Interpellation Landoli
1404
7 octobre 1982
den Importe ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Es müs-
sen dabei unter anderem auch Fragen in Zusammenhang
mit der Versorgung sowie zwischenstaatlichen Handelsbe-
ziehungen berücksichtigt werden. Nun sind wir gespannt,
wie die Angelegenheit ausgehen wird. Dem Vernehmen
nach wollen interessierte Kreise durchsetzen, dass DPA
generell gestattet wird, weil eine weitere Aufrechterhaltung
des Verbotes ein «nichttarifarisches Handelshemmnis> dar-
stelle. Was würde nun das heissen? Von einem Tag auf den
anderen würde so auf die Konsumenten über den Umweg
Äpfel einige hundert Kilo eines unnötigen, den Konsumen-
ten täuschenden und toxikologisch nicht unbedenklichen -
die Möglichkeit von DFA, Tumore zu induzieren, ist nicht
ausgeschlossen - Mittels losgelassen. Wir haben manchmal
das Gefühl, dass bei Abschluss von Handelsverträgen vor
lauter Denken an den Profit die Gesundheit schlicht verges-
sen wird.»
Der Konsument sollte sich wieder mehr daran gewöhnen,
nicht nur dann Obst zu essen, wenn es am teuersten ist.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Zulassung die-
ser Mittel in der Schweiz 8000 Hektoliter Chemikalien benö-
tigen würde. 6000 Hektoliter müssten wieder irgendwie
beseitigt werden oder kämen in unsere Abwässer. Ich frage
den Bundesrat, sind Sie bereit, am Importverbot behandel-
ten Obstes festzuhalten? Sind Sie bereit, das Verbot trotz
des starken Drucks des Importhandels durchzusetzen?
Könnten die Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungs-
kommission vom 13. November 1981 zum Hormonskandal
dem Sinne nach auch auf die Obstimportkontrolle angewen-
det werden? Könnten nicht auf Kosten der Importeure amt-
liche Vorausproben verlangt werden, wie dies auf anderen
Gebieten schon lange praktiziert wird?
Herr Bundesrat, ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mir auf
diese Fragen noch ergänzende Antwort geben können.
Rutishauser: Ein gewisser minimaler Einsatz von chemi-
schen Pflanzenschutzmitteln wird immer notwendig sein,
wenn wir einigermassen ansehnliche und haltbare Früchte
produzieren wollen. Wir stellen aber fest, dass trotz der
Bewilligungspflicht für Pflanzenschutzmittel und der Auf-
sicht unserer staatlichen Forschungsanstalten sowie der
Kontrollen des Gesundheitsamtes viele Konsumenten in
bezug auf Rückstände in den Lebensmitteln sehr verun-
sichert und sensibilisiert sind. Aus diesen Gründen gibt
sich die einheimische Produktion grosse Mühe, nur die
absolut notwendigen Hilfsstoffe gezielt einzusetzen. Dies
beweist das stets steigende Interesse an der integrierten
Produktionsmethode. Mittel der Giftklasse 1 und 2 werden
hier überhaupt nicht mehr gebraucht. Auch im konventio-
nellen Pflanzenschutz werden nur Mittel angewendet, die
bewilligt und nach Aussagen der Wissenschaft absolut
unbedenklich sind. Zudem werden diese Mittel Wochen, ja
sogar Monate vor der Ernte angewendet und zum Teil sogar
nur auf die Blätter gespritzt, noch bevor die Früchte gebil-
det sind. Bei den betreffenden Antioxydanten wie Dipheny-
lamin und Santoquin handelt es sich um Mittel der Gift-
klasse 1, mit denen reife, bereits geerntete Früchte im
Tauchverfahren behandelt werden. Eine Bewilligung für sol-
che Behandlungen wäre ein Schlag gegen die laufenden
Bestrebungen, durch integrierte Produktionsmethoden
möglichst rückstandsfreie Früchte zu produzieren. Abgese-
hen davon sind solche Kosmetikbehandlungen nicht not-
wendig und nicht sinnvoll. Das schweizerische Sortiment an
Lagerobst setzt sich zu über 90 Prozent aus Sorten zusam-
men, die mit Hilfe der Lagerung in kontrollierter Atmosphäre
ohne diese Hilfsmittel auskommen. Diese Präparate verhü-
ten bekanntlich Hautbräune und täuschen damit auch bei
länger gelagerten Früchten eine Baumfrische vor. Diese
Behandlungen geben industriellen Grossbetrieben mehr
Freiraum für längere Erntezeit und sehr lange Verkaufszeit,
was aber stets der inneren Fruchtqualität abträglich ist. Es
liegt bestimmt im Interesse unserer Konsumenten, dass
unser einheimisches Obst auf übersichtlichen bäuerlichen
Familienbetrieben naturnah produziert wird. '
Ich hoffe, dass der Bundesrat dem ständigen Drängen der
interessierten Kreise, diese Behandlungsmethode einzufüh-
ren, entschieden entgegentritt.
