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CH_VB_001Ch Vb07.10.1982Originalquelle öffnen →
Postulat Euler 1388 7 octobre 1982 Robbiani, Rothen, Rubi, Schmid, Spiess, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber-Arbon, Wyss, Zehnder, Ziegler- Genf (42) Begründung - Exposé des motifs Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Thermische Grosskraftwerke, insbesondere Kernkraft- werke sind in allen Staaten Unternehmen von grosser, gesamtnationaler Bedeutung. Ihre Planung und die Wahl der Standorte erfolgen nicht nach regionalen, sondern übergeordneten Kriterien. Plätze, die als Standorte in Betracht kommen, können zudem nicht beliebig gewählt werden, sondern müssen bezüglich vieler Faktoren geeig- net sein, unter anderem bezüglich der geologischen Ver- hältnisse oder der verfügbaren Kühlkapazität. Die Schweiz hat in der Grenzregion am Rhein die Kernkraftwerke Beznau l und II im Betrieb, Leibstadt im Bau und Kai se r- augst im Projektstadium. Zudem wird untersucht, ob in der Gegend Pratteln ein Kohlekraftwerk gebaut werden soll. Auf deutscher Seite besteht unterhalb Basel das Projekt von Wyhl, oberhalb von Basel ist Schwörstadt ein möglicher Standort. In Frankreich sind am Oberrhein die Blöcke l und II von Fessenheim in Betrieb. Weitere Standorte im Hoch- rhein/Oberrheingebiet sind auf absehbare Zeit nicht vorge- sehen. Die Erfahrung und informatorische Gespräche haben gezeigt, dass kein Staat bereit ist, zugunsten eines Nachbarn auf ein Werk zu verzichten. Insbesondere hat auch die Schweiz an den drei erwähnten Standorten am Rhein oder in dessen Nähe bis heute festgehalten. Die Kleinheit unseres Landes lässt es im übrigen kaum zu, längs der Landesgrenzen einen «cordon sanitaire» für indu- strielle Anlagen zu schaffen. Unter diesen Bedingungen besteht kaum Aussicht, dass drei Staaten sich staatsver- traglich zu Einschränkungen verpflichten. Den verantwortli- chen Stellen ist aber bewusst, dass thermische Grosskraft- werke, insbesondere Kernkraftwerke, Probleme stellen. Diese sind bekannt und werden nicht nur national, sondern auch international in verschiedenen Gremien behandelt.
In allen drei Staaten sind die Grundkonzepte der Kern- kraftwerke und die Methoden der Sicherheitsanalysen sehr ähnlich. Die Anforderungen an die Sicherheit, die internatio- nale anerkannte Regelwerke zum Teil festlegen, sind hoch. Auf der Basis der Sicherheitsanalysen werden die zu stel- lenden Anforderungen von Fall zu Fall durch die nationalen Behörden in Form von Bedingungen und technischen Aufla- gen vorgeschrieben. Dies erlaubt die ständige Anpassung an den fortschreitenden Stand der Technik. Starre staats- vertragliche Sicherheitsvorschriften würden der Sache kaum nützlich sein. Die bisherige Praxis, die Sicherheitsan- forderungen nach dem jeweiligen Stand der Erkenntnis und der Technik festzulegen, dient der Sicherheit besser. Der internationale Erfahrungsaustausch lässt erwarten, dass die Entwicklung in allen Staaten gleich verläuft. Dazu dienen regelmässige Aussprachen im Rahmen der internationalen Organisationen, so der Internationalen-Atom-Energie- Organisation (IAEO) in Wien und der Kernenergieagentur (NEA) der OECD in Paris, sowie in einer deutsch-schweize- rischen Behördenarbeitsgruppe.
