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Protection de la maternité. Initiative populaire 464 26 septembre 1983 Franken pro Jahr betragen. Aber auch der geforderte Kündi- gungsschutz würde verschiedene neue Probleme aufwer- fen, zum Beispiel bei rasch aufeinanderfolgenden Schwan- gerschaften. Es ist deshalb mehr als fragwürdig, ob hierfür die Zustimmung der Sozialpartner gefunden werden könnte. In der Botschaft des Bundesrates sind auf Seite 50 sämtliche Kosten aufgeführt: Pflegekosten bei Mutterschaft: 250 Mil- lionen Franken; bei Mutterschaftsurlaub: Taggelder an erwerbstätige Mütter: 292 Millionen Franken, Taggelder an nichterwerbstätige Mütter: 69 Millionen, Elternurlaub 9 Monate: 491 Millionen; Gesamtaufwand 1102 Millionen Franken. Wenn auch die Finanzen nicht ausschliesslich massgebend sein sollen, so sind sie doch zu beachten. Es ist zu überle- gen, ob sie heute der Wirtschaft noch in diesem vollen Umfang auferlegt werden können. Auf Seite 51 und 52 sind die Gründe für den Verzicht auf einen Gegenvorschlag zur Initiative ausführlich dargelegt. Ich verzichte deshalb darauf, diese zu wiederholen. Ihre Kommission entschied sich mit 10 zu 3 Stimmen, den Antrag des Bundesrates, wonach die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ableh- nung zu empfehlen sei, zu unterstützen. Die drei Gegenstim- men entfielen auf den Minderheitsantrag, der eigens begründet wird. Frau Bührer, Sprecherin der Minderheit: Im Zusammenhang mit dem Mutterschutz fehlt es nicht an schönen Worten. Die Wichtigkeit für den einzelnen, für Staat und Gesellschaft scheint unbestritten. Nicht ohne Bitterkeit muss aber zur Kenntnis genommen werden, dass ein grosszügiger Ausbau des Mutterschutzes (überhaupt ein Ausbau des Mutter- schutzes) an den Finanzen offenbar scheitert und geschei- tert ist. Darüber täuscht die schönste Argumentation nicht hinweg. Welche Argumente werden angeführt? Es sei unnötig, eine neue Verfassungsgrundlage zu schaffen, weil bereits die bestehende Verfassungsgrundlage genüge. In der Tat heisst es in der Bundesverfassung: «Der Bund wird auf dem Wege der Gesetzgebung die Mutterschaftsversicherung einrich- ten...» usw. Trotz dieser recht fordernden Formulierung hat der Bund aber seit 38 Jahren nichts getan. Es heisst auch in der Stellungnahme des Bundesrates, die neue Bestimmung - falls die Initiative durchkäme - würde den Spielraum des Gesetzgebers einengen. Aber ich frage Sie: Was nützt ein Spielraum, wenn er nicht genutzt wird? Der Geist des Verfassungsartikels von 1945 ist tatsächlich fortschrittlich, mutig und getragen vom Solidaritätsgedan- ken. Wir haben die Hochkonjunktur und eine einmalige Prosperität erlebt; der Verfassungsartikel ist trotzdem blos- ser Buchstabe geblieben. Weiter wird argumentiert: Die neue Verfassungsbestim- mung sei unnötig, weil mit der Revision des Krankenversi- cherungsgesetzes die Forderungen, soweit sie realisierbar seien, erfüllt würden. Leider ist aber im Krankenversiche- rungsgesetz noch nichts entschieden. Es ist also kaum statthaft, darauf zu bauen, so als wäre bereits alles beschlos- sen. Auch wenn die Revision glücklich über die Bühne ginge, so blieben die grossen Nachteile, dass das Obligato- rium fehlt und die Finanzierung nicht breit und solidarisch abgestützt ist, wie das die Initiative verlangt. Diese solidari- sche Finanzierung über Lohnprozente würde die Mutter- schaftsversicherung gleichwertig in die Reihe mit AHV und IV stellen, was nur logisch und folgerichtig wäre. Die Inte- grierung in das Krankenversicherungsgesetz ist und bleibt ein Notbehelf und keine optimale Lösung. Das Argument, die Initiative sei übertrieben, schiesse übers Ziel hinaus, bezieht sich im wesentlichen auf den Elternur- laub. Der Elternurlaub ist ein eigentlicher Stein des Anstos- ses. Offenbar ist man nicht bereit, den Preis dafür zu bezah- len. Ist die Sache den Preis nicht wert? Das heisst mit anderen Worten: Lohnt es sich oder lohnt es sich