Begrüssung - Bienvenue
Präsidentin: Ich begrüsse auf der Tribüne Herrn Louis Mer-
maz, den Präsidenten der französischen Nationalversamm-
lung und heisse ihn herzlich willkommen. Ich wünsche ihm
einen angenehmen Aufenthalt in unserem Land und danke
ihm für das Interesse, das er an der Arbeit unseres Rates
zeigt. (Beifall)
Bundesrat Hürllmann: Einfuhren und Ausfuhren betreffen
unsere Handelspolitik, und wir kennen die Komplexität der
Probleme, wie sie mit dieser Interpellation und durch die
Herren Nussbaumer und Rutishauser eben zur Diskussion
gestellt wurden. Aber ich muss sowohl Herrn Nussbaumer
als auch Herrn Rutishauser sagen, dass man nur exportie-
ren kann, wenn man auch den Import zulässt. Das ist im
Grunde genommen von den beiden Herren nicht bestritten
worden, doch wir sind gerade im Bereich der Einfuhren von
Obst und Gemüse ständig mit der Problematik der Zulas-
sung von Importen konfrontiert. Neben dem handelspoliti-
schen Aspekt - und das ist das Anliegen der Interpellation
- ist auch ein Problem zu bewältigen, das mit der Qualität
aus der Sicht unserer Lebensmittelgesetzgebung verbun-
den ist. Die entsprechenden Kontrollen werden nicht durch
den Bund, sondern durch die 26 Kantone durchgeführt,
denen der Vollzug der Lebensmittelkontrolle übertragen ist;
deshalb brauchen wir Kriterien, die wissenschaftlich abge-
stützt sind. Ich kann Ihnen versichern, dass die sogenann-
ten Zusatzstoffe bei Obst und Gemüse ständig überprüft
werden, denn wir dürfen es unter keinen Umständen zulas-
sen, dass mit dem Obst schädliche Stoffe eingeführt wer-
den. Wir haben sogar versucht, eine integrale Kontrolle aller
Äpfel an der Grenze vorzunehmen. Aufgrund eines Rechts-
gutachtens und auch im Hinblick auf die personellen Mög-
lichkeiten der kantonalen Laboratorien müssten wir jedoch
auf eine integrale Untersuchung verzichten. Dafür haben wir
seither die Stichproben verstärkt, und wir sind bestrebt,
sowohl die Kriterien als auch die entsprechenden Kontrol-
len an der Grenze im Griff zu haben. Wir glauben, dass wir
gerade in der letzten Zeit Fortschritte erzielt haben. Das
Problem wird aber nicht an einem Tag erledigt, es wird uns
auch in Zukunft noch beschäftigen.
#ST# 81.360
Interpellation Landolt
Schmerzmittel. Reklameverbot
Analgésiques. Interdiction de la publicité
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1981, Seite 901 - Voir année 1981, page 901
Landoli: Der Antwort des Bundesrates möchte ich folgen-
des entgegnen:
Es ist mir natürlich wohlbekannt, dass die Heilmittelkon-
trolle kantonaler Kompetenz untersteht. Bei der Abgabere-
gelung für Schmerzmittel hat es sich gezeigt, dass die
zuständige IKS nicht in der Lage ist, eine Ordnung zu schaf-
fen, die den Anforderungen der Arzneimittelsicherheit
- Oktober 1982
1405
Interpellation Landoli
gerecht wird. Diese Situation ist gleichbedeutend mit einer
möglichen Gefährdung der Volksgesundheit. Daraus leite
ich die Pflicht des Bundes zu einer entsprechenden Inter-
vention ab.
Hinsichtlich Radio und Fernsehen verbietet der Bund
bekanntlich jede Reklame für Heilmittel. Dieses Verbot
basiert auf denselben Überlegungen, die mich zu meiner
Interpellation bewogen haben, d. h. Reklame bezweckt Ver-
kaufsförderung und ist insbesondere bei Schmerzmitteln
problematisch, ja geradezu gefährlich.
