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Coopération au développement. Mesures commerciales 472 29 septembre 1982 Mit der Veröffentlichung der Botschaft hat der Bundesrat das neue Abkommen unter Ratifikationsvorbehalt und ohne Verpflichtung unterzeichnet. Wenn die eidgenössischen Räte ihr Placet erteilen - der Nationalrat hat dies bereits diskussionslos getan -, so wird es unter Beachtung der Referendumsfrist frühestens, Anfang 1983 ratifiziert. Die Beiträge der Schweiz werden dem Rahmenkredit für wirt- schafts- und handelspolitische Massnahmen der Entwick- lungszusammenarbeit belastet und sind im Finanzplan 1983 sowie in den Haushaltsperspektiven 1984/85 enthalten. Die Aussenwirtschaftskommission empfiehlt Ihnen Eintre- ten auf die Vorlage und Annahme des Beschlusses, wie er auf Seite 16 der Botschaft abgedruckt ist. . Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes . 33 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat -Au Conseil national #ST# 81.080 Entwicklungszusammenarbeit. Handelspolitische Massnahmen Coopération au développement. Mesures commerciales Bötschaft und Beschlussentwurf vom 14. Dezember 1981 (BBI 1982 l, 713) Message et projet d'arrêté du 14 décembre 1981 (FF 1982 I, 717) Beschluss des Nationalrates vom 23. Juni 1982 Décision du Conseil national du 23 juin 1982 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national Miville, Berichterstatter: Mit der Botschaft 81.080 wird ein weiterer Rahmenkredit von 350 Millionen Franken zur Finan- zierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnah- men zugunsten der Entwicklungsländer vorgeschlagen. Diese Massnahmen gehören neben der technischen und humanitären Hilfe zu den Mitteln, mit denen die Schweiz ihre entwicklungspolitischen Ziele anstrebt, und zwar so, wie sie in Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vorgeschrieben werden. Es handelt sich um einen Rahmenkredit für die Minimaldauer von drei Jah- ren. Mit ihm sollen frühestens vom 1. Juli 1982 an Verpflich- tungen abgedeckt werden. Die Auszahlungen, die innert fünf bis sieben Jahren erfolgen sollen, sind im Budget 1982 und in den Finanzplänen 1983 und 1984 enthalten. Dieser Kredit schliesst an jenen Betrag von 200 Millionen Franken an, der mit Bundesbeschluss vom 28. November 1978 für die gleiche Zielsetzung bewilligt worden ist. Von diesem früheren Kredit waren Ende September 1981 rund 80 Prozent verpflichtet; über die Verwendung orientiert die Botschaft auf Seite 14; im Anhang ist jede einzelne Aktion im Detail beschrieben. Im Hinblick auf den Restbetrag von gegen 40 Millionen Franken ist die Planung weit fortge- schritten. Er dürfte bis Ende 1982 verbraucht sein. Die handels- und wirtschaftspolitischen Massnahmen sind vor allem darauf ausgerichtet, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Entwicklungsländer Rechnung zu tragen. Die sogenannte Dritte Welt ist ja heute nicht mehr ein Block von Ländern mit untereinander mehr oder weniger ver- gleichbaren Verhältnissen, sondern es lassen sich in die- sem Bereich heute folgende Kategorien erkennen:
Die Erdölproduzenten, die zwar Entwicklungsländer, aber nicht arm sind.
Die neu industrialisierten Länder, zum Beispiel Korea, Singapur, Hongkong, denen eine ganze Reihe weiterer Nationen langsam folgt. Ihre Lage ist ungefähr mit derjeni- gen der Türkei, Griechenlands und Portugals vergleichbar. Einige von ihnen geben als Konkurrenten unserer Exportin- dustrie erhebliche Probleme auf.
Eine Gruppe von Ländern, die zwischen die ärmsten und die schon fortgeschritteneren einzureihen ist.
