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CH_VB_001Ch Vb06.10.1983Originalquelle öffnen →
Postulat Bremi 1486 N 6 octobre 1983 sive Vorbereitung der Antworten des Bundesrates) und auch der Debatte die noch verbleibende Spontaneität nehmen. Ein Nebeneinander von Geschäftsberichtsdebatte-Frage- stunde und Fragestunde nach Artikel 71a des Réglementes wäre in der Sommersession wohl ein wenig zuviel. Es dürfte sich zudem kaum rechtfertigen lassen, Ratsmitgliedern, die keine Frage schriftlich eingereicht haben, während der Debatte zum Geschäftsbericht des Bundesrates das Wort zu verweigern. 3.3 Das Anliegen des Postulates, die Verwaltungskontrolle in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen, wird nur soweit zu erfüllen sein, als bedeutende Themen der Oberaufsicht zur Behandlung kommen. Dabei kann es nicht darum gehen, das Gewicht der Geschäftsprüfungskommission öffentlich zu dokumentieren. Deren Bedeutung häng! viel- mehr von der laufenden Kontrolle ab, welche die Verwaltung ohne merkliche Publizität immer wieder zu spüren be- kommt. Jeder Versuch aber, die Bedeutung der Gescnäfts- prüfungskommission und der parlamentarischen Oberauf- sicht auf künstlichem Wege hervorzuheben, ist von vorne- herein zum Scheitern verurteilt. Die Geschäftsberichtsdebatte ist eine Pflichtübung, die sich aus unserem Regierungssystem ergibt und als solche ihren Wert auch dann hat, wenn sie wenig spannend ist. Von den einzelnen Parlamentariern und den Massenmedien kann nicht erwartet werden, dass sie alle Einzelheiten der Flegie- rungs- und Verwaltungstätigkeit im Bund interessieren. Dennoch ist es wichtig, dass jede Frage, auch wenn sie nur wenig berührt, öffentlich im Parlament zur Diskussion gestellt werden kann. 4. Die GPK verfolgt mit ihren Bestrebungen um Verbesse- rung der Geschäftsberichtsdebatte dieselben Ziele wie das Postulat. Der Weg zur Erreichung dieses Zieles ist jedoch unterschiedlich. Die positiven Erfahrungen aus der Sommersession 1982 zeigen, dass auch in Zukunft folgende, von der Arbeits- gruppe der GPK ausgearbeitete Regeln beachtet werden sollten:
Am 10.Juni 1981 reichte Herr Nationalrat Bremi ein Postulat ein, mit dem das Büro des Nationalrates eingeladen wird, einen Informationsfilm über die Wirkungsweise der eidgenössischen Räte herstellen zu lassen. Ein solcher Film sollte dem staatsbürgerlichen Unterricht dienen und den Besuchern des Parlamentes sowie Schul- klassen gezeigt werden können. Der Urheber des Postulates wünschte in der Begründung, dass eine schweizerische Filmgesellschaft mit der Produktion beauftragt werde. Das Büro wie auch die Studienkommission Zukunft des Parlamentes in ihrem Schlussbericht von 1978 anerkennen die Notwendigkeit eines solchen Informationsmittels. Geprüft werden sollte jedoch, ob das gewünschte Ziel mit einem Film oder einer wesentlich kostengünstigeren Ton- bildschau besser erreicht werden kann. Auf Antrag des Büros beschloss der Rat am 9. Oktober 1981, das Postulat zu überweisen.
Nach einigen Abklärungen über ein mögliches Film- bzw. Tonbildschaukonzept konnte das Büro in Erfahrung brin- gen, dass die SRG zum selben Zeitpunkt selbst einen Film über das Parlament in Auftrag gegeben hat und bereit wäre, diesen dem Parlament zur Verfügung zu stellen. Die beiden Ratsbüros und das Sekretariat der Bundesversammlung konnten bei der Ausarbeitung des Drehbuches beratend mitwirken. Der Film ist im Sommer 1982 fertiggestellt und den Büros und der Fraktionspräsidentenkonferenz vorge- stellt worden.
