82.402
CH_VB_001Ch Vb23.09.1982Originalquelle öffnen →
Interpellation Piller 43223 septembre 1982 zinsungspflicht für verspätet ausgerichtete Versicherungs- leistungen eingeführt wurde, erstaunt. Höchstrichterlich haben wir hierüber klare Aussagen. Ich verweise auf ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom 4. März dieses Jahres, in dem bestätigt wird, dass im Sozialversicherungsrecht Verzugszinsen nur dann geschul- det sind, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind, mit einer Begründung, auf die ich hier nicht eintreten möchte und nicht eintreten muss. Es wird in diesem bundesgerichtli- chen Urteil weiter festgestellt, dass Ausnahmen von diesem Prinzip in krassen Einzelfällen zulässig sind, zum Beispiel bei widerrechtlichen oder trölerischen Machenschaften von Verwaltungsorganen. Im übrigen aber wird der Verzicht auf Verzinsung im Leistungsbereich nach wie vor mit dem sogenannten qualifizierten Schweigen des Gesetzgebers begründet. Dies befriedigt aber nicht! 4. Was ist zu tun? Nachdem nicht nur in Einzelfällen, son- dern in einer Häufung von Fällen diese geschilderte Diskre- panz - ich möchte sagen, Ungerechtigkeit - zunehmend zu Tage tritt, sollte das erwähnte qualifizierte Schweigen im Gesetz zu einer Bejahung der Selbstverständlichkeit von Zinsen bei verspäteten Sozialversicherungsleistungen füh- ren. Ich schlage dies im Rahmen der 10. AHV-Revision vor, und zwar in der Form als Postulat, damit Nuancen, wie wir sie bei der Detailregelung der Zinspflicht bei verspäteten Beiträgen in Artikel 41 bis der Vollziehungsverordnung zum AHV-Gesetz haben berücksichtigt werden können. Es ist mir klar, dass auch hier nicht jeder Fünfer der Zinspflicht unterliegen kann; man muss auch hier gewisse Abgrenzun- gen vornehmen können. Das zur gesetzlichen Regelung. Aber parallel dazu, Herr Bundesrat, und bis zur gesetzli- chen Regelung, möchte ich die Verwaltung bitten, in der Zwischenzeit durch Weisungen die Verzinsungspflicht grosszügiger als bis anhin zu regeln. Auch wenn eine gesetzliche Regelung noch nicht formuliert ist, verbietet keine Gesetzesbestimmung die Ausrichtung von Zinsen. Die Verwaltung ist ohne Zweifel befugt, grosszügiger zu sein als heute, während der Richter dies natürlich nicht vor- schreiben kann. In diesem Sinne bitte ich um Verständnis für dieses Anlie- gen. Ich bitte um Entgegennahme und Überweisung meines Postulates, wofür ich im voraus bestens danke. Bundesrat Hürlimann: Das Problem, das durch das Postulat von Herrn Steiner aufgeworfen wird, ist uns bekannt; es ist nicht neu. Wir haben es sogar im Zusammenhang mit der 9. AHV-Revision ausdrücklich diskutiert. Wir haben damals eine gesetzliche Verzugszinspflicht im Gesetz abgelehnt, und zwar aus Gründen, die durchaus ihre Legitimation haben. Wir stehen hier vom Prinzip her absolut in Überein- stimmung mit der herrschenden Lehre. Alfred Maurer, der bekannte Sozialrechtler hat in seinem Lehrbuch über das schweizerische Sozial- und Versicherungsrecht im allge- meinen Teil zu diesem Thema folgendes festgehalten: «Die Versicherungsträger benötigen wie die Versicherungsge- sellschaften eine gewisse Abklärungs- und Deliberations- frist, nachdem sie vom Versicherungsfall Kenntnis erhalten haben. Wenn sie mit der Stellungnahme zögern, kann der Anspruchsberechtigte allenfalls gerichtliche Klagen wegen Rechtsverzögerung oder -Verweigerung erheben oder sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Hingegen besitzt er keinen Anspruch auf Verzugszinsen, da ein solcher nach einem sozialversicherungsrechtlichen Grundsatz nur ent- steht, wenn ein Gesetz ihn ausdrücklich vorsieht.» Das ist in Übereinstimmung mit dem, was Sie aufgeführt haben. Die- ser Grundsatz ist dann vom Eidgenössischen