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CH_VB_001Ch Vb01.02.1983Originalquelle öffnen →
Centrale nucléaire de Kaiseraugst 1er février 1983 #ST# 81.084 Kernkraftwerk Kaiseraugst. Rahmenbewilligung Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. Dezember 1981 (BBI 1982 l, 781) Message et projet d'arrêté du 21 décembre 1982 (FF 1982 I, 786) Antrag der Kommission Eintreten Antrag Belser Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Kernkraftwerk Kai- seraugst AG unverzüglich Verhandlungen über einen Ver- zicht auf die Standortbewilligung aufzunehmen. Proposition de la commission Entrer en matière Proposition Belser Le Conseil fédéral est invité à engager sans tarder des pourparlers avec la Centrale nucléaire de Kaiseraugst SA en vue de l'amener à renoncer à l'autorisation de site. Schönenberger, Berichterstatter: Dass das Problem Kaiseraugst die Gemüter sehr stark bewegt, ergibt sich aus den vielen Zuschriften, die nicht nur die Kommissionsmit- glieder, sondern Sie alle, hauptsächlich von den Gegnern des geplanten Kernkraftwerkes erhalten haben. Dabei scheinen viele dieser Mitbürger davon auszugehen, die eid- genössischen Räte seien bei der Genehmigung des Bun- desratsbeschlusses zur Erteilung der Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst völlig frei und könnten nach ihrem eigenen Gutfinden entscheiden. Dem ist jedoch nicht so. Wir sind in den hier zur Diskussion stehenden Fra- gen ganz eindeutig an den Bundesbeschluss zum Atomge- setz vom 6. Oktober 1978 gebunden, und die Frage «Rah- menbewilligung Kaiseraugst ja oder nein» ist nach den Vor- schriften dieses Bundesbeschlusses zu behandeln. Von ausschlaggebender Bedeutung sind bekanntlich die in Artikel 12 des zitierten Bundesbeschlusses enthaltenen Vorschriften. Nach Absatz 2 dieses Artikels wird bei Atom- anlagen, für die eine Standortbewilligung, aber noch keine Baubewilligung besteht, in einem vereinfachten Verfahren für die Erteilung der Rahmenbewilligung nur noch geprüft, ob für die Energie, die in der Anlage erzeugt werden soll, im Inland voraussichtlich ein hinreichender Bedarf bestehen wird; bei der Ermittlung des Bedarfes ist möglichen Ener- giesparmassnahmen, dem Ersatz von Erdöl und der Ent- wicklung anderer Energieformen Rechnung zu tragen. Die Kognition des vereinfachten Verfahrens beschränkt sich somit auf die zwei in Artikel 12 Absatz 2 des Bundesbe- schlusses zum Atomgesetz genannten Voraussetzungen, nämlich auf die Fragen:
Ist der Gesuchsteller rechtmässiger Inhaber einer Stand- ortbewilligung?
Besteht an der von der Anlage zu produzierenden Ener- gie voraussichtlich ein hinreichender Bedarf? Nun gibt aber der Wortlaut von Artikel 12 Absatz 4 des mehrfach zitierten Bundesbeschlusses («Der Inhaber einer Standortbewilligung, dem die Rahmenbewilligung aus Grün- den, für die er nicht einzustehen hat, verweigert wird, hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung») dennoch Anlass zur Frage, ob das Parlament die vom Bundesrat erteilte Rahmenbewilligung auch aus anderen Gründen, bei- spielsweise aus politischen, nicht genehmigen müsste. Ihre vorberatende Kommission hat es als notwendig erach- tet, von der eidgenössischen Justizabteilung ein Gutachten über die Bedeutung dieses Satzes anzufordern. Die Ant- wort ist eindeutig und klar ausgefallen. Vorerst wird darauf hingewiesen, dass dieser Absatz 4 erst im Verlaufe der par- lamentarischen Beratungen aufgenommen wurde. Dahinter sei die Überlegung gestanden, dass es Fälle geben könnte, wo es unbillig wäre, eine Rahmenbewilligung für ein bereits standortbewilligtes Werk zu verweigern, ohne dem Gesuch- steller eine angemessene Entschädigung für die in guten Treuen getätigten Investitionen zuzusprechen. Die Materia- lien würden aber keinen Aufschluss darüber geben, für wel- che Verweigerungsgründe im einzelnen der Gesuchsteller selber einzustehen habe. Es müsse aber davon ausgegan- gen werden, dass der Gesetzgeber die Frage habe offen lassen wollen, ob die Verweigerung der Rahmenbewilligung mangels hinreichenden Bedarfs im Einzelfall einen entschä- digungspflichtigen Tatbestand darstelle. Ganz eindeutig müsste aber die Verweigerung der Rahmenbewilligung nicht vom Gesuchsteller vertreten werden, wenn die Bun- desversammlung den Bedarf aus sachfremden Motiven ver- neinen oder die Genehmigung aus rein politischen Zweck- mässigkeitsüberlegungen verweigern sollte. Damit bleibt es in bezug auf unsere Kognitionsbefugnis im vereinfachten Verfahren bei den bereits erwähnten Voraussetzungen. Von etwelcher Bedeutung war für die vorberatende Kom- mission sodann die Frage, ob das Parlament die Möglich- keit besitze, der Gesuchstellerin selbst Auflagen zu über- binden, oder ob es nur postulieren könne. Auch in diesem Falle ist die Antwort klar ausgefallen. Der Genehmigung unterliegt nur die Erteilung, nicht aber die Verweigerung der Rahmenbewilligung. Verfügungsin- stanz ist der Bundesrat, und dieser entscheidet primär über die Erteilung oder Verweigerung der Rahmenbewilligung. Nur im Falle eines positiven bundesrätlichen Entscheides bedarf die Erteilung der Bewilligung noch der Genehmigung durch das Parlament, um rechtskräftig zu werden. Die Bun- desversammlung kann die Rahmenbewilligung weder von sich aus erteilen noch kann sie den Bundesrat verpflichten, auf einen allfälligen Verweigerungsentscheid zurückzukom- men und die Rahmenbewilligung zu erteilen. Die Genehmi- gungsmöglichkeit wirkt sich praktisch wie eine Veto-Mög- lichkeit aus. Diese im Gutachten geäusserte Auffassung lässt sich aus den Beratungen des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz in den eidgenössischen Räten einwandfrei herleiten. Im Gutachten wird der durch den Bundesrat zu fällende Entscheid und dessen anschliessende Genehmigung durch die Bundesversammlung als ein Verfahren sui generis mit aufgeteilten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten be- zeichnet und darauf verwiesen, dass die Erteilung der Rah- menbewilligung nur durch ein Zusammenwirken von Bun- desrat und Bundesversammlung möglich sei. Die daraus gezogenen Folgerungen lauten wörtlich wie folgt: a. Da die Bundesversammlung nicht Bewilligungs-, son- dern Genehmigungsinstanz ist, kann sie nur die Rahmenbe- willigung, Wie vorgelegt, entweder gutheissen oder ableh- nen. Abänderungen an der Verfügung des Bundesrates kann sie nicht selber vornehmen. b. Aus dem gleichen Grund kann die Bundesversammlung dem Bundesrat auch nicht verbindliche Aufträge oder Wei- sungen zur Abänderung der Rahmenbewilligung erteilen. Sie kann den Bundesrat, wie ausgeführt, nicht verpflichten, die Bewilligung zu erteilen. Die Bundesversammlung kann nur genehmigen oder nicht genehmigen. Denkbar wäre allerdings, dass das Parlament bei der Ver- weigerung der Genehmigung dem Bundesrat zu verstehen gäbe, dass es nicht aus grundsätzlicher Ablehnung, son- dern nur wegen einzelner Aspekte der Rahmenbewilligung nicht zustimme. Sodann wäre es dem Bundesrat überlas- sen, den Verweigerungsgründen allenfalls Rechnung zu tra- gen oder die Rahmenbewilligung entsprechend abgeändert nochmals den Räten zur Genehmigung zu unterbreiten. Jedenfalls aber bezieht sich die Genehmigung durch das Parlament auf die Rahmenbewilligung nur als Ganzes, mit Einschluss von sämtlichen Bedingungen und Auflagen. In Anwendung dieser Grundsätze ergibt sich folgendes:
Februar 1983 Kernkraftwerk Kaiseraugst Falls die Bundesversammlung der Ansicht ist, die Rahmen- bewilligung habe anders zu lauten oder sei mit anderen Nebenbestimmungen zu verknüpfen, als sie der Bundesrat vorgesehen hatte, kann sie das Geschäft nicht mit Ände- rungsaufträgen oder zur Neubeurteilung im Sinne der Erwä- gungen zurückweisen. Denkbar sind diesfalls nur zwei Mög- lichkeiten: a. Eine sogenannte antizipierte Genehmigung unter Vorbe- halt, d. h. die Genehmigung würde unter der Suspensivbe- dingung erteilt, dass der Bundesrat der Rahmenbewilligung beispielsweise eine bestimmte Auflage beifügt oder eine Auflage in bestimmter Form ändert. b. Eine vorläufige Aussetzung der Genehmigung, verbun- den mit der Einladung an den Bundesrat, bestimmte von der Bundesversammlung gewünschte Änderungen an der Rahmenbewilligung zu prüfen und gegebenenfalls die Rah- menbewilligung mit einer neuen bzw. ergänzten Vorlage erneut der Bundesversammlung zu unterbreiten. In beiden Fällen könnte jedoch eine sogenannte Patt-Situa- tion entstehen, wenn der Bundesrat mit den vom Parlament gewünschten Änderungen nicht einverstanden wäre. Schliesslich ist das Gutachten der Justizabteilung auch zum Schluss gekommen, dass die Verweigerung der Rahmenbe- willigung mit einer von derjenigen des Bundesrates abwei- chenden Beurteilung der standortrelevanten Fragen nicht zu begründen wäre. Wenn die Bundesversammlung zur Auffassung gelangen sollte, die Voraussetzungen der Standortbewilligung seien nicht richtig oder unvollständig geprüft worden oder neue Erkenntnisse oder Umstände rechtfertigten deren Widerruf, so könnte es ihr nicht ver- wehrt werden, diese Ansicht der Exekutive zum Ausdruck zu bringen. Der Widerruf könnte aber nur vom EVED verfügt werden. Diese rechtlichen Überlegungen habe ich absichtlich an den Anfang meiner Ausführungen gestellt, um nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, das Parlament sei bei der Genehmigung der Rahmenbewilligung Kaiseraugst an keine gesetzlichen Vorschriften gebunden und könne völlig frei entscheiden. Nach diesen Ausführungen kehre ich zurück zu den zentra- len Fragen, zu denen es Stellung zu beziehen gilt. Dass die Gesuchstellerin rechtmässiger Inhaber einer Standortbewilligung ist, kann nach den vom Bundesrat auf den Seiten 9 und 10 der Botschaft dargelegten Überlegun- gen nicht fraglich sein. Der Bundesrat hat dort klar ausge- führt, dass die Standortbewilligung als Teilbewilligung ledig- lich an sachliche und nicht persönliche Voraussetzungen geknüpft gewesen sei. Für die Standortbewilligung seien aber keine persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Der neue Besitzer der Standortparzelle benötige daher keine neue Standortbewilligung. Die Kommission hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Mit der Frage des «hinreichenden Bedarfes» hat sich die Kommission eingehend auseinandergesetzt. Als Grundlage dienten ihr die Perspektiven des Bundesrates, wie sie in seiner Botschaft über die Genehmigung des Bundesratsbe- schlusses zur Erteilung der Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst dargestellt sind und die sich ihrerseits auf eine Reihe von Arbeiten, vor allem der Eidge- nössischen Energiekommission (EEK, Kommission Caccia) abstützen. Gerade die Kommission Caccia hat in ihrem Bericht über den Bedarfsnachweis für Kernkraftwerke ein- drücklich festgehalten, dass die zukünftige Entwicklung der Elektrizitätsnachfrage und des Elektrizitätsangebotes nur beschränkt durch die Energiepolitik beeinflussbar sei. Wäh- rend auf der Nachfrageseite zum Beispiel das wirtschaftli- che Wachstum, die Preisentwicklung der verschiedenen Energieträger, das Klima und die Substitutionseffekte einen wesentlichen Einfluss ausüben würden, spielten auf der Angebotsseite vor allem die Niederschlagsmengen, die Ver- sorgungslage in den Nachbarländern, der technische Fort- schritt und nicht beeinflussbare Ausfälle in thermischen Kraftwerken eine bedeutende Rolle. Elektrizitätsprognosen seien daher stets unsicher. Auch die gesetzliche Bestimmung, wonach «bei der Ermitt- lung des Bedarfes möglichen Energiesparmassnahmen, dem Ersatz von Erdöl und der Entwicklung anderer Ener- gieformen Rechnung zu tragen» ist, gebe keine solide Basis für eine wissenschaftliche Untermauerung des Bedarfsnachweises. Es stehe ein erheblicher Ermessens- spielraum offen, der noch grösser werde, wenn man bedenke, dass auch über die der nicht beeinflussbaren Entwicklung der Elektrizitätsnachfrage und der Reserve- stellung zugrunde gelegten Annahmen unterschiedliche Ansichten bestünden. Grundsätzlich müsste unter Berück- sichtigung der Verwendungsrisiken das volkswirtschaftli- che Optimum gefunden werden. Dafür würden jedoch Informationen fehlen, und viele Kosten und Nutzen seien nicht quantifizierbar. Aus all diesen Überlegungen folgert dann die Kommission Caccia den mehrfach in der vorbera- tenden Kommission zitierten Satz: «Der Bedarfsnachweis ist somit wissenschaftlich nicht möglich, objektiv nicht lös- bar, ordnungspolitisch umstritten, vom politischen Stand- punkt aus jedoch erforderlich.» Auch der Bundesrat betont in seiner Botschaft, dass jede Prognose unsicher und die Beurteilung des Bedarfes von den getroffenen Annahmen abhängig sei. Diese seien nach möglichst realistischen Gesichtspunkten zu treffen. Wie in der Kommission Caccia gingen aber auch in unserer Kom- mission die Meinungen darüber auseinander, welche Annahmen für die Beurteilung des Bedarfes realistisch oder wünschbar seien. 'Der Bundesrat kommt aufgrund seiner Einschätzung der energiepolitischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Zukunftsaussichten zum Schluss, dass in der ersten Hälfte der neunziger Jahre nach Leibstadt mehrere hundert Mega- watt an zusätzlicher Leistung installiert und verfügbar sein müssen, damit im Winterhalbjahr eine Versorgungssicher- heit von 95 Prozent gewährleistet werden kann. Dies will besagen, dass nur während eines einzigen Winters auf die Zeitdauer von 20 Wintern keine Versorgungssicherheit besteht. Bis zum Jahre 2000 dürfte die fehlende installierte Leistung weiter zunehmen, auch wenn zusätzliche energie- politische Anstrengungen wirksam werden. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass der von ihm vorgeschlagene Verfassungsartikel geschaffen wird und gestützt darauf Massnahmen für eine rationelle Energieverwendung ab Mitte der achtziger Jahre zunehmend Einfluss auf Elektrizi- tätsnachfrage und -angebot haben werden. Verneinen lässt sich aber nach der Meinung des Bundesrates der Bedarf für weitere Kernkraftwerke bis zur Jahrhundertwende nur, wenn wenig wahrscheinliche Annahmen über die Einfüh- rung und Wirksamkeit solcher Massnahmen vor allem zur Verminderung der Stromnachfrage und zur Förderung der dezentralen Wärme-Kraft-Kopplung getroffen werden. Eine solche Entwicklung beinhaltet bedeutende Risiken für die Versorgungssicherheit. Die neuesten Statistiken über die neueste Entwicklung von Elektrizitätserzeugung und -verbrauch zeigen keine grund- sätzlichen Abweichungen von der bisherigen Entwicklung:
