Free legal aid proceedings struck out after withdrawal

VO130023Obergericht30.04.2013Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

A._____ applied for free legal aid for a planned conciliation procedure concerning modification of maintenance contributions and possibly a later court case. He later withdrew the request. The Obergericht of the Canton of Zurich therefore struck the proceedings off as withdrawn and held that the proceedings are free of charge under Art. 119(6) CPC.

Omnilex-Regeste

Art. 119 Abs. 6 ZPO; Rückzug des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege: Wird das Gesuch vor Entscheid zurückgezogen, ist das Verfahren als erledigt abzuschreiben. Das Verfahren über die unentgeltliche Rechtspflege ist kostenfrei; es dürfen keine Gerichtskosten erhoben werden. Die Kostenfreiheit folgt unmittelbar aus dem Gesetz und gilt unabhängig davon, ob die unentgeltliche Rechtspflege für ein Schlichtungs- oder ein allfälliges Hauptverfahren verlangt wird.

Gesamter Gesetzestext

Obergericht des Kantons Zürich Präsident

Geschäfts-Nr.: VO130023-O/U

Mitwirkend: Der Obergerichtspräsident lic. iur. R. Naef sowie die Gerichtsschreiberin lic. iur. A. Gürber

Verfügung vom 30. April 2013

in Sachen

A._____, Gesuchsteller

betreffend Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege

Erwägungen: 1. A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) beabsichtigte, bei einem Friedensrich- teramt ein Schlichtungsgesuch einzureichen betreffend eine Klage auf Abände- rung der Frauen- und Kinderalimente (vgl. Urk. 1 und Urk. 2/1 S. 1). 2. Mit Eingabe vom 20. Februar 2013 stellte der Gesuchsteller beim Präsidenten des Obergerichts des Kantons Zürich ein Gesuch um Gewährung der unentgeltli- chen Rechtspflege für das Schlichtungsverfahren und evtl. für ein folgendes Ge- richtsverfahren (Urk. 1). Dieses Gesuch zog er mit Eingabe vom 23. April 2013 sinngemäss zurück (Urk. 5). Das vorliegende Verfahren ist damit entsprechend abzuschreiben. 3. Gemäss Art. 119 Abs. 6 ZPO ist das Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege kostenlos. Es wird verfügt: 1. Das Verfahren wird als durch Rückzug des Gesuchs erledigt abgeschrieben. 2. Dieses obergerichtliche Verfahren ist kostenlos. 3. Schriftliche Mitteilung gegen Empfangsschein an den Gesuchsteller. 4. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Oberge- richt des Kantons Zürich, Zivilkammern, Postfach 2401, 8021 Zürich, einge- reicht werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Zürich, 30. April 2013 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Die Gerichtsschreiberin:

lic. iur. A. Gürber

versandt am:

Schlagwörter

free legal aidwithdrawalstrike offcourt costsconciliationmaintenance modification

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the request for free legal aid should be struck off after withdrawal

Extrahierter Entscheid

The proceedings were discontinued and struck off because the applicant effectively withdrew the request.

Extrahierte Begründung

Once the request was withdrawn, there was no remaining предмет for decision and the case had to be closed accordingly.

Kernrechtsfrage

Who bears the costs of the free legal aid proceedings

Extrahierter Entscheid

The proceedings before the Obergericht are free of charge.

Extrahierte Begründung

Article 119(6) CPC provides that proceedings concerning free legal aid are cost-free.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.