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Asylpolitik und Ausländerfragen
Ausländergesetzes im Parlament gezeigt haben, gibt es in
dieser vielschichtigen Materie keine einfachen Rezepte, die
von einer Mehrheit akzeptiert würden. Entsprechend einem
allseits anerkannten Grundsatz der Ausländerpolitik ist eine
Vielzahl von Faktoren und Interessen zu berücksichtigen:
staatspolitische, wirtschaftspolitische, demographische,
menschliche, soziale, kulturelle und wissenschaftliche. Sie
können das Ganze einfach nicht auf einen einzigen Nenner
reduzieren.
Nun zu den einzelnen in der Motion gestellten Forderungen.
Zu Forderung 1: Mit einer Bestimmung, wonach die jährli-
chen Neueinwanderungen von Ausländern die Zahl der
Rückwanderungen nicht übersteigen dürfe, würde unseres
Erachtens ein allzu starres Begrenzungssystem für Auslän-
der geschaffen. Die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der
Wirtschaft im allgemeinen und der Exportwirtschaft im
besonderen, die Förderung der Forschung und Entwicklung
und die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen verlangen
auch in schwierigen Phasen eine gezielte und den Gege-
benheiten angepasste Einreisemöglichkeit für ausländische
Arbeitskräfte. Der Bundesrat wird jedoch die seit 1970 prak-
tizierte Zulassungsbegrenzung für neueinreiser\de erwerbs-
tätige Ausländer weiterführen. Zudem werden anlässlich
der diesjährigen Revision der Begrenzungsvorlagen - zur
Unterstützung der Stabilisierungspolitik - flankierende
Massnahmen hinsichtlich der nichtkontingentierten Einrei-
sen angeordnet.
Zu Forderung 2, dem generellen Zulassungsverbot für
Arbeitskräfte, die nicht aus dem west- oder mitteleuropäi-
schen Kulturkreis stammen: Diese Einteilung der Menschen
nach Kontinenten und Kulturkreisen bedeutet eine Diskrimi-
nierung von Völkern und Rassen. Der Bundesrat lehnt des-
halb ein solches Verbot ab. Es widerspräche unserem
Rechtsempfinden und stünde mit unserer bisherigen Aus-
länderpolitik im Widerspruch. Andererseits versteht sich
von selbst, dass im Hinblick auf die enge wirtschaftliche
und kulturelle Verflechtung unseres Landes mit den Nach-
barn und den anderen europäischen Staaten ausländische
Arbeitnehmer in erster Linie aus diesen Ländern angewor-
ben werden.
Zu Forderung 3: Eine Bestimmung, wonach die Betätigung
als Saisonnier nach Ablauf einer gewissen Frist nicht mehr
zur Umwandlung der Saisonbewilligung in eine Jahresbewil-
ligung führen würde, stünde nicht nur im Widerspruch zu
unserer langjährigen Ausländerpolitik, sondern ist auch aus
menschlichen Erwägungen abzulehnen. Die Zunahme der
Umwandlungen macht indessen auch dem Bundesrat Sor-
gen. Er hat deshalb veranlasst, dass Saisonbewilligungen
künftig auf die betriebliche Saisondauer begrenzt bleiben,
damit die Zahl der Umwandlungen in einem tragbaren Rah-
men gehalten werden kann.
Zu Forderung 4: Eine direkte Anrechnung der erwerbstäti-
gen Flüchtlinge auf das Einwanderungskontingent würde
den Umstand nicht berücksichtigen, dass das Recht des
Flüchtlings, in der Schweiz zu arbeiten, der humanitären
Tradition der Schweiz entspricht und im Asylgesetz aus-
drücklich und ohne Einschränkung verankert ist. Daran sind
wir gebunden. Die Rechtsstellung des Flüchtlings unter-
scheidet sich in diesem Punkt eben wesentlich von derjeni-
gen eines ausländischen Arbeitnehmers in der Schweiz. Im
übrigen weise ich darauf hin, dass Flüchtlinge ebenfalls zur
ausländischen Wohnbevölkerung gezählt werden.
Zu Forderung 5: Eine Zulassung von Neuzuwanderern der
Grenzregionen als Grenzgänger erst in der zweiten Genera-
tion wäre unverhältnismässig und unzweckmässig. Der
Bundesrat wird eine Begrenzung der Zahl der Grenzgänger
dann in Erwägung ziehen, wenn ihre unbeschränkte Zulas-
sung das wirtschaftliche und soziale Gefüge in den Grenz-
gebieten wesentlich stören würde.
Zu Forderung 6: Auf Bundesebene trägt das Verwaltungs-
verfahrensgesetz den Begehren des Motionärs Rechnung,
indem rechtswidrig anwesende Ausländer sofort zur Aus-
reise aus der Schweiz verhalten werden können. Massge-
bend ist Artikel 3 Buchstabe f VWVG in Verbindung mit Arti-
kel 12 Absatz 1 ANAG. Ebenso haben die kantonalen
Behörden gestützt auf Artikel 12 ANAG die Möglichkeit,
rechtswidrig anwesende Ausländer unverzüglich aus unse-
rem Lande wegzuweisen.
Aus diesen Überlegungen kann der Bundesrat nicht emp-
fehlen, die Motion entgegenzunehmen. Hingegen ist er mit
Ausnahme von Ziffer 2 bereit, die sich daraus ergebenden
Fragen in der Form eines Postulates zu prüfen. Nach unse-
rer Meinung ist heute die Zeit für ein neues Ausländerge-
setz ganz einfach noch nicht reif.
