- Oktober 1982 N
1403Interpellation Nussbaumer
#ST# 80.551
Interpellation Nussbaumer
Obstimporte. Qualitätskontrolle
Fruits importés. Contrôle de la qualité
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1981, Seite 883 - Voir année 1981, page 883
Nussbaumer: Diese Diskussion fällt in die Zeit einer gros-
sen Obsternte. Das Thema ist trotzdem hochaktuell, weil im
Durchschnitt pro Person und Jahr über 25 Kilo Südfrüchte
eingeführt werden.
Diphenylamin (DPA) und Santoquin, auch Ethoxyquin oder
Stop Scald genannt, werden im Ausland zur Hautbräunebe-
kämpfung (Hautbräune = auf französich «échaudure», auf
italienisch «riscaldo») auf Äpfel und Birnen appliziert.
In der Schweiz wird Diphenylamin (DPA genannt) unter die
Giftklasse 1 eingereiht mit dem Totenkopf auf der Etikette.
Es kann dem ganzen Volk nicht gleichgültig sein, ob bei-
spielsweise die Pausenäpfel, die unsere Kinder zur Erhal-
tung der Gesundheit verzehren, mit diesem Mittel aus der
stärksten Giftklasse behandelt werden.
Im Interesse einer vorausschauenden Gesundheitspolitik
kann es der Eidgenössischen Forschungsanstalt Wädens-
wil (FAW) und dem Eidgenössischen Gesundheitsamt nicht
hoch genug angerechnet werden, dass diese beiden Amts-
stellen energisch das Verbot in der Schweiz durchsetzen
konnten.
In den italienischen Nachbarprovinzen Südtirol und Trient
werden die zur Einlagerung kommenden Äpfel samt Haras-
sen im Tauchbad behandelt. Die richtige Dosierung im EG-
Raum auf weniger als 3 Milligramm/Kilo ist sehr schwierig.
Schon 1971 ersuchte die Forschungsanstalt Wädenswil die
Produzentenfirma Monsanto/USA um Bekanntgabe der
toxikologischen Daten und Analysenmethoden. Diese wur-
den nie geliefert. Da Santoquin bis ins Kerngehäuse der
Äpfel vordringt, nützt es wenig, wenn die Konsumenten die
Äpfel waschen oder schälen. Trotz des absoluten Import-
verbotes konnte 1975 auf Importobst in den Kantonen
St. Gallen, Zürich und Bern 5 bis 11 Milligramm Santoquin
pro Kilo Obst festgestellt werden.
Es ist interessant, dass verschiedene Länder dazu überge-
hen, im eigenen Land den Einsatz dieser Mittel zu verbieten
und diesen nur noch für Exportobst zuzulassen. In der Zeit-
schrift «American Fruit Grower» wurde unlängst beschrie-
ben, welches die besten Methoden für die Behandlung
seien. In dieser Anleitung wurde das Pesonal, welches die
Verpackung der Exportäpfel vornimmt, angewiesen, Plastik-
oder Gummihandschuhe anzuziehen, weil auch das bereits
abgetrocknete Obst partielle Lähmungserscheinungen und
Hautausschläge verursachen könne.
Eine Verschärfung des Problems ergab sich 1980 auch für
den schweizerischen Markt, weil der Grossteil der auf unse-
ren Markt gelangenden Granny-Smith-Äpfel aus Südafrika
stammt. In Südafrika wurde im März 1980 die Behandlung
aller Exporte dieser begehrten grünen Äpfel obligatorisch.
Unsere Importkontrolle funktionierte damals nicht mehr. Die
Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation vermag
mich in Punkt 1 nicht zu trösten, falls die Importe trotzdem
getätigt werden und wir keine Höchstkonzentration in unse-
rem Land festgelegt haben. Es steht fest: Die im Inland pro-
duzierten Äpfel werden garantiert nicht mit DPA oder San-
toquin behandelt. Der Importhandel ist oft stärker als die
Lebensmittelkontrolle. Es stehen hier zu grosse materielle
Einbussen oder Gewinne im Spiel, als dass sich der Handel
zurückhalten liesse. Die FAO/WHO stellte 1969 fest, die
erwähnten Mittel seien gesundheitlich unbedenklich. Es
wurden damals weitere Versuche an Ratten und Säugetie-
ren in Aussicht gestellt. Bis heute wurden keine Resultate
mehr bekanntgegeben. Die Schweizer Toxikologen
Prof. Borbèly und Dr. Pasi warnten unabhängig voneinander
davor, die Mittel DPA und Santoquin auf Früchte zu appli-
zieren. Die Firma Monsanto/USA hat die Fabrikation inzwi-
schen aufgegeben, weil sie die von den Gesundheitsbehör-
den angeforderten neuen Tests nicht liefern wollte. Hollän-
dische Publikationen zeigen, dass die auf -fünf Jahre befri-
stete Zulassung von Santoquin im EG-Raum wohl schon
1981 hätte sistiert werden müssen, weil der Einsatz dieses
Mittels nicht mehr zu verantworten ist. Holland hat das Mit-
tel verboten, muss aber die Importe aus dem EG-Raum
zulassen. Im Amtsblatt der EG vom 10. Juni 1981 forderte
Dansaux ein allgemeines Verbot von DPA; das gleiche
Begehren stellten die deutschen Ärzte.
