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CH_VB_001Ch Vb30.09.1982Originalquelle öffnen →
Constitution fédérale (article sur l'énergie)492 30 septembre 1982 In den Absatz c hat der Nationalrat wiederum den Bau von Bahnhofparkanlagen eingefügt. Sie mögen sich vielleicht erinnern, dass bereits unsere Kommission dies vorsah, dass aber der Ständerat mit 20 gegen 19 Stimmen diesen Antrag abgelehnt hat. Ihre Kommission beantragt Zustim- mung zum Nationalrat. Damit hätten wir keine Differenzen mehr, und die Vorlage könnte somit endgültig verabschie- det werden. Angenommen - Adopté An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 81.014 Bundesverfassung (Energieartikel) Constitution fédérale (article sur l'énergie) Siehe Seite 86 hiervon - Voir page 86 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 22. September 1982 Décision du Conseil national du 22 septembre 1982 Differenzen - Divergences Art. 24octies Abs. 1 Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 24° cties al. 1 préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Baumberger, Berichterstatter: Die Kommission beantragt, in allen Differenzpunkten dem Nationalrat zuzustimmen mit Ausnahme des Artikels 24octies Absatz 1 Litera c. Ich darf zur ersten Differenz kurz sprechen. Es handelt sich um Artikel 24octies Absatz 1. Dort hat der Ständerat beschlossen: «Der Bund kann auf dem Wege der Gesetz- gebung ...». Der Nationalrat hat das wieder gestrichen. Der Beschluss des Nationalrates bezweckt nicht eine materielle Änderung. Der Nationalrat hat sich der Meinung des Bun- desrates angeschlossen, dass der Gesetzgebungsvorbe- halt nicht erforderlich sei, weil er generell gelte. Die Kom- mission möchte sich hier dem Nationalrat und dem Bundes- rat anschliessen. Angenommen - Adopté Art. 24octies Abs. 1 Bst. c Antrag der Kommission Festhalten Art. 24°eties al. 1 let. c Proposition de la commission Maintenir Baumberger, Berichterstatter: Beim Buchstaben c geht es darum, dass die Fassung des Ständerates Techniken för- dern will, die der Nutzbarmachung herkömmlicher und neuer Energien dienen. Diese Formulierung ist präziser und auch etwas breiter als jene des Nationalrates. Die Kommis- sion möchte an diesem Vorschlag einhellig festhalten. Angenommen - Adopté Art. 24octies Abs. Iter Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 24 octies al. 1 ter Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Baumberger, Berichterstatter: Hier geht es um die Anschlusspflicht. Das ist substanziell wahrscheinlich die wichtigste Differenz. Ich möchte hierzu folgendes ausfüh- ren: Die Absicht des Ständerates, basierend auf einem Antrag unseres Kollegen Binder, ging lediglich dahin, den Kanto- nen für ihre eigene Gesetzgebung über Fernwärmean- schlüsse eine zweifelsfreie Verfassungsgrundlage zu schaf- fen. Man wollte eine Rechtsunsicherheit vermeiden und es nicht auf eine richterliche Auslegung ankommen lassen. Unsere Kommission ist der Auffassung, dass eine entspre- chende Kompetenz der Kantone heute schon anzunehmen ist. Auch Herr Bundesrat Schlumpf bejahte dies in der Kom- mission. Im Hinblick darauf und auf die mögliche Belastung des Verfassungsartikels, kann sich unsere Kommission mit der Streichung von Absatz Iter einverstanden erklären und stellt einen entsprechenden Antrag. Angenommen - Adopté Art. 24octies Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 24°« al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Baumberger, Berichterstatter: Hier hat der Nationalrat neu beigefügt: «In der Gesetzgebung über die direkte Bundes- steuer begünstigt er die energiesparenden Investitionen.» Dazu wäre folgendes auszuführen: Wir sind uns in der Kommission einig, dass, wenn allein auf Bundesebene gewisse Steuervergünstigungen gewährt werden, die Wirkung wahrscheinlich eher bescheiden sein wird. Eine grössere Wirkung Hesse sich indessen erzielen, wenn sowohl auf Bundesebene wie auf Kantons- und Gemeindeebene energiesparende Investitionen steuerver- günstigt behandelt werden können. Bereits heute kennen verschiedene Kantone entsprechende Vergünstigungen. Der Auftrag an die Legislative hat aber nach unserer Ansicht auch ein gewisses politisches Gewicht, und ange- sichts der Zielsetzung des Sparens, die wir ja letztlich errei- chen wollen, scheint er uns sinnvoll zu sein. Die Kommis- sion hat mit 4 zu 7 Stimmen beschlossen, diesem Antrag zuzustimmen. Angenommen. - Adopté Art. 24bis Abs. 1 Bst. b und Art. 26bls Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 24»* al. 1 let. b et art. 26 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Baumberger, Berichterstatter: Bei den übrigen beiden Differenzen beantragt der Nationalrat Streichung des Antra- ges des Bundesrates, d. h. Beibehalten des geltenden Tex- tes. Es sind relativ geringe Änderungen, die uns nicht von entscheidender Bedeutung scheinen, und wir empfehlen Ihnen, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Angenommen - Adopté An den Nationalrat -Au Conseil national
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundesverfassung (Energieartikel) Constitution fédérale (article sur l'énergie) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.014 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 30.09.1982 - 08:00 Date Data Seite 492-492 Page Pagina Ref. No 20 010 952 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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