Der Bundesrat beantragt also die Ablehnung von Ziffer 2
der Motion und die Umwandlung der übrigen Punkte in ein
Postulat.
#ST# 82.414
Motion der sozialdemokratischen Fraktion
Ausländerpolitik
Motion du groupe socialiste
Législation sur les étrangers
Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1982
Der Bundesrat wird ersucht, kurzfristig durch eine Revision
der geltenden Verordnungen und mittelfristig durch die Vor-
bereitung eines neuen Ausländergesetzes folgende Forde-
rungen zu verwirklichen:
- Es sind Massnahmen für eine effektivere Stabilisierung
zu ergreifen, die gewährleisten, dass menschliche Erleich-
terungen zugunsten der ausländischen Arbeitnehmer ohne
Gefährdung des Stabilisierungszieles verwirklicht werden
können. Die Interessen der einheimischen Arbeitnehmer
sind zu schützen.
Dazu ist insbesondere eine schrittweise Herabsetzung der
Höchstzahlen der Saisonarbeiter vorzusehen. Saisonbewilli-
gungen dürfen nur noch für Arbeitnehmer an echten Sai-
sonstellen in Saisonbetrieben erteilt werden.
- Die Grenzgänger sind ebenfalls den Begrenzungsmass-
nahmen zu unterstellen. In Kantonen, in denen soziale Stö-
rungen oder ein Druck auf das Lohnniveau vorhanden ist,
sind schrittweise Herabsetzungen anzuordnen.
- Eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit ist
innerhalb des geltenden Rechtes zu verwirklichen durch die
Unterstützung der härteren Praxis jener Kantone, welche
für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern schon bisher
die schärfere Strafbestimmung von Artikel 23 Absatz 1
ANAG angewandt haben. Die Kantone und auch die Ver-
mittler von Schwarzarbeitern sind durch Weisungen des
Bundes zu einer strikteren Verfolgung fehlbarer Arbeitge-
ber anzuhalten.
- Die in der Abstimmungskampagne nicht umstrittenen
Kapitel über den verbesserten Rechtsschutz und die Mass-
nahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration
sollen möglichst rasch verwirklicht werden.
Texte de la motion du 16 juin 1982
Le Conseil fédéral est chargé de réaliser les demandes sui-
vantes, à brève échéance, par une révision des ordon-
nances en vigueur et à moyen terme par l'élaboration d'une
nouvelle loi sur les étrangers:
- Il convient de prendre des mesures en vue de stabiliser
de manière plus efficace l'effectif de la population étran-
gère, afin d'assurer que les allégements adoptés en faveur
des travailleurs étrangers pour des raisons humanitaires
puissent être appliqués sans compromettre la politique de
stabilisation. Les intérêts des travailleurs indigènes doivent
être protégés.
Politique de l'asile et problème des étrangers
2527 mars 1983
On doit notamment prévoir à cet effet de réduire progressi-
vement le nombre maximum des saisonniers. Des autorisa-
tions de travail ne seront accordées qu'aux travailleurs
ayant effectivement un emploi saisonnier dans une exploita-
tion saisonnière.
2. Les frontaliers doivent également être soumis aux res-
trictions à imposer. Dans les cantons où on constate des
tensions sociales ou une pression sur le niveau des
salaires, on ordonnera des mesures visant à une réduction
progressive des effectifs.
3. Il y a lieu de lutter plus efficacement contre le travail au
«noir» dans le cadre de la législation existante; on encoura-
gera à cet effet la pratique stricte de certains cantons qui
appliquent déjà la disposition pénale sévère de l'article 23,
1
er
alinéa, de la loi sur le séjour et l'établissement des étran-
gers, pour lutter contre l'emploi de travailleurs clandestins.
Les cantons doivent être tenus par des instructions fédé-
rales à poursuivre plus sévèrement les employeurs, coupa-
bles et les intermédiaires qui placent de tels travailleurs.
4. Les dispositions concernant l'amélioration de la protec-
tion juridique et les mesures en vue d'encourager l'intégra-
tion sociale, dispositions qui n'ont pas été combattues lors
de la campagne ayant précédé la votation, doivent être réa-
lisées dans les meilleurs délais.
Schriftliche Begründung - Développement écrit
Die knappe Verwerfung des neuen Ausländergese*zes am
6. Juni ist - neben anderen Ursachen - vor allem darauf
zurückzuführen, dass weite Teile der Bevölkerung der Mei-
nung sind, der Bundesrat verfolge das Ziel der Stabilisie-
rung der ausländischen Arbeitskräfte und Wohnbevölke-
rung zu wenig konsequent. So haben von August 1978 bis
August 1981 die ausländischen Arbeitskräfte um 75000
zugenommen, wobei vorwiegend die Zunahme der Saison-
arbeiter ( + 36 000) und der Grenzgänger ( + 20 000) ins
Gewicht fällt. In geringerem Umfange hat auch die ausländi-
sche Wohnbevölkerung erneut zugenommen. In diesen
Zahlen kommt eine Tendenz zur Rückkehr zu jener verfehl-
ten «Rotationspolitik» früherer Jahre zum Ausdruck, welche
die ausländischen Arbeitskräfte nur als wirtschaftlichen
Faktor, unter Vernachlässigung der damit zusammenhän-
genden menschlichen Probleme, behandelte. Bei der Beur-
teilung des weiteren Vorgehens muss deshalb auch in
Rechnung gestellt werden, dass zahlreiche Stimmbürger
das Gesetz ablehnten, weil unter anderem darin das Sai-
sonnierstatut definitiv verankert wurde.
