Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RT210079-O/U
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. D. Scherrer, Vorsitzende, Oberrichter lic. iur. M. Spahn und Oberrichter lic. iur. A. Huizinga sowie Gerichtsschreiber lic. iur. F. Rieke Beschluss vom 15. Juni 2021
in Sachen
A., Gesuchsgegner und Beschwerdeführer vertreten durch lic. iur. X.
gegen
B._____ (Schweiz) AG, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin
betreffend Rechtsöffnung Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfah- ren am Bezirksgericht Meilen vom 5. Mai 2021 (EB210085-G)
Erwägungen: 1. Mit Schreiben vom 11. Juni 2021, gleichentags zur Post gegeben und beim Obergericht eingegangen am 14. Juni 2021, zog der Beschwerdeführer sei- ne am 17. Mai 2021 eingereichte Beschwerde zurück (Urk. 21). Das Verfahren ist entsprechend abzuschreiben (Art. 241 Abs. 3 ZPO). 2. a) Für das Beschwerdeverfahren ist die Entscheidgebühr in Anwen- dung von Art. 48 i.V.m. Art. 61 Abs. 1 GebV SchKG auf Fr. 750.-- festzusetzen. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sind ausgangsgemäss dem Be- schwerdeführer aufzuerlegen (Art. 106 Abs. 1 ZPO). b) Für das Beschwerdeverfahren sind keine Parteientschädigungen zuzu- sprechen, dem Beschwerdeführer zufolge seines Unterliegens, der Beschwerde- gegnerin mangels relevanter Umtriebe (Art. 106 Abs. 1, Art. 95 Abs. 3 ZPO). Es wird beschlossen: 1. Das Beschwerdeverfahren wird abgeschrieben. 2. Die zweitinstanzliche Entscheidgebühr wird auf Fr. 750.-- festgesetzt. 3. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerde- führer auferlegt. 4. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Parteientschädigungen zuge- sprochen. 5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beschwerdegegnerin unter Beilage der Doppel von Urk. 15, 17, 18/1-10 und 21, sowie an die Vo- rinstanz, je gegen Empfangsschein. Die vorinstanzlichen Akten gehen nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmit- telfrist an die Vorinstanz zurück.
Zürich, 15. Juni 2021
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. F. Rieke
versandt am: lm