Motion Rothen392
N 14 mars 1983
#ST# 82.502
Motion Rothen
Wirtschaftlich bedrohte Regionen. Massnahmen
Régions économiquement menacées.
Mesures à prendre
Wortlaut der Mot/on vom 22. September 1982
Der Bundesrat wird aufgefordert, den regionalem Wirt-
schaftseinbrüchen mit weiteren gezielten Massnahmen ent-
gegenzuwirken:
- durch eine flexiblere Handhabung des Bundesbeschlus-
ses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich
bedrohter Regionen. Dieser ist durch zusätzliche Instru-
mente wirksamer zu gestalten;
- den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden durch Finanz-
hilfen die wirtschaftliche Neustrukturierung möglichst kurz-
fristig zu ermöglichen und ihnen durch zinsgünstige Darle-
hen die Übergangsschwierigkeiten zu erleichtern;
- den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden durch die Revi-
sion des Raumplanungsgesetzes die Industriezonennut-
zung zu ermöglichen.
Texte de la motion du 22 septembre 1982
Le Conseil fédéral est chargé de prendre des dispositions
appropriées pour prévenir des vicissitudes économiques
ultérieures dans certaines régions, et notamment de:
- Veiller à une application plus souple de l'arrêté fédéral
sur l'aide financière aux régions économiquement mena-
cées et de le rendre plus efficace par la provision c'instru-
ments complémentaires;
- Faciliter une restructuration rapide de l'économie dans
les communes les plus touchées par une assistance finan-
cière, notamment sous forme de prêts à intérêt réduit pen-
dant la période de transition;
- Permettre aux communes menacées, par une révision
de la loi sur l'aménagement du territoire, de se prévaloir des
avantages dévolus aux zones industrielles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi, Braunschweig, Bundi,
Chopard, Deneys, Eggenberg-Thun, Ganz, Gerwig, Gloor,
Hubacher, Jaggi, Lang, Leuenberger, Mauch, Meier Werner,
Meizoz, Merz, Morel, Morf, Muheim, Müller-Bern, Nauer,
Ott, Reimann, Reiniger, Renschier, Riesen-Freiburg, Rob-
biani, Rubi, Ruffy, Uchtenhagen, Vannay, Zehnder, Ziegler-
Genf (38)
Rothen: Die aktuellen Schwierigkeiten in den Uhrenregio-
nen sind in erster Linie auf die einseitige Abhängigkeit die-
ser Gebiete von der Uhrenindustrie zurückzuführen. Pro-
speriert die Uhrenbranche, geht es auch den Uhrenregio-
nen gut, hat die Uhrenindustrie dagegen schwere Rück-
schläge in Kauf zu nehmen, wie es zurzeit der Fall ist, dann
werden die Uhrenregionen hart betroffen.
Die Investitionstätigkeit, die Arbeitsnachfrage, die Lohn-
summe, das Steueraufkommen und die gesamte demogra-
phische Entwicklung sind in diesen Regionen stark von der
Ertrags- und Beschäftigungslage der Uhrenbranche abhän-
gig. Für die gegenwärtigen Probleme der schweizerischen
Uhrenindustrie gibt es zahlreiche und recht unterschiedli-
che Gründe, so zum Beispiel den weltweiten Konjunktur-
rückgang, die Zahlungsbilanzschwierigkeiten und die pro-
tektionistischen Massnahmen vieler Staaten, dann aber
auch die Höherbewertung des Schweizerfrankens, cas Auf-
treten der Billiguhren auf den Weltmärkten und vieles
andere mehr.
Bei einer Gewichtung der angeführten Ursachen der Pro-
bleme in der Uhrenindustrie dürfte man wohl kaum fehlge-
hen, wenn man insbesondere den strukturellen Gründen ein
grösseres Gewicht beimisst als der Wirtschaftsrezession.
Zu diesen Schlussfolgerungen kam jedenfalls Prof. Hill, der
im Auftrag des Volkswirtschaftsdepartementes ein Gutach-
ten verfasst hat. Zu den gleichen Schlussfolgerungen kam
ein paar Jahre später, nämlich Ende des letzten Jahres -
der Bericht Hill wurde 1977 publiziert -, der Bericht vom
Battelle-lnstitut: dass nämlich die tieferen Ursachen für die
Krise der Uhrenindustrie in der Branche selbst zu suchen
seien.