Die Motion tritt dieser Rückkehr zu den Fehlern der Vergan-
genheit entgegen. Sie trägt dem Volkswillen Rechnung, hat
doch die Abstimmung vom 6. Juni gezeigt, dass qualitative
Verbesserungen in der Ausländerpolitik von der gleichzeiti-
gen Einhaltung der quantitativen Begrenzungsmassnahmen
abhängig sind. Der Bundesrat wird daher zu strikteren
Massnahmen aufgefordert, um zu gewährleisten, dass
menschliche Erleichterungen zugunsten der ausländischen
Arbeitnehmer und ihrer Familien ohne Gefährdung des Sta-
bilisierungszieles verwirklicht werden können. Zudem soll
die Integrationspolitik weiterhin gefördert werden, um prak-
tische Probleme im Zusammenleben von Schweizern und
Ausländern zu lösen.
Die geforderten Massnahmen sollen nach Meinung der
sozialdemokratischen Fraktion des Parlamentes soweit als
möglich auf der bestehenden Rechtsgrundlage des ANAG
und der dazugehörenden Verordnungen kurzfristig verwirk-
licht werden. Wir ersuchen den Bundesrat', den vorhande-
nen Spielraum im Sinne der Motion auszuschöpfen und die
massgebenden Verordnungen in quantitativer und qualitati-
ver Hinsicht zu revidieren. Damit könnte die notwendige
Zeit gewonnen werden, um eine vertiefte Meinungsbildung
zur Vorbereitung eines neuen Gesetzesentwurfes zu
ermöglichen. Ein solcher Entwurf darf unseres Erachtens
nicht einfach in einer verwässerten Neuauflage des abge-
lehnten Gesetzes bestehen, sondern muss die legitimen
Interessen sowohl der schweizerischen, als auch der aus-
ländischen Arbeitnehmer gegenüber den wirtschaftlichen
Interessen stärker gewichten.
Zu Punkt 1 : Höchstzahl der Saisonarbeiter
Wir haben uns seit jeher dagegen ausgesprochen, Saison-
arbeiter als «konjunkturelle Manövriermasse» zu betrach-
ten. Als infolge der Rezession ihr Bestand stark zurückging
(1976: 60 000; 1977: 67 000), forderten die Sozialdemokrati-
sche Partei und der Schweizerische Gewerkschaftsbund
die Beschränkung der Höchstzahl auf den damaligen
Bestand. Trotz unserer mehrfachen Begehren war der Bun-
desrat bisher nicht bereit, diese Höchstzahl tiefer als
110000 anzusetzen. Im Gegenteil machte er im Parlament
bei der Beratung des Ausländergesetzes Versprechungen
gegenüber gewerblichen Kreisen, womit er wesentlich zu
den eingangs erwähnten Bedenken vieler Stimmbürger bei-
trug.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass den heutigen
Saisonarbeitern die Umwandlung in eine Jahresbewilligung
erleichtert werden muss, sei es durch eine Verkürzung der
Umwandlungsfrist oder eine grosszügig zu handhabende
Härteklausel, dass aber gleichzeitig der Höchstbestand der
Saisonarbßiter mindestens im Ausmass der jährlichen
Umwandlungen reduziert werden muss, um ein weiteres
Ansteigen der Zahl der Arbeitskräfte zu vermeiden.
Die bestehende Vollziehungsverordung schreibt bereits
vor, dass Saisonarbeiter nur an Stellen mit Saisoncharakter
beschäftigt werden dürfen. Wir fordern den Bundesrat auf,
diese Vorschrift endlich in die Praxis umzusetzen. Dabei ist
davon auszugehen, dass nicht einfach ganze Branchen
pauschal als Saisonbranchen betrachtet werden können.
Das Baugewerbe weist heute ausserhalb des Hochgebirges
keinen Saisoncharakter mehr auf, und auch im Gastge-
werbe trifft dies keineswegs auf alle Betriebe zu.
Die Beschäftigung von Saisonarbeitern muss deshalb
schrittweise reduziert und auf echte Saisonstellen in Sai-
sonbetrieben eingeschränkt werden. Damit könnte ein
wesentlicher Teil der heute noch bestehenden Diskriminie-
rungen abgebaut werden. Nur so kann in einer künftigen
Gesetzesvorlage eine menschlich befriedigende Lösung
dieses Problems anvisiert werden. Nach wie vor sind wir
aber der Auffassung, dass grundsätzlich das Saisonnier-
statut aufgehoben werden sollte.
Zu Punkt 2: Grenzgänger
Die starke Zunahme der Beschäftigung von Grenzgängern
beweist, dass auf diesem Wege die bei den Jahresaufent-
haltern praktizierte Stabilisierungspolitik umgangen wird.
Als Folge dieser Entwicklung sind in verschiedenen Grenz-
kantonen soziale Konflikte zu beobachten. Namentlich im
Jura und im Kanton Neuenburg haben Entlassungen in der
Uhrenindustrie bei fortdauernder Beschäftigung zahlreicher
Grenzgänger zu Missstimmungen geführt. Im Kanton Tes-
sin hat die Beschäftigung von 30 000 Grenzgängern zu
einem erheblichen Druck auf das Lohnniveau geführt. Nach
einer Studie des Schweizerischen Nationalfonds liegen die
Durchschnittslöhne der Grenzgänger im Tessin bei den
Männern um 33,8 Prozent und bei den Frauen um 35,6 Pro-
zent unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt in der
Industrie (1978). Auch gegenüber dem Durchschnitt im Tes-
sin liegen die ohnehin sehr tiefen Frauenlöhne noch um 8,3
Prozent die Männerlöhne sogar um 21,6 Prozent zurück.