Die bevölkerungsmässig zahlreichen ärmsten Länder, deren Entwicklung trotz aller Hilfe stagniert, weil sie mit Erschwernissen, wie zum Beispiel der rasanten Bevölke- rungszunahme oder der ebenso raschen Ausdehnung von Slums um ihre Städte herum, nicht zu Rande kommen. Mit dem heute zur Diskussion stehenden Kredit soll die Ent- wicklungshilfe der Schweiz weiter verstärkt werden, wozu wir uns aufgrund der Empfehlungen massgeblicher interna- tionaler Instanzen auch durchaus veranlasst sehen. Wenn heute 350 Millionen beantragt werden - statt der 200 Millio- nen des Jahres 1979 -, so spielt dabei natürlich auch die seither eingetretene Inflation eine Rolle. Die vorgesehene Verteilung des Gesamtbetrages sieht so aus: 240 Millionen für Mischkredite und ähnliche Massnah- men, denen auch ein handelspolitisches Motiv im Sinne der Erleichterung schweizerischer Lieferungen und der Erhal- tung von Arbeitsplätzen zugrundeliegt, 70 Millionen für Zah- lungsbilanzhilfe, 20 Millionen für Rohstoffe, 10 Millionen für die Handelsförderung und 10 Millionen für die Industrialisie- rung. Insgesamt wird mit diesen Massnahmen bezweckt, die Entwicklungsländer besser am Welthandel zu beteiligen, damit sie aus ihm grösseren Nutzen ziehen können, sowie Störungen im internationalen Handels- und Zahlungsver- kehr so weit als möglich aufzufangen. Das gilt besonders für den Sektor Rohstoffe, wo die Beteiligung der Schweiz an internationalen Abkommen - wie vorhin gehabt - zu finanzieren ist. Sie zielen darauf ab, übermässige Preis- schwankungen auszugleichen und Verluste der Entwick- lungsländer bei Preisbaissen durch Ankäufe der Aus- gleichslager zu kompensieren. Wir haben darüber soeben im Zusammenhang mit dem Zinsübereinkommen gespro- chen. Es sollen auch bilaterale Projekte zur Verbesserung der Produktion, des Transportes und der Kommerzialisie- rung der Rohstoffe unterstützt werden, alles letztlich auch im Interesse unserer Wirtschaft, die auf eine regelmässige Zufuhr von Rohstoffen zu stabilen Preisen angewiesen ist. Die unter dem Titel Handelsförderung vorgesehenen Mass- nahmen wollen den Entwicklungsländern dienen, indem ihnen bessere Kenntnisse über unsere Märkte verschafft und neue Absatzgebiete für ihre Erzeugnisse erschlossen werden. Sie schliessen auch Bemühungen um die Qualitäts- verbesserung ihrer Produkte ein; denn vieles hängt für diese Länder von ihren Exporterfolgen ab. Ihr Anteil am Welthandel, der sich 1980 auf 10 bis 12 Prozent bezifferte, ist immer noch viel zu bescheiden. Die Massnahmen zur weiteren Industrialisierung wollen Investitionen und den Technologietransfer im privaten Bereich stimulieren. In hohem Masse sollen mit Mischkrediten schweizerische Investitionsgüter und Dienstleistungen, welche die Entwick- lungsländer für die Verwirklichung ihrer Pläne benötigen, finanziert werden. Hier wird eine Mobilisierung privater Mit-
September 1982 473Entwicklungszusammenarbeit tel angestrebt, von denen man annimmt, dass sie sonst nicht entwicklungspolitischen Projekten zukämen. Dank der Bundeshilfe werden die Mittel den begünstigten Ländern zu Vorzugsbedingungen gewährt. Diese Länder werden - und das scheint uns wichtig - nach entwicklungspolitischen Kri- terien ausgewählt. Für solche Mischkredite besteht eine grosse Nachfrage. Wegen der langen Rückzahlungsfristen von 10 bis 15 Jahren verbietet sich der Einbezug von Kon- sumgüterlieferungen, wie das in unserem Lande aus an sich einfühlbaren Gründen immer wieder verlangt wird. Der Bankenanteil der Kredite wird durch die Exportrisikogaran- tie versichert, die nur für schweizerische Güter und Dienst- leistungen zur Anwendung gelangt, was ja auch dem Wesen der Mischkredite entspricht. Mit 5 bis 7 Prozent unserer jährlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenar- beit insgesamt halten sich die Mischkredite in relativ engen Grenzen. Den fünften und