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Wenn Angeschuldigte und Geschädigte das Recht haben, eine gerichtliche Beurteilung von Kosten- und Entschädigungsfolgen in Einstellungsverfügungen zu verlangen, bedeutet dies keineswegs, dass die Staatsanwaltschaft auf den ihr obliegenden Entscheid verzichten und ihn von vornherein dem Gericht überlassen kann. | Omnilex