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CH_VB_001Ch Vb04.10.1983Originalquelle öffnen →
Initiative du canton de Lucerne1368 N 4 octobre 1983 majorité des passagers du SZU qui désirent prendre le train CFF doivent s'accommoder d'un quart d'heure de marche. Le prolongement de cette ligne jusqu'à la gare principale répond à un vœu datant de plus de 60 ans. Le moment est venu de passer à sa réalisation, car le trafic est devenu intense aux heures de pointe et les convois circulent toutes les dix minutes sur cette ligne. Le 28 février 1983, la direction du chemin de fer Sihltal-Zu- rich-Uetliberg a sollicité du Département fédéral des trans- ports l'extension de sa concession afin de pouvoir remédier à une situation qui n'a que trop duré. Il importe en effet d'améliorer la structure des transports publics dans la région zurichoise. Le projet général comprend la construction d'une double voie en prolongement des deux lignes existantes. Les deux voies passeront dans un tunnel qui sera percé sous le lit de la Sihl. Le terminus de Selnau sera supprimé. Le nouveau terminus se trouvera sous le niveau de la zone piétonnière «Shopville» de la gare principale. La longueur de a voie projetée est de 1592 mètres. Pour accéder aux trains, le voyageur utilisera soit des escaliers roulants, soit des esca- liers traditionnels ou encore des ascenseurs, utilisables éga- lement par les invalides. Je précise en outre, spécialement à l'intention de la commission, que la liaision piétonne entre le nouveau terminus et la gare principale sera aménagée con- formément aux désirs de notre collègue Messmer, en ce sens que le passage existant sera adapté au nouveau trafic, ce qui facilitera le transfert des voyageurs. Les travaux devraient débuter à la fin de l'année 1984. Ils dureront environ quatre ans. On prévoit en outre le renforce- ment du parc des véhicules pour faire face au nouveau trafic, qui devrait aller en s'intensifiant. J'en viens au financement du projet. Le coût total de l'opéra- tion est devisé à 105 millions de francs. Selon la loi sur les chemins de fer, le tiers du coût, soit 35 millions, est mis d'office à la charge du canton à titre de contribution non subventionnée. Le solde, soit 70 millions, se répartira entre la Confédération (20,7 pour cent) et le canton (79,3 pour cent). La dépense restant à la charge de la Confédération s'élèvera donc à 14,49 millions. Ce montant tient déjà compte de la réduction de 10 pour cent frappant les presta- tions fédérales. La participation aux dépenses résultant du prolongement de cette ligne à la charge du canton de Zurich a été approuvée lors de la votation du 27 février de cette année. Le montant de 15 millions environ que la Confédération prendra à sa charge, si vous ratifiez le projet, est expressément inclus dans le crédit de programme de 515 millions ouvert par l'arrêté fédéral du 2 décembre 1981. Ce crédit, je le rappelle, est destiné à couvrir les contributions fédérales au titre de l'amélioration technique des entreprises concessionnaires durant les années 1982 à 1987. En résumé, votre conseil est appelé aujourd'hui à se pro- noncer uniquement sur l'octroi d'une concession pour le prolongement de cette ligne et non sur l'octroi d'un crédit, la contribution de la Confédération étant, comme je viens de le dire, déjà comprise dans le crédit de programme pour la période 1982 à 1987. La réalisation de ce projet permet d'étendre judicieusement le réseau express dans la région zurichoise. Nous vous recommandons par conséquent d'approuver l'arrêté fédéral relatif à l'extension de la concession du chemin de fer Sihltal-Zurich-Uetliberg. Präsident: Die liberale Fraktion und die Fraktionen der FDP, der SP und der CVP lassen ihre Zustimmung mitteilen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3 Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Votre sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfs 125 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.202 Initiative des Kantons Luzern Durchgangsbahnhof Luzern Initiative du canton de Lucerne Gare de transit de Lucerne Wortlaut der Initiative vom 20. April 1982 Die eidgenössischen Räte werden eingeladen, gemäss Arti- kel 2 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bun- desbahnen vom 23. Juni 1944 einen Bundesbeschluss zu erlassen, wonach Planung und Verwirklichung eines Durch- gangsbahnhofs Luzern, mit den entsprechenden Anschluss- linien, unverzüglich einzuleiten sind. Die heutigen Neu- und Ausbauarbeiten dürfen dadurch nicht verzögert werden. Texte de l'initiative du 20 avril 1982 Le Grand Conseil du canton de Lucerne invite les Chambres fédérales à adopter un arrêté fédéral en vertu duquel les plans d'une gare de transit à Lucerne et des lignes à y raccorder seraient établis immédiatement pour être ensuite exécutés dans les plus brefs délais. Les travaux d'aménage- ment et d'agrandissement en cours ne doivent pas être retardés. Herr Räz unterbreitet namens der Verkehrskommission den folgenden schriftlichen Bericht: Am 20. April 1982 hat der Grosse Rat des Kantons Luzern eine Standesinitiative eingereicht, mit welcher der Bau eines Durchgangsbahnhofs in der Stadt Luzern verlangt wird. Gestützt auf Artikel 26, Absatz 2 des Geschäftsreglements des Nationalrates beantragt die vorberatende Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.
