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CH_VB_001Ch Vb04.10.1982Originalquelle öffnen →
Motion Weber-Schwyz 12984 octobre 1982 Form eines Postulates ernst nehmen, und etwas, was als Motion grundfalsch ist, kann auch in der Form eines Postu- lates nicht richtig sein! Das Postulat verlangt, dass die Übernahme eines schweize- rischen Unternehmens durch eine ausländische Firma einer behördlichen Bewilligungspflicht unterstellt wird, und zwar ganz generell. Es verlangt, dass diese Bewilligung erst dann erteilt wird, wenn die Zustimmung der Arbeitnehmer - das wäre die Mitbestimmung der Arbeitnehmer -, der kantona- len und der kommunalen Behörde, also der Kantonsregie- rungen und der Gemeindeexekutiven der betreffenden Regionen, vorliegt. Es müssten in den Regionen Abstim- mungen durchgeführt werden, ob man diese Bewilligung erteilen wollte. Die Bewilligung könnte ferner erst dann erteilt werden, wenn die ausländische Firma garantiert, dass die Zahl und die Qualität der Arbeitsplätze nicht verändert würde. Es müsste also ein ausgesprochener Strukturkon- servativismus garantiert werden. Zudem könnte die Bewilli- gung erst dann erteilt werden, wenn durch wissenschaftli- che Untersuchungen nachgewiesen werden kann, dass die Übernahme in erster Linie zur Verbesserung der internatio- nalen Wettbewerbsfähigkeit führt. Ich möchte weder auf die ordnungspolitisch verheerenden Konsequenzen einer sol- chen behördlichen Bewilligungspflicht hinweisen noch auf den ausgesprochenen Nationalismus, der in dieser Forde- rung zum Ausdruck kommt. Es geht mir vielmehr um die wirtschaftlichen und die sozialpolitischen Konsequenzen. Es sind in den meisten Fällen ernsthafte wirtschaftliche Pro- bleme, die ein schweizerisches Unternehmen veranlassen, Anschluss an eine grössere ausländische Gesellschaft zu suchen. Herr Bundespräsident Honegger hat dies an einem Beispiel klar dargetan. Man sucht Anschluss an ein auslän- disches Unternehmen, beispielsweise weil man sich dort auf eine grössere oder international besser ausgebaute Absatzorganisation abstützen kann. Man sucht Anschluss an grössere und vertiefte Forschungsabteilungen und an Forschungsentwicklungsrichtungen, die wir uns in unserem Lande und bei unserer kleinbetrieblichen Struktur nicht lei- sten können. Oder man sucht eine Spezialisierung mit brei- terer Risikoabdeckung usw. Nicht wenige der schweizeri- schen Unternehmen, die sich an grössere ausländische Gruppen angeschlossen haben, hätten früher oder später ihre Tore schliessen oder ganz gewaltig redimensionieren müssen, wenn eine solche Zusammenarbeit nicht möglich gewesen wäre. Wenn eine behördliche Bewilligungspflicht unter den vom Postulat geforderten Bedingungen einge- führt würde, dann würden ausländische Gruppen wohl kaum mehr schweizerische Unternehmen übernehmen. Sie können es unter diesen Bedingungen nicht, wenn sie eine ernsthafte und glaubhafte eigene Unternehmungszielset- zung und Unternehmungspolitik haben. Die Motion oder das Postulat führen nun in der Praxis dazu, dass ausländische Unternehmen in der Schweiz nicht mehr FUSS fassen können. Als Gegenmassnahme des Auslandes wäre zu erwarten, dass die ausländischen Staaten bei der Niederlassung schweizerischer Unternehmen im Ausland ähnliche Bewilligungspflichten einführen würden. Das kön- nen wir uns einfach als Kleinstaat, der 40 und mehr Prozent seines Sozialproduktes im Verkehr mit dem Ausland ver- dient, nicht leisten. Unsere beschäftigungspolitische Stabili- tät mit der geringen Arbeitslosenquote, die wir im Vergleich zum Ausland haben, ist nur mit der Offenheit, der Beweg- lichkeit und der Findigkeit im Aufspüren von Marktnischen zu