Der Film der SRG zeigt die Aktivitäten des Parlamentes und der Parlamentarier auf. Mit Blick auf das Zielpublikum, das nicht nur aus TV-Zuschauern besteht, wurde der Film so gestaltet, dass er über einen längeren Zeitraum Gültigkeit behält, also nicht nur Informationscharakter hat, sondern auch didaktische Züge aufweist. Das brachte natürlich gewisse Zwänge für die Gestaltung des Drehbuches mit sich. Die Handlung durfte nicht zu stark auf Personen bezo- gen sein. So werden weniger die Protagonisten als die Orte ihrer Arbeit in den Vordergrund gerückt. Im Film wird die Tätigkeit der beiden Kammern und ihre Beziehung zum Bundesrat skizziert, werden die Besonder- heiten der beiden Räte hervorgehoben und ihre Beziehung zueinander aufgezeigt. Der Weg eines Gesetzes vom ersten Entwurf bis zum Inkrafttreten wird nachgezeichnet. Im Film wird auch der besondere Charakter unseres Parlamentes
Oktober 1983 N1487Postulat Ott unterstrichen: ein Milizparlament, in dem vier Sprachen und vier Kulturen vertreten sind. Über die Parlamentsarbeit hin- aus wurde aber auch die Gelegenheit wahrgenommen, den Aufenthalt der Parlamentarier in der Bundesstadt zu schil- dern, der auch Vergnügliches aufweist. Der Film ist in deut- scher, französischer, italienischer und englischer Sprache realisiert worden.
Das Büro erachtet diesen Film der SRG als ein den Bedürfnissen des Parlamentes entsprechendes Informa- tionsmittel. Es verzichtete deshalb vorläufig darauf, selbst einen Film oder eine Tonbildschau in Auftrag zu geben. Die SRG hat dem Parlament eine Anzahl Filmkassetten in allen vier Sprachen zur Verfügung gestellt. Er kann auf Wunsch im Parlamentsgebäude oder im Käfigturm abgespielt wer- den. Die SRG wird den Film auch an die Schulfilmzentralen weitergeben. Antrag des Büros Das Büro beantragt, von diesem Bericht Kenntnis zu neh- men und das Postulat als erfüllt abzuschreiben. Proposition du Bureau Le Bureau propose de prendre acte du présent rapport et de classer le postulat, l'objectif visé par celui-ci étant atteint. Präsident: Auch dieses Postulat soll abgeschrieben werden. HerrBremi lässt seinen Dank für die prompte Postulatserfül- lung mitteilen. Sind Sie mit der Abschreibung einverstan- den? Das ist der Fall. Abgeschrieben - Classé #ST# 80.461 Postulat Ott Radio und Fernsehen. Parlamentsdebatten Radio et télévision. Débats parlementaires Herr Eng unterbreitet im Namen des Büros den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 17.Juni 1980 reichte Herr Nationalrat Ott ein Postulat mit folgendem Wortlaut ein: «Da zur Funktionsfähigkeit und Vitalität einer Demokratie auch die Vertrautheit des Bürgers mit der Arbeit seiner Volksvertretung gehört, da es paradox anmutet, wie wenig bei uns zu diesem Ziele getan wird und wie zum Beispiel in der deutschen Schweiz der westdeutsche Bundestag in weiten Kreisen viel populärer ist als das eigene Parlament, von dem man nur wenig zu sehen und zu hören bekommt, ist im Einvernehmen mit den Programmverantwortlichen der Medien zu prüfen, wie durch Direktaufnahmen oder Aufzeichnungen wichtige Parlamentsdebatten in grösserem Umfang als bisher durch Fernsehen und Radio an den Bürger herangetragen werden können.» Der Nationalrat hat das Postulat auf Antrag des Büros am
Dezember 1980 entgegengenommen.
Zur Prüfung des Anliegens beschloss das Büro - in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Radio- und Fern- sehgesellschaft SRG und dem Büro des Ständerates - ver- suchsweise während eines Jahres (vier Sessionen) eine Direktübertragung pro Session durchzuführen. Das Konzept sah vor, abwechslungsweise aus dem National- und Stände- rat eine für das Fernsehpublikum interessante Debatte direkt zu übertragen. Die Übertragung soll von den Fernseh- journalisten nur minimal moderiert und die anderssprachi- gen Voten simultan übersetzt werden.
