82.309
CH_VB_001Ch Vb07.10.1983Originalquelle öffnen →
Postulat Bircher 1496 N 7 octobre 1983 Der Gemeinderat von Schinznach Bad teilte mit Schreiben vom S.November 1982 den Petitionskommissionen beider Räte mit, dass Gemeinderat und Bevölkerung von Schinz- nach Bad keine Veranlassung sehe, vom offiziellen Projekt abzurücken. Die sogenannte Süd-Umfahrung, die der Bundesrat ursprünglich als generelles Projekt vorgesehen hatte, wird von den Petenten nicht wieder zur Diskussion gestellt. 2. Die Gemeinderäte von Schinznach Dorf und Umiken hat- ten im Mai 1982 bereits Petitionen an den Bundesrat gerich- tet, worin sie sich für die Verwirklichung der Verständi- gungsvariante einsetzten. Die Gemeinderäte von Villnachern, Schinznach Bad, Scherz, Habsburg, Lupfig und Mülligen teilten dem Bundes- rat hingegen mit, dass sie das offizielle Projekt unterstützen. Der Bundeskanzler wies mit Schreiben vom 20.September 1982 die Petitionen zugunsten der Verständigungsvariante ab mit der Begründung, der Bundesrat habe das generelle Projekt für die Teilstrecke Hornussen-Verzweigung M1/N3 Birrfeld der Nationalstrasse N3 nach bald 15 Jahren Ver- handlungen überdie Linienführung genehmigt. Die Prüfung einer neuen Variante würde zu einer ausweglosen Situation führen, weil jede andere Lösung von den Betroffenen ebenso bestritten würde. So hätten die Gemeinderäte von Schinznach Bad, Scherz, Habsburg, Lupfig, Mülligen und Villnachern die Verständigungsvariante als unakzeptabel erklärt. Der Bundesrat teile die Meinung des aargauhschen Regierungsrates und von Gemeinden und Behördevertre- tern des Fricktales, wonach die Lücke Hornussen-Birrfeld ohne Verzögerungen geschlossen werden müsse. 3. Der Bundesrat hat am 27. Mai 1980 das generelle Projekt für die Teilstrecke Hornussen-Verzweigung N1/N3 Birrfeld der Nationalstrasse genehmigt. Zurzeit findet die Ausarbei- tung und Bereinigung der Ausführungsprojekte statt. Ein Teil der Ausführungsprojekte wurde öffentlich aufgelegt. Dagegen sind 200 Einsprachen eingegangen. Der Regie- rungsrat des Kantons Aargau hat die Einsprachen behan- delt. Die Einspracheentscheide sind zum Teil an das Bun- desgericht weitergezogen worden. Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens wird das Departement des Innern zu entscheiden haben, ob die Aus- führungsprojekte genehmigt werden können. Mit der Genehmigung ist die Baufreigabe entsprechend dem Bau- programm des Bundesrates, das jährlich festgelegt wird, verbunden. 4. Nach Artikel 11 des Bundesgesetzes vom S.März 1960 über die Nationalstrassen entscheidet die Bundesversamm- lung auf Antrag des Bundesrates endgültig über die allge- meine Linienführung und die Art der zu errichtenden Natio- nalstrassen. Die generelle Projektierung wird vom eidgenös- sischen Amt für Strassenbau in Zusammenarbeit mit den interessierten Bundesstellen und Kantonen durchgeführt (Art. 13). Die Petitionen 1 bis 6 richten sich gegen den Entscheid vom 27. Mai 1980 betreffend die Genehmigung des generellen Projektes der Teilstrecke Hornussen-Verzweigung N1/N3 Birrfeld der Nationalstrasse N 3. Der Bundesrat soll auf diese Projektgenehmigung zurückkommen und die sogenannte Verständigungsvariante als generelles Projekt genehmigen. Die Petitionen fallen damit in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates. 5. Die Petitions- und Gewährleistungskommission aner- kennt die Zuständigkeit des Bundesrates, die generellen Projekte von Nationalstrassenabschnitten zu genehmigen. Sie stellt aber fest, dass sie sich gemäss Artikel 40 des Ratsreglementes mit den vorliegenden Eingaben zu befas- sen habe. Sie diskutierte daher auch materielle Fragen der unterbreiteten Varianten. Dabei war sich die Kommission bewusst, dass sie sich nur indirekt durch eine Meinungsäus- serung