- März 1984 N
277
Postulat Müller-Aargau
#ST# 81.402
Postulat Uchtenhagen
Parlamentarische Gruppen
Clubs parlementaires
Fortsetzung - Suite
Siehe Jahrgang 1982, Seite 541 - Voir année 1982, page 541
Le président: Dans la séance du 19 mars 1982, la discussion
a été demandée par Mme Eppenberger qui a combattu le
postulat que le Bureau proposait d'accepter.
M. Kohler Raoul, rapporteur: Par voie de postulat,
Mme Uchtenhagen a demandé, en juin 1981, que soient
réglementés les clubs de parlementaires.
Le Bureau a proposé à votre conseil d'adopter le postulat de
Mme Uchtenhagen et de le transmettre à la commission
chargée d'examiner l'initiative parlementaire «Réforme du
Parlement». Notre conseil n'a pas eu l'occasion de se pro-
noncer sur ce postulat, mais la commission «Réforme du
Parlement» en a tenu compte au cours de ses travaux. Elle a
proposé un nouvel article 8
seplies
de la loi sur les rapports
entre les conseils, dans lequel sont précisées les conditions
que doit satisfaire un groupement de parlementaires pour
bénéficier de facilités administratives.
Notre conseil a adopté ces nouvelles dispositions en février
de l'année dernière. Entre-temps, le Conseil des Etats s'est
prononcé à son tour, de sorte que nous aurons l'occasion,
vendredi prochain, d'adopter les modifications de la loi sur
les rapports entre les conseils, en votation finale.
Nous pouvons donc constater que, sans que le postulat de
Mme Uchtenhagen ait été adopté par notre conseil, il se
trouve être tout de même exécuté, de sorte que le Bureau
vous propose de classer le postulat.
Le président: Le Bureau propose le classement du postulat,
qui est réalisé. Il n'est pas fait d'autres propositions. Il en est
ainsi décidé.
Abgeschrieben - Classé
#ST# 82.400
Postulat Müller-Aargau
Delegation beim Europarat. Wahlmodus
Postulat Müller-Argovie
Délégation auprès du Conseil de l'Europe.
Mode de désignation des membres
Wortlaut des Postulates vom 9. Juni 1982
Das Büro des Nationalrates wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob das Geschäftsverkehrsgesetz oder ein anderes
Gesetz in dem Sinne geändert werden kann, dass die Dele-
gation der eidgenössischen Räte beim Europarat nach Arti-
kel 85 Ziffer 4 Absatz 2 BV durch die Bundesversammlung
gewählt wird.
Texte du postulat du 9 juin 1982
Le Bureau du Conseil national est prié d'examiner s'il serait
possible de modifier la loi sur les rapports entre les conseils
ou une autre loi, de sorte que l'Assemblée fédérale soit
chargée, en vertu de l'article 85, chiffre 4, 2
e
alinéa, est, de
désigner les membres de la délégation représentant les
Chambres fédérales auprès du Conseil de l'Europe. Le
Bureau informera le Conseil national des résultats de cet
examen.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aider, Barchi, Biel, Bir-
cher, Delamuraz, Duboule, Girard, Humbel, Jaeger, Keller,
Kloter, Meier Josi, Muheim, Müller-Bern, Oester, Renschler,
Schalcher, Schär, Widmer, Wilhelm (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Obwohl die Aussenpolitik unseres Kleinstaates zuerst ein-
mal Europapolitik sein muss, findet die Tätigkeit unserer
Delegation im Europarat wenig bis kein Interesse in der
Öffentlichkeit und entsprechend auch in unseren Medien.
Dieser Teufelskreis der Missachtung hat seinen Ausgangs-
punkt beim Wahlmodus der Delegation.
Es ist unsinnig zu glauben, Parlamentarier besässen öffentli-
ches Ansehen, wenn sie wie Kommissionsmitglieder durch
die Büros der eidgenössischen Räte auf Vorschlag der Frak-
tionen bestimmt werden, praktisch unter Ausschluss der
Öffentlichkeit.
Es ist uns bekannt, dass eine Änderung des Wahlmodus
schon einmal zur Debatte gestanden und keine Gnade bei
den Räten gefunden hatte.