nicht, im ersten Jahr eines Kindes die Anwesenheit eines Elternteiles zu garantieren? Ohne Zweifel ist das erste Jahr für die Entwicklung des Kindes von entscheidender Bedeutung. In keinem anderen Lebensabschnitt ist der Mensch so sehr auf Liebe und Geborgenheit angewiesen. Gewiss, Zuwendung und Pflege sind nicht nur im ersten Jahr nötig, dann aber ganz besonders. Es tönt beinahe zynisch, wenn man hört, dass auf den Elternurlaub deswegen nicht eingetreten wer- den könne, weil ja damit das Problem der Kinderbetreuung nicht gelöst sei. Man darf das Nötige nicht unterlassen, weil das Wünschbare nicht auch im gleichen Zug realisiert wer- den kann. Ganz besonders prekär kann die Situation für eine alleinste- hende Mutter sein. Für sie dürfte sich mit der Möglichkeit des Elternurlaubes nicht selten die Frage entscheiden, ob sie zu einem Kind ja sagen kann oder nicht. Damit komme ich zu einem Punkt, der mir sehr wichtig scheint: zu der Wechselbeziehung Elternurlaub/Schwangerschaftsab- bruch. Diese Wechselbeziehung besteht. Ich bin davon überzeugt, dass alleinstehende Mütter, aber auch junge Paare ermutigt würden, sich zu einem Kind zu bekennen, wenn die Möglichkeit des Elternurlaubes geschaffen würde. Ich spanne nun aber die Frage des Schwangerschaftsab- bruchs nicht einfach als Zugrösslein vor den Karren des Mutterschutzes. Auf die Frage (wenn sie an mich gestellt wird): «Wie halst du's mit dem Schwangerschaftsabbruch?» antworte ich stets: «Ich bin gegen die Abtreibung, aber für die Fristenlösung.» In dieser Reihenfolge. Ich bin völlig überzeugt, dass die Schaffung des Elternurlaubes eine Tat für das Leben wäre. Bleibt die Frage, ob wir es uns leisten können, eine grosszü- gige Mutterschutzgesetzgebung einzuführen. Müsste die Frage nicht eher lauten, ob wir es uns leisten wollen? Denn für Dinge und Einrichtungen, die wir wirklich wollen, sind noch allemal die Mittel freigemacht worden. Unser Land ist im Vergleich zu unsern Nachbarn punkto Mutterschutz eine unfreundliche Insel, ein Entwicklungsland sozusagen. Der Schluss drängt sich auf, dass bei uns eben eher Schätze geäufnet werden, die der Rost und die Motten fressen (obwohl die Bibel für solch törichtes Tun kein Lob übrig hat), als menschliche und immaterielle Werte. Der Mutterschutz ist, obwohl seit 1945 in der Verfassung verankert, das schwächste Glied in der Kette der sozialen Sicherheit geblieben. Ist er uns zu wenig wert? Noch ein Wort zu den Bedenken, ein weitgehender Mutter- schutz und insbesondere die Einführung des Elternurlaubes würden die Chancen der Frauen auf dem Arbeitsmarkt dra- stisch verschlechtern. Ich teile diese Bedenken nicht. Für mich ist klar, dass ein Wandel der Anschauungen stattfinden muss und wird. Genau wie die Abwesenheit der männlichen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer militärischen Pflichten als selbstverständlich empfunden wird und die Lasten von der Allgemeinheit getragen werden, so muss das auch mit den Lasten, die der Mutterschutz verursacht, geschehen. Dass der Elternurlaub wahlweise von Mutter und Vater bezogen werden kann, vermindert jedenfalls die Diskriminierungsge- fahr für die Frauen. Ich verhehle nicht, dass ich die Sorge um die Konkurrenzfä- higkeit der Frauen in der Wirtschaft im wesentlichen als Vorwand betrachte. Nicht ohne Bitterkeit ist festzustellen, dass die weiblichen Arbeitnehmer schon immer (auch ohne Mutterschutz) die grosse Manövriermasse in der Wirtschaft waren. Es spielen hier also gewisse Mechanismen, ganz unabhängig von Mutterschutzbestimmungen. Die Mutterschutzinitiative wird eine Lücke in unserer Sozial- gesetzgebung schliessen. Ich unterstütze diese Initiative als mutigen, aber überfälligen Schritt und gehe damit einig mit der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen und mit den Überlegungen im Bericht zur Familienpolitik. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen. Guntern: Ich teile die Auffassung meiner Vorrednerin: der versicherungsmässige Schutz für Schwangerschaft und Geburt muss verbessert werden. Hierfür ist an sich eine Initiative nicht notwendig. Die bestehenden Verfassungsarti- kel würden genügen, um sogar die Begehren durchzuset- zen, die in der Initiative enthalten sind. Ich wehre mich auch gegen die Behauptung, dass auf diesem Gebiete in den letzten Jahren nichts geschehen sei. Der Vorschlag, der nun
