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CH_VB_001Ch Vb19.09.1983Originalquelle öffnen →
Interpellation Bäumlin 1122N 19 septembre 1983 ausgerichtet, hingegen für die Erfüllung spezifischer Aufga- ben folgende Beiträge:
Der Bund überprüft, wie eingangs erwähnt, die allge- meine Stiftungstätigkeit im Rahmen der Stiftungsaufsicht gemäss Art. 84 Abs. 2 ZGB, deren Kognition allerdings beschränkt ist und keinen Eingriff in den einer Stiftung zustehenden Ermessensspielraum zulässt. In diesem Rah- men bestand bis heute kein Anlass zu konkreten Beanstan- dungen irgendwelcher Art. Auf Initiative des Delegierten der Stiftungskommission wurde seit 1981 die Prüfung der Jahresrechnung durch die Revisuisse wesentlich verschärft. Neben vertiefteren Stich- proben werden zusätzlich ganze Systemprüfungen im Laufe des Jahres durchgeführt. Das Resultat wird dem EDI be- kanntgegeben. Ebenfalls 1981 wurden innerbetriebliche zusätzliche Siche- rungen eingebaut, die die Geldausgabe erschweren, ndem die Visumspflicht geändert und zusätzliche Budgetsitzun- gen der Geschäftsleitung durchgeführt werden, die der Kon- trollstelle (Revisuisse) den Einblick in die Verausgabung der Spendengelder erleichtert. Weiter geht die Kontrolle, die von den Bundesinstanzen bezüglich der zur Verfügung gestellten, zweckgebundenen Gelder ausgeübt wird. Insbesondere prüft das Bundesamt für Sozialversicherung regelmässig die gesetzmässige Ver- wendung der über das ELG gewährten Mittel für die Witwen- und Waisenhilfe.
Es trifft zu, dass der Zentralsekretär heute zugleich Dele- gierter der Stiftungskommission ist. Damit ist er aber nicht zugleich sein eigener Vorgesetzter. Der Vorgesetzte des Zentralsekretärs und Delegierten der Stiftungskommission ist vielmehr wie bisher die Stiftungskommission bzw. der Präsident der Stiftungskommission. Gestützt auf Gutachten von Prof. Dr. E.Rühli, Universität Zürich, vom 26. Februar und 4. Mai 1979 und einen Bericht von W. Huber über den Ist- Zustand der Kommunikation bei der Pro Juventute vom
Februar 1979 sowie auf ein Exposé vom Mai 1979 von Dr. W.Stauffacher entschied die Stiftungskommission, die Funktion des Delegierten versuchsweise für zwei Jahre ein- zuführen. An ihrer Sitzung vom letzten Dezember hat die Stiftungskommission diese Regelung für zwei weitere Jäh re gutgeheissen. Diese Organisation ist seitens der Stiftungsaufsicht nicht zu bemängeln, da sie die Zusammenarbeit zwischen Zentralse- kretariat und Stiftungskommission fördert und letzterer damit vermehrte direkte Einflussmöglichkeiten gibt als bei strikter Trennung beider Organe. Eine solche Regelung ist übrigens nicht neu; sie ist auch bei einigen anderen grossen Stiftungen anzutreffen. Im übrigen handelt es sich um einen Versuch, der nur bei Bewährung in eine definitive Form gekleidet werden soll.
Ob es zweckmässig ist, dass der Zentralsekretär gleich- zeitig eine private Anwaltspraxis führt, hat die Stiftung sel- ber, nicht die Aufsichtsbehörde, zu beurteilen. Immerhin ist festzustellen, dass eine Dezentralisation in zweifacher Hin- sicht vorgenommen worden ist. Einmal wurde das Regional- sekretariat ausgebaut, die Zusammenarbeit mit den 190 Bezirkskommissionen verbessert und damit die Leistungsfä- higkeit der Stiftung in den Bezirken erhöht. Zum ändern wurden den Abteilungsleitern des Zentralsekretariats unter gleichzeitigem Abbau ihres Bestandes von 28 auf 11 Perso- nen vermehrte Kompetenzen abgetreten. Damit konzentriert sich die Aufgabe des Zentralsekretärs auf die eigentliche Leitungsfunktion, die ihm erlaubt, in beschränktem Masse freiberuflich tätig zu sein. Nach Meinung der Stiftungskom- mission gereicht die Verbindung zur juristischen Praxis und zur Wirtschaft der Stiftung zum Vorteil, jedenfalls scheint sie nicht nachteilige Auswirkungen zu haben.