Mai 1983 vor. Der grundsätzliche Beschluss der Ver- kehrskommission wurde an diesem Tag gefasst, der vorlie- gende Bericht wurde am 26. August 1983 verabschiedet.
Bisherige Vorstösse auf eidgenössischer Ebene für einen Durchgangsbahnhof. Die Idee, in Luzern einen Durch- gangsbahnhof zu bauen, ist nicht neu. Bereits im letzten Jahrhundert hatte die Gotthardbahn-Gesellschaft direkte
Oktober 1983 N1369 Initiative des Kantons Luzern Anschlüsse an die 1882 in Betrieb genommene Gotthard- bahn Immensee-Chiasso projektiert. So hatte man die Absicht, vom heutigen Standort des Bahnhofes aus die Seebucht mit einer Gitterbrücke zu überspannen. Das Pro- jekt wurde aufgegeben, unter anderem aus Gründen des Landschaftsschutzes. In den letzten Jahren wurde die Frage eines Durchgangs- bahnhofs Luzern auf eidgenössischer Ebene erneut disku- tiert. Am 15. März 1971, wenige Wochen nach dem Bahnhof- brand in Luzern, reichte Nationalrat Albrecht ein Postulat ein, mit welchem er den Bundesrat einlud, die Realisie- rungsmöglichkeiten für einen Durchgangsbahnhof zu prü- fen. Der Vorstoss wurde am 4. Juni 1971 angenommen. Am 5. Februar 1974 wurde der Bundeskanzlei eine an den Bundesrat gerichtete Petition für eine zeitgemässe Eisen- bahnerschliessung der Region Luzern/Zentralschweiz ein- gereicht. Die von gut 37 000 Personen unterzeichnete Peti- tion enthält als wesentliches Anliegen die baldige Verwirkli- chung eines unterirdischen Durchgangsbahnhofs, der den oberirdischen Kopfbahnhof und die zweigleisige Zufahrt entlasten und den Ausbau des öffentlichen Regionalver- kehrs ermöglichen könnte. Am 16. Oktober 1974 teilte der Bundesrat dem Petitionsko- mitee mit, dass der gewünschte Durchgangsbahnhof aus finanziellen Gründen erst in einem späteren Zeitpunkt gebaut werden könne. Die SBB müssten die Prioritäten auf die Bedürfnisse des ganzen Netzes ausrichten und ihre Mittel dort einsetzen, wo zusätzliche Kapazität sofort benö- tigt werde. Dies treffe vor allem im öffentlichen Nahverkehr der Region Luzern noch nicht zu. Beim Bau des neuen Bahnhofes sei jedoch darauf zu achten, dass die Erstellung eines künftigen Durchgangsbahnhofs nicht verunmöglicht werde.