Diese Auffassung wird im neuesten Bericht der schweizeri-
schen Kartellkommission über die Arzneimittelversorgung
vom Juni 1981 unterstrichen, indem dort ausgeführt wird:
«Das Werbeverbot für Arzneimittel ist vollumfänglich
gerechtfertigt, sofern man der Auffassung ist, dass Arznei-
mittel besondere Güter darstellen, deren Überkonsum nicht
gefördert werden darf. Ziel der Werbung ist nämlich Ver-
kaufsförderung. Diese aber läuft der Mässigung zuwider,
die man bei den Arzneimitteln zu erreichen wünscht.»
Wenn beispielsweise die Schweizerische Gesellschaft für
Chemische Industrie in einer Stellungnahme zum geforder-
ten Reklameverbot ausführt, dass durch diese Massnahme
etliche Firmen hart betroffen werden, steht fest, dass allei-
niges Ziel der Reklame Umsatzförderung ist. Ich fordere
hingegen, dass in dieser Angelegenheit das Volkswohl vor
den Eigennutz von Firmen zu stellen ist.
Das erwähnte Gentlemen's agreement wird sozusagen täg-
lich missachtet. Selbst eine der ganz grossen Basler Phar-
mafabriken hat noch vor kurzem in der grössten schweizeri-
schen Zeitschrift ihr Schmerzmittel grossräumig inseriert.
Ich habe hier zwei Beispiele für Kopfwehdragées und für
Schmerztabletten, die in einer heutigen Tageszeitung
erschienen und dort nachzulesen sind. Dieses Gentlemen's
agreement wird darum missachtet, weil nur wenige und
nicht alle Firmen an diesem Agreement beteiligt sind.
Meine entscheidende Frage, ob die Zulassung der Reklame
nicht der Absicht, den Schmerzmittelkonsum einzuschrän-
ken, zuwiderläuft, ist ungenügend beantwortet.
Mit grossem Bedauern stelle ich fest, dass die Spezialisten
des Bundesamtes für Gesundheitswesen auf die Frage der
Gefährlichkeit des Paracetamols nicht eintreten. Im Gegen-
satz zum neuerdings unter Rezeptpflicht gestellten Phena-
cetin weist Paracetamol eine akute Toxitität auf, d h. bei
einer Überdosierung ist es wesentlich gefährlicher als Phe-
nacetin. Das wird durch die in meiner Interpellation zitierte
hohe Zahl von Paracetamolvergiftungen in England nach-
drücklich unterstrichen. Ich vermute, dass der Bundesrat
von den Fachinstanzen der IKS unzureichend informiert
worden ist.
Die IKS bestimmt in ihren eigenen Richtlinien, dass nur Heil-
mittel ausserhalb von Apotheken zugelassen werden dür-
fen, die keiner pharmazeutischen Beratung bedürfen, deren
Arzneistoffe und deren Kombinationen sich über einen
grossen Zeitraum und bei einer Vielzahl von Verbrauchern
als unbedenklich erwiesen haben, und schliesslich müssen
die Toxikologie und die Folgen bei missbräuchlicher Ver-
wendung berücksichtigt werden.
Die Forderungen sind bei vielen Schmerzmitteln, insbeson-
dere aber beim Paracetamol, nicht erfüllt. Ich stelle fest,
dass die IKS mit den Verkaufsabgrenzungslisten ihren eige-
nen Richtlinien zuwiderhandelt.
Aus diesen Gründen kann ich den Optimismus des Bundes-
rates nicht teilen, wonach die Kantone bzw. die von diesen
betriebene IKS ohne weiteres in der Lage sind, das Abusus-
problem bei den Schmerzmitteln in den Griff zu bekommen.
Abschliessend bin ich mit dem Bundesrat der gleichen Mei-
nung, dass vergleichende Untersuchungen über den
Schmerzmittelabusus angestellt werden sollten, wobei hier
vor allem die Kontrollfunktion der einzelnen Abgabekanäle
kritisch geprüft werden sollten.
Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort, bin.aber nur
teilweise damit befriedigt.
Früh: Vor mir liegt ein Bericht über die Vorarbeiten zur
Schaffung eines Bundesgesetzes über die Krankheitsvor-
beugung. Darf ich in diesem Zusammenhang einmal zuerst
auf die Selbstmedikation eingehen und auf ihre Bedeutung.