erklären. Was aber in diesem Postulat verlangt wird, ist ein ausgesprochen bürokratischer Apparat, der der Wirt- schaft die Beweglichkeit nimmt. Der Geist dieses Postula- tes mit Bewilligungspflichten, mit Garantien, mit Zustim- mungen und Absicherungen aller Art und durch alle Instan- zen, widerspricht diametral dem heutigen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Imperativ. Ich würde befürchten, dass, wenn wir derartige Bewilligungspflichten einführen, die Zahl der Betriebsschliessungen noch grösser würde, dass wir dann eine noch grössere Arbeitslosigkeit in der Schweiz bewusst herbeiführten. Präsidentin: Wir stimmen ab. Herr Meizoz beantragt, seine Motion als Postulat zu überweisen. Der Bundesrat lehnt auch das Postulat ab. Herr Allenspach hat ebenfalls bean- tragt, das Postulat abzulehnen. Abstimmung - Vote Für die Überweisung als Postulat 32 Stimmen Dagegen 90 Stimmen #ST# 81.435 Motion Weber-Schwyz Lehrlingsturnen. Gesetzesrevision Gymnastique pour les apprentis. Révision de la loi. Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1981 Der Vollzug des obligatorischen Lehrlingsturnens gemäss Bundesgesetz über Turnen und Sport von 1972 und Verord- nung von 1976 erweist sich immer mehr als schwierig und nachteilig für das Berufsbildungswesen, der endgültige Finanzbedarf ist unabsehbar und am Nutzen gemessen unverantwortbar für die Staatsfinanzen. Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Gesetzesrevision über das obligatorische Lehrlingstur- nen vorzulegen, damit den Kantonen die freiwillige Durch- führung dieser Aufgabe überlassen werden kann. Texte de la motion du 18 juin 1981 La mise en pratique des dispositions sur la gymnastique pour les apprentis contenues dans la loi sur la gymnastique et le sport de 1972 et l'ordonnance correspondante de 1976 se révèle de plus en plus difficile. Non seulement elle se répercute défavorablement sur la formation, mais son coût définitif est imprévisible et difficile à justifier du point de vue de son utilité, étant donné l'état des finances publiques. En conséquence, le Conseil fédéral est prié de présenter aux Chambres un projet de révision de la disposition sur la gymnastique obligatoire pour les apprentis, de façon à en confier aux cantons l'application volontaire. Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Ammann- Bern, Augsburger, Bonnard, Bremi, Bürer-Walenstadt, Cou- tau, Duboule, Eng, Fischer-Weinfelden, Fischer-Bern, Flu- bacher, Frey-Neuenburg, Früh, Geissbühler, Hari, Houmard, Hunziker, Iten, Jeanneret, Jost, Kaufmann, Linder, Lüchin- ger, Martin, Massy, Meier Kaspar, Messmer, Muff, Müller- Balsthal, Oehler, Pini, Räz, Reichling, Ribi, Risi-Schwyz, Röthlin, Rüegg, Schärli, Schule, Schwarz, Stucky, Thévoz, Wellauer, Zbinden (45) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das obligatorische Lehrlingsturnen wurde bei der Beratung des Bundesgesetzes für Turnen und Sport vom 17. März 1972, entgegen der Auffassung von Bundesrat und Depar- tement, zum Beschluss erhoben. Die Verordnung verpflich- tet die Kantone, das Obligatorium für den Turn- und Sport- unterricht an Berufsschulen bis spätestens zu Beginn des Schuljahres 1986 zu verwirklichen. .Ein Postulat Thalmann vom 16. März 1977 wies bereits auf die Schwierigkeiten der Verwirklichung dieser Vorschriften hin. Dieses Bundesobligatorium ist ein bemerkenswertes Bei- spiel aus einer Zeit, da man glaubte, alle Aufgaben seien tragbar, jedes Anliegen könne erfüllt werden. Unterdessen aber hat sich gezeigt, dass die Einführung des Lehrlingstur- nens erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Letzte Erhebun- gen zeigten nämlich, dass sich ein Bedarf von mindestens 200 Turnhallen und von rund 500 ausgebildeten Turnlehrern (ohne Wahlfächer) ergibt.
