CH_EDÖB_002
CH_EDÖB_002Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter03.04.2020
Zugang des BAG zu visualisierten Daten der Swisscom datenschutzrechtlich erlaubt | 03.04.2020 - Der EDÖB hat die Swisscom am 25. März 2020 gebeten, zum Zugang des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auf Daten der Swisscom Stellung zu nehmen. Nach Prüfung der von der Swisscom zur Verfügung gestellten Informationen kommt er zum Schluss, dass die Swisscom dem BAG ausschliesslich Zugang zu anonymisierten Daten gewährt. Der EDÖB hat die Swisscom aufgefordert, die Öffentlichkeit mit detaillierteren Informationen zum Datenbearbeitungsvorgang zu bedienen. Die Swisscom ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat FAQs zu den fraglichen Datenbearbeitungen erstellt.
Veröffentlicht am 3. April 2020Zugang des BAG zu visualisierten Daten der Swisscom datenschutzrechtlich erlaubt03.04.2020 - Der EDÖB hat die Swisscom am 25. März 2020 gebeten, zum Zugang des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auf Daten der Swisscom Stellung zu nehmen. Nach Prüfung der von der Swisscom zur Verfügung gestellten Informationen kommt er zum Schluss, dass die Swisscom dem BAG ausschliesslich Zugang zu anonymisierten Daten gewährt. Der EDÖB hat die Swisscom aufgefordert, die Öffentlichkeit mit detaillierteren Informationen zum Datenbearbeitungsvorgang zu bedienen. Die Swisscom ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat FAQs zu den fraglichen Datenbearbeitungen erstellt.