Centrale nucléaire de Kaiseraugst l«* février 1983
Centrale nucléaire de Kaiseraugst 10 1e' février 1983 Nun hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass die Kühlung eines einzigen Kernkraftwerkes am Hochrhein von etwa 1000 Megawatt Leistung mit Durchlaufkühlung, also ohne Kühltürme, an sich möglich wäre. Die eben genannten Werte würden dadurch nicht überschritten, wobei eventuell an besonders heissen oder wasserarmen Tagen Betriebs- einschränkungen verfügt werden müssten. Nun steht aber die dafür benötigte Kühlkapazität des Gewässers am Hoch- rhein nicht der Schweiz allein zu. Vielmehr hat sie schon im zweiseitigen Verhältnis mit der Bundesrepublik Deutsch- land zu teilen, wobei über die Anteile bisher keine Einigung erzielt werden konnte. Während die Schweiz in Verhandlun- gen 80 Prozent der Kühlkapazität für sich beanspruchte, will ihr Deutschland lediglich 50 Prozent zuerkennen. Nutzt aber die Schweiz die Kühlkapazität des Hochrheins für ein KKW Kaiseraugst, würde sie die Rechte der Bundesrepublik Deutschland auf einen angemessenen Anteil an der Kühlka- pazität des Hochrheins verletzen. Die Kommission aner- kennt den wichtigsten Grundsatz des internationalen Nach- barrechtes, wonach kein Staat auf seinem Gebiete Handlun- gen oder Massnahmen vornehmen oder dulden darf, die sich auf das Gebiet von Nachbarstaaten auswirken oder dort unmittelbar substantielle, nachweisbare Schäden ver- ursachen oder verursachen können. Sie findet aber, dass mit Deutschland unbedingt Verhandlungen aufzunehmen sind, insbesondere nachdem sich seit 1971, dem Zeitpunkt des Verbotes der Durchlaufkühlung, die Qualität des Was- sers von Rhein und Aare dank der Gewässerschutzmass- nahmen erheblich verbessert hat. Auch in Zukunft wird sich die Wasserqualität eher verbessern als verschlechtern. Das Ihnen von der Kommission vorgelegte Postulat bezweckt die Einleitung von Verhandlungen, um zum gewünschten Anteil an der Kühlkapazität zu gelangen, denn Oberrhein und Aare sind nach unserer Auffassung schwei- zerische Gewässer. Jedenfalls darf nicht zum voraus resig- niert werden. Das Problem ist auch zu überprüfen, selbst wenn die Durchlaufkühlung es nötig machen würde, dass das KKWK zu gewissen Zeiten den Betrieb zu reduzieren hätte. Die Kommission beschloss daher mit 9 zu 6 Stimmen, das vorstehende Postulat dem Rat zu beantragen. Auch über die Aufnahme von erneuten Verzichtsverhand- lungen - es lag ein entsprechender Antrag vor - wurde gesprochen. Der Antrag fand aber mit 8 zu 4 Stimmen keine Gnade. Nach dem Scheitern der bundesrätlichen Verzichts- verhandlungen und der vom Grossen Rat des Kantons Bern an die Regierung überwiesenen Motion, alles zu unterneh- men, damit nicht Graben dem KKWK vorgezogen werde, schien es wenig sinnvoll, erneut Verhandlungen aufzuneh- men. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die immer wieder angeführten Argumente der fehlenden Entsorgung und Endlagerung der aus der Anlage stammenden radioak- tiven Abfälle und der Notfallplanung nicht im Zusammen- hang mit der Rahmenbewilligung aufzugreifen sind. Die Inbetriebnahmebewilligung wird bekanntlich nur erteilt, wenn die sichere Entsorgung gewährleistet wird. Auch die Realisierbarkeit einer umfassenden Notfallorganisation hat spätestens vor Erteilung der nuklearen Baubewilligung zu erfolgen. Abschliessend halte ich fest, dass der Vorwurf, die vorbera- tende Kommission habe die politischen Gesichtspunkte nicht überdacht, unhaltbar ist. Obwohl politische Gesichts- punkte nicht zur Verweigerung der Genehmigung führen dürfen, hat sich die Kommission insbesondere mit den Argumenten der Gegner auseinandergesetzt. Eine Nichtgenehmigung der vom Bundesrat erteilten Rah- menbewilligung würde gegen das Prinzip der Gesetzmäs- sigkeit verstossen und wäre als Willkürakt zu bezeichnen. Nach Artikel 24quinquies ist die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Atomenergie Bundessache. Der immer wieder erhobene Vorwurf, der Bundesrat habe sich mit der Ertei- lung der Rahmenbewilligung über den Volkswillen hinweg- gesetzt, erfolgt völlig zu Unrecht. Der Bundesrat - wie übri- gens auch das Parlament - ist an das für ihn massgebende Recht gebunden, und dieses Recht findet sich in dem vom Volk angenommenen Bundesbeschluss zum Atomgesetz von 1978. Für dieses Recht hat sich das Schweizervolk ent- schieden, und dieses eidgenössische Recht geht allen kan- tonalen Erlassen und Aufträgen an die Behörden vor. So kann einer Kantonsregierung oder einem Gemeinderat an sich nicht das Recht abgesprochen werden, sich gegen die Errichtung eines AKW zur Wehr zu setzen, doch ändert sich dadurch nichts an den bestehenden und anzuwendenden Rechtsgrundlagen, auch wenn der Widerstand in der Bevöl- kerung noch so gross ist. Die in Kaiseraugst und seiner Umgebung festzustellenden Ängste bestehen auch ande- renorts. Um jedes geplante Kernkraftwerk wird sich eine Opposition scharen. Trotzdem bleibt die Stromversorgung eine nationale Aufgabe. Wohlstand und Vollbeschäftigung können wir auf die Dauer ohne zusätzliche Energie nicht aufrecht erhalten. Niemand, der sich mit den hier zur Diskussion stehenden Fragen befasst, setzt sich leichtfertig über die Befürchtun- gen und Ängste der betroffenen Bevölkerung hinweg. Sicher besteht in gewissen Kreisen echte Angst, und diese Kreise verdienen es, dass man ihre Befürchtungen ernst nimmt und alles daran setzt, durch weitestgehende Sicher- heitsmassnahmen einen Unfall auszuschliessen. Dies ist aber auch im Falle Kaiseraugst getan worden. Wird aber die soeben umschriebene Angst nicht auch von gewissen Krei- sen missbraucht? Bei allem Verständnis für die Sorgen der betroffenen Bevöl- kerung ist festzuhalten, dass bis heute, wenigstens in der westlichen Welt, kein einziger Unfall bekannt ist, bei dem eine Person in oder ausserhalb von Kernkraftwerksanlagen durch ein nuklearbedingtes Ereignis oder durch Strahlung nachweislich zu Schaden gekommen ist. Die Kommission hat sich daher auch der Denkweise widersetzt, Kernkraft- werke sollten in weniger besiedelten Gebieten erstellt wer- den, weil dort im Falle einer Katastrophe weniger Menschen getötet würden. Es darf keine Rolle spielen, ob im Einzugs- bereich eines Kernkraftwerkes wenige oder viele Menschen leben. Jedes Sicherheitsdenken muss doch zum Ziele haben, die Sicherungsvorkehren für Kernkraftwerke so zu gestalten, dass das Risiko für jeden einzelnen betroffenen Menschen praktisch ausgeschlossen werden kann. Ich habe versucht, Ihnen die Überlegungen der Kommission darzulegen. Ich will meine Ausführungen aber nicht schlies- sen, ohne festzuhalten, dass sich der Bundesrat des Pro- blems Kaiseraugst verantwortungsbewusst angenommen und die notwendigen Abklärungen mit aller Sorgfalt getrof- fen hat. Dies ist auch der Grund, dass die vorberatende Kommission in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen hat, Ihnen den Bundesbeschluss über die Genehmigung der Rahmenbewilligung des Bundesrates für die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG zur Annahme zu empfeh- len. Miville: Der Entscheid unserer Kammer über die vom Bun- desrat beantragte Genehmigung seines Beschlusses zur Erteilung der Rahmenbewilligung für das KKW Kaiseraugst ist nicht nur energiepolitisch, sondern vor allem auch staatspolitisch von höchster Bedeutung. Jedenfalls wird das von der in dieser Frage fast einmütigen Bevölkerung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie des Fricktals so empfunden. Sie treffen in diesen Gegenden kaum noch jemanden, der für die Erstellung und Inbetrieb- nahme dieses KKW eintreten würde. Weil für Kaiseraugst bereits eine Standortbewilligung erteilt worden ist - das war allerdings in den Jahren 1969 und 1972 und unter einigermassen anderen Voraussetzungen -, kann nun über die Rahmenbewilligung in einem vereinfachten Verfahren entschieden werden. Das sagt uns die Botschaft, das entspricht Artikel 12 Absatz 2 des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz und das wurde Ihrer Kommission mit einem Gutachten des Eidgenössischen Justiz- und Polizei- departements noch zusätzlich verdeutlicht. Es soll und kann also - unter Zuhilfenahme verschiedener Kriterien und Bedingungen - «nur noch geprüft werden, ob an der Ener-
Centrale nucléaire de Kaiseraugst 12 <* février 1983 scharf zu bezeichnendes Energiegesetz mit den Zielen Spa- ren, Erdölsubstitution, Förderung erneuerbarer Energien und Subventionierung baulicher Sanierungen und Isolierun- gen. Schon heute bezieht Basel-Stadt rund 10 Prozent sei- nes Stroms aus den Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen der Fernheizung, der Kehrichtverbrennung, der Industrie und zweier Blockheizkraftwerke. Mit einem Aufwand von 1,5 Mil- lionen Franken untersuchen die Kantone Basel-Stadt und -Landschaft die Möglichkeiten der Erstellung eines Kohle- Gas-Fernheiz-Kraftwerkes in Pratteln, und wenn ich sage «die Möglichkeiten», so sind damit die neuen umweltscho- nenden Technologien der Wirbelschichtfeuerung und der Kohlevergasung gemeint. Was hat nun die Bevölkerung der beiden Basel sowie angrenzender Gebiete - wie vor allem des Fricktals - gegen das KKW Kaiseraugst einzuwenden? Es ist dies vor allem die Frage des Standortes. Lassen Sie mich hier in erster Linie die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen zitieren, die das EVED im Hinblick auf Kaiser- augst beraten hat. Die Kernsätze lauten: «Neue Erkenntnisse über die seismischen und seismotek- tonischen Verhältnisse haben gezeigt, dass der Standort Kaiseraugst ungünstiger liegt als früher angenommen und als andere schweizerische Standorte.» und «Die Bevölke- rungsverteilung um den Standort des KKW Kaiseraugst wies schon bei der früheren Beurteilung (gemeint ist 1967 und 1972) relativ ungünstige Merkmale auf. Inzwischen (gemeint ist 1981) hat die Bevölkerungszahl beträchtlich zugenommen. Der Standort zeigt das ungünstigste Bild im Vergleich zu anderen schweizerischen Standorten.» Mit Blick auf den geographischen Raum, in welchem das KKW Kaiseraugst verwirklicht werden soll, wollen Sie sich bitte folgende Zahlen und Gegebenheiten vor Augen füh- ren: In diesem Raum zwischen Jura, Schwarzwald und Vogesen leben 2,3 Millionen Menschen, 600 000 im schweizerischen, 750 000 im badensischen und 950 000 im elsässischen Teil. Die Bevölkerungsdichte liegt mit 230 Einwohnern pro Qua- dratkilometer etwa um 50 Prozent über dem mittleren schweizerischen Wert. Im stark besiedelten schweizeri- schen Raum finden wir grosse industrielle Betriebe, beson- ders der Chemie, umfassende Verkehrsanlagen und grosse Lagerfazilitäten. In diesem Zusammenhang: an Kaiseraugst fahren täglich 700 Eisenbahnzüge und 60 000 Autos und in ihnen unter anderem 70 000 Pendler vorbei. Man muss ver- suchen, sich vorzustellen, was da bei einem Notfall alles blockiert würde! Im engeren Agglomerationsraum von Basel, zu dem laut Bundesamt für Statistik Kaiseraugst gehört, leben in einem 4 bis 5 Kilometer breiten Flusstal 500 000 Menschen auf einer Fläche von 300 Quadratkilome- ter. Das ergibt 2500 Einwohner pro Quadratkilometer; das Ruhrgebiet weist 1000 Einwohner pro Quadratkilometer auf. In einem Umkreis von 15 Kilometer um Kaiseraugst leben nicht nur 650 000 Menschen, sondern liegt auch die grossie industrielle Konzentration, an der schweizerisches Gebiet beteiligt ist, und befinden sich die von deutscher Seite vor- gesehenen Standorte für die Kernkraftwerke Schwörstadt und Wyhl mit je 1300 Megawatt Leistung. Ein Blick auf die Konzentration von KKW im regionalen Raum ergibt folgendes Bild. Wir haben am Hochrhein Kaiseraugst in Planung, Leibstadt im Bau und Schwörstadt standortgesichert, am Oberrhein Fessenheim