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Motion Belser
die Fahrer - alle die sie interessierenden Zahlen ohne weite-
res erfragen können.
Fazit: Mit der Überweisung in Postulatsform machen Sie
sichtbar, dass die Probleme durch das zuständige Bundes-
amt für Polizeiwesen weiterbearbeitet werden sollen und in
engem Kontakt auch mit den Automobilherstellern dafür
gesorgt werden soll, dass die Probleme gelöst werden.
Darum geht es noch um viel mehr als nur um die Bekannt-
gabe der entsprechenden Verbrauchswerte.
Motion Kopp
Abstimmung - Vote
Für die Überweisung als Postulat 23 Stimmen
Für die Überweisung als Motion 7 Stimmen
Überwiesen - Transmis
Motion Neukomm
Für die Überweisung als Postulat 23 Stimmen
Für die Überweisung als Motion 7 Stimmen
Überwiesen - Transmis
#ST# 82.401
Motion Belser
Volksinitiativen. Abstimmungsverfahren
Initiatives populaires. Procédure de vote
Wortlaut der Motion vom 9. Juni 1982
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen
Räten eine Vorlage auf Änderung des Abstimmungsverfah-
rens bei Volksinitiativen mit Gegenvorschlag zu unterbrei-
ten. Artikel 76 des Bundesgesetzes über die politischen
Rechte ist so zu ändern, dass das Verbot des doppelten Ja
aufgehoben wird. Es ist ein Verfahren einzuführen, das den
Willen der Mehrheit differenziert und unverfälscht zum Aus-
druck bringt, die Gleichwertigkeit des Volks- und Stände-
mehrs wahrt und Initiative wie Gegenvorschlag eine gleiche
Chance einräumt. Nötigenfalls wäre gleichzeitig ein Entwurf
auf Änderung der Bundesverfassung vorzulegen.
Texte de la motion du 9 juin 1982
Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres
fédérales un projet visant à modifier la procédure applicable
aux votations sur des initiatives populaires et des contre-
projets y relatifs. L'article 76 de la loi fédérale sur les droits
politiques doit être revisé et l'interdiction de voter deux fois
«oui» levée. Il y a lieu d'instituer une procédure qui permette
à la majorité d'exprimer sa volonté véritable de-façon nuan-
cée, de sauvegarder l'équivalence de la majorité populaire
et de celle des cantons et d'assurer les mêmes chances de
succès à l'initiative et au contreprojet. Le cas échéant, un
projet de revision de la constitution fédérale devrait être
présenté simultanément.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Aubert, Donzé,
Gassmann, Meylan, Miville, Piller, Weber (8)
Belser: Die Diskussion über das Abstimmungsverfahren bei
Volksinitiativen mit Gegenvorschlag ist sowohl für den Bun-
desrat wie für die eidgenössischen Räte, vor allem für den
Nationalrat, nichts Neues. Mit 67 zu 66 Stimmen entschied
der Nationalrat im Zusammenhang mit der Behandlung der
parlamentarischen Initiative Muheim, die Frage im Zusam-
menhang mit der Totalrevision der Bundesverfassung zu
lösen. Seither erfolgten von freisinniger und evangelischer
Seite Vorstösse in dieser Sache. Nicht zuletzt hat der Kan-
ton Basel-Landschaft mit einer Standesinitiative dieses
Abstimmungsverfahren wieder anhängig gemacht. Der Vor-
stoss im Baselbiet kam von freisinniger Seite und fand die
uneingeschränkte Zustimmung aller Fraktionen.