Versiche- rungsgericht, wie Herr Prof. Maurer schreibt, zu Recht ebenfalls bestätigt worden. Es gibt Fälle, wo ganz eindeutig die Schuld bei den Behörden oder bei den Ausgleichskas- sen liegt, so dass dann eine entsprechende Verzugszinslei- stung gesprochen werden muss. Dies käme auch Ihrem Wunsch entgegen.. Es wäre möglich, wenn ganz eindeutig die Verzögerung -auf Personalmangel oder Verschleppung zurückzuführen ist, dass eine Verzugszinsvergütung ausge- richtet werden könnte. Aber Sie dürfen nicht vergessen: Wenn wir generell die Verzugszinspflicht ins Gesetz aufneh- men würden, dann hätten wir in soundso vielen Fällen noch viel mehr Schwierigkeiten, überhaupt zu einer Abklärung zu kommen. Ich sehe das selber anhand meiner Korrespondenzen. Wenn mir Leute schreiben, sie hätten in jenem Zeitpunkt ihre Invalidensituation angemeldet, dann geht man dem Fall nach und stellt fest, dass die Behörden und die Stellen das schon längstens hätten untersuchen wollen, dass sich aber der Gesuchsteller nicht bereit erklärt hat, sich beispiels- weise einer solchen Untersuchung zu stellen. Hier liegt wahrscheinlich auch die Nuance, von der Sie selber gespro- chen haben. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat zuhanden der näch- sten Revision zur Prüfung entgegenzunehmen, aber ich könnte heute mit der Entgegennahme des Postulates nicht etwa zusichern, dass damit automatisch die Verzugszins- pflicht in den Sozialversicherungen - denn diese Beträge gehen immer wieder zulasten unserer Sozialwerke - gene- rell eingeführt würde. Das würde, wie ich Ihnen gemäss Prof. Maurer gesagt habe, auch dem versicherungstechni- schen Prinzip, ob Verzugszinsen und allenfalls wann sie geleistet werden sollen, widersprechen. Es ist klar, das man in Fällen, wo man sieht, hier liegt eine echte Rechtsverzöge- rungs- oder Rechtsverweigerungssituation vor, nicht zunächst prozessieren sollte, sondern allenfalls auf Verwal- tungsstufe zugeben muss: Hier liegt ganz eindeutig die Schuld nicht beim Versicherten, sondern bei der Verwal- tung oder bei der Ausgleichskasse. In diesem Sinne nehme ich auch diesen Wunsch entgegen, aber nicht in der Rich- tung, dass etwa ohne eine gesetzliche Regelung ganz generell Verzugszinsen ausgerichtet werden können. Mit diesen Vorbehalten und mit der Zusicherung der Prü- fung zuhanden der nächsten Revision ist der Bundesrat mit der Überweisung des Postulates einverstanden. Überwiesen - Transmis #ST# 82.402 Interpellation Piller Forschung in der Schweiz Recherche en Suisse Wortlaut der Interpellation vom 9. Juni 1982 In den letzten Jahren gingen in Wirtschaftszweigen, die stark von der modernen Technik und Technologie abhängig sind, zahlreiche Arbeitsplätze verloren. Diese strukturelle Arbeitslosigkeit scheint sich in den kommenden Jahren noch auszuweiten. Die rasante Entwicklung auf den Gebie- ten Elektronik, Mikroprozessoren, Halbleitertechnologie, Prozesssteuerung usw. bereitet diesen Industriezweigen grosse Sorgen. Die Schweiz kann dieser Herausforderung nur wirksam entgegentreten, wenn die wissenschaftliche Forschung und die technische Entwicklung ein konkurrenz- fähiges Niveau aufrechterhalten können. Wir stellen aber ausgerechnet in dieser schwierigen Situation fest, dass die öffentliche Hand die Aufwendungen für die Forschung real kürzt und dass die Privatindustrie bei Finanzschwierigkeiten oftmals zuerst in diesem Bereiche abbaut. Ich frage deshalb den Bundesrat an,