Seit das Europaparlament aber durch Direktwahlen
bestimmt wird, hat sich die Situation grundlegend geändert.
Das Ansehen des Europarates droht neben demjenigen des
Europaparlamentes zu verblassen.
Vor allem in der Schweiz haben wir dafür zu sorgen, dass
jenes Gremium, in welchem sich ein Teil unserer offiziellen
Aussenpolitik abspielt, im Inland durch Änderung des Wahl-
modus aufgewertet wird.
Schriftliche Stellungnahme des Büros
Rapport écrit du Bureau
- Der Wahlmodus der Delegation beim Europarat wurde
bereits im Jahre 1963 anlässlich des ersten Bundesbe-
schlusses betreffend die Bestellung der Delegation beim
Europarat vom 17./18. Dezember 1963 diskutiert. Damals
stellte sich die Frage, ob die Delegation durch den Rat (nicht
wie im vorliegenden Postulat durch die Bundesversamm-
lung) oder durch das Büro gewählt werden sollte. Obwohl
die Kommission des Nationalrates für auswärtige Angele-
genheiten eine Wahl der Delegation durch den Rat
wünschte, beschloss das Büro am 19. November 1963, dem
Rat die Wahl durch das Büro zu beantragen. Der Nationalrat,
und in der Folge der Ständerat, genehmigten diesen Antrag
diskussionslos.
Für die Wahl durch das Büro wurde vor allem folgender
Grund angeführt: Das damals erst seit kurzem gültige Rats-
reglement (vom 2. Oktober 1962) übertrug die Wahl sämtli-
cher ständigen Kommissionen dem Büro. Für die Delegation
beim Europarat, vom Büro als ständige Kommission
betrachtet, wollte man keine Ausnahme schaffen.
Das Büro teilt auch heute noch diese Ansicht. Es ist sich
zwar der Tatsache bewusst, dass die Delegation beim Euro-
parat einen speziellen Aufgabenbereich hat (keine Vorbera-
tungs-, sondern Repräsentationsfunktion), möchte aber
dennoch am Grundsatz festhalten, wonach diese, als stän-
dige Delegation der beiden Räte, nicht anders behandelt
werden soll als andere ständige Kommissionen, zum Bei-
spiel die Kommission für auswärtige Angelegenheiten, die
sich ebenfalls mit aussenpolitischen Fragen befasst.
- Der Urheber des Postulates verlangt eine Wahl der Dele-
gation beim Europarat durch die Vereinigte Bundesver-
sammlung, im Gegensatz zu früheren Begehren, die eine
Wahl durch den Rat vorsahen. Die Verwirklichung dieses
Begehrens würde sowohl eine Änderung des Geschäftsre-
glementes (Art. 14), des Bundesbeschlusses über die Dele-
gation der Bundesversammlung beim Europarat als auch
des Réglementes der Vereinigten Bundesversammlung not-
wendig machen, wofür auch das Einverständnis des Stände-
rates einzuholen wäre,
Gegen eine Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung
spricht vor allem ein verfassungsrechtliches Argument. Es
Postulat Müller-Argovie
278
N 20 mars 1984
geht einerseits um die Auslegung von Artikel 85 Ziffer 4 der
Bundesverfassung, andererseits um den Grundsatz der
Gleichstellung der beiden Re,te. Bei einer Wahl durch die
Vereinigte Bundesversammlung würde der Ständerat mit
seinen 46 Mitgliedern stark benachteiligt. Zum verfassungs-
rechtlichen Problem ist in der Literatur nachzulesen:
