ST.2010.26, DB.2010.20•Einschätzung für die Steuerperiode 1.7.2005 - 30.6.2006 und Direkte Bundessteuer für die Steuerperiode 1.7.2005 - 30.6.2006
ST.2010.26, DB.2010.20Steuerrekursgericht Zürich23.02.2010
Fehlende eigenhändige Unterschrift in der Rekursschrift trotz Fristansetzung zur Verbesserung. Androhungsgemäss ist auf Rekurs und Beschwerde nicht einzutreten.
STEUERREKURSKOMMISSION I DES KANTONS ZÜRICH
Verfügung
Mitwirkend: Einzelrichter A. Tobler und Sekretär H. Knüsli
In Sachen
A,
Rekurrentin/ Beschwerdeführerin,
gegen
betreffend Einschätzung für die Steuerperiode 1.7.2005 - 30.6.2006 und Direkte Bundes- steuer für die Steuerperiode 1.7.2005 - 30.6.2006
Nachdem die A (nachfolgend die Pflichtige) am 26. Januar 2010 gegen die Einspracheentscheide des kantonalen Steueramts vom 12. Januar 2010 (R-act. 4 und 7) Rekurs bzw. Beschwerde (R-act. 2 und 5) erhob
sowie in der Erwägung,
dass ein Rekurs bzw. eine Beschwerde gemäss § 147 Abs. 1 des Steuerge- setzes vom 8. Juni 1997 (StG) bzw. Art. 140 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die di- rekte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG) schriftlich zu erheben ist;
dass das damit aufgestellte Erfordernis der Schriftlichkeit bedeutet, dass die Rekursschrift eine eigenhändige, originale Unterschrift des Rekurrenten bzw. des Be- schwerdeführers zu tragen hat (RB 1984 Nr. 53; vgl. Laurent Merz, in: Basler Kommen- tar zum Bundesgerichtsgesetz, 2008, Art. 42 N 34);
dass die an die Rekurskommission adressierten Rechtsschriften nicht mit ei- ner eigenhändigen (originalen) Unterschrift versehen waren und der Pflichtigen des- halb retourniert wurden mit der Aufforderung, sie original zu unterzeichnen (R-act. 9);
dass die Pflichtige die ihr hierzu angesetzte Frist ungenutzt verstreichen liess;
dass deshalb androhungsgemäss auf Rekurs und Beschwerde nicht einzutre- ten ist und
dass die Pflichtige ausgangsgemäss die reduzierten Verfahrenskosten zu tra- gen hat (§ 151 Abs. 1 StG),
verfügt der Einzelrichter:
Auf den Rekurs wird nicht eingetreten.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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