Von Ärzten, Apothekern, Drogisten, privaten und staatli-
chen Institutionen wird die Selbstmedikation und die
Selbstverantwortung für kleine gesundheitliche Störungen
als wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems
bewertet und aktiv unterstützt. Eine ausgewogene Selbst-
medikation ist daher für die Aufrechterhaltung unseres
Gesundheitssystems von grosser Bedeutung. Die Selbst-
medikation hat deshalb eine volkswirtschaftliche Bedeu-
tung, weil sie dazu beiträgt, bei Bagatellerkrankungen
sowohl die Arzt- als auch die Arzneimittelkosten der Kran-
kenkassen zu reduzieren. Die Information durch die Wer-
bung für Heilmittel zur Behandlung von Bagatellerkrankun-
gen ist Voraussetzung für eine sinnvolle Selbstmedikation.
Nebst der von jeher üblichen mündlichen Überlieferung
innerhalb und ausserhalb der Familie, die zur Bewahrung
des Wissens über Selbstbehandlungsmöglichkeiten viel
beiträgt, ist die Werbung die meistverbreitete Information
für die Selbstmedikation dieser Medikamente. Die Arznei-
mittel zur Selbstmedikation sowie die Publikumswerbung
werden von der IKS begutachtet, bewilligt und kontrolliert.
Meistens sind diese Präparate schon seit vielen Jahren in
der Praxis erprobt.
Nun eine Bemerkung zur Heilmittelwerbung: Die Publikums-
werbung für Heilmittel unterliegt der Bewilligung und Kon-
trolle durch die IKS, wie ich vorhin ausgeführt habe. Texte
von Inseraten, Prospekten und Packungsbeilagen werden
geprüft, ebenso die Indikationen und die Empfehlungen.
Ferner wird sie zusätzlich durch eine Reihe von privatrecht-
lichen Vereinbarungen - auch mein Kollege Landoli hat dar-
auf hingewiesen - von der Industrie selbst geregelt: Euro-
päische Richllinien der AESGP für die Heilmittelwerbung
(das ist die Herslellervereinigung für frei verkäufliche Heil-
mittel); dann gibt es das schon erwähnte Gentlemen's
Agreemenl der SGCI über die Schmerzmittelwerbung. Ich
muss gerechterweise auch beifügen, dass ich nicht mil
allen Inseralen einverslanden bin. Zum Beispiel: «Nimm die
Kapsel X, und weg ist der Schmerz», birgt nicht unbedingt
einen grossen Strauss von Informationen. Aber anerkennen
wir die eingangs aufgeführten Überlegungen zur Selbstme-
dikation als richtig und anerkennen wir dementsprechend
ihre volkswirtschaftliche und im speziellen ihre gesund-
heitspolitische Bedeutung, so wäre eine weilere Einschrän-
kung der Werbung für die Präparate der Liste D nichl nur
als Hindernis in bezug auf die Zielerreichung zu sehen, son-
dern sie müssle sich auch konlraproduktiv auswirken.
Denn: Die Funktion der Werbung besteht ja darin, über
Dienstleislungen oder Produkle Informationen an die ent-
sprechenden Zielgruppen (also Fachhandel, medizinisches
Personal, Patienten) zu tragen.
Um die Ziele der Selbstmedikation, den Patienlen über
rezeptfreie Präparate zu orienlieren, erreichen zu können,
sollten künftig vermehrte Möglichkeiten und Millel zur
objekliven Informationsverbreitung geschaffen werden.
Eine Analyse der pharmazeutischen Publikumswerbung
1981 zeigl, gemäss Schmidl & Pohlmann, ein Gesamlvolu-
men von nur 14,2 Millionen Franken. Demgegenüber beläufl
sich der gesamlschweizerische Aufwand, geschäfzl anhand
der verfügbaren Unterlagen, auf 1,5 Milliarden Franken.
Davon entfallen auf die Pressewerbung etwa 1 Milliarde
Franken. Der Anteil der Pressewerbung für die freiverkäufli-
chen Heilmillel beträgt also nur 1,4 Prozent.