Wenn der Bundesrat schreibt, die kantonalen Laboratorien
seien ohne weiteres in der Lage, importiertes Obst auf
Rückstände von DPA und Santoquin zu untersuchen, so
stimmt dies seit kurzem. Solothurn machte die ersten
Untersuchungen im Mai 1981. Bei der Kontrolle der Importe
spielt zudem noch der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle. Bis
die Resultate der Laboruntersuchungen vorliegen, sind die
Obstmengen meistens schon vermarktet und verkauft. Es
besteht sogar die Vermutung, dass solches Obst eine Zeit-
lang auch in die Sanoprogramme der Grossverteiler einge-
schleust wurde.
Es kommt einer ungeheuren Benachteiligung der inländi-
schen Produktion gleich, wenn unsere Behörden mehr und
mehr bereit sind, für die Importe die international vorge-
schlagenen höheren Werte des «Codex alimentarius» zu
akzeptieren und dem Druck des auf Gewinnmaximierung
ausgehenden Importhandels nachzugeben.
Was versteht man höheren Orts unter der in Ziffer 2 der
bundesrätlichen Antwort angeführten eigentlichen Qualität
der Ware? Woher nehmen sich die zuständigen Behörden
das Recht heraus, mit dem Begriff der gesundheitlich unbe-
denklichen Mengen zu laborieren, anstatt zu bekräftigen,
dass DPA - und Santoquin - behaftete Äpfel in der Schweiz
nicht verkauft werden dürfen? Es werden bloss Verwarnun-
gen ausgesprochen, die nichts nützen. Man müsste endlich
den Mut haben, einige Wagons behandelter Früchte an den
Absender zu retournieren.
Ich danke dem Bundesrat für seine Bereitschaft, die Kon-
trolle an der Grenze, die dem Bund obliegt, zu verstärken.
Die im Sperrdruck abgegebene Zusicherung kann nur zum
Erfolg führen, wenn ein interkantonales Konkordat über die
Kontrolle der Importe verwirklicht werden kann.
Der Bundesrat weist in Punkt 5 seiner Antwort darauf hin,
die Qualität des Importobstes sei die gleiche wie die des
einheimischen Obstes. Dies stimmt höchstens für die Sorte
«Golden Delicious», die der Hautbräune wenig unterworfen
ist. In den Monaten Mai bis Juli stehen aus der südlichen
Hemisphäre Äpfel der neuen Ernte zur Verfügung, die wirk-
lich nicht behandelt werden müssten. Der schweizerische
Produzent muss unter diesen Umständen - leider - wieder
einmal feststellen, dass für die Importe bezüglich Qualität
ein anderer Massstab angelegt wird. Er hat gute Verbün-
dete, den Konsumenten. Der Importhandel behauptet,
diese Mittel, die auch «Obstkosmetika» genannt werden,
seien nötig, weil sonst die Lagerhaltung unwirtschaftlich
werde. Das stimmt nicht. Mit den neuen Kühlmethoden
kann man Obst bis zur nächsten Ernte richtig lagern. Der
Ruf des Apfels als erfrischende Frucht darf nicht Schaden
nehmen. Der Schweizer Konsument hat natürlich die Mög-
lichkeit, sich dem unbehandelten Schweizerobst zuzuwen-
den, damit er keine billige Qualität konsumieren muss.
Die oft schleppende Behandlung persönlicher Vorstösse
hat auch ihre guten Seiten. Im Jahre 1980 schrieb der
Schaffhauser Kantonschemiker in seinem Jahresbericht, es
seien im Juli 1980 praktisch alle Granny-Smith-lmporte mit
DPA behandelt worden. Kantonschemiker Roger Bieder-
mann schreibt wörtlich:
«Nun lässt uns aber die Antwort des Bundesrates auf die
Interpellation Nussbaumer zu diesem Thema aufhorchen.