Motion Weber-Schwyz 1300N 4 octobre 1982 und Ballungszentren. In allen übrigen Fällen, vor allem bei Tagesunterricht, ergeben sich fast unüberwindliche Stun- denplanprobleme, verbunden mit den fahrplantechnischen Schwierigkeiten bei den öffentlichen Verkehrsmitteln. Was fordert meine Motion? Sie verlangt eine Gesetzesrevi- sion, damit den Kantonen die freiwillige Durchführung des Lehrlingsturnens überlassen werden kann. Mit einer sol- chen Revision sollten angepasste und vernünftige Lösun- gen möglich werden. Ich bin kein absoluter Gegner des Lehrlingsturnens. Mir scheint aber, dass der Turnunterricht differenziert vollzogen werden sollte. So halte ich bei Block- unterricht, also bei Wochen- und Monatskursen, Turnen und Sport für eine Selbstverständlichkeit. Wenn man aber davon ausgeht, dass fast die Hälfte aller Lehrlinge sportlich integriert ist, scheinen mir die voraussehbaren Kosten von über 100 Millionen Franken unvertretbar, ja unverantwort- lich zu sein. Ein Chirurg und ärztlicher Aushebungsoffizier aus dem Kanton Zürich schrieb mir in diesem Zusammen- hang sogar, Lehrlingsturnen auf diese Art sei ein kostspieli- ger Zeitvertreib. Turnunterricht von netto 30 bis 40 Minuten pro Woche kann ohnehin keine Haltungsschäden bei Jugendlichen korrigieren. Auch das Argument der Gleich- stellung der Lehrlinge gegenüber den Mittelschülern, ja sogar die Unrast der Jugend, sind in diesem Zusammen- hang keine Begründungen, im Gegenteil. Es ist nämlich viel- mehr so, dass die sportlich engagierten Lehrlinge durch den verlängerten Stundenplan oft mit Verspätung in den Trainingsstunden ihrer Vereine eintreffen. Den entsprechen- den Unmut kann man sich vorstellen. Sodann ist es für sportbegeisterte Jugendliche eine Zumutung, zusammen mit Muss-Teilnehmern diese Plauschstunde - so der Aus- druck eines Sachverständigen im Berufsbildungswesens - zu besuchen. Wenn man davon ausgeht, dass rund 40 bis 50 Prozent der Lehrlinge in den Vereinen unseres Landes alle Sportarten betreiben, dann muss man sich fragen, ob diese nicht zu Recht von diesem Obligatorium befreit sein müssten. Übrigens wurde nie ein ernsthafter Versuch unter- nommen, die von verschiedenen Votanten in der Debatte 1971 erwartete Möglichkeit der Partnerschaft mit Sportver- einen anzustreben. Modell 3 der Wegleitungen von 1978 gäbe hierzu sogar die Möglichkeit. Wenn man weiter annimmt, dass regelmässig 10 bis 20 Prozent der Lehrlinge aus irgendwelchen Gründen vom Turnen dispensiert sind und bei gewissen Berufen der Unterricht sogar nach Geschlechtern getrennt geführt wird, so muss man sich fra- gen, wie das Lehrlingsturnen für einen Restbestand von 30 bis 40 Prozent stundenplantechnisch zu bewältigen ist. Sicher ist, dass aufgrund dieser Tatsachen die Annahmen der Gesamtplanung für Anlagen wie auch die Bedarfsrech- nung für Turnlehrer überholt sind. Wenn man allein in der Stadt Zürich einen Bedarf von 28 Turnhallen errechnet hat, so ist anzunehmen, dass diese nicht an zentraler Lage erstellt werden können. Der Weg zu peripher gelegenen Anlagen wie auch die Gestaltung der Stundenpläne werden auch in städtischen Verhältnissen einige Probleme aufge- ben, und vermutlich kann nicht für alle Lehrlinge eine Rand- stunde angeboten werden. Darum möchte ich den Rat dringend bitten, die Motion erheblich zu erklären und dadurch den Weg zu einer neuen Lösung zu ebnen. Es geht hier um einen sinnvolleren Ein- satz der Mittel, es geht darum, Wege zu suchen, um Kombi- nationen mit «Jugend und Sport» wie auch mit Sportverei- nen zu ermöglichen. Mit einer Gesetzesrevision eröffnen