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Muss der erbetene Verteidiger an allen Zeugeneinvernahmen teilnehmen, damit eine gehörige Vertretung vorliegt? Kommt die Bezirksanwaltschaft zum Schluss, es liege keine gehörige Rechtsvertretung durch den erbetenen Verteidiger vor, so muss der Angeschuldigte vor Bestellung eines amtlichen Verteidigers zur Frage der Notwendigkeit dieser Bestellung Stellung nehmen können. | Omnilex