Neben viel Unverbindlichem steht der Satz: «Die Regelung
der einheimischen Obstproduktion und der entsprechen-
Interpellation Landoli
1404
7 octobre 1982
den Importe ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Es müs-
sen dabei unter anderem auch Fragen in Zusammenhang
mit der Versorgung sowie zwischenstaatlichen Handelsbe-
ziehungen berücksichtigt werden. Nun sind wir gespannt,
wie die Angelegenheit ausgehen wird. Dem Vernehmen
nach wollen interessierte Kreise durchsetzen, dass DPA
generell gestattet wird, weil eine weitere Aufrechterhaltung
des Verbotes ein «nichttarifarisches Handelshemmnis> dar-
stelle. Was würde nun das heissen? Von einem Tag auf den
anderen würde so auf die Konsumenten über den Umweg
Äpfel einige hundert Kilo eines unnötigen, den Konsumen-
ten täuschenden und toxikologisch nicht unbedenklichen -
die Möglichkeit von DFA, Tumore zu induzieren, ist nicht
ausgeschlossen - Mittels losgelassen. Wir haben manchmal
das Gefühl, dass bei Abschluss von Handelsverträgen vor
lauter Denken an den Profit die Gesundheit schlicht verges-
sen wird.»
Der Konsument sollte sich wieder mehr daran gewöhnen,
nicht nur dann Obst zu essen, wenn es am teuersten ist.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Zulassung die-
ser Mittel in der Schweiz 8000 Hektoliter Chemikalien benö-
tigen würde. 6000 Hektoliter müssten wieder irgendwie
beseitigt werden oder kämen in unsere Abwässer. Ich frage
den Bundesrat, sind Sie bereit, am Importverbot behandel-
ten Obstes festzuhalten? Sind Sie bereit, das Verbot trotz
des starken Drucks des Importhandels durchzusetzen?
Könnten die Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungs-
kommission vom 13. November 1981 zum Hormonskandal
dem Sinne nach auch auf die Obstimportkontrolle angewen-
det werden? Könnten nicht auf Kosten der Importeure amt-
liche Vorausproben verlangt werden, wie dies auf anderen
Gebieten schon lange praktiziert wird?
Herr Bundesrat, ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mir auf
diese Fragen noch ergänzende Antwort geben können.
Rutishauser: Ein gewisser minimaler Einsatz von chemi-
schen Pflanzenschutzmitteln wird immer notwendig sein,
wenn wir einigermassen ansehnliche und haltbare Früchte
produzieren wollen. Wir stellen aber fest, dass trotz der
Bewilligungspflicht für Pflanzenschutzmittel und der Auf-
sicht unserer staatlichen Forschungsanstalten sowie der
Kontrollen des Gesundheitsamtes viele Konsumenten in
bezug auf Rückstände in den Lebensmitteln sehr verun-
sichert und sensibilisiert sind. Aus diesen Gründen gibt
sich die einheimische Produktion grosse Mühe, nur die
absolut notwendigen Hilfsstoffe gezielt einzusetzen. Dies
beweist das stets steigende Interesse an der integrierten
Produktionsmethode. Mittel der Giftklasse 1 und 2 werden
hier überhaupt nicht mehr gebraucht. Auch im konventio-
nellen Pflanzenschutz werden nur Mittel angewendet, die
bewilligt und nach Aussagen der Wissenschaft absolut
unbedenklich sind. Zudem werden diese Mittel Wochen, ja
sogar Monate vor der Ernte angewendet und zum Teil sogar
nur auf die Blätter gespritzt, noch bevor die Früchte gebil-
det sind. Bei den betreffenden Antioxydanten wie Dipheny-
lamin und Santoquin handelt es sich um Mittel der Gift-
klasse 1, mit denen reife, bereits geerntete Früchte im
Tauchverfahren behandelt werden. Eine Bewilligung für sol-
che Behandlungen wäre ein Schlag gegen die laufenden
Bestrebungen, durch integrierte Produktionsmethoden
möglichst rückstandsfreie Früchte zu produzieren. Abgese-
hen davon sind solche Kosmetikbehandlungen nicht not-
wendig und nicht sinnvoll. Das schweizerische Sortiment an
Lagerobst setzt sich zu über 90 Prozent aus Sorten zusam-
men, die mit Hilfe der Lagerung in kontrollierter Atmosphäre
ohne diese Hilfsmittel auskommen. Diese Präparate verhü-
ten bekanntlich Hautbräune und täuschen damit auch bei
länger gelagerten Früchten eine Baumfrische vor. Diese
Behandlungen geben industriellen Grossbetrieben mehr
Freiraum für längere Erntezeit und sehr lange Verkaufszeit,
was aber stets der inneren Fruchtqualität abträglich ist. Es
liegt bestimmt im Interesse unserer Konsumenten, dass
unser einheimisches Obst auf übersichtlichen bäuerlichen
Familienbetrieben naturnah produziert wird. '
Ich hoffe, dass der Bundesrat dem ständigen Drängen der
interessierten Kreise, diese Behandlungsmethode einzufüh-
ren, entschieden entgegentritt.