Die Schweiz hat mit der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich Vereinbarungen getroffen, die zur gegensei- tigen raschen Informierung rund um die Uhr über Vorfälle verpflichten, die radiologische Auswirkungen auf das Nach- barland haben können. Jeder Staat wird dadurch in die Lage versetzt, Schutzmassnahmen für seine Bevölkerung zu ergreifen. Es handelt sich um die Vereinbarung vom
Mai 1978 zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den radiologischen Notfallschutz (AS 1979, 312) und das Abkommen vom 18. Oktober 1979 zwischen dem schweize- rischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über den Informationsaustausch bei radiologi- schen Zwischenfällen (AS 1980, 19). Die zuständigen schweizerischen Stellen sind über die Katastrophenpläne für das etwa 40 Kilometer weit von der Stadt Basel liegende Kernkraftwerk Fessenheim informiert. Die zuständigen schweizerischen und deutschen Stellen nehmen gemein- sam die Beweissicherung für das grenznahe Kernkraftwerk Leibstadt vor, d. h. es wird in beiden Staaten mit Methoden, deren Ergebnisse vergleichbar sind, die Radioaktivität in der Umgebung des Werks vor und nach Betriebsaufnahme gemessen. Damit können später allfällige Auswirkungen des Betriebes festgestellt werden. Parallel wird der Einbe- zug der unmittelbaren deutschen Nachbarschaft in das Nahalarmsystem des Kernkraftwerks Leibstadt gemeinsam erarbeitet. Es geht dabei primär darum, die Verbindung zu den örtlichen deutschen Stellen in gleicher Weise wie zu den schweizerischen sicherzustellen. Ähnliche Massnah- men werden allenfalls später mit den französischen und deutschen Behörden in bezug auf das Kernkraftwerk Kaiseraugst zu treffen sein.
Der Climod-Bericht von 1981 weist nach, dass die Aus- wirkungen mehrerer Kernkraftwerke mit ihren Kühltürmen auf das regionale Klima der Hochrhein-Oberrheinregion unbedeutend sind. Die meteorologischen Untersuchungen sind zum Teil auf internationaler Basis vorgenommen wor- den.
In der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung wird seit einigen Jahren über ein Übereinkommen zur Begrenzung der Wärmebelastung des Rheins verhandelt. Nach Aufstellung eines mathema- tisch-physikalischen Modells über die Belastbarkeit des Stromes erweist sich die Erarbeitung von Grundsätzen, nach denen die Kühlkapazität aufgeteilt werden könnte, erwartungsgemäss als schwierig, da jeder Rheinanlieger- staat an deren Nutzung sehr interessiert ist. Es gilt aber festzuhalten, dass sich bisher die Wärmebelastung des Rheins, insbesondere des Hochrheins, in Grenzen hält und dass sich alle Rheinanliegerstaaten an die gemeinsam gefasste Erklärung ihrer für den Umweltschutz verantwortli- chen Minister von 1972 halten, wonach künftige Wärme- kraftwerke mit geschlossenen Kühlsystemen (Kühltürmen) oder gleichwertigen Einrichtungen auszurüsten sind. Im übrigen zeigen die schwierigen schweizerisch-deutschen Verhandlungen der sechziger Jahre über die Aufteilung der Kühlkapazität des Hochrheins, bei denen die Bundesrepu- blik Deutschland einen Anteil an der Kühlkapazität der Aare geltend machte, den die Schweiz nicht zuzugestehen bereit war, dass es in diesen Fragen von grosser nationaler Bedeutung besser ist, sich über praktische Teilaspekte zu verständigen als umfassende Regelungen anzustreben.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen auf die Umwelt von konventionellen ther- mischen Kraftwerken, d. h. solche, die mit Kohle oder öl betrieben werden, grosser sind als diejenigen von Kern- kraftwerken. Der Ausstoss von Schadstoffen, insbesondere Schwefeldioxyd, belastet die Atmosphäre stärker als dies Kernkraftwerke tun. Auch für ein solches Werk, wie es in der Umgebung von Pratteln geplant werden soll, gilt im übrigen die Ministerempfehlung von 1972, wonach es mit Kühltürmen auszustatten ist.
