1983
CH_VB_001Ch Vb28.02.1983Originalquelle öffnen →
#ST# Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Nationalrat - Conseil national 1983 Frühjahrssession - 16. Tagung der 41. Amtsdauer Session de printemps - 16 e session de la 41<= législature #ST# Erste Sitzung - Première séance Montag, 28. Februar 1983, Nachmittag Lundi 28 février 1983, après-midi 15.30h Vorsitz - Présidence: Herr Eng Präsident: Ich begrüsse Sie zur Frühjahrssession und eröffne die Sitzung. Ich darf ganz besonders Herrn Bundes- rat Egli begrüssen. Er ist heute zum ersten Mal bei uns im Nationalrat als Bundesrat. Wir wünschen ihm für seine ver- antwortungsvolle Tätigkeit Erfolg und tiefe Befriedigung. (Beifall) Volk und Stände haben gestern über zwei Verfassungsrevi- sionen entschieden. Wie jeder Abstimmungstag, so gibt auch der gestrige Sonntag vielfältigen Anlass zu Interpreta- tionen und Spekulationen. Im Vordergrund steht indessen die ernüchternde Realität, dass sich nicht einmal ein Drittel der stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer über die Zukunft unserer Energie- und Verkehrspolitik ausge- sprochen haben. Die schlechte Stimmbeteiligung erweckt unsere Bedenken um so mehr, als es bei der Abstimmung um zwei entscheidende, für die Zukunft unseres Landes grundsätzliche Fragen ging, die zu lösen unserer Genera- tion aufgetragen ist. Die schwache, sozusagen zufällige Annahme der Verfassungsbestimmungen über die Neure- gelung der Treibstoffzölle und die ebenso zufällige Ableh- nung des Energieartikels durch die Stände gibt dem Bun- desrat und den eidgenössischen Räten nunmehr Gelegen- heit, die künftigen Schritte danach auszurichten. Die uns alle bewegende Frage, wie unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger gründlicher mit den Verfassungsgrundlagen vertraut gemacht und dadurch zum Urnengang bewegt wer- den können, wird weiterhin bestehen. Für die nächste Zukunft kann offensichtlich keine Hoffnung auf Vertiefung und qualitative Verbesserung unserer demokratischen Ein- richtungen gehegt werden. Bestand haben wird aber wei- terhin auch die Spekulation, wie die knappen Ergebnisse zu interpretieren sind. Die Resultate geben jedenfalls weder dem einen noch dem anderen Lager Anlass zu vorbehaltlo- sen Siegesfeiern. Alle sind Sieger und Besiegte. Auch bei der Neuregelung der Treibstoffzölle ist vom Volk vorläufig nur ein erster, zwar immerhin wichtiger, aber doch noch nicht endgültiger Schritt sanktioniert worden. Auch hier bedarf es noch einiger Überlegungen, wie die neuen Verfassungsbestimmungen ausgestaltet sein werden. Wenn auch rechtlich selbst eine knappe Mehrheit der Ein- stimmigkeit gleichgesetzt werden könnte, hat der Vollzug aus politischen Erwägungen auf die unterlegenen Minder- heiten, soweit ihre Absichten bekannt sind, Rücksicht zu nehmen. Da unser Land durchwegs aus Minderheiten besteht, und da wir der Achtung der Minderheiten unsere Eigenständigkeit und Unabhängigkeit verdanken, wird es zweifellos möglich sein, das zwar viel verpönte, aber auf die Dauer doch glückliche Mittelmass auch hier zu bewahren. Und nun zur Sessionsarbeit: Die Fraktionspräsidentenkon- ferenz beantragt Ihnen, wie in den früheren Sessionen wie- derum die Redezeit zu beschränken, und zwar auf fünf Minuten bei Eintretensdebatten und bei Diskussionen über persönliche Vorstösse. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Sie haben so beschlos- sen. #ST# 82.064 Luftverschmutzung. Übereinkommen Pollution atmosphérique. Convention Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Oktober 1982 (BBI MI, 333) Message et projet d'arrêté du 4 octobre 1982 (FF III, 309) Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Herr Kunz unterbreitet namens der Kommission für Ge- sundheit und Umwelt folgenden schriftlichen Bericht: Der zu beantragende Bundesbeschluss sieht die Ratifika- tion des Übereinkommens über weiträumige grenzüber- schreitende Luftverschmutzung vor. Am 16. März 1983 wird dieses im Rahmen der ECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) ausgearbeitete Überein- kommen - auch Genfer Konvention zur Bekämpfung des «sauren Regens» genannt - unabhängig von unserem Ent- scheid in Kraft treten. Die Vereinbarung drückt den Willen der Unterzeichner aus, die Luftverschmutzung - insbesondere die weiträumige, grenzüberschreitende - zu bekämpfen. Sie verpflichtet die Vertragsparteien zur Entwicklung von bestmöglichen und wirtschaftlich tragbaren Politiken und Strategien zur Rein- haltung der Luft. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Forschung, des Informationsaustausches sowie des Mess- und Bewertungsprogramms soll verstärkt werden. 16-N
Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.02.1983 Date Data Seite 117-117 Page Pagina Ref. No 20 011 250 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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