Wir fordern daher den Bundesrat auf, die Grenzgänger
ebenfalls den Begrenzungsmassnahmen zu unterstellen. In
Kantonen, in denen soziale Störungen oder ein Druck auf
das Lohnniveau besteht, sind schrittweise Herabsetzungen
anzuordnen. Entsprechend soll sich auch der gesamt-
schweizerische Bestand von heute 110000 Beschäftigten
reduzieren.
Zu Punkt 3: Bekämpfung der Schwarzarbeit
Bereits heute wird eine unbekannte, aber hohe Zahl von
Schwarzarbeitern illegal beschäftigt. Die Bekämpfung die-
ses Übels darf sich nicht auf die bereits eingeführten oder
erwogenen polizeilichen Massnahmen (schärfere Grenz-
kontrolle, eventuelle Visumpflicht für einzelne Länder)
- März 1983
253
Asylpolitik und Ausländerfragen
beschränken. Nicht so sehr der einzelne Arbeitnehmer, der
aus sozialer Not handelt, ist zu verfolgen und zu bestrafen,
sondern vielmehr der Arbeitgeber, der bewusst gegen das
Gesetz verstösst und oft daraus noch Profit zieht.
Gemäss Artikel 23 ANAG kann ein Arbeitgeber, der auslän-
dische Schwarzarbeiter beschäftigt, entweder gemäss
Absatz 3 wegen Übertretung mit Busse bis maximal 2000
Franken belegt werden oder gemäss Absatz 1 wegen eines
Vergehens («Erleichterung des rechtswidrigen Verweilens
im Lande») belangt werden. Es ist jedoch festzustellen,
dass bisher nur die Hälfte der Kantone bei der Verfolgung
fehlbarer Arbeitgeber von der schärferen Strafbestimmung
nach Artikel 23 Absatz 1 überhaupt Gebrauch macht -
meist in Fällen schwerwiegender Zuwiderhandlungen oder
im Wiederholungsfall. Nur in drei Kantonen wurden gele-
gentlich auch kurze bedingte Gefängnisstrafen ausgespro-
chen. Die andere Hälfte der Kantone scheint jedoch die
Beschäftigung von Schwarzarbeitern weitgehend als «Kava-
liersdelikt» zu betrachten.
Wir fordern daher den Bundesrat auf, die Kantone durch
Weisungen zu einer strikteren Verfolgung fehlbarer Arbeit-
geber sowie der Vermittler von Schwarzarbeitern anzuhal-
ten. Dabei verdient die härtere Praxis jener Kantone, die
von den Strafbestimmungen des ANAG vollen Gebrauch
machen, Unterstützung.
Zu Punkt 4: Rechtsschutz und Integration
Im Abstimmungskampf sind manche Kapitel des Ausländer-
gesetzes unbestritten geblieben. Dazu gehören jene
Bestimmungen, die einen verbesserten Rechtsschutz des
einzelnen Ausländers gegenüber Verwaltungsmassnahmen
zum Ziele hatten. Wir bitten den Bundesrat daher, zu prü-
fen, in welcher Form diese Bestimmungen sobald als mög-
lich verwirklicht werden können.
Dasselbe gilt für die Förderung der gesellschaftlichen Inte-
gration der Ausländer in die schweizerische Gesellschaft
durch die Verankerung einer eidgenössischen Sachverstän-
digenkommission und die Unterstützung der Tätigkeit der
zahlreichen privaten oder halbstaatlichen Arbeitsgemein-
schaften und Kontaktstellen für Schweizer und Ausländer.
Die Tätigkeit dieser Institutionen hat in den letzten Jahren
viel zur Versachlichung der politischen Auseinandersetzung
beigetragen. Ihre Arbeit sollte daher nicht beeinträchtigt
werden. Wir fordern daher den Bundesrat auf, die nötigen
Schritte zur rechtlichen und finanziellen Absicherung dieser
Integrationspolitik zu unternehmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Die sozialdemokratische Fraktion vertritt in der schriftlichen
Begründung einleitend die Ansicht, die von ihr geforderten
Massnahmen seien als eine zwingende Konsequenz aus
der Verwerfung des Ausländergesetzes zu betrachten. Im
Hinblick auf das äusserst knappe Resultat der Abstimmung
vom 6. Juni 1982 nimmt demgegenüber der Bundesrat eine
differenziertere Beurteilung vor. Die Neinstimmen sind auf
mehrere unterschiedliche Gründe zurückzuführen, worun-
ter der Wunsch nach einer noch restriktiveren Einwande-
rungspolitik einen wichtigen, jedoch nicht den einzigen dar-
stellt. Unter diesen Umständen wären übereilte Schritte fehl
am Platz. Die Fraktion hält zwar auch, was Änderungen auf
Gesetzesebene anbelangt, genügend Denkzeit und eine
vertiefte Meinungsbildung für notwendig, möchte aber kurz-
fristig auf Verordnungsstufe ihre Forderungen verwirklicht
sehen. Der Bundesrat will demgegenüber vorerst eine
gründliche Analyse der heutigen Ausländersituation und
eine sorgfältige Abklärung allfälliger Änderungsbedürfnisse
vornehmen. Auf punktuelle Änderungen soll vorläufig ver-
zichtet werden, wie dies auch anlässlich der diesjährigen
Revision der Fremdarbeiterverordnung bekräftigt worden
ist. Die Beratungen des Ausländergesetzes im Parlament
haben zudem gezeigt, dass es in dieser vielschichtigen
Materie keine einfachen Rezepte gibt, die von einer Mehr-
heit akzeptiert würden. Entsprechend einem allseits aner-
kannten Grundsatz der Ausländerpolitik ist eine Vielzahl von
Faktoren und Interessen zu berücksichtigen: staatspoliti-
sche, wirtschaftliche, demographische, menschliche,
soziale, kulturelle und wissenschaftliche.