Interpellation Piller 434 23 septembre 1982 Blick auf die weiteren Einbrüche habe ich die Interpellation eingereicht und den Bundesrat gebeten, seine Ansicht in dieser Angelegenheit darzulegen. Es interessiert insbeson- dere, wie der Bundesrat die Gefahren für die Wirtschaft ein- stuft, die durch mangelnde angewandte Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der modernen Technologien auf uns zukommen, und wie er gegebenenfalls Möglichkei- ten sieht, verstärkt in diesen Forschungsbereichen aktiv zu werden Darf ich zum Schluss noch erwähnen, was kürzlich im renommierten englischen Wissenschaftsmagazin «Nature» über die Forschung an den westdeutschen Universitäten zu lesen stand, ich betone: westdeutschen Universitäten. Ich zitiere einige Passagen, etwas frei und zusammenfassend: «Wer hofft, deutsche Wissenschafter könnten der Volks- wirtschaft durch wichtige Erfindungen Impulse geben und mit neuen Technologien den Begriff «Made in Germany> auf- polieren, hängt Illusionen nach. Wenn einzelne Institute, an denen Leerlauf zum Selbstzweck geworden ist, schliessen würden, würde das kaum jemandem schaden. Obwohl gerade die deutschen Hochschulen im Ausland noch immer hohes Ansehen besitzen, weil sie der Industrie ein bedeu- tendes Know-how und entsprechende Fachkräfte lieferten, besitzen sie für den wissenschaftlichen Nachwuchs nur noch wenig Anziehungskraft.» Nach Ansicht des englischen Magazins träumen die Deutschen zuviel von Nobelpreisen, erhalten sie aber nicht. Seit Kriegsende erhielten ihn 124 Amerikaner, 42 Engländer und nur 16 Deutsche. Für «Nature» ist das kein Zufall. Die deutschen Forscher zeig- ten zu wenig Erkenntnisdrang und ziehen ein gemütliches Leben als Beamte vor. Auch gehe der Löwenanteil öffent- licher Gelder an die Institute arrivierter Professoren, wäh- rend noch unbekannte Wissenschafter nur geringe Mittel erhielten. Ausserdem werden Projekte zweiten Ranges über Jahre hinweg unterstützt, ohne dass Überprüfungen der erreichten Ergebnisse erfolgen. Nachdrücklich verweist «Nature» darauf hin, dass die deutschen Universitäten fest in den Händen von Bürokraten sind. Wie gesagt, dies ist die harte Kritik eines englischen Wis- senschaftsmagazins an der deutschen Hochschulfor- schung. Ich hoffe, dass die Dinge in der Schweiz weit bes- ser liegen. Eines müssen wir aber bedenken: Wir haben unsere Impulsprogramme 1 und 2, die Deutschen ihre Technologie- transfer-Institute. Beides wurde unabhängig von der Hoch- schulforschung lanciert, um der Wirtschaft behilflich zu sein. Es bleibt zu hoffen, dass «Nature» unserer Hochschul- forschung eine bessere Note austeilen würde. Bundesrat Hürlimann: Ich möchte zunächst Herrn Stände- rat Piller danken, dass er mit dieser Interpellation ein Pro- blem aufwirft, das uns auch im Bundesrat und ganz allge- mein in der gesamten Wirtschafts- und Forschungspolitik beschäftigt. Ich würde sogar sagen, dass sich die Beurtei- lung des Interpellanten in bezug auf die Wirtschaftslage, aber auch in bezug auf die Bedeutung der Forschung für unsere Wirtschaft, mit den Überlegungen des Bundesrates durchaus deckt. Damit gehe ich auf Ihre Fragen ein. Wir haben ursprünglich, vor allem in den Zeiten der Hochkonjunktur, eine ziemlich konsequente Teilung zwischen der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung durchgeführt. Man hat sich - wie übrigens in anderen Industrienationen auch - auf den Standpunkt gestellt, dass die Grundlagenforschung' eine Aufgabe des Staates sei und dass die angewandte Forschung der Wirtschaft übertragen bleiben soll. Es ist auch heute noch so, dass von der Forschung ungefähr drei Viertel der Aufwendungen durch die private Wirtschaft getragen werden. Die Schwierigkeiten in der Wirtschaft - hier decken sich unsere Überlegungen - haben natürlich zu einer Reduktion der Forschungstätigkeit in gewissen Wirt- schaftsbereichen, die auch die Forschung finanziert haben, geführt. Dies hatte eine entsprechende Umlagerung gewis- ser Kredite zur Folge. Insbesondere ist heute festzustellen, dass