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CH_VB_001Ch Vb06.06.1983Originalquelle öffnen →
Initiative parlementaire593N 6 juin 1983 wie sie nun nach den Anträgen Ihrer Kommisson bereinigt werden. Darf ich noch kurz zu zwei Punkten eine Erkärung abge- ben? Einmal zu grenzüberschreitenden Problemen: Sie haben wohl der Presse der letzten Tage entnommen, dass sich einmal mehr auch die Minister der EG mit der Frage der Strassenbenützungsabgaben beschäftigt haben. Man hat einer gewissen Beunruhigung in bezug auf unsere schweizerischen Bestrebungen für Güterverkehrsabgaben wie auch für Personenfahrzeugabgaben Ausdruck verlie- hen. Die Vorlage, wie sie jetzt bereinigt wird (Art. 16 Abs. 3 der Übergangsbestimmungen), gibt dem Bundesrat die Kompetenz, abzustufen nach Benützungsdauer und ande- ren Gesichtspunkten. Der Bundesrat wird eine Regelung treffen, welche die Diskriminierung ausländischer Strassen- verkehrsfahrzeuge verhindert. Er wird insbesondere der unterschiedlichen Benützungdauer Rechnung tragen. Eine zweite Erklärung: Es erübrigt sich aus den dargelegten Gründen, dass der Bundesrat heute zu Modifikationen an der Strassenrechnung Stellung nimmt, weil eine befristete Übergangslösung im vorgeschlagenen Sinn mit pauschalen Angaben eben nicht eine bereinigte Strassen- und insbe- sondere Kategorienrechnung zur Grundlage haben kann. Die Arbeit der Kommission Nydegger ist für uns und für die weiteren Arbeiten wertvoll. In diesen kurz,- mittel- und lang- fristigen Empfehlungen der Kommission Nydegger sind aber verschiedene, unter anderem auch politische Ent- scheide enthalten, welche erst noch zu erarbeiten und zu fällen sein werden. Dieser Parameter für die Gestaltung einer allenfalls modifizierten Strassenrechnung enthält ver- schiedene Faktoren, welche - je nach ihrer Wertung - sehr grosse Auswirkungen haben können. Ich erwähne eine davon: Ob man den Anteil der Kosten der Gemeindestras- sen mit 70 Prozent oder mit 80 Prozent der Gemeindeko- sten (ein Institut an der ETH schlägt 78 Prozent vor, die Kommission Nydegger geht von 70 Prozent aus) in Rech- nung stellt, macht 143 Millionen Franken jährlich aus. Nur dies, um darzulegen, dass nicht einfach von Einzelempfeh- lungen ausgegangen werden darf, um neue Rechnungs- ergebnisse zu erarbeiten. Eine zweite Überlegung: Der Abschreibungsaufwand wird im Zuge der weiteren Investitionen insgesamt zunehmen. Damit wird mittelfristig die Eigenwirtschaftlichkeit des Strassenverkehrs abnehmen, eben im Hinblick auf den zunehmenden Abschreibungbedarf. Aus diesen Gründen ersucht Sie der Bundesrat, diesen Hürdenlauf eines Kindes (das Sie, die eidgenössischen Räte, im Jahre 1978 gezeugt und auf den Weg geschickt haben mit Ihren Motionen) abzuschliessen und diese Fra- gen - Schwerverkehrsabgabe, pauschalierte Übergangsre- gelung - dorthin zu schicken, wo sie hingehören, nämlich aus dem Wartsaal der Politik hinaus auf die Strasse, zum Souverän. Der Souverän soll darüber entscheiden. Wir ersuchen Sie ebenfalls, die Differenzen zu bereinigen und die Vorlage zuhanden des Souveräns zu verabschie- den. Präsident: Es stehen sich zwei Anträge gegenüber: Der Antrag der Kommission auf Festhalten - d. h. Streichung von Artikel 36quater - und der Antrag von Herrn Müller-Aar- gau. Wir stellen die beiden Anträge einander gegenüber. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 116 Stimmen Für den Antrag Müller-Aargau 19 Stimmen Bundesbeschluss B - Arrêté federai B Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 76.221 Parlamentarische Initiative. Autobahngebühren Initiative parlementaire. Péages sur les autoroutes Siehe Jahrgang 1981, Seite 1286 Voir année 1981, page 1286 Beschluss des Ständerates vom 23. Juni 1982 Décision du Conseil des Etats du 23 juin 1982 Differenzen - Divergences Art. 17 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 17 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Nebiker, Berichterstatter: Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Ständerat zuzustimmen und damit die Differenzen zu bereinigen. Wie Sie der Fahne entnehmen können, schlägt der Ständerat vor, die Übergangsbestim- mungen für Autobahngebühren nicht auf den 31. Dezember 1990 zu befristen, wie wir das vorgeschlagen hatten, son- dern als Frist zehn Jahre seit Inkrafttreten festzusetzen. Damit gewinnen wir etwas mehr Spielraum, bis die GVK greifen wird. Es sind ferner einige kleinere redaktionelle Änderungen vorgesehen. Damit bestehen keine Differenzen mehr. Ein anderer Arttrag ist hier nicht gestellt worden. Die Vorlage der Autobahn- vignette ist somit abstimmungsreif, das Schweizervolk kann endlich dazu Stellung nehmen. Das wünschen sowohl die Befürworter wie die Gegner der Autobahnvignette, die ja in erster Linie eine finanzpolitische Angelegenheit ist. Wie Sie den Haushaltsperspektiven entnehmen können, wäre der Bund auf diese zusätzlichen Einnahmen wirklich angewie- sen. Ich beantrage Ihnen also, der Kommission zuzustimmen und damit diese Differenz zu bereinigen. M. Houmard, rapporteur: Nous avons à décider du péage sur les autoroutes; il s'agit également de dispositions tran- sitoires de la constitution. Le Conseil des Etats a apporté quelques précisions. Le chiffre 2, notamment, est biffé et remplacé par le chiffre 4: «La perception de cette rede- vance est limitée à dix ans», alors que la formulation du Conseil national, au chiffre 2, fixait cette limite au 31 décem- bre 1990. Le reste du texte est en principe semblable, mis à part un petit complément qui demande aux cantons de contrôler le respect des prescriptions par tous les véhi- cules. Ce sont là les seules divergences avec le Conseil des Etats. La commission, à l'unanimité, se rallie à la proposition du Conseil des Etats et vous invite à accepter le projet. En éli- minant les divergences entre le Conseil des Etats et notre conseil, on permettra au citoyen de se prononcer lui-même sur le problème de la vignette autoroutière. Präsident: Herr Bundesrat Schlumpf verzichtet auf das Wort. Es wird kein anderer Antrag gestellt. Damit haben Sie der Kommission zugestimmt. Abschreibung - Classement Präsident: Wir haben noch folgende parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: Postulat 11.849 Jaeger-Basel. Nationalstrassen. Unterhalts- finanzierung
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative. Autobahngebühren Initiative parlementaire. Péages sur les autoroutes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 76.221 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.06.1983 - 15:30 Date Data Seite 593-594 Page Pagina Ref. No 20 011 454 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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