Eine erste Direktübertragung fand am 9./1 O.März 1982 statt, und zwar jene der Debatte zum Umweltschutzgesetz. Die Eintretensdebatte zum Umweltschutzgesetz wurde aus- gewählt in der Meinung, dass der Umweltschutz einen gros- sen Teil der Bürger interessiere und dass eine interessante Debatte mit unterschiedlichen Standpunkten zu erwarten sei. Die Übertragung wurde am 9. März um 7.55 Uhr morgens mit einer kurzen Einführung der SRG eröffnet. Die Debatte wurde anschliessend mit wenigen Kommentaren betreffend Arbeitsweise des Rates, Funktion und Person der Sprecher, Stand der Rednerliste usw. begleitet. Die anderssprachigen Voten wurden im Deutschschweizer Fernsehen simultan übersetzt, im welschen und Tessiner Fernsehen entweder durch den Kommentar zusammenfassend wiedergegeben oder im Originalton übertragen. Eine Abweichung vom Übertragungskonzept ergab sich durch die lange Rednerli- ste. Da keine organisierte Debatte durchgeführt und die Rednerliste gegen 50 Redner enthielt, beschloss die SRG, am nächsten Morgen die Übertragung fortzusetzen. Das Echo auf diese Direktübertragung war in der Presse mit einigen ablehnenden Ausnahmen zurückhaltend positiv, obwohl die Übertragung fast einhellig als zu langweilig und ausgedehnt beurteilt wurde. Da und dort wurde auch der Verdacht geäussert, dass die Parlamentarier «zum Fenster hinaus» geredet haben. Ein sehr positives Bild ergab die Zuschauerbefragung des wissenschaftlichen Dienstes der SRG. Etwa 5 Prozent des Gesamtpublikums in der ganzen Schweiz haben die Debatte -wenn auch zum Teil nur während kurzer Zeit-mitverfolgt. Demnach beträgt der weiteste Seherkreis 230000 Zuschauer. Dieses Ergebnis darf als Erfolg betrachtet wer- den, sind doch nur 18 Prozent des Publikums an Politik interessiert und nur 17,6 Prozent an Vormittagen für das Fernsehen frei. Die Umfrage ergab auch, dass die überwie- gende Mehrheit des weitesten Seherkreises die Direktüber- tragung von Parlamentsdebatten begrüsst, vor allem, wenn es um wichtige Themen geht. Etwa 40 Prozent der Gesamt- zuschauerschaft würden es auch begrüssen, wenn das Fernsehen Ausschnitte von Debatten am Abend zeigen würde.
In der Sommersession 1982 war die Reihe für die Direkt- übertragung am Ständerat. Der Antrag seines Büros, für die Debatte über die Verkehrsabgaben die Direktübertragung zu gestatten, wurde aber vom Rat mit 14 zu 22 Stimmen abgelehnt. Der Sprecher der ablehnenden Mehrheit vertrat seinen Antrag wie folgt: «Wenn wir uns mit einem solchen Vorhaben nicht so ganz befreunden können, so nicht etwa deshalb, weil wir den Kontakt und die Mitarbeit der Medien und insbesondere auch des Fernsehens ablehnen, sondern deshalb, weil wir gerade diese Mitarbeit wünschen und suchen. Und wenn ich sage Mitarbeit, so meine ich Mit- Arbeit. Wir meinen damit eine Eigenleistung des Fernse- hens, welche zusammenfasst, bedeutsame Ausschnitte wie- dergibt, kommentiert, analysiert, Stimmungsbilder vermittelt und vielleicht auch unsere Ambiance anschaulich schildert. Wir möchten, dass ein Bild unserer Arbeit vermittelt wird, wie sie sich tatsächlich und unter alltäglichen Bedingungen abspielt. Dieses Bild und diese Bedingungen werden aber gerade durch die Tatsache und das Bewusstsein der Rats- mitglieder, dass sie Schauobjekt einer solchen Übertragung sind, verfälscht.» («Amtliches Bulletin» SR 1982 Seite 212). Der Sprecher betonte in seinem Votum auch, dass eine Aus- dehnung der Berichterstattung über beide Räte durch das Fernsehen, insbesondere in Abendsendungen, anzustreben sei. Solche Abendsendungen mit Ausschnitten aus Parla- mentsdebatten wären fernsehgerechter und einem grösse- ren Publikum zugänglich.
In der Herbstsession 1982 wurde auch vom Nationalrat eine Direktübertragung abgelehnt. Sie scheiterte daran, dass zur rationellen Gestaltung der Debatte über die Wirt- schaftslage von der Fraktionspräsidentenkonferenz eine Redezeitbeschränkung beantragt wurde.
Die SRG hat in der Zwischenzeit aus den Diskussionen über die Parlamentsberichterstattung erste Konsequenzen bezogen und im Herbst 1982 die tägliche 15- bis20minütige
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Bremi Eidgenössische Räte. Informationsfilm Postulat Bremi Chambres fédérales. Film d'information In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.405 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1983 - 08:00 Date Data Seite 1486-1487 Page Pagina Ref. No 20 011 824 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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