Protection de la maternité. Initiative populaire 466 26 septembre 1983 eingereicht worden ist, mit der die Schaffung einer obligato- rischen und allgemeinen Mutterschaftsversicherung gefor- dert wird, die insbesondere einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 16 Wochen und einen Elternurlaub von neun Monaten sicherstellen soll. In Kreisen der Gegner der Initiative wird nun argumentiert, dass der bisherige Artikel 34quinquies der Bundesverfas- sung als Grundlage für einen wirksamen Mutterschafts- schutz vollauf genüge. Eine Änderung im Sinne der Initiative würde die Bestimmung nur ihrer Flexibilität berauben und damit den Gesetzgeber unnötig einengen. Dem ist entge- genzuhalten, dass diese Flexibilität, wie die Erfahrung leider zeigt, offenbar stets auch als Unverbindlichkeit gedeutet worden ist. Weiter wird der Initiative vorgeworfen, dass bei ihrer Annahme die Behandlung des bundesrätlichen KMVG- Revisionsentwurfs, der doch einen guten Mutterschafts- schutz vorsehe, über Gebühr verzögert würde. Nach fast vierzigjährigem Nichtstun muss dieser Vorwurf geradezu als zynisch bezeichnet werden. Es ist zwar richtig, dass der KMVG-Revisionsentwurf ein wesentliches Postulat der Initiative, nämlich den 16wöchigen Mutterschaftsurlaub, aufnimmt. Als echte Alternative kann er jedoch nicht gelten. Zunächst ist noch völlig ungewiss, wie der Entwurf nach Behandlung durch die Räte aussehen wird. Es wäre unklug, die Taube auf dem Dach wegfliegen zu lassen, bevor man den Spatz in der Hand hat. Auch aus ideologischen Gründen ist es angezeigt, Krankenversicherung und Mutterschafts- versicherung nicht in einen Topf zu werfen; denn Mutter- schaft ist keine Krankheit. Zudem kommt bei der fakultativen Krankenversicherung im Gegensatz zu einer obligatori- schen und allgemeinen Mutterschaftsversicherung der Gedanke der Solidarität der ganzen Gesellschaft mit den Kindern zu kurz. Gewichtigstes Argument, die Initiative trotz des KMVG-Entwurfs zu unterstützen, ist jedoch die Tatsa- che, dass bei einer Verkuppelung von Mutterschaftsschutz und Krankenversicherung die Realisierung des in der Initia- tive ebenfalls geforderten neunmonatigen Elternurlaubs für lange Zeit aus Abschied und Traktanden fallen würde; denn ein solcher Elternurlaub Messe sich unmöglich mit der Kran- kenversicherung kombinieren. Gerade der Elternurlaub sollte aber nicht auf die lange Bank geschoben werden. Seine Realisierung würde eine wegweisende familienpoliti- sche Massnahme bedeuten. Sowohl von der Eidgenössi- schen Frauenkommission wie auch im neuesten Familien- bericht wird diese Idee unterstützt: Ein Elternurlaub käme nicht nur den Ehepaaren, sondern vor allem auch den zahlreichen alleinstehenden Müttern, die vielfach in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, sehr entge- gen. Zudem wäre er ein wesentlicher Beitrag zur Verwirkli- chung der Chancengleichheit der Kinder. Die Kosten wären meines Erachtens von den Sozialpartnern zu verkraften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich jedenfalls klar hinter die Initiative gestellt. Ich unterstütze deshalb mit voller Überzeugung den Antrag, die Initiative dem Volk und den Ständen zur Annahme zu empfehlen. Mme Bauer: En tant que femme, je me sens profondément concernée parcelle initiative. Elle cherche, c'esl incontesta- ble, à combler des lacunes importantes. Si l'on considère que, depuis près de 40 ans, un article conslitutionnel existe concernant la proleclion de la maternité, el que si peu encore a été fail dans la pralique, on doit reconnaître