Begrüssung - Bienvenue
Präsidentin: Ich begrüsse auf der Tribüne Herrn Louis Mer-
maz, den Präsidenten der französischen Nationalversamm-
lung und heisse ihn herzlich willkommen. Ich wünsche ihm
einen angenehmen Aufenthalt in unserem Land und danke
ihm für das Interesse, das er an der Arbeit unseres Rates
zeigt. (Beifall)
Bundesrat Hürllmann: Einfuhren und Ausfuhren betreffen
unsere Handelspolitik, und wir kennen die Komplexität der
Probleme, wie sie mit dieser Interpellation und durch die
Herren Nussbaumer und Rutishauser eben zur Diskussion
gestellt wurden. Aber ich muss sowohl Herrn Nussbaumer
als auch Herrn Rutishauser sagen, dass man nur exportie-
ren kann, wenn man auch den Import zulässt. Das ist im
Grunde genommen von den beiden Herren nicht bestritten
worden, doch wir sind gerade im Bereich der Einfuhren von
Obst und Gemüse ständig mit der Problematik der Zulas-
sung von Importen konfrontiert. Neben dem handelspoliti-
schen Aspekt - und das ist das Anliegen der Interpellation
- ist auch ein Problem zu bewältigen, das mit der Qualität
aus der Sicht unserer Lebensmittelgesetzgebung verbun-
den ist. Die entsprechenden Kontrollen werden nicht durch
den Bund, sondern durch die 26 Kantone durchgeführt,
denen der Vollzug der Lebensmittelkontrolle übertragen ist;
deshalb brauchen wir Kriterien, die wissenschaftlich abge-
stützt sind. Ich kann Ihnen versichern, dass die sogenann-
ten Zusatzstoffe bei Obst und Gemüse ständig überprüft
werden, denn wir dürfen es unter keinen Umständen zulas-
sen, dass mit dem Obst schädliche Stoffe eingeführt wer-
den. Wir haben sogar versucht, eine integrale Kontrolle aller
Äpfel an der Grenze vorzunehmen. Aufgrund eines Rechts-
gutachtens und auch im Hinblick auf die personellen Mög-
lichkeiten der kantonalen Laboratorien müssten wir jedoch
auf eine integrale Untersuchung verzichten. Dafür haben wir
seither die Stichproben verstärkt, und wir sind bestrebt,
sowohl die Kriterien als auch die entsprechenden Kontrol-
len an der Grenze im Griff zu haben. Wir glauben, dass wir
gerade in der letzten Zeit Fortschritte erzielt haben. Das
Problem wird aber nicht an einem Tag erledigt, es wird uns
auch in Zukunft noch beschäftigen.
#ST# 81.360
Interpellation Landolt
Schmerzmittel. Reklameverbot
Analgésiques. Interdiction de la publicité
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1981, Seite 901 - Voir année 1981, page 901
Landoli: Der Antwort des Bundesrates möchte ich folgen-
des entgegnen:
Es ist mir natürlich wohlbekannt, dass die Heilmittelkon-
trolle kantonaler Kompetenz untersteht. Bei der Abgabere-
gelung für Schmerzmittel hat es sich gezeigt, dass die
zuständige IKS nicht in der Lage ist, eine Ordnung zu schaf-
fen, die den Anforderungen der Arzneimittelsicherheit
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Nussbaumer Obstimporte. Qualitätskontrolle
Interpellation Nussbaumer Fruits importés. Contrôle de la qualité
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
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Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
80.551
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.10.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
1403-1404
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Pagina
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20 010 802
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