- Oktober 1983 N
1485
Postulat Müller-Luzern
Motion der sozialdemokratischen Fraktion
Motion du groupe socialiste
Präsident: Der Bundesrat beantragt, diese Motion in ein
Postulat umzuwandeln. Die Fraktionssprecherin, Frau
Mauch, ist damit einverstanden.
Wird die Umwandlung in ein Postulat bestritten? Das ist
nicht der Fall; es ist überwiesen.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Präsident: Die Dringlichen Einfachen Anfragen Künzi und
Humbel sind durch die Antworten des Bundesrates erledigt.
#ST# 78.424
Postulat Müller-Luzern
Geschäftsberichtsdebatte
Débat sur le rapport de gestion
Herr Eng legt im Namen des Büros den folgenden schriftli-
chen Bericht vor:
- Am 21.Juni 1978 reichte Herr Nationalrat Müller-Luzern
ein Postulat ein, mit welchem abgeklärt werden soll, ob die
Geschäftsberichtsdebatte im Nationalrat nicht durch fol-
gende Aufgliederung verbessert und attraktiver gestaltet
werden könnte:
1.1 Die erste Phase soll dazu bestimmt sein, den Bericht der
Geschäftsprüfungskommission (GPK) entgegenzunehmen.
Der Rat kann dabei nur den Bericht der GPK und ihr Vorge-
hen diskutieren. Dadurch erhält die GPK als Instrument der
Oberaufsicht ein anderes Gewicht. Die Öffentlichkeit erfährt,
wie die Oberaufsicht wahrgenommen wird.
1.2 Die zweite Phase soll der allgemeinen Diskussion des
Geschäftsberichtes dienen. Sie darf jedoch nicht wie heute
ins uferlose entgleiten, sondern muss sich auf kurze Fragen
oder Kritiken beschränken. Deshalb ist versuchsweise eine
Fragestunde einzuführen. Diese kann so gestaltet werden,
dass die Fragen bis zum Vorabend der Debatte schriftlich
eingereicht und im Plenum während höchstens fünf Minu-
ten begründet werden.
Der Nationalrat hat mit der Annahme des Postulates am
- Dezember 1978 das Büro beauftragt, in Zusammenarbeit
mit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) diese Prüfung
vorzunehmen.
- Bisherige Praxis: Die Geschäftsprüfungskommission ist
seit vielen Jahren bemüht, die Geschäftsberichtsdebatte
nicht nur möglichst interessant, sondern auch möglichst
rationell zu gestalten. Das Hauptgewicht liegt jeweils beim
Eintretensreferat des Kommissionspräsidenten, in dem
sowohl die Kommissionsarbeit als auch die Schwerpunkte
der Geschäftsprüfung des vergangenen Jahres dargelegt
werden. Bei der anschliessenden, departementsweisen
Beratung ist die GPK bestrebt, die Zahl der Kommissionsre-
ferenten auf ein Minimum zu beschränken und Schwer-
punkte zu setzen. Die Themen werden sämtlichen Ratsmit-
gliedern im voraus schriftlich mitgeteilt.
Seit 1980 informiert die GPK zudem in einem schriftlichen
Bericht über die Ergebnisse ihrer Inspektionen.
Ein Vergleich der Geschäftsberichtsdebatten der letzten
fünf Jahre zeigt, dass zwar die Bemühungen der GPK erfolg-
reich waren (Verringerung des Zeitaufwandes für die Kom-
missionsberichterstattung), dass aber die Zahl und der Zeit-
aufwand für die Einzelredner und den Bundesrat stark vari-
ieren:
Analyse der Geschäftsberichtsdebatten 1978 bis 1982 (an-
hand des «Amtlichen Bulletins»)
Jahr
1978
1979
1980
1981*
1982*
Kommis-
sions-
bericht-
erstatter
Zahl
24
18
17
16
10
Spalten
im
Bulletin
36
27,5
26
26
41
Interven-
tionen
Bundesrat
9
12
15
10
9
Spalten
im
Bulletin
48,5
32
17
37
30,5
Einzel-
redner
Zahl
50
51
29
51
37
Spalten
im
Bulletin
50,5
41,5
24
40
28,5
Total
Umfang
der
Debatte
(Spalten)
135,0
101,0
67
103
100,0
- Redezeitbeschränkung auf 5 Minuten
Wenn die Debatte jeweils trotz den Bemühungen der GPK
im Verhältnis zum Interesse im Rat und in der Öffentlichkeit
viel Zeit beansprucht, so liegt dies zum Teil an der Funktion
der Behandlung des Geschäftsberichtes, welche jedem
Ratsmitglied als Volksvertreter die Möglichkeit verschaffen
soll, Kritik an der Geschäftsführung des Bundesrates und
der Verwaltung im vergangenen Jahr anzubringen und so
die Exekutive zur Rechenschaft zu ziehen. Diese demokrati-
sche Funktion der Geschäftsberichtsdebatte soll nicht in
Frage gestellt werden.