Wenn man zudem weiss, dass für insgesaml etwa 400 Spe-
zialitäten Publikumswerbung betrieben wird, so beläufl sich
der Werbeaufwand pro Spezialiläl im Schnilt nur auf 35 000
Franken. Unter diesen Umständen den Herstellern freiver-
käuflicher Heilmillel noch weilere Einschränkungen aufzuer-
legen, dürfte kaum sinnvoll sein. Im Vergleich zu unseren
Nachbarländern ist ferner festzuhalten, dass in der Schweiz
weder die Radio- noch die Fernsehwerbung für Heilmillel
erlaubl ist, solange noch kein Rundfuksatellit 38 Pro-
gramme mil der dazugehörenden Werbung in die Sluben
der Schweizer Familien liefert. Das Ziel der Werbung für
freiverkäufliche Heilmillel besieht in erster Linie darin, den
Interpellation Landolt
1406
7 octobre 1982
Patienten über ein Präparat zur Selbstmedikation zu orien-
tieren. Es geht aber auch darum, den Absatz des beworbe-
nen Produktes zu verbessern. Das geht jedoch - im Rah-
men des freien Wettbewerbs - stets zu Lasten der Konkur-
renten. Die Werbung als Instrument des Wettbewerbs dient
also dazu, dem jeweiligen Produkt einen besseren Marktan-
teil zu verschaffen! Ausserdem werden die Hersteller
gezwungen, ihre Präparate mit konkurrenzfähigen Preisen
anzubieten.
Nun, vielleicht ein paar kurze Bemerkungen zur Absatzent-
wicklung in den letzten Jahren. Es zeigt sich da, dass die
verschiedenen Schmerzmittel unterschiedliche Entwicklun-
gen durchgemacht haben. Zum Beispiel: Der Absatz der
Schmerzmittel mit Publikumsreklame hat sich in der
Periode 1977 bis 1980 rückläufig entwickelt. Schmerzmittel
der Liste D ohne Publikumswerbung, aber mit Fachwer-
bung, haben zugenommen. Das gleiche gilt für die
Schmerzmittel, die nur in der Apotheke verkauft werden
dürfen, also auch eine Zunahme. Die Zunahme der
Schmerzmittel aus der Liste C (also überhaupt keine Wer-
bung) bestätigt, dass kein Kausalzusammenhang - Wer-
bung führt zu Mehrumsatz und deshalb zu Missbrauch -
besteht. Die Untersuchungen beweisen das eindeutig.
Interessant ist auch der Vergleich zwischen dem Schmerz-
mittelmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland, wo
Werbung in grösstem Ausmass, sogar an der Télévision, für
Analgetica betrieben werden darf, und der DDR, wo sämtli-
che Werbung untersagt ist: Der Missbrauch in der DDR ist
etwa doppelt so hoch wie in der Bundesrepublik Deutsch-
land.
Zusammengefasst: Die Selbstmedikation nimmt innerhalb
unseres Gesundheitssystems einen bedeutenden Platz ein.
Um weiterhin die dafür gesteckten Ziele erreichen zu kön-
nen, ist eine informative Werbung, zusammen mit der Fach-
beratung durch den Apotheker und den Drogisten, eine
entscheidende Voraussetzung, die in der Zukunft noch wei-
ter ausgedehnt werden sollte. Im soeben erschienenen
Bericht über die Vorarbeiten zur Schaffung eines Bundes-
gesetzes über Krankheitsvorbeugung, also dem Präventiv-
gesetz, wird eindeutig auf die gezielte Information, auf die
persönliche Beratung, auf informative Auslagen, auf
Abgabe schriftlicher Unterlagen hingewiesen.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat Hürlimann, für Ihre klare,
umfassende Antwort. Sie haben mit staatsmännischer
Weisheit geantwortet und sind dem leidigen Standeskrieg
zwischen den Apothekern und den Drogisten und anderen
Teilnehmern an diesem Markt aus dem Wege gegangen. Ich
teile Ihren Optimismus, ganz im Gegensatz zu meinem Kol-.
legen Landolt.
M. Gautier: Le modeste médecin que je suis ne prétend
pas régler le conflit de famille qui semble opposer mes amis
pharmaciens et mes amis droguistes. Si j'ai contresigné
l'interpellation de notre collègue Landolt, c'est parce que je
crois que le problème qu'il a soulevé, celui de l'abus fait
dans le public des analgésiques et en particulier de certains
d'entre eux, est un problème réel.
Je ne sais s'il faut partager l'optimisme de M. Früh ou le
pessimisme de M. Landolt mais je crois que le problème est
sérieux et important pour la santé publique. L'abus des
analgésiques a des conséquences tant sur le plan physique
que sur le plan psychique, en raison notamment du phéno-
mène de dépendance.