Die höchst unbefriedigende Situation bei Abstimmungsver-
fahren von Volksinitiativen mit Gegenvorschlägen besteht
weiter, und dies ist letzten Endes der Ausgangspunkt mei-
nes Vorstosses. Man mag versucht sein zu sagen, das Pro-
blem bestehe nun schon seit mehr als 90 Jahren, seit der
Einführung der Volksinitiative auf der Basis der Partialrevi-
sion überhaupt. Was solange Bestand gehabt hätte, könne
auch noch eine Weile warten, bis man sich an eine Verbes-
serung mache. Tatsache ist jedoch, dass durch die Häufung
von Volksinitiativen mit Gegenvorschlag in den siebziger
Jahren die Fragwürdigkeit des Abstimmungsverfahrens vie-
len Leuten deutlich wurde. Für die achtziger Jahre werden
wir eine ganze Reihe ähnlicher Fälle haben. Die Preisüber-
wachung ist nur ein Beispiel dafür. Andere werden mit
Sicherheit folgen. Wenn man die Reihe der hängigen Initiati-
ven betrachtet, könnte man heute schon ankreuzen, wo die
Räte versucht sind, Gegenvorschläge mit auf den Weg zu
geben. Die heutigen Mängel des Verfahrens sind nicht nur
Staatsrechtlern und Politologen offenkundig, die in diesem
Zusammenhang von Verfassungswidrigkeit oder vom
schlechtesten aller Abstimmungsverfahren reden. Auch
andere Mitbürger erkennen die Privilegierung der bestehen-
den Ordnung. In der Zuschrift eines Stimmbürgers, die ich
kürzlich erhielt, stand der Ausdruck «Volksbetrug». Ich
möchte persönlich nicht so weit gehen.
Das heutige Abstimmungsverfahren bei Initiativen mit
Gegenvorschlag hat indirekt aber noch weitere staatspoli-
tisch unerwünschte Auswirkungen. Die Initianten werden
unter dem Druck des Verfahrens öfters gezwungen, ihr
Begehren zugunsten des Gegenvorschlags zurückzuzie-
hen. In manchen Fällen wird das von engagierten Anhän-
gern einer Initiative nicht verstanden, sondern als Verrat an
der Sache empfunden. Nicht wenige werden nach einem
solchen Erlebnis zu «Abstinenten» in unserer direkten
Demokratie. Ein Verdikt des Volkes nimmt man bereitwilli-
ger an als solche Rückzugsbewegungen eigener Leute.
Das Initiativrecht hat eine grosse Bedeutung in der Weiter-
entwicklung unserer staatlichen Einrichtungen. Es zeichnet
sich ab, dass es vermehrt auch von Leuten benutzt wird,
die nicht in grossen Verbänden oder Parteien organisiert
sind. Dass sie den Weg der Initiative wählen und beispiels-
weise nicht jenen des Radaus zeigt, dass sie den Glauben
an die demokratische Weiterentwicklung dieses Staates
nicht verloren haben. Wir sollten diese Leute nicht durch ein
zweifelhaftes Abstimmungsverfahren zurückstossen.
Der Bundesrat anerkannte in den Beratungen dieser parla-
mentarischen Initiative, dass das heutige Abstimmungsver-
fahren nicht alle demokratischen Erwartungen erfülle. Da
die Diskussion über das Abstimmungsverfahren aber
zugleich eine Diskussion über staatspolitische Grundfragen
darstelle, sei sie im Rahmen der Totalrevision der Bundes-
verfassung zu führen. Der Zeitpunkt dieser Totalrevision der
Bundesverfassung ist recht ungewiss. Bis jetzt lag dieses
Unternehmen Totalrevision nicht im günstigsten Wind, und
je nachdem, wie sich der überarbeitete Verfassungsentwurf
präsentiert, dürfte das Schiffchen sogar in Turbulenzen
geraten oder in eine Windstille. Ob diese Totalrevision vor-
ankommt - im Volk bewegt sie vorderhand nicht viele Leute
-, ist zumindest fraglich. Deshalb kann das akute Problem
des Abstimmungsverfahrens nicht auf diesen Zeitpunkt hin-
ausgeschoben werden. Immer deutlicher wird aber auch,
dass für eine Neuordnung dieses Abstimmungsverfahrens
eine Verfassungsänderung nicht zwingend ist. Damit entfällt
jegliche Notwendigkeit, mit einer Lösung dieser Probleme
bis zur Totalrevision der Bundesverfassung zuzuwarten.
Deshalb werden der Totalrevision die bedeutenden Fragen-
komplexe ja nicht fehlen. Die Lösung der Halbkantonsfrage
zum Beispiel nach den Vorstellungen meines Kantons
Basel-Land dürfte beispielsweise schon eine beachtliche
Herausforderung darstellen.
