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CH_VB_001Ch Vb08.10.1982Originalquelle öffnen →
Interpellation Hofmann 1450 N 8 octobre 1982 Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fra- gen:
Wieviele Personen in der Schweiz sind von den Ausliefe- rungsbegehren betroffen?
Wie ist die Haltung des Bundesrates gegenüber diesen Auslieferungsbegehren?
Kann er zusichern - im Wissen darum, dass jede «linke» politische Opposition gegen das heutige türkische Regime als «kriminelles Vergehen» eingestuft wird -, dass keine Person, die sich in der Schweiz aufhält, an das türkische Militärregime ausgeliefert wird? Texte de l'interpellation du 21 juin 1982 Le Gouvernement turc a adressé aux Gouvernements de RFA, de Suisse, de Belgique, des Pays-Bas et de Yougosla- vie des demandes d'extradition visant au total 81 ressortis- sants turcs, inculpés «d'actes criminels». Quelques-unes de ces personnes risquent la peine de mort dans leur pays d'origine. Cela étant, je pose au Conseil fédéral les questions sui- vantes:
Combien de personnes résidant en Suisse sont concer- nées par les demandes d'extradition susmentionnées?
Quelles suites a-t-il décidé de donner à ces demandes?
Sachant qu'en Turquie toute opposition politique «de gauche» au régime actuel est taxée d'acte criminel, peut-il nous donner l'assurance qu'aucun ressortissant de cet Etat qui réside dans notre pays ne sera remis aux mains du régime militaire turc? Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Dafflon, Mag- nin (3) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral In der Schweiz sind zurzeit zwei Personen aufgrund türki- scher Ersuchen in Auslieferungshaft. Ihre Auslieferung rich- tet sich nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkom- men (SR 0.353.1) und dem Auslieferungsgesetz (SR 353.0). Im Verfahren können auch Einwände geltend gemacht wer- den, die mit politischen Anschauungen des Verfolgten zusammenhängen (vgl. Art. 3 EAUe). Es ist dann Sache des Bundesgerichtes, über die Auslieferung zu entscheiden. Häufig wird der Einwand der politischen Verfolgung jedoch gar nicht erhoben (z. B. bei Betäubungsmittelhandel). Präsidentin: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt. #ST# 82.301 Interpellation Hofmann Militärische Landesverteidigung. Verbesserung Défense nationale militaire. Renforcement Wortlaut der Interpellation vom 25. Januar 1982 Die Schweizerische Offiziersgesellschaft veröffentlichte kürzlich einen Bericht, betitelt «Unsere Armee der neunzi- ger Jahre», in dem sie über Lücken in unserer militärischen Landesverteidigung und über Vorschläge zu deren Schlies- sung orientiert. Da die Mitglieder des Bundesrates und der eidgenössi- schen Räte den genannten Bericht von den Verfassern direkt zugestellt erhielten, hat der Bundesrat Kenntnis von den darin erhobenen Forderungen und den bezüglichen Lösungsvorschlägen. Hiermit ersuche ich den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: a. Welche von der Schweizerischen Offiziersgesellschaft im zitierten Bericht geforderten Massnahmen zur Verbesse- rung der militärischen Landesverteidigung gedenkt der Bundesrat in den nächsten fünf Jahren in die Wege zu leiten und zu verwirklichen? Welche Lücken bleiben bestehen? b. Welche zusätzlichen Kredite - bezogen auf die im Finanzplan vorgesehenen - sollten in den nächsten fünf Jahren bewilligt werden können, um diese verbleibenden Lücken zu schliessen? Texte de l'interpellation du 25 Janvier 1982 Récemment, la Société suisse des officiers a publié un rap- port initulé «Unsere Armee der neunziger Jahre» (Notre armée dans les années 90). Elle y souligne les lacunes que présente notre défense nationale et propose des mesures propres à les combler. Les auteurs dudit rapport en ont adressé directement un exemplaire à chacun des membres du Conseil fédéral et des Chambres fédérales. Le Conseil fédéral a donc connaissance des demandes formulées et des solutions proposées dans ce document. J'invite donc le Conseil fédéral à répondre aux questions suivantes: a. Dans le rapport susmentionné, la Société suisse des offi- ciers à préconisé un certain nombre de mesures visant à renforcer notre défense nationale militaire. Parmi ces mesures, quelles sont celles que le Conseil fédéral entend mettre en œuvre ces cinq prochaines années? Quelles lacunes reste-t-il à combler? b. Quels sont les montants des crédits supplémentaires - par rapport à ceux qui sont inscrits dans le plan financier - qu'il conviendrait d'ouvrir ces cinq prochaines années pour combler ces lacunes? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Viele unserer Mitbürger sind - angesichts der gegenwärti- gen militärischen Machtverhältnisse in Ost und West - in Sorge um die Erhaltung des Friedens. Die Schweiz, die seit Bestehen des Bundesstaates stets eine Politik der Frie- denssicherung und der bewaffneten Neutralität betreibt, hat dabei die Verpflichtung, ihr Territorium glaubhaft verteidigen zu können. In diesem Zusammenhang erarbeiteten unlängst mehrere Arbeitsgruppen der Schweizerischen Offiziersgesellschaft Vorschläge zur Verbesserung unserer Armee im Hinblick auf die neunziger Jahre. In einem Bericht, betitelt «Unsere Armee der neunziger Jahre», veröffentlichte nun die Schweizerische Offiziersgesellschaft ihre diesbezüglichen Vorschläge. Die Arbeiten, so erklärt die Schweizerische Offiziersgesellschaft, gingen von der Voraussetzung aus, dass die Basiselemente, die unserem heutigen Armee- und Einsatzkonzept zugrunde liegen, beibehalten werden müs- sen. Als realistische Lösung der Probleme habe sich eine evolutionäre Entwicklung im Rahmen der militärischen und politischen Möglichkeiten unseres Landes abgezeichnet. Ein schrittweises Vorgehen in der Zukunftsgestaltung unse- rer Armee erfordere eine langfristige Planung mit eindeuti- gen Prioritäten. Diese Prioritäten würden durch die Bedro- hungslage gesetzt und sollten durch ein entsprechendes Handeln der obersten Verantwortlichen unseres Staates beachtet werden. Einer verschärften Bedrohungslage ste- hen nach dem erwähnten Bericht mehrere, zum Teil erhebli- che Lücken in unserer militärischen Landesverteidigung gegenüber. Die empfindlichsten Lücken erblickt die Schweizerische Offiziersgesellschaft nicht in der Konzeption und Organisa- tion, sondern in der Ausrüstung und teilweise in der Ausbil-
Oktober 1982 N 1451 Interpellation de Capitani düng unserer Armee. Als besonderes Problem erachtet die Schweizerische Offiziersgesellschaft die Stellung der schweizerischen Hauptwaffe, der Infanterie, die mit ihrem heutigen Schutzgrad und der derzeit vorhandenen Bewaff- nung in den neunziger Jahren nicht mehr in der Lage wäre, ihre Aufträge zu erfüllen. Als Hauptforderung verlangt die Schweizerische Offiziers- gesellschaft, dass die Bedienungsmannschaften unter gün- stigen Bedingungen eine faire Ersatz- und Trefferchance haben müssen und dass die Geschosse auch modernes Gerät möglicher Gegner zerstören können. Nach Auffas- sung der Schweizerischen Offiziersgesellschaft sind diese Grundanforderungen bei der Panzerabwehr und bei der Fliegerabwehr teilweise nicht mehr gegeben. Bei der Infanterie handelt es sich um die folgenden Forde- rungen der Schweizerischen Offiziersgesellschaft:
Das Regiment als Kampfgruppe muss eine möglichst grosse taktische Autonomie erhalten.
Entscheidend ist die Verbesserung der Panzerabwehr- Kapazität in der Regimentskampfgruppe der Infanterie. Die Hohlladungsgeschosse müssen verbessert werden und sind durch Waffen mit Wuchtgeschossen zu ergänzen, um auch die Panzerung neuer Panzergenerationen mit Sicher-, heit durchschlagen zu können.
Das Regiment benötigt mobile und gepanzerte Panzer- abwehrmittel sowie gepanzerte Unterstützungswaffen (z. B. Panzerminenwerfer), damit es im Rahmen der Kampfgruppe Schwergewichte bilden kann.
Mindestens eine Einheit im Regiment muss in Schützen- panzern splitter-.und AC-gesichert eingesetzt werden kön- nen. Nur so ist eine Regimentsreserve denkbar, die mit der raschen Verschiebbarkeit und Gefechtsbeweglichkeit infan- teristische Angriffskapazität gewährleistet.
Das Infanterieregiment muss in der Lage sein, sich gegen direkte Luftangriffe (Jagdbomber und Helikopter) zu schützen und bei Luftlandungen die Lufttransportmittel zu bekämpfen.
Raketenrohre und Hohlpanzergranaten auf Stufe Einheit sind durch ein wirksames stufengerechtes Panzerabwehr- system zu ersetzen.
Alle Kampfmittel müssen voll nachttauglich sein.
Luftmobile Transportkapazität mit Schwergewicht für den Alpenraum muss verfügbar sein.
Im Rahmen der passiven Panzerabwehrmassnahmen müssen neue Verminungstechniken eingeführt werden.