Die Standorte für Kernkraftwerke in der Region Hoch- rhein/Oberrhein sind in allen drei Staaten festgelegt, die Sicherheitsanforderungen an solche Werke sind in allen drei Staaten hoch, die Auswirkungen auf die Bevölkerung ähnlich und vergleichbar, die Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere Luft und Wasser, werden in Grenzen gehal- ten und sind in keiner Weise übermässig, die gegenseitige Alarmierung für Unfälle mit Auswirkungen über die Grenzen hinweg, deren Wahrscheinlichkeit geringjst, ist ebenso wie Schutzmassnahmen für die Bevölkerung, organisiert bzw. in Vorbereitung. Was das in Pratteln zu planende, konventio- nelle thermische Kraftwerk betrifft, so soll es zu passender Zeit dem Nachbarstaat vorgestellt werden, so dass allfällige grenzüberschreitende Konsequenzen noch geprüft werden können. Unter diesen Umständen hält der Bundesrat dafür,
Oktober 1982 1389 Postulat Euler dass eine umfassende staatsvertragliche Regelung über thermische Kernkraftwerke in der Gegend Hochrhein/Ober- rhein weder nötig noch wünschenswert ist. Selbstverständ- lich werden die durch die Planung und den Betrieb der ther- mischen Grosskraftwerke am Hochrhein/Oberrhein aufge- worfenen, verschiedenartigen Probleme weiterhin in den entsprechenden Gremien bzw. Institutionen behandelt. Die- ses Vorgehen ergibt bessere Ergebnisse als Verhandlun- gen über einen dreiseitigen Staatsvertrag, deren Ausgang ungewiss wäre. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Euler: Der Bundesrat lehnt das Postulat für umfassende staatsvertragliche Regelungen als weder nötig noch erwünscht ab. Es ist aber eine Tatsache, dass die weltweit einmalige Ballung von bestehenden, im Bau befindlichen und projektierten Atomkraftwerken in der Dreiländerecke bei Basel die Bevölkerung der Grenzregionen der drei Län- der stark beunruhigt. Heute leben innerhalb eines Radiums von 15 Kilometern um Kaiseraugst, der die gesamte Agglo- meration umfasst, rund 650 000 Menschen, davon 465 000 in der Schweiz, 151 000 in der Bundesrepublik Deutschland und 34 000 in Frankreich. Bei Anwendung amerikanischer Standortnormen bezüglich Zahl und Dichte der Bevölke- rung in der Umgebung von Kaiseraugst würde ein Kern- kraftwerk dort in den USA nicht bewilligt. Das Postulat, diese unerfreuliche Situation durch einen Staatsvertrag besser in den Griff zu bekommen und die Lebensräume am Hochrhein/Oberrhein besser zu schützen, kann doch im Ernst nicht als unnötig oder gar als nicht erwünscht bezeichnet werden. Es ist ein Jahre altes Postulat dieser Grenzregionen. Auch die Einfache Anfrage vom 5. Juni 1979 unseres Ratskolle- gen Paul Wyss zum gleichen Thema zeugt davon. Für zwi- schenstaatliche Vereinbarungen und Verträge betreffend Grosskraftwerke in der Dreiländerecke haben sich unter anderem ausgesprochen: die regio basiliensis, ein Zusam- menschluss von Wirtschaft, Arbeitnehmern und staatlichen Behörden in der Region Basel; die Europaunion der Schweiz, Deutschlands und Frankreichs; die Lokal- und Regionalbehörden des Europarates sowie der Europarat in seiner jüngsten Empfehlung vom I.Oktober 1982; die deutsch-schweizerische Raumplanungskommission schon im Jahre 1975; die Internationale Anwaltsunion und nicht zuletzt die römisch-katholischen Bischöfe von Basel, Frei- burg i. B. und Strassburg in einer gemeinsamen Erklärung über das Verhalten der Christen im Konflikt um die Kern- energie vom März 1982. Eine eindrückliche Vielzahl reprä- sentativer Äusserungen, die auf das gleiche zielen wie mein Postulat. Die Antwort des Bundesrates enthält aber wenig brauch- bare Informationen und wirft mehr Fragen auf, als sie Ant- worten gibt. Dazu drei Beispiele. Erstens: Auf Seite 2 unten steht, dass regelmässjge Aus- sprachen in einer deutsch-schweizerischen Behördenar- beitsgruppe stattfinden. Um welche Arbeitsgruppe handelt es sich? Welchen Auftrag hat sie und seit wann? Wie ist sie zusammengesetzt, und welches sind die praktischen Ergebnisse? Zweites Beispiel: Auf Seite 3 oben wird auf die bereits zitierten Vereinbarungen Deutschland-Schweiz vom 31. Mai 1978 und Frankreich-Schweiz vom 18. Oktober 1979 hinge- wiesen. Was beinhalten diese beiden Vereinbarungen im Detail? Die zuständigen schweizerischen Stellen seien über die Katastrophenpläne für das 40 Kilometer von der Stadt Basel entfernte Kernkraftwerk Fessenheim l und II orien- tiert. Welche zuständigen schweizerischen