l, II im Betrieb, III und IV in Planung und Wyhl standortgesichert und an der Aare Beznau l und II im Betrieb. Mit anderen Worten: wir haben in diesem Raum bzw. es entsteht in die- sem Raum eine Ballung über die Landesgrenzen hinweg, wie sie kein Land innerhalb seiner eigenen Grenzen-dulden würde. Die Regio Basiliensis - getragen von den Behörden und von der Wirtschaft, von der Wirtschaft (!) insbesondere der Kantone Basel-Stadt und -Landschaft - sagt hierzu: «Fluss und Gelände drohen zum Diener dreier Herren zu werden» und «Die Grenzregion Basel droht zum Prügelkna- ben dreier nationaler Energiepolitiken zu werden, von denen jede die nationalen Belange mit dem Rücken zur Grenze über die regionalen stellt». Die Regio Basiliensis sieht sich zwar nicht in der Lage, zur Frage der Sicherheit Stellung zu nehmen, muss aber davon ausgehen, dass selbst bei hohen Sicherheitsvorkehren ein Restrisiko besteht. Sie macht darauf aufmerksam, dass zwischen- staatliche Vereinbarungen über den Kernkraftausbau - wer darf wo was bauen? - fehlen und dass ebenso keine unbe- schränkte Haftung der ausländischen Kraftwerkbetreiber existiert. Die Regio Basiliensis, welche in hohem Masse grenzüberschreitend tätig ist, unterstreicht des weiteren mit aller Deutlichkeit, «dass die Plazierung eines weiteren solchen Werkes im Grenzraum der Region Basel internatio- naler Vereinbarungen bedarf, die über den Katastrophen- schutz hinausgehen und alle geplanten KKW umfassen ... Der Hinweis des Bundesrates auf die koordinativen Bemü- hungen der für die grenzüberschreitenden Fragen zuständi- gen Gremien wie der deutsch-französisch-schweizerischen Commission tripartite genügt insofern nicht, als das Thema KKW dort trotz vielfältiger regionaler Bemühungen noch nie zur Sprache gekommen ist». Hinzu kommt folgendes: Das Projekt des KKW Kaiseraugst ist durch die technische Entwicklung der letzten zehn Jahre überholt worden; es ist damit zu rechnen, dass die Anlage technologisch bald neu konzipiert werden muss, woraus sich dann auch neue Sicherheitsanforderungen ergeben. Die Aargauer Regierung möchte vom reinen Nasskühlturm- verfahren abgehen; hier entstehen Probleme hinsichtlich der Rheinwassererwärmung, Probleme, die mit den Rhein- anliegerstaaten völkerrechtlich, d. h. staatsvertraglich zu regeln sein würden. Dabei gilt, dass selbst im günstigsten Fall, nämlich wenn man der Schweiz eine SOprozentige Aus- nutzung der Kühlkapazität des Rheins zugestehen würde, die Leistung des KKW Kaiseraugst um 13 Prozent reduziert werden müsste, bei einer nur SOprozentigen Ausnutzung (was im Bereich des Möglichen liegt) um 27 Prozent! Kaiseraugst ist als Standort unannehmbar. Es ist vom Zen- trum Basels gleich weit entfernt wie Dietikon vom Zentrum Zürichs. Würde wohl jemand auf die Idee kommen, der Stadt Zürich in Dietikon ein KKW vor die Nase zu bauen? Die Climod-Studie hat ergeben, dass sich beim Bau von Kühltürmen im Abstand von nur 10 Kilometer beidseits des Rheines eine Serie von Nebelschwaden von 4 bis 5 Kilome- ter Länge jährlich über 700 Stunden oder 12 Prozent der sonnigen Stunden ergeben würde. Man mag sagen, das ginge noch an, gut, aber was nicht angeht, ist die Einbet- tung eines so riskanten Werkes in eine durch Verkehr und Industrie bereits überlastete Region, in der eine allfällige horizontale Evakuation nicht möglich wäre und in der wir bisher kein genügendes Sicherheitsdispositiv - zwischen- staatlich und im politischen Sinne durchsetzbar - erkennen können. Aus diesen Gründen beantrage ich die Ablehnung der Rah- menbewilligung. Nur nebenbei: Für mich spielt auch der Zeitpunkt eine gewisse Rolle, in dem wir uns hier anschik- ken, einen solchen Entscheid zu fällen. Wir sollten zuwar- ten, bis über die bedeutsamen Einwände rechtlicher Natur, die von der Gemeinde Kaiseraugst geltend gemacht wer- den - unter Umständen ungültige Landabtretung und Erschliessungsvereinbarung, durch die Gemeinde verwei- gerte Abtretung von zur Erstellung des KKW unerlässlichen Feldweg-Parzellen - Klarheit besteht, bis das Schweizer- volk über die Atominitiative II - kein KKW mehr nach Leib- stadt - entschieden hat und bis die konkrete Ausgestaltung des Schutzes für die Bevölkerung, der Sicherheitsvorkeh- rungen und der Notfallplanung besser ersichtlich ist. Vor- aussetzung eines Entscheides unsererseits müsste ja auch die Klärung der Kühlturmfrage sein; bereits hat die - poli- tisch massgebliche - CDU-Fraktion des Landtages von Baden-Württemberg ihre Bedenken gegen ein Durchlauf- verfahren mit Rheinwasser geltend gemacht. Ich schliesse mit einem - jedenfalls für mich - ausserge- wöhnlich eindrücklichen Zitat. An der von mir erwähnten Sondersitzung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt vom 5. November 1981 hat der damalige Grossratspräsi- dent, der freisinnige Historiker und Gymnasialrektor Dr. Werner Rihm, folgendes gesagt:
Centrale nucléaire de Kaiseraugst 14 1 er février 1983 ob anstelle der Kühltürme die Durchlaufkühlung treten kann. Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass der teilweise oder vollständige Ersatz der vorgesehenen Kühl- türme durch eine Flusswasserkühlung technisch durchaus möglich wäre und dass die Unternehmung einer solchen Lösung positiv gegenübersteht. Abschliessend gilt es festzuhalten, dass die ausreichende Versorgung mit Elektrizität für uns alle - und in besonderem Masse auch für unsere Wirtschaft - von grundlegender Bedeutung ist. Wir haben zu bedenken, dass unsere Wirt- schaft keinesfalls eine Energielücke riskieren kann. Es sei denn, man nehme die Gefahr in Kauf, dass als Folge von Energielücken Ende der achtziger Jahre Arbeitsplätze in grosser Zahl in Frage gestellt sind oder dass wir auch in der Elektrizitätsversorgung unseres Landes in eine gleicher- massen gefährliche Auslandsabhängigkeit wie beim Öl geraten. Weder das eine noch das andere ist verantwortbar. Angesichts dieser Tatsache und weil die Realisierung des Kernkraftwerkes Kaiseraugst auch nach Erteilung der Rah- menbewilligung noch gegen acht bis zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, ist es höchste Zeit, nunmehr ohne Verzug einen grundlegenden Entscheid zu fällen. Wir halten das Werk Kaiseraugst für nötig, sicher aber auch aus der Sicht des Umweltschutzes für vorteilhaft. Wir werden für die Erteilung der Rahmenbewilligung eintreten. Letsch: Ich empfinde es als absolut natürlich und verständ- lich, dass in einer so komplexen Frage wie Kaiseraugst ver- schiedene Standpunkte eingenommen werden. Ohne damit die Bedeutung jener zu unterschätzen, denen es letztlich weder um Kaiseraugst noch um die Kernenergie geht, son- dern die mit ihrem Protest ganz andere Ziele verfolgen, sehe ich jetzt einmal von diesen Gruppen ab. Wer die vom Recht gesetzten Grenzen auch nur verbal ritzt, geschweige denn, wer zum Terror greift, darf auf kein Verständnis rech- nen. Ich verstehe und akzeptiere aber jene, die beim ehrlichen Abwägen zwischen Pro und Kontra dazu neigen, beispiels- weise den Bedarfsnachweis als nicht zwingend, die Sicher- heit als nicht ausreichend und den Standort als ungünstig zu beurteilen. Dieses Verständnis wiederum ist nun aller- dings gepaart mit der Erwartung, dass gegenüber ehrlichen Befürwortern dieselbe Toleranz geübt und dass deshalb akzeptiert wird, wenn die Mehrheit der Kommission den Bedarfsnachweis bejaht, somit zur Rahmenbewilligung ja sagt, und wenn für uns weder das Risiko noch teils ungün- stige Standortfaktoren Gründe sind, um Kaiseraugst abzu- lehnen. Es ist müssig, hier und heute alle Argumente und Gegenargumente erneut aufzurollen. Das ist zur Genüge geschehen, vor allem auch im vorzüglichen Referat unseres Kommissionspräsidenten. Zahlreiche Gespräche mit ver- nünftigen Kernkraftwerkgegnern haben mein Urteil nicht zu erschüttern vermocht, aber sie haben mir Respekt vor den Sorgen und Überlegungen achtbarer Mitbürger eingeflösst. Mehr Mühe habe ich nun allerdings mit Teilen jener mei- nungsbildenden «Elite» - um es einmal so auszudrücken -, die in besonderem Masse aufgerufen wäre, im Rahmen unserer politischen Willensbildung nicht so sehr auf Emo- tionen, sondern auf Fakten abzustellen, die aufgerufen wäre, für grundsätzliche, partiellen Interessen übergeord- nete Anliegen Verständnis zu wecken sowie langfristigen Überlegungen - Herr Miville hat vor allem von der heutigen Situation gesprochen - zum Durchbruch zu verhelfen. Dies- bezüglich enttäuschen mich nun doch vor allem die Regie- rungen der beiden Basel sowie die Spitzen der Basler Wirt- schaft. Beide huldigen meines Erachtens eben doch - Herr Miville, ich gestatte mir diesen Hinweis - dem Sankt-Flo- rian-Prinzip. Wenn ich das sage, so denke ich erstens an die mir nahestehende Bevölkerung in den Räumen Aarau- Olten sowie Brugg-Koblenz-Baden, wo auch grosse Indu- strieunternehmungen angesiedelt sind. In diesen Regionen sind seit Jahren Kernkraftwerke in Betrieb (Stichwort: Gös- gen und Beznau), und in Leibstadt wird gebaut. Nicht zuletzt dank diesen Werken ist die schweizerische Strom- versorgung bisher intakt. Die Behörden und der grosse Teil der betroffenen Bevölke- rung haben dafür Verständnis gezeigt und leben mit den angeblich unverantwortbaren Risiken und Belastungen. Herr Miville, wir Aargauer waren solidarisch, um auf das Zitat anzuspielen, das Sie am Schluss gebracht haben. Ich möchte wünschen, dass man in der Nordwestschweiz ver- mehrt auch an die besonnenen Aargauer Mitbürger in den genannten Regionen denkt. Anderenfalls könnten sich diese zu Recht fragen, weshalb ihnen etwas zugemutet wird, was andere für sich als unzumutbar erachten, und weshalb die Behörden im einen Fall unseren Rechtsstaat durchsetzen, im anderen Fall sich damit aber schwer tun. Ich sage das vor allem auch an die Adresse jener - Mme Bauer hat das in der Kommission getan -, die aus staatspo- litischer Sorge angebliche Minderheiten - man meint damit die Region Basel - bemitleiden. Wenn ich zweitens nun die grossen Basler Chemiekonzerne ansehe, so sichern sich diese vertraglich mit den Aare-Tes- sin-Werken Strom. Sie handeln unternehmerisch weitsichtig und richtig. Sie verdienen Lob, weil es ihnen nicht zuletzt um die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen geht. Aber zweifellos weiss man in Basel auch, dass die Aare-Tessin- Werke ihrerseits an den Kernkraftwerken Gösgen und Leib- stadt massgeblich beteiligt sind, dass man also selbst in diesem grossen Wirtschaftszentrum Basel auf Atomkraft angewiesen ist. Ein klares Bekenntnis auch zu Kaiseraugst wäre deshalb meines Erachtens folgerichtig und der politi- schen Verantwortung wirtschaftlicher Spitzenorganisatio- nen angemessen. Ich habe diesen Standpunkt im Verwal- tungsrat einer dieser grossen Unternehmungen vertreten; ich darf ihn deshalb hier sicher auch einnehmen. Zusammenfassend und abschliessend halte ich noch ein- mal fest: Viele unserer Mitbürger sind verunsichert und wenden sich aus ehrlicher Sorge gegen den Bau eines wei- teren Kernkraftwerkes, insbesondere in Kaiseraugst. Unsere Rechtsordnung überträgt den Entscheid in diesen Fragen aber den Bundesbehörden, und wir haben die Pflicht, aufgrund des geltenden Rechts und aufgrund von Fakten zu entscheiden. Man kann nicht Wind säen und sich dann wundern, wenn man Sturm erntet. Klare Haltungen wichtiger kantonaler Meinungsbildner, allenfalls verbunden mit ebenso klaren Wünschen - wie etwa den Verzicht auf die Kühltürme, den ich voll unterstütze und den ich als sehr wichtig erachte -, vermöchten das Verständnis für die Not- wendigkeit und Angemessenheit von Kaiseraugst minde- stens bei Teilen der betroffenen Bevölkerung zu fördern. Der Regierungsrat des Kantons Aargau sowie die aargau- ische Industrie- und Handelskammer haben diesbezüglich beispielhaft gewirkt, und es wäre mein bescheidener Wunsch, Herr Miville, dass dieses Beispiel in Basel vielleicht doch noch Schule machen könnte. Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit unserer Kommission zuzustimmen. Belser: Die Tatsache, dass man mit dem Bundesbeschluss zum Atomgesetz einen Bedarfsnachweis zur Vorausset- zung der Rahmenbewilligung machte, zeigt, dass der Gesetzgeber den Bau von Anlagen zurückhaltend handha- ben wollte. Was hätte das Kriterium des Bedarfsnachweises denn sonst für einen Sinn gehabt? Die Annahmen für einen zusätzlichen Bedarf müssen deshalb konservativ getroffen werden. Wir sind verpflichtet, nach Wegen zu suchen, die den Ausbau der Produktionen nicht nötig machen. Dass der Bundesbeschluss nicht nur in der Nordwest- schweiz so verstanden wird, zeigte uns ja auch die Stan- desinitiative des Kantons Tessin für eine sparsame Energie- politik. Ich zitiere: «Der Kanton Tessin verlangt, dass die zuständigen Bundesbehörden den neuen Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz streng anwenden, besonders was die Kontrolle der Sicherheit von in Betrieb stehenden Anlagen und die Bewilligung neuer Anlagen betrifft.» Wenn man heute diese strengen Massstäbe nicht anwen- den will, dann wird dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden nicht gestärkt.