que l'initiative est justifiée. Ainsi, même si les deux conseils la refusaient, ses auteurs peuvenl-ils être assurés qu'ils auront fait avancer les choses, dès lors que le Conseil fédéral lui- même admet qu'il esl nécessaire de réviser les disposilions légales de l'assurance-maternité et qu'il rappelle que son message du 19 août 1981, sur la révision partielle de l'assu- rance-maladie, contieni des proposilions lendanl à dévelop- per l'assurance-malernité, notammenl à porter le congé maternité de 10 à 16 semaines. On peut donc considérer ce message du 19 aoûl comme un contre-projet En fait, il esl vrai que l'article 34i u " i i i<iKi de la constilulion accorde, aujourd'hui déjà, au Conseil fédéral une compé- tence législative complète en matière de protection de la famille et d'assurance-malernité. Cette Compétence lui offre toutes les possibilités de développer l'assurance-maternité actuelle, mais on peut se demander si la volonté politique existe vraiment, le moment n'étanl jamais opportun, les dépenses toujours trop élevées. Pourtant, il faudra bien regarder la réalité en face. La situation esl préoccupante, le taux de natalité de la Suisse est l'un des plus bas qui soienl. Je crois que c'est le.plus bas après celui de l'Allemagne; 1,5 enfant par femme en âge de procréer. Il n'assure même pas le renouvellement de la population actuelle. Notre popula- tion vieillit, la pyramide des âges ne cesse de s'inverser. Il esl vrai cependant - el je l'admels volontiers - que si la relève des jeunes n'est pas assurée, ce n'est pas seulement pour des questions financières; il y a tout un problème de climat général qui peut l'expliquer. On ne peut loutefois nier l'influence négative sur de jeunes parents des trois élémenls suivants: premièremenl, la menace d'un licenciement de la femme pendant la gros- sesse, la Suisse étant l'un des seuls pays dils civilisés qui le pratiquent ouvertement. Pas plus tard que vendredi dernier
Protection de la maternité. Initiative populaire468 26 septembre 1983 ein Wandel der Verhältnisse und der Anschauungen dazu führen kann, auch jene Postulate der Initiative als realisier- bar und sinnvoll zu betrachten, die wir heute noch ableh- nen; denn das Sozialsystem eines Staates ist ja nie ein status quo, sondern ein dynamischer Prozess, der immer nach den Möglichkeiten, die wir haben, fortschreiten soll. So sollten wir doch unsere Bemühungen konzentrieren auf das, was heute realisierbar ist und was von der Mehrzahl unserer Bevölkerung als erwünscht betrachtet wird, und das in Reserve behalten, was morgen vielleicht aktuell werden könnte. Wenn wir die Sache so betrachten, ist der heute in dieser kurzen Debatte zutage getretene Dissens in sozialpo- litischen Anschauungen doch nicht gar so tief, wie er auf Anhieb erscheinen mag. An eine Mutterschaftsversicherung nach schweizerischem Zuschnitt stelle ich die Anforderung, dass sie sinnvoll, mass- voll und auch politisch realisierbar sei. Diese Voraussetzun- gen erfüllt die vom Bundesrat den Räten vorgeschlagene Mutterschaftsversicherung im Zuge der Revision des KMVG. Wenn nicht aller Schein trügt, so darf doch (gestützt auf die bisherigen Beratungen) angenommen werden, dass die Mutterschaftsbestimmungen innerhalb dieses Gesetzesent- wurfes Gesetzeskraft erhalten werden. Die Kommission hat bereits die entsprechenden Artikel beraten, und es hat sich ein bemerkenswerter Konsens abgezeichnet, was die Mut- terschaftsversicherung anbelangt. Ich möchte schon heute diese Vorlage Ihrem Wohlwollen empfehlen, wenn sie der- einst in Ihrem Rat zur Beratung kommen wird. Darum beantragt der Bundesrat, dem Volk die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Wenn kein Gegenvorschlag erfolgt, so aus folgenden zwei Gründen:
Es wurde bereits von Herrn Guntern hervorgehoben: Wir hätten auf Verfassungsebene gar nichts anzubieten, da sich sämtliche Postulate der Initiative aufgrund der bestehenden Verfassung realisieren Hessen.