letzten Bereich des Rahmenkredites bildet die Zahlungsbilanzhilfe auf bilateraler oder multilateraler Ebene. Auf sie sind eine Reihe von Entwicklungsländern in hohem Masse angewiesen. Mit diesen Massnahmen wird den Zahlungsbilanzkrisen und den dadurch nötig werden- den Schuldenkonsolidierungen entgegengewirkt, denn diese wiederum haben Importrestriktionen und Zahlungsun- fähigkeit zur Folge, während wir an offenen Märkten interes- siert sind. In Ihrer Kommission kam - wie schon im Nationalrat - die Problematik der Mischkredite, die von entwicklungsenga- gierten Kreisen nicht gerne gesehen werden, zur Sprache, weiter die Notwendigkeit der umsichtigen Evaluation und Erfolgskontrolle der Projekte. Es wurde auch gefragt, ob wir mit dieser Kreditierung von Exporten nicht selbst einer Spielart jenes Protektionismus verfallen, den wir bei ande- rer Gelegenheit eindeutig verurteilen. Von selten des Herrn Bundespräsidenten und seiner Spitzenfunktionäre dieses Sektors wurden uns zufriedenstellende Auskünfte erteilt: Mischkredite werden Ländern zugesprochen, von denen man annehmen kann, dass sie sie zurückbezahlen, also nicht sogenannten «Konsolidierungskandidaten». Punkto Exportfinanzierung gehen andere Staaten viel weiter als wir. Für die Kontrolle stehen Spezialisten der Weltbank und des Währungsfonds, der Privatwirtschaft und des Bundes zur Verfügung. Deutlich ist in Ihrer Kommission auch betont worden: Wir erbringen solche Leistungen nicht mehr aus den Motiven, die vielleicht am Anfang der Entwicklungshilfe eine Rolle gespielt haben und die mit so etwas wie einem schlechten Gewissen der einstigen Kolonialmächte - zu denen man uns ja hin und wieder auch ein Stück weit zählte - zu tun hatten, sondern mit Blick auf die Interdependenz der heuti- gen Weltwirtschaft. Ausführlich wurden wir auch über die Mechanismen und die verschiedenen Stufen einer Evalua- tion orientiert. Sie erstreckt sich über Jahre und kostet zwi- schen 50 000 und 100 000 Franken. Der Nationalrat hat die Vorlage am 23. Juni 1982 ohne Gegenstimme gutgeheissen. Auch Ihnen empfiehlt Ihre Kommission Eintreten und Zustimmung zum auf Seite 39 der Botschaft abgedruckten Bundesbeschluss. Bürgi: Geschäfte der Entwicklungshilfe begegnen im Parla- ment kaum grösseren Schwierigkeiten. Indessen muss immer wieder bedacht werden, dass nicht unbeträchtliche Teile der Öffentlichkeit dieser staatlichen Aufgabe weiterhin mit Zurückhaltung, zeitweise mit deutlicher Zurückhaltung, gegenüberstehen. Wir dürfen deshalb nicht den Eindruck aufkommen lassen, es handle sich hier um ein Routinege- schäft. Bei angespanntem Bundeshaushalt sind 350 Millio- nen Franken gewiss keine kleine Summe! Ich hoffe, dass das Gespräch, das wir hier führen, wiederum etwas zur Information und Motivation der Öffentlichkeit beitragen werde. Der Kommissionspräsident hat in ausgezeichneter Weise über die Vorlage informiert. Ich möchte nichts wiederholen; ich möchte lediglich einige wenige Unterstreichungen vor- nehmen. Die Massnahmen, die hier in dieser Vorlage zur Diskussion stehen, richten sich nicht ausschliesslich, aber doch stark an die mittlere Gruppe der Entwicklungsländer, bei denen eine gewisse wirtschaftliche Eigendynamik festzustellen ist. Diesen Begriff 'der wirtschaftlichen Eigendynamik über- nehme ich aus der Botschaft. Ich finde diese Politik richtig. Es geht darum, diese Eigendynamik im Gange zu halten; daraus soll ein fortgesetzter wirtschaftlicher Aufstieg ent- stehen. Es handelt sich hier um Länder, die potentiell inter- essante Wirtschaftspartner der Schweiz sind. Wenn man dies sagt, stösst man allerdings bei emotionellen Entwick- lungshelfern gelegentlich auf Tadel. Aber als ein Land, das zu 40 Prozent auf Export angewiesen ist, dürfen wir solche' Überlegungen anstellen. In der bisherigen Praxis hat der Mischkredit stark an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung soll aufrecht erhalten werden. Der Mischkredit hat sich als ein sehr inter- essantes Instrument erwiesen, an dem noch ein Partner beteiligt ist. Im einen Fall ist es eine Bank, die ebenfalls einen Kredit gewährt; im anderen Fall ist es eine multinatio- nale Institution, die ihr Know-how einbringt. Dadurch ergibt sich eine breitere Abstützung der Hilfe. Insgesamt be- trachte ich den Mischkredit als einen sehr interessanten Teil der schweizerischen Entwicklungshilfe. Deutlicher als bei der technischen Hilfe kann ein Eigeninteresse nachge- wiesen werden. Das scheint mir mit Blick auf die erwähnte zögernde Hälfte der Öffentlichkeit bedeutsam zu sein. Ich bin ebenfalls für Eintreten und Genehmigung des Bun- desbeschlusses. M. Aubert: Quand la Commission du commerce extérieur a délibéré de cet objet, c'était au mois d'août, il m'a semblé qu'elle le traitait un peu comme une affaire de routine, n'en déplaise à M. Bürgi. Mais il y a eu, depuis lors, au début du mois de septembre, l'assemblée générale du Fonds moné- taire international à Toronto et plusieurs des discours qui y ont été tenus, sur l'endettement des pays en développe- ment à l'égard des pays industrialisés, ont suscité une cer- taine inquiétude. Cette inquiétude ne nous conduit pas à faire des propositions, mais à poser quelques questions au chef du Département. Premièrement: Quel est le montant total des dettes des pays en développement à l'égard de la Suisse, Confédéra- tion, banques, autres créanciers? Deuxièmement: Quelles sont les conditions moyennes de ces prêts, taux d'intérêt, durée de remboursement à l'égard de la Confédération d'un part, à l'égard des banques d'autre part? Troisièmement: Quelle est la somme globale que les pays en développement paient chaque année à la Suisse pour le service et le remboursement de ces dettes? La quatrième question est très générale et exprime juste- ment l'inquiétude dont on vient de parler: le Conseil fédéral ne craint-il pas qu'un jour vienne où l'accroissement de ces dettes serait nuisible et aux créanciers et aux débiteurs? Bundespräsident Honegger: Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme der Vorlage. Ich glaube, diese ist heute wichtiger denn je, denn die Entwicklungsländer spielen ja als Handelspartner - und damit komme ich auf eine der Frage, die Herr Aubert gestellt hat, zurück - eine ausserordentli- che Rolle. Im letzten Jahr wurden 22,2 Prozent unserer Aus- fuhren nach Entwicklungsländern exportiert. Der Handels- bilanzüberschuss betrug also insgesamt mit allen Entwick- lungsländern letztes Jahr 6 Milliarden Franken. Wir haben also für 6 Milliarden Franken mehr exportiert nach Entwick- lungsländern, als wir von dort importiert haben. Das ist ein ganz beträchtlicher Betrag und zeigt Ihnen deutlich die Bedeutung der Entwicklungsländer. Man schätzt heute, dass jeder dreizehnte erwerbstätige Schweizer, also etwa 7 Prozent der Beschäftigten in unserem Land, direkt oder indirekt seinen Arbeitsplatz den Exportmöglichkeiten in die Entwicklungsländer verdankt! Das ist auch eine Zahl, die Ihnen die Bedeutung der Entwicklungsländer aus der Sicht des Exportes illustriert! 61-S
Coopération au développement. Mesures commerciales 474 29 septembre 1982 Seit Mitte der siebziger Jahre - um auf die Frage der Ver- schuldung von Herrn Aubert zurückzukommen - hat die Verschuldung der Entwicklungsländer leider erheblich zugenommen. Ich kann Ihnen ganz genaue Zahlen über das Verhältnis der Verschuldung gegenüber der Schweiz nicht angeben, weil wir das Engagement der Banken gegenüber den Entwicklungsländern nur dort kennen, wo die Exportri- sikogarantie eine Rolle spielt. Das ist aber in der Regel der Fall. Es gibt, glaube ich, bei uns nicht sehr viele Banken, die Direktkredite an Entwicklungsländer erteilt haben, ohne im Rücken die Exportrisikogarantie zu haben, und deshalb glaube