Es liegt nicht in der Kompetenz der Stiftungsaufsicht, nachzuprüfen, ob einer Heimleiterin zu Recht gekündigt wurde oder nicht und ob die Einstellung einer zweiten Leiterin für ein Ferienheim zweckmässig und wirtschaftlich war. Fest steht, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Zentralsekretär im Einvernehmen mit dem Stif- tungskommissionspräsidenten erfolgte. Die zweite Lehrerin ersetzte vorübergehend im Feriendorf Bosco della Bella eine krankheitshalber ausgefallene leitende Angestellte und hat inzwischen die Leitung des Heimes Spuondas über- nommen. Am I.März 1980 erliess die Stiftung ein neues Personalre- glement, das von der Kommission als sehr fortschrittlich bezeichnet wird, indessen im Zusammenhang mit der noch laufenden Reorganisation und Neuerungen wie Einsetzung einer Personalkommission, Mitarbeiterversammlungen, Qualifikationsgesprächen sowie Mitspracherechten in man- cherlei Hinsicht erhöhte Ansprüche an die Mitarbeiter stellt. Da gleichzeitig ein rigoroser Personalstopp herrscht, sehen sich manche Mitarbeiter vor Grenzen der Belastbarkeit gestellt, was eine gewisse Unruhe ausgelöst haben dürfte.
Es stimmt, dass die Pro Juventute Betriebszuschüsse an das AJZ Zürich geleistet hat. Diese Gelder stammen jedoch alle von privaten und juristischen Personen, die diese Mittel zur Entkrampfung der Situation zwischen Jugendlichen und Behörden der Pro Juventute zweckbestimmt für das AJZ zur Verfügung stellten. Marken- und Kartengelder wurden keine verwendet. Abschliessend ist festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte für Misswirtschaft oder Vergeudung von Spendengeldern bestehen. Im Gegenteil kann festgestellt werden, dass offen- sichtlich grosse Anstrengungen zur Rationalisierung und zur Beseitigung der mehrjährigen Aufwandüberschüsse getroffen werden mit dem Ziel, den zahlreichen Spendern Gewissheit über einen wirtschaftlichen und zweckmässigen Einsatz ihrer Gelder zu geben. Dass dabei den Bedürfnissen der Mitarbeiter, die sich in verdankenswerter Weise unter persönlichen, teilweise auch finanziellen Opfern für die heute mehr denn je benötigte Jugendarbeit einsetzen, ange- messen Rechnung getragen wird, darf seitens aller verant- wortlichen Organe erwartet werden. Bäumlin: Als ich die schriftliche Antwort des Bundesrates erstmals sah, wollte ich mich als weitgehend befriedigt erklären. Ich sage hier in aller Form, dass ich nicht behaupte, Pro Juventute habe Spendengelder nicht richti- gerweise verwendet. Es gab damals aber einige Pressebe- richte, die die Personalpolitik von Pro Juventute usw. betra- fen, und dazu fand ich in der Antwort eine leise Rüge des Bundesrates. Aber was ist dann passiert? Durch einen Zufall habe ich herausgefunden, dass hier die Stiftungsaufsicht nicht funk- tioniert: Es ist nämlich so, dass die Antwort des Bundesrates über weite Partien identisch ist mit der Auskunft, die er bei der Stiftung eingeholt hat. Ich äussere mich nicht zur Pro Juventute, sondern erwähne ein allgemeines Problem: Wenn sich die Beaufsichtigten selber beaufsichtigen und sich als in Ordnung erklären, dann stimmt etwas nicht. Über weite Strecken ist die Antwort des Bundesrates also iden- tisch mit dem Schreiben der Stiftung. Schon vor einigen Jahren kamen einmal Zweifel auf über die Qualität einer bundesrätlichen Antwort in einer Stiftungsan- gelegenheit. Es ging damals um die Stiftung des Ludwig- Institutes (Krebsforschung); ein Parlamentarier hatte den Verdacht ausgesprochen, dass dieses Institut der Steuerhin- terziehung diene. Damals kam auch eine Antwort, die-wie man mir sagte - nicht befriedigt hat.