Sie aber auch einen Weg, der den Regionen unseres Lan- des, den Verhältnissen in den einzelnen Berufsschultypen und den sportlichen Neigungen unserer Jugend angepasst ist. Müller-Aargau: Soll der Leidensgeschichte des Lehrlings- turnens heute ein weiteres Kapitel angehängt werden? Gemäss Bundesgesetz über Turnen und Sport vom 17. März 1972 ist der Sportunterricht an Berufsschulen obligatorisch. Schon damals kam der Gesetzgeber den Kantonen, die die nötigen Anlagen zu realisieren hatten, bis an die Grenze des Tragbaren entgegen. Erst im Jahre 1986 sollte verwirklicht sein, was der Gesetzgeber grundsätzlich beschlossen hat. Schon in der damaligen Debatte in diesem Rat hat unser verehrter Kollege Walter König den Bundes- rat aufgefordert, bei den Ausführungsbestimmungen etwas Phantasie zu zeigen, um möglichst bald dem Lehrling ähnli- che Möglichkeiten anzubieten wie dem Mittelschüler. Von dieser Phantasie in der Einführungs- und Übergangszeit war leider zuerst wenig zu erkennen, und es kam so, wie es kommen musste: Am 8. Dezember 1977, in der Zeit der Behandlung des Berufsbildungsgesetzes, wurde ein Postu- lat unserer Kollegin Hanni Thalmann vom Rate überwiesen, das den Ausführungsorganen ermöglichte, die Realisierung des Lehrlingsturnens «um einige Jahre» hinauszuschieben. Am 1. März 1978 - Herr Weber, das haben Sie vergessen - holte ich zum Gegenzug aus. Gegen den Willen des Bun- desrates wurde mein Postulat vom gleichen Rate überwie- sen, das den Bundesrat zu einer beweglicheren Politik auf- forderte, um möglichst in der vorgegebenen Zeit bis 1986 das gesetzlich festgelegte Turnen für Lehrlinge auf irgend- welchen Wegen zu ermöglichen. Ich habe damals eine vor- übergehende Zusammenarbeit mit den Turnvereinen und Sportclubs angeregt. Am 16. März 1981 habe ich Herrn Bundespräsident Honeg- ger in der Fragestunde angefragt, was in dieser Sache geschehen sei. Aus seiner Antwort : «Bereits am I.Juli 1978 haben wir die Verwirklichung des Lehrlingsturnens nach den folgenden drei Varianten als zulässig erklärt: Ein allge- meines Training in den ordentlichen Berufsschulklassen - das sogenannte Modell 1 -, dann der Wahlfachunterricht in ad hoc zusammengestellten Klassen - das sogenannte Modell 2 - sowie der Wahlfachunterricht in Sportvereinen ausserhalb der Berufsschulen, das sogenannte Modell 3. Über die Durchführung ausserhalb der Schulen entscheidet der Kanton. Sie kann sich aufdrängen bei Mangel an Turn- lehrern und Sportstätten, soll aber nicht dazu dienen, ein- zelne, vor allem besonders qualifizierte Sportler, vom Schul- unterricht zu dispensieren.» Der Bundesrat möchte damit verhindern, dass das Turnen an den Berufsschulen nur die wenig oder überhaupt nicht motivierten Lehrlinge einbezieht. Das scheint mir eine berechtigte Sorge des Bundesrates zu sein. Weiter erklärte der Bundesrat damals: «Soweit einzelne Betriebe die sport- liche Ertüchtigung ihrer Lehrlinge selber betreiben, kann auf den Unterricht in den Berufsschulen verzichtet werden.» Ich fasse zusammen: Den Kantonen ist also ein sehr gros- ser Spielraum belassen, ihre Pflicht bis 1986 zu erfüllen. Wer das Lehrlingsturnen wirklich realisieren möchte, braucht das Gesetz von 1972 nicht zu revidieren. Im Revi- sionsvorschlag des Kollegen Weber-Schwyz steckt eben zwischen den Zeilen ganz kurz und einfach der Wunsch, sich aus dem Lehrlingsturnen davonzustehlen, dies zu einem Zeitpunkt, in dem ein Drittel der Lehrlinge bereits regelmässig Sportunterricht erhält und für weitere 55 000 Lehrlinge die Vorbedingungen zum gesetzlich festgelegten Unterricht kurz vor ihrer Vollendung stehen. Noch liegen vier Jahre vor uns! In einigen Kantonen ist das