ich, sind die Zahlen, die ich Ihnen jetzt angebe, Herr <• Aubert, .zwar nicht ganz sichere Zahlen, aber sie sagen etwas aus über das Engagement der Exportrisiken gegen- über den Entwicklungsländern. Seit Mitte der siebziger Jahre hat die Verschuldung der Ent- wicklungsländer erheblich zugenommen. Die gesamte Aus- senverschuldung dieser Länder stieg von 180 Milliarden Dollar Ende 1975 auf 525 Milliarden Dollar 1981. Und bedenklich ist insbesondere der Umstand, dass der Schul- dendienst viel stärker zugenommen hat als die eigentliche Verschuldung, nämlich von 26 Milliarden Dollar im Jahre 1975 auf 109 Milliarden Dollar im vergangenen Jahr. Das ist natürlich vor allem eine Folge der Zinssatzentwicklung. Diese Angaben verbergen verschiedene Dinge. Ich glaube, man darf nun nicht global die Verantwortung für die Ver- schuldungssituation der Entwicklungsländer alleine ihnen selbst zuschieben. Es sind hier verschiedene Argumente mit zu berücksichtigen. Einmal spielt bei diesen Entwick- lungsländern der Export eine beträchtliche Rolle, und in den letzten Jahren sind die Rohstoffpreise für die Entwicklungs- länder sehr stark gefallen und damit entsprechend auch die Erlöse für diese Produkte kleiner geworden. Ein ganz besonders harter Schlag war für die Entwicklungsländer die sehr starke Erdölpreiserhöhung in den letzten Jahren, die sich zwar in den letzten Monaten etwas beruhigt hat, aber eine Konsequenz aus dieser Erdölpreiserhöhung war natür- lich eine ganz beträchtliche Verschuldung der Entwick- lungsländer. Und schlussendlich spielt die ganz beträchtli- che Realzinserhöhung für Kredite ein Rolle, das ist natürlich auch ein Argument, an dem die Entwicklungsländer nicht selbst schuld sind, sondern es ist vor allem die amerikani- sche Zinspolitik, die dafür verantwortlich ist. Das Verhältnis dieser sehr beträchtlichen Verschuldung gegenüber der Schweiz: Während 1980 56,5 Prozent des Gesamtengage- ments der Exportrisikogarantie auf Entwicklungsländer fie- len, stieg dieser Anteil im vergangenen Jahr (1981) auf 65,8 Prozent. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Anteil der 52 ärmsten Entwicklungsländer nur sehr beschei- den ist, nämlich etwa 8,4 Prozent des Gesamtengagements, währenddem das Hauptengagement auf die sogenannten Schwellenländer fällt, also auf Mexiko, Argentinien, einige afrikanische Länder. Die ärmsten Entwicklungsländer bela- sten also unsere Exportrisikogarantie nicht sehr stark, aus dem ganz einfachen Grund, weil wir in diese Länder relativ wenig exportieren. Nun spielt, Herr Aubert, in diesem Problem die Umschul- dung eine beträchtliche Rolle. Wir haben in den letzten Jah- ren zahlreiche sogenannte Umschuldungsaktionen mitma- chen müssen, um diesen Entwicklungsländern Gelegenheit zu geben, sich etwas zu erholen. So wurden seit 1979 zum Beispiel mit Togo, Sudan, Zaire, Sierra-Leone, Madagaskar, Zentralafrika und Senegal Konsolidierungsabkommen abge- schlossen. Sie haben die Exportrisikogarantierechnung etwa mit 45 Millionen Franken belastet, wobei hier zu sagen ist, dass diese 45 Millionen Franken nicht zum vornherein verlorenes Geld darstellen, sondern wir haben sie den Exporteuren ausbezahlt, weil sie ihre Guthaben nicht recht- zeitig erhalten haben. Aber diese Konsolidierungsabkom- men haben ja zur Folge, dass dem Schuldnerland die Mög- lichkeit gegeben werden soll, später, nach einigen Jahren, ihren Verpflichtungen wieder rechtzeitig nachzukommen. Wir hoffen, dass die betroffenen Länder in der Lage sind, in den nächsten Jahren ihre Verpflichtungen ganz oder teil- weise wieder zu übernehmen. Es ist also für die Exportrisi- kogarantie ein «vorläufiger Verlust». Wir hoffen, dass die Entwicklungsländer soweit kommen, dass sie ihre Verpflich- tungen später dann wieder erfüllen können. Die Schweiz ist an der Gesamteinfuhr aus den ärmsten Ent- wicklungsländern leider nur