PS140073•Mehrere Betreibungen für die nämliche Forderung.
PS140073Obergericht Zürich / II. Zivilkammer15.04.2014
Nur wenn die erste Betreibung bereits im Stadium der Fortsetzung ist, hat das Betreibungsamt eine neue Betreibung zurückzuweisen.
Art. 67 SchKG, mehrere Betreibungen für die nämliche Forderung. Nur wenn die erste Betreibung bereits im Stadium der Fortsetzung ist, hat das Betreibungs- amt eine neue Betreibung zurückzuweisen.
(Erwägungen des Obergerichts:)
Obergericht, II. Zivilkammer Urteil vom 15. April 2014 Geschäfts-Nr.: PS140073-O/U