Obligatorium voll erfüllt, andere bemühen sich, in nächster Zeit ihren Verpflichtungen nach- zukommen. Und nun soll es nicht möglich werden, dass besonders langweilige Regierungen anstelle eines Schub- ses in den Rücken einen Polstersessel offeriert bekommen, auf dem sie - mit Hinweis auf die Freiwilligkeit - noch jahre- lang ruhen können. Wenn Turnen aus dem obligatorischen Fächerkatalog gestrichen wird, dann kann auch jedes andere Fach aus dem Bundesobfigatorium herausgelöst und dem kantonalen Belieben anheimgestellt werden. Die Kosten - Herr Weber - stehen in keinem Verhältnis zum Nutzeffekt. Zum einen sind die Kosten, wenn die geforderte Phantasie angewendet wird, weit entfernt von jener Höhe, die Sie vorhin angegeben haben. Zum anderen: Wie berechnet Herr Weber den gesundheitlichen Nutzen? Wie berechnet er das körperliche Wohlbefinden? Wie berechnet er die erhöhte Leistungsfähigkeit eines gesunden Geistes in einem gesunden Körper? Wie berechnet er die Anregung zur sinnvollen Freizeitgestaltung, und wie berechnet er den
Motion Weber-Schwyz1302 4 octobre 1982 Übrigens verhält es sich so - auch wenn Herr Ogi das Gegenteil behauptet -, dass der Turnunterricht in der Schulplanung der Berufsschulen ausserordentlich viel Mühe bereitet. Ich weise Herrn Ogi auf seine eigene Einfa- che Anfrage vom 18. Juni 1981 hin, wo er zu Recht festge- stellt hat, dass man eigentlich den Lehrplan oder den Pflichtunterricht der Berufsschule mit dem der Berufsmittel- schule koordinieren sollte. Vom Bundesrat ist ihm dann geantwortet worden, dass man hier dem Berufsschulunter- richt Priorität geben wolle vor dem Unterricht an der Berufs- mittelschule, dass man aber auf jeden Fall vermeiden wolle, dass das ; Ausbildungsprogramm länger als zwei Tage dau- ere. Es sind uns Fälle bekannt, wo tatsächlich die Lehrlinge wegen des Turnens diese zwei Tage nicht einhalten können und deshalb an anderen Orten reduziert werden muss. Das halte ich für sehr ungeschickt. Die organisatorischen Pro- bleme werden übrigens sowohl in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion wie in einem Bericht des BIGA, der kürzlich erschienen ist, zugegeben. In diesem Bericht heisst es, dass wegen der Randstunden, in denen dieser Unterricht erteilt werden muss, trotz oft erheblichen organi- satorischen Schwierigkeiten, schulfremde Anlagen benutzt werden müssten, was Mühe mit dem Schulplan mache. Das kann nicht bestritten werden. Schliesslich ist auch auf das, was Herr Weber gesagt hat, hinzuweisen, dass es nämlich in gewissen Regionen zu erheblichen Kosten kommt, wenn man all diesen Schulun- terricht bezahlen und leisten muss; ich verweise auf den Kanton Graubünden. Im Kontaktgremium für die Aufgaben- teilung hat der Bündner Vertreter darauf aufmerksam gemacht, dass in seinem Kanton etwa 40 bis 50 Turnhallen gebaut werden müssten. Ob das nun sinnvoll ist, dort, wo der Lehrling ohnehin Bewegung hat, das möchte ich wirk- lich bezweifeln. Mir scheint es bei dieser Sache einmal mehr darum zu gehen, dass wir klare Prioritäten setzen und dass wir eine flexible Lösung anstreben. Diese erreichen wir mit der Motion Weber, weshalb ich Ihnen die Annahme dieser Motion empfehlen möchte. Schärli: Vom Lehrlingsturnen sind neben den Lehrtöchtern und Lehrlingen, neben den Finanzen, von denen man jetzt soviel gesprochen hat, auch die Lehrbetriebe betroffen. In diesem Zusammenhang gestatte ich mir, auf einige Schwie- rigkeiten hinzuweisen, die sich den Lehrbetrieben stellen. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir in der Schweiz 250000 Klein- und 40000 Mittelbetriebe haben; es sind also die Klein- und Mittelbetriebe, die den grössten Teil unserer Lehrlinge und Lehrtöchter ausbilden. Es sind immerhin etwa 70 bis 80 Prozent sämtlicher Nachwuchs- leute, die dort ausgebildet werden. Es sind Kleinbetriebe, Mittelbetriebe, die wirtschaftlich eine gesunde Einheit bilden zwischen Familie und Betrieb, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander an der Werk- bank arbeiten, im Büro oder im Laden den Tag miteinander verbringen. Beachten wir doch dabei, dass hier nicht nur Berufsausbildung betrieben wird, sondern dass vielleicht den jungen Leuten in diesen Jahren auch anders noch «der Hobel angesetzt» wird. Diese Betriebe - sind wir ehrlich - brauchen die «Stifte» nicht nur einen bis zwei Tage pro Woche. Sie brauchen die Lehrlinge für die Ausbildung in der praktischen Tätigkeit, und wenn Sie an gewisse Berufe denken, sind zwei bis drei Tage fast etwas wenig. Wenn nun dieser zusätzliche Turn- unterricht voll obligatorisch eingeführt wird, heisst das, dass wahrscheinlich - und da bin ich mit Herrn Ogi nicht einverstanden - stundenplanmässig der ganze Turnunter- richt nicht während der jetzigen Schulstunden gegeben werden kann. Das heisst unter Umständen, dass der Lehr- ling oder die Lehrtochter noch zusätzlich einen halben Tag vom Lehrgeschäft weg ist. Ob das richtig wäre, das bezweifle ich. Vom Lehrgeschäft her heisst das aber im Klartext, dass unsere Ausbildungsbetriebe langsam aber sicher auf die solide Ausbildung des Nachwuchses verzichten müssen, und zwar ganz einfach aus Gründen der Präsenz, weil die Lehrlinge und Lehrtöchter dann zuwenig zur effektiven Aus- bildung im Geschäft sind. Ich bin der Meinung, dass das ein Mitgrund ist, der Motion von Kollege Weber zuzustimmen. Biel: Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen. Allen Bedenken, die Kollege Weber aufgeführt hat, können wir heute schon Rechnung tragen. Herr Müller hat Ihnen noch einmal die verschiedenen Modelle und die Möglichkeiten geschildert. Wir haben genügend Flexibilität, um Lösungen zu finden. Es gibt aber noch ein anderes Problem, und das hat mich veranlasst, hier das Wort zu ergreifen. Herr Weber, aus Ihren Ausführungen tönte ein Materialismus, der mir bedenklich scheint. Sie haben gesagt, 100 Millionen seien viel zuviel und Hessen sich nicht rechtfertigen. Im Jahr gibt man in der Schweiz für das Gesundheitswesen im Augenblick um die 15 Milliarden Franken aus; für die Prä- vention machen wir dagegen praktisch nichts. Ist nicht alles, was wir im Sinne der Prévention für die körperliche Betätigung aufwenden, eine produktive Investition für die Zukunft? Die Ausgaben für das Lehrlingsturnen sind für mich eine produktive Investition und nicht eine unproduk- tive, wie man das nun verschiedenen Voten entnehmen konnte. Es ist doch interessant. Bei Hochschulvorlagen wird immer gejammert - zum Teil von den gleichen Kreisen -, man mache nur etwas für die Hochschulen und für die wichtigen Berufsschüler tue man nichts. Aber in einem wesentlichen Bereich, der später für ein gesundes Leben, aber auch für die Freizeitgestaltung, von Bedeutung ist, wollen Sie mit ungleichen Ellen messen: für die Hochschulen wird alles gemacht, und bei den Berufsschulen wollen Sie eine Diskri- minierung, Sie wollen nämlich schlicht und einfach das Obligatorium des Sports abschaffen und damit natürlich auch dem Berufsschulturnen den Todesstoss geben. Sonst brauchten Sie nämlich Ihre Forderung gar nicht, Herr Weber, weil Sie ja gesehen haben, dass wir die Möglichkeit haben, flexibel vorzugehen, um die Fristen zu erstrecken. Wenn wir all die Probleme ansehen, vor denen unsere Gesellschaft steht, scheint mir, dass Investitionen in den Sport auf der Schul- und Nachschulebene produktive Inve- stitionen