Zur Verbesserung der Überlebenschancen der Infante- rie sind neben dem weiteren Bau von permanenten Unter- ständen vorfabrizierte Unterstände vorsorglich bereitzustel- len. Die Baukapazität zugunsten des Infanterieregiments soll erhöht werden. Diese Forderungen wie auch jene bezüglich der mechani- sierten Truppen, der Artillerie, der Flieger- und Fliegerab- wehrtruppen sowie bezüglich der Ausbildung zielen in erster Linie auf die Schliessung der Lücken in unserer mili- tärischen Landesverteidigung hin. Der Bundesrat wird ersucht, zu diesen Forderungen gemäss den in der Interpellation gestellten Fragen Stellung zu beziehen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Es gehört zu den Merkmalen unseres Wehrwesens, dass sich breite Kreise für die Probleme der Sicherheitspolitik und der militärischen Landesverteidigung interessieren. Viele Bürger befassen sich ausserdienstlich einzeln oder in Vereinen mit solchen Fragen. Unsere Milizarmee ist auf diese freiwillige Mitarbeit angewiesen. Wenn die Schweizerische Offiziersgesellschaft in einer Stu- die unter dem Titel «Unsere Armee in den neunziger Jah- ren» ihre eigenen Vorstellungen über den zukünftigen Aus- bau der Armee veröffentlicht, leistet sie einen wertvollen Diskussionsbeitrag, erfährt doch das Spektrum planeri- scher Überlegungen über die Zukunft unserer militärischen Landesverteidigung damit eine willkommene Erweiterung. Der Bundesrat hat mit wohlwollendem Interesse von der Studie Kenntnis genommen. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die Offiziersgesellschaft in ihren Vorschlä- gen in erster Linie auf die Bedarfsseite ausrichtet, während Militärdepartement und Bundesrat bei ihren planerischen Arbeiten auch einschränkende Rahmenbedingungen - ins- besondere diejenigen im Bereich der Bundesfinanzen, der verfügbaren Ausbildungsplätze und des Personals für Unterhalt und Ausbildung - berücksichtigen müssen. Wie wir bereits in unserer Antwort auf die Einfache Anfrage Herczog vom 15. März 1982 festgestellt haben, sind wir deshalb gezwungen, strenge Prioritäten zu setzen. Die glei- che Problematik stellt sich für die Landesverteidigung auch auf anderen Gebieten, wenn private Organisationen und Fachverbände ihre Bedürfnisse anmelden oder ihre Wün- sche formulieren. Die in der Interpellation gestellten Fragen berühren unmit- telbar den Ausbau der Armee nach 1984. Dieser ist zurzeit Gegenstand intensiver Studien und Untersuchungen im Militärdepartement und in der Kommission für militärische Landesverteidigung. Sie sind noch nicht so weit gediehen, dass die Öffentlichkeit orientiert werden könnte. Sobald der Bundesrat von den Anträgen des Militärdepartements Kenntnis genommen und gleichzeitig über den Finanzplan für die nächsten Jahre entschieden haben wird, werden die Militärkommissionen der eidgenössischen Räte orientiert und Parlament und Öffentlichkeit über unsere Absichten in Kenntnis gesetzt. Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. #ST# 82.387 Interpellation de Capitani Schweizerische Militärdelegation in der DDR Délégation militaire suisse en RDA Wortlaut der Interpellation vom 7. Juni 1982 Am 13. Mai hat eine schweizerische Militärdelegation dem Verteidigungsminister der DDR einen offiziellen Besuch abgestattet. Sie führte dabei auch Gespräche mit hohen Offizieren der DDR. Ich frage den Bundesrat an:
Welche schweizerischen Interessen haben den Bundes- rat veranlasst, diesen Besuch zu organisieren?
Ist dem Bundesrat bekannt, dass die DDR im Rahmen der östlichen Spionage gegen die Schweiz eine führende Rolle spielt? Hält er solche offiziellen Besuche mit der durch diese massive Spionagetätigkeit zum Ausdruck kom- menden feindseligen Haltung der DDR gegenüber unserem Land für vereinbar?
Gibt sich der Bundesrat Rechenschaft darüber, dass ein grosser Teil unseres Volkes solche Besuche nicht ver- steht? Ist er nicht auch der Meinung, dass unserem Selbst- behauptungswillen ein schlechter Dienst erwiesen wird, wenn die hemmungslose Spionage der DDR durch solche sogenannten Freundschaftsbesuche verharmlost wird?
Glaubt der Bundesrat, dass durch solches Entgegen- kommen ein Regime, wie dasjenige der DDR, zu einer Änderung seiner Haltung veranlasst werden könnte? Wäre es nicht eher erfolgsversprechend, die heutige Haltung der DDR mit ablehnender Zurückhaltung zu beantworten? Texte de l'interpellation du 7juin 1982 Le 13 mai, une délégation militaire suisse a fait une visite officielle au ministère de la défense de la République démo-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hofmann Militärische Landesverteidigung. Verbesserung Interpellation Hofmann Défense nationale militaire. Renforcement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.301 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1982 - 08:00 Date Data Seite 1450-1451 Page Pagina Ref. No 20 010 843 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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