Zu den einzelnen in der Motion gestellten Forderungen ist
folgendes zu bemerken:
- Die sozialdemokratische Fraktion geht von der Tatsache
aus, dass die Zahl der Ausländer seit einiger Zeit im Steigen
begriffen ist und demzufolge eine effektivere Stabilisierung
Platz greifen müsse. Die gegenwärtig verschlechterte
Beschäftigungslage verleihe dieser Forderung zusätzliches
Gewicht.
Der Bundesrat nimmt zum Anliegen und zur Argumentation
keine grundsätzlich andere Haltung ein. Seine seit 1970
befolgte Ausländerpolitik zielt ebenfalls auf eine Stabilisie-
rung der Ausländerzahl und auf die Erleichterung der Ein-
gliederung durch eine verbesserte Rechtsstellung der Aus-
länder ab. Er muss aber mit seinen Massnahmen den ver-
schiedenen eingangs erwähnten Interessen Rechnung tra-
gen.
Nach dem Tiefststand im Jahre 1979 hat der Bestand der
ausländischen Wohnbevölkerung wiederum zugenommen,
und zwar um 8970 (1 Prozent) im Jahre 1980 und 17099
(1,9 Prozent) im Jahre 1981. Auch im Jahre 1982 ist die aus-
ländische Wohnbevölkerung, wenn auch etwas weniger
stark, angestiegen. Für die Zunahme waren in erster Linie
der Familiennachzug und die Einreise von Flüchtlingen ver-
antwortlich. Aber auch die übrigen Kategorien
Nichterwerbstätiger (Schüler, Studenten, Rentner) oder
den Begrenzungsmassnahmen nicht unterstellter Erwerb-
stätiger (Saisonniers, die eine Jahresbewilligung erhalten
haben) verzeichneten Zunahmen.
Aus der Erkenntnis, dass beispielsweise im Jahre 1981 nur
etwa ein Fünftel des gesamten jährlichen Ausländerzuwach-
ses der Kontingentierung unterstanden, hat der Bundesrat
als erste Massnahme anlässlich der diesjährigen Freigabe
neuer Kontingente beschlossen, im Bereiche nicht
begrenzter Ausländer gewisse Einschränkungen vorzuneh-
men. Die verschärfte Praxis richtet sich nicht gegen legi-
time menschliche Anliegen; sie hält sich selbstverständlich
auch in Grenzen der bilateralen und internationalen Abkom-
men.
Was den Schutz der Interessen der einheimischen Arbeit-
nehmer angeht, kann uneingeschränkt darauf verwiesen
werden, dass dieses Prioritätsprinzip in jedem Einzelfall
angewandt wird.
Die in der Motion geforderte schrittweise Herabsetzung der
Zahl der Saisonniers kann kaum zwingend aus der Verwer-
fung des Ausländergesetzes gefolgert werden. Gewisse
Kreise stellten sich sogar gegen das Gesetz, weil sie
befürchteten, die Lockerung der Umwandlungsanforderun-
gen könnte mit der Zeit zu einer Herabsetzung der Höchst-
zahlen führen. Volk und Stände haben zudem mit der ein-
deutigen Verwerfung der «Mitenand»-lnitiative, die eine
Abschaffung dieses Statuts innert fünf Jahren verlangte,
deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Saisonnierstatul
beizubehalten ist. Im weiteren ist nicht zu verkennen, dass
weite Landesteile, so im besonderen die auf den Fremden-
verkehr angewiesenen Bergregionen, ausserordentlich
stark von saisonalen Schwankungen abhängen. Gerade in
der gegenwärtigen Beschäftigungslage zeigt sich übrigens,
dass die gelegentlich vertretene Ansicht, dass genügend
einheimische Arbeitskräfte für die Saisonstellen zur Verfü-
gung stehen, nicht stichhaltig ist. Es ist bisher leider nur in
wenigen Fällen gelungen, Arbeitslose und Stellensuchende
aus Agglomerationen zur Arbeitsaufnahme in Fremdenver-
kehrsgebieten zu bewegen. Der Bundesrat geht mit der
Fraktion einig und hat entsprechende Anordnungen getrof-
fen, dass das Saisonnierstatut in den Dienst der echten Sai-
sonbetriebe gestellt wird. Damit dann auch eine wirtschaftli-
che und soziale Besserstellung der Saisonniers erreicht
werden. Um aber ernsthafte arbeitsmarktliche Störungen zu
vermeiden, hat die Bereinigung schrittweise zu erfolgen.
- Was die Grenzgängerbeschäftigung angeht, dürfen die
besonderen Verhältnisse in den betreffenden Gebieten
33-N
Politique de l'asile et problème des étrangers
254
N 7 mars 1983
nicht ausser acht gelassen werden. Der Verzicht auf eine
zahlenmässige Begrenzung dient der Aufrechterhaltung der
engnachbarlichen Beziehungen sowie der Milderung der
durch die Randlage bedingten Standortnachteile. Im übri-
gen gilt bei den Grenzgängern die Prioritätsklause; zugun-
sten der einheimischen Arbeitnehmer genau gleich wie bei
den übrigen ausländischen Arbeitskräften.
Der Bundesrat wird eine Begrenzung der Zahl der Grenz-
gängerbewilligungen dann in Erwägung ziehen, wenn die
unbeschränkte Zulassung von Grenzgängern das wirt-
schaftliche und soziale Gefüge in den Grenzgebieten
wesentlich stören würde.