oder eine Empfehlung für die Anliegen der Pelenten einsetzen könnte. In der Diskussion kam unter anderem zum Ausdruck, dass sowohl das offizielle Projekt als auch die Verständigungsva- riante sowie weitere Vorschläge neben Befürwortern stets auch Gegner haben. Aus den Ausführungen des Vertreters des Departementes des Innern ging hervor, dass die von den Befürwortern der Verständigungsvariante genannten Vor- teile bezüglich Kulturland, Immissionen, Landschaftsbild und Schutz der Quellen von Schinznach Bad zumindest nicht evident sind. Nach Meinung der kantonalen und der eidgenössischen Behörden stellt das in jahrelanger Arbeit entstandene offizielle Projekt planerisch, verkehrstechnisch und bezüglich Umweltschutz ein Optimum dar. Ein erneuter Wechsel der Variante wäre zudem mit einer weiteren Verzö- gerung des Baubeginns um fünf bis sieben Jahre ver- bunden. Die Kommission ist mehrheitlich der Meinung, dass sehr wichtige Gründe vorliegen müssen, damit sie zuhanden des Rates eine Empfehlung - für oder gegen eine Variante - an den Bundesrat abgeben könnte. Sie weist auf die zurückhal- tende Praxis der eidgenössischen Räte bei der Behandlung von Vorstössen zu einzelnen Nationalstrassenabschnitten hin. Das Parlament habe schon wiederholt betont, dass es- bei allem Verständnis für die Anliegen der Petenten - nicht seine Aufgabe sein könne, örtliche und regionale Gesichts- punkte eines nationalen Bauwerkes zu überprüfen. Diese sollen bei der Genehmigung des generellen Projektes durch den Bundesrat-die im Einvernehmen mit dem Kanton und den betroffenen Gemeinden stattfindet - berücksichtigt werden. Die Kommission beschloss mit Stichentscheid des Präsiden- ten, in ihrem Antrag keine Empfehlung an den Bundesrat zu formulieren. Damit entschied sie auch, keine Anhörung von Vertretern der verschiedenen Varianten durchzuführen. Die Kommission möchte es jedoch nicht unterlassen, den Bundesrat insbesondere auf die Wichtigkeit des Quellen- schutzes und einer raschen Behandlung des Problems auf- merksam zu machen. Antrag der Kommission Die Kommissionsmehrheit beantragt, die Petitionen dem Bundesrat zu überweisen. Die Kommissionsminderheit (Braunschweig, Jaggi, Longet, Nauer) beantragt, die Petitionen an die Kommission zurück- zuweisen mit dem Auftrag, auch die Petenten seien gleicher- weise wie die Vertreter der Verwaltung anzuhören. Proposition de la commission La commission dans sa majorité, propose de transmettre ces pétitions au Conseil fédéral. La minorité de la commission (Braunschweig, Jaggi, Lon- get, Nauer) propose de renvoyer les pétitions à la commis- sion, tout en chargeant celle-ci d'entendre également les pétitionnaires, et non seulement les représentants de l'admi- nistration. Diskussion verschoben (vgl. unten, Postulat Bircher) Discussion renvoyée (voir ci-après, Postulat Bircher) #ST# 82.309 Postulat Bircher Nationalstrasse N 3 Bözberg-Birrfeld Route nationale N 3 Bözberg-Birrfeld Wortlaut des Postulates vom 27. Januar 1982 Der Bundesrat wird gebeten, angesichts der andauernden Ausweglosigkeit im Streit um die Linienführung der N3, Bözberg-Birrfeld, auf seinen Entscheid vom 27. Mai 1980 zurückzukommen und die strittigen Varianten grundsätzlich überprüfen zu lassen. Diese sind in technischer, umweltbe- zogener und finanzieller Sicht auch einer Lösung gegen-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Bircher Nationalstrasse N3 Bözberg-Birrfeld Postulat Bircher Route nationale N3 Bözberg-Birrfeld In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.309 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1983 - 08:00 Date Data Seite 1496-1497 Page Pagina Ref. No 20 011 827 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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