Centrale nucléaire de Kaiseraugst 16 1" r février 1983 die man in der heutigen Debatte nicht einfach vergessen darf. Die beiden Basel untersuchen mit erheblichem finanziellem Aufwand die Möglichkeit, ob Kohle für die gekoppelte Pro- duktion von Strom und Wärme genutzt werden könnte. Weil Kohle nur unter grösstmöglicher Schonung der Umwelt ver- wendet werden soll, haben die beiden Basel 1,6 Millionen Franken in eine Umweltverträglichkeitsstudie investiert. Die Schweiz sollte die Möglichkeit offen halten, Kohle mit modernen, umweltfreundlichen Technologien zu nutzen. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Diversifikation unserer Energieversorgung. Während die Kernenergie mit der Inbe- triebnahme des Atomkraftwerkes Leibstadt über 40 Prozent an die Stromversorgung beitragen wird, spielt die Kohle heute in der Schweiz eine völlig untergeordnete Rolle. Angesichts der weltweit vorhandenen Kohlevorräte und angesichts der Entwicklung neuer Technologien wäre es kurzsichtig, die Option Kohle nicht offenzuhalten und wei- terzuverfolgen. Der günstigste Standort für die Anwendung der Kohle ist dabei die Nordwestschweiz. Der Bau des Atomkraftwerkes Kaiseraugst würde damit mit grosser Wahrscheinlichkeit für die Schweiz den Verzicht auf die Option Kohle bedeuten. Die von den Kantonen Basel-Land und Basel-Stadt veran- lasste Untersuchung wird diesseits des Juras oft falsch ver- standen. Es geht dabei nämlich nicht einfach nur um die Abklärung der Frage, ob ein 300-Megawatt-Kohlekraftwerk realisiert werden könnte. Schon ein 300-Megawatt-Kraft- werk würde nämlich mehr Abwärme liefern, als für Heiz- zwecke genutzt werden kann. Deswegen beschäftigt man sich auch mit der Frage, ob nicht dieselbe elektrische Lei- stung mit mehreren kleineren Einheiten erzeugt werden könnte. Kleinere Einheiten an mehreren Standorten würden die Möglichkeit der Wärmenutzung verbessern. Kleinere Einheiten würden einen schrittweisen Ausbau erleichtern und auch die Berücksichtigung neuer Technologien gestat- ten. Eines haben die bisherigen Abklärungen aber mit aller Deutlichkeit bestätigt: dass die Versorgung der Agglomera- tion Basel mit Fernwärme aus Kaiseraugst wirtschaftlich nicht durchführbar ist. Man sollte sich die Grössenordnun- gen wieder einmal vor Augen führen. Die Abwärme von Kai- seraugst wäre etwa fünfmal so gross wie der Spitzenbedarf des grössten und am stärksten ausgebauten Fernheiznet- zes der Schweiz, eben des Fernheiznetzes von Basel. Die Elektrizität spielt eine wichtige Rolle innerhalb der Ener- gieversorgung. Strom ist der hochwertigste Energieträger, der uns zur Verfügung steht. Eine sichere Versorgung ist wichtig. Doch die schweizerische Stromversorgung wird auch ohne das Atomkraftwerk Kaiseraugst sicher und pro- blemlos funktionieren können. Wir verfügen heute schon über beträchtliche Stromüberschüsse im Sommer, die wir exportieren. Wir verfügen über eine ausreichende Versor- gung im Winterhalbjahr und über beträchtliche Leistungsre- serven, die uns auch im Winter den Export von Strom ja erst ermöglichen. Weil die Schweiz dank ihren Wasserkraft- werken über eine sehr grosse und sehr flexibel einsetzbare Leistungsreserve verfügt, ist das Risiko, dass die Versor- gung wegen ungenügender Leistung zusammenbrechen könnte, verschwindend klein. Wir exportieren im Winter jeweils dann noch beträchtliche Mengen Strom, wenn wir selbst am meisten benötigen. Wenn bei uns Kraftwerke ausfallen sollten, dann wäre eine zeitweilige Verknappung Wochen oder gar Monate im voraus feststellbar. Knapp würde nicht die zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbare Leistung, knapp könnten die in den Stauseen verfügbaren Reserven werden. Die Schweiz, die seit vielen Jahrzehnten beinahe ununterbrochen beträchtliche Stromexportüber- schüsse aufweist, könnte sich für die Überwindung einer derartigen Knappheit mit grosser Wahrscheinlichkeit auf die Kraftwerkreserven im europäischen Verbundnetz stützen. Doch die Schweiz wäre mit Sicherheit auch in der Lage, eine vorhersehbare und vorübergehende Verknappung mit den entsprechenden vorübergehenden Massnahmen zu überwinden. Der Bau des Atomkraftwerkes Kaiseraugst für die Reservehaltung ist volkswirtschaftlich nicht zu verant- worten. Eine Investition von 5, 6 oder gar 7 Milliarden Fran- ken lässt sich nicht damit begründen, dass einmal in 20 Jah- ren ungünstige Umstände zusammenkommen könnten. Kai- seraugst als Reserveeinheit, das entspricht einem Bau- herrn, der sich eine zweite Ölheizung installieren lässt, anstatt sich einen Pullover in den Schrank zu legen für den Fall, dass seine Heizung einmal für ein oder zwei Tage aus- fallen würde. Der Bau des Atomkraftwerkes Kaiseraugst würde nach der Inbetriebnahme von Gösgen und Leibstadt die Sommer- überschüsse noch einmal beträchtlich steigern. Angesichts der wachsenden Überkapazitäten in den Nachbarländern kann die Sommerproduktion nur zu tiefsten Preisen, wenn überhaupt noch, abgesetzt werden. Die Differenz müsste auch hier wieder von den schweizerischen Stromkonsu- menten beglichen werden. Der Bedarfsnachweis für ein weiteres Atomkraftwerk ist nicht erbracht. Und damit ist, unabhängig vom Standort, der Bau eines Atomkraftwerkes abzulehnen. Trotzdem kommt der Ständerat - Herr Miville hat das gesagt - nicht darum herum, sich hier auch mit dem Standort des geplanten Atomkraftwerkes etwas zu befassen. Nicht ohne Grund kommt die Kommission für die Sicherheit der Atomanlagen zum Schluss, dass Kaiseraugst der ungünstigste Standort für ein Kernkraftwerk sei. Dies gilt inbezug auf die Bevölkerungsdichte, die Infrastrukturanla- gen und vieles mehr. Jedes Leben ist gleichviel wert, das stimmt. Aber, Herr Stucki: Um dieses einzelne Leben schüt- zen zu können und besser schützen zu können, ist es eben doch massgebend, ob in einer Region viele oder weniger Menschen leben. In den Wirkungen, in den Anstrengungen für den Schutz dieser Bevölkerung, sind die Unterschiede zu suchen, nicht in der Wertung des Lebens. Am Willen der Bevölkerung in der Region von Kaiseraugst kann es ja auch keinen Zweifel geben. Ich betone das eben trotz allem nochmals. Leider machen sich da viele ein fal- sches Bild, und dieses Bild wird ab und zu auch falsch gezeichnet. Unsere nationale Nachrichtenagentur, die Schweizerische Depeschenagentur, hat kürzlich in einem Artikel behauptet, die Opposition gegen Kaiseraugst sei «vorwiegend eine Angelegenheit jenseits der aargauischen Grenzen». Auch aargauische Politiker behaupten gerne dasselbe, obwohl es nachweisbar falsch ist. Dass die zuständigen Behörden sich so wenig um die Anliegen des unteren Fricktals kümmern, das verstimmt diese Bevölke- rung. Das untere Fricktal ist auch hier nicht vertreten. Aber das untere Fricktal hat seine Stimme an der Urne abgege- ben. Mehr als zwei Drittel der Stimmenden haben am 18. Februar 1979 im Bezirk Rheinfelden der Atominitiative zugestimmt, und die Opposition hat seit damals nicht abge- nommen. Kaiseraugst liegt nur wenige hundert Meter von der Grenze zum Baselbiet, dessen Bevölkerung ich hier vertrete. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Baselbiet haben zweimal bei kantonalen und zweimal bei eidgenössischen Abstimmungen zum Thema Atomenergie Stellung genom- men. Die Ergebnisse lassen keine Zweifel daran zu, was das Baselbiet will. Aber das Baselbiet hat mit seiner überwälti- genden Zustimmung zum kantonalen Energiegesetz auch gezeigt, welche Wege beschriften werden sollen. Rechtlich sind die Bundesbehörden nicht gezwungen, den Willen der Bevölkerung in der Nordwestschweiz, einer Region mit über einer halben Million Einwohnern, zu berücksichtigen. Aber es verstösst doch gegen den Sinn und Geist unserer föderalistischen Demokratie, wenn wir die vielen eindeutigen Volksentscheide einfach unter den Tisch wischen. Ich appelliere deshalb eindringlich an Sie, dieser Rahmenbewilligung für das Atomkraftwerk nicht zuzustimmen. Es wäre kein Zeichen von Besonnenheit, wenn wir an die- sem fragwürdigen Prestigeobjekt festhalten würden trotz der begründeten Zweifel, die bestehen, trotz der ungelö- sten Probleme und trotz der klaren Entscheidungen der Bevölkerung in der Region. Es wäre ein Zeichen von Starr-
Centrale nucléaire de Kaiseraugst 181e' février 1983 Jetzt steht nur die Rahmenbewilligung zur Diskussion. Massgebend für die Frage der Genehmigung ist der Bun- desbeschluss zum Atomgesetz vom 6. Oktober 1978. Die- ser Bundesbeschluss ist schon in seiner Entstehungsge- schichte als «Lex Kaiseraugst» bezeichnet worden. Er ist in der Volksabstimmung vom 20. Mai 1979 mit grosser Mehr- heit angenommen worden. Schon damals wusste das Schweizervolk um die grossen Probleme von Kaiseraugst und hat trotzdem diesem Bundesbeschluss zugestimmt. In diesem Beschluss ist der sogenannte Bedarfsnachweis eingeführt worden. Das war ganz sicher eine Notlösung und nicht der Weisheit letzter Schluss. Eigentlich kann dieser Bedarfsnachweis wissenschaftlich gar nicht zwingend erbracht werden, weder im positiven noch im negativen Sinn. Die ganze Vorlaufzeit für ein Kernkraftwerk beträgt rund zwölf Jahre. Auf so lange Zeit hinaus über das Wirt- schaftswachstum und den Elektrizitätsverbrauch zuverläs- sige Daten liefern zu wollen, scheint mir etwas problema- tisch zu sein. Aber wir müssen mit diesem Bedarfsnachweis leben. Wenn Juristen über Beweise sprechen, dann ist es sehr entscheidend, wer die Beweislast zu tragen hat. Gestützt auf den Wortlaut von Artikel 3 des Bundesbe- schlusses komme ich zur Auffassung, dass die Beweislast bei den Bundesbehörden liegt. Es heisst in Artikel 3 des zitierten Bundesbeschlusses: Die Rahmenbewilligung sei zu verweigern, wenn an der Energie, die in der Kernanlage erzeugt wird, im Inland voraussichtlich kein hinreichender Bedarf bestehe. Für mich ist der Bedarfsnachweis erbracht. Natürlich lässt sich über Zahlen trefflich streiten. Herr Miville hat seine Argumentation dargelegt; ich persönlich bin der Meinung, dass die Annahmen, von denen der Bundesrat ausgeht, an der untersten Grenze der wahrscheinlichen wirtschaftlichen und energiepolitischen Entwicklung liegen und erst noch von der Voraussetzung ausgehen, dass der Energieartikel der Bundesverfassung angenommen wird. Auch die OECD rechnet nicht mit einem Wachstum des Elektrizitätsverbrauchs von jährlich nur 2,2 Prozent, son- dern - international gesehen - mit einer Zunahme des Elek- trizitätsverbrauchs von 3 bis 6 Prozent. Wenn aber der Bedarf nachgewiesen ist, dann ist nach dem Atomgesetz die Genehmigung für die Rahmenbewilligung zu erteilen. Hier gibt es kein «wenn» und «aber», sondern das Gesetz ist anzuwenden. Ich möchte mich jetzt noch zu drei speziellen Fragen äus- sern, nämlich zum Kühlsystem, zur Fernwärme und zur Frage der Durchsetzbarkeit dieses Beschlusses. Kühlsystem. Das Kühlsystem hat in der Geschichte von Kai- seraugst eine ganz zentrale Rolle gespielt. Es war, rückblik- kend betrachtet, geradezu ein verhängnisvoller Entscheid des Bundesrates, als er im Jahre 1971 auf Betreiben der beiden Basel und nach Einsicht in den Baidinger-Bericht die Umstellung von Flusswasserkühlung auf Kühlturmkühlung verfügte. Erst damals begann der Widerstand in Kaiser- augst gegen das Kernkraftwerk. Dieser Widerstand konzen- triert sich heute noch, zumindest im Fricktal, zu einem erheblichen Teil auf die beiden riesigen Kühltürme mit ihrem sichtbaren Abwasserdampf. Eine Umstellung auf reine Durchlaufkühlung, also Flusswasserkühlung, ist heute gewässerschützerisch vertretbar, völkerrechtlich verhand- lungsfähig, technisch möglich, wirtschaftlich gesehen sogar effizienter als die Kühlturmkühlung und zeitlich tragbar. Die Qualität des Rheinwassers hat sich seit 1971 ganz wesentlich verbessert, nicht zuletzt deshalb, weil endlich auch Basel - allerdings spät genug - eine eigene Gewäs- serschutzanlage gebaut hat. Die Experten geben heute zu, dass am Hochrhein noch ein weiteres Kernkraftwerk mit Flusswasserkühlung gebaut werden darf. Nun gehört allerdings - wie dies auch der Herr Kommis- sionspräsident in seinem glänzenden Referat gesagt hat - nicht die ganze Kühlkapazität des Rheins der Schweiz. Aber Kaiseraugst ist auch nicht - und das wird immer wieder ver- gessen - ein rein schweizerisches Kernkraftwerk. So befin- den sich 15 Prozent des Aktienkapitals der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG in deutscher Hand. Also muss man mit der BRD verhandeln. Man muss mit Deutschland ohnehin ver- handeln, damit nicht noch nur einige Kilometer von Kaiser- augst entfernt auf der deutschen Seite des Rheins ein wei- teres Kernkraftwerk, nämlich das Kernkraftwerk Schwör- stadt, gebaut wird. Wir wissen, dass Regierungskreise in Baden-Württemberg die Planung Schwörstadt keineswegs etwa einschlafen lassen, sondern sie vorantreiben. Ich wie- derhole: Man muss unbedingt mit Deutschland verhandeln und sich einigen, dass am Hochrhein nicht noch das Kern- kraftwerk Schwörstadt gebaut wird! Ich bin der Kommissionsmehrheit dankbar, dass sie dem Postulat auf Umstellung des Kühlsystems zugestimmt hat. Ich möchte Herrn Bundesrat Schlumpt sehr bitten, dass er dieses Postulat, auch wenn es nur ein Postulat ist - wir wollten ja eine Motion machen, aber es wurde gesagt, dass sei nicht zulässig -, sehr ernst nimmt! Denn damit kann nach meiner Auffassung wesentlich zur Entspannung und zur Versöhnung in Kaiseraugst beigetragen werden. Thema Fernwärme: Wir alle sprechen, ohne Rücksicht auf unser politisches Bekenntnis, immer und überall vom Ener- giesparen und vom Umweltschutz. Für mich bleibt es aber bis heute ein ungelöstes Rätsel, dass man nicht schon lange und mit Bestimmtheit verlangt und durchgesetzt hat, dass die Abwärme der Kernkraftwerke für Heizzwecke ver- wendet wird. Es ist wirklich geradezu ein Wahnsinn in unse- rer Zeit, dass man bei den Kernkraftwerken die freiwer- dende Energie nur zu einem Drittel für Elektrizitätserzeu- gung nutzt, den ganzen grösseren Rest der Energie - also zwei Drittel - aber in die Atmosphäre oder in Gewässer ver- puffen lässt. Hier würde sich eine ganz einmalige Chance für die Region Basel eröffnen, gewaltige Mengen von Heizöl einzusparen und die Sanierung der verunreinigten Luft vor- anzutreiben. Warum steckt Basel seine ganze Intelligenz und seine ganze wirtschaftliche Kraft nicht in ein solches zukunfts- trächtiges Projekt, sondern macht den Schritt zurück und will uns ein immissionsreiches Kohle-Gas-Kraftwerk vor die Türe des Kantons Aargau stellen? Vielleicht ist das eine etwas provozierende Frage. Aber sie muss doch gestellt werden. Jedenfalls bin ich dem Bundesrat dankbar, dass er in der Rahmenbewilligung die Fernwärmenutzung berück- sichtigt und das KKW Kaiseraugst verpflichtet hat, Fern- wärme abzugeben. Durchsetzbarkeit unseres Beschlusses: Es wird offen und hinter vorgehaltener Hand immer wieder behauptet, der Bau des Kernkraftwerkes Kaiseraugst lasse sich mit den Mitteln unseres Staates gar nicht durchsetzen. Das ist eine Behauptung, die vor allem im Räume Basel immer wieder aufgestellt wird. Es lässt sich nicht bestreiten, dass dort eine emotionsgeladene Stimmung herrscht. Ich habe auch nichts dagegen einzuwenden, dass die betroffene Bevölke- rung mit allen legalen Möglichkeiten gegen das Kernkraft- werk Kaiseraugst antritt. Aber wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Unser Entscheid wird nicht end- gültig sein, sondern nur vorläufigen Charakter haben. Da das Volk über die Atominitiative abzustimmen hat, wird das Volk schlussendlich auch zumindest indirekt über Kaiser- augst abstimmen. An diesen Entscheid haben wir uns als Demokraten zu halten, und zwar Befürworter und Gegner von Kaiseraugst. Das mag in der heillosen Verwirrung in und um Kaiseraugst eine gewisse Hoffnung und ein gewis- ser Trost sein. Gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung hat der Bund unter anderem zum Zweck, die Ruhe und Ordnung im Inneren zu gewährleisten. Gemäss Artikel 16 der Bundesverfassung sind die Kantone - und das gilt für alle Kantone - bei gestörter Ordnung zur «Hilfeleistung» verpflichtet. Der Aar- gau hofft, sofern Kaiseraugst gebaut werden sollte, auf die eidgenössische Solidarität. Ich bin davon überzeugt, dass unser Rechtsstaat auch die Heimsuchung von Kaiseraugst mit Anstand, mit Würde überstehen wird. Gewalt ist in unserem Land mit seiner gefestigten demokratischen und rechtsstaatlichen Tradition kein Mittel der Politik. Auch die Basler werden mit uns Aar- gauern und wir Aargauer werden mit den Baslern nach eini-
