- Dezember 1982
677Voranschlag 1982. Nachtrag II
#ST# Neunte Sitzung - Neuvième séance
Dienstag, 14. Dezember 1982, Nachmittag
Mardi 14 décembre 1982, après-midi
17.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Weber
Wahl des Ersatzstimmenzählers
Election du scrutateur suppléant
Präsident: Am ersten Tag der gegenwärtigen Session
haben wir Herrn Ständerat Egli zum neuen Ersatzstimmen-
zähler und damit zum Mitglied des Büros unseres Rates
gewählt. Er hat an einer Sitzung des Büros teilgenommen.
In der Zwischenzeit ist Herr Ständerat Egli ehrenvoll zum
Mitglied des Bundesrates gewählt worden. Der Ständerat
freut sich an der Tatsache, dass einem aus seinen Reihen
diese Ehre zugefallen ist. Ich gratuliere Herrn Egli persön-
lich, aber auch in Ihrem Namen, wenn ich sage, dass wir
uns darauf freuen, unserem ehemaligen Ratskollegen als
Vertreter der Exekutive in unserem Rat zu begegnen.
Unsere besten Glückwünsche begleiten Herrn Egli in sein
neues Amt.
Damit haben wir einen neuen Ersatzstimmenzähler zu wäh-
len. Ich bitte um Austeilung der Wahlzettel. Der Vorschlag
lautet auf Herrn Ständerat Odilo Guntern.
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin
Ausgeteilte Stimmzettel / Bulletins délivrés 38
eingelangt / rentrés 38
leer / blancs 1
ungültig / nuls 0
gültig / valables 37
absolutes Mehr / majorité absolue 19
Es wird gewählt / Est élu
Herr Guntern mit 37 Stimmen
#ST# 82.052
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983
Budget de la Confédération 1983
Siehe Seite 666 hiervon - Voir page 666 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1982
Décision du Conseil national du 13 décembre 1982
Differenzen - Divergences
Antrag der Kommission
606 Zollverwaltung
373.01 Beiträge
Festhalten
804 Bundesamt für Wasserwirtschaft
391.01 Forschungs- und Studienaufträge
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
606 Administration des douanes
373.01 Contributions
Maintenir
804 Office fédéral de l'économie des eaux
391.01 Mandats de recherche et d'étude
Adhérer à la décision du Conseil national
Bürgi, Berichterstatter: Im Rahmen des Voranschlages ver-
bleiben zwei Differenzen zum Nationalrat. Die eine betrifft
einen Beitrag im Rahmen der Zollverwaltung - ich werde die
Einzelheiten sogleich darlegen -, die zweite betrifft die
Position Forschungs- und Studienaufträge im Rahmen des
Bundesamtes für Wasserwirtschaft.
Ich schicke voraus, dass Ihre Kommission der Meinung ist,
im Sinne einer vernünftigen Handhabung des Zweikammer-
systems sei in einer Position dem Nationalrat nachzugeben
und in der anderen festzuhalten. Zunächst die Position, an
der wir festhalten möchten. Das betrifft die Zollverwaltung,
Position 373.01, Beiträge. Hier geht es um Aufwendungen,
welche die Zollverwaltung an die Gemeindeackerbaustellen
der betroffenen Gemeinden in der ganzen Schweiz aus-
richtet. Es handelt sich um eine Mitarbeit im Rahmen der
Rückerstattung von Treibstoffzöllen, auf welche die Land-
wirtschaft Anspruch hat. Diese Mitarbeit bedeutet eine
ganz klare administrative Vereinfachung für die Eidgenössi-
sche Zollverwaltung. Wenn die Gemeindeackerbaustellen
diese Arbeit verweigerten, müsste die Eidgenössische Zoll-
verwaltung mit 85 000 Anspruchsberechtigten verhandeln.
Der Rationalisierungseffekt ist evident; die Ackerbaustellen
erbringen eine klar nachweisbare Leistung zugunsten der
Zollverwaltung. Wir sind deshalb der Meinung, dass diese
Aufwendung gerechtfertigt ist.
Ich möchte Ihnen deshalb im Namen der einstimmigen
Finanzkommission beantragen, an dieser Position festzu-
halten, also 370 000 Franken anstelle der vom Nationalrat
bewilligten 70 000 Franken zu sprechen.
