpreis auf dem freien Markt enormen Schwankungen ausgesetzt ist. Seine künftige Ent- wicklung ist höchst ungewiss, denn die Preisbildung hängt erheblich vom Verhalten weniger Anbieter (Sowjetunion, Südafrika) ab. Wie aber soll die Bundesversammlung über die Behandlung von Buchgewinnen aus der Höherbewer- tung des Goldes entscheiden, von denen niemand sagen kann, wie lange sie überhaupt realisierbar bleiben? Schliesslich ist daran zu erinnern, dass die Nationalbank unter flexiblen Wechselkursen dem Risiko grosser Abschreibungsverluste auf ihren Devisenbeständen ausge- setzt ist. Im Jahre 1977 erreichten die Abschreibungen der Notenbank auf den Devisen 1224 Millionen Franken, im Jahre 1978 gar 4435 Millionen Franken. In der Jahresrech- nung 1978 verblieb der Nationalbank daher trotz Auflösung sämtlicher Rückstellungen für Währungsrisiken ein Fehlbe- trag von 2593,5 Millionen Franken, der unter dem Titel «Ver- lust auf den Devisenbeständen» aktiviert und vorüberge- hend durch die stillen Reserven auf dem Goldbestand auf- gefangen werden musste. Mittlerweile konnte dieser Fehl- betrag zwar vollständig getilgt werden, doch lassen sich ähnliche Entwicklungen der Wechselkursverhältnisse für die Zukunft nicht ausschliessen. Um das Problem der sinkenden Golddeckung unserer Banknoten zu lösen, wäre es auf mittlere Frist vermutlich am zweckmässigsten, die Mindestgolddeckung in Artikel 19 Absatz 2 NBG aufzuheben. Diesen Vorschlag hat der Bun- desrat dem Parlament schon bei der Revision des National- bankgesetzes im Jahre 1978 unterbreitet (BBI 1978 l 827); er fand bekanntlich nicht die Zustimmung beider Räte. Nach wie vor besteht jedoch Ungewissheit in bezug auf die wei- tere Entwicklung der Weltwährungsordnung. Unter diesen Umständen ist mittels einer durchgreifenden Novellierung der schweizerischen Geldverfassung eine Lösung zu suchen, die den rechtlichen Rahmen für die Fortführung einer stabilitätsorientierten Geldpolitik der Nationalbank zu setzen hat und eine Anpassung an die sich wandelnden internationalen Voraussetzungen erlaubt. Der Bundesrat sieht deshalb keine Möglichkeit, dem Postu- lat Folge zu leisten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Abgelehnt - Rejeté #ST# 82.429 Postulat Basler Voranschlag. Lohnkostendarstellung Budget de la Confédération. Présentation des charges salariales Wortlaut des Postulates vom 17. Juni 1982 Der Bundesrat wird ersucht, im Finanzvorschlag und in der Staatsrechnung die Lohnkosten der allgemeinen Bundes- verwaltung durchschaubarer darzustellen, indem a. die für das Kalenderjahr massgebenden Mindest- und Höchstbeträge der Besoldungsklassen (Bruttojahresbe- züge) als Ausgangsgrössen aufgeführt werden; b. die den ausgewiesenen Personalbestand betreffenden Grundbesoldungen einschliesslich Teuerungszulagen (Bruttolohnsumme) als Bezugsgrösse unter «Besoldungen, Gehälter» erscheinen, und c. darauf aufbauend gesondert
März 1981 veröffentlichten und nun beschlossenen «Neuen Jahresbezüge 1982» ergäben, aufsummiert über die 33 548 Besoldeten, den zugehörigen Voranschlagsposten für die Besoldungen und Gehälter der Bundesverwaltung. Dem ist aber nicht so. Die im Budget 1982 enthaltene
Oktober 1982 1435 Postulat Gehler Summe von 1822 Millionen Franken schliesst bereits einen gegenüber den in der Botschaft veröffentlichten «Neuen Jahresbezügen 1982» um 8,7 Prozent Teuerung erhöhten Betrag ein. Die dazugehörige Besoldungsskala (Grundbe- soldungen einschliesslich Teuerungszulagen) ist jedoch nir- gends ersichtlich. Andererseits findet man in den Staatsrechnungen keinen Sammelposten, der mit dem entsprechenden Betrag im Voranschlag verglichen werden könnte. Unter der gleichen Bezeichnung «Besoldungen, Gehälter» erscheinen dort die Lohnsummen, wie sie sich aus dem gültigen Eîeamtenge- setz (ohne Teuerungszulagen) ergeben. Was die berufliche Vorsorge, die zweite Säule, anbetrifft, so sind die Arbeitgeberverpflichtungen aus der Eidgenössi- schen Versicherungskasse (EVK) in der Staatsrechnung 1981 gut dargestellt. Ebenso klar ist der Personalbestand des Bundes erfasst. Dagegen ist die sich auf den Personalbestand des Bundes beziehende Arbeitgeberverpflichtung schwierig zu ergrün- den. Denn in der Gesamtrechnung nach Sachgruppen wer- den die aus der EVK herrührenden Vermögensveränderun- gen zu den Finanzaufwendungen des Bundes für Behörden und Personal addiert, doch beziehen sich beide Zahlen auf verschiedene Personalkörper (die Finanzrechnungsgrösse auf die Bundesverwaltung und die Vermögensveränderun- gen auf die Mitglieder der EVK). Auch die in der Staatsrech- nung 1981 Seite 25* erstmals vermerkte Kostenrechnung für die Personalfürsorge der allgemeinen Bundesverwaltung schliesst als Basisgrösse die Professoren der beiden ETH in die Personalbezüge ein, aber bei den arbeitgeberseitigen Verpflichtungen des Bundes die Leistungen für deren Ruhegehälter aus. Schliesslich fehlt in den Botschaften zum Voranschlag und zur Staatsrechnung ein Hinweis über die prozentuale Höhe der vollen arbeitgeberseitigen Verpflichtungen für alle Sozialleistungen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du. Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 82.443 Postulat Robbiani Bundesamt für Statistik. Verlegung Ufficio federale di statistica. Trasferimento Office fédéral de la statistique. Transfert Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1982 Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob es nicht zweckmässig und möglich wäre, das Bundesamt für Stati- stik zu verlegen. Texte du postulat du 23 juin 1982 Le Conseil fédéral est invité, à étudier l'opportunité et la possibilité de transférer l'Office fédéral de la statistique. Testo del postulato del 23 giugno 1982 II Consiglio federale è invitato a studiare l'opportunità e la possibilità di traslocare l'Ufficio federale di statistica. Mitunterzeichner - Cosignataires - Cofirmatari Auer, Bacciarini, Baechtold, Barchi, Borei, Carobbio, de Chastonay, Christinat, Cotti, Crevoisier, Darbellay, Delamu- raz, Deneys, Gloor, Hubacher, Jelmini, Lang, Loetscher, Meizoz, Morel, Muheim, Pedrazzini, Petitpierre, PinF, Ribi, Riesen-Friburgo, Stich, Thévoz, Uchtenhagen, Vannay, Zbinden, Zehnder (32) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Motivazione scritta Rispondendo all'interpellanza del consigliere agli Stati Willi Donzé, il Consiglio federale non esclude il decentramento di taluni servizi della Confederazione. Nel suo intervento parla- mentare, che fa seguito a un'ispezione della Commissione di gestione, l'on. Donzé sottolinea le difficoltà di trovare una sistemazione logistica definitiva e funzionale all'Ufficio fede- rale di statistica. L'on. Ritschard, rispondendo davanti al Consiglio degli Stati, ha accennato a un trasloco provvisorio dalle baracche in Helvetiastrasse a uno stabile alla Schwarz- torstrasse. Si sta preparando un messaggio per trovare una sede definitiva a questo ufficio. La sede, a parere del postulante, non va cercata necessa- riamente nella capitale federale. La statistica non è un settore dell'amministrazione federale che necessita un contatto costante col governo, con la can- celleria e coi dipartimenti. A breve termine, la ricerca, la raccolta, l'elaborazione e la trasmissione dei dati statistici si farà attraverso l'ordinatore elettronico. Basterà un «input» e dei terminali per coprire operativamente tutta la Confederazione. L'Ufficio federale di statistica, come dimostra il rapporto di gestione 1981 del Consiglio nazionale, è in fase di ristruttu- razione. Tra l'altro si prospettano dei servizi più agili, meno burocratici, più vicini alla gente e al Paese. Nello studio si dovrebbe anche esaminare la possibilità di portare questo ufficio in Ticino, valutando i problemi ammi- nistrativi e tecnici ma considerando anche gli aspetti poli- tici: la Svizzera italiana, terza componente della Confedera- zione elvetica, non accoglie nessuna centrale operativa dell'amministrazione federale e delle aziende statali. Erklärung des Bundesrates - Déclaration du Conseil fédéral Dichiarazione del Consiglio federale II Consiglio federale è disposto ad accetare il postulato. Überwiesen - Transmis - Trasmesso #ST# 82.384 Postulat Gehler Temporärarbeit. Gesamtarbeitsvertrag Convention collective de travail Wortlaut des Postulates vom 19. März 1982 Im Bereich der Temporärarbeit steht der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber in einer sehr schwachen Posi- tion. Er ist rechtlich und sozial wenig bis gar nicht geschützt. Auch zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften werden oft missachtet. Es ist daher dringend notwendig, neue Rechtsgrundlagen zum Schütze des Arbeitnehmers im Bereiche der Temporärarbeit zu schaffen. Seit dem 1. Januar 1982 besteht zwischen dem Schweizeri- schen Verband der Unternehmungen für Temporärarbeit (SVUTA) und dem Schweizerischen Kaufmännischen Ver- band (SKV) der erste Gesamtarbeitsvertrag dieser Branche. Dieser GAV umfasst jedoch lediglich das kaufmännische Personal von 24 Temporärfirmen, die als seriöse Vertreter ihrer Branche die vertraglich ausgehandelten Bedingungen bereits freiwillig erfüllten. Damit nun aber auch jene Firmen, die mit ihren obskuren Praktiken für die heutigen Miss- stände verantwortlich sind, erfasst werden können, wäre eine Allgemeinverbindlicherklärung dieöes GAV anzustre- ben.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Basler Voranschlag. Lohnkostendarstellung Postulat Basler Budget de la Confédération. Présentation des charges salariales In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.429 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1982 - 08:00 Date Data Seite 1434-1435 Page Pagina Ref. No 20 010 827 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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