Begründung der Initiative. Im Grossen Rat des Kantons Luzern wurde die Initiative hauptsächlich wie folgt be- gründet: «Die Kommission stellt fest, dass die Belassung des heuti- gen Zustandes bedeutsame Nachteile zur Folge hat:
Initiative du canton de Lucerne 1370 N 4 octobre 1983 Baues neuer Linien durch den Bund (Art. 2) ist im grundle- genden Bundesbeschluss zu bestimmen, mit welchem Betrag die Baurechnung der Bundesbahnen zu belasten ist. Die Belastung soll den kommerziellen Wert, den die zu erwerbende Bahn oder die zu bauende Linie für die Bundes- bahnen hat, nicht übersteigen.» Die Investitionskosten, die den kommerziellen Wert der neuen Linie übersteigen, müssen vom Bund, von Kantonen oder anderen Trägern übernommen werden. Diese Bestim- mung wird beim Bau des Flughafenanschlusses Genf ange- wandt. Die Bundesbahnen haben geprüft, ob der Bau eines Durch- gangsbahnhofs Luzern aus unternehmerischer Sicht not- wendig ist. Sie kamen zum Schluss, dass die Kosten zu hoch sind im Verhältnis zu den zu erwartenden Mehrerträgen und zu den Einsparungen im Betrieb, die dank dem Neubau möglich sein sollten. Aufgrund des Gesetzes müsste also eine Finanzierungsmöglichkeit ausserhalb der SBB gefun- den werden. Die Verkehrskommission hat geprüft, ob sich der Durchgangsbahnhof aus übergeordneten verkehrspoliti- schen Gründen aufdrängt, obwohl er aus unternehmeri- scher Sicht der SBB nicht nötig ist. Entsprechend den Grundsätzen einer koordinierten Verkehrspolitik, wie sie in der Botschaft vom 20. Dezember 1982 (BBI 1983 l 941) dargelegt sind, ist der Fernverkehr (Schnellzüge, Intercity- züge) Sache des Bundes, der Regionalverkehr Aufgabe der Kantone. Dieser Grundsatz wird beim Bau der S-Bahn Zürich befolgt. Die Verkehrskommission müsste sich auf die verkehrspolitische Beurteilung aus der Sicht des Bundes beschränken. Die zurzeit gültigen verkehrspolitischen Ziele für den Personenfernverkehr sind im Bundesbeschluss vom 19. März 1982 über den Leistungsauftrag 1982 an die Schweizerischen Bundesbahnen und über die Abgeltung ihrer gemeinwirtschaftlichen Leistungen (SR 742.37) festge- legt. Gemäss Artikel 2 dieses Erlasses ist im Personenfern- verkehr mindestens volle Kostendeckung sicherzustellen. Der Durchgangsbahnhof Luzern würde dieser Zielsetzung zuwiderlaufen. Auch wenn der Bund aus verkehrspolitischen Gründen ver- langen würde, dass die Bundesbahnen auf den wichtigeren Linien den Schnellzugsverkehr im Halbstundentakt führen müssen, Messe sich damit noch nicht ein Durchgangs- bahnhof Luzern begründen. Es müsste zuerst für das ganze Eisenbahnnetz abgeklärt werden, welche Investitionen für diese Fahrplanverdichtung notwendig sind. Für einzelne Verbindungen bringt der Durchgangsbahnhof eine Reduktion der Fahrzeiten, besonders bei den Gotthard- zügen, die heute eine Spitzkehre machen. Wieweit diese Zeitersparnis verkehrspolitisch von Bedeutung ist und ob sie nicht auch mit anderen Mitteln erreicht werden kann, müsste abgeklärt werden. Die Verkehrskommission ist der Ansicht, dass die verkehrs- politischen Ziele für den schweizerischen Schienenfernver- kehr neu definiert werden müssten, bevor über einen Curch- gangsbahnhof Luzern entschieden wird. Für die Nord-Süd-Achse wurden von den Bundesbahnen Zielsetzungen im Zusammenhang mit der neuen Eisenöahn- Alpentransversale formuliert. Nach Auffassung der Bundes- bahnen wäre eine Gotthard-Basislinie auch für eine Verbes- serung des Angebotes im Personenfernverkehr bestimmt. Die Intercity- und Schnellzüge würden nach einem d chte- ren Fahrplan verkehren, und die Reisezeit würde reduziert. Die Bundesbahnen gehen davon aus, dass für diese Verbes- serungen im Reiseverkehr nicht nurderGotthard-Basistun- nel, sondern auch der Durchgangsbahnhof Luzern gebaut werden müsste. Nachdem aber der Bundesrat den Entscheid über die Linienführung der neuen Alpentransversale vertagt hat, ist auch noch kein Entscheid über den Durchgangsbahnhof Luzern möglich. Auch im Zusammenhang mit Verbesserungen im West-Ost- Verkehr könnte sich die Frage eines Durchgangsbahnhofes Luzern stellen. Die Arbeitsgemeinschaft Güller/lnfras schreibt in ihrem Bericht «Zweckmässigkeitsprüfung der Neuen Eisenbahn- Haupttransversale (NHT)» vom Januar 1983: «Bevor aber mit einer zweiten Etappe der NHT-Verbindung