Angemessenheitsbeschluss der EU betreffend die Schweiz | 15.01.2024 - Mit Bericht vom 15. Januar 2024 bestätigte die Europäische Kommission die Angemessenheit des Schweizer Datenschutzniveaus. Die EU anerkennt dadurch, dass die Gesetzgebung der Schweiz weiterhin ein angemessenes Schutzniveau für die Bearbeitung von Personendaten bietet.
Gesamter Gesetzestext
Veröffentlicht am 15. Januar 2024Angemessenheitsbeschluss der EU betreffend die Schweiz15.01.2024 - Mit Bericht vom 15. Januar 2024 bestätigte die Europäische Kommission die Angemessenheit des Schweizer Datenschutzniveaus. Die EU anerkennt dadurch, dass die Gesetzgebung der Schweiz weiterhin ein angemessenes Schutzniveau für die Bearbeitung von Personendaten bietet.