Appeal inadmissible for missing statement of appeal

SU160031Obergericht30.05.2016Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Zurich Cantonal Court of Appeal, Criminal Chamber, refused to enter into the defendant’s appeal against a district court judgment on a traffic offense because he did not file the required statement of appeal within the statutory time limit. The court held that this omission was a validity requirement failure under the CPC, making the appeal inadmissible. As a result, the defendant was ordered to pay the appeal costs, with the second-instance court fee set at CHF 600.

Omnilex-Regeste

Art. 399 Abs. 3, Art. 403 Abs. 1 und 3 StPO; fehlende oder verspätete Berufungserklärung als Gültigkeitsvoraussetzung der Berufung. Wird innert Frist keine Berufungserklärung eingereicht, tritt das Berufungsgericht auf die Berufung nicht ein. Das Nichteintreten gilt kostenrechtlich als Unterliegen; die Kosten des Berufungsverfahrens sind dem Berufungskläger aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO).

Gesamter Gesetzestext

Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer

Geschäfts-Nr.: SU160031-O/U/jv

Mitwirkend: die Oberrichter lic. iur. P. Marti, Präsident, lic. iur. Ch. Pri nz und Oberrichterin lic. iur. Ch. von Moos sowie die Gerichtsschreiberin lic. iur. S. Bärtsch Beschluss vom 30. Mai 2016

i n Sachen

A., Beschuldigter und Berufungskläger verteidigt durch Rechtsanwalt lic. iur. X.

gegen

Statthalteramt Bezirk Horgen, Verwaltungsbehörde und Berufungsbeklagte

betreffend Übertretung des Strassenverkehrsgesetz

Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Horgen, Einzelgericht, vom 12. Januar 2016 (GC150026)

Erwägungen: 1. Gegen das Urteil des Bezirksgerichts Horgen, Einzelgericht in Strafsachen, vom 12. Januar 2016 (Urk. 14) meldete der Beschuldigte am 15. Januar Berufung an (Urk. 16). Das begründete Urteil (Urk. 20) wurde dem Verteidiger des Beschuldigten am 25. April 2016 zugestellt (Urk. 21/2). Innert der Frist von Art. 399 Abs. 3 StPO reichte der Beschuldigte aber keine Berufungserklärung ein, was eine Gültigkeitsvoraussetzung darstellt, weshalb auf die Berufung gestützt auf Art. 403 Abs. 1 und Abs. 3 StPO nicht einzutreten ist . 2. Im Rechtsmittelverfahren tragen die Parteien die Kosten nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens. Das Nichteintreten auf das Rechtsmittel des Beschuldigten kommt einem Unterliegen gleich (Art. 428 Abs. 1 StPO). Dem Beschuldigten sind somit die Kosten für das Berufungsverfahren aufzuerlegen. Die Gerichtsgebühr ist auf Fr. 600.– festzusetzen. Es wird beschlossen: 1. Auf die Berufung des Beschuldigten vom 15. Januar 2016 wi rd ni cht eingetreten. 2. Die zweitinstanzliche Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf Fr. 600.–. 3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt. 4. Schri ftli che Mi ttei lung an − den Verteidiger Rechtsanwalt lic. iur. X._____ im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten − das Statthalteramt des Bezirks Horgen − die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich sowie nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an die Vorinstanz (unter Beilage der Akten).

  1. Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtli che Beschwerde in Straf- sachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes (1000 Lausanne 14) in der in Art. 42 des Bundesgerichtsgesetzes vorgeschriebenen Wei se schri ftli ch ei nzurei chen. Die Beschwerdelegitimation und die weiteren Beschwerdevoraussetzungen richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundes- gerichtsgesetzes.

Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer

Züri ch, 30. Mai 2016

Der Präsident:

lic. iur. P. Marti

Die Gerichtsschreiberin:

lic. iur. S. Bärtsch

Schlagwörter

appeal admissibilitystatement of appealtime limitnon-entrycostscriminal procedure

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal had to be entered into despite the absence of a timely statement of appeal.

Extrahierter Entscheid

No. The appeal declaration was a mandatory validity requirement and had not been filed within the Art. 399(3) deadline.

Extrahierte Begründung

Because no statement of appeal was submitted in time, the statutory precondition for a valid appeal was missing; therefore the court had to refuse entry under Art. 403(1) and (3) CPC.

Kernrechtsfrage

Allocation of appeal costs after non-entry

Extrahierter Entscheid

The defendant had to bear the appeal costs because non-entry is treated as a loss for cost purposes.

Extrahierte Begründung

Under Art. 428(1) CPC, costs in appellate proceedings follow success or failure; non-entry equals defeat.

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