September 1983 N 1123 Interpellation Bäumlln So geht es nicht! Das Schweizervolk ist spendefreudig. Zum Glück ist es spendefreudig. Aber es hat ein Anrecht auf eine effiziente Kontrolle. Ich weiss, dass nach ZGB die Kompe- tenz des Bundes bei der Stiftungsaufsicht beschränkt ist. Vielleicht ist sie zu beschränkt. Aber es ist schon störend, wenn man dort, wo man noch etwas tun könnte, verfahrens- mässig so vorgeht, wie ich es vorhin geschildert habe. Eine letzte Bemerkung: Meine Kritik richtet sich natürlich nicht nur an die Verwaltung. Ich habe mir sagen lassen, dass in der Verwaltung eine Drittel-Arbeitskraft für die Stiftungs- aufsicht eingesetzt ist. Wir aber kommen mit dem Personal- stopp, verweigern der Verwaltung den Personalbestand, den sie braucht, und sind dann soweit, dass eine gar nicht so unwichtige Staatsfunktion wie die Stiftungsaufsicht ein- fach nicht mehr funktionieren kann. Übrigens, Herr Bundesrat, habe ich diese Kritik Ihrem Amts- vorgänger bereits mündlich vorgetragen, um Sie nicht ein- fach zu überrumpeln. Ich nehme an, Sie hatten schon eine Aktennotiz zu diesem Geschäft. Bundesrat Egli: Ich kann Ihnen bestätigen, Herr Bäumlin: ich hatte schon eine Ahnung! Wir versuchten Ihnen klar zu machen, Herr Bäumlin, dass das Departement des Innern nur eine ganz beschränkte Aufsichtsbefugnis über die pri- vate Institution Pro Juventute hat, wie Sie selbst dargelegt haben, nämlich bloss im Rahmen der Stiftungsaufsicht gemäss ZGB. Wir haben keinerlei Weisungsbefugnis. Um aber die Zusammenhänge besser zu verstehen, müssen wir in der Geschichte etwas zurückblättern. Ich bedaure, Sie noch etwas hinhalten zu müssen: Als der neue Zentralsekre- tär, Dr. Stauffacher, der Ihnen, Herr Bäumlin, ein Dorn im Auge ist, in die Dienste der Pro Juventute trat, bedurfte diese Organisation einer neuen Struktur; die Reorganisation der Pro Juventute wurde diesem neuen Sekretär ausdrücklich zur Aufgabe gemacht. Inzwischen ist diese Neuorganisation vorgenommen worden. Es hat insbesondere ein beträchtli- cher Personalabbau stattgefunden. Es mag zutreffen, dass Dr. Stauffacher dabei etwas - wollen wir sagen - allzu dezidiert aufgetreten ist; es mag auch zutreffen, dass dabei psychologische Fehler unterlaufen sind. Dies ändert aber nichts daran, das mit Effizenz gearbeitet worden ist. Einige vielleicht etwas zartfühlende Seelen, die allzu sehr an den bisherigen Gang der Dinge gewohnt waren, mögen sich dabei schockiert gefühlt haben. Ob zu Recht oder zu Unrecht, bleibe dahingestellt. Hingegen war das kein Grund zu einem Loyalitätsbruch, zu dem es gekommen ist. Denn nur mit einem Loyalitätsbruch ist es möglich, dass ein Ange- stellter der Pro Juventute interne Korrespondenz und insbe- sondere den Bericht der Stiftungskommission an unser Departement der Redaktion einer Boulevardzeitung ausge- händigt hat. Die betreffende Zeitung hat dann auch prompt einige Passagen aus diesem Bericht publiziert. Es ist unbestritten, dass der schriftliche Bericht des Bundes- rates zu Ihrer Interpellation einige Passagen aus dem Bericht der Kommission der Pro Juventute wörtlich wieder- gibt. Der Interpellant übersieht aber, dass dieser Bericht nicht ein Bericht des Sekretärs, sondern ein Bericht der Stiftungskommission ist - der Gesamtkommission -, unter- zeichnet vom Präsidenten der Bankiervereinigung und einem Bundesrichter. Die Gesamtkommission ist die stif- tungsrechtliche Aufsichtsbehörde unmittelbar über dem Se- kretär. Es lag daher in der Natur der Sache, dass der Bundesrat sich vorerst einmal bei der Behörde, die dem Sekretär unmittel- bar vorgesetzt ist, nach dem Stand der Dinge erkundigte. Dieses Recht konnten Sie uns nicht