Roggwil-Othmarsingen nochmals die zentrale Mittelland- achse verbessert wird, wäre zu prüfen, wie die raumwirk- same Gestaltungskraft der NHT optimal ausgeschöpft wer- den kann. Ausser dem erwähnten Ausbau der Ost- und Westflanken erscheint den Gutachtern zum Beispiel prü- fenswert, die Zentralschweiz in das NHT-Konzept einzube- ziehen. Eine neue Linie von Bern über das Entlebuch nach Luzern und Zürich könnte auch die Innerschweiz und das Tessin besser in das Städtegefüge nördlich der Alpen ein- binden.» (S. 31) Wenn eine NHT-Linie über Luzern geführt wird, muss auch die Frage des Durchgangsbahnhofes geprüft werden. Im heutigen Moment ist aber ein Entscheid verfrüht. 7. Ausbau des bestehenden Kopfbahnhofes Luzern und der Zufahrtslinien. Die Bundesbahnen, der Kanton und die Stadt Luzern planen den Bau eines neuen Bahnhofgebäudes in Luzern, eine Neugestaltung des Bahnhofplatzes und ver- schiedene wesentliche Verbesserungen technischer Natur. Die Kredite wurden sowohl in der Volksabstimmung der Stadt Luzern vom 29. November 1981 als auch vom Verwal- tungsrat der SBB bewilligt. Das Vorprojekt sieht vor, die heutigen Gleise und Perrons um 30 Meter in das bestehende Bahnhofgebäude hinein zu verlängern. Gleichzeitig ist eine zusätzliche Verlängerung der Gleise am Südende der Perronanlage vorgesehen. Damit wird der Kopfbahnhof betrieblich verbessert, und es können die langen internationalen Züge künftig mit allen Wagen in den Bahnhof Luzern einfahren. Ferner soll die Perronanlage um zwei Gleise erweitert und die Überdeckung verlängert werden. Das Gleisfeld im Vor- bahnhof wird den neuen Bedürfnissen, insbesondere denje- nigen des Postbetriebsgebäudes, angepasst und erweitert. Am Ende der verlängerten Gleis- und Perronanlage Seite See soll wiederum ein Querperron erstellt werden. Dies gestattet ein ebenerdiges Umsteigen und Verlassen des Bahnhofes. Eine neue Umsteigemöglichkeit soll am Süd- ende der Perronanlage durch eine Personenunterführung geschaffen werden. Weiter ist vorgesehen, ein neues Zentralstellwerk in modern- ster Sicherungstechnik zu bauen sowie eine neue Gleis- gruppe für den Güterverkehr, damit die Reisezugwagen auf den heute durch den Güterverkehr belegten Gleisen abge- stellt werden können. Alle diese Massnahmen tragen dazu bei, dass die Leistungs- fähigkeit der Bahnanlagen gesteigert werden kann. Das Projekt nimmt in verschiedener Beziehung auf einen späteren Durchgangsbahnhof Rücksicht. So ist für die Frei- haltung des Trassees gesorgt. Das vorgesehene Fuss- gängergeschoss ist auch für einen Durchgangsbahnhof konzipiert. Um die Option für einen späteren Durchgangs- bahnhof freizuhalten, sind beim Bau des neuen Kopfbahn- hofes Vorinvestitionen in der Grössenordnung von 1,4 Mil- lionen Franken vorgesehen. Der Kanton Luzern hätte weiter- gehende vorsorgliche Massnahmen begrüsst. Um Fehlinve- stitionen zu vermeiden, müssten sich die SBB auf das Unumgängliche beschränken. Da der heutige Kapazitätsengpass in Luzern aber nicht nur in der Perronanlage und der ungenügend leistungsfähigen Sicherungsanlage liegt, sondern auch in den überwiegend nur einspurigen Zufahrtslinien, gilt es hier gleichfalls, Ver- besserungen zu schaffen (siehe auch Postulat Müller- Luzern, angenommen vom Nationalrat am 19. März 1982). Diese lassen sich in kleinen Einzelschritten mit entsprechen- dem massigem Investitionsaufwand verwirklichen, wobei diese Ausbauten auch bei späterer Verwirklichung des Durchgangsbahnhofes sinnvoll bleiben. Das verkehrs- politische Interesse sollte daher, neben dem Bahnhofneu- bau, vor allem diesen Massnahmen gelten. Auf der Brünigli- nie wurde ein erster Schritt durch den sicherungsmässigen Ausbau der Strecke Horw-Hergiswil bereits unternommen. Für die zweite Hälfte der achtziger Jahre ist die Inangriff- nahme des Doppelspurausbaues Zug-Rotkreuz eingeplant.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Initiative des Kantons Luzern Durchgangsbahnhof Luzern Initiative du canton de Lucerne Gare de transit de Lucerne In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.202 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1983 - 08:00 Date Data Seite 1368-1371 Page Pagina Ref. No 20 011 797 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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