Helsana+: Datenbeschaffung bei der Grundversicherung war rechtswidrig | 29.03.2019 - Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom 19. März 2019: Die Helsana Zusatzversicherungen AG hat sich Personendaten für das Bonusprogramm Helsana+ rechtswidrig bei den Grundversicherern beschafft. Die übrigen Datenbearbeitungen sind laut Gerichtsurteil zulässig, weil kein Verstoss gegen eine persönlichkeitsschützende Bestimmung vorliegt.
Gesamter Gesetzestext
Veröffentlicht am 29. März 2019Helsana+: Datenbeschaffung bei der Grundversicherung war rechtswidrig29.03.2019 - Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom 19. März 2019: Die Helsana Zusatzversicherungen AG hat sich Personendaten für das Bonusprogramm Helsana+ rechtswidrig bei den Grundversicherern beschafft. Die übrigen Datenbearbeitungen sind laut Gerichtsurteil zulässig, weil kein Verstoss gegen eine persönlichkeitsschützende Bestimmung vorliegt.