Centrale nucléaire de Kaiseraugst20 1e'février 1983 dass die Bernischen Kraftwerke AG zu einem gewissen Zeitpunkt aus der Kaiseraugst AG hätte aussteigen wollen. Ich zitiere auch ein Schreiben der Bernischen Kraftwerke AG, das gerade das Gegenteil behauptet, nämlich die Ansprache von Herrn Dr. Anliker, Präsident des Verwal- tungsrates der Bernischen Kraftwerke, an die Generalver- sammlung vom 18. Juni 1982. Der Präsident der Bernischen Kraftwerke hat dort gesagt: «Die Bernischen Kraftwerke haben im Rahmen ihrer langfristigen Produktionsplanung zur Deckung des wachsenden Stromkonsums in ihrem Ver- sorgungsgebiet die notwendige Kapazitätserweiterung, ich glaube durchaus realistisch, im wesentlichen auf das Pro- jekt Graben abgestützt (keine Beteiligung an Gösgen, 7,5 Beteiligung an Leibstadt, 5 Prozent Beteiligung an Kaiser- augst). Die Richtigkeit dieser Planung ergibt sich aus der Tatsache, dass bereits seit Winter 1981/82 die Bernischen Kraftwerke die Versorgung ihres Gebietes bei mittlerer Wasserführung und normaler Verfügbarkeit der Kernkraft- werke Mühleberg und Fessenheim nicht mehr aus eigenen Werken, einschliesslich des Partneranteiles, decken kön- nen. Die Unterdeckung zuzüglich der notwendigen Reser- ven betrug im Winter 1981/82 500 Gigawattstunden. Diese Unterdeckung wird sich rasch vergrössern, auch nach Inbe- triebnahme von Leibstadt 1984/85.» Sie sehen, Herr Miville, dass auch bei den Werken wie bei den Parteien Meinungs- verschiedenheiten in gleichen Gremien bestehen können. Ein Letztes: Bei der Beurteilung der Reservehaltung ist nebst dem anzustrebenden Grade der Versorgungssicher- heit die Einschätzung der Stromimportmöglichkeiten bei einer Unterversorgung in der Schweiz und der Stromex- portmöglichkeiten für zeitweise zur Landesversorgung nicht benötigte Reserveenergie von wesentlicher Bedeu- tung. Wir erachten eine Versorgungssicherheit von 95 Pro- zent im Winterhalbjahr als unbedingt erforderlich. Dies ist gleichbedeutend mit einer Unterversorgung während eines ganzen Winters durchschnittlich einmal in 20 Jahren. Im bereits erwähnten Zehn-Werke-Bericht wird begründet, wieso die Schweiz ihre eigene Reserve im Inland halten muss und im Falle einer Unterversorgung nicht auf eine gesicherte Aushilfe des Auslandes zählen kann. Eine Umfrage bei den grossen Elektrizitätswerken des Auslan- des über die Möglichkeiten garantierter Aushilfe im Falle einer Unterversorgung hat kürzlich ergeben, dass keiner der ausländischen Partner in der Lage ist, eine Aushilfe zu garantieren. Wie die kürzlichen Stromabstellungen in Italien gezeigt haben, ist diese Einschätzung der Lage nicht pessi- mistisch, sondern durchaus realistisch. Die Schweiz wird bei der erforderlichen Reservehaltung zur Gewährleistung einer Versorgungssicherheit von 95 Prozent in 19 von 20 Wintern einen mehr oder weniger grossen Netto-Elektrizi- tätsexport aufweisen, da sie nicht über stillstehende, son- dern produktive Reserven verfügt. Diese Art der Reserve- haltung trägt zu einem wirtschaftlichen Einsatz der schwei- zerischen Erzeugungsanlagen im Interesse aller Stromver- braucher bei. Herr Dr. Kiener, Direktor des Bundesamtes für Elektrizitätswirtschaft, hat sich anlässlich der Jubiläums- feier zum 25jährigen Bestehen der Elektrizitätsgesellschaft Laufenburg zum Stromaustausch mit dem Ausland unter anderem wie folgt geäussert: «Allzu schnell wird aus der Tatsache, dass sich ein Stromexportüberschuss ergibt, dar- aus geschlossen, wir hätten schon jetzt genug Strom, und neue Werke würden bloss für die Ausfuhr erstellt werden. Es wird dabei übersehen, dass erstens der Winterverbrauch massgeblich ist, das zweitens die Stromausfuhr zum über- wiegenden Teil auf den Sommer entfällt, wenn die Elektrizi- tät im Inland nicht verwendet werden kann, und drittens, dass eine gesicherte Stromversorgung auch ausreichende Reserven erfordert. Man kann nicht oft genug darauf hin- weisen, dass die Schwankung in der hydraulischen Strom- erzeugung unseres Landes allein im Winterhalbjahr 4,5 Mil- lionen Kilowattstunden oder mehr als die Winterproduktion eines 1000 Megawattkraftwerkes beträgt.» Ich komme zum Schluss. Wir sind überzeugt, dass zur Lösung der Energieprobleme der Schweiz neben dem Spa- ren, der rationellen Energienutzung und dem verstärkten Einsatz anderer Energieträger der Einsatz der Kernenergie erforderlich ist. Ein Engpass in der Stromversorgung hätte gravierende Folgen für unser Land. Stichworte dazu sind Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft, Sicherung der Arbeits- plätze, Erhaltung des sozialen Friedens. Wir würden unse- rer Verantwortung nicht gerecht, nähmen wir solche Risiken in Kauf. Ich habe mit grossem Interesse das letzte Zitat von Herrn Miville über die Solidarität gegenüber den Minderhei- ten, anscheinend von einem Freisinnigen aus Basel, gehört. Ich bin sehr sensibel für diese Erklärung der Solidarität gegenüber den Minderheiten. Ich hoffe, dass die Basler sich bis jetzt noch nicht als Minderheit fühlen. Ich fühle mich als Minderheit und wäre froh, wenn diese Basler Frei- sinnigen einmal auch an die Freisinnigen des Kantons Tes- sin denken würden! Guntern: Unser Kommissionspräsident hat einleitend auf die Briefe hingewiesen, die uns zugekommen sind. Diese Zuschriften haben mich erinnert an Friedrich Dürrenmatts Drama «Die Physiker», wo es heisst: «Unsere Wissenschaft ist schrecklich geworden, unsere Forschung gefährlich, unsere Erkenntnisse tödlich. Wir müssen unser Wissen zurücknehmen. Es gibt keine andere Lösung, auch für euch nicht.» Auch bei der heutigen Diskussion können wir bei den Geg- nern eine grosse Skepsis, eine Angst gegenüber der Kern- energie feststellen. Ich persönlich möchte diese Gefahren nicht etwa herabmindern, aber ich möchte Ihnen eine Über- legung eines Herrn Beckmanns nicht vorenthalten: Die Geschichte der Energie, sagt er, zeigt uns, dass der Mensch bei der Energieerzeugung'von Holz auf Kohle, von Kohle zu Öl, von Öl zu Uran und von Uran zu Plutonium überging. Auffällig ist dabei, dass mit diesen Übergängen der Energieerzeuger immer kleiner wurde, d. h. dass eine Konzentration stattfand. Um es anders zu erklären: Um die gleiche Menge Energie herzustellen, braucht es weit weni- ger Kohle als Holz, weit weniger Öl als Kohle und weniger Uran als Öl usw. Das hat einen grossen Vorteil. Das hat nämlich den Vorteil, dass je kleiner die Materie ist, um Ener- gie herzustellen, um so grösser die Möglichkeiten sind, um die Sicherheit zu garantieren. Mit der Konzentration steigt die Sicherheit. Meistens hat man zwar Mühe, das zu begrei- fen, aber es ist verhältnismässig leicht zu erklären. Ich möchte dies tun, indem ich auf die Gefahr eingehe, die mit einem Atomkraftwerk verbunden ist: Ich gehe davon aus, dass man heute nicht mehr daran glaubt, dass ein Atomkraftwerk wie eine Atombombe explo- dieren kann. Das ist physikalisch nicht möglich. Die Gefahr ist die Radioaktivität, die unter Umständen nach aussen gelangen kann. Hier spielt nun die Konzentration eine grosse Rolle. Weil beim Atomkraftwerk die Energiequelle derart konzentriert ist, wie bei keiner anderen Energie, kann etwas getan werden, was bei keiner anderen Energiequelle möglich ist. Man kann sie nämlich mit einem mehrfachen System von Sicherheiten umgeben. Es ist so, wie wenn jemand sein wichtigstes Kleidungsstück nicht verlieren will. Dann trägt er nicht nur einen Gürtel, sondern unter Umstän- den auch Hosenträger, und wenn das nicht genügt, viel- leicht zwei Gürtel, und wenn das noch nicht genügt, viel- leicht zwei oder drei Hosenträger. Bei einem Kernkraftwerk wird das ähnlich gemacht. Das ist leicht möglich, weil die Energiequelle konzentriert ist. Bisher haben hier mehr jene Vertreter gesprochen, die mit der Kernenergie vertraut sind. Ich bin mit einer anderen Energie vertraut, mit jener der Wasserkraftwerke. Und ich kann Ihnen sagen, das lässt sich bei einem Staudamm nicht machen. Sie können nicht sechs und sieben Dämme bauen, so dass der zweite auffängt, wenn der erste bricht, und der dritte, wenn der zweite bricht. Da haben Sie nur eine Sicherheit, und das ist dieser einzige Staudamm. Ich möchte nun nicht behaupten, dass es bei der Kernener- gie nicht zu einer Katastrophe kommen könne - nicht zu einem blossen Zwischenfall, wie das in Harrisburg der Fall war, sondern zu einer wirklichen Katastrophe. Aber das wird kaum je so schlimm sein, wie das, was wir heute zu ris-
I.Februar 1983 21 Kernkraftwerk Kaiseraugst kieren bereit sind und was wir tatsächlich schon riskiert haben. Ich spreche nicht von der Kernenergie, sondern erneut von der Wasserkraft. Wir haben in der ganzen Welt ungefähr 130 Dammbrüche zu verzeichnen. Vielleicht erin- nern Sie sich an das Jahr 1963 in Italien. In wenigen Minuten forderte die gespeicherte Energie «Wasser» über 2000 Tote, dazu kamen unermessliche Schäden. Erinnern Sie sich an Indien, wo vor zwei Jahren ein Dammbruch 3000 Menschenleben forderte. Meiner Ansicht nach ist die Sicherheit bei Kernkraftwerken grösser als bei anderer Energieproduktion. Eine zweite Feststellung, die mich eigentlich erstaunt hat, ist jene, dass die Regierungen der beiden Basel uns nun ein Kohle-Gas-Kraftwerk als Ausweg aus dem Dilemma vor- schlagen. Das scheint mir eigenartig zu sein. Die Konzen- tration der Kernenergie bringt nämlich noch einen anderen Vorteil. Die grosse Konzentration bringt es mit sich, dass zum einen bei der Kernenergie keine giftigen Abfälle in die Biosphäre gelangen - bei der Kohle ist das nicht möglich, Sie wissen, dass wir diese Probleme bei der Kohle über- haupt nicht gelöst haben. Zum anderen ist die Entsorgung der Abfälle bei der Kernenergie nicht schlechter als bei der Kohle. Bei der Kohle wird behauptet, dass als Abfall mehr herauskommt, als hineingegeben wird. Diese Kohleabfälle müssen auch irgendwo hin, irgendwo in die Erde, wo sich dann kein Mensch mehr um sie kümmert, obwohl diese Ab- fälle über 19 giftige Metalle enthalten, so Arsen mit einer Haltwertzeit von unendlich. Es scheint, dass sie noch am Jüngsten Tag darin stecken werden. Dazu kommen - wie ich bereits gesagt habe - die Gifte, die in die Atmosphäre und unter Umständen in die Lungen gelangen. 1000 Megawatt an elektrischer Energie, mit Kohle produziert, ergeben pro Sekunde 15 Kilogramm festen Abfall, im Jahr 1S6 Millionen Kilogramm. 1000 Megawatt elektrischer Energie, produziert im Kernkraftwerk, ergeben im Jahr 2 Kubikmeter hochaktiven Abfall, also 3,5 Millionen Mal weniger als Kohle. Ich glaube, dass diese Umstände von einer gewissen Bedeutung sind. Die Strahlung des Abfalls, die zum Tode eines Menschen führen kann, ist bei der Kernenergie nach 30 Jahren abgeklungen. Danach muss nur noch darauf geachtet werden, dass der Abfall nicht in den menschlichen Körper gelangt, beispielsweise über das Trinkwasser. Der Abfall aus einem Kernkraftwerk ist auf alle Fälle nach 100 Jahren weniger giftig als viele Gifte, die in der Erde lagern und die überhaupt nicht kontrolliert werden können. Ich glaube, dass jede Elektrizität ihren Preis hat, Preis nicht in dem Sinne, dass dafür Geld bezahlt werden muss - das selbstverständlich auch. Jede Elektrizität hat leider auch ihren Preis in bezug auf Umweltschäden, in bezug auf Verluste an Menschenleben, in bezug auf Verwundete und Kranke. Für die Herstellung von 1 Milliarde Megawattstun- den an elektrischer Energie - so hat man in den Vereinigten Staaten berechnet - sterben 1000 Bergleute, wenn diese Energie durch Kohle hergestellt wird, und 20 Bergleute, wenn die Energie durch Uran hergestellt wird. Das Verhält- nis ist also 1 zu 50. Ich möchte dies hier hervorheben, weil uns immer die Alternative des Kohle-Gas-Kraftwerkes in Pratteln angeboten wird. Wir haben vor einem Jahr in diesem Rat den Energieartikel verabschiedet. Damals lautete die Devise: sparen, forschen und substituieren. Wir müssen sparen zur Schonung der Ressourcen; wir müssen forschen, um neue Energiequellen zu erschliessen, und wir müssen substituieren, um die starke Auslandabhängigkeit zu vermindern. Sparen allein wird nicht genügen. Wir können auf die Elektrizität nicht verzichten. Selbst wenn der Wille hierfür vorhanden wäre, würde das äusserst grausam ausfallen, denn wir dürfen nicht vergessen, dass ungefähr 40 Prozent der elektrischen Energie über Kernenergie produziert wird, und das macht immerhin 8 Prozent der gesamten Energie aus. Wir haben auch Mühe zu sparen. Wir haben auch im Ständerat Mühe, Energie zu sparen. Ich habe den prächtigen Leuchter in die- sem Saal immer bewundert. Was wäre der Ständerat ohne diese «Erleuchtung?» Aber stellen Sie selber fest: Dieser Leuchter zählt 208 Lampen. Das gibt auf jeden Ständerat mehr als 4 Lampen, und bisher sind wir noch nicht dazuge- kommen - wenigstens nicht in bezug auf unseren Leuchter
Centrale nucléaire de Kaiseraugst22 1<> r février 1983 Pour sa part, le gouvernement du canton de Genève, can- ton que j'ai l'honneur de représenter ici, déclare: «Notre conseil déclare qu'il ne lui est pas possible actuellement de se prononcer sur la justification du besoin de ladite cen- trale, et ceci pour les motifs exposés ci-après: les docu- ments qui nous ont été soumis à l'appui de la demande pré- sentent certaines lacunes et imprécisions - actualisation des projets, analyse économique, prise en considération des économies d'énergie, promotion des énergies nou- velles - et les éléments qui sont apportés ne peuvent être considérés comme preuve absolue du besoin mais comme l'expression d'un point de vue». Cette appréciation démon- tre la subjectivité de la notion du besoin. Je mentionnerai encore l'opposition dûment motivée des organisations suisses pour la protection de l'environnement qui ont publié conjointement une étude intitulée Au-delà de la contrainte des faits, et enfin, «last but not least», le Projet Energie de l'Ecole polytechnique fédérale de Lausanne. Arrêtons-nous un peu sur ce Projet Energie. Il a été élaboré pendant quatre ans par une quarantaine de chercheurs de l'Ecole polytechnique fédérale sous la direction du profes- seur Lucien Borei et avec la collaboration des professeurs Mort, Sarlos et Suter. Fait troublant, le Projet Energie pré- senté officiellement à l'Ecole polytechnique fédérale en novembre 1981, qui a coûté - soit dit en passant - 5 mil- lions aux contribuables helvétiques, a été proprement «schubladisiert», comme on dit en allemand, relégué au fond d'un tiroir. Les membres de la commission du Conseil des Etats n'en ont même pas eu connaissance. Est-ce donc parce que ses conclusions divergent fondamentale- ment de celles du fameux rapport de la GEK élaboré par la Commission fédérale pour une conception globale de l'énergie, présidée par M. Michel Kohn, qui présida égale- ment, faut-il le rappeler, aux destinées de Motor Columbus, la société promotrice de Kaiseraugst. Avant de prendre sa décision sur Kaiseraugst, avant de décréter que le besoin existe de construire de nouvelles centrales, malgré toutes les objections que je viens de rap- peler, malgré le vote sur l'initiative pour un contrôle démo- cratique du nucléaire qui a divisé le pays en deux parts qua- siment égales, le Conseil fédéral a-t-il au moins pris connaissance du Projet Energie? Peut-on formuler le vœu que les membres du Conseil national, avant de prendre position, le recevront et le discuteront? Deux mots sur les places de travail que procurerait le nucléaire, un argument qui porte, certes, en une période de récession. La construction d'une centrale permettrait de créer des places de travail, c'est vrai, mais à court terme, pour quelques années seulement. Par contre, le nucléaire favorise l'automatisation qui, elle, supprime des places de travail innombrables à moyen et à long terme. Des études faites en Allemagne et aux Etats-Unis en témoignent. Les chercheurs de la Harvard Business School, dans leur étude intitulée Care, ont prouvé que des investissements dans les techniques d'économie d'énergie et dans le développement des sources d'énergie renouvelables stimulent la crois- sance économique et créent un nombre très important de nouveaux postes de travail sans limitation dans le temps. Les économies d'énergie qui en résultent pourraient, selon cette étude, atteindre 15 pour cent de l'énergie primaire non renouvelable. Précisons que la stratégie Care a été éla- borée à la demande du Congrès américain et rappelons que les 30 millions et plus de chômeurs dans les pays industria- lisés ne le sont pas à cause d'une pénurie d'énergie. Abordons maintenant la seconde question sur laquelle nous avons à nous prononcer, celle du site de Kaiseraugst. Dans son rapport d'expertise du 17 mars 1981, la Commis- sion fédérale de la sécurité des installations atomiques affirme que «le site de Kaiseraugst présente les caractéristi- ques les moins favorables de tous les sites suisses prévus pour des centrales». Quant à moi, je retiendrai trois objections principales qui tiennent à la sécurité, au respect du droit international et à la démocratie.