«Selbstverständlich bezieht sich Artikel 85 Ziffer 4 nur auf
die Wahl von Gerichts- oder Vorwaltungsbeamten, nicht von
parlamentarischen Kommissionen, die zuhanden der Räte
vorbereitende Beratungen pllegen oder in ihrem Namen
delegationsweise Kompetenzen ausüben (z. B. der Auf-
sicht). Eine Ernennung solcher Kommissionen durch die
Vereinigte Bundesversammlung würde dem Grundsatz der
Gleichstellung beider Räte und der gesonderten Beratung
(Art. 93) widersprechen.» (W. Burckhardt, Kommentar der
Schweizerischen Bundesverfassung, 3. Aufl. Bern 1931,
S. 672).
3. Mit dem Postulat soll das Ansehen des Europarates und
der schweizerischen AussenDolitik gestärkt werden. Das
Büro bezweifelt, dass das geringe Interesse der Medien und
der Öffentlichkeit an der Aussenpolitik unter anderem auf
die Art der Wahl der Mitglieder der Europaratsdelegation
zurückzuführen ist. Im Ständerat werden die ständigen
Kommissionen (auch die standerätlichen Mitglieder der
Europaratsdelegation) durch den Rat, also in einem öffentli-
chen Verfahren, gewählt. Das Interesse der Medien an die-
ser Wahl ist jedoch nicht grässer als im Nationalrat. Die
Mitglieder aller ständigen Kommissionen werden sowohl in
dem regelmässig herausgegebenen Mitgliederverzeichnis
der eidgenössischen Räte als auch in der jeweils nach der
Session als Anhang zum Bundesblatt erscheinenden Über-
sicht über die Verhandlungen der eidgenössischen Räte
veröffentlicht. Die vom Urhebor des Postulates angestrebte
Öffentlichkeit der Delegationszusammensetzung ist bereits
heute gewährleistet.
Das Büro ist der Ansicht, dass das Ziel des Postulates, d. h.
eine Hebung des Ansehens des Europarates, der Tätigkeit
schweizerischer Parlamentarier im Europarat und der Aus-
senpolitik im allgemeinen auf eine andere Weise erreicht
werden muss. Zu denken ist an eine vermehrte Öffentlich-
keitsarbeit der Delegation une der Kommission für auswär-
tige Angelegenheiten.
Schriftlicher Antrag des Büros
Proposition écrite du Bureau
Das Büro beantragt, das Postjlat abzulehnen.
Müller-Aargau: Ich möchte Ihren beantragen, das vom Büro
abgelehnte Postulat zu überweisen.
Es ist für mich doppelt peinlioh, jetzt über dieses Postulat
reden zu müssen: Erstens bin ich jetzt im Büro und muss
trotzdem gegen das Büro kämpfen, das zwar etwas anders
zusammengesetzt ist als damE.ls. Zweitens äussere ich mich
über die Delegation beim Europarat, der ich nun auch selber
angehöre. Aber das Datum von 9. Juni 1982 wird Sie daran
erinnern, dass mein Vorstoss davon ganz unbeeinflusst war.
Ich bin froh, dass Herr Rüttimann, der Sprecher des frühe-
ren Büros, die Sache des Büros vertreten wird.
Worum geht es? Es geht hier vor allem darum, dass die
Europapolitik und die Anwesonheit der Schweiz in Strass-
burg auch hier im Rat deutlich gemacht werden. Diesen
Vorstoss haben fast sämtliche Mitglieder der früheren Dele-
gation mitunterzeichnet. Hätts man ihn früher behandelt,
dann würde ich heute vermutlich nicht alleine kämpfen.
Unter Umständen würden sich Herr Delamuraz oder Frau
Josi Meier genauso einsetzen wie ich.
Es geht mir darum, dass die Dîlegation von der Vereinigten
Bundesversammlung gewählt wird und entsprechende
Bestimmungen erlassen werden. Ich meine, dass die Zuge-
hörigkeit der Schweiz zum Europarat in Strassburg von der
Öffentlichkeit viel zu wenig wahrgenommen wird. Man
müsste zeigen, wie jene Politik, die in ihren Richtlinien und
Weisungen - sagen wir einmal - jede zweite oder dritte
Botschaft mitbeeinflusst, von der Schweiz zur Kenntnis
genommen wird. Es ist nötig festzustellen, dass die Schweiz
dort mitarbeitet und dass das nicht etwas ist, was uns
einfach aufgedrängt wird.