Die einseitig strukturierte Wirtschaft hat die geographische
Diversifizierung vor der ersten sogenannten Rezession
stark behindert und die betriebliche Diversifikation - d. h.
die Diversifikation auf der Ebene der Unternehmungen -
weitgehend vernachlässigt. Der Staat hat zu der damaligen
Zeit wenig oder nichts unternommen, um die Diversifikation
zu fördern. Eine Wende kam insbesondere mit der Schaf-
fung des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen
zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen vom 6. Okto-
ber 1978. Diese Massnahmen vermögen allerdings die frü-
her begangenen regional- und strukturpolitischen Versäum-
nisse bei weitem nicht zu korrigieren.
Weit grössere Anstrengungen sind erforderlich. Die wirt-
schaftlich bedrohten Regionen, die von der Monostruktur
bedrohten Menschen dürfen in einer schwierigen Zeit des
technischen und wirtschaftlichen Umbruchs nicht auf sich
allein gestellt bleiben und die ganze Bürde der Anpassung
allein tragen. Dieser Aufgabe, so möchte ich meinen, kann
sich auch der Bund nicht entziehen. Der Staat muss viel-
mehr alle Massnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um
den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden die wirtschaftliche
Neustrukturierung möglichst kurzfristig zu ermöglichen.
Der Förderung der Diversifikation und Innovation primär auf
der Ebene der Unternehmungen muss allergrösste Beach-
tung geschenkt werden. Das Verlassen auf nur ein Produkt
- hier zum Beispiel die Uhr - ist bei der heutigen technolo-
gischen und weltwirtschaftlichen Entwicklung schlicht und
einfach nicht mehr zu verantworten.
Diese Entwicklung voll zu erfassen, ist Sache der Unterneh-
mer und des Staates. Es scheint mir, dass hier eine echte
Partnerschaft dringend erforderlich ist. Besonders in den
Entleerungs- und Randgebieten gilt es, eine tragfähigere
Wirtschaftssubstanz zu schaffen und Anreize für eine
erfolgreiche Industrieansiedlung zu bieten. Dabei bleibt zu
beachten, dass hier Kräfte erforderlich sind, die durch die
Kantone und die Gemeinden allein nicht mehr erbracht wer-
den können. Der Bund ist deshalb tatsächlich aufgerufen,
seine subsidiäre Hilfe zur Verstärkung der Anstrengungen
zur Innovation, Diversifikation und Industrieansiedlung in
den betroffenen Regionen zu steigern.
Gestatten Sie mir, die Situation in den Uhrenregionen mit
einigen Zahlen zu belegen. Sie beziehen sich auf die Stadt
Grenchen. (In den anderen Uhrenstädten sind die Verhält-
nisse ähnlich; das gleiche gilt für die Regionen der Uhren-
städte.) Die Stadt Grenchen zählte im Jahre 1970 20679
Einwohner; Ende 1982 zählt sie noch deren 17000. 1970
betrug die Zahl der Arbeitsplätze 14 392; Ende 1982 ist sie
unter 10000 gefallen, also ein Rückgang in der Grössen-
ordnung von 4400 Arbeitsplätzen.
Ein Wort zum steuerbaren Ertrag der juristischen Perso-
nen: Dieser betrug im Jahre 1975 rund 61 Millionen; im
Jahre 1981 waren es noch 19 Millionen. Die Gemeinde-
steuer der juristischen Personen betrug im Jahre 1975 9,6
Millionen, im Jahre 1981 hingegen nur noch 3,4 Millionen;
1982 ist der Steuerertrag der juristischen Personen auf
unter 2 Millionen gefallen; das alles im Verlaufe von kurzen
sieben Jahren. So rasch war die Entwicklung rückläufig.
Im Januar 1982 waren 86 Personen arbeitslos, im Dezember
1982 schon 319. Ich kann in bezug auf die Kurzarbeit an die
Ausführungen unseres Bundesrates Herrn Kurt Purgier, die
er anlässlich unserer Wirtschaftsdebatte gemacht hat,
anknüpfen.
Die Ausfallstunden durch Kurzarbeit betrugen im Jahre
1980 in der Region Grenchen - Schwerpunkt Stadt Gren-
chen - 16 734 Stunden, im Jahre 1981 313 000 Stunden und
im Jahre 1982 1 464 172 Stunden. In der Bauwirtschaft
- März 1983
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muss der Auftragsbestand der Baugeschäfte im Moment -
das ist die logische Konsequenz aus diesen Zahlen, die ich
Ihnen darlegen durfte - als äusserst prekär bezeichnet wer-
den. Die gegenwärtige Krise hat sich auf die Bautätigkeit
sowohl im privaten Sektor als auch bei den öffentlichen Vor-
haben ausgewirkt. Die Baumeister sind deshalb gezwun-
gen, Kurzarbeit einzuführen und Entlassungen vorzuneh-
men. Die Zahl der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe zum
Beispiel auf dem Platze Grenchen ist in den letzten Jahren
stark zurückgegangen: 1975 504 Personen, in 1982 waren
es noch deren 200. Der Leerwohnungsbestand hat die
Grosse von 3,58 Prozent erreicht.
