Loading source…
Art. 346, Art. 372 StGB, § 170, § 402 Ziff. 6 StPO/ZH, § 34 GVG, Lässt der Gerichtsvorsitzende eine Anklage gegen einen Angeschuldigten ausgehend von der Annahme, dieser unterliege dem Erwachsenenstrafrecht, zu, kann der Angeschuldigte gegen diese Entscheidung in der Regel nicht mit der Begründung rekurrieren, er unterliege entgegen der Auffassung des Gerichtsvorsitzenden noch dem Jugendstrafrecht. | Omnilex