PS120170•Zustellfiktion
PS120170Obergericht Zürich / II. Zivilkammer27.09.2012
Die Fiktion greift nicht, wenn die Post dem Adressaten nach Ablauf der sieben Tage aushändigt.
Art. 138 Abs. 2 lit. a ZPO, Zustellfiktion. Die Fiktion greift nicht, wenn die Post dem Adressaten nach Ablauf der sieben Tage aushändigt.
Auf eine Beschwerde wird mangels Interesses nicht eingetreten. Im Hinblick auf Probleme mit der Zustellung erwägt das Obergericht Folgendes:
Beschluss vom 27. September 2012 Geschäfts-Nr.: PS120170-O/U