Gestatten Sie mir noch Bemerkungen zu den einzelnen
Punkten der Motion:
Zu Punkt 1 : Die geforderten Massnahmen sind durch das
EVD bzw. das BIGA bereits eingeleitet worden. Das in der
Botschaft «Stärkung der Wirtschaft» erwähnte zweite Mass-
nahmenpaket beinhaltet die angebotsseitige Stärkung
unserer Wirtschaft, die Innovationsrisikogarantie sowie den
Ausbau des regionalpolitischen Instrumentariums. Das ist
von sehr grosser Bedeutung - damit dürfte Punkt 1 der
Motion seine Realisierung erfahren.
Zu Punkt 2: Die aufgezeigte wirtschaftliche Entwicklung in
den Uhrenregionen dürfte zeigen, dass die wirtschaftliche
Neustrukturierung möglichst kurzfristig ermöglicht werden
muss. Um den Gemeinden die wirtschaftliche Neustruktu-
rierung zu ermöglichen, sollen ihnen durch zinsgünstige
Darlehen die Übergangsschwierigkeiten erleichtert werden.
Zu Punkt 3 muss ich noch sagen: Die Uhrenzentren haben
zum Teil im Rahmen ihrer Raumplanung wesentliche
Gebiete als Industriezonen ausgeschieden, um die Ansied-
lung neuer und die Erweiterung bestehender Industrien zu
ermöglichen. Die Ansiedlung ist eine absolute Notwendig-
keit für die Umstrukturierung und die Erhaltung und Schaf-
fung neuer Arbeitsplätze. Die Erfahrungen zeigen nun, dass
die Nutzung dieser Industriezonen teilweise nicht möglich
ist, weil die Grundeigentümer zum Teil nicht gewillt sind,
den Boden für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung zu
stellen. Im Gegensatz zum Bundesgesetzentwurf über die
Raumplanung vom 4. Oktober 1974, der in Artikel 35 eine
Enteignungsmöglichkeit ^enthielt, beinhaltet das heutige
Recht keine Expropriationsmöglichkeit mehr. Das Fehlen
dieser Grundlage im bestehenden Recht erschwert oder
verunmöglicht den Gemeinden die Ansiedlung neuer Indu-
strien, die Erweiterung bestehender Betriebe und damit die
Schaffung neuer und die Erhaltung bestehender Arbeits-
plätze.
Die Motion hat das Ziel, den regionalen Wirtschaftseinbrü-
chen entgegenzuwirken, den in diesen Regionen lebenden
Menschen ihre Existenz und ihren angestammten Lebens-
raum zu erhalten und den regionalen Disparitäten entge-
genzuwirken. Eine Verpflichtung, diese Ziele zu erreichen,
ist auch staatspolitischer Art und gilt als solche gleicher-
massen für die Kantone und den Bund. Es ist zu einer
Schicksalsfrage unseres Landes geworden, ob sich zwi-
schen oder neben den grossen Ballungszentren noch
regionale Schwerpunkte und Regionen halten können, die
zur Bewahrung auch des staatspolitischen Gleichgewichtes
unerlässlich sind.
Ich bitte Sie, die Motion erheblich zu erklären.
Bundesrat Purgier: Niemand kann bestreiten, dass die
Region, aus der der Motionär stammt, ganz besonders im
Zeichen dieser Krise lebt und dass die Arbeitslosenzahlen,
die er uns sehr plastisch dargestellt hat, Anlass zur Sorge
sein müssen für eine Gemeindebehörde, für die dort leben-
den Menschen, aber auch für die Vertreter des Kantons und
des Bundes. Wir sind deshalb schon seit langem, vor allem
auch durch das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und
Arbeit, an Arbeiten mitbeteiligt, die der Verbesserung der
entsprechenden regionalen Struktur und der dort vorherr-
schenden Uhrenindustrie dienen sollen. Der Bundesbe-
schluss vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen
zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen hat sich - ich
glaube, das ist auch die Auffassung des Motionärs - grund-
sätzlich bewährt.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen will der Bundesrat
diese Massnahme ausbauen und noch wirksamer gestalten.