Stellen sind das, die informiert sind? Drittens: Auf Seite 4 unter Punkt 7 wird geschrieben: Die gegenseitige Alarmierung bei Unfällen mit Auswirkungen über die Grenzen hinweg, deren Wahrscheinlichkeit gering sei, sei ebenso wie Schutzmassnahmen für die Bevölkerung organisiert bzw. in Vorbereitung. Wo, durch wen, mit wel- chem Instrumentarium sind die Schutzmassnahmen für die Bevölkerung in den drei Ländern organisiert und in welchen Gremien und mit welchen Terminen in Vorbereitung? Dies steht alles nicht in der bundesrätlichen Antwort. Aus diesen Beispielen wird klar, dass wichtige Fragen zu diesem Problem offenbleiben, zum Teil unbelegte Behaup- tungen aufgestellt werden und sogar - ich wage es zu behaupten - geflunkert wird. So existiert eine Vereinbarung aus dem Jahre 1979/80 über grenzüberschreitende Hilfelei- stungen bei ausserordentlichen Schadenereignissen am Oberrhein, erarbeitet von einer deutsch-französisch- schweizerischen behördlichen Arbeitsgruppe. Der Titel der Vereinbarung tönt gut. Auf Wunsch Frankreichs sind aber Katastrophen, verursacht durch Atomkraftwerke und Atom- anlagen, ausdrücklich ausgeklammert! Ist das etwa der auf Seite 4 der Antwort unter Punkt 7 erwähnte und bereits organisierte Schutz der Bevölkerung? Zudem noch folgendes: Die bundesrätlichen Hinweise auf die Arbeit der grenzüberschreitenden Regionalorgane in den Antworten auf die Einfache Anfrage Wyss und auf mein Postulat können über die Tatsache nicht hinwegtäuschen, dass in diesen Gremien noch nie über Standorte von Kern- kraftwerken gesprochen worden ist. Diese wurden von jedem Land festgelegt, als ob es eine Insel ohne Nachbarn wäre. Den Empfehlungen der deutsch-schweizerischen Raumplanungskommission von 1975 wurde bis heute eben sowenig entsprochen wie der Forderung der Regionalpart- ner nach gemeinsamen Abklärungen und Festlegungen. Am 11. August 1982 wurde in einer Pressemeldung - der Kommissionspräsident der Petitionskommission hat dies bereits erwähnt - über die Unterzeichnung einer Regie- rungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Schweiz berichtet. Die Vereinbarung betrifft die Sicherheit, den Strahlenschutz und den Katastrophen- schutz beim Bau und Betrieb grenznaher kerntechnischer Einrichtungen. Diese Regierungsvereinbarung, staatsver- tragliche Regelungen zum Teil, muss von den eidgenössi- schen Räten noch ratifiziert werden. Nun, ein halbes Jahr vorher, in der Antwort vom 17. Februar 1982 auf mein Postulat, sind umfassende staatsvertragliche Regelungen über Kernkraftwerke im Grenzgebiet weder nötig noch wün- schenswert! Die Feststellung des Bundesrates, dass kein Land freiwillig auf einen Kernkraftwerkstandort verzichtet, macht die Grenzlandbewohner in der Region Basel zu Prü- gelknaben von drei nationalen Energiepolitiken. Solange auf nationaler Ebene der Bau von weiteren Atomkraftwerken durchgedrückt werden soll und "internationale Absprachen über lebenswichtige Belange der Grenzregion resigniert als unmöglich und unnötig beurteilt werden, ist aus der betrof- fenen Region mit weiterem Widerstand zu rechnen. Die gemeinsame Erklärung der Bischöfe von Basel, Frei- burg i. B. und Strassburg zum Konflikt um die Kernenergie hält nicht umsonst folgendes fest: «Für viele offene Fragen müssen noch Antworten gefunden werden. Inzwischen aber wachsen die Sorge vor falschen Entscheidungen und die Angst vor unübersehbaren Folgewirkungen. Dies gilt für viele Menschen gerade auch in unserer Landschaft, im Gebiet des Hoch- und Oberrheins. Ursache dafür ist die starke Inanspruchnahme dieser Landschaft durch Kern- energieanlagen. Die damit gegebene Problematik für Bevöl- kerung und Landschaft ist grenzüberschreitend und hat uns Bischöfe von Basel, Freiburg und Strassburg zu diesem gemeinsamen Wort veranlasst.» Wir alle dürfen nicht vergessen, dass gerade im Bereich der Atomenergie durch heutige Entscheidungen auch über Lebenschancen und Lebensmöglichkeiten künftiger Gene- rationen mitentschieden wird. Diese uns aufgegebene Ver- antwortung darf nicht leichthin weggeschoben werden. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit den Grenzlandbewohnern gegenüber, dieses Anliegen ernst zu nehmen. Aus all dem Gesagten möchte ich Ihnen beantragen, das Postulat zu überweisen. Besonders aber würde ich es begrüssen, wenn Herr Bundesrat Aubert in der jetzigen Situation das Postu- lat dennoch zur Prüfung übernehmen könnte.