Das revidierte Mutterschaftsversicherungsgesetz stellt den materiellen Gegenvorschlag zur Initiative dar. An sich - ich bedaure es mit Ihnen, Frau Meier - ist es schade, dass wir diese Initiative nicht erst behandeln, nachdem die Vor- lage betreffend Mutterschaftsversicherung zu Ende beraten ist. Aber die Zeit drängt; wir müssen von Gesetzes wegen die Initiative bis spätestens Januar des nächsten Jahres in bei- den Räten behandelt haben. Ich darf Ihnen nochmals versi- chern: Die Mutterschaftsversicherung in der Beratung der nationalrätlichen Kommission ist auf bestem Wege. Nicht in diesem Bereiche haben sich Dissense abgezeichnet, son- dern an anderen Orten. Frau Bauer, Sie haben mich nach dem Zeitplan gefragt. So, wie wir die Sache heute betrachten, dürfte die Vorlage etwa in der Frühlings-, vielleicht in der Sommersession, also in der ersten Hälfte 1984, im Nationalrat zur Beratung gelan- gen, so dass sich Ihr Rat im Jahre 1985 wird damit befassen können. Wenn Sie mich danach fragen, was die neue Mut- terschaftsversicherung bringe, so erteile ich Ihnen die Ant- wort mit den nachfolgenden Ausführungen, indem ich Ihnen darlege, was sie - im Gegensatz zur Initiative - nicht bringt. Zur Hauptsache werden nämlich nur noch vier Postulate der Initiative von der Revisionsvorlage nicht erfüllt.
Es wird keine eigene Versicherung der Mutterschaft ein- geführt;
der Elternurlaub;
das Obligatorium in der Pflegeversicherung;
die Finanzierungsvorstellungen der Initiative. Ich erlaube mir, diese vier Punkte kurz zu streifen:
Es wird keine eigene Versicherung eingeführt für die Mutterschaft. Ich bin etwas deprimiert, wenn heute behaup- tet wird, es sei in Sachen Mutterschaft bisher- seit Einfüh- rung der Bestimmungen in der Verfassung - überhaupt noch nichts vorgekehrt worden. Es wird in der Verfassung lediglich gesagt, dass der Bund auf dem Wege der Gesetz- gebung die Mutterschaftsversicherung einrichten wird, aber es wird in keinem Wort gesagt, dass eine eigene, von allen anderen Sozialversicherungen losgelöste Mutterschaftsver- sicherung eingeführt werden muss. Wir erfüllen durchaus den Verfassungsauftrag mit der neuen Vorlage. Er wurde teilweise übrigens schon beim bisherigen Zustand erfüllt, wobei - zugegebenermassen - Verbesserungen nötig sind. Frau Lieberherr und Frau Bührer, ich muss mich gegen die Behauptung wehren, es sei bisher überhaupt noch nichts für die Mutterschaft getan worden. Eine solche Behauptung tut auch allen meinen Vorgängern, die an unseren sozialen Werken gearbeitet haben, unrecht. Warum wollen wir keine eigene Versicherung? Warum glau- ben wir, dass wir die Mutterschaftsversicherung besser innerhalb der Krankenversicherung lösen? Wenn behauptet wird, die Mutterschaft sei keine Krankheit, so ist das natür- lich richtig; aber das ist doch, näher betrachtet, ein emotio- naler Grund. Wir führen die Mutterschaftsversicherung innerhalb der Krankenversicherung aus rein praktischen, pragmatischen Überlegungen durch. Erstens einmal sind bei der Krankenversicherung ähnliche Leistungen zu erbringen wie bei der Mutterschaftsversiche- rung. Zweitens lassen sich die Schwangerschaftsbeschwer- den in vielen Fällen sehr schwer gegenüber Krankheiten abgrenzen. Die Einführung einer neuen Versicherung würde nach einem neuen Amt rufen und eine neue Bürokratie in Gang setzen. Ich darf sodann darauf hinweisen, dass auch in anderen Staaten die Mutterschaftsversicherung im Rah- men der Krankenversicherung geregelt wird. Schliesslich wäre eine eigene Mutterschaftsversicherung nur innerhalb eines Obligatoriums realisierbar. Aber ein solches ist heute politisch nicht möglich, auch wenn es erstrebenswert wäre. Das ist also das erste Postulat, das wir nicht erfüllt haben: keine eigene Versicherung; aber die Versicherung besteht innerhalb der Krankenversicherung.