3. Im Anschluss an die Interpellation Zehnder vom 8. Okto-
ber 1981 betreffend Schwarzarbeit hat der Bundesrat die zu
ergreifenden Massnahmen aufgezeigt, um der Beschäfti-
gung von Ausländern ohne Bewilligung entgegenzuwirken.
Inzwischen wurden die Voraussetzungen für die Visumertei-
lung erschwert und für türkische Staatsangehörige wurde
die Visumpflicht eingeführt. Sodann sind Vorkehren für eine
personelle Verstärkung der Grenzkontrollorgane eingeleitet
worden. Ferner wurde mit den Regierungen der Kantone
die Verbesserung der Inlandkontrolle besprochen. Schliess-
lich wurde mit den Sozialpartnern eine Aussprache mit dem
Zweck durchgeführt, dass sie die Bemühungen de' Behör-
den bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ebenfalls unter-
stützen.
Hinsichtlich der strafrechtlichen Sanktionen gegenüber
Arbeitgebern ist davon auszugehen, dass nach dem gelten-
den Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der
Ausländer (Art. 24) die Strafverfolgung den Kantonen
obliegt. Ferner ist nach einem neuesten Urteil des Bundes-
gerichts die blosse Beschäftigung eines Ausländers ohne
Bewilligung nach Artikel 23 Absatz 3 dieses Gesetzes zu
ahnden. Absatz 1 Alinea 5 der gleichen Bestimmung kommt
dann zum Zuge, wenn der Arbeitgeber einem Ausländer
das rechtswidrige Verweilen im Lande erleichtert, insbeson-
dere indem er ihn beherbergt. Im Hinblick auf den Grund-
satz der Gewaltentrennung und den föderalistischen Auf-
bau der Schweiz besitzt der Bundesrat in diesem Zusam-
menhang keine Einwirkungsmöglichkeiten.
4. Das Verfahren der Bundesbehörden richtet sich nach
dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Bundesgesetz
über die Organisation der Bundesrechtspflege. Mit dem
neuen Ausländergesetz wäre der Rechtsschutz auf Bun-
desebene in dem Sinn erweitert worden, als der Ausländer
aufgrund der ihm gewährten Rechte vermehrt mit einer Ver-
waltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht hätte
gelangen können. Diese Rechte können indessen nicht auf
Verordnungsstufe eingeführt werden. Hinsichtlich des Ver-
fahrens der kantonalen Behörden sah das verworfene Aus-
ländergesetz gewisse Mindestanforderungen vor. In der
Regel sind diese Verfahrensgrundsätze bereits im kantona-
len Recht verwirklicht. Soweit Lücken bestehen, bildet die
Praxis des Bundesgerichts im Zusammenhang mit staats-
rechtlichen Beschwerden wegen Verfahrensmängeln im all-
gemeinen einen ausreichenden Schutz. Weitergehende
Bestimmungen können auf dem Verordnungsweg nicht
erlassen werden.
Der Bundesrat wird die Eidgenössische Kommission für
Ausländerprobleme beibehalten, und zwar gestützt auf das
Verwaltungsorganisationsgesetz (Art. 52). Er wird zudem
prüfen, welche weitern Vorkehren aufgrund des geltenden
Rechts hinsichtlich der Betreuung und Eingliederung der
Ausländer getroffen werden können.
Der Bundesrat wird die Ausländerpolitik gestützt auf das
geltende Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung
der Ausländer weiterführen. Eine Vorlage für ein neues Aus-
ländergesetz wird er den eidgenössischen Räten n einem
späteren Zeitpunkt unterbreiten.
Aus diesen Überlegungen kann der Bundesrat nicht emp-
fehlen, die Motion entgegenzunehmen. Dagegen ist er
bereit, die gestellten Begehren, soweit sie mit seiner Aus-
länderpolitik im Einklang stehen, in der Form eines Postu-
lats zu prüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Müller-Bern: Die Antwort des Bundesrates auf unsere
Motion enthält positive und negative Momente. Sicher ist es
richtig, wenn der Bundesrat die Feststellung macht, für die
Ausländerpolitik gebe es keine einfachen Rezepte. Das
beweisen auch schon die verschiedenen Interventionen, die
heute behandelt werden, und das beweisen die verschiede-
nen Abstimmungen, die über die Ausländerpolitik durchge-
führt wurden.
Wir gingen in unserer Motion davon aus, dass die Stabilisie-
rungspolitik effektiver sein muss, denn - das ist unsere Auf-
fassung - ein Grossteil derjenigen, die das Ausländerge-
setz am 6. Juni 1982 abgelehnt haben, haben das getan,
weil sie fanden, die Stabilisierungspolitik sei nicht effektiv
genug. Ich darf übrigens hier erwähnen, dass wir - ich rede
von den schweizerischen Gewerkschaften und vom
Gewerkschaftsbund - lange bevor es eine NA gab, den
Bundesrat vor einer Öffnung der Schleusen für ausländi-
sche Arbeitnehmer gewarnt haben, weil wir schon damals
die staatspolitischen Folgen dieser Politik einsahen. Wir
haben zwar keine Initiative lanciert, aber wir hatten, zurzeit
noch von Arthur Steiner, verschiedene Eingaben in diesem
Sinne an den Bundesrat gerichtet. Aus dem Volksentscheid
kann aber ebensowenig abgeleitet werden, das Schweizer-
volk stehe der menschlichen und sozialen Gleichbehand-
lung der Ausländer und der Beseitigung noch vorhandener
Diskriminierungen negativ gegenüber.