La sécurité. A moins d'un kilomètre du site prévu, on a construit ces quatre ou cinq dernières années un grand complexe abritant plusieurs milliers d'habitants. Si la concentration industrielle est à Baie la plus forte de Suisse, si la concentration humaine est également très dense (on compte 650000 habitants dans un rayon de 15 kilomètres), la concentration des centrales dans la région bâloise, en Suisse, en France et en Allemagne serait encore, elle, la plus forte du monde. On peut dès lors à bon droit se demander si le plan d'évacuation d'urgence, qui n'en est encore qu'à l'état de projet, est vraiment réalisable.
Le réchauffement des eaux du Rhin. Déjà largement mis à contribution par d'autres installations en Suisse, en Alle- magne et en France, il pose problème. Dans aucune autre région au monde, on ne prévoit, je l'ai déjà dit, autant de réacteurs que dans la région bâloise. Pour des raisons éco- logiques, afin de préserver la faune et la flore, on estime que le seuil de tolérance du Rhin est franchi lorsque le réchauffement du fleuve dépasse 3° C et que sa tempéra- ture s'élève au-dessus de 25° C ou encore lorsque la tem- pérature de l'eau de refroidissement dépasse 30 C. C'est pour cette raison que les pays riverains se sont engagés à construire désormais des tours de refroidissement pour les centrales nucléaires prévues. La Suisse, je le souligne, est liée par un accord international conclu entre les riverains du Rhin. Va-t-elle, pour Kaiseraugst, renoncer à ses engage- ments? Me basant sur l'avis de M. l'ambassadeur Diez, chef de la Direction du droit international public, je reviendrai sur ce problème lors de la discussion du postulat Guntern. Ainsi donc, ce conseil devrait maintenant prendre position sur Kaiseraugst alors que tant de problèmes ne sont pas encore résolus: plan d'évacuation d'une région de 650000 habitants non encore élaboré; suppression des tours de refroidissement en dépit d'un accord international; entrepo- sage enfin de déchets radioactifs, dont le volume croît avec chaque nouvelle centrale et dont on ne sait que faire. Qui peut, en effet, garantir la stabilité et l'étanchéité des sols pendant dans des millénaires? Les unes après les autres - sauf une ou deux à Soleure et en Argovie, canton que cer- tains appellent maintenant, mon cher collègue Julius Bin- der, non plus Aargau, mais Atomgau, tellement il semble avoir la vocation du nucléaire - les unes après les autres, dis-je, les communes refusent les sondages de la CEDRA. Qu'en sera-t-il quand, dans quelques années, La Hague nous renverra nos déchets? Faudra-t-il les imposer par la force, au risque de déstabiliser le pays? J'en arrive à la troisième raison de ne pas construire Kaiser- augst. C'est la raison politique, la plus péremptoire, la plus décisive à mon avis. Il n'est pas exagéré d'affirmer en effet que de la décision de ce Parlement dépendra dans une large mesure non pas seulement l'avenir énergétique de la Suisse, mais aussi, chose infiniment plus grave, la stabilité politique ou la déstabilisation du pays pour les prochaines années. En fait, nous avons à choisir entre deux risques: celui, par ailleurs contesté, de connaître éventuellement, une fois tous les vingt ans, une pénurie d'électricité - mais notre consommation n'est pas vouée à la fatalité; elle sera ce que nous voulons qu'elle soit - et le risque de déstabiliser le pays. Le premier est certainement le moindre mal. Nous avons à choisir entre la défense d'un Etat de droit, terme qui a été souvent évoqué par certains de nos collègues, de plus en plus centralisateur, qui pourrait être tenté, pour assurer son autorité, d'utiliser la manière forte en recourant à la police, voire à l'armée, et le maintien d'une démocratie authentique parce que décentralisée et attentive aux préoccupations des minorités. Or, depuis des années et à plusieurs reprises, à des majorités qui ont atteint parfois près de 80 pour cent, les cantons de Baie-Ville et de Baie-Campagne, autorités et populations confondues, se sont exprimés contre Kaiseraugst. Des lettres innombrables sont parve- nues aux députés exprimant soit une profonde angoisse, et je pense à la lettre des centaines de mères de famille, soit
Februar 1983 23 Kernkraftwerk Kaiseraugst la détermination la plus ferme et en appelant à notre solida- rité. Je voudrais par ailleurs souligner combien il peut paraître contestable de parler de minorité dès lors que les régions menacées par la construction d'autres centrales nucléaires et par les dépôts de déchets sont solidaires des deux Baies; dès lors que près de la moitié de ce pays, plus même selon l'étude de l'Université de Berne, s'est pronon- cée en faveur de l'initiative pour un contrôle démocratique du nucléaire. Ainsi donc, estimant qu'une partie du pays n'a pas le droit d'imposer à l'autre une installation et de nouveaux déchets réputés dangereux, au sujet desquels les scientifiques même sont divisés, par souci de ne pas mettre en péril la stabilité politique du pays et notre système démocratique, je souhaite que ce conseil, refusant la fuite en avant et dési- reux d'assumer ses responsabilités à l'égard de l'ensemble du pays, refuse d'octroyer l'autorisation générale à la cen- trale nucléaire de Kaiseraugst. Frau Bührer: Ich habe mich seit etwa einem Jahrzehnt intensiv mit der Kernkraftnutzung befasst und seit etlichen Jahren auch mit dem Kernkraftwerk Kaiseraugst. Ich bin in diesem Jahrzehnt von einer Befürworterin der Kernenergie zu einer grundsätzlichen Gegnerin geworden. Ich bin heute überzeugt, dass wir so rasch wie möglich - der Zeitpunkt wäre nach Leibstadt - von der Kernkraft wegkommen müs- sen. Es ist meine Überzeugung, dass die Atomwirtschaft zu einer unvergleichlichen biologischen Katastrophe führen muss. Es ist eine neue Dimension der Bedrohung. Es geht letzten Endes um die Bewohnbarkeit unserer Erde; es ist eine existentielle Bedrohung. Das tönt sehr dramatisch, aber ich muss Ihnen sagen, es tönt längst nicht dramatisch genug. Gewiss, das sind längerfristige Perspektiven, und ich werde darauf im Verlaufe meines Referates noch zurückkommen. Bereits ein ungetrübter Blick in die nahe Zukunft genügt aber, die Fragwürdigkeit der Bejahung eines Kernkraftwer- kes Kaiseraugst zu erkennen. Das Werk Kaiseraugst lässt sich nämlich auch wirtschaftlich nicht vertreten. Aus dem Konzept, das dem Bedarfsnachweis zugrunde liegt, geht hervor, dass der Strom von Kaiseraugst, teilweise zumin- dest, zur Erdölsubstitution, also zu Heizzwecken, verwen- det werden soll. Nein, man muss sagen: verschwendet wer- den soll. Die Propaganda für Elektroheizungen läuft auf vol- len Touren. Ich habe hier das letzte Heft der Elektrizitäts- wirtschaft 1982, «Die Elektrizität», wo ungehemmt für Elek- troheizungen Propaganda gemacht wird. Wo wider besse- res Wissen von Schwachlastzeiten gesprochen wird, obwohl man weiss, dass es im Winter keine Schwachlast- zeiten gibt. Der Strom ist viel zu wertvoll, um für Heiz- zwecke verschwendet zu werden. Strom kann fast ohne Verlust - also mit einem sehr hohen Wirkungsgrad - in mechanische Energie umgewandelt werden. Wenn wir Erdöl substituieren wollen, dann können wir das sehr viel intelli- genter tun als mit Atomstrom. Ich will ganz kurz auf einige Möglichkeiten hinweisen; Herr Belser hat das ja schon aus- führlich getan. Mit der Wärmepumpentechnik können wir mit demselben Strom eine dreifache Erdölsubstitution erreichen. Wenn die Wärmepumpentechnik noch kombiniert wird mit der Wärme-Kraft-Kopplung, dann ist der Erfolg geradezu gross- artig. Ein kurzer Hinweis auch noch auf die Erfolge, die mit Isolationen erzielt wurden, wo sehr grosse Erdöleinsparun- gen gemacht werden können. Der wirtschaftliche Widersinn
Centrale nucléaire de Kaiseraugst 24 1er février 1983 Charakteristisch für alle Prognosen ist, dass sie weit aus- einanderklaffen und auf sehr viel Annahmen und Unsicher- heiten beruhen. Das müsste uns zur Vorsicht mahnen, nicht zuletzt deshalb, weil es ja sein könnte, dass da und dort der Bedarf aus «beruflichen Gründen» bejaht wird, wie das kürzlich in der «Basler Zeitung» zu lesen war. Die Unsicherheiten sind nicht zu bestreiten. Aber sicher ist, dass gewisse Annahmen, die wir schwarz auf weiss in unseren Unterlagen haben, bereits heute überholt sind. Es sind die Annahmen über das Wirtschaftswachstum und die Annahmen, die die Entwicklung der Erdölpreise betreffen. Bei den Wirtschaftszahlen wurde vom maximal möglichen Wachstum ausgegangen, also nicht von der wahrscheinli- chen Entwicklung. Ist es statthaft, gestützt darauf den im Atomgesetz geforderten dauernden inländischen Bedarf vorauszusagen? Das müsste zumindest fraglich sein, selbst für grundsätzliche Befürworter der Atomenergie. In einer solchen Situation der Unsicherheit müssen und dürfen andere Überlegungen miteinbezogen werden. Es ist unbestritten, dass ein starker Widerstand in der Bevölkerung - nicht nur in der Region Basel - gegen die Atomkraft festzustellen ist. Es ist ein Widerstand, der sich weltweit und grundsätzlich manifestiert. Was ist der Anlass zu diesem Widerstand? Es gibt billige Argumente, die man häufig lesen kann; man sagt, es seien emotionale Gründe. Ich lese zum Beispiel von Herrn Kohn: «Wir setzen mehr auf die Vernunft, die Gegner auf Emotionen.» Oder die MAGRA spricht davon, dass sich «die Angstgefühle vieler Menschen auf die Kernkrafttechnik fixieren». Herr Bucher, der Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie, spricht davon, dass das Kernkraftwerk-Unbe- hagen letztlich Ausfluss eines Bildungsideals sei, das wenig Rücksicht auf eine hochtechnisierte Gesellschaft nimmt. Herr Frankhauser, Public-Relations-Experte der Schweizeri- schen Vereinigung für Atomenergie, greift noch viel tiefer in die Kiste des höheren Blödsinns. Ich zitiere: «Der Kampf gegen Kaiseraugst ist als Verkörperung einer naturmytholo- gischen, regionalspezifischen, emotionalen Bewegung zu betrachten.» Jeder weitere Kommentar erübrigt sich. Die Gründe der Gegner - das kann ich Ihnen sagen - sind sehr viel handfester, als sich diese Herren das vorstellen. Da wäre zum Beispiel das Atommüllproblem. Es ist weltweit ungelöst, obwohl clevere Public-Relations-Leute der MAGRA uns dauernd mit Siegesmeldungen von allen Fron- ten berieseln. So wird zum Beispiel im «Kernpunkt» vom 26. Januar 1983 gesagt, dass der Abbruch eines ausgedien- ten Kernkraftwerkes keine Probleme böte. Man wisse schon, dass es etwa 200 Millionen Franken kosten werde und dass praktische Erfahrungen bei Stillegungsarbeiten diese theoretischen Erkenntnisse bestätigten. Ich war gespannt auf diese praktischen Erfahrungen. Und was steht nun da weiter? «Ein Schiff mit Atomantrieb konnte erfolg- reich wieder für den konventionellen Einsatz freigegeben werden.» Und weiter wird auf die Erfahrung bei der Stille- gung des schweizerischen Versuchsreaktors in Lucens hin- gewiesen. Grossen «Spass» könnte man auch an den fast rührenden Vergleichen haben, wenn zum Beispiel im Zusammenhang mit der Giftigkeit des Plutoniums darauf hingewiesen wird, dass in der Natur schlimme Gifte vorkommen, zum Beispiel in der Tollkirsche und im Schlangengift. Die neueste Trou- vaille in dieser Richtung findet sich in «MAGRA aktuell» vom Dezember 1982. Man spricht dort von der Verglasung der Abfälle. Gegen die Befürchtung, dass plötzlich eindringen- des Wasser die verglasten Abfälle auslaugen könnte, wird als Beispiel für die schwere Auslaugbarkeit die Tatsache angeführt, dass der Speichel auch nur sehr geringe Men- gen von Quecksilber aus unseren Plomben herauslaugen würde. Wofür halten uns die Autoren solch rührender Gute-Nacht-Geschichten? Der Eindruck, dass die Trag- weite des Müllproblems nicht erkannt oder bewusst herun- tergespielt wird, kann nicht weggewischt werden. Wenn Herr Rometsch sagt (ich zitiere aus der «Basler Zeitung»): «Für 1000 Jahre können wir die sichere Lagerung radioakti- ver Abfälle aus Kernkraftwerken gewährleisten, für die Zeit danach müssen wir noch nach Lösungen suchen», dann erinnert mich das erstens fatal an andere tausend Jahre, die bereits nach zwölf Jahren zu Ende waren, und zweitens frage ich mich, ob mit dieser zynischen Aussage nicht über das hinausgegangen wird, was man vielleicht am besten mit menschlicher Verantwortungsfähigkeit bezeichnen könnte. Wer die Fakten beim Müllproblem betrachtet, kann nur mit Schrecken feststellen, dass immer noch grosse Mengen schwach- und mittelradioaktiven Mülls ins Meer versenkt werden, dass in La Hague weiterhin ungehemmt Abfälle ins Meer fliessen. Man kann sich dort die Verpackung sparen, weil die günstigen Flutverhältnisse für eine rasche Durchmi- schung sorgen. Die Lektüre des NAGRA-Tätigkeitspro- gramms wirkt ernüchternd. Wir lesen hier: «Weiterführung der radiologischen Untersuchungen», dann, sehr interes- sant, «Aufnahme der Untersuchung über das Auslaugver- halten hochaktiver Abfallgläser» oder weiter «Weiterführung der Entwicklung von Behälterkonzepten zwecks geeigneter Endkonditionierung» usw. Man kann daraus nur einen Schluss ziehen: Wir stehen mitten drin, aber wir sind noch nicht weiter. Gelöst ist das Problem weltweit nicht. Die Kon- sequenz aus diesen anstehenden Problemen müsste ange- sichts des zumindest zweifelhaften Bedarfsnachweises die Verneinung des Bedarfs und damit die Verneinung der Bewilligung für Kaiseraugst sein. Warum ist die Frage des Mülls derart zentral? Wir sind heute beeindruckt von einer Umweltkatastrophe, die auf uns zukommt. Ich denke an den sauren Regen und an andere Faktoren der Luftverschmutzung, die unsere Wälder zu vernichten drohen. Wir erleben die Explosion einer Zeit- bombe, deren Existenz wir bis vor kurzem ignoriert haben. Die Bombe, die wir mit der Atomwirtschaft weltweit legen, wird sehr lange ticken, bis es zur ganz grossen Katastrophe kommt. Wir alle werden nicht mehr dabei sein. Wir wissen, dass Leukämie