Protection des droits de l'homme. Rapport13907 octobre 1982 Ott: Es ist einigermassen unüblich, wenn eine Anregung sogar in der Form des Postulates abgelehnt wird - ich habe das in diesen Jahren im Rat noch recht selten erlebt -, zumal dann, wenn wesentliche repräsentative Kreise hinter dieser Anregung stehen - Herr Kollege Euler hat Sie Ihnen aufgezählt - und wenn ein Anliegen dabei vertreten wird, das als solches ja wirklich nicht abwegig oder unrealistisch ist, was soeben auch vom Sprecher französischer Zunge der Petitions- und Gewährleistungskommission bestätigt worden ist. Wer die Stimmung in der weit ausgedehnten Region Basel inklusive die Gebiete in Deutschland und Frankreich einigermassen kennt, weiss, wie sehr die Forde- rungen nach einer Koordination der Kernkraft einem Anlie- gen dieser Bevölkerung entspricht, das immer und immer wieder vorgetragen wird. Die Form des Postulates, die Herr Euler gewählt hat, ist bescheiden, und sie verlangt nichts Unrealistisches, sie verlangt nichts Absurdes. Ich möchte Sie darum bitten, diese doch sehr vertretbare Forderung wenigstens in der Form des Postulates zu über- weisen. M. Aubert, conseiller fédéral: Monsieur Euler, vous deman- dez au conseiller fédéral Aubert de bien vouloir accepter votre postulat. Ce n'est pas le conseiller fédéral Aubert qui a de telles compétences, mais bien le Conseil fédéral. Celui-ci s'est expliqué longuement au sujet de votre postu- lat, dans une réponse très complète que vous avez tous sur votre pupitre. Je ne puis donc que me référer à ce docu- ment et vous en rappeler les conclusions: le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat. Präsidentin: Der Bundesrat lehnt das Postulat Euler ab. Herr Euler hält daran fest. Abstimmung - Vote Für die Überweisung des Postulates Dagegen 30 Stimmen 59 Stimmen #ST# 82.043 Schutz der Menschenrechte. Bericht Protection des droits de l'homme. Rapport Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1265 hiervor - Voir page 1265 ci-devant Präsidentin: Es haben sich noch vier Redner eingetragen. Die Rednerliste ist geschlossen. Muheim: Der Bericht des Bundesrates über die schweizeri- sche Menschenrechtspolitik gibt einen interessanten Über- blick über die Tätigkeit unseres Landes zum Schütze der Menschenrechte. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf die ver- schiedensten Bereiche, und ich möchte hier sagen, dass diese Tätigkeit durchaus Anerkennung verdient. Die Aktivi- täten, die in diesem Bericht dargestellt sind, bestehen vor allem in der Ratifikation von internationalen Konventionen, in der Mitwirkung in internationalen Organisationen. Sie erfolgen aber auch durch diplomatische Initiativen und durch einen besonderen Beitrag unseres Landes im Ge- biete des humanitären Völkerrechts. Die Verteidigung der Menschenrechte entspricht unserer schweizerischen demokratischen, freiheitlichen und huma- nitären Tradition und Haltung, und die Wahrung dieser Ideale stellt die Grundlage für eine menschengerechte Gesellschaft dar. Indem wir von diesem Bericht Kenntnis nehmen, dürfen wir dem Bundesrat und allen beteiligten Organen gleichzeitig die Anerkennung für diese Leistungen aussprechen. Es erhebt sich aber sofort die Frage: Könnten wir Schwei- zer auf diesem Gebiet - zum Schutz und zur Verwirklichung der Menschenrechte - nicht noch mehr tun? Der Bundesrat selber hat diese Frage gestellt und mit einem klaren Ja beantwortet. Ich verweise Sie auf die Botschaft Seite 61, wo der Bundesrat die Schlussfolgerungen zieht. Nach diesen Schlussfolgerungen will er eine ganze Reihe von Konventionen ratifizieren. Er will nämlich zwei «Interna- tionale Pakte über die Menschenrechte» ratifizieren, ferner das internationale Übereinkommen gegen die Rassendiskri- minierung. Diese drei Übereinkommen sind also universeller Natur. Darüber hinaus beabsichtigt