Cela dit, je ne suis pas du tout persuadé que ce Parlement
soit le lieu où l'on doit débattre de ce sujet. En effet, le
contrôle des médicaments est un domaine qui relève des
cantons. C'est l'un des rares domaines, et j'en suis heureux
- mais non pas heureux que ces domaines soient rares -
où les cantons ont réussi à s'entendre et n'ont pas dû délé-
guer leurs compétences à la Confédération, en mettant sur
pied l'Office intercantonal de contrôle des médicaments qui
est compétent dans ce domaine et qui travaille avec effica-
cité. Un avant-projet de révision du concordat intercantonal
visant à renforcer ses pouvoirs est actuellement à l'étude.
Si ce projet aboutit, les activités de cet office seront encore
renforcées. Dès lors, je crois que c'est là que l'effort doit
être porté, beaucoup plus qu'au niveau des autorités fédé-
rales.
Bundesrat Hürlimann: Darf ich gleich vorweg beim letzten
Votum des Herrn Gautier anknüpfen? Für mich ist er kei-
neswegs nur ein «médecin modeste», sondern ein durch-
aus kompetenter Politiker, gerade im Bereich des Gesund-
heitswesens. Herrn Landolt gebe ich insofern recht, als wir
alle ein Interesse daran haben, den Schmerzmittelmiss-
brauch einzudämmen. Aber ich bin der Meinung - wie es
Herr Früh sagte -, dass hier vor allem die objektive Informa-
tion sehr entscheidend ist.
Wie wir in unserer Antwort festgehalten haben, führt uns
dieses Problem in den Kompetenzbereich zwischen Bund
und Kantonen. Die Kontrolle der Heilmittel in bezug auf die
Verkaufskategorien (welche Heilmittel nur in Apotheken
oder nur gegen Rezept usw. erhältlich sind, welche ande-
rerseits nur in den Drogerien verkauft werden können) ist
durch ein interkantonales Konkordat, dem sämtliche Kan-
tone angeschlossen sind, geregelt. Dieses Konkordat
nimmt im Grunde genommen jene Interessen wahr, die hier
zur Diskussion stehen und die wir genau gleich wahrneh-
men müssten, wenn es eine Kompetenz des Bundes wäre.
Im Zeitalter der Aufgabenteilung schiene es mir keineswegs
zweckmässig zu sein, hier etwa diese Kompetenz oder die
funktionierende Kontrolle in Zweifel zu ziehen. Was viel-
leicht zusätzlich im Konkordat festgehalten werden sollte -
das wird noch untersucht -, ist die Verpflichtung der Kon-
kordatsmitglieder, im Sinne des positiven Rechts, dass
seine Verfügungen nicht nur als Empfehlung angewandt
und dann in kantonales Recht umgesetzt werden, sondern
dass es direkt rechtsetzende Funktionen ausübt. Das ist
gegenwärtig - übrigens unter Mitarbeit meines Departe-
mentes - im Studium. Aber wenn Sie das Verbot bei Radio
und Fernsehen heranziehen, Herr Landolt: Dort haben wir
aufgrund unserer Konzessionskompetenz die Möglichkeit,
Auflagen zu machen, währenddem wir im vorliegenden Fall
die rechtliche Kompetenz nicht einmal auf Verfassungsstufe
haben, liegt doch das Gesundheitswesen in der Kompetenz
der Kantone. Wir sind, mit Rücksicht auf unsere Verantwor-
tung im Gesundheitswesen, ständig mit dem Konkordat in
Kontakt. Seit der Einreichung Ihrer Interpellation arbeitet
auch die IKS, die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel,
auf diesem Gebiet. Die Information für Schmerzmittel ist
verstärkt -worden. Es werden streng sachbezogene Orien-
tierungen auf allen Stufen sichergestellt. In letzter Zeit
wurde wiederum eine Aufklärungsaktion durchgeführt, wie
in den sechziger Jahren die Aktion «Haltet Mass mit
Schmerzmitteln»; ferner soll in einer gesamtschweizeri-
schen Untersuchung der Arzneimittelmissbrauch analysiert
werden. Die Angaben von Herrn Früh zeigen, dass die
gezielte Information im Zusammenhang mit der Selbstmedi-
kation im Grunde genommen die wichtigste Art der Infor-
mation ist. Hier, Herr Landolt und Herr Früh, haben Sie
wahrlich eine grosse Aufgabe zu erfüllen, indem Sie Ihren
Kunden direkt informieren und sagen: Das könnte zu einem
Missbrauch führen; ich warne Sie davor.
Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich nur teilweise
befriedigt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Landolt Schmerzmittel. Reklameverbot
Interpellation Landolt Analgésiques. Interdiction de la publicité
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.360
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.10.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
1404-1406
Page
Pagina
Ref. No
20 010 803
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.