Der Text meiner Motion zielt in erster Linie auf die Verwirkli-
chung des Anliegens auf Gesetzesebene. Inhaltlich bietet
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er Platz für mehr als ein denkbares Abstimmungsverfahren,
doch lässt er durch die Betonung der Gleichwertigkeit des
Volks- und Ständemehrs und der gleichen Chance für Initia-
tive und Gegenvorschlag nicht alles zu, was noch in der
nationalrätlichen Kommission oder im Plenum zur Debatte
stand. Das vom Baselbieter Landrat vorgschlagene
ergänzte System Haab kann ein tauglicher Weg sein. Sie
haben diesen Vorschlag heute ausgeteilt erhalten. Das Pro-
zentsummenmodell wäre auch nicht auszuschliessen. Ich
lege mich da keineswegs fest.
16 Kantonsregierungen bemängelten im 1980 durchgeführ-
ten Vernehmlassungsverfahren das heutige Abstimmungs-
prozedere. Sie begrüssen eine Änderung. In ihren Verbes-
serungsvorschlägen orientierten sie sich an den Verhältnis-
sen in ihren Kantonen. Das ist naheliegend. Man sieht, was
da im eigenen Garten gewachsen ist und sich bewährt hat.
Es erstaunt deshalb nicht, dass sie sich nicht auf ein ein-
heitliches System einigen konnten. In dieser Lage haben
der Bundesrat und die eidgenössischen Räte mit der Vor-
lage befriedigender Lösungen voranzugehen.
Deshalb bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.
Bundesrat Purgier: Ich bin Herrn Belser dankbar, dass er
die zentrale Bedeutung unserer Volksrechte und damit
auch der Initiative ins richtige Licht rückt. Wenn ich ihm
trotzdem nicht folgen kann, möchte ich das gleich zu
Beginn in keiner Weise als Missachtung der von uns allen
gemeinsam geteilten Hochschätzung für diese Volksrechte
verstanden wissen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass wir
dafür sorgen müssen, dass die Volksrechte leicht praktika-
bel sind, und bisher ist uns das gemeinsam auch geglückt.
Das Problem, das hier angeschnitten wird, ist - wie auch
der Motionär sagt - keineswegs neu. Vermutlich wird es,
auch wenn uns Neuerungen gelingen sollten, nie Neuerun-
gen geben, die gar alle befriedigen werden. Im vorliegenden
Fall hat man versucht, die Kritik aufzufangen. Ich darf daran
erinnern, dass beide Räte bei der Behandlung des Bundes-
gesetzes über die politischen Rechte dem Abstimmungs-
verfahren besondere Sorgfalt widmeten. Sie sprachen sich
- und das war ein Entscheid beider Kammern - vor sieben
Jahren für den bestehenden Zustand aus. Kurz darnach,
anno 1978, reichte Herr Muheim im Nationalrat eine parla-
mentarische Initiative ein. Ordnungsgemäss - und auch mit
vollem Verständnis für die die Volksinitiative betreffende
Frage - wollten wir nicht einfach eine Meinungsäusserung
abgeben; wir haben vielmehr über Initiative und Gegenent-
wurf der vorberatenden Kommission ein Vernehmlassungs-
verfahren durchgeführt, übrigens im Auftrag dieser Kom-
mission. Und da kam nun etwas zustande, was ich hier ein-
fach erwähnen muss, weil es zeigt, wie die Meinungen aus-
einandergehen, selbst wenn sie mit Bezug auf die Bejahung
der Revision weitgehend übereinstimmen. Acht Kantonsre-
gierungen, vier politische Parteien und einzelne Organisa-
tionen befürworteten das heutige Abstimmungsverfahren.
16 Kantonsregierungen und sieben politische Parteien spra-
chen sich für eine Änderung des Verfahrens aus, wobei
jedoch diese Mehrheit sich aufsplitterte, sobald es um die
Antwort auf die Frage «wie soll revidiert werden?» ging: ein
eigentlicher Konsens über eine neue Prozedur kam nicht
zustande. Diese Schwierigkeiten führten den Bundesrat zur
Überzeugung, dass es richtiger sei, dieses wichtige staats-
politische und staatsrechtliche Problem vom Bundesamt für
Justiz sorgfältig weiter prüfen zu lassen und dem Parlament
im Zusammenhang mit der Totalrevision der Bundesverfas-
sung eine Lösung vorzuschlagen, sei es in der neuen Ver-
fassung selber, sei es in Form einer gesetzlichen Regelung.