Unsere Politik besteht darin, so wenig Ausländer zu
beschäftigen wie möglich, oder nur diejenigen zu beschäfti-
gen, die wirklich für die Inganghaltung unserer Wirtschaft
notwendig sind. Es sind ja trotz den rund 30000 Ganzar-
beitslosen immer noch über 700 000 Arbeitnehmer, die wir
in unserem Lande haben. Diejenigen, die wir brauchen, soll-
ten wir aber als Menschen und nicht als Maschinen behan-
deln. Wir importieren ja keine Roboter, sondern wir lassen
Menschen mit all ihren Bedürfnissen in unser Land hinein.
Also keine Blockierung der gesamten Ausländerpolitik
wegen dieses knappen Volksentscheides vom 6. Juni 1982.
Und deshalb bin ich nicht befriedigt von der Meinung des
Bundesrates, dass man vorläufig auf Veränderungen ver-
zichten soll, dass man nichts überstürzen soll.
Sicher bedarf eine allfällige Revision des Ausländergeset-
zes einer gründlichen Überprüfung. Wir verlangen aber ja
auch nicht eine sofortige Revision des Ausländergesetzes,
sondern eine Fortentwicklung der Ausländerpolitik, die
einerseits den Notwendigkeiten der Stabilisierung und auf
der anderen Seite den Anforderungen der Menschlichkeit
Rechnung trägt.
Ich möchte deshalb den Bundesrat ersuchen, nachdem
eben die gesetzgeberischen Arbeiten ziemlich lange dauern
werden, doch mindestens die aus dem Jahre 1949 stam-
mende Vollziehungsverordnung zum ANAG einer gründli-
chen Überprüfung zu unterziehen und zu diesem Zweck
eine kleine Expertengruppe aus Arbeitgebern und Arbeit-
nehmern, d. h. aus Gewerkschaftsvertretern, einzusetzen,
damit realistische Verbesserungen auf der Verordnungs-
stufe innert nützlicher Frist verwirklicht werden können.
Nun zur Frage der Saisonniers: Die sozialdemokratische
Partei und mit ihr die Fraktion sowie die Gewerkschaften
treten seit Jahren für die Überwindung des Saisonnierstatu-
tes oder zumindest für eine schrittweise, spürbare Reduk-
tion der Höchstzahlen ein. Verschiedene Eingaben liegen
beim Bundesrat, die beispielsweise eine Höchstzahl von
60 000 Saisonniers verlangen. Die Begründung für einen
solchen Schritt liegt auf der Hand. Eine Stabilisierung der
ausländischen Wohnbevölkerung lässt sich nicht erreichen,
ohne dass Abstriche an der Zahl der ausländischen
Erwerbstätigen vorgenommen werden. Die Neuzulassung
von Jahresaufenthaltern wird relativ streng kontingentiert.
Nun muss auch der Bestand der Saisonniers herabgesetzt
- März 1983 N
255
Asylpolitik und Ausländerfragen
werden. Man kann zum Beispiel - das ist rechtlich durchaus
möglich - die Umwandlungsfrist für den Übergang zum Jah-
resaufenthalter von 36 auf 32 Monate reduzieren, gleich wie
es das abgelehnte Gesetz wollte, übrigens ohne Beein-
trächtigung des Stabilisierungszieles. Wir begrüssen es,
dass der Bundesrat im Frühjahr 1982 noch nicht alle Kontin-
gente für die Jahres- und Kurzaufenthalter und 10 Prozent
der Saisonbewilligungen freigibt. Wir begrüssen auch - und
möchten bitten, dass der Bundesrat auf diesem Wege fort-
fährt - die Bestrebungen des Bundesrates, das Saisonnier-
statut nur in den Dienst der echten Saisonbetriebe zu stel-
len.
Dagegen bin ich mit der Argumentation des Bundesrates
nicht einverstanden, dass die Verwerfung der «Mitenand»-
Initiative quasi ein Plebiszit gegen das Saisonnierstatut
gewesen sei. So darf man das nicht umfunktionieren. Es
gibt eine Reihe anderer Bestimmungen in dieser Initiative,
die auch in Arbeitnehmerkreisen zu einer negativen Einstel-
lung führten. Ich bedaure, dass der Bundesrat in seiner Ant-
wort die menschlichen Konsequenzen des Saisonnierstatu-
tes negiert. Ich habe nichts gegen die Beschäftigung von
Saisonniers oder gegen die Arbeit des Saisonniers an und
für sich. Diese wird es immer geben. Aber wogegen wir uns
wenden, ist das Saisonnierstatut, das einfach ein
unmenschliches Statut ist. Es geht auf die Dauer nicht an,
einzelnen Branchen eine reservierte Gruppe ausländischer
Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.
Nun zur Frage der Grenzgänger, die auch von Herrn Oehen
angeschnitten worden ist: Es wird übersehen, dass in der
Schweiz ungefähr gleichviel Grenzgänger arbeiten wie Sai-
sonniers, nämlich rund 110 000. Diese Grenzgänger sind als
einzige nicht der Limitierung unterstellt. Ich begrüsse die
Zusicherung des Bundesrates, dass, wenn die unbe-
schränkte Zulassung von Grenzgängern das wirtschaftliche
ynd soziale Gefüge in den Grenzgebieten wesentlich stö-
ren, er eine Begrenzung in Erwägung ziehen wird. Solche
Störungen sind nämlich bereits vorhanden. In unserer
schriftlichen Begründung haben wir auf die erheblichen
Lohndifferenzen im Tessin zwischen Grenzgängern und
ansässigen Arbeitskräften hingewiesen. In der Uhrenregion
versteht man nicht, dass in Anbetracht der zahlreichen Ent-
lassungen die Zahl der Grenzgänger in der gleichen Region
trotzdem weiter ansteigt.