nehmen. Sie haben aber übersehen - es kommt vielleicht auch in unserem schriftli- chen Bericht zu wenig zum Ausdruck -, dass dieser Bericht der Stiftungskommission nicht die einzige Quelle unserer Erkenntnis und unseres Wissens ist. Es liegen uns noch zahlreiche andere Unterlagen vor. Erstens einmal legt uns die Stiftung Pro Juventute jedes Jahr den Jahresbericht samt einer sehr detaillierten Jahres- rechnung vor. Diese Jahresrechnung steht Ihnen, Herr Inter- pellant, zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie wird Jahr für Jahr von einer anerkannten, aussenstehenden Treuhand- stelle revidiert. Deren Revisionsberichte stehen uns zur Ver- fügung. Ich habe sie selbst eingesehen und festgestellt, dass der Revisor keine Beanstandungen anzubringen hatte. Auch diese Revisionsberichte stehen Ihnen zur Verfügung. Ferner wurden uns Betriebsanalysen, unter anderem eine von dem Ihnen ebenfalls aus anderer Quelle bekannten Prof. Rühle, zugestellt. Auch diese Betriebsanalysen haben wir eingesehen es konnte daraus nichts eruiert werden, was gravierend gegen die Pro Juventute sprechen würde. Aus- serdem wurden von meinem Sekretariat zahlreiche Gesprä- che mit internen Kennern geführt, so dass wir uns weitere Gewissheit verschafften über die Vorgänge innerhalb der Pro Juventute. Soweit Bundesgelder seitens der Pro Juventute verwendet werden, findet eine zusätzliche Kontrolle durch unser Bun- desamt für Sozialversicherung statt. Wir haben also auch über diesen Weg Einsicht in die Tätigkeit. Ich glaube, dass all diese Unterlagen uns hinreichende Gewissheit boten, dass die Vorwürfe, wie sie an die Adresse des Zentralsekre- tariates der Pro Juventute erhoben worden sind,.ungerecht- fertigt sind, auch wenn vielleicht dem Herrn Zentralsekretär der Rat eines suvaviterin modo gegeben werden könnte, auf ein vielleicht etwas weniger forsches Auftreten. Es verbleibt noch die Frage der Herkunft der Gelder, welche für das Autonome Jugendzentrum verwendet worden sind. Auch diese Frage haben Sie aufgeworfen, Herr Bäumlin. Anhand der Jahresrechnung konnten wir uns überzeugen, das diese Gelder - es sind insgesamt 381471.70 Franken - samt und sonders aus privaten Spenden, die zu diesem Zwecke geleistet worden sind, herrühren. Es müsste schon eine Verfälschung der Rechnungsbelege und der Buchhal- tung stattgefunden haben, wenn wir uns hier irren sollten, aber das wird füglich niemand ernstlich behaupten wollen. Damit glaube ich, Herr Bäumlin, Ihnen dargetan zu haben, dass nicht allein dieser Bericht der Kommission uns die Gewissheit gab, dass es bei Pro Juventute mit rechten Dingen zugeht, sondern auch zahlreiche andere Quellen, die wir konsultiert haben. Jedenfalls sind wir gewiss, dass dort effizient und sparsam gearbeitet wird und dass die Gelder im Sinne des Stiftungszweckes verwendet werden. Präsident: Der Interpellant kann erklären, ob er von der Antwort des Bundesrates befriedigt sei. Bäumlin: Ich bin teilweise befriedigt. Vor allem stelle ich fest, dass die Gelder nicht rechtswidrig verwendet worden sind. Meine Bedenken betreffend das Verfahren und die Wirksamkeit der Stiftungsaufsicht sind dagegen nicht be- hoben. Schluss der Sitzung um 19.40 Uhr La séance est levée à 19 h 40
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bäumlin Pro Juventute. Bundesaufsicht Interpellation Bäumlin Pro Juventute. Surveillance de la Confédération In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.376 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1983 - 15:30 Date Data Seite 1121-1123 Page Pagina Ref. No 20 011 758 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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