Ein zweiter Grund liegt im Inhalt des Geschäftsberichtes
selber. Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte
haben in der letzten Zeit mehrfach gefordert, der Geschäfts-
bericht solle weniger eine Auflistung von Erfolgsmeldungen
der Verwaltung bilden, sondern auch auf die Probleme und
ungelösten Fragen eingehen. Das würde sich auch auf das
Interesse im Rat an der Debatte auswirken.
- Diskussion im Büro und in der GPK. Das Büro und die
GPK haben sich an mehreren Sitzungen mit der Verbesse-
rung der Geschäftsberichtsdebatte befasst. Die GPK hat zu
diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die der
Gesamtkommission im Mai dieses Jahres Bericht erstattete.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe hat der Kommissionsprä-
sident im Eintretensreferat zur Geschäftsberichtsdebatte in
der Junisession («Amtliches Bulletin» 1982, Seite 616)
zusammengefasst. Sowohl die GPK wie das Büro kommen
bei der Prüfung des Postulates zu folgenden Schlüssen:
3.1 Das Postulat sucht die Stellung der GPK dadurch zu
verbessern, dass in einem ersten Teil der Debatte nicht der
Geschäftsbericht des Bundesrates, sondern der Bericht der
GPK über ihre Prüfung Gegenstand der Beratung bildet. Die
allgemeine Geschäftsberichtsdebatte soll danach die Form
einer Fragestunde mit beschränkter Redezeit annehmen.
Die Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesrates
durch das Parlament ist nur möglich, wenn jedem Ratsmit-
glied die Gelegenheit gegeben wird, Fragen und Kritiken
zum Bericht des Bundesrates vorzubringen. Hauptgegen-
stand der Debatte muss somit die Geschäftsführung des
Bundesrates-und nicht die Kontrolltätigkeit der GPK-sein.
Eine Diskussion des Berichtes der GPK setzt voraus, dass
dieser schriftlich erstattet wird. Dies ist in früheren Jahren
(1849 bis 1921 ) geschehen, wurde dann jedoch aus Gründen
der Zeitnot für Übersetzung und Drucklegung sowie wegen
der hohen Herstellungskosten fallengelassen.
Eine formelle Zweiteilung der Debatte in eine erste Hälfte,
die wesentlich durch die Geschäftsprüfungskommission
geprägt wäre, und eine zweite, die den Anliegen aller Rats-
mitglieder offenstünde, würde zudem eine unannehmbare
Privilegierung der Mitglieder der GPK bedeuten. Das Inter-
esse am ersten Teil der Debatte könnte sogar noch sinken,
weil das einzelne Ratsmitglied zu diesem Zeitpunkt seine
Kritiken und Fragen zur Geschäftsführung des Bundesrates
nicht vorbringen dürfte. Schliesslich würde eine solche
Zweiteilung erfordern, dass jeder Bundesrat sein Departe-
ment zweimal vor dem Rat vertritt. Aus diesen Gründen ist
der vorgeschlagene erste Teil der Debatte abzulehnen.
3.2 Die Geschäftsberichtsdebatte ist bereits heute eine
«Fragestunde», jedoch ohne die Beschränkung auf schrift-
lich gestellte Fragen. Eine schriftliche Fragestellung würde
einen grossen Verwaltungsaufwand mit sich bringen (inklu-
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Postulat Bremi
1486
N 6 octobre 1983
sive Vorbereitung der Antworten des Bundesrates) und auch
der Debatte die noch verbleibende Spontaneität nehmen.