Der Nationalrat stimmte diesem Vorgehen, wie Sie erwähnt
haben, wenn auch knapp, zu. Sein Entscheid hatte für uns
eine besondere Bedeutung; er wurde immerhin erst im
Dezember des letzten Jahres getroffen. Als dann Herr
Nationalrat Künzi in einer Interpellation im Frühling dieses
Jahres das Problem wieder aufgriff und eine vorgezogene
Sonderlösung verlangte, verwiesen wir auf den Entscheid
des gleichen Rates vom Dezember letzten Jahres. Es kam
zu der Ihnen bekannten schriftlichen Antwort des Bundes-
rates vom Juni 1982; der Nationalrat hat aber das Geschäft
noch nicht behandelt. Diesbezüglich ist alles offen. Herr
Nationalrat Muheim tat das gleiche wie Sie, Herr Ständerat
Belser: er reichte am 10. Juni eine Motion ein mit einigen
unterschiedlichen Nuancen, jedoch mit dem gleichen Ziel.
Darf ich zusammenfassend folgendes festhalten: Der Bun-
desrat wird den Gedanken in Postulatsform übernehmen,
nicht um ihn damit zu begraben, sondern um vor allem Ihren
zweiten Gedanken noch einmal sorgfältig zu prüfen, ob man
nicht auf eine Verfassungsrevision verzichten und es bei
einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen
Rechte bewenden lassen könnte. Weil ich das aber heute
nicht präjudizierend erklären will - es bleiben die Vorteile
und die Nachteile sorgfältig abzuwägen -, schlage ich Ihnen
die Postulatsform vor. Wir haben derart viele Gesetzge-
bungsgeschäfte pendent, dass wir unbedingt Prioritäten
setzen müssen. Es ist übrigens fraglich, ob die Neuerungs-
willigen einfach so gewertet werden können, wie man das
gelegentlich tut und wie auch Sie es zu tun geneigt sind,
indem man sagt: «Es ist doch eine Benachteiligung all
derer, die ja sagen zur Initiative oder ja sagen zum Gegen-
entwurf. Wir zählen sie zusammen und stellen dann die
Summe den Neinsagern gegenüber, um zu beweisen, dass
die Jasager zu kurz kommen.» Wie Sie selbst aus Ihrer rei-
chen politischen Erfahrung wissen, stehen gelegentlich die
Jasager zu einer Initiative den Jasagern zu einem Gegen-
entwurf unversöhnlich gegenüber und möchten keineswegs
in die gleiche Hofstatt wandern. Deshalb muss ich diese
Arithmetik doch mit einigen Fragezeichen versehen. So viel
rein zum Zählerischen.
Fazit: Ich glaube, es ist zweckmässig, im Departement und
im Bundesrat, noch einmal zu prüfen, ob man eine Geset-
zesrevision einleiten oder ob man doch - wie der National-
rat im Dezember beschlossen hat und wie es seither, mit
Ausnahme dieser Debatte, unbestritten geblieben ist - die
Verfassungsreform abwarten soll. Ich sichere Ihnen' die
sorgfältige Behandlung dieser, auch nach Meinung des
Bundesrates, wichtigen Frage zu.
Belser: Herr Bundesrat ich danke Ihnen für die Stellung-
nahme zu meiner Motion. Ich bin bereit, sie umzuwandeln in
ein Postulat und gebe meiner Hoffnung Ausdruck, dass die
Frage tatsächlich nicht auf die lange Bank geschoben wird.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 19.10 Uhr
La séance est levée à 19 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
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Motion Belser Volksinitiativen. Abstimmungsverfahren
Motion Belser Initiatives populaires. Procédure de vote
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.401
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.10.1982 - 18:15
Date
Data
Seite
501-502
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Pagina
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20 010 961
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