nach Jahren manifest wird, Krebs nach Jahr- zehnten und Erbschäden nach Generationen. Gegenüber diesen Perspektiven wirkt die Aussage - der Herr Präsident der vorberatenden Kommission hat sie wiederholt -, dass noch nie ein Toter in der Atomwirtschaft zu beklagen gewe- sen sei, schal. Die Tode, die in diesem Zusammenhang gestorben werden, sind langsame Tode. Erschreckend ist, dass es um irreversible Schäden geht, denen sich niemand entziehen kann. Die strahlenden Stoffe gelangen in die Bio- sphäre, in die Nahrungsketten und in den menschlichen Körper. Wie ist es möglich, dass immer noch unzulässige Vergleiche vorgebracht werden zwischen der Strahlenbela- stung eines AKWs und der natürlichen Strahlung? Ist es Ignoranz oder der Versuch der Irreführung? Die natürliche Strahlung und das Leben auf der Erde befinden sich in einem gewissen Gleichgewicht, obwohl der Zusammenhang zwischen erhöhter Strahlung und der Häufigkeit zum Bei- spiel von Hautkrebs offensichtlich ist. Nur von der Strahlung zu reden ist aber deshalb unzulässig, weil wir mit der Atom- wirtschaft radioaktive Stoffe in die Biosphäre abgeben, und zwar im Normalbetrieb, nicht nur bei Unfällen oder Katastro- phen. Diese radioaktiven Stoffe gibt es natürlicherweise nicht oder nur in geringsten Spuren auf unserer Welt. Gelangen diese Stoffe in den menschlichen Körper, haben wir Strahlungsquellen inkorporiert, die auf empfindlichste Organe wie das Knochenmark und die Erbsubstanz wirken können. Besonders gefährdet sind die Kinder, und hier komme ich auf einen für mich zentralen Punkt zu sprechen. Die Körper der Kinder sind im Aufbau begriffen. Der menschliche Körper ist bei der Aufnahme von Stoffen nicht in der Lage, zwischen radioaktiven und anderen Isotopen zu unterscheiden. So kommt es, dass radioaktives Jod 129 aufgenommen wird mit einer Halbwertzeit von 17 Millionen Jahren, oder Strontium 90, das eine Halbwertzeit von 7,5 Jahren hat. Nebst Krypton, Cäsium usw. sind es etwa 80 weitere Stoffe, die produziert werden. Zu beachten ist auch, dass es Stoffe gibt, die mit keinem Mittel in irgendeinem Behälter zurückgehalten werden können, zum Beispiel das Tritium. Diese Stoffe werden in unterschiedlichen Mengen in der Biosphäre freigesetzt, wobei Wiederaufbereitungsan- lagen gleichzusetzen sind mit undichten A-Werken. Durch
I.Februar 1983 25Kernkraftwerk Kaiseraugst die Inanspruchnahme von Wiederaufbereitungsanlagen beteiligen wir uns an der globalen Verseuchung, die von diesen Anstalten ausgeht. Was ich Ihnen hier zeichne, ist keine Schreckensvision. Seit die Gefährlichkeit von schwachen Dosen, die über längere Zeit wirksam sind, erkannt wurde, seit erkannt wurde, dass es keine Grenze der Unbedenklichkeit gibt, kann vor den langfristigen Gefahren der Atomwirtschaft nicht genug gewarnt werden. Wie schon gesagt, es ist eine andere Dimension der Gefährdung, und der Hinweis auf die Gefahren des Ver- kehrs, eines Flugplatzes oder einer Staumauer sind nicht zulässig. Wir haben in der Vergangenheit Atomstrom gebraucht, wir brauchen ihn heute, wir verwenden ihn heute. Angesichts der langfristigen, globalen Gefährdung durch die Atomwirtschaft darf die Nutzung der Atomkraft aber nicht mehr als eine Episode sein. Wenn wir uns nicht so schnell wie möglich anderen Technologien zuwenden - und wir sollten es heute und in der Hoffnung auf Signalwir- kung demonstrativ tun -, dann handeln wir wider die Schöp- fung und wider die kommenden Generationen. Präsident: Aus der Mitte der Kommission liegen keine Wortbegehren mehr vor. Aus dem Rat haben sich vier Mit- glieder zum Wort gemeldet. Der Bundesrat wird morgen zum Wort kommen, denn ich beabsichtige, um 12.30 Uhr hier abzuschliessen. Herr Muheim will mir behilflich sein, diese Absicht in die Tat umsetzen zu können. Er verzichtet auf das Wort. Ich danke ihm. Übrigens: Es sind die schönsten Stunden dann, wenn sich die Jahre runden. Unser geschätzter Kollege Franz Muheim feiert heute einen runden Geburtstag. Trotz seines jugendli- chen Aussehens und des immer von neuem zum Durch- bruch kommenden Temperamentes müssen wir es einfach glauben, dass er nun zu den Sechzigern gehören wird. Der Rat wünscht Ihnen einen guten Start ins neue Dezennium und für die kommenden Jahre Glück, Gesundheit und ein allgemeines Wohlergehen. (Beifall) Hänsenberger: Ich stimme dem Antrag der Kommission zu, bejahe damit den Bedarf für das Kernkraftwerk Kaiseraugst. Frau Bührer, ich bin nicht bereit, solche Schlussfolgerun- gen zu ziehen, wie Sie es eben getan haben, nämlich: Das Abfallproblem sei nicht gelöst, also sei der Bedarf zu ver- neinen. Aus der Sicht des Kantons Bern möchte ich einige Hin- weise anbringen zum Zusammenhang zwischen dieser Bewilligung für Kaiseraugst und dem zweiten im Kanton Bern zu erstellenden Kernkraftwerk, nämlich Graben, nach- dem das erste Kernkraftwerk in unserem Kanton, Mühle- berg, seit Jahren problemlos die ihm zugedachten Leistun- gen erbringt. Wenn in der Diskussion oft nur von den Nach- teilen und Gefahren eines Kernkraftwerkes die Rede ist und die Vorteile nur unter dem Gesichtspunkt der nationalen Energieversorgung gewürdigt werden, müssen wir auch die Vorteile für einen Standortkanton und für die Region erwäh- nen, die ein Kernkraftwerk bringen kann. Der Kanton Bern unternimmt grosse Anstrengungen zur Förderung seiner Wirtschaft, und da hat auch eine grosse Anlage zur Ener- gieproduktion ihre Bedeutung. Sie bietet vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten, und zwar überwiegend quali- fizierte und gesicherte Arbeitsplätze, unter erheblichen finanziellen Leistungen an Staat und Gemeinden. Der Kan- ton Bern war an eigener Stromversorgung immer stark interessiert und damit auch an der eigenen Preispolitik für die elektrische Energie. Und doch hat nun der Stromimport in den Kanton zugenommen, insbesondere im Winterhalb- jahr nahm der Grad der Eigenversorgung ab. Bereits am 7. Mai 1980 hat der Regierungsrat des Kantons Bern an das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirt- schaftsdepartement zur Rahmenbewilligung für Graben auf folgende Punkte ausdrücklich hingewiesen: Er unterstützt die zurückhaltende Politik des Bundesrates, wonach in der Schweiz nur die notwendigen Kernkraftwerke betrieben werden sollen, und unterstützt, dass auf jeden Fall Kern- 4-S kraftwerke auf Vorrat abgelehnt werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat 1980 bei der Vernehmlassung wört- lich geschrieben: «Wir müssen verlangen, dass das Rah- menbewilligungsgesuch Kaiseraugst nach den Beurtei- lungskriterien des Bundesbeschlusses behandelt wird und keine sachfremden Überlegungen, die durch den Beschluss nicht gedeckt sind, in den Bewilligungsentscheid einflies- sen. Es muss alles unterlassen werden, was darauf abzielen könnte, auf das Werk Kaiseraugst ohne sachlich überzeu- gende Gründe zu verzichten. Ein Bauverzicht trotz nachge- wiesenem Bedarf hätte zur Folge, dass das Projekt Graben nachrücken würde. Die Mehrheit der Bevölkerung des Kan- tons ist bis jetzt mit bemerkenswerter Ruhe und Sachlich- keit bereit, das Projekt Graben zu akzeptieren. Diese Hai-, tung dürfte sich rasch ändern, wenn nach den unliebsamen Erfahrungen mit der Dampffahne des Kernkraftwerkes Gös- gen noch der Eindruck entstünde, man müsste ein Kern- kraftwerk annehmen, das eine andere Region zu vereiteln wusste.» Soweit der Regierungsrat des Kantons Bern im Mai 1980. Mehrere Vorstösse im kantonalen Parlament, die auf eine Verhinderung von Graben hinausliefen, sind abgelehnt wor- den. Doch hat eine allerdings sehr knapp angenommene Volksinitiative den Regierungsrat verpflichtet, Vernehmlas- sungen in Kernkraftfragen dem Grossen Rat vorzulegen und dem fakultativen Referendum zu unterstellen. 1982 hat der Grosse Rat des Kantons Bern mit einer sehr deutlich überwiesenen Motion die Regierung beauftragt, «mit allen rechtlichen Mitteln, insbesondere auch im Verkehr mit den Bundesbehörden, zu verhindern, dass Graben als Ersatz für Kaiseraugst dienen dürfte.» Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zum heutigen Geschäft ausgeführt, nachdem er den Bedarf für ein weite- res Kernkraftwerk bejaht: «Darüber hinaus kann jedoch der Bedarf für weitere Kernkraftwerke nicht beurteilt werden. Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Spar- und Substitu- tionsmassnahmen auswirken, wie sich die Wirtschaft und die Energiepreise, der Einsatz der Elektroheizung und der Wärmepumpe entwickeln und in welchem Masse die dezen- trale Wärme-Kraft-Kopplung und die Kohle zur Stromversor- gung beitragen.» Nun liegen - es wurde heute bereits gesagt - zwischen der Bewilligung und der Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes mehr als zehn Jahre. Auch wenn jetzt die Rahmenbewilli- gung für Kaiseraugst erteilt wird, sollte der Bundesrat den auch anhängigen Entscheid für Graben nicht zu weit hin- ausschieben und die Bedarfsabklärung kontinuierlich wei- terführen. Ob der Energieartikel Ende dieses Monats ange- nommen wird, ob aufgrund dieses Energieartikels erlassene Vorschriften zur Einsparung von Energie dann auch wirklich greifen und zur Verminderung führen oder zu blosser Verla- gerung, ob ein Wirtschaftsaufschwung neue Bedürfnisse nach sich zieht, das und andere Faktoren sind in nächster Zukunft ständig zu beobachten, und die Prognosen sind zu überprüfen und nachzuführen. Es könnte sich durchaus in wenigen Jahren die Überzeugung ergeben, dass nicht Kai- seraugst oder Graben, sondern beide Kernkraftwerke nötig wären, wie dies einige - wie mir scheint - seriöse Planun- gen bereits jetzt errechnen. Und in einigen Jahren lässt sich wohl auch ein zuverlässigerer Vergleich der Prognosen mit den effektiven Zahlen ziehen und in die Zukunft weiter berechnen. Dass die Verfahren für die Bewilligung von Kaiseraugst und Graben jetzt fast gleichzeitig laufen, ist wohl auf die Ent- schlussunfreude des Bundes zurückzuführen, und dieses Band, das nun die beiden Projekte nahe zueinander bringt, hat psychologisch im Kanton Bern - die angeführte Motion machte das sehr deutlich - unnötigerweise weite Unruhe gestiftet. Ich muss hier auf einen Brief eingehen, den Herr Miville zitierte und den Herr Generali auch erwähnte, auf den angeblichen Brief der BKW an die Kaiseraugst AG: Nach den mir gegebenen Auskünften ist kein solcher Brief geschrieben worden. Was Herr Miville zitiert, sind Überle- gungen, die die Direktion der Bernischen Kraftwerke an ihren eigenen Verwaltungsrat gerichtet hat, und der Verwal-
Centrale nucléaire de Kaiseraugst 26 1« février 1983 tungsrat hat diese Überlegungen zum Verzicht auf Kaiser- augst abgelehnt! Es ist ein übler Journalismus, wenn ein solches internes Papier zu einem Brief an die Kaiseraugst AG umfunktioniert wird! Ein Brief, der nie geschrieben wor- den ist - in Wirklichkeit eine Unterlage, vom Direktor eines Unternehmens zuhanden seines Verwaltungsrates erarbei- tet -, wird plötzlich umgedeutet in ein vertrauliches Schrei- ben an eine aussenstehende Behörde. Wenn Kaiseraugst gebaut wird, ist die Realisierung von Graben aus bernischer Sicht auch denkbar, eine neue, seri- öse Bedarfsabklärung mit neuen Zahlen und neuen Ergeb- nissen vorbehalten. Wird Kaiseraugst nicht gebaut, wird das Berner Volk kaum bereit sein, Graben zu akzeptieren, auch wenn das in bernischem Interesse liegen könnte. Wenn wir nur von der Vernunft ausgingen, wäre wohl diese Haltung «alles oder nichts» unrichtig, aber wir wollen uns nichts vor- machen: Auch im Kanton Bern wünscht man, dass in der ganzen Schweiz mit den gleichen Ellen gemessen wird. Wir können - und damit komme ich zum Schluss - wirt- schaftlich nur bestehen, wenn wir die modernen Technolo- gien sinnvoll, aber auch verantwortungsbewusst anwenden. Wir leben nicht auf einer Insel. Auf grenznahe Werke im Ausland haben wir keinen Einfluss, und der «österreichi- sche Weg», im eigenen Land ein Kernkraftwerk nicht in Betrieb zu nehmen und den Strom aus dem Ausland zu beziehen, produziert in Werken, auf deren Sicherheit man keinen Einfluss hat, ist ja wohl auch nicht der Weisheit letz- ter Schluss. Ich stimme der Erteilung der Rahmenbewilligung für Kaiser- augst zu. Piller: Um es gleich vorwegzunehmen: Ich werde gegen die Genehmigung der Rahmenbewilligung für das Kernkraft- werk Kaiseraugst stimmen. Sollte der Ständerat entgegen meinen Erwartungen die Rahmenbewilligung genehmigen, möchte ich Ihnen beliebt machen, mittels Postulat den Bun- desrat zu beauftragen, eine unterirdische Bauweise anzu- ordnen. Ich hatte bereits in der Debatte über den Energiear- tikel und bei der Begründung der Interpellation «Atomanla- gen und militärische Sicherheit» Gelegenheit, meine Ansichten darzulegen und kann mich deshalb heute auf einige wesentliche Punkte beschränken. Ich bin mir bewusst, dass es ein geradezu unmögliches Unterfangen ist, heute unseren Rat zu überzeugen, dass der Bedarf für ein weiteres Atomkraftwerk nicht gegeben ist. In dieser Frage gehen die Meinungen derart auseinan- der und sind derart festgefahren, dass eine Debatte im Ständerat kaum genügt, die festen Positionen aufzuwei- chen. Es mutet aber schon etwas seltsam an, dass ausge- rechnet die Schweiz, die über grosse Wasserkraftwerke verfügt und die demnächst bereits das fünfte Kernkraftwerk in Betrieb nimmt, ein sechstes Kernkraftwerk für die näch- sten Jahre als zwingend notwendig einstuft. Denken wir bei solchen Forderungen auch an die Millionen von Menschen, die in ständiger Sorge leben müssen, wenigstens soviel Brennholz zu finden, dass sie sich einmal pro Tag eine warme Mahlzeit bereiten können. Ich weiss, dass solche Vergleiche heute höchstens ein mühsames, mitleidiges Lächeln provozieren können. Wir werden aber früher oder später nicht darum herumkom- men, unsere Wachstumsansprüche und unser Konsumver- halten auch mit Blick auf die Bedürfnisse der Dritten Welt neu und grundlegend zu überdenken. Meines