PTT. Budget 19831750
N 16 décembre 1982
ich als Mitglied der Solothurner Regierung eine eindeutige
Stellung bezogen hatte, zu der ich immer gestanden bin.
Das Land ist in der Landwirtschaftszone, und der Bund
könnte nie mit irgendwelchen Bauten auf diesem Land
diese Landwirtschaftszone durchbrechen. Aber es ist denk-
bar, dass man für die Typenprüfungsanlage - wenn sie in
einer Industriezone erstellt werden könnte, was ich nicht
weiss, weil ich die Projekte nicht kenne - Industrieland
kauft und dem Verkäufer dieses Land hier als Realersatz
zur Verfügung stellt. Es ist immer leichter mit Realersatz als
mit Geld zu kaufen!
Herr Nussbaumer will nicht so recht wahrhaben - aber das
ist gestern auch in der Finanzkommission gesagt worden,
und zwar von Parlamentariern, die etwas von Landwirtschaft
verstehen, nämlich von Vertretern der Landwirtschaft -,
dass das Land, wenn der Bund das Kaufrecht jetzt nicht
ausübt, an den Aero-Club Ölten fällt. Herr Hofmann hat das
gesagt. Wem - Daniel Müller, Sie kennen den Aero-Club
Ölten - wird er verkaufen? Er muss ja verkaufen, weil er das
Geld für die Zinsen kaum aufbringen kann. Er wird doch
wohl an den Meistbietenden verkaufen! Ob das ein Landwirt
aus Kestenholz, die Gemeinde Kestenholz, die Solothurner
Wirtschaftsförderung oder wer auch immer ist, kann man
heute nicht sagen; aber wahrscheinlich wird das Land
durch einen solchen Verkauf eher teurer.
Und nun zum Preis: Ich habe Nationalrat Nussbaumer vor-
hin die seriöse Berechnung der Liegenschaftsverwaltung
des Finanzdepartementes gezeigt. Er hat immer noch Zwei-
fel. Aber ich lege meine Hand ins Feuer, dass das, was Herr
Zumwald, der die Liegenschaftsverwaltung meines Departe-
mentes leitet und auch aufgrund seiner beruflichen Her-
kunft etwas von diesen Grundbuchfragen versteht, sagt,
stimmt. Ich zitiere den entscheidenden Satz der Liegen-
schaftsverwaltung, der Sie davon überzeugen sollte, dass
der Bund in keiner Weise ein Geschäft macht oder machen
möchte: «In der Bemessung des Kreditbegehrens haben
wir die volle rückwirkende Verzinsung des Bundesdarle-
hens und die Abwälzung der bezahlten Bankzinsen auf das
Konto sowie die Notariats- und Grundbuchko-
sten mitberücksichtigt. Das Land soll also nur zum Preise
der ausgewiesenen Gestehungskosten gekauft werden.»
Der Bund will kein Geschäft machen. Nun kann man natür-
lich über die Höhe des Preises streiten. Herr Nussbaumer
hat eine Rechnung gemacht, aber es waren auch Vertreter
der Landwirtschaft, die in der ständerätlichen Kommission
gesagt haben, man könne wirklich nicht sagen, dass dieser
aufgerechnete Quadratmeterpreis unvernünftig sei. Das
und sogar mehr werde heute leider bezahlt.
Ich glaube, wir dienen selbst den Interessen, die Herr Nuss-
baumer hier legitim vertritt, mehr - Herr Reichling hat das
auch gesagt -, wenn das Land in die Hände des Bundes
kommt und nicht in die Hände eines Spekulanten, der dann
später das draufschlagen wird, was er eben draufschlagen
kann. Beim Bund wird immer die Gewähr dafür bestehen,
dass er doch das Gesamtinteresse und insbesondere auch
die Interessen der Landwirtschaft wahrzunehmen versteht.
Also wird nach diesen Diskussionen hier der Vorsteher des
Verkehrsdepartementes mit dem Kanton Solothurn über
das weitere Prozedere einmal sprechen müssen, und dann
muss das Problem «Flugplatz, ja oder nein» gelöst werden.