Ein Nebeneinander von Geschäftsberichtsdebatte-Frage-
stunde und Fragestunde nach Artikel 71a des Réglementes
wäre in der Sommersession wohl ein wenig zuviel. Es dürfte
sich zudem kaum rechtfertigen lassen, Ratsmitgliedern, die
keine Frage schriftlich eingereicht haben, während der
Debatte zum Geschäftsbericht des Bundesrates das Wort zu
verweigern.
3.3 Das Anliegen des Postulates, die Verwaltungskontrolle
in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen, wird nur soweit
zu erfüllen sein, als bedeutende Themen der Oberaufsicht
zur Behandlung kommen. Dabei kann es nicht darum
gehen, das Gewicht der Geschäftsprüfungskommission
öffentlich zu dokumentieren. Deren Bedeutung häng! viel-
mehr von der laufenden Kontrolle ab, welche die Verwaltung
ohne merkliche Publizität immer wieder zu spüren be-
kommt. Jeder Versuch aber, die Bedeutung der Gescnäfts-
prüfungskommission und der parlamentarischen Oberauf-
sicht auf künstlichem Wege hervorzuheben, ist von vorne-
herein zum Scheitern verurteilt.
Die Geschäftsberichtsdebatte ist eine Pflichtübung, die sich
aus unserem Regierungssystem ergibt und als solche ihren
Wert auch dann hat, wenn sie wenig spannend ist. Von den
einzelnen Parlamentariern und den Massenmedien kann
nicht erwartet werden, dass sie alle Einzelheiten der Flegie-
rungs- und Verwaltungstätigkeit im Bund interessieren.
Dennoch ist es wichtig, dass jede Frage, auch wenn sie nur
wenig berührt, öffentlich im Parlament zur Diskussion
gestellt werden kann.
4. Die GPK verfolgt mit ihren Bestrebungen um Verbesse-
rung der Geschäftsberichtsdebatte dieselben Ziele wie das
Postulat. Der Weg zur Erreichung dieses Zieles ist jedoch
unterschiedlich.
Die positiven Erfahrungen aus der Sommersession 1982
zeigen, dass auch in Zukunft folgende, von der Arbeits-
gruppe der GPK ausgearbeitete Regeln beachtet werden
sollten:
- Die Geschäftsberichtsdebatte ist so zu traktandieren, dass
sie ohne Unterbruch durchgeführt werden kann.
- Die Berichterstattung der Kommission über die Prüfung
des Geschäftsberichtes ist nach Möglichkeit zu konzentrie-
ren. Vor Beginn der Debatte erhalten alle Ratsmitglieder
eine Referentenliste, auf welcher die Themen umschr eben
sind, zu denen die Kommissionssprecher reden werden. Der
Kommissionspräsident schildert in seinem Eintretensreferat
die Arbeitsmethoden der Kommission, geht auf allgemeine
Fragen ein (allenfalls unter Bezug auf die Richtlinien der
Regierungspolitik oder auf wichtige hängige Fragen) und
hebt die wichtigsten Feststellungen der Kommission hervor,
so dass die Schwerpunkte der kommenden Debatte vorge-
zeichnet sind. Pro Sektion wird nur ein Sprecher bestimmt
(Ausnahme Präsidenten von Arbeitsgruppen). Die Sektions-
sprecher verzichten auf allgemeine Feststellungen. Sie
beschränken sich auf eine möglichst knappe Darstellung
der von der Kommission beschlossenen Themen und Fra-
gen an den Bundesrat.
- Die Voten der übrigen Ratsmitglieder zum Geschäftsbe-
richt können und sollen in keiner Weise beeinflusst werden.
Die Geschäftsberichtsdebatte kann daher nicht auf die Form
einer Fragestunde reduziert werden. Um eine spontane Aus-
einandersetzung mit dem Bundesrat zu ermöglichen, ist auf
eine Aufteilung der Debatte in zwei Tage zu verzichten. Die
Fragen und Kritiken zu jedem Departement sind in Anwe-
senheit des zuständigen Departementsvorstehers zu stellen
und von diesem unverzüglich zu erwidern. Hingegen wäre
es erwünscht, wenn die Geschäftsberichtsdebatte von den
Ratsmitgliedern vermehrt als Ersatz für persönliche Vor-
stösse genutzt würde. Sie könnte dann dazu dienen, den
übrigen Ratsbetrieb etwas zu entlasten.