Das Büro argumentiert damit, dass die Wahl durch das Büro
eigentlich schon öffentlich sei. Aber ich meine eine andere
Öffentlichkeit. Ich meine, dass es im Bewusstsein der Öffent-
lichkeit sein soll, dass die Schweiz im Europarat in Strass-
burg mitwirkt. Es ist ja selbstverständlich, dass man wissen
und nachfragen kann, wer dieser Delegation angehört. Es
fehlte gerade noch, dass diese gewählt würde wie ein Feme-
gericht. Aber auf der anderen Seite fehlt doch im Schweizer-
volk das Bewusstsein, dass die Schweiz in Strassburg mitar-
beitet.
Ich möchte ein Beispiel geben: Der Ständerat hat die Sozial-
charta behandelt. Ich bin überzeugt, dass ein grosser Teil
der Bevölkerung diese Sozialcharta als etwas Fremdes
angesehen hat, etwas, das nicht von der Schweiz mitgestal-
tet worden ist. Aber das war der Fall ! Ich bin überzeugt, dass
viele Menschen, wenn sie hören, dass jemand an die Men-
schenrechtskommission appelliert, nicht wissen, dass das
auch unsere Kommission ist, weil wir dort beteiligt sind. Ich
bin überzeugt davon, dass viele Menschen in der Schweiz,
wenn der Gerichtshof in Strassburg angerufen wird, nicht
wissen, dass das auch unser Gerichtshof ist, sondern sie
sehen darin fremde Richter. Das alles zeigt doch, dass die
Europapolitik der Schweiz gar nicht ins Bewusstsein der
Bevölkerung eingedrungen ist. Hier möchte ich ein Zeichen
setzen und alle Unterzeichner mit mir, ein Zeichen setzen,
indem wir die Wahl anders durchführen; die Wahl soll mar-
kieren, dass die Schweiz in Strassburg mit tätig ist.
Sehen wir einmal, was wir in der Vereinigten Bundesver-
sammlung sonst auch wählen: zum Beispiel die stellvertre-
tenden Richter des Militärkassationsgerichtes. Liesse sich
nicht mindestens so berechtigt wie diese Ersatzrichter nun
auch die Delegation des Europarates wählen? Sind wir noch
fähig, für neue Inhalte auch neue Gefässe zu schaffen, oder
können wir nur etwas Neues einführen, wenn wir es in
unsere bisherigen Kommissionen integrieren können? Wer-
den wir, im Falle des Beitrittes zur UNO, auch das Büro
beauftragen, die Delegation für New York zu bestimmen?
Das müssten wir konsequenterweise tun, wenn wir das jetzt
auch so machen.
Ich möchte Sie bitten, angesichts dieser Argumente, dieses
Postulätchen zu überweisen, wonach eine Kommission, die
einmal die Reform oder Wiederreform des Parlamentes
durchführt, das Anliegen mindestens einmal behandelt und
à fond überlegt.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, hier etwas Beweg-
lichkeit zu zeigen, nicht diese Starrheit, die das Büro in
seinen Überlegungen zutage legt, dass wir noch fähig sind,
uns auch noch über anderes zu unterhalten als nur über
Rationalisierung, wie wir die persönlichen Vorstösse mög-
lichst schnell durch die Mühle lassen können, sondern dass
wir auch qualitativ unsere Arbeit in eine solche Reform
einbeziehen könnten. Ich bitte Sie also, diese Beweglichkeit
zu zeigen und mein Postulat zu überweisen.
Rüttimann, Berichterstatter: Herr Müller und ich sind in
einem eigenartigen Rollentausch. Er hat es bereits ange-
führt. Ich war in der letzten Legislaturperiode Mitglied des
Büros. Er war damals noch hinten, ist jetzt inzwischen ins
Büro eingetreten, und ich als neuer Hinterbänkler muss nun
das Büro vertreten. Also nicht das alte, sondern das neue
Büro hat mich gebeten, weil ich seinerzeit damit beauftragt
wurde, es hier zu vertreten. Dies ist die Situation. Ich hoffe,
Sie sind damit einverstanden.