Präsident: Das Wort wird nicht verlangt; Sie haben damit
dem Antrag der Finanzkommission auf Festhalten zuge-
stimmt.
Bürgi, Berichterstatter: Die zweite Differenz ergibt sich
beim Bundesamt für Wasserwirtschaft, Position 391.01. Hier
sind wir der Meinung, dass der Reduktion von 147000 auf
122000 Franken gemäss Beschluss des Nationalrates
zugestimmt werden könne.
Im Namen der einstimmigen Finanzkommission stelle ich
Ihnen in diesem Sinne Antrag.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
#ST# 81.052
Voranschlag 1982. Nachtrag II
Budget 1982. Supplément II
Siehe Seite 650 hiervor - Voir page 650 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1982
Décision du Conseil national du 13 décembre 1982
Differenzen - Divergences
Art. 2
Antrag der Kommission
Festhalten
Budget 1982. Supplément II678
14 décembre 1982
Art. 2
Proposition de la commission
Maintenir
Bürgi, Berichterstatter: Diese Differenz ist etwas emotions-
geladener, wie wir der Berichterstattung in der Presse und
den kurzen Verhandlungen in unserer Finanzkommission
entnehmen konnten. Es geht "um einen Geländeteil, der
nicht als Flughafen, sondern als Flugfeld - das ist der Fach-
ausdruck - zur Diskussion steht. Die Sache ist aber keines-
wegs bewilligt. Die Errichtung des Flugfeldes ist umstritten.
Die Kreise, die diese Lösung definitiv verhindern möchten,
haben gestern im Nationalrat einen Antrag auf Kürzung der
im Nachtragskredit enthaltenen Verpflichtungskredite
gestellt; ein Antrag, der mit einer Mehrheit von 8 Stimmen
angenommen worden ist. Wir haben uns in der Finanzkom-
mission nicht überaus lange, aber um so intensiver mit die-
ser Frage beschäftigt. Wir sind mit Bezug auf die Verwen-
dung dieses Landes zum Schluss gekommen, dass es in
keiner Art und Weise feststeht, dass daraus ein Flugfeld
erstellt werden sollte. Es sind zwar mehrere rechtliche
Schritte unternommen worden. Es liegen Urteile vor. Aber
die Solothurner Regierung stellt sich im Einvernehmen mit
den Gegnern dieses Flugfeldes gegen diese Verwendung.
Es brauchte einen Entscheid des Bundesrates zugunsten
Verwendung als Flugfeld. Ich möchte erhebliche Zweifel
anmelden, ob der Bundesrat mit einem solothurnischen
Chef des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes
einen Entscheid gegen die Regierung dieses Kantons fällen
würde.
Der Antrag des Bundesrates, im Rahmen der Nachtragskre-
dite dieses Geländestück zu erwerben, zielt dann auch
nicht in erster Linie darauf ab, ein Flugfeld zu schaffen. Es
geht darum, eine Landreserve in einem Gebiet zu schaffen,
wo Land für verschiedene Zwecke ausserordentlich
gesucht ist. Es handelt sich um den Raum des Autobahn-
kreuzes Egerkingen. Der Bundesrat denkt sich die Verwen-
dung dieser Landreserve für verschiedene Zwecke. Es
kommt ein Einsatz zugunsten des Waffenplatzes für die
Luftschutztruppe in Wangen an der Aare in Frage; es fallen
andere Zwecke ausserhalb der Verwendung als Flugfeld in
Betracht. Es geht insgesamt um eine Fläche von 120000
Quadratmeter zu 14 Franken. Wir Hessen uns informieren,
dass das kein übersetzter Preis ist. Alle aufgelaufenen
Kosten wären damit abgedeckt. In der Interessenabwägung
kam die Finanzkommission zum Schluss, dass es eine rich-
tige Politik ist, mögliche Landreserven für die öffentliche
Hand zu schaffen zu einem Zeitpunkt, da dieses Land noch
zu vernünftigen Preisen erworben werden kann.
Aus diesem Grund darf ich Ihnen im Auftrag der einstimmi-
gen Finanzkommission den Antrag stellen, den anbegehr-
ten Verpflichtungskredit im Rahmen der Nachtragskredite
in vollem Umfange aufrechtzuerhalten.