- Um die Debatte besser zu strukturieren, sind die Themen
auf der Liste der Kommissionssprecher, die allen Ratsmit-
gliedern ausgeteilt wird, ausführlicher darzustellen.
Dadurch kann sich jeder bereits ein Bild von den Schwerge-
wichten der Debatte machen.
Antrag des Büros
Das Büro beantragt dem Rat, vom Bericht Kenntnis zu
nehmen und das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
Proposition du Bureau
Le Bureau propose au conseil de prendre acte du présent
rapport et de classer le postulat, le but poursuivi par son
auteur étant déjà réalisé.
Präsident: Das Büro beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis
zu nehmen und das Postulat als erfüllt abzuschreiben; Herr
Müller ist damit einverstanden.
Abgeschrieben - Classé
#ST# 81.405
Postulat Bremi
Eidgenössische Räte. Informationsfilm
Chambres fédérales. Film d'information
Herr Eng legt im Namen des Büros den folgenden schriftli-
chen Bericht vor:
- Am 10.Juni 1981 reichte Herr Nationalrat Bremi ein
Postulat ein, mit dem das Büro des Nationalrates eingeladen
wird, einen Informationsfilm über die Wirkungsweise der
eidgenössischen Räte herstellen zu lassen.
Ein solcher Film sollte dem staatsbürgerlichen Unterricht
dienen und den Besuchern des Parlamentes sowie Schul-
klassen gezeigt werden können. Der Urheber des Postulates
wünschte in der Begründung, dass eine schweizerische
Filmgesellschaft mit der Produktion beauftragt werde.
Das Büro wie auch die Studienkommission Zukunft des
Parlamentes in ihrem Schlussbericht von 1978 anerkennen
die Notwendigkeit eines solchen Informationsmittels.
Geprüft werden sollte jedoch, ob das gewünschte Ziel mit
einem Film oder einer wesentlich kostengünstigeren Ton-
bildschau besser erreicht werden kann.
Auf Antrag des Büros beschloss der Rat am 9. Oktober 1981,
das Postulat zu überweisen.
- Nach einigen Abklärungen über ein mögliches Film- bzw.
Tonbildschaukonzept konnte das Büro in Erfahrung brin-
gen, dass die SRG zum selben Zeitpunkt selbst einen Film
über das Parlament in Auftrag gegeben hat und bereit wäre,
diesen dem Parlament zur Verfügung zu stellen. Die beiden
Ratsbüros und das Sekretariat der Bundesversammlung
konnten bei der Ausarbeitung des Drehbuches beratend
mitwirken. Der Film ist im Sommer 1982 fertiggestellt und
den Büros und der Fraktionspräsidentenkonferenz vorge-
stellt worden.
- Der Film der SRG zeigt die Aktivitäten des Parlamentes
und der Parlamentarier auf. Mit Blick auf das Zielpublikum,
das nicht nur aus TV-Zuschauern besteht, wurde der Film so
gestaltet, dass er über einen längeren Zeitraum Gültigkeit
behält, also nicht nur Informationscharakter hat, sondern
auch didaktische Züge aufweist. Das brachte natürlich
gewisse Zwänge für die Gestaltung des Drehbuches mit
sich. Die Handlung durfte nicht zu stark auf Personen bezo-
gen sein. So werden weniger die Protagonisten als die Orte
ihrer Arbeit in den Vordergrund gerückt.
Im Film wird die Tätigkeit der beiden Kammern und ihre
Beziehung zum Bundesrat skizziert, werden die Besonder-
heiten der beiden Räte hervorgehoben und ihre Beziehung
zueinander aufgezeigt. Der Weg eines Gesetzes vom ersten
Entwurf bis zum Inkrafttreten wird nachgezeichnet. Im Film
wird auch der besondere Charakter unseres Parlamentes
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Müller-Luzern Geschäftsberichtsdebatte
Postulat Müller-Luzern Débat sur le rapport de gestion
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
78.424
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.10.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1485-1486
Page
Pagina
Ref. No
20 011 823
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