Zur Sache: Das Büro beantragt Ihnen, dieses Postulat abzu-
lehnen. Ich weiss nicht, ob alle Mitglieder den schriftlichen
Bericht in Händen haben. Diese Ablehnung geschieht nicht
einfach aus dem Gesetz der Beharrlichkeit oder aus dem
Grundsatz heraus: Wir haben es immer so gemacht, es muss
also auch in Zukunft so recht sein. Der Antrag hat seine
guten Gründe: Schon beim ersten Bundesbeschluss über
die Delegation beim Europarat im Jahre 1962, den National-
rat und Ständerat separat genehmigt haben, wurde festge-
legt, dass - wie alle anderen ständigen Kommissionen -
- März 1984 N
279Motion Müller-Aargau
auch die Delegation beim Europarat durch das Büro
bestimmt werden solle, wie Herr Müller gesagt hat, in einem
an sich öffentlichen Verfahren.
Es gibt auch ein verfassungsrechtliches Argument, das nicht
leicht zu gewichten ist, nämlich den Artikel 85 Ziffer 4 der
Bundesverfassung, der regelt, was die Vereinigte Bundes-
versammlung an Wahlen zu treffen hat. Dort steht, dass
richterliche Personen und hohe Verwaltungspersonen von
der Vereinigten Bundesversammlung zu wählen seien.
Damit hat es sich. Alle anderen Kommissionen - auch Auf-
sichtskommissionen, parlamentarische Kommissionen -
werden von den beiden Räten separat ernannt. Gegen die-
ses Prinzip würde nun der Vorstoss von Herrn Müller ver-
stossen, weil nämlich der Ständerat in der Vereinigten Bun-
desversammlung rein zahlenmässig untervertreten ist.
Zudem würde der Vorschlag auch dem Prinzip der geson-
derten Beratung widersprechen. Das ist der Hauptgrund,
warum das Büro der Meinung war, es sei dem Postulat keine
Folge zu leisten.
Herrn Müller geht es um die Hebung des Ansehens der
Delegation des Europarates oder ganz allgemein des Euro-
parates in unserer schweizerischen Bevölkerung. Das ist
zweifellos richtig. Ich glaube, wir müssen alle Versuche
unternehmen, dieses Ansehen zu heben. Das könnte aber
auf verschiedene andere Arten geschehen, insbesondere
auch durch die Medien. Wir haben nämlich festgestellt, dass
das Interesse der Medien an den Wahlen, die die beiden
Räte separat vornehmen, nicht sonderlich gross ist. Man
müsste einen besonderen Vorstoss unternehmen, um diese
Zusammenhänge, wie sie Herr Müller richtig geschildert hat
- die Sozialcharta zum Beispiel oder die Menschenrechts-
konvention, wo wir Schweizer ja teilhaben und nicht nur
Zuschauer sind -, unserer Bevölkerung näherzubringen.
Zusammengefasst: das Büro ist der Meinung, dass sich eine
Änderung des Wahlverfahrens dieser Delegation nicht auf-
drängt.
Ich beantrage Ihnen im Namen des Büros, das Postulat
abzulehnen.
Le président: M. Müller maintient son postulat tandis que le
Bureau vous engage à le rejeter.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates 28 Stimmen
Dagegen 63 Stimmen
#ST# 82.448
Motion Müller-Aargau
Vorberatung durch Kommissionen.
Einschränkung
Müller-Argovie
Objets traités directement par le plénum
Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1982
Es wird beantragt, den eidgenössischen Räten eine Ände-
rung der Geschäftsreglemente in dem Sinne vorzuschlagen,
dass Ratsgeschäfte durch Beschluss des Rates auch ohne
Überweisung an eine Kommission behandelt werden
können.
Zudem muss den Räten sowohl der Entzug des Auftrages an
eine Kommission als auch die Terminierung der Vorbera-
tung zustehen.
Texte de la motion du 23 juin 1982
Les soussignés proposent que soit soumise aux Chambres
fédérales une modification des règlements des conseils, qui
permettrait au conseil de traiter une affaire sans être tenu de
la transmettre à une commission.
En outre, les conseils doivent avoir la compétence de retirer
un mandat à une commission, ainsi que de fixer un délai
pour l'examen préalable.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es steht uns fern, den Wert der Kommissionsvorberatung
gering zu achten oder ihr gar den Sinn abzusprechen. Die
Entlastung der parlamentarischen Debatte, die Vertiefung
der Einsichten und die Erweiterung des Sachverstandes
sind unabdingbare Voraussetzungen für eine effektive und
seriöse Ratsarbeit.