Wir stützen uns dabei auf eine Umfrage bei den betroffenen
Kantonen, aber auch auf Studien, die im Rahmen des neu-
artigen, guten Koordinationsorganes BIGA/Uhrenkantone/
Uhrenstädte erstellt worden sind. Auch hier hat man nicht
nur philosophiert, sondern man ist zur Arbeit übergegan-
gen, mit Erfolg. Ein Entwurf zur Revision des Bundesbe-
schlusses wurde im Rahmen der Massnahmen, über die wir
nun seit Tagen beraten, in die Vernehmlassung geschickt;
ich hoffe zuversichtlich, dass nach Ablauf der Vernehmlas-
sungsfrist - das ist am 10. Mai - die Ausarbeitung der Bot-
schaft zügig vorangehen kann, weil ja die Grundelemente
der Finanzierungsbeihilfe Ihnen allen hier bekannt sind. Wir
brauchen demzufolge nicht Neuland zu betreten, vielmehr
geht es um Verbesserungen.
Ein zweiter Punkt: Der innerkantonale Finanzausgleich ist
grundsätzlich Sache der Kantone. Wir können von diesem
Prinzip nicht einfach ungestraft abgehen, weil wir sonst
gegen die ganze bundesstaatliche Struktur verstossen. Nur
soweit Gemeinden mit Finanzproblemen im Berggebiet lie-
gen, können sie für Infrastrukturprojekte Unterstützung
gemäss dem Bundesgesetz vom 28. Juni 1974 über Investi-
tionshilfe für Berggebiete beanspruchen. Im Rahmen des
Massnahmenpaketes ist ja, wie Sie wissen, ein Ausbau die-
ses Instrumentes vorgesehen; in diesem Rahmen möchte
ich auch die Idee des Motionärs näher prüfen.
Der dritte Punkt, mit dem sich der Motionär beschäftigt,
betrifft die Raumplanung. Das Bundesgesetz vom 22. Juni
1979 ermöglicht den Kantonen und Gemeinden eine zweck-
mässige Industriezonenplanung. Mir scheint, dass eine
Revision dieses erst seit rund drei Jahren in Kraft stehen-
den Rahmengesetzes sich noch nicht aufdrängt. Es ist den
Kantonen ein sehr weiter Spielraum innerhalb dieses Geset-
zes offen gelassen worden, den es nun zu nutzen gilt.
Es ist davon auszugehen, dass ein konsequenter Vollzug
mithilft, verschiedene heute noch bestehende, auch mir
bekannte Probleme zu entschärfen. Namentlich haben Kan-
tone und Gemeinden dafür zu sorgen, dass Land, welches
sich für die Überbauung eignet und voraussichtlich innert
15 Jahren benötigt wird, eingezont und auch zeitgerecht
erschlossen wird. Den Kantonen und Gemeinden, die nach
der föderalistischen Aufgabenteilung, wie es Artikel 22qua-
ter unserer Verfassung verlangt, für die Ordnung der
Bodennutzung zuständig sind, stehen überdies eine Reihe
anderer Möglichkeiten offen, um Bauland in genügendem
Masse erhältlich zu machen. Ich darf auf die Antwort des
Bundesrates auf eine seinerzeitige Interpellation von Herrn
Biderbost verweisen.
Fazit: Wenn ich die Hauptpunkte der Motion überblicke und
die Grundhaltung des Motionärs sehr wohl zu teilen ver-
mag, dann kann ich mich bereit erklären, Punkt 1 als Motion
entgegenzunehmen. Wir sind ja voll an der Arbeit.
Punkt 2 möchte ich Herrn Rothen beliebt machen, in ein
Postulat umzuwandeln, und bei Punkt 3 empfehle ich Ihnen
Ablehnung, sofern der Herr Motionär, gestützt auf die Erklä-
rungen, die ich zur Vollzugsmöglichkeit dieses Rahmenge-
setzes geben konnte, nicht auf diesen Punkt verzichten will.
Präsident: Herr Rothen ist mit diesen Vorschlägen des
Bundesrates einverstanden.
Punkt 1 wird vom Bundesrat als Motion entgegengenom-
men. Wird diese Motion aus der Mitte des Rates bestritten?
Das ist nicht der Fall; sie ist überwiesen.
Punkt 2 wird vom Bundesrat als Postulat entgegengenom-
men; Herr Rothen ist damit einverstanden. Wird Punkt 2
auch als Postulat bekämpft? Das ist nicht der Fall; das
Postulat ist überwiesen.
Punkt 3 wird vom Bundesrat abgelehnt. Herr Rothen ist
damit einverstanden. - Sie haben in diesem Sinne
beschlossen.
Überwiesen gemäss Antrag des Bundesrates
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1983
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Anno
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Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.502
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
14.03.1983 - 14:30
Date
Data
Seite
392-393
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Pagina
Ref. No
20 011 289
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