Die Kantone sollten ferner - um eben soziale Spannungen
zu verhindern, die heute in verschiedenen Regionen beste-
hen, nicht nur im Tessin, nicht nur in der Rhonegegend,
sondern auch in der Nähe des Vorarlbergs, in Graubünden
- eingeladen werden, bei der Zulassung von Grenzgängern
dringend die Einhaltung der gesamtarbeitsvertraglichen und
branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen zu über-
prüfen.
Zum Schwarzarbeiterproblem ist nach meiner Meinung die
Antwort des Bundesrates sehr unbefriedigend. Das neue
Ausländergesetz hätte ja eine Verschärfung der Bussenan-
sätze vorgesehen. Der Schlüssel zur Lösung des Schwarz-
arbeiterproblems liegt nach unserer Auffassung in einer
strengeren Erfassung der fehlbaren Arbeitgeber. Die
Beschäftigung von Schwarzarbeitern darf nicht mehr, wie
das in verschiedenen Gegenden unseres Landes geschieht,
einfach als Kavaliersdelikt abgetan werden. Noch im August ,
1982 hat der Vorgänger von Herrn Bundesrat Friedrich, Herr
Bundesrat Furgler, an einer Konferenz mit den Kantonen
laut Presse erklärt: «Nicht nur der Schwarzarbeiter, son-
dern auch sein Arbeitgeber muss mit einem Strafverfahren .
rechnen, wobei die illegale Beschäftigung von Ausländern
als Vergehen betrachtet werden kann.» Das ist heute leider
nicht der Fall. Der Bundesrat kommt in seiner Antwort zum
Schluss, er hätte nach der heutigen Gesetzgebung auf die
Kantone keine Einwirkungsmöglichkeiten. Tatsache ist,
dass die Beschäftigung von Schwarzarbeitern ganz unter-
schiedlich, je nach dem Kanton, wo das geschieht, gehand-
habt wird. Hier sollte im Sinne der Rechtsgleichheit für den
Bürger doch eine gleiche Behandlung vorgesehen werden.
Deshalb sollte gerade in diesem Punkt eine Teilrevision des
ANAG (Ausländergesetzes) in Aussicht genommen wer-
den, damit bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern der
Bund auf die Kantone entsprechend einwirken kann.
Ich komme zum Schluss: Obwohl in verschiedener Bezie-
hung die Antwort des Bundesrates nicht befriedigt, erkläre
ich mich mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat
einverstanden. Ablehnen muss ich dagegen - obschon ich
jetzt für eine effektive Stabilisierungspolitik eingetreten bin
- Dr.-Eisenbart-Methoden, wie sie Kollega Fritz Meier vor-
schlägt, oder auch rassistische Tendenzen, wie sie im
Punkt 2 der Motion Oehen vorkommen.
#ST# 82.450
Interpellation Jelmini
Ausländerfragen
Interpellation Jelmini
Population étrangère en Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1982
Was gedenkt der Bundesrat nach der Abstimmung über
das Ausländergesetz zu tun:
- bezüglich der Stabilisierung des Bestandes der ausländi-
schen Bevölkerung;
- bezüglich der Verbesserung der Rechtsstellung der Aus-
länder;
- bezüglich ihrer Integration?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Klarheit
darüber geschaffen werden muss, wieweit Saisonbewilli-
gungen für Betriebe gewährt werden, die keine echten Sai-
sonbetriebe sind?
Texte de l'interpellation du 23 juin 1982
Qu'est-ce que le Conseil fédéral a l'intention de faire après
la votation relative à la loi sur les étrangers:
- en ce qui concerne la stabilisation de l'effectif de la popu-
lation étrangère
- en ce qui concerne l'amélioration de la situation juridique
des étrangers
- en ce qui concerne leur intégration?
Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis qu'il s'agit d'examiner
dans quelle mesure on accorde des permis de travail sai-
sonniers aux entreprises n'ayant pas un authentique carac-
tère saisonnier?
M. Jelmini: II est difficile d'interpréter le résultat d'une vota-
tion populaire et en particulier celui de la votation du 6 juin
- Je partage le jugement du Conseil fédéral lorsqu'il
affirme très prudemment que les voix négatives exprimées
par le peuple à cette occasion tiennent à plusieurs raisons.
Dans sa réponse aux interventions personnelles de
M. Oehen et du groupe socialiste, le gouvernement a déjà
répondu pratiquement en grande partie à mon interpella-
tion.
Je comprends l'attitude du Conseil fédéral, qui veut procé-
der par étapes à un remaniement de la politique des étran-
gers avant de mettre en chantier une nouvelle révision de la
loi. Cependant, une analyse approfondie de la situation qui
pourra être pour l'essentiel assez rapide, pourra faire res-
sortir les changements qui sont vraiment nécessaires et
même urgents et les modifications qui, lors des débats aux
Chambres et dans les discussions successives au sein de
l'opinion publique, n'ont pas été contestées. Je suis
convaincu qu'une grande partie de ces modifications peu-
vent être introduites sans qu'il soit nécessaire de procéder
à une révision complète de la législation. Au contraire, elles
pourront la précéder, voire la préparer harmonieusement,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Ausländerpolitik
Motion du groupe socialiste Législation sur les étrangers
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.414
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.03.1983 - 15:30
Date
Data
Seite
251-255
Page
Pagina
Ref. No
20 011 273
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