sind, die sich ausbezahlt machen. Ich bitte Sie deshalb, helfen Sie uns, diese Attacke auf das Berufsschulturnen abzuwehren, und lehnen Sie die Motion von Kollege Weber ab. M. Loetscher: J'apporte ici mon soutien à la proposition du Conseil fédéral et vous demande de repousser la proposi- tion de notre collègue Weber-Schwyz. Par le biais de cette proposition, le bien-être de toute une partie de notre jeu- nesse devrait tout simplement être sacrifié sur l'autel de l'état des finances publiques; car chers collègues, Mon- sieur Stucky et Monsieur Schärli, vous ne vous êtes pas tel- lement exprimés sur le fond de la motion qui consisterait à donner la compétence aux cantons de légiférer; vous vous êtes bien plutôt opposés à la gymnastique des apprentis. Et pourtant, dans ce pays, chacun s'accorde à relever l'impor- tance de celle-ci, à relever le rôle primordial que peut et doit jouer le sport dans la lutte contre les nombreuses agres- sions de notre monde moderne. Tous les rapports, thèses, antithèses sur la jeunesse, mettent en évidence l'impor- tance du sport. Notre collègue M. Biel vient de le dire, c'est l'investissement, je pense, le plus facile et le plus rentable. En outre, Monsieur Weber, votre proposition est une discri- mination inadmissible entre apprentis et étudiants. Les pre- miers plus que tous doivent avoir l'occasion de pratiquer quelques heures de gymnastique pendant leur scolarité. Je crois enfin avoir compris que, chaque année, les milieux militaires se plaignent de l'insuffisance physique des recrues. Ce n'est donc vraiment pas le moment, à mon avis, de supprimer ce que nos prédécesseurs avaient fait.
Motion Weber-Schwyz13044 octobre 1982 rieht anbetrifft, dürfen unsere Berufsschüler nicht schlech- ter gestellt sein als die Mittelschüler. Es geht auch bei ihnen um die körperliche Ertüchtigung. Zahlreiche Gemein- den - zum Beispiel im Kanton Zürich - sind dem Auftrag des Bundes nachgekommen und haben in den letzten Jah- ren Turnhallen gebaut. Am letzten Samstag haben wir in Bülach eine neue Schule mit einer grosszügigen Turnhalle eingeweiht. Der Leiter dieser Schule hat uns gesagt, dass er nicht nur wegen der körperlichen Ertüchtigung, sondern auch wegen der Charakterbildung voll und ganz für das Turnobligatorium einstehe. Ich frage mich nun: Soll man diejenigen Gemeinden, die bis heute nichts gemacht haben, belohnen, und soll man die anderen, die dem Auftrag des Parlamentes oder des Bundes nachgekommen sind, bestrafen? Über die Organisation des Turnunterrichtes, Herr Reichling, da gehe ich mit Ihnen einig, kann man noch diskutieren. Wir wollen flexibel bleiben. Vor allem möchte ich auch betonen: Der Turnunterricht darf nicht auf Kosten des übrigen Unter- richtes gehen. Eine Fristverlängerung über 1986 wäre sicher für grössere Zentren wie Zürich sehr zu begrüssen, damit auch in sol- chen Städten die Berufsjugend vom Turnunterricht nicht für alle Zeiten ausgeschlossen bleibt. Ich möchte Sie bitten, die Motion nicht zu überweisen. M. Dafflon: A suivre le débat qui s'est instauré à propos de cette motion, j'en viens à douter des intentions de M. Weber-Schwyz. Je crois que l'on devrait l'autoriser à modifier le texte de sa motion improprement appelée «Motion concernant la gymnastique des apprentis». J'ai le sentiment que M. Weber-Schwyz, ainsi que M. Stucky et M. Schärli, qui sont venus défendre cette motion, se moquent éperdument de la gymnastique des apprentis. Monsieur Weber-Schwyz vous auriez dû titrer votre motion «la gymnastique financière des employeurs». C'est là votre souci; en fait vous êtes guidé par un égoïsme sacré. Dans les interventions faites à cette tribune, on