Affolter: Der Antrag von Herrn Nussbaumer im Nationalrat
war mir nicht bekannt; ich habe davon erst durch die
Presse vernommen. Hingegen ist mir natürlich die Proble-
matik, die mit dem geplanten Flugfeld Kestenholz verbun-
den ist, sehr wohl bekannt. Noch besser ist sie Herrn Bun-
desrat Ritschard bekannt, und zwar nicht in seiner jetzigen
Eigenschaft, sondern als seinerzeitiges Mitglied der solo-
thurnischen Regierung. Er könnte diese Leidengeschichte
besser nachzeichnen als ich. Auch der solothurnische
Regierungsrat hat dabei gewisse Frontwechsel vorgenom-
men. Zuerst war man positiv eingestellt, später hat man sich
gegen die Verwirklichung eines Flugfeldes in Kestenholz
gestellt. Am Ende war dann eigentlich die Flugplatz-Genos-
senschaft, die durch den Aero-Club gegründet worden war,
geprellt, indem man dort erhebliche Mittel, über 1 Million
Franken, eingesetzt hatte, um einen Verfall der Kaufrechte
zu verhindern, und nun eigentlich auf diesem Lande sitzen-
bleibt. So kam es dazu, dass der Bund dieser Genossen-
schaft mit zwei Darlehen von - glaube ich - rund 600 000
Franken unter die Arme greifen musste; er trägt die Zinslast
und hat sich dazu auch ein Kaufrecht ausbedungen.
Persönlich glaube ich eigentlich kaum mehr an eine Reali-
sierung dieses Flugfeldes. Die Widerstände waren ausser-
ordentlich gross. Die Einstellung der solothurnischen
Regierung hat sich in dieser Beziehung nicht gewandelt,
konnte sich auch nicht gewandelt haben. Die Hoffnungen
der Fliegerfreunde sind gesunken. Völlig fehl am Platz
wären nun aber auch andere Absichten des Bundes, die in
letzter Zeit durchgesickert sind; man hat von einer Typen-
prüfungsanlage auf diesem landwirtschaftlich genutzten
Gelände von rund 12 Hektaren gesprochen. Dies wäre
natürlich eine viel grössere Entfremdung landwirtschaftli-
chen Bodens, als es das Flugfeld gewesen wäre, das ja nur
ein Rasenflugplatz ohne grössere Betonflächen hätte wer-
den sollen. Man hätte dieses Flugfeld auch weiterhin land-
wirtschaftlich nutzen können. Man musste also schon eine
gewisse Vorsicht an den Tag legen, auch gegenüber den
Intentionen des Amtes für Zivilluftfahrt, wenn nun der Bund
dieses Land erwerben will.
Was mich an der ganzen Sache etwas stört, ist die Tatsa-
che, dass man in dieser bekanntlich «heissen» Angelegen-
heit offenbar - ich muss das annehmen - mit dem solothur-
nischen Regierungsrat vorher nicht Kontakt aufgenommen
hat. Denn der Regierungsrat des Kantons Solothurn muss
es gegenüber der Bevölkerung und der solothurnischen
Landwirtschaft wieder verantworten, wie in dieser Sache
nun weiter vorgegangen wird. Angesichts der Tatsache,
dass sich seinerzeit der solothurnische Regierungsrat sehr
stark mit der Ablehnung des Flugfeldes identifiziert hatte,
wäre es angebracht gewesen, die solothurnische Kantons-
regierung vor der Verwirklichung der Kaufabsichten zu
begrüssen. Ich habe heute noch versucht, mit dem zustän-
digen Departementsvorsteher, dem Landwirtschaftsdirek-
tor, Kontakt aufzunehmen; leider ist dies nicht mehr gelun-
gen.
Ich kann hier nicht einen Gegenantrag stellen, die Sache ist
mir auch vollkommen neu. Ich möchte immerhin auch Herrn
Bundesrat Ritschard mitgeben, er möge verlangen, dass in
diesen Fragen mit seinen ehemaligen Kollegen Fühlung auf-
genommen wird und nicht Vorkehren getroffen werden, bei
denen sich dann der Kanton Solothurn und die interessier-
ten Stellen als geprellt vorkommen müssten. Zu dieser
Frage besteht in solothurnischen Landen eine gewisse Sen-
sibilisierung; sie kam zum Ausdruck im Antrag von Herrn
Nussbaumer im Nationalrat. Ich glaube, man sollte hier
diplomatisch, vorsichtig und einigermassen den Gepflogen-
heiten im Verkehr zwischen Bund und Kanton entspre-
chend vorgehen; nur so lassen sich die Gemüter wieder
beruhigen.