Erachtens wird immer noch zu stark im Irrglauben gelebt, dass die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und das wirtschaftliche Wachstum zwangsläufig einen erhöhten Energiekonsum mit sich bringen müssen. Unserer Elektrowirtschaft kommt zweifellos das Verdienst zu, dass sie bis heute immer Stromproduktionskapazität auf Vorrat erstellte, so dass nie eine ernste Stromknappheit auftrat, aber auch nie eine Ein- schränkung im Konsum erforderlich war. So wurde denn auch bis heute bei den Konstruktionen von Apparaten, beim Erstellen von Anlagen, selbst bei der Planung von Gebäuden wenig auf die sparsame Verwendung von Ener- gie, und ganz speziell von elektrischer Energie, Rücksicht genommen. Ingenieure, Techniker und Architekten zeigten im gesamten auf diesem Gebiete wenig Engagement, weil niemand solches verlangte und elektrische Energie stets genügend und billig zur Verfügung stand. Der Auftrag für die sparsame Verwendung der Energieträger kann aber sehr viel Arbeitsplätze scharfen und kann sich auch volks- wirtschaftlich sehr positiv auswirken. Studien darüber lie- gen zur Genüge vor. Darf ich anhand eines Beispiels zeigen, wie selbstverständ- lich wir gewisse Entwicklungen akzeptieren, ohne uns grosse Gedanken zu machen: Als die erste grosse Fern- sehwelle über unser Land rollte, wurden bei uns über eine Million Empfänger verkauft. Diese Geräte hatten einen Anschlusswert von etwa 200 bis 400 Watt. Bei einer belieb- ten Fernsehsendung mit einer Einschaltquote von gegen 80 Prozent benötigt man mindestens die halbe Leistung eines Kernkraftwerkes der Grosse Beznau oder Mühleberg zum Betreiben dieser Apparate. Schon damals hätte man Fern- seher konstruieren können, die mit einem Drittel der Anschlussleistung ausgekommen wären, ohne erhebliche Mehrkosten. Als Verkaufsargument war dies aber nicht gefragt. Demgegenüber wurde kurze Zeit später der Farb- fernseher mit dem Sofortbild propagiert. Dieses Sofortbild erkaufte man sich damit, dass Tag und Nacht die Bildröhre elektrisch vorgeheizt wurde. Wohl nur einige Spezialisten wussten, dass auch beim ausgeschalteten Gerät diese Hei- zung in Betrieb blieb. Heute ist der Energieverbrauch beim Fernseher glücklicherweise kleiner. Der Grund liegt aber in der billigeren Halbleiterbauweise und nicht in dem Willen, weniger Energie zu brauchen. Weitere Beispiele könnten hier angeführt werden. Die Erstellung von Produktionskapazität auf Vorrat ist denn auch mitschuldig, dass wir heute vieles als notwendig und dringend ansehen und zur Lösung von Energieproblemen nur den einen Weg zu gehen bereit sind. Mit Blick auf die immensen Probleme, die uns beim weiteren Ausbau der Kernenergie belasten, muss die Elektrowirtschaft heute ihre Tätigkeit wohl gründlich überprüfen und sich neu orientie- ren. Meines Erachtens muss diese Tätigkeit erstens nach den echten Energiebedürfnissen ausgerichtet werden und zweitens den politischen Gegebenheiten vermehrt Rech- nung tragen. Bereits schon beim Bau der ersten Kernkraft- werke stand in unserem Land die Notwendigkeit der Substi- tution von Erdöl im Vordergrund. Wenn schon Kernkraft- werke, hätte man damals bereits eine direkte Wärmenut- zung ins Auge fassen müssen. Man ging den Weg des geringsten Widerstandes und der einfachsten Lösung. Die Elektrowirtschaft sah und sieht noch heute ihre Aufgabe zu einseitig in der Produktion elektrischer Energie. Mir persön- lich erscheint es grotesk, ein weiteres Kernkraftwerk zur Stromerzeugung zu bauen, derweil die Substitution von Öl als Hauptaufgabe im Energieverbrauch angesehen wird und ausgerechnet ein Kernkraftwerk ja primär ein Heizwerk ist. Es ist dies für mich ein weiterer Beweis, dass die Beteue- rungen der Kaiseraugst AG, in weiser Voraussicht und in echter Verantwortung für unser Land zu handeln, nicht so ernst genommen werden dürfen. Um Erdöl zu substituieren, ist eine Stromerzeugung durch ein Kernkraftwerk denkbar ungeeignet und energetisch fragwürdig. Ein amerikanischer Wissenschafter hat einmal gesagt - es scheint etwas über- trieben, aber er hat diesen Ausdruck gebraucht -, es komme ihm so vor, als ob einer am Morgen eine Motorsäge nehmen würde, um sein Butterbrot abzuschneiden. Der Bau des geplanten Kernkraftwerkes Kaiseraugst würde uns mit zusätzlichen politischen und Umweltproblemen belasten, die unser Land in grosse Schwierigkeiten stürzen könnten. Darf ich Sie diesbezüglich noch kurz mit einigen Zahlen belästigen? Ein Atomkraftwerk der Grosse Gösgen produziert jährlich nicht, wie Herr Guntern gesagt hat, 2 Kubikmeter, sondern etwa 100 Kubikmeter schwach- bis mittelradioaktiven Abfall. Zusätzlich kommen nach der Auf- bereitung des hochradioaktiven Abfalls noch 100 Kubikme- ter dazu, plus etwa 3 Kubikmeter verglaste höchstradioak- tive Abfälle. Das ist wissenschaftlich abgeklärt. Ich habe nicht begriffen, woher Herr Guntern seine Zahlen hat. Bei
Centrale nucléaire de Kaiseraugst 281 er février 1983 Si la construction d'une centrale à Kaiseraugst, à Graben ou ailleurs n'était qu'un expédient temporaire destiné à nous permettre de passer commodément un cap difficile; si le recours à l'énergie nucléaire ne devait être qu'une paren- thèse ouverte et fermée dans le dernier tiers du XX ème siè- cle, nous pourrions avoir sur la question du besoin un juge- ment assez large. Nous pourrions dire: à voir comment vont les choses, les habitudes de consommation qui se pren- nent, il est possible que les besoins des années quatre- vingt-dix nécessitent bien ces 2000 unités que les requé- rants nous proposent. En d'autres termes, si la question était simplement de met- tre en balance notre croissante demande d'énergie et les risques inhérents aux centrales actuelles, à celles qui fonc- tionnent déjà, à celles que nous connaissons, nous pour- rions, sans nous exposer au grief de désinvolture, dire qu'il y a un certain besoin. Je n'ai, en tout cas, pas de peine à croire que les centrales d'aujourd'hui offrent de sérieuses garanties de sécurité. Je peux même concevoir que le diffi- cile problème de l'élimination des déchets sera résolu; ce sera d'ailleurs l'affaire du Conseil fédéral, au moment où il accordera l'autorisation d'exploiter. Bref, quand les parti- sans de l'énergie nucléaire nous vantent les vertus de l'atome, quand ils nous montrent les précautions qui ont été prises pour rendre les centrales plus sûres, quand ils dénoncent les défauts du pétrole, je ne suis, au fond, par loin de me ranger à leur avis. Seulement, dans tout cela, j'éprouve une méfiance insur- montable. Je suis profondément convaincu que nous ne traitons pas d'un expédient temporaire, qu'il ne s'agit pas d'une parenthèse liée à la fin de ce siècle. Je suis sûr que nous n'en sommes qu'à un début, et qu'en voulant répon- dre à toutes les demandes, en les sollicitant même, nous finirons par susciter des besoins voraces, que nous ne pourrons alors plus satisfaire qu'en créant des usines d'un genre nouveau, plus productives et plus dangereuses. Vous l'avez compris, ce n'est pas tellement les tours de Kaiseraugst que je crains, c'est l'ombre des surrégénéra- teurs. Je suis convaincu que le processus dans lequel nous nous engageons aujourd'hui, en mesurant trop largement les besoins, nous conduira aux surrégénérateurs. Et je ne suis pas le seul à le penser. Dans le rapport de la Commis- sion fédéral de l'énergie, on peut lire ceci, à la page 16: «La comparaison entre les besoins d'uranium et ses disponibili- tés montre que si la production d'énergie nucléaire doit connaître un large essor, il sera nécessaire de recourir à des techniques peu gourmandes d'uranium d'ici à la fin du siècle, en particulier celle du surrégénérateur... De toute manière, il faudra, au début du siècle prochain, recourir à des gisements d'uranium dont l'existence n'est pas encore prouvée, si des techniques plus économes ne sont pas adoptées.» Ainsi, le risque est réel qu'un jour les centrales présentent de tout autres dangers que ceux qu'elles présentent aujourd'hui. Le besoin doit donc, dès maintenant, être mesuré avec sévérité. Mais alors, à le juger strictement, le besoin d'une nouvelle centrale de 600 mégawatts n'a pas été démontré. Vous savez que les partisans du nucléaire, pour discréditer leurs adversaires, ont l'habitude de dire qu'ils en font une guerre de religion, qu'ils en font une affaire de foi. Je trouve qu'il faut aussi beaucoup de foi, beaucoup de religion même, pour croire toutes les hypothèses qui sont à la base du calcul du Conseil fédéral. Je ne prends que quatre points pour vous montrer les hési- tations que j'éprouve. Tout d'abord, la preuve du besoin est fondée sur l'idée que le produit national brut augmentera en moyenne, et en termes réels, de 2,8 pour cent par année et que, de surcroît, le prix du pétrole augmentera, en termes réels, de 3 à 5 pour cent par année. J'ai le sentiment que ces hypothèses sont inconciliables. On a de la peine à concevoir un progrès continu du produit national brut de 2,8 pour cent avec une augmentation constante du prix du pétrole de 3 à 5 pour cent. Il me paraît qu'il y a là une sures- timation. Le deuxième point concerne le rapport entre l'évolution du produit national brut et celle de la consommation d'énergie. On pose que, lorsque le produit national brut s'élève, la consommation d'énergie augmente à proportion. Mais ce lien a été calculé dans les années soixante et soixante-dix, en un temps où l'on était moins sensible à toute cette pro- blématique de l'énergie et où, par exemple, on fabriquait et on utilisait des appareils encore assez gourmands d'éner- gie. Depuis lors - depuis qu'elle a pris conscience du pro- blème - l'industrie, sur laquelle on peut compter pour pren- dre des décisions rationnelles, produit des appareils qui sont moins dévoreurs d'énergie. A mon avis, à vouloir reprendre les proportions qui étaient valables dans les années soixante et soixante-dix pour les projeter dans le futur, on retient, ici encore, un facteur de surestimation. Le troisième point concerne la carrière prometteuse que le couplage chaleur/force pourrait voir s'ouvrir devant lui. Si vous lisez les rapports qui sont à la base du message du Conseil fédéral, vous constatez qu'il y a vraiment un choix: ou bien on construit des centrales nucléaires, ou bien on développe sérieusement le couplage chaleur/force. Mais un développement sérieux du couplage chaleur/force - je pré- cise bien, du couplage chaleur/force en installations décen- tralisées - dépend du prix auquel on pourra vendre l'électri- cité produite dans ces installations. Si ceux qui entendent recourir au couplage chaleur/force sont assurés de vendre leur électricité à un prix raisonnable, qui leur permette de financer leur installation, elle sera construite et produira chaleur et électricité. Il y a beaucoup à attendre de cela. Mais tout dépend du prix: si les électriciens se bornent à offrir huit centimes par kilowatts/heure pour prendre cette énergie dans le réseau, c'est insuffisant. En revanche, si les mêmes électriciens reprenaient le courant, non pas au prix moyen de huit centimes, mais au prix que coûtera vraisem- blablement le courant électrique produit dans la centrale de Leibstadt, c'est-à-dire à douze, treize ou quatorze cen- times, le couplage chaleur/force en sera grandement sti- mulé. Le dernier point concerne la fameuse réserve de sécurité de 95 pour cent. Avec une telle manière de calculer, on veut rendre possible l'exportation de notre production d'électri- cité pendant dix-neuf hivers sur vingt, et limiter l'importation d'électricité à seulement un hiver sur vingt. Que l'on prenne des précautions en cherchant à exporter plus souvent qu'on n'importe, je le conçois fort bien; que l'on souhaite que notre pays ne dépende pas trop des pays étrangers est un vœu tout à fait louable; mais enfin ce chif- fre de dix-neuf hivers sur vingt me trouble: c'est tout de même beaucoup! J'attire votre attention sur le fait qu'au cours des années passées, soit de 1965 jusqu'en 1980, le taux de sécurité était de 75 pour cent, non pas de 95 pour cent; nous avons importé de l'énergie électrique un hiver sur quatre, non pas un hiver sur vingt. A mon avis, une marge de sécurité de 90 pour cent aurait été suffisante. En conclusion, si je ne craignais pas pour l'avenir, si j'avais le sentiment d'être en présence d'une solution provisoire, sans lendemain, je serais assez enclin à laisser aller les choses. Mais nous sommes plusieurs à nous inquiéter de révolution ultérieure de notre politique énergétique. Nous pensons que le jugement doit être rendu avec sévérité. C'est pourquoi nous voterons «non». Baumberger: Ich wollte eigentlich das Wort nicht ergreifen, aber das Votum von Frau Bührer veranlasst mich zu dieser Wortmeldung. Frau Bührer hat als grundsätzliche Gegnerin der Kernenergie vieles gesagt, was einer Antwort bedürfte, doch möchte ich mich sehr kurz halten und lediglich auf zwei Punkte näher eintreten. Frau Bührer, Sie haben die Gefahr der Radioaktivität nach meiner Überzeugung etwas pauschal und wenig differen- ziert behandelt. Sie mögen mir verzeihen; dass ich etwa den Wissenschaftern, die in der ausgezeichneten Broschüre der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft die Strah- lenbelastungsgefahren darstellen, mehr Glauben schenke als Ihren Ausführungen. Oder lesen Sie doch bitte den aus-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Kernkraftwerk Kaiseraugst. Rahmenbewilligung Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band I Volume Volume Session Februarsession Session Session de février Sessione Sessione di febbraio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.084 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.02.1983 - 08:00 Date Data Seite 6-29 Page Pagina Ref. No 20 011 240 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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