Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer
Geschäfts-Nr.: SB120543-O/U/eh
Mitwirkend: Oberrichter lic. iur. P. Marti, Präsident, Oberrichterin lic. iur. Ch. von Moos, Ersatzoberrichter lic. iur. E. Leuenberger sowie die Gerichtsschreiberin lic. iur. C. Semadeni Beschluss vom 10. Januar 2013
in Sachen
A._____, Beschuldigter und Berufungskläger
amtlich verteidigt durch lic. iur. X._____
gegen
Staatsanwaltschaft See/Oberland, Anklägerin und Berufungsbeklagte
betreffend mehrfacher versuchter Betrug etc.
Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Hinwil, Einzelgericht, vom 4. September 2012 (GG120025)
Nach Einsicht in die Berufungsanmeldung des Beschuldigten vom 10. September 2012 (Urk. 52), da das begründete Urteil des Bezirksgerichts Hinwil vom 4. September 2012 der Verteidigung des Beschuldigten am 29. November 2012 zugestellt wurde (Urk. 56), da der Beschuldigte innerhalb der in Art. 399 Abs. 3 StPO festgelegten gesetzlichen Frist von 20 Tagen ab Zustellung des begründeten Urteils - mithin bis zum 19. Dezember 2012 - keine schriftliche Berufungserklärung einreichte bzw. einreichen liess, wobei die Einreichung einer Berufungserklärung praxisgemäss eine Gültigkeitsvoraussetzung darstellt und bei deren Nichteinreichung auf die Einholung von Stellungnahmen im Sinne von Art. 403 Abs. 2 StPO verzichtet wird (ZR 110/2011 Nr. 69), unter Hinweis auf Art. 403 Abs. 1 und Abs. 3 StPO wird beschlossen: 1. Auf die Berufung des Beschuldigten A._____ vom 10. September 2012 wird nicht eingetreten. 2. Die zweitinstanzliche Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf: Fr. 600.-- ; die weiteren Kosten betragen: Fr. amtliche Verteidigung 3. Die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der amtlichen Verteidigung werden dem Beschuldigten auferlegt. Die Kosten der amtlichen Verteidigung werden einstweilen auf die Gerichtskasse genommen. Die Rückzahlungspflicht bleibt gemäss Art. 135 Abs. 4 StPO vorbehalten.
Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer
Zürich, 10. Januar 2013
Der Präsident:
lic. iur. P. Marti
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. C. Semadeni