sehr wenig beteiligt, nämlich etwa 1 bis 1,5 Prozent unserer Gesamteinfuhr kommen aus den sogenannten ärmeren Entwicklungsländern. Das macht von der Ausfuhrseite dieser Länder her auch sehr wenig aus, etwa 2 bis 3 Prozent. Das kommt natürlich daher, dass diese Länder selten Waren exportieren können, die in der Schweiz einen genügenden Absatz finden. Wir kaufen einige Rohstoffe, aber sonst sind diese Entwicklungsländer leider keine Lieferanten von Bedeutung für die Schweiz. Wir würden aus unserer Sicht sehr gerne sehen, wenn der beträchtliche Zahlungsbilanzüberschuss von rund 6 Millio- nen Franken etwas abgebaut werden könnte, eben vor allem durch Kauf von Produkten aus diesen Entwicklungs- ländern. Diese Länder gaben sich ja in den letzten Jahren beträchtliche Mühe, so dass man vielleicht davon ausgehen darf, dass sie mit der Zeit etwas exportfähiger bzw. in der Lage sein werden, den beträchtlichen Überschuss gegen- über der Schweiz etwas abzubauen. Vielleicht noch ein Wort zur internationalen Verschuldung. Sie haben auf die Besprechungen hingewiesen, die vor kur- zer Zeit in Kanada im Zusammenhang mit einer Sitzung der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds stattge- funden haben. Diese internationalen Organisationen sind in erster Linie zuständig dafür, dass diese Entwicklungsländer inskünftig über die nötigen Gelder verfügen, um ihre Ver- pflichtungen erfüllen zu können. Das ist übrigens auch ein Grund, weshalb der Bundesrat den Grundsatzentscheid fällte, der internationalen Währungsorganisation und damit dann der Weltbank bei Gelegenheit beizutreten, weil wir hier eine Solidaritätsverpflichtung verspüren. Herr Aubert, zusammenfassend möchte ich festhalten: Die Verschuldungssituation in den Entwicklungsländern ist kri- tisch. Wir werden in den nächsten Monaten und Jahren sehr wahrscheinlich noch mehr solche Konsolidierungsabkom- men abschliessen müssen. Das bedeutet für die Schweiz zusätzliche Engagements, insbesondere von der Exportrisi- koseite her. Ich glaube, es wird eine Aufgabe dieser interna- tionalen Organisation sein, dafür zu sorgen, dass dieser beträchtliche Verschuldungsgrad nicht noch weiter zu- nimmt, sondern abgebaut wird. M. Aubert: Je remercie M. Honegger de sa réponse. Sans doute n'ai-je pas été suffisamment clair tout à l'heure en posant mes questions, aussi je me permettrai d'en répéter deux. Tout d'abord, je voudrais savoir quel est le montant total des dettes des pays en développement à l'égard de la Suisse, résultant des prêts qui leur sont consentis. En l'occurrence, je ne demande pas une réponse immédiate, puisqu'il s'agit ici d'une politique de longue durée et que. nous aurons l'occasion de reparler de tels projets. En fait, ce n'est pas la balance du commerce - dont vous m'avez parlé tout à l'heure et qui est très favorable à la Suisse - que je voudrais connaître, mais le montant total des dettes résultant de prêts. Ensuite, pourriez-vous m'indiquer combien coûtent chaque année aux pays en développement, toujours à l'égard de la Suisse, l'intérêt de ces dettes et leur amortissement? Je comprends fort bien que l'on ne puisse me donner des chif- fres tout de suite, mais il m'importerait de les connaître pro- chainement. Bundespräsident Honegger: Ich habe die Frage richtig ver- standen, bin aber heute nicht in der Lage, Ihnen die konkre- ten Zahlen zu liefern. Ich werde sie in Form eines Berichtes beantworten. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Entwicklungszusammenarbeit. Handelspolitische Massnahmen Coopération au développement. Mesures commerciales In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.080 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.09.1982 - 08:30 Date Data Seite 472-475 Page Pagina Ref. No 20 010 945 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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