Bundesrat Ritschard: Es gibt in diesem Falle wirklich einen
alt Regierungsrat Ritschard und einen Bundesrat Ritschard.
Zusammen sind sie etwas schizophren; ich weiss das auch.
Ich weiss nicht genau, ob das Departement von Herrn Bun-
desrat Schlumpf mit der solothurnischen Regierung Füh-
lung genommen hat; ich werde das noch abklären und
meine ehemaligen Kollegen jedenfalls orientieren. Es geht
einfach darum, ob man ein Kaufrecht auf eine zusammen-
hängende arrondierte Fläche in der Landwirtschaftszone in
der Grosse von 120 000 Quatratmeter aufgeben bzw. verfal-
len lassen will. Das Land würde dann dem Aero-Club Ölten
verbleiben, d. h. er könnte frei darüber verfügen. Wahr-
scheinlich würde er es - ich weiss es nicht - kaum den
Gegnern dieses Flugplatzes verkaufen, sondern irgend-
wem, dem Meistbietenden. Es scheint uns, dass es doch
vernünftiger wäre, wenn der Bund dieses Kaufrecht noch
rechtzeitig ausüben könnte, auch wenn man davon aus-
geht, dass dieses Flugfeld nicht kommt, weil es im Kanton
Solothurn bereits den Regionalflugplatz Grenchen gibt.
Es gibt in dieser Gegend, die von der Autobahn und der
Eisenbahn durchquert wird, den Waffenplatz Wangen an
der Aare, der vielleicht künftig irgendeinmal vergrössert
werden muss. Irgendwo muss der Bund wahrscheinlich
auch diese Fahrzeugtypen-Prüfanlage aufstellen - sicher
nicht auf diesem Areal -, aber wie will der Bund in diesem
Gebiet einmal Land kaufen, ohne Realersatz anbieten zu
- Dezember 1982
679
Terrorismus. Bundesgesetz und Abkommen
können? Das ist der eigentliche Grund, weshalb der Bund
die 120000 Quadratmeter als Realersatz behalten möchte.
Sie werden ihrer bisherigen Nutzung nicht entzogen.
Es ist von der Liegenschaftsverwaltung meines Departe-
mentes ausgerechnet worden, was der Bund bis jetzt hier
an Zinsen bezahlt hat. Man hat die ganze rückwirkende Ver-
zinsung des Bundesdarlehens an den Aero-Club Ölten wie
auch die Notariats- und Grundbuchkosten aufgerechnet.
Wenn man alle diese Kosten durch diese 120000 Quadrat-
meter Land dividiert, dann gibt das einen Kaufpreis von 14
Franken pro Quadratmeter. Das soll im Rahmen dessen lie-
gen, was heute für solches Land etwa bezahlt wird. Viel-
leicht ist das eher noch etwas billig. Ein Geschäft macht
niemand damit. Es ist also nicht etwa so, dass der Aero-
Club Ölten etwas daran verdienen könnte, wie mir das von
der Liegenschaftsverwaltung schriftlich bestätigt wurde. Es
wird nur das bezahlt, was der Aero-Club bis jetzt ausgelegt
hat. Ich glaube also, dass dieses Land als Realersatz in
Reserve gehalten werden sollte.
Ich möchte Sie deshalb bitten, Ihrer Finanzkommission, die
sich vorhin mit dem Geschäft auseinandergesetzt und den
Herrn Direktor des Luftamtes angehört hat, zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
#ST# 82.066
Kantonsverfassungen. Gewährleistung
Constitutions cantonales. Garantie
NW, FR, AI, GE
Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Oktober 1982 (BBI III, 765)
Message et projet d'arrêté du 27 octobre 1982 (FF III, 725)
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schönenberger, Berichterstatter: Wir haben heute über die
geänderten Verfassungen der Kantone Nidwaiden, Frei-
burg, Appenzell-lnnerrhoden und Genf zu befinden. Die
Gewährleistungskommission hat die Botschaft des Bundes-
rates vom 27. Oktober 1982 überprüft und hat in keinem Fall
Einwendungen zu erheben.