a toujours parlé des coûts et c'est ce qui est dangereux. Dans votre motion, vous demandez que le Conseil fédéral révise la loi afin d'en confier l'application volontaire aux cantons. Vous n'êtes donc pas contre la loi, mais en permettre une application partielle. J'aimerais attirer l'attention de ce conseil sur un point important. Cette loi sur l'encouragement de la gymnastique pour les apprentis est une des rares lois qui a été votée à l'unanimité dans ce conseil, comme au Conseil des Etats. En votation populaire, elle a été acceptée par la quasi-una- nimité des votants et elle a fait aussi l'unanimité de tous les cantons. Or, cette loi a été votée en 1972; l'ordonnance d'application qui date de 1976 est valable jusqu'en 1986 et peut même être prolongée. Cela veut dire que, dans la pra- tique, la loi n'a pas déployé tous ses effets. Vouloir la modi- fier, c'est donner tort à l'électeur, à la citoyenne et au citoyen qui ont voté cette loi. Il est vrai qu'on a parlé technique. Il est évident que ni M. Weber-Schwyz, ni M. Stucky, ni M. Schärli ne se sou- cient de savoir comment les jeunes apprentis font la gym- nastique. On vient nous expliquer que les employés de commerce devraient faire de la gymnastique mais pas les charpentiers et pas les agriculteurs. M. Reichling qui connaît bien le problème a expliqué que c'est totalement faux. Il faut que l'ensemble des jeunes apprentis fassent de la gymnastique. M. Loetscher à cette tribune a rappelé un fait extrêmement important: dans tous les rapports que nous recevons sur l'aptitude des recrues, les responsables médicaux de l'armée attirent l'attention sur le danger que fait courir à notre jeunesse le manque d'exercice physique. Il est évi- dent qu'il est absolument important que les jeunes conti- nuent à faire de la gymnastique et surtout qu'ils puissent en faire dès l'apprentissage. Il est clair que ce qui gêne les opposants c'est le fait que les patrons doivent payer les heures de fréquentation des salles de gymnastique par les apprentis. C'est la raison pour laquelle je vous demande de rejeter la proposition Weber-Schwyz. Je regrette qu'on n'ait pas ajouté à cette loi l'obligation pour tous les conseillers natio- naux de faire un peu de gymnastique. Nussbaumer: In der Armee sind von 100 Wehrmännern, die die Rekrutenschule absolvieren, noch 50 dabei, wenn es darum geht, aus der Wehrpflicht entlassen zu werden. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Quote der Diensttaug- lichkeit stets absinkt; die Ärzte führen diese Tatsache darauf zurück, dass der Jugend mehr und mehr die Bewe- gung fehlt. Die Jugend hat zuwenig Bewegung, und deshalb ist sie später eher krankheitsanfällig. Herr Stucky erklärte hier, es hätten nicht alle Lehrlinge das Turnen nötig. Gerade die Zimmerleute und die Dachdecker können nicht genug turnen für ihre körperliche Ertüchtigung, und zwar im Inter- esse der Unfallverhütung. Bis 1984 wachsen die Lehrlingszahlen noch, nachher sinken sie allmählich ab. Heute schon werden Turnhallen frei, weil die Zahl der Primarschulen sinkt. Wenn wir etwas nicht wol- len in diesem Staat, dann haben wir die Tendenz, es auf die Kantone abzuschieben; dann sind wir dann meistens sicher
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Weber-Schwyz Lehrlingsturnen. Gesetzesrevision Motion Weber-Schwyz Gymnastique pour les apprentis. Révision de la loi. In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.435 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1982 - 15:30 Date Data Seite 1298-1305 Page Pagina Ref. No 20 010 787 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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