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Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung gemäss Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB / Einschränkung des Vermögenszugriffs gemäss Art 395 Abs. 3 ZGB / Ernennung eines Mandatsträgers (aufschiebende Wirkung) | Omnilex