Im Kanton Nidwaiden betrifft die Änderung einzig die Her-
absetzung der Altersgrenze für das Wahlrecht in kantona-
len und kommunalen Angelegenheiten von bisher 20 auf
neu 18 Jahre. Dagegen ist von Bundesrechts wegen nichts
einzuwenden.
Unschön.ist höchstens die Bestimmung im neuen Artikel 8
der Nidwaldner Verfassung, wonach Aktivbürger ist, wer
das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, handlungsfähig ist und
dem nicht durch die Gesetzgebung das Aktivbürgerrecht
entzogen ist.
Der Begriff «Handlungsfähigkeit» im Sinne des Zivilrechtes
setzt an sich die Volljährigkeit, also das zurückgelegte
- Altersjahr voraus. Die Kommission ist jedoch der Auf-
fassung, dass das Bundeszivilrecht durch den Artikel 8 der
Verfassung des Kantons Nidwaiden nicht tangiert wird. Eine
redaktionell unglückliche Fassung rechtfertigt es selbstver-
ständlich nicht, die Gewährleistung zu versagen.
Mit der Änderung des Artikels 2 seiner Verfassung will der
Kanton Freiburg die Gleichbehandlung der römisch-katholi-
schen und der evangelisch-reformierten Kirche auf seinem
Gebiet sicherstellen. Die übrigen Religionsgemeinschaften
unterstehen dem Privatrecht. Es kann ihnen aber durch
Gesetz, wenn es ihre gesellschaftliche Bedeutung rechtfer-
tigt, die öffentlich-rechtliche Stellung zuerkannt werden.
Der Kanton Appenzell-lnnerrhoden ändert in Artikel 47 und
48 das Initiativrecht, indem er das bisher nur in sehr allge-
meiner Form in der Verfassung verankerte Gesetzes- und
Verfassungsinitiativrecht ausführlicher regelt. Der neue Arti-
kel 23 der innerrhodischen Verfassung befasst sich mit der
Behandlung von Landsgemeindevorlagen.
Schliesslich ändert auch der Kanton Genf seine Verfassung,
indem er verschiedene Referendumsfristen um 10 Tage auf
30 bis 40 Tage verlängert. Sodann hat der Kanton Genf
einen Umweltschutzartikel als Artikel 160 B in seine Verfas-
sung aufgenommen.
Sämtliche dieser Verfassungsänderungen entsprechen den
Vorschriften des Bundesrechtes. Nachdem Eintreten auf
die Vorlage obligatorisch ist, beantrage ich Ihnen namens
der einstimmigen Gewährleistungskommission die Geneh-
migung des Bundesbeschlusses in globo.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2
Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 38 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
#ST# 82.018
Strafgesetzbuch.
Terrorismus. Bundesgesetz und Abkommen
Terrorisme. Code pénal et convention
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwurf vom 24. März 1982 (BBI II, 1)
Message, projets de loi et d'arrêté du 24 mars 1982 (FF II, 1)
Beschluss des Nationalrates vom 27. September 1982
Décision du Conseil national du 27 septembre 1982
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des
Nationalrates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil
national
Miville, Berichterstatter: Zu den gefährlichsten Erscheinun-
gen unserer Zeit gehört der Terrorismus, der, um irgend-
welchen politischen Zielen zu dienen - angeblich zu dienen,
scheinbar zu dienen -, kriminelle Mittel ergreift und dabei
vorsätzlich und in schwerster Weise wehrlose Menschen
trifft, die mit den vorgegebenen Zielen oder dem Wider-
stand gegen die Verwirklichung dieser Ziele überhaupt
nichts zu tun haben.
Die Schweiz gehört zum Glück bisher - anders als zum Bei-
spiel unser Nachbarland Frankreich - nicht zu den vom Ter-
rorismus besonders betroffenen Ländern. Immerhin haben
uns in jüngster Zeit die Bombenanschläge armenischer Irre-
dentisten und die Besetzung der polnischen Botschaft
gezeigt, dass wir von dieser Geissel unserer Epoche nicht
ausgespart bleiben. Wir haben daher alles Interesse an
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Voranschlag 1982. Nachtrag II
Budget 1982. Supplément II
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
14.12.1982 - 17:00
Date
Data
Seite
677-679
Page
Pagina
Ref. No
20 011 169
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