der Bundesrat aber auch, europäische Übereinkommen zu ratifizieren, nämlich die «Europäische Sozialcharta» und zwei Zusatzprotokolle zur «Europäischen Konvention über die Menschenrechte». Und alle diese Botschaften will der Bundesrat uns bis Ende dieser Legislaturperiode, d. h. binnen einem Jahr, unterbrei- ten. Man muss sich fragen, ob es möglich ist, alles oder fast alles miteinander zu bringen. Ich vertrete hier die Meinung, dass Prioritäten gesetzt werden sollten. In erster Linie (nicht ausschliesslich selbstverständlich) sollten wir den Ausbau der Menschenrechte auf europäischer Ebene vor- nehmen ; also bevor wir auf die weltweite Ebene übergehen. Die «Europäische Menschenrechtskonvention» ist die wich- tigste Konvention des Europarates. Sie garantiert die Grundrechte und persönlichen Freiheiten der Menschen, die in den 21 Mitgliedstaaten des Europarates leben. Diese Konvention ist ein wirkungsvolles Instrument, indem es ein spezielles Kontrollsystem durch besondere Organe auf- baut. Es gewährt nicht nur den beteiligten Staaten ein Beschwerderecht, sondern jedem Bürger, jedem Indivi- duum steht dieses Recht zu. Es ist der einzige Staatsver- trag, den ich kenne, der dem Bürger ein direktes Klagerecht gegenüber seinem Staat gibt. Der Erfolg dieser Kontrolle ist meines Erachtens klar. Ich habe hier vielleicht eine etwas andere Meinung als sie Herr Renschier, unser Kommis- sionspräsident, zum Ausdruck gebracht hat. Man kann den Erfolg nicht nur an der Zahl der gutgeheissenen Beschwer- den messen. Man muss daran denken, dass die Menschen- rechtskommission auch die Aufgabe hat, vermittelnd zwi- schen Staat und Bürger einzugreifen. Und ich möchte sagen, dass die prophylaktische Wirkung für die Gerichts- praxis, für die Praxis der Behörden und sogar für die Gesetzgebung beträchtlich ist. Ich stelle daher fest: Diese Konvention ist die wirksamste, die ich überhaupt kenne, weil hier eine effektive Kontrolle stattfindet. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir hier prio- ritär diese Konvention erweitern sollten, indem wir sie auf das erste und vierte Zusatzprotokoll ausdehnen. Ich halte nicht dafür, dass wir jetzt, nachdem das Ausländergesetz verworfen worden ist, davon absehen sollten, das vierte Zusatzprotokoll zu ratifizieren, weil auch nach diesem Zusatzprotokoll Beschränkungen der Niederlassungsfrei- heit durchaus zulässig sind. In die erste Dringlichkeit für eine weitere Ratifikation gehört meines Erachtens vor allem die Sozialcharta, das Gegenstück zur Menschenrechtskon- vention. Ich möchte sagen: Menschenrechtskonvention und Sozialcharta sind untrennbar miteinander verbunden. Die Sozialcharta ist die Vorbedingung für die Ausübung der Rechte und Freiheiten nach der Menschenrechtskonven- tion. Diese Ratifikation hat nun wirklich eine lange Leidensge- schichte. Ich darf Sie daran erinnern, dass ich im Jahre 1970 in diesem Rate eine Motion eingereicht habe, mit dieser Ratifikation vorwärts'zu machen. Die Motion ist hier gutge- heissen, im Ständerat dann aber in ein Postulat umgewan- delt worden. 1976 hat der Bundesrat die Sozialcharta unter- zeichnet, und die Ratifikation lässt heute noch auf sich war- ten. Es gehört zu den Zielen des Europarates, dessen Mitglied wir seit bald 20 Jahren sind, dass die Menschenrechte und der soziale Fortschritt gefördert werden. Ich meine deshalb,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Euler Thermische Grosskraftwerke am Oberrhein. Staatsvertrag Postulat Euler Centrales thermiques dans la zone du Haut-Rhin. Traité international In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.559 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1982 - 08:00 Date Data Seite 1387-1390 Page Pagina Ref. No 20 010 796 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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