Dann wird man auch endgültig über die Verwendung des
Landes sprechen können. Aber das Land muss dann im
Besitz des Bundes sein, weil sonst über die weitere Verwer-
tung überhaupt nicht mehr diskutiert werden kann. Das
werden dann jene bestimmen, die es vom Aero-Club behal-
ten oder verkauft haben. Wir sollten schliesslich das Land
kaufen, weil sonst die Gefahr besteht, dass hier genau das
Gegenteil von dem entsteht, was Herr Nussbaumer will.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission
Für den Antrag Nussbaumer
An den Bundesrat -Au Conseil fédéral
73 Stimmen
42 Stimmen
#ST# 82.056
PTT. Voranschlag 1983
PTT. Budget 1983
Siehe Seite 1631 hiervor - Voir page 1631 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 15. Dezember 1982
Décision du Conseil des Etats du 15 décembre 1982
Differenzen - Divergences
Art. 2
Antrag der Kommission
Abs. 1
Festhalten
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2
Proposition de la commission
Al. 1
Maintenir
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Bratschi, Berichterstatter: Beim Bundesbeschluss über
den Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1983
haben sich zwei kleine Differenzen mit dem Ständerat erge-
ben und zwar in Artikel 2.
Die erste Differenz finden Sie in Alinea 1, die zweite in Ali-
nea 3.
Alinea 1: Hier haben wir im Nationalrat beschlossen: «Der
durchschnittliche Personalbestand der PTT-Betriebe wird
für das Jahr 1983 auf insgesamt 55626 Personen festge-
setzt.» Dies entspricht dem Antrag des Bundesrates weni-
ger die 591 Personen, die wegen der Ablehnung der
Arbeitszeitverkürzung in Abzug gebracht worden sind.
Nun hat der Ständerat folgenden Beschluss gefasst: «Der
durchschnittliche Personalbestand der PTT-Betriebe wird
für das Jahr 1983 wie folgt festgesetzt» (— und jetzt kommt
eine Aufgliederung, die bis anhin nicht vorhanden war -):
«Generaldirektion und zentralisierte Betriebe 3811, Post-
kreise 36 025, Telefonkreise 15 790, PTT insgesamt 55 626».
Damit ist wieder die Gesamtzahl erreicht. Diese Aufgliede-
rung gemäss Beschluss des Ständerates, die in früheren
Jahren üblich war, hat Ihre Kommission mit 9 zu 3 Stimmen
abgelehnt. Sie beantragt Ihnen Festhalten am Beschluss
des Nationalrates.
Die Begründung entspricht dem Vorgehen in der übrigen
Bundesverwaltung bei der Festlegung des Personalbestan-
des. Hier hat man von der Zentralverwaltung des Bundes
immer wieder gefordert, dass sie im Rahmen des bewillig-
ten gesamten Personalbestandes - sogar über die Departe-
mente hinweg - ihre Personalbestände ausgleichen soll,
selbstverständlich unter Innehaltung des bewilligten
Höchstbestandes. Soll dieses Prinzip, das sonst in der Bun-
desverwaltung gilt, auch bei den PTT gelten, so dürfen wir
nicht aufgliedern, wie das der Ständerat gemacht hat, son-
dern wir müssen den durchschnittlichen Personalbestand
gesamthaft nennen und keine Aufgliederung vornehmen.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission für Alinea 1 Fest-
halten am Beschluss des Nationalrates.
Zu Alinea 3 nehme ich gleich die Bemerkung vorweg, denn
Alinea 3 des Artikels 2 ist sehr einfach. Hier haben Sie vom
Ständerat eine Beifügung erhalten. Nationalrat und Bundes-
rat haben vorgeschlagen: «Sofern eine ausserordentliche
Verkehrszunahme es zwingend erfordert, kann eine Erhö-
- Dezember 1982
1751
Botschaft in Riyadh. Neubauten
hung des Durchschnittsbestandes anbegehrt werden.» Der
Ständerat präzisiert nun: «Sofern eine ausserordentliche
Verkehrszunahme es zwingend erfordert, kann» - jetzt
kommt die Differenz - «für die Betriebsdienste eine Erhö-
hung usw. angefordert werden», also die Beschränkung der
Erhöhungsmöglichkeiten für die Betriebsdienste. Ihre
Finanzkommission hat hier Zustimmung zum Ständerat
beschlossen, damit eine Gleichstellung zum übrigen Bun-
despersonal erfolgt, wo ja das administrative Personal auch
plafoniert ist. Wenn Sie also diesen beiden Anträgen Ihrer
Finanzkommission - Ablehnung Alinea 1, Zustimmung zu
Alinea 3 - folgen, dann begehen Sie eigentlich bei den PTT
den gleichen Weg wie bei der übrigen Bundesverwaltung.
Ich empfehle Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
M. Bonnard, rapporteur: Nous sommes en présence de
deux divergences concernant le budget des PTT; je crois
qu'elles sont simples.
