CH_EDÖB_002
CH_EDÖB_002Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter10.07.2023
EU-US Data Protection Framework: Angemessenheitsbeschluss der EU | 10.07.2023 - Der EDÖB hat vom EU-US Data Privacy Framework und dem entsprechenden Angemessenheitsbeschluss der EU Kenntnis genommen. Die Schweiz ist ebenfalls daran, mit den USA Gespräche zur Erstellung eines entsprechenden Rahmenwerks (Swiss-US Data Privacy Framework) zu führen. Diese Gespräche sind weit fortgeschritten. Ab dem 1. September 2023 ist es Aufgabe des Bundesrates, über die Angemessenheit eines Staates gemäss des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes zu entscheiden. Er wird bestimmen, ob die USA zu gegebener Zeit in die Liste aufgenommen wird. Bis zum Vorliegen eines solchen Rahmenwerks ändert sich an der Angemessenheitsliste der Schweiz nichts.
Veröffentlicht am 10. Juli 2023EU-US Data Protection Framework: Angemessenheitsbeschluss der EU10.07.2023 - Der EDÖB hat vom EU-US Data Privacy Framework und dem entsprechenden Angemessenheitsbeschluss der EU Kenntnis genommen. Die Schweiz ist ebenfalls daran, mit den USA Gespräche zur Erstellung eines entsprechenden Rahmenwerks (Swiss-US Data Privacy Framework) zu führen. Diese Gespräche sind weit fortgeschritten. Ab dem 1. September 2023 ist es Aufgabe des Bundesrates, über die Angemessenheit eines Staates gemäss des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes zu entscheiden. Er wird bestimmen, ob die USA zu gegebener Zeit in die Liste aufgenommen wird. Bis zum Vorliegen eines solchen Rahmenwerks ändert sich an der Angemessenheitsliste der Schweiz nichts.