beispielsweise mit den Krediten für den Nationalfonds seit den letzten zwei Kreditrahmen, die die Räte gewährt haben, ausdrücklich zuerst 10 und jetzt 12 Prozent für die Nationalen Forschungsprogramme abgezweigt werden. Bei den Nationalen Forschungsprogrammen wird eine Verlage- rung von Krediten im Sinne der angewandten Forschung vorgenommen. Wenn Sie die Themen dieser Forschungs- programme durchgehen, sehen Sie, dass Geld im Sinne der angewandten Forschung zur Verfügung gestellt wird, d. h. um eine schnellere Konkretisierung von Forschungsergeb- nissen für die Wirtschaft zu gewährleisten. Das ist das eine. Das zweite, Sie haben es erwähnt, sind unsere Impulspro- gramme, mit denen wir möglichst direkt vor allem auch Anpassungen und Ausbildungsfunktionen auslösen können für die Wirtschaft, die sich entsprechend umstellen muss. Nehmen Sie beispielsweise die Kurse für unsere Bauwirt- schaft, weil sich die Bauwirtschaft in der letzten Zeit stark in der Richtung von Haustechnik, von Energiesparen usw. ent- wickelt hat. Mit solchen Krediten wird auch die Anpas- sungsfähigkeit unserer Bauindustrie - oder der Uhrenindu- strie, um jetzt ein anderes Beispiel zu nennen, das Sie erwähnt haben - erhöht. Der dritte Bereich, Sie haben ihn ebenfalls erwähnt, umfasst die Beiträge an die Hochschulen. Unsere Eidgenössischen Technischen Hochschulen zum Beispiel weisen neben der Grundlagenforschung - wir haben nicht nur das SIN - Insti- tute auf, die ganz konkret im Sinne der angewandten For- schung tätig sind, zum Teil auch direkt unterstützt mit Mit- teln aus der Industrie. Sie werden nächstes Jahr Gelegen- heit haben, zu diesen Problemen noch viel grundsätzlicher Stellung zu nehmen. Der Bundesrat wird sich dazu ausspre- chen müssen, weil wir sowohl für die Hochschulförderung - das gilt auch für die Universitäten - als auch für den Natio- nalfonds die nächsten Kreditrahmen festlegen müssen. Dort wird sich die Frage stellen, je nach der Entwicklung unserer Wirtschaft, ob allenfalls diese Grenze zur ange- wandten Forschung, die heute zwischen Grundlagenfor- schung und angewandter Forschung sicher fliessender geworden ist, als sie es zu Beginn der Tätigkeit des Natio- nalfonds war, in Zukunft allenfalls noch weiter abgebaut werden soll. Abschliessend bemerke ich lediglich, dass wir aus diesem Grunde immer wieder auch bei sogenannten Sparmassnah- men - obwohl Sie recht haben, dass natürlich Beiträge, die in den Transferbereich gehören, unter diese 10prozentige Kürzung fallen - Lösungen gefunden haben, zum Teil durch Umlagerungen von Krediten, die der Forschung die ent- sprechende Priorität einräumen. In dieser Hinsicht bin ich also mit dem Interpellanten, Herrn Piller, im Namen des Bundesrates einig. Aber ich muss hier festhalten, was Sie ebenfalls festgestellt haben, dass natürlich auch diese Bereiche den Sachzwängen in bezug auf unsere Finanzlage nicht entgangen sind. Piller: Ich kann mich einigermassen befriedigt erklären. Es ist so, dass wir einfach auf das nächste Jahr hoffen müs- sen, um dann im Rahmen dieser neuen Kredite vielleicht nochmals grundsätzlich die Problematik Grundlagenfor- schung, angewandte Forschung zu diskutieren. Ich finde, dass die angewandte Forschung in unserem hochindustria- lisierten Land einen sehr grossen Stellenwert erhalten muss, damit wir überhaupt den Konkurrenzkampf durchste- hen können.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Piller Forschung in der Schweiz Interpellation Piller Recherche en Suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.402 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.09.1982 - 08:00 Date Data Seite 432-434 Page Pagina Ref. No 20 010 936 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.