La première se rapporte à l'article 2 de l'arrêté fédéral, qui
donne l'effectif du personnel. Le Conseil national, dans sa
première version, a mentionné ce chiffre sous une forme
globale; le Conseil des Etats, quant à lui, voudrait le détail-
ler entre la direction générale, les arrondissements postaux
et les arrondissements des téléphones. Nous vous deman-
dons de vous en tenir à la décision que nous avons prise et,
par conséquent, de ne pas vous rallier à l'avis du Conseil
des Etats. En effet, en fixant un chiffre global, nous don-
nons davantage de souplesse aux PTT et nous favorisons
les transferts entre les différents secteurs de notre régie
fédérale, ce qui est une bonne chose.
La seconde divergence concerne l'alinéa 3 de l'article 2. Il
s'agit là du problème de l'accroissement extraordinaire du
trafic. Dans de tels cas, les PTT ont le droit de demander
une augmentation des effectifs moyens. La question soule-
vée par la divergence est celle de savoir si une telle aug-
mentation peut être demandée pour l'ensemble du person-
nel des PTT ou seulement pour les services dits d'exploita-
tion. Dans notre première version, nous nous sommes pro-
noncés en faveur de la première solution; le Conseil des
Etats, lui, voudrait limiter cette augmentation aux services
d'exploitation. Nous pensons qu'il a raison et nous vous
demandons de le suivre sur ce point.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
#ST# 82.040
Botschaft in Oslo. Kanzleigebäude
Ambassade à Oslo.
Construction d'une chancellerie
Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Mai 1982 (BBI II, 561)
Message et projet d'arrêté du 26 mai 1982 (FF II, 537)
Beschluss des Ständerates vom 20. September 1982
Décision du Conseil des Etats du 20 septembre 1982
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des
Etats
Herr Renschier unterbreitet namens der Kommission für
auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen
Bericht:
Seit 1952 ist die schweizerische Botschaftskanzlei in gemie-
teten Räumlichkeiten untergebracht, die den Bedürfnissen
dieser Vertretung schon seit vielen Jahren nicht mehr
gerecht werden. Da andere, geeignete Mietobjekte in Oslo
nicht zu finden waren, hat die Eidgenossenschaft schon
1970 ein geeignetes Grundstück erworben, auf dem nun ein
Kanzleigebäude mit zwei Dienstwohnungen zum Preis von
4 527 000 Franken erstellt werden soll. Das Bauvorhaben
wurde bisher immer wieder wegen der Finanzlage des Bun-
des zurückgestellt.
Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage ein-
zutreten und dem Bundesbeschluss über die Errichtung
eines Kanzleigebäudes mit zwei Dienstwohnungen für die
schweizerische diplomatische Vertretung in Oslo zuzustim-
men.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2
Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 91 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 82.041
Botschaft in Riyadh. Neubauten
Ambassade à Riyadh. Constructions
Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Mai 1982 (BBI II, 544)
Message et projet d'arrêté du 26 mai 1982 (FF II, 568)
Beschluss des Ständerates vom 20. September 1982
Décision du Conseil des Etats du 20 septembre 1982
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des
Etats
Herr Renschier unterbreitet namens der Kommission für
auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen
Bericht:
Saudiarabien beschloss 1975 die Verlegung seines Aussen-
ministeriums von Djeddah nach Riyadh und ordnete gleich-
zeitig die Übersiedlung bis 1983 der bisher ausschliesslich
in Djeddah niedergelassenen diplomatischen Vertretungen
in die saudische Haupstadt an.
In der Folge erwarb die Schweiz ein Grundstück auf dem
nun ein Kanzleigebäude, eine Residenz für den Missions-
chef und ein Dienstwohnhaus errichtet werden sollen. Auf
einer anderen, im Baurecht gemieteten Parzelle ist die
Errichtung eines Doppeldienstwohnhauses für die Mitarbei-
ter vorgesehen.
Die Kosten für die Bauten belaufen sich auf rund 14,6 Millio-
nen Franken, wobei ein späterer, teuerungsbedingter Nach-
tragskredit nicht ausgeschlossen werden kann.
Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung Djeddahs ist es
gegenwärtig noch offen, ob man dort nicht eine konsulari-
sche Vertretung belassen solle, was eine Erhöhung des
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
PTT. Voranschlag 1983
PTT. Budget 1983
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.056
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.12.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
1750-1751
Page
Pagina
Ref. No
20 011 023
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