Andererseits zwingt die starre Regelung, wie sie in Artikel 26
des Geschäftsreglementes des Nationalrates festgelegt ist,
auch jene Geschäfte an Kommissionen zu delegieren, von
denen jedermann weiss, dass die Meinungen gemacht sind
und im Plenum trotz Kommissionsarbeit wohl kein einziges
Votum weniger abgegeben wird.
Wir müssen einmal festhalten, dass beim heutigen System
die Kommissionen sofort nach Konstitution eine Eigen-
dynamik entwickeln, die sich der Kontrolle des Rates fast
vollständig entzieht. Eine Kommission bringt es fertig,
Behandlungstermine zu beeinflussen, vor allem aber die
Behandlung eines Geschäftes derart zu verzögern, dass die
Politik auf gewissen Gebieten total blockiert werden kann
und zum Teil ungeheure Folgekosten entstehen.
Der Rat ist weitgehend machtlos, wenn einmal ein Geschäft
an eine Kommission delegiert ist.
Ein grosser Teil des Schweizervolkes sieht mit Erbitterung,
dass der Entscheid der eidgenössischen Räte über Kaiser-
augst, worüber nun wirklich zur Genüge von beiden Seiten
in aller Öffentlichkeit informiert und diskutiert worden ist,
sich derart in die Länge zieht und dabei die Kosten, die in
jedem Falle durch uns alle bezahlt werden müssen, ins
Uferlose anschwellen. Es ist auch hier die Kommission, die
alles in Händen hält. Nicht der Bundesrat ist entscheidungs-
lahm, sondern das Parlament durch seine Réglemente.
Die Kommissionsarbeit über den UNO-Beitritt bringt wenig
oder nichts. Jedermann weiss, dass die Riesendebatte total
im Plenum ausgetragen wird. Die Kommission, die offenbar
die Behandlung dieses Geschäftes auf die Zeit nach den
Wahlen verschieben will, zieht die Beratung einfach so in die
Länge, dass in aller Stille durch Kommissionsmitglieder nur
gewissen Parteistrategen in die Hände gearbeitet wird.
Im Rat kann dagegen nichts unternommen werden. Selbst
dem einzelnen sind die Hände gebunden; er findet keinen
Adressaten für sein Anliegen, solange das Geschäft in Kom-
missionsberatung steht.
Gewiss: Konzertierte Aktionen der Parteien über ihre Kom-
missionsmitglieder wären möglich; ein Ordnungsantrag, der
in der Kommission eine Mehrheit findet, könnte einiges
ausrichten. Solange aber viele Parlamentarier froh darüber
sind, ihre Entscheidungsträgheit hinter dem Geschäftsregle-
ment zu verbergen, warten wir vergeblich auf ein entspre-
chendes Vorgehen.
In der letzten Zeit konnte nur einmal das selbstherrliche
Agieren einer Kommission gebremst werden. Als die Kom-
mission des Ständerates für die Schwerverkehrsabgabe
Aussetzen der Behandlung beschlossen hatte und damit für
beide Räte das Geschäft blockieren wollte, hat die Frak-
tionspräsidentenkonferenz unter Bitten und Flehen die
Kommission erweichen können, auf ihren Beschluss zu-
rückzukommen.
Dieses Verfahren ist eines Parlamentes unwürdig. Eine klare
Regelung dürfte der parlamentarischen Arbeit nur förderlich
sein.
Schriftliche Stellungnahme des Büros
Rapport écrit du Bureau
- Der Motionär verfolgt mit seinem Vorstoss zwei Ziele;
erstens eine Rationalisierung der Parlamentsarbeit, indem
verhindert werden soll, dass sich im Ratsplenum die Kom-
missionsverhandlungen wiederholen (vgl. unten 2), und
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Müller-Aargau Delegation beim Europarat. Wahlmodus
Postulat Müller-Argovie Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Mode de désignation
des membres
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.400
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
277-279
Page
Pagina
Ref. No
20 012 251
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