RT130039•Rechtsöffnung
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RT130039-O/U.doc vereinigt in Geschäfts-Nr. RT130020
Mitwirkend: die Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Dr. M. Kriech und Ersatzoberrichter Dr. S. Mazan sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. K. Montani Schmidt Beschluss vom 4. März 2013
in Sachen
A._____ Genossenschaft, Beschwerdeführerin
vertreten durch Dr. iur. X._____
gegen
B._____ AG, Gesuchsgegnerin und Beschwerdegegnerin
vertreten durch Y._____
betreffend Rechtsöffnung
Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfah- ren am Bezirksgericht Dietikon vom 31. Januar 2013 (EB130029-M)
Erwägungen: 1. Da sich im vorliegenden Verfahren dieselben Parteien gegenüber ste- hen, die Begehren auf denselben Untermietverträgen und auf einer identischen Rechtsgrundlage basieren und die Vorinstanz in beiden Verfahren die im Wesent- lichen identische Begründung geliefert hat, welche zur Abweisung der Begehren führte, rechtfertigt es sich mit Blick auf Art. 125 lit. c ZPO, das vorliegende Be- schwerdeverfahren mit dem Beschwerdeverfahren RT130020 zu vereinigen und unter dieser Prozessnummer (RT130020) weiterzuführen. Das vorliegende Be- schwerdeverfahren, dessen Akten als Urk. 41 zu denjenigen des Beschwerdever- fahrens RT130020 zu nehmen sind, ist daher als durch Vereinigung erledigt ab- zuschreiben. 2. Die Kosten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens werden im End- entscheid im Beschwerdeverfahren RT130020 zu regeln sein. Es wird beschlossen: 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren RT130020 vereinigt und unter der Nummer RT130020 weitergeführt. Das vorliegende Beschwerdeverfahren RT130039 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses RT130020.
Zürich, Datum Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. K. Montani Schmidt
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