Gästelisten: Betreiber müssen bei der Erfassung der Kontaktdaten Datenschutz sicherstellen | 29.10.2020 - Für die Erfassung von Kontaktdaten für das Contact Tracing besteht eine gesetzliche Grundlage. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage sieht vor, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden dürfen. Wie die Erfassung erfolgt, steht den verantwortlichen Betreibern und Organisatoren indes frei. Der Einsatz von Apps ist zulässig, sofern dabei der datenschutzrechtliche Rahmen eingehalten wird.
Gesamter Gesetzestext
Veröffentlicht am 29. Oktober 2020Gästelisten: Betreiber müssen bei der Erfassung der Kontaktdaten Datenschutz sicherstellen29.10.2020 - Für die Erfassung von Kontaktdaten für das Contact Tracing besteht eine gesetzliche Grundlage. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage sieht vor, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden dürfen. Wie die Erfassung erfolgt, steht den verantwortlichen Betreibern und Organisatoren indes frei. Der Einsatz von Apps ist zulässig, sofern dabei der datenschutzrechtliche Rahmen eingehalten wird.