Der Elternurlaub. Ich habe Ihnen meine Skepsis dazu bereits ausgedrückt. Ich habe aber zugegeben, dass unter anderen Verhältnissen oder in einem späteren Zeitpunkt ein solcher Elternurlaub geprüft werden könnte. Ich muss Ihnen auch die Kosten vor Augen führen, die der Elternurlaub verursachen würde. Es sind rund eine halbe Milliarde Fran- ken; der Herr Referent hat Ihnen die Zahl aus der Botschaft zitiert. Ich halte es für völlig ausgeschlossen, dass heute diese Summe aus öffentlichen Mitteln erhältlich gemacht werden könnte; ich bezweifle auch, dass die Sozialpartner heute bereit wären, diese Mittel über Lohnabzüge bereitzu- stellen.
Das Obligatorium ist das dritte Postulat, das wir nicht erfüllen. Wie verhält es sich hier? Erstens einmal bitte ich zu beachten, dass im Krankengeldbereich, also im Lohnersatz- bereich, die Gesetzesrevision das Obligatorium für Unselb- ständigerwerbende bringen wird. Auch diese Frage ist nicht mehr umstritten in der nationalrätlichen Kommission; sie war es auch ernsthaft nie. Hingegen besteht das Obligato- rium noch nicht in der Krankenpflegeversicherung. Aber wie verhält es sich hier? Man darf annehmen, dass rund 97 Prozent bereits bei einer Krankenkasse versichert sind, auch von den Frauen. Etwa 1 Prozent der Frauen erhält für die Mutterschaft Versicherungsleistungen, auch ohne dass sie bei einer Kasse versichert sind, nämlich dann, wenn sie schlecht bemittelt sind. Auch diesen Fortschritt wollen Sie doch beachten. Es darf weiter angenommen werden, dass etwa 1 Prozent der Frauen noch privat versichert ist; die restlichen Frauen haben wahrscheinlich aus sozialen Gründen eine Versicherung gar nicht nötig. Wir dürfen also feststellen, dass rund 99 Prozent bereits versichert sind. Mit Recht, Frau Bührer, fragen Sie mich, wenn doch schon so viele versichert sind, warum dann der faktisch bereits bestehende Zustand nicht obligatorisch erklärt werden kann. Diese Frage stellte ich mir natürlich auch. Aber es scheint, dass eben diese 1-Prozent-Lücke nicht nur eine quantitative, sondern eine qualitative Barriere darstellt. Rational ist dies nicht erklärbar, aber es gibt in der Politik eben noch viel Irrationales. Es ist aber Tatsache, dass im heutigen Zeitpunkt ein Obligatorium für eine Krankenpflege-
September 1983 469Motion Bauer Versicherung nicht realisierbar ist. Das hat sich wiederum während der Beratungen in der nationalrätlichen Kommis- sion zum Kranken- und Mutterschaftsversicherungsgesetz gezeigt. Der vierte Punkt, mit dem wir die Postulate der Initianten nicht übernehmen, ist die Finanzierung. Die Initiative ver- weist für die Finanzierung auf das Muster des AHV-Geset- zes. Schon allein diese Lösung ist verfassungsrechtlich unschön. Der Verweis auf ein Gesetz in einer Verfassung ist unzweckmässig. Denn wenn das betreffende Gesetz geän- dert wird, entsteht ein Widerspruch zwischen Gesetz und Verfassung. Das ist nur ein formaler Gesichtspunkt. Selbst- verständlich bestehen aber auch materielle Momente, die diese Finanzierung im heutigen Zeitpunkt als nicht realisier- bar erscheinen lassen. Ich wiederhole, dass es mir heute nicht realisierbar scheint, eine Versicherung im Pflegebereich mit lohnabhängigen Leistungen zustande zu bringen. Und darf ich Sie daran erinnern, wie das Echo der Räte im letzten Oktober 1982 war, als der Bundesrat zur Entlastung der Bundeskasse in seinen Finanzperspektiven Lohnprozente bei der Kranken- versicherung vorschlug. Die Kommissionen beider Räte haben ein solches Ansinnen abgelehnt. Ich betrachte im heutigen Zeitpunkt eine Finanzierung der Krankenpflegever- sicherung mit Lohnprozenten als nicht realisierbar. Ich kann zusammenfassend feststellen, dass mit der Revi- sion der Kranken- und Mutterschaftsversicherung, die jetzt im Gange ist, praktisch alle Postulate der Initiative erfüllt sind mit Ausnahme des Elternurlaubes. Weshalb dieser abgelehnt wird, wurde Ihnen verschiedentlich ausgeführt. Ich möchte Sie - auch die Befürworter der Initiative - heute dazu aufrufen: Setzen wir doch das Werk, das wir nun in Angriff genommen haben, nämlich eine wirksame Kranken- und Mutterschaftsversicherung, nicht durch ambitiöse Würfe aufs Spiel. Ich bitte Sie daher, dem Kommissionsantrag zuzustimmen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté Art. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit (Bührer, Donzé, Lieberherr) Volk und Ständen wird die Annahme der Initiative emp- fohlen. Art. 2 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil national Minorité (Bührer, Donzé, Lieberherr) ... au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 27 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 7 Stimmen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen Dagegen 7 Stimmen An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 82.933 Motion Bauer Schutz der Ozonschicht Protection de la couche d'ozone Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1982 Damit die Schlussfolgerungen der Experten der Internatio- nalen Konferenz zum Schutz der Ozonschicht, die sich im Dezember in Genf versammelt hat, verwirklicht werden, laden wir den Bundesrat ein, Massnahmen zu ergreifen oder Vorschläge zu machen, um die Verwendung von Chlor- Fluor-Kohlenwasserstoffen in der Schweiz zu verbieten, namentlich ihre Verwendung als Treibgase für Aerosole, als Kältemittel für Kühlschränke und Wärmepumpen sowie zur Herstellung von Schaumstoffen und Lösungsmitteln. Texte de la motion du 15 décembre 1982 Pour faire suite aux conclusions des experts de la confé- rence internationale réunie en décembre à Genève pour étudier les atteintes à la couche d'ozone, le Conseil fédéral est prié de prendre des mesures ou de faire des propositions en vue d'interdire sur le territoire de la Confédération l'usage des chlorofluorocarbones, notamment comme gaz propulseurs dans les aérosols, comme agents réfrigérents dans les frigos et les pompes à chaleur, ainsi que dans la fabrication des mousses synthétiques et des solvants. Mme Bauer: En décembre 1982 a eu lieu à Genève la deuxième session du groupe d'experts juridiques et techni- ques chargé d'élaborer au niveau mondial une convention- cadre pour la protection de la couche d'ozone. Elle faisait suite à une première session tenue à Stockholm en janvier de l'an dernier et elle sera suivie, le mois prochain, d'une troisième session. Une quarantaine de pays ont participé à la réunion de Genève, organisée par le Programme des Nations Unies pour l'environnement (PNUE) qui, en 1977 déjà, avait décidé de mettre sur pied un plan mondial d'action pour protéger la couche d'ozone. Pourquoi le Programme des Nations Unies pour l'environnement estime-t-il urgent d'élaborer une con- vention internationale? Quels sont les buts de cette conven- tion-cadre? C'est parce qu'il est urgent de freiner l'utilisa- tion des substances qui risquent de porter atteinte à la couche d'ozone, parce qu'il est urgent d'étudier les effets des modifications de cette couche d'ozone sur l'homme et sur l'environnement et parce qu'il est urgent enfin de sur- veiller révolution de la situation et de favoriser les échanges d'informations scientifiques. Dans le communiqué que le Département fédéral de l'inté- rieur a publié à cette occasion, il affirme: «Le principe de la prévention déterminera la position de la Suisse. D'entente avec d'autres Etats, notamment les pays Scandinaves, la Suisse se prononcera pour une limitation de toutes les substances qui sont de nature à mettre en danger la couche d'ozone.» Comparée aux autres couches atmosphériques, la couche d'ozone est la plus importante. Sa concentration maximale 59-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Schutz der Mutterschaft. Volksinitiative Protection de la maternité. Initiative populaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.074 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.09.1